Seite 1 von 31 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1770 Landtag 19. Wahlperiode 14.08.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 12. Juni 2018 „Gewalt und ihre Vorläufer an Schulen im Land Bremen“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. „Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern sind Alltag an Schulen. Was früher für jeden wahrnehmbar, jedoch auch gelegentlich verharmlosend, als Rauferei auf dem Schulhof bezeichnet wurde, findet heutzutage vermehrt, jedoch keineswegs ausschließlich, etwa in Form von „cyber bullying“, im virtuellen Raum statt. Der Konflikt verliert hierdurch vielleicht an Sichtbarkeit, die Auswirkungen auf die jeweiligen Betroffenen sind jedoch mindestens ebenso gravierend. Sie sind in erster Linie psychischer Natur und bleiben viel zu oft und zu lange unentdeckt. Doch nicht nur innerhalb der Schülerschaft gibt es Konflikte, die nicht selten mit den Mitteln von physischer und psychischer Gewalt ausgetragen werden. Auch Lehrkräfte sind (inzwischen) immer häufiger Opfer im schulischen Raum. Dabei ist die Bandbreite des gegen sie gerichteten Verhaltens groß: Von Respektlosigkeit, gezieltem Stören und Lärmen im und außerhalb des Klassenraumes, Beleidigung und Beschimpfung, Mobbing, Bedrohung bis zur physischen oder / und psychischen Gewalt wird von allem (zunehmend) berichtet. Eine im Auftrag vom Verband Erziehung und Bildung nun zum zweiten Mal durchgeführte Untersuchung liefert in diesem Zusammenhang dementsprechende Erkenntnisse: Sagten 2016 bereits 21 Prozent der Lehrkräfte über ihre Schulen, dass dort in den vergangenen fünf Jahren körperliche Gewalt gegen Lehrkräfte angewendet wurde, gaben dies in der aktuellen Untersuchung von den 1.200 repräsentativ befragten Schulleitungen bereits 26 Prozent an. Diese und andere Formen der Gewalt, ihre Vorstufen oder ihre Entsprechungen im Netz gibt es nicht nur aus der Schule heraus, sie werden, wie ein jüngst bekannt gewordenes Beispiel aus Huchting (Schule an der Robinsbalje) zeigt, auch von außen in die Schulen hereingetragen. Auch gezielt gestreute „Fake-News“, Rassismus, Diskriminierungen und Herabwürdigungen, z. B. von Frauen oder Andersdenkenden, sind im Ergebnis nichts Anderes als Vorstufen von (krimineller) Gewalt und in einer offenen Gesellschaft, insbesondere auch an Schulen, nicht hinnehmbar, da diese Institutionen im Gegenteil, zu Toleranz, Empathie, Respekt, Gleichberechtigung und Gewaltlosigkeit erziehen sollen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 2 von 31 Auch richtig bleibt: Nicht jedes hier als Vorläufer von Gewalt kategorisierte inadäquate Verhalten, gleich welcher Art und Ausprägung, mündet automatisch in tatsächlicher Gewalt ein. Jedoch kann einerseits angenommen werden, dass es insgesamt einen Zusammenhang und fließenden Übergang gibt, und es kann andererseits angenommen werden, dass derlei Verhalten und Vorkommnisse auch für sich genommen persönlich und kollektiv schulisches Klima negativ beeinflussen. Angesichts der ohnehin schon großen Herausforderungen, die unsere Schulen und insbesondere natürlich die Lehrerinnen und Lehrer aktuell zu bewältigen haben, wie etwa Inklusion, Integration von Geflüchteten und neu Zugewanderten sowie einer allgemein steigenden Heterogenität der Schülerschaft, setzen jegliche Formen von Gewalterfahrung jungen wie erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern in besonderem Maße zu. In nicht wenigen Fällen ist hierin mutmaßlich auch der Grund für eine ernsthafte seelische wie körperliche Erkrankung zu suchen, die, neben den persönlichen und sozialen Beeinträchtigungen und Folgen, im schlimmsten Fall in einer andauernden Berufsunfähigkeit münden kann. Und am Ende geht es nicht nur um die Gewalt an Schulen an sich: Es geht auch um schulische Qualität, die Zumutbarkeit von Lern- und Arbeitsbedingungen, sowie die Attraktivität des Berufsbildes und des „Arbeitsplatzes Klassenzimmer“. Es gilt daher, sich ein möglichst umfassendes Bild von der vorherrschenden Situation im Land Bremen zu machen, bei welchem neben den Formen der Gewalt und ihren Vorstufen auch die Ursachen, Reaktions- und Sanktionsmöglichkeiten, die bestehenden Informationswege und Hilfsangebote mit in die Betrachtung eingeschlossen werden müssen. Wir fragen den Senat: 1. Wie definiert der Senat sogenannte meldepflichtige „besondere Vorkommnisse“ im schulischen Raum, welche Abstufungen gibt es hierbei gegebenenfalls und welche Rechtsgrundlagen sind hierbei heranzuziehen? a. Welche Formen von Gewalt sind meldepflichtig? Welche (potentiellen) Vorstufen von Gewalt, die durch Bedrohung, Ausgrenzung und / oder Herabwürdigung gekennzeichnet sind (Diskriminierung, Mobbing, Beleidigung, Rassismus etc., im Netz oder persönlich unmittelbar) sind meldepflichtig? b. Wie sieht der einzuhaltende Dienstweg aus, der bei der Meldung eines besonderen Vorkommnisses im schulischen Raum zu suchen ist und welche Stellen sind zu welchem Zeitpunkt hierbei involviert (gegebenenfalls zwischen Bremen und Bremerhaven gesondert darstellen)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 3 von 31 c. Inwieweit und in welchen Fällen erfolgt eine direkte Meldung oder Beteiligung der Polizei / Staatsanwaltschaft? Welche anderen Behörden werden ggf. informiert und / oder beteiligt? Welche Rollen spielen insbesondere die sog. KOPs und welche Auswirkungen hat nach Einschätzung des Senates deren deutliche zahlenmäßige Reduzierung in vielen Stadtteilen? Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit der Behörden in diesem Bereich insgesamt? d. Welche Möglichkeit der Meldung gibt es für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die anonym bleiben wollen? e. Wie bewertet der Senat dieses Meldesystem vor dem Hintergrund gegenwärtiger Entwicklungen? Welche Vorstufen (krimineller) Gewalt werden von dem Meldesystem erfasst oder ggf. auch nicht erfasst? Beabsichtigt der Senat Veränderungen und wenn ja, in welcher Art und Weise? 2. Wie viele meldepflichtige besondere Vorkommnisse mit dem Hintergrund der psychischen oder physischen Gewalt ereigneten sich in den vergangenen drei Jahren jeweils an den Schulen in Bremen und Bremerhaven a. unter Schülerinnen und Schülern, b. zum Nachteil von Lehrkräften (getrennt nach Lehrerinnen und Lehrern aufführen) und anderem schulischen Personal ausgehend von Schülerinnen und Schülern, c. zum Nachteil von Lehrkräften (getrennt nach Lehrerinnen und Lehrern aufführen) und anderem schulischen Personal ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen, d. zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern ausgehend von Lehrkräften und anderem schulischen Personal, e. zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen? f. Wie viele Fälle hatten mit fehlendem Respekt gegenüber weiblichen Schülerinnen, Lehrerinnen oder anderem schulischen Personal aufgrund anderer kultureller Hintergründe zu tun? g. Wie viele Fälle hatten mit Rassismus, ethnischer oder religiöser Diskriminierung oder der systematischen Herabwürdigung bestimmter Gruppen (Menschen bestimmter Herkunft und / oder Orientierung, Menschen mit Beeinträchtigungen etc.) zu tun? h. Welche Rolle spielen dabei Internet und soziale Netzwerke? Wie verteilen sich Häufigkeiten zwischen virtuellen und physischen Formen der Gewalt? i. Welche Entwicklungen und Veränderungen in den Häufigkeiten des Vorkommens von Formen der Gewalt oder anderer Formen strafbaren Handelns (Nötigung, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 4 von 31 Bedrohung, Beleidigung, Erpressung u. ä.) erkennt der Senat in den letzten fünf Jahren? 3. Wie viele der unter 2. genannten Fälle wurden auf Grundlage welches Straftatbestandes von wem zur Anzeige gebracht und welche juristischen Folgen hatte dies für die Beteiligten (bitte einzeln auflisten nach Einstellung, Auflagen, Sozialdienst, Strafbefehl, Verurteilung etc.)? Welche schulischen Formen der Sanktion sind ergriffen worden und welche sind in den letzten fünf Jahren mit welcher Häufigkeit verhängt worden? 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Häufigkeit von Gewalterlebnissen von Lehrerinnen und Lehrern im Lande Bremen im Sinne der im Auftrag des Verbandes Erziehung und Bildung für das Bundesgebiet erhobenen Zahlen? Welche Entwicklung gibt es insgesamt diesbezüglich mit Blick auf das Land Bremen? Welche Maßnahmen zur Verbreiterung der diesbezüglichen Erkenntnisbasis beabsichtigt der Senat ggf.? 5. Wie viele Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern gab es in den letzten drei Jahren in Bremen und Bremerhaven aufgrund von psychischer Erkrankungen infolge a. von Gewalt (insbesondere körperlichen Übergriffen), b. ihren Vorstufen wie Mobbing, Beleidigungen oder Bedrohungen etc., c. wie lange waren die Opfer jeweils krankgemeldet? Inwieweit sind diese Faktoren insbesondere für Langzeiterkrankungen oder vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf (besonders) verantwortlich? d. Wie bewertet der Senat den „Arbeitsplatz Klassenzimmer“ hinsichtlich gesundheitlicher Risiken und seiner Attraktivität vor dem Hintergrund der veränderten Bedingungen? e. Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf die Schule als Lernort? 6. Wie wirken nach Kenntnis des Senates Schulen unangemessenem Verhalten entgegen, dass z. B. mit Pöbeleien, Rempeleien oder gezieltem Stören und Lärmen im und außerhalb des Unterrichtes beginnt? a. Welche Sanktionsmöglichkeiten existieren, welche Entwicklung sieht der Senat in der Häufigkeit der Anwendung? b. Welche Auswirkung haben diese auf den Lern- und Lebensort Schule? c. Welche Auswirkungen sieht der Senat auf die Effektivität von Lernprozessen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 5 von 31 d. Welche Rolle spielt nach Einschätzung des Senates adäquates Verhalten von Schülerinnen und Schülern bei der Entwicklung hin zu einer qualitativ verbesserten Schule? e. Welche Auswirkungen sieht der Senat hier auf die psychische und physische Gesundheit von Lehrkräften? 7. Was unternimmt der Senat präventiv, damit schulischer Gewalt und ihren Vorstufen aktiv entgegengewirkt wird und wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen? a. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält der Senat angesichts quantitativer und qualitativer Veränderungen für erforderlich? b. Wie wirkt der Senat den genannten Vorstufen von (physischer und psychischer) Gewalt und ihren ganz unterschiedlichen Motiven und Formen entgegen? c. Welche Rolle spielt die Gewaltprävention sowie die Identifizierung von Gewaltopfern in der Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal im Land Bremen? 8. Welche Hilfsangebote (Beratung, Unterstützung, Therapie etc.) gibt es nach Kenntnis des Senats speziell für Opfer von Gewalt an Schulen und inwieweit gedenkt der Senat diese Angebote gegebenenfalls noch auszubauen? a. Welche Angebote richten sich hierbei spezifisch an Lehrkräfte? b. Welche Angebote richten sich hierbei spezifisch an Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern? c. Welche Deeskalationsmöglichkeiten werden an den Schulen angeboten, um Konflikte zwischen Schülern und Lehrern oder auch nur unter Schülern auszuräumen? 9. Welche Ursachen und Tendenzen sieht der Senat allgemein in den dargestellten Entwicklungen? a. Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede sieht der Senat im Vergleich zu anderen Bundesländern? b. Welche neuen oder veränderten Formen der Meldung, Dokumentation oder Datenverdichtung hält der Senat für notwendig, um zusätzliche, zeitnahe, kontinuierliche und/oder differenzierte Erkenntnisse zu erhalten? c. Welche strategischen Überlegungen und Handlungskonzepte eines ressortübergreifenden Entgegenwirkens hat der Senat oder hält er zukünftig für notwendig? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 6 von 31 d. Inwieweit gibt es hinsichtlich zusätzlicher und dann vergleichbarer Erkenntnisse sowie ggf. eines vernetzten Vorgehens überregionale oder bundesweite Kooperationen oder entsprechende Initiativen dazu?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 7 von 31 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Gewaltvorfälle an Schulen sind kein neu entstandenes Problem. Um sowohl präventiv als auch interventiv umfassend agieren und reagieren zu können, wurde bereits 2008 landesweit das ressortübergreifende Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ erfolgreich eingeführt. Es ist diesbezüglich zu erkennen, dass Gewalt kein originär schulisches Problem darstellt, sondern im gesellschaftlichen Kontext zu betrachten ist. Besondere Vorkommnisse an Schulen, die im Zusammenhang mit Gewalt stehen, lassen sich in der Regel nur im Kontext ihrer jeweiligen Bedingungsfaktoren verstehen. Auch mündet nicht - wie in der Anfrage bereits erwähnt - jedes inadäquate Verhalten automatisch in physischer oder psychischer Gewalt ein. Die seit 2009 gültigen Notfallpläne für die Schulen in Bremen (Notfallordner) geben Orientierung und größere Entscheidungssicherheit für reflektiertes Handeln. Sie sollen den Schulleitungen und allen in der Schule Verantwortung Tragenden dabei helfen, sich auch unter den besonderen Belastungen gut informiert und vorbereitet zu fühlen. Das reicht von einer Gedankenstütze für den Erstkontakt mit der Polizei über konkrete Handlungsanleitungen und Hinweise auf Hilfen, wenn Gewaltvorfälle verschiedenster Art und Krisensituationen in der Schule auftreten, bis hin zu Nachsorge. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Polizei sowohl im Vorfeld als auch im akuten Notfall ist dabei unverzichtbar, ebenso wie die Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden aus anderen Institutionen. Aufgrund der Kleinteiligkeit und Umfänglichkeit der Kleinen Anfrage müssen einzelne Fragen zusammenfassend und verkürzt beantwortet werden. 1. Wie definiert der Senat sogenannte meldepflichtige „besondere Vorkommnisse“ im schulischen Raum, welche Abstufungen gibt es hierbei gegebenenfalls und welche Rechtsgrundlagen sind hierbei heranzuziehen? a. Welche Formen von Gewalt sind meldepflichtig? Welche (potentiellen) Vorstufen von Gewalt, die durch Bedrohung, Ausgrenzung und / oder Herabwürdigung gekennzeichnet sind (Diskriminierung, Mobbing, Beleidigung, Rassismus etc., im Netz oder persönlich unmittelbar) sind meldepflichtig? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 8 von 31 Das „Verfahren bei besonderen Vorkommnissen in Schulen“ (Erlass Nr. 06/2014) ist in den Notfallplänen für die Schulen in Bremen hinterlegt. Alle besonderen Vorkommnisse müssen von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter oder ihrer Vertreterin im Amt bzw. seinem Vertreter im Amt (V.i.A.) unmittelbar telefonisch und persönlich an die zuständige Schulaufsicht gemeldet werden. Hierzu zählen insbesondere Fälle von schwerer Gewalt, sexueller Belästigung, Bedrohung, Waffenbesitz, Suiziddrohungen; aber z.B. auch Brände, schwere Unfälle, schwere Schäden am Gebäude und an Bäumen auf dem Schulgelände. b. Wie sieht der einzuhaltende Dienstweg aus, der bei der Meldung eines besonderen Vorkommnisses im schulischen Raum zu suchen ist und welche Stellen sind zu welchem Zeitpunkt hierbei involviert (gegebenenfalls zwischen Bremen und Bremerhaven gesondert darstellen)? Folgendes Meldeverfahren ist bei besonderen Vorkommnissen einzuhalten: − Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von einem besonderen Vorkommnis Kenntnis erhalten haben, teilen dies umgehend der Schulleitung mit. − Die Schulleiterin/der Schulleiter oder deren/dessen V.i.A. meldet derartige Vorkommnisse telefonisch und persönlich unverzüglich der zuständigen Schulaufsicht. Falls diese kurzfristig nicht erreichbar sein sollte, geht die Mitteilung an die Leitung der jeweiligen Schulaufsicht. − Eine schwere drohende Gefährdung von Schülerinnen und Schülern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter oder deren bzw. dessen V.i.A. unverzüglich der Polizei bzw. der Feuerwehr gemeldet. − Bei schwerwiegenden Krisen oder Notfällen, die Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder die gesamte Schule betreffen, bezieht die Schulleiterin bzw. der Schulleiter oder deren bzw. dessen V.i.A. unmittelbar das zuständige Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum ein. − Bei hohen Gefährdungslagen sind alle Entscheidungen und Vorgehensweisen, die die Schulleiterin bzw. der Schulleiter oder deren bzw. dessen V.i.A. einleitet, mit der Schulaufsicht abzustimmen. − Über alle besonderen Vorkommnisse müssen die Berichtenden und die Empfänger stets einen Vermerk anfertigen, aus dem Art des Vorfalls, beteiligte Personen, die genaue Zeit, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 9 von 31 der genaue Ort, die Einschätzung der Gefährdung und die bisher eingeleiteten Maßnahmen hervorgehen. Der Vermerk muss immer unterschrieben werden. − Die zuständige Schulaufsicht informiert umgehend die Leitung der Schulaufsicht, die Leitung der Abteilung 2 (Schulische Bildung, Aus- und Weiterbildung), die Behördenleitung sowie das zuständige Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) sowie die Pressestelle der Senatorin für Kinder und Bildung. − Die Erstinformation an die Presse erfolgt bei besonderen Vorkommnissen stets durch die Senatorin für Kinder und Bildung, keinesfalls durch die Schulleitung. c. Inwieweit und in welchen Fällen erfolgt eine direkte Meldung oder Beteiligung der Polizei / Staatsanwaltschaft? Welche anderen Behörden werden ggf. informiert und / oder beteiligt? Welche Rollen spielen insbesondere die sog. KOPs und welche Auswirkungen hat nach Einschätzung des Senates deren deutliche zahlenmäßige Reduzierung in vielen Stadtteilen? Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit der Behörden in diesem Bereich insgesamt? Bei schweren Straftaten und Verbrechen, insbesondere bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Raubstraftaten und Bedrohungslagen, sind die Schulleitungen verpflichtet, diese der Polizei zu melden bzw. eine Strafanzeige zu erstatten. Für den Fall, dass die beschriebenen Sachverhalte strafrechtliche Relevanz aufweisen, sind diese von der Polizei und der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren zu verfolgen. Die Ermittlungen werden durch die Sachbearbeiter der Polizeikommissariate geführt. Auch von dort werden dann die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen. Sie erfolgen in der Regel in enger Abstimmung mit Schule und Jugendamt. Im Rahmen des Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ tagt regelmäßig die ressortübergreifende Lenkungsgruppe Schule, Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Senatskanzlei. Aktuelle Themen, besondere Lagen und anstehende Projekte werden dort vorgestellt, beraten und vorangebracht. Eine behördenübergreifende Zusammenarbeit - auch der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtsbarkeit - ist hierdurch angelegt. In der konkreten Situation vor Ort sind verschiedene Handlungsstränge und Informationswege fallabhängig angelegt. So stehen die Kontaktpolizisten im engen Informationsaustausch mit Schulleitungen, Lehrkräften sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 10 von 31 Sie werden i.d.R. von den Lehrkräften bzw. Schulleitungen bereits bei kleineren Konflikten kontaktiert. Auch nehmen Kontaktpolizisten eigenständig Kontakt zu den Schulleitungen bzw. den Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern an den Schulen auf und führen bei Erforderlichkeit unverzüglich normenverdeutlichende Gespräche durch, um Konflikte möglichst frühzeitig zu beenden. Die Problematik „Mobbing“ nimmt hierbei großen Raum ein. Je nach Bedarf werden die Schulaufsicht, die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) und/oder das Amt für Soziale Dienste informiert und/oder beteiligt. Die Verantwortung hierfür liegt zunächst grundsätzlich bei der Schule. Die Kontaktpolizisten können zu Konferenzen „Ordnungsmaßnahmen“ eingeladen werden. Dies gilt für Elterngespräche oder auch für Elternabende. Dabei geht es um den Leitgedanken, dass im Bedarfsfall Schule und Kontaktpolizei zum Thema Gewalt „mit einer Sprache“ sprechen, um unmissverständlich zu verdeutlichen, dass festgestelltes Fehlverhalten auf breiter Basis missbilligt wird. Hat die Schule bzw. die Polizei Kenntnis von einem akuten und erheblichen Gewaltvorfall ist es möglich, ein Interventionsteam (bestehend aus Polizei, Schule, ReBUZ, AfSD) zu einer sogenannten Fallkonferenz einzuberufen. Von Seiten der Polizei nehmen hieran i.d.R. die zuständige Revierleitung, der zuständige Kontaktpolizist und eine Vertretung der Kriminalpolizei, z.B. der/die Koordinator/in für Jugenddelinquenz, teil. Die Kontaktpolizisten haben somit ständigen Kontakt zu den Schulen in ihren Bezirken. Ihnen sind die auffälligen Schülerinnen und Schüler und auch deren familiären Verhältnisse i.d.R. bekannt. Nicht selten können die Kontaktpolizisten gemeinsam mit den Lehrkräften Probleme frühzeitig lösen, so dass es erst gar nicht zu Gewalttaten bzw. Bedrohungslagen kommt. In der Verfügung Nr.16/2008 („Vereinbarung zwischen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, dem Senator für Inneres und Sport und dem Senator für Verfassung und Justiz über die Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei, Jugendhilfe und Staatsanwaltschaft im Bereich der Gewaltprävention an Schulen in der Stadtgemeinde Bremen“) ist festgelegt, welche Informationen der Schule an die Polizei geleitet werden müssen. Hier heißt es: „Neben der allgemeinen gesetzlichen Pflicht zur Anzeige geplanter besonders schwerer Straftaten (gem. § 138 StGB) informiert die Schulleitung unter Beachtung des § 8 Bremisches Schuldatenschutzgesetz (BremSchulDSG) unverzüglich die Polizei, sobald sie Kenntnis davon erhält, dass eine der folgenden Straftaten an ihrer Schule oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schule gegen oder durch ihre Schülerinnen und Schüler versucht oder begangen worden ist. Bei der Entscheidung über eine Datenübermittlung hat sie den Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 11 von 31 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Schülerinnen und Schülern und der Schule zu berücksichtigen: - Straftaten gegen das Leben - Sexualdelikte wie z.B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch - Raubdelikte (Raub= Wegnehmen von Sachen unter Anwendung von Gewalt) - gefährliche Körperverletzungen (wie z.B. mit Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder gemeinschaftlich begangene) oder - andere erhebliche Körperverletzungen - andere Gewaltdelikte, insbesondere solche, die gemeinschaftlich oder wiederholt begangen werden, wie auch - besonders schwere Fälle von Bedrohung oder Beleidigung (z.B. Sexualbeleidigung) - besonders schwere Fälle von Sachbeschädigung (z.B. Farbvandalismus) - besonders schwere Fälle von Nötigung - politisch motivierte Straftaten - Verstöße gegen das Waffengesetz - Einbruchdiebstähle, aber auch einfache Diebstähle, wenn sie fortgesetzt vorkommen - gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. Steinwürfe) und - der Besitz, der Handel oder die sonstige Weitergabe von Betäubungsmitteln - eine in der Schwere den aufgezählten Delikten vergleichbare Straftat.“ d. Welche Möglichkeit der Meldung gibt es für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die anonym bleiben wollen? Bei den oben genannten Delikten soll immer Strafanzeige gestellt werden. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich sowohl an die Schulleitung, die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer oder eine Vertrauenslehrkraft wenden. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich darüber hinaus auch vertrauensvoll an das jeweilige ReBUZ sowie an die Fachberatungsstellen wenden. Bei Lehrkräften kann dies auch über die Schulleitung oder die Schulaufsicht geschehen und muss nicht persönlich erfolgen. Meldungen über Gewaltvorfällen an Schulleitungen, Schulaufsicht, ReBUZ und Fachberatungsstellen (wie Erziehungsberatungsstellen, kirchliche Beratungsstellen oder spezifische Beratungsangebote für Jungen und Mädchen) können grundsätzlich auch anonym erfolgen. Bisher sind in den Schulaufsichten bei der Senatorin für Kinder und Bildung keine anonymen Meldungen über Gewalt eingegangen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 12 von 31 e. Wie bewertet der Senat dieses Meldesystem vor dem Hintergrund gegenwärtiger Entwicklungen? Welche Vorstufen (krimineller) Gewalt werden von dem Meldesystem erfasst oder ggf. auch nicht erfasst? Beabsichtigt der Senat Veränderungen und wenn ja, in welcher Art und Weise? Im Notfallordner für die Schulen gibt es die Gefährdungsgrade I bis III. Der Gefährdungsgrad I liegt in der unmittelbaren Verantwortung der Schule und umfasst z.B. Sachbeschädigungen oder Beleidigungen von Lehrerinnen und Lehrern, die durchaus als Vorstufe von Gewalt definiert werden könnten. In der Gefährdungsstufe II, in der Straftatbestände wie Körperverletzung oder Besitz von Waffen aufgeführt sind, ist die Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich. Bei Straftatbeständen der Gefährdungsstufe III wie z.B. Totschlag oder Schusswaffengebrauch liegt die unmittelbare Verantwortung bei der Polizei. Diese Einstufung der Gefährdungsgrade hat sich bislang bewährt. In Bremen und Bremerhaven besteht eine enge und bewährte Zusammenarbeit zwischen Schulleitungen, Schulaufsicht und Schulverwaltung sowie ein enger Austausch zwischen den schulischen Akteuren, den ReBUZ und der Polizei. Dieses Verfahren hat sich bewährt und ermöglicht ein schnelles und sensibles Reagieren auf Vorkommnisse physischer oder psychischer Gewalt. Diese werden individuell unter Berücksichtigung des jeweiligen Kontextes in Rücksprache mit den Beteiligten bearbeitet. In Bremerhaven ist für Herbst 2018 im Rahmen einer Beschäftigtenbefragung an den Schulen geplant, das bisherige Vorgehen zu evaluieren. Die Ergebnisse werden ausgewertet und die Praxis im Land Bremen wird ggf. angepasst werden. 2. Wie viele meldepflichtige besondere Vorkommnisse mit dem Hintergrund der psychischen oder physischen Gewalt ereigneten sich in den vergangenen drei Jahren jeweils an den Schulen in Bremen und Bremerhaven Die nachfolgend genannten Zahlenangaben (a. bis i.) beziehen sich auf die Stadtgemeinde Bremen. Diese sind einer Aufstellung über besondere Vorkommnisse entnommen, die von den Schulaufsichten für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen geführt wird. Die Aufstellung wird auf Grundlage von Meldungen der Schulen erstellt und kann daher keine Sicherheit auf Vollständigkeit bieten. Die im Rahmen des vergleichbaren Verfahrens in der Stadt Bremerhaven gemeldeten Vorkommnisse werden im Schulamt bislang nicht statistisch erfasst. Die notwendigen Voraussetzungen hierfür werden aktuell im Zuge einer Umstrukturierung des Amtes geschaffen, mit denen eine landeseinheitliche Erfassung und deren Auswertung umgesetzt werden sollen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 13 von 31 a. unter Schülerinnen und Schülern, In dem genannten Zeitraum gab es insgesamt 86 besondere Vorkommnisse unter Schülerinnen und Schülern (eine nach Geschlechtern differenzierte Darstellung ist in diesem Fall nicht möglich, da bei den Vorkommnissen häufig auch Gruppen von Schülerinnen und Schülern in verschiedenen Rollen beteiligt sind). b. zum Nachteil von Lehrkräften (getrennt nach Lehrerinnen und Lehrern aufführen) und anderem schulischen Personal ausgehend von Schülerinnen und Schülern Zum Nachteil von Lehrkräften und anderem schulischen Personal gab es 25 Meldungen besonderer Vorkommnisse ausgehend von Schülerinnen und Schülern (weiblich 12, männlich 13). c. zum Nachteil von Lehrkräften (getrennt nach Lehrerinnen und Lehrern aufführen) und anderem schulischen Personal ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen, Zum Nachteil von Lehrkräften und anderem schulischen Personal gab es 11 Meldungen besonderer Vorkommnisse ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen (weiblich 5, männlich 6). d. zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern ausgehend von Lehrkräften und anderem schulischen Personal, Zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern gab es keine Meldungen besonderer Vorkommnisse ausgehend von Lehrkräften und anderem schulischen Personal. e. zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen? Zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern gab es 2 Meldungen besonderer Vorkommnisse ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 14 von 31 f. Wie viele Fälle hatten mit fehlendem Respekt gegenüber weiblichen Schülerinnen, Lehrerinnen oder anderem schulischen Personal aufgrund anderer kultureller Hintergründe zu tun? Bei der Meldung besonderer Vorkommnisse gibt es keine systematische Erfassung einer besonderen Motivation oder zum kulturellen Hintergrund der Täter. Gleichwohl werden diese, wie auch die in den nachfolgenden beiden Fragen angesprochenen Aspekte, im Einzelfall erforderlichenfalls in die weitere Auseinandersetzung mit dem Geschehen einbezogen. g. Wie viele Fälle hatten mit Rassismus, ethnischer oder religiöser Diskriminierung oder der systematischen Herabwürdigung bestimmter Gruppen (Menschen bestimmter Herkunft und / oder Orientierung, Menschen mit Beeinträchtigungen etc.) zu tun? Bei der Meldung besonderer Vorkommnisse gibt es keine systematische Erfassung zu diesen besonderen Umständen. h. Welche Rolle spielen dabei Internet und soziale Netzwerke? Wie verteilen sich Häufigkeiten zwischen virtuellen und physischen Formen der Gewalt? Bei der Meldung besonderer Vorkommnisse gibt es keine systematische Erfassung zu diesem Thema. In einzelnen Fällen gab es Meldungen zu Vorkommnissen die Formen der virtuellen Gewalt beinhalteten. i. Welche Entwicklungen und Veränderungen in den Häufigkeiten des Vorkommens von Formen der Gewalt oder anderer Formen strafbaren Handelns (Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, Erpressung u. ä.) erkennt der Senat in den letzten fünf Jahren? Wie bereits erwähnt, bieten die Meldungen der Schulen keine Sicherheit auf Vollständigkeit. Aber wie auch in den Tabellen der Polizeilichen Kriminalstatistik zu den Fragen 3 und 4 ersichtlich wird, ist keine signifikante Veränderung diesbezüglich zu erkennen. 3. Wie viele der unter 2. genannten Fälle wurden auf Grundlage welches Straftatbestandes von wem zur Anzeige gebracht und welche juristischen Folgen hatte dies für die Beteiligten (bitte einzeln auflisten nach Einstellung, Auflagen, Sozialdienst, Strafbefehl, Verurteilung etc.)? Welche schulischen Formen der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 15 von 31 Sanktion sind ergriffen worden und welche sind in den letzten fünf Jahren mit welcher Häufigkeit verhängt worden? Eine valide Darstellung der in Frage 3 abgefragten Fallzahlen wäre nur anhand einer einzelfallbezogenen Fallprüfung möglich, welches eine Übermittlung der personenbezogenen Daten der in die Fälle involvierten Personen bedingen würde. Ersatzweise werden im Folgenden entsprechende Fallzahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik in Auszügen dargestellt. Als schulische Sanktionen kommen die Beauftragung von Aufgaben, der Ausschluss vom Unterricht oder von Klassen- oder Schulveranstaltungen sowie die Überweisung in eine andere Klasse / Lerngruppe oder Schule in Betracht. Die Maßnahmen werden durch die Ordnungsmaßnahmen-Konferenzen ebenfalls einzelfallbezogen beschlossen, sodass eine Darstellung der Entwicklung der Häufigkeit einzelner Maßnahmen über bestimmte Zeiträume nicht möglich ist. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 16 von 31 Gegenüber der Polizei zur Anzeige gebrachte Fälle von Gewalt an Schulen zum Nachteil von Lehrkräften: Polizeiliche Kriminalstatistik - Straftaten an Schulen zum Nachteil von Lehrkräften - Grundtabelle (TV=Tatverdächtige) Bremen 2015 2016 2017 Straftaten insgesamt 10 10 9 2 5 5 5 1 6 6 6 1 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 10 10 9 2 5 5 5 1 6 6 6 1 Körperverletzung davon: 8 8 7 2 3 3 3 1 5 5 5 0 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 2 2 2 1 1 1 1 1 2 2 2 0 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 2 2 2 1 1 1 1 1 2 2 2 0 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 5 5 4 0 2 2 2 0 3 3 3 0 Fahrlässige Körperverletzung 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 2 2 2 0 2 2 2 0 1 1 1 1 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 2 2 2 0 2 2 2 0 1 1 1 1 Nötigung 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Nötigung 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bedrohung 0 0 0 0 2 2 2 0 1 1 1 1 ST insgesamt, o. Verst. g. Aufenth.-, Asyl- u. FreizügigkeitsG/EU 10 10 9 2 5 5 5 1 6 6 6 1 Gewaltkriminalität 2 2 2 1 1 1 1 1 2 2 2 0 erfasste Fälle Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Anzahl nichtdeutscher TV Straftat erfasste Fälle Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Anzahl nichtdeutscher TV erfasste Fälle Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Anzahl nichtdeutscher TV Bremerhaven 2015 2016 2017 Straftaten insgesamt 3 3 3 1 1 1 1 1 5 5 5 0 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 3 3 3 1 1 1 1 1 5 5 5 0 Körperverletzung davon: 2 2 2 1 1 1 1 1 4 4 4 0 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2 2 2 1 0 0 0 0 4 4 4 0 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Nötigung 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Sonstige Nötigung 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 ST insgesamt, o. Verst. g. Aufenth.-, Asyl- u. FreizügigkeitsG/EU 3 3 3 1 1 1 1 1 5 5 5 0 Gewaltkriminalität 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 Anzahl nichtdeutscher TV Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Anzahl nichtdeutscher TV erfasste Fälle Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Straftat erfasste Fälle Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Anzahl nichtdeutscher TV erfasste Fälle Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 17 von 31 Gegenüber der Polizei zur Anzeige gebrachte Fälle von Gewalt an Schulen zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern: Polizeiliche Kriminalstatistik - Straftaten an Schulen zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern - Grundtabelle (TV=Tatverdächtige) Bremen 2015 2016 2017 Straftaten insgesamt 37 36 39 9 26 25 36 8 40 40 42 14 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 4 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174, 174a-c, 177, 178, 184i-j StGB 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 3 0 Sex. Missbr. v. Schutzbef. pp., u. Ausnutzung e. Amtsst. o.e. Vertrauensverh. 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 0 Sex. Missbr. von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 0 Sexuelle Belästigung § 184i StGB 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Sexueller Missbrauch 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Sex. Missbr. von Kindern 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 sex. Handlungen gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 37 36 39 9 25 24 35 8 37 37 38 14 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Sonstige räuberische Erpressung 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Körperverletzung davon: 33 32 35 8 17 16 25 6 27 27 30 10 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 9 8 9 4 7 6 13 2 7 7 8 6 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 9 8 9 4 5 4 8 2 6 6 6 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 0 0 0 0 2 2 5 1 1 2 2 Gefährl. Körperverletzung gemäß § 224 StGB 0 0 0 0 2 2 5 1 1 2 2 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 23 23 26 4 10 10 12 4 20 20 22 4 Fahrlässige Körperverletzung 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 3 3 4 1 8 8 10 2 9 9 7 4 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 3 3 4 1 8 8 10 2 9 9 7 4 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 1 1 1 0 1 1 1 0 Nötigung 0 0 0 0 4 4 7 2 1 1 1 1 Sonstige Nötigung 0 0 0 0 4 4 7 2 1 1 1 1 Bedrohung 3 3 4 1 3 3 3 1 7 7 5 3 Sonstige Straftatbestände (StGB) 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 Sonstige Straftaten im Amt 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 Körperverletzung im Amt 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 ST insgesamt, o. Verst. g. Aufenth.-, Asyl- u. FreizügigkeitsG/EU 37 36 39 9 26 25 36 8 40 40 42 14 Gewaltkriminalität 0 0 0 0 7 6 13 2 8 8 9 6 Straßenkriminalität 10 9 10 4 2 2 5 0 2 2 3 2 Anzahl nichtdeutscher TV Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Anzahl nichtdeutscher TV erfasste Fälle Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Straftat erfasste Fälle Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Anzahl nichtdeutscher TV erfasste Fälle Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 18 von 31 Bremerhaven 2015 2016 2017 Straftaten insgesamt 13 13 16 2 10 10 11 1 10 9 9 4 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 0 0 0 0 1 1 2 1 0 0 0 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174, 174a-c, 177, 178, 184i-j StGB 0 0 0 0 1 1 2 1 0 0 0 0 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung/Übergriff im bes. schweren Fall einschl. mit Todesfolge 0 0 0 0 1 1 2 1 0 0 0 0 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) § 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und 8 StGB 0 0 0 0 1 1 2 1 0 0 0 0 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 13 13 16 2 9 9 9 0 10 9 9 4 Körperverletzung davon: 9 9 12 1 7 7 7 0 10 9 9 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 1 1 4 0 1 1 1 0 4 3 4 2 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 1 1 4 0 1 1 1 0 4 3 4 2 Misshandlung von Schutzbefohlenen darunter: 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Misshandlung von Kindern 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 7 7 7 1 6 6 6 0 6 6 6 3 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 4 4 4 1 2 2 2 0 0 0 0 0 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 4 4 4 1 2 2 2 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 2 2 2 0 0 0 0 0 Nötigung 2 2 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Nötigung 2 2 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Bedrohung 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nachstellung 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nachstellung - z.B. räumliche Nähe - 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ST insgesamt, o. Verst. g. Aufenth.-, Asyl- u. FreizügigkeitsG/EU 13 13 16 2 10 10 11 1 10 9 9 4 Gewaltkriminalität 1 1 4 0 2 2 3 1 4 4 4 2 Straßenkriminalität 0 0 0 0 1 1 2 1 0 0 0 0 erfasste Fälle Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Anzahl nichtdeutscher TV Straftat erfasste Fälle Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Anzahl nichtdeutscher TV erfasste Fälle Aufklärung Fälle Gesamtzahl ermittelter TV Anzahl nichtdeutscher TV Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 19 von 31 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Häufigkeit von Gewalterlebnissen von Lehrerinnen und Lehrern im Lande Bremen im Sinne der im Auftrag des Verbandes Erziehung und Bildung für das Bundesgebiet erhobenen Zahlen? Welche Entwicklung gibt es insgesamt diesbezüglich mit Blick auf das Land Bremen? Welche Maßnahmen zur Verbreiterung der diesbezüglichen Erkenntnisbasis beabsichtigt der Senat ggf.? Im folgenden Auszug aus der polizeilichen Kriminalstatistik werden die gegenüber der Polizei zur Anzeige gebrachten Fälle von Gewalt an Schulen zum Nachteil von Lehrkräften von 2015 bis 2017 dargestellt. Polizeiliche Kriminalstatistik - Straftaten an Schulen zum Nachteil von Lehrkräften Opfertabelle Bremen Opfertabelle Bremerhaven Tatverdächtigen-Tabelle Bremen männlich w eiblich männlich w eiblich 2015 12 5 7 5 7 2016 6 2 4 1 4 1 2017 9 2 7 1 5 1 2 Jahr 21 bis unter 60 60 und älter Erwachsene Opfer insgesamt männlich w eiblich männlich w eiblich männlich w eiblich 2015 3 1 2 1 2 2016 1 1 1 2017 5 5 4 1 Jahr Opfer Erwachsene insgesamt männlich w eiblich 21 bis unter 60 60 und älter 2015 M 9 5 3 1 2015 W 2015 G 9 5 3 1 2016 M 5 2 1 2 2016 W 2016 G 5 2 1 2 2017 M 5 4 1 2017 W 1 1 2017 G 6 5 1 Heranw achsende 18 < 21 Kinder unter 14 Jugendliche 14 < 18 Erw achsene ab 21 TV insgesamtJahr S E X U S Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 20 von 31 Tatverdächtigen-Tabelle Bremerhaven Aus der Übersicht wird deutlich, dass es zu keiner signifikanten Erhöhung der Vorfälle gekommen ist. 5. Wie viele Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern gab es in den letzten drei Jahren in Bremen und Bremerhaven aufgrund von psychischer Erkrankungen infolge a. von Gewalt (insbesondere körperlichen Übergriffen), b. ihren Vorstufen wie Mobbing, Beleidigungen oder Bedrohungen etc., c. wie lange waren die Opfer jeweils krankgemeldet? Inwieweit sind diese Faktoren insbesondere für Langzeiterkrankungen oder vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf (besonders) verantwortlich? d. Wie bewertet der Senat den „Arbeitsplatz Klassenzimmer“ hinsichtlich gesundheitlicher Risiken und seiner Attraktivität vor dem Hintergrund der veränderten Bedingungen? e. Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf die Schule als Lernort? Krankmeldungen beinhalten lediglich die Dauer der Erkrankung, nicht jedoch die Art der Erkrankung. Weder ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese zu benennen noch darf der Arbeitgeber hiernach fragen. Insoweit liegen hierzu keine Daten vor. Auch ist eine ursächliche Verknüpfung, wie sie oben benannt wird, häufig nicht herstellbar. Psychische Erkrankungen zeigen sich oftmals erst sehr stark zeitverzögert und sind dann nur schwer in Verbindung mit gewaltförmigen Belastungssituationen in der Schule zu bringen. 2015 M 3 1 1 1 2015 W 2015 G 3 1 1 1 2016 M 1 1 2016 W 2016 G 1 1 2017 M 4 2 1 1 2017 W 1 1 2017 G 5 2 2 1 Jugendliche 14 < 18 Heranw achsende 18 < 21 Erw achsene ab 21Jahr S E X U S TV insgesamt Kinder unter 14 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 21 von 31 Insgesamt kann aber gesagt werden, dass durch die zunehmenden Anforderungen an Schule der „Arbeitsplatz Klassenzimmer“ sowohl als Arbeitsplatz als auch als Lernort deutlichen psychischen Belastungen ausgesetzt ist. 6. Wie wirken nach Kenntnis des Senates Schulen unangemessenem Verhalten entgegen, dass z. B. mit Pöbeleien, Rempeleien oder gezieltem Stören und Lärmen im und außerhalb des Unterrichtes beginnt? a. Welche Sanktionsmöglichkeiten existieren, welche Entwicklung sieht der Senat in der Häufigkeit der Anwendung? b. Welche Auswirkung haben diese auf den Lern- und Lebensort Schule? c. Welche Auswirkungen sieht der Senat auf die Effektivität von Lernprozessen? d. Welche Rolle spielt nach Einschätzung des Senates adäquates Verhalten von Schülerinnen und Schülern bei der Entwicklung hin zu einer qualitativ verbesserten Schule? e. Welche Auswirkungen sieht der Senat hier auf die psychische und physische Gesundheit von Lehrkräften? Sanktionsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Ordnungsmaßnahmenkatalog sowie aus den pädagogischen Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Lehrkräfte. Ordnungsmaßnahmen werden gesetzlich geregelt durch das Bremische Schulgesetz, sowie nach der Ordnungsmaßnahmenverordnung und der Verfügung Nr. 14/2007. Im Bremischen Schulgesetz (BremSchulG) heißt es in § 46 Abs. 2 „Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden, wenn Schüler oder Schülerinnen vorsätzlich und nachweisbar entweder gegen eine Rechtsnorm oder die durch Verwaltungsanordnung oder Beschluss der Schulkonferenz festgelegte Schulordnung verstoßen oder Anordnungen der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte nicht befolgen, die zur Erfüllung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule notwendig sind.“ Folgende Ordnungsmaßnahmen können nach § 47 Abs. 1 BremSchulG in Betracht gezogen werden: − Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, den Schüler oder die Schülerin das eigene Fehlverhalten erkennen zu lassen; − Ausschluss von der Teilnahme am Unterricht bis zu höchstens einer Woche; − Ausschluss von Klassen- oder Schulveranstaltungen; − Erteilung eines schriftlichen Verweises; Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 22 von 31 − Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe; − Überweisung in eine andere Schule. Ordnungsmaßnahmen sollen nach § 46 Abs. 1 des Bremischen Schulgesetzes der „Sicherung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und dem Schutz der beteiligten Personen dienen“. Sie sollen mit dem pädagogischen Ziel angewandt werden, den Schüler oder die Schülerin in seiner oder ihrer sozialen Verantwortung zu stärken. Daher müssen Ordnungsmaßnahmen besonders pädagogisch begleitet werden. In besonderen Fällen ist ein Schulpsychologe oder eine Schulpsychologin des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums (ReBUZ) hinzuzuziehen. Auffälliges Verhalten wie z.B. Pöbeleien, Rempeleien oder gezieltes Stören und Lärmen im und außerhalb des Unterrichtes gehört in unterschiedlicher Intensität nicht erst seit kurzem durchaus zum schulischen Alltag. Es liegt auf der Hand, dass dieses Verhalten je nach Intensität und Dauer zu Beeinträchtigungen im schulischen Alltag führt und eine Belastungssituation für Lehrkräfte darstellt, die sich auch nachteilig auf die psychische oder physische Gesundheit auswirken kann und die Fürsorgepflicht der Senatorin für Kinder und Bildung unmittelbar berührt. Nicht zuletzt deshalb wurden u.a. die schulischen Unterstützungssysteme gestärkt. So wurden beispielsweise zusätzliche Stellen an den ReBUZ und Schulen geschaffen sowie Konzepte wie Stabilisierungsklassen installiert. Sie stellen durch Beratung, Begleitung und Unterstützung ein wirksames Instrument dar zum Umgang mit unangemessenem Verhalten 7. Was unternimmt der Senat präventiv, damit schulischer Gewalt und ihren Vorstufen aktiv entgegengewirkt wird und wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen? a. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält der Senat angesichts quantitativer und qualitativer Veränderungen für erforderlich? b. Wie wirkt der Senat den genannten Vorstufen von (physischer und psychischer) Gewalt und ihren ganz unterschiedlichen Motiven und Formen entgegen? c. Welche Rolle spielt die Gewaltprävention sowie die Identifizierung von Gewaltopfern in der Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal im Land Bremen? Die folgenden Antworten beziehen sich teilweise auch auf die Fragen 8 und 9. Eine Differenzierung bei der Darstellung der Maßnahmen der Stadtgemeinen Bremen und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 23 von 31 Bremerhaven ist an dieser Stelle sinnvoll, da sich die Maßnahmen und Projekte in ihren konkreten Ausprägungen z.T. unterscheiden. Bremerhaven Zusätzlich zu den zur Frage 1 beschriebenen Maßnahmen der Kontaktpolizisten und Jugendsachbearbeitern bietet die Präventionsabteilung der Ortspolizeibehörde Bremerhaven auf Anfrage Veranstaltungen zu folgenden Themen an: - Zivilcourage, Training an Schulen - Jugendliche und Gewalt: Unterrichtseinheiten im schulischen Kontext, Deeskalatives Verhalten, Hilfen etc. - Anlassbezogen werden hierzu auch präventive Einzelgespräche geführt. - Kinder und Gewalt (auch im häuslichen Kontext): Unterrichtseinheiten in den Klassen 3 und 4 - Folgen strafrechtlichen Handelns (Strafmündigkeit) ab Klasse 8 - Selbstbehauptung für Mädchen ab Klasse 8 (Unterrichtseinheiten im schulischen Kontext) - Gewalt am Arbeitsplatz: Problemorientierte Schulungseinheiten auch in Zusammenarbeit mit dem Lehrerfortbildungsinstitut und/oder einzelnen Kollegien der Schulen - Selbstbehauptungskurse für Frauen Das Projekt „Fass mich nicht an“ setzt hier schon in der Grundschule an. Ab der 5. Klasse gibt es das Projekt „Mut tut gut“. Außerdem sind sie nicht selten bei der Schulvermeidung involviert. Hier gibt es einen Schulterschluss zwischen Schule, ReBUZ und den Kontaktbeamten. Einzelfallbezogen wird kooperativ mit den nachstehenden Hilfeorganisationen zusammengearbeitet oder an diese verwiesen: - Weißer Ring e. V. - ReBUZ Bremerhaven - Jugendamt Bremerhaven - Initiative Jugendhilfe e. v. (Kinder- und Jugendnotdienst) - Streetworker - GISBU - Fachstelle für Gewaltprävention Abschließend kann aus Sicht der Polizei für Bremerhaven feststellt werden, dass die Schulen sehr bemüht sind, Gewalt aus der Tabuzone zu holen und zeitnah gegenzusteuern. Das Lehrerfortbildungsinstitut der Stadt Bremerhaven unterstützt mit seinen Fort- und Weiterbildungsangeboten den gewaltpräventiven Ansatz der Schulen. Es bietet in jedem Schuljahr entsprechende, stufenübergreifende und stufenspezifische Angebote für das Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 24 von 31 pädagogische Personal an Schulen an, z.B. Neue Autorität und Gewaltloser Widerstand an der Grundschule, Mediation in der Schule, Lions-Quest "Erwachsen werden", "Was tun bei Cybermobbing? - Medienkompetenz als Gewaltprävention“ oder verschiedene Kollegiale (Fall- )Beratungen. Auch organisiert das Lehrerfortbildungsinstitut schulinterne Fortbildungen für Schulen bzw. Kollegien, wie bspw. das Deeskalationstraining an der Paula-Modersohn-Schule, „… ganz schön stark!“ an der Pestalozzischule oder das „Emotionstraining in der Schule“ an der CvO Oberschule. Die Identifizierung von Gewaltopfern wird in diesen Fort- und Weiterbildungsangeboten teilweise thematisiert, je nachdem, worauf der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt. Bremen Die Polizei Bremen bietet in den Schulen, vorrangig für die 5. und 6. Klassen, das Gewaltpräventionsprogramm „Nicht mit mir!“ an. Anlassbezogen kann das Programm auch in anderen Jahrgangsstufen durchgeführt werden. Für die Durchführung ist der Kontaktpolizist zuständig. Die Koordination erfolgt über das Präventionszentrum. Das Programm vermittelt den Kindern mit Hilfe von Rollenspielen die Regeln der Zivilcourage, gewaltfreie Lösungen von Streitigkeiten und es stärkt das Klassengefüge. Solche Maßnahmen sind hilfreich und notwendig. Das Landesinstitut für Schule in Bremen (LIS) bietet umfangreiche Fortbildung im Bereich Schulkultur (Soziales Lernen, Demokratieerziehung, Interkulturelle Kommunikation). Die Fortbildungen befähigen das pädagogische Personal an Schulen dazu, − das soziale Miteinander der Schülerinnen und Schüler zu fördern (Präventionsprogramme, Umgang mit sozialen Medien), − Schülerinnen und Schülern die Mitgestaltung von Schule als Lern- und Lebensraum zu ermöglichen (Partizipation), − mit Konflikten konstruktiv umzugehen und Schülerinnen und Schüler bei der Konfliktlösung zu unterstützen (Gewaltfreie Kommunikation, Mediation, Streitschlichterprogramme, Konfliktmanagement, usw.), − erste Anzeichen von Krisen zu erkennen und professionell zu handeln (z.B. bei Mobbing, sexualisierter Gewalt, Kindeswohlgefährdung, Extremismus) - dazu werden Kenntnisse über Unterstützungssysteme und Verfahrenswege vermittelt, − bei Mobbing frühzeitig zu intervenieren. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 25 von 31 Die Fortbildungen fördern außerdem den Austausch über die eigene Praxis (Streitschlichternetzwerk, Streitschlichtertage für GS und Sek I, Mobbingintervention) und tragen so zu einer Professionalisierung des schulischen Personals bei. Die Fortbildungen finden in Form von zentralen Veranstaltungen und schulinternen Fortbildungen statt, außerdem wird Schulentwicklungsberatung zu einem Gesamtkonzept sozialen Lernens angeboten. Das LIS hat aktuell Kooperationen zu Präventionsprogrammen mit dem Hilfswerk Deutsche Lions (LIONS Quest: „Erwachsen werden“, „Erwachsen handeln“, „Zukunft in Vielfalt“) und der Techniker Krankenkasse („Gemeinsam klasse sein – mobbingfreie Schule“). Zu einer Vielzahl in Bremen verfügbarer weiterer Präventionsprogramme wird Beratung zu Qualität und zu Fördermöglichkeiten angeboten. Eine Übersicht der Fortbildungen befindet sich auf der Homepage des LIS (www.lis.bremen.de) Die Angebote werden i.d.R. gut angenommen und die Teilnehmenden berichten davon, die neuen Kenntnisse gut für den eigenen Bereich anwenden zu können. Die Präventionsprogramme haben weite Verbreitung in den Schulen und die Wirksamkeit der Programme ist evaluiert und bestätigt. Um die erworbenen Kenntnisse der Fortbildungen entfalten zu können, ist die Einbettung in ein systematisches und abgestimmtes schulisches Konzept notwendig. Dies in Schulen stärker auszubauen ist Ziel des LIS und dazu wird den Schulen Beratung angeboten. Der Kinderschutzbund bietet für die dritten und vierten Klassen das Programm „Kindernot braucht Lösungen“ an. Das Projekt sensibilisiert Grundschulkinder dafür, ihre Gefühle wahrzunehmen und sich in schwierigen Situationen Hilfe von Vertrauenspersonen holen zu können. So entsteht zugleich eine positive und gewaltfreie Klassen- und Schulkultur. Der Verein Täter-Opfer-Ausgleich Bremen betreibt, finanziert durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, seit dem 01.01.2010 im Bremer Osten das Schulprojekt Ost. Dieses Projekt bietet ein niedrigschwelliges und kostenloses Beratungs- und Schlichtungsangebot bei schwerwiegenden Schulkonflikten an. Neben der Kriminal- und Gewaltprävention richtet es sich an die Lehrerinnen und Lehrer zum fachlichen Umgang mit Delinquenz und Dissozialität junger Menschen. Das Schlichtungsangebot soll möglichst bereits im Vorfeld von Strafanzeigen gravierende Konflikte an den Schulen deeskalieren und klären. Es richtet sich an Strafunmündige, Jugendliche und Heranwachsende mit strafrelevanten jugendtypischen Konflikten im Umfeld der Schulen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 26 von 31 Die Gespräche zur Konfliktaufarbeitung mit den jungen Beschuldigten, ihren Erziehungsberechtigten und den Geschädigten sowie deren Erziehungsberechtigten, finden direkt in der betreffenden Schule unter Einbindung der Lehrerinnen und Lehrer statt. Die Mitarbeiter des Schulprojekts Ost ermuntern alle Beteiligten dazu, eine auf ihren Konflikt zugeschnittene Konfliktlösung zu entwickeln. So erhalten vor allem die Geschädigten ausreichenden Raum und die Möglichkeit, ihre Gefühle, Bedürfnisse und Wünsche nach Wiedergutmachung zu äußern. Neben individuell ausgehandelten Wiedergutmachungsleistungen steht am Ende jeder Schlichtung ein schriftlicher Vertrag, der an die Schule, ggf. auch an Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Jugendhilfe im Strafverfahren zurückgemeldet wird. Im Bereich der Jugendstraffälligenhilfe finanziert die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport zahlreiche Interventions- und Präventionsprojekte wie z.B. Anti-Gewalt- Programme, Soziale Trainingskurse oder die Fachstelle für gemeinnützige Arbeit. Diese Angebote werden durch die Jugendhilfe als sogenannte Diversionsmaßnahmen für die Jugendgerichtsbarkeit vorgehalten. Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) wirken sekundär präventiv durch intensive Einzelfallberatung und Aufarbeitung stattgefundener Gewaltvorfälle. Dabei kooperieren diese mit unterschiedlichen Fachstellen (Bremer Jungenbüro, Schattenriss e.V., Servicebüro, Fachstelle für Gewaltprävention, praksys Bremen). Diese bieten verschiedene Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung für Schulen aber vor allem für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern an. Seit 2008 ist das Bildungsressort eingebunden in das Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt “. Im Rahmen des Projektes 9 „Gewaltprävention an Schulen sichern“ werden kontinuierlich die Aufgabenbereiche „Schulvermeidung spürbar senken“, „Bildung sozialräumlich orientierter Interventionsteams“ (im Zusammenhang von eskalierender Gruppengewalt), „behördenübergreifenden Fallkonferenzen“ (Schwellen- und Intensivtäterkonzept, verpflichtende Teilnahme) sowie schulbezogene Gewaltpräventionsprojekte durchgeführt. Als zielführend sind der in 2017 gestartete Aufbau und die systematische Qualifizierung von schulinternen Krisen(präventions)teams zu werten. Diese Qualifizierungsmaßnahme in Kooperation von ReBUZ und LIS bereitet schulspezifisch auf die möglichen Erfordernisse in den Schulen vor und stabilisiert nach innen. Auch wird mit einer Auftaktveranstaltung am 06.09.2018 in der Bürgerschaft die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des UBSKM (Unabhängiger Beauftragter in Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) als ein Baustein im Rahmen von Schutzkonzepten an den Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 27 von 31 Schulen im Land Bremen starten. Diese auf mehrere Jahre angelegte Maßnahme zur Qualifizierung der Schulen zur Entwicklung schulspezifischer Schutzkonzepte wird in Kooperation mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie den Fachberatungsstellen Schattenriss e.V., Bremer Jungenbüro, praksys-Bremen und dem Kinderschutzzentrum durchgeführt. 8. Welche Hilfsangebote (Beratung, Unterstützung, Therapie etc.) gibt es nach Kenntnis des Senats speziell für Opfer von Gewalt an Schulen und inwieweit gedenkt der Senat diese Angebote gegebenenfalls noch auszubauen? a. Welche Angebote richten sich hierbei spezifisch an Lehrkräfte? b. Welche Angebote richten sich hierbei spezifisch an Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern? c. Welche Deeskalationsmöglichkeiten werden an den Schulen angeboten, um Konflikte zwischen Schülern und Lehrern oder auch nur unter Schülern auszuräumen? Schulsozialarbeit im Rahmen der ZuP (Zentren für unterstützende Pädagogik) bieten u.a. Konfliktklärungen und Sozialtrainings an. Ausgebildete Schülerinnen und Schüler fungieren als Streitschlichter. Ausgebildete Lehrkräfte und Senioren stehen als Mediatoren zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler können bei Vertrauenslehrkräften oder im Klassenrat Vorfälle ansprechen. Unabhängig von den Jahrgangsstufen werden Sprechstunden in Schulen vom Kontaktpolizisten in Bremen angeboten. Hier können Schüler und auch Lehrer sich über verschiedene Themen informieren. In diesen Informationsgesprächen werden Hilfsangebote, wie z.B. der „Weiße Ring“ oder „Neue Wege“ empfohlen und auf die Rechte der Opfer hingewiesen. Sowohl das ReBUZ Bremen als auch das ReBUZ Bremerhaven bieten für Opfer von Gewalt an Schulen Beratung und Unterstützung an und sondieren weitere Hilfsangebote bzw. verweisen an weitere Stellen (z.B. an Jungenbüro, Schattenriss, Fachstelle für Gewaltprävention, praksys Bremen, Kinderschutzzentrum, TOA, Weißer Ring, Refugio). Gewaltvorfälle können mit Unterstützung der ReBUZ in der Schule thematisiert werden. Mit den Beteiligten können Interventionsstrategien (z.B. zum Thema Mobbing) geplant und durchgeführt werden. Die ReBUZ beziehen ggf. kinderpsychotherapeutische Praxen bzw. Einrichtungen der Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie mit ein und verweisen ggf. an Fachberatungsstellen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 28 von 31 Im Rahmen von Konzepten wie „Neue Autorität-Gewaltfreier Widerstand“ bieten Lehrkräfte in Bremerhaven, unterstützt durch das ReBUZ und dem LFI, Deeskalationsstrategien und Handlungssicherheit im Umgang mit Gewalt an. Das ReBUZ bietet einzelfall- und systembezogen (Klasse, Team, Konzepte) Beratung und Unterstützung (bspw. Gesprächsführung, Classroom Management) an. In enger Zusammenarbeit von Schulen und Polizei werden praktische Angebote zur Gewaltprävention in Klassen, sowie Sicherheitsschulungen des Schulpersonals durchgeführt. 9. Welche Ursachen und Tendenzen sieht der Senat allgemein in den dargestellten Entwicklungen? a. Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede sieht der Senat im Vergleich zu anderen Bundesländern? Hinsichtlich des immensen Aufwandes eines bundesweiten Vergleichs können hier keine validen Ergebnisse genannt werden. Zu vermutende Unterschiede in der Entwicklung und Art der Gewaltphänomene (Veränderungen der Kommunikationsformen durch soziale Medien, Gewaltereignisse/- ausbrüche als Traumafolge, politisch oder religiös motivierte Radikalisierungsprozesse) können nicht durch Zahlen hinterlegt werden. b. Welche neuen oder veränderten Formen der Meldung, Dokumentation oder Datenverdichtung hält der Senat für notwendig, um zusätzliche, zeitnahe, kontinuierliche und/oder differenzierte Erkenntnisse zu erhalten? Aktuell hält der Senat eine Veränderung der Meldeform für nicht dringlich und im Rahmen der vorhandenen Ressourcen für nicht prioritär. Langfristig könnte an eine Einführung eines Meldesystems zur Erfassung von Gewaltvorfällen an Schulen nach dem Hamburger Modell gedacht werden. Dieses enthält auch einen Meldebogen für Gewaltvorfälle gegen Lehrkräfte. Das Dokumentationssystem würde eine sowohl aktuelle, als auch über die Jahre längsschnittförmige Erfassung ermöglichen. c. Welche strategischen Überlegungen und Handlungskonzepte eines ressortübergreifenden Entgegenwirkens hat der Senat oder hält er zukünftig für notwendig? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 29 von 31 Bereits 2008 wurde landesweit das ressortübergreifende Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ eingeführt. Im Folgenden sollen einige besonders effektive Maßnahmen des Handlungskonzeptes sowie weiterer Initiativen dargestellt werden. In den Schulen werden aktuell schulinterne Krisen(präventions)teams durch die ReBUZ in Zusammenarbeit mit dem LIS implementiert und ausgebildet. Die Qualifizierungsmaßnahme soll dazu beitragen, besser auf Gewalt- und Krisenereignisse vorbereitet zu sein und der Entstehung von Gewalt im Vorfeld wirksam begegnen zu können. Jede Schule soll darin unterstützt werden, ein eigenes schulspezifisches Sicherheitskonzept zu entwickeln. Auch sind die Maßnahmen zur Gewaltprävention für einzelne bereits auffällige Schülerinnen und Schüler als erfolgreich zu bewerten. Auf Grundlage einer Empfehlung der ReBUZ und der Zustimmung der Eltern können Schülerinnen und Schüler zu einer Maßnahme bei entsprechenden Trägern für Gewaltprävention angemeldet werden. Hinsichtlich der Thematik sexuelle Gewalt startet im Herbst 2018 das bundesweite Programm „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) als landesweite Initiative. Schulen sollen durch ein auf mehrere Jahre angelegtes Qualifizierungsprogramm in die Lage versetzt werden, ein schulspezifisches Schutzkonzept zu etablieren. Ebenso setzt Bremen die bundesweite Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs um. Die Initiative mit dem Namen "TrauDich!" startete im Land Bremen in 2019 und ist Teil des Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Um Schülerinnen und Schüler vor einer Radikalisierung zu schützen, sollen diese als mündige, demokratisch gebildete Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Die Schule ist dabei eine wichtige Anlaufstelle für Präventionsangebote. Das Aufzeigen von Lebensperspektiven durch eine sozialpädagogische Begleitung in der Schule gilt als wichtiger Schutz vor Radikalisierung. Um die Schulen in dem Vorhaben zu unterstützen, werden durch das BMFSFJ Personalmittel für das Land Bremen zur Verfügung gestellt. Die geschaffenen Stellen werden an Schulstandorten in Kooperation mit dem Jugendmigrationsdienst (JMD) angesiedelt. Das Land Bremen setzt auf ein umfassendes Präventionsangebot. Dabei sind die Stärkung demokratischer Erlebniswelten, wie Teilhabe und Partizipationsmöglichkeiten, sowie kompetente, sozialraumorientierte und aufsuchende Jugendarbeit äußert wichtig, da so Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 30 von 31 Selbstwirksamkeitserfahrungen gesammelt werden können und eine Auseinandersetzung mit Religion, Kultur oder Rassismus in der Gesellschaft angeregt werden kann. Das Demokratiezentrum Land Bremen (SJFIS) koordiniert die Projekte, was die Sicherstellung eines umfassenden Beratungsangebotes sowie die Vernetzung der im Themenfeld relevanten Akteure (Regelstrukturen, Soziale Arbeit, Sicherheitsbehörden etc.) beinhaltet. Schulen, Jugendämter und Träger der Jugendhilfe können im Land Bremen auf diese Beratungsangebote zurückgreifen, da diese auch Beratungen und Fortbildungen für Fachkräfte anbieten. Zur Vermeidung krimineller Karrieren kommt das Intensivtäterkonzept zum Tragen. Diesem vorgeschaltet ist ein Erst- und Episodentäterkonzept bzw. ein Schwellentäterkonzept. Bei strafauffälligen Minderjährigen und Heranwachsenden kommen unterschiedliche Maßnahmen zum Tragen. Dazu zählen Formate wie: Normenverdeutlichendes Gespräch (NvG), Gefährderansprache Risikomitteilung Ressortübergreifende Fallkonferenz Schulungen Kooperationssitzungen Lenkungsgruppe Schule, Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Senatskanzlei Die Fallzahlen in der Jugendkriminalität sind seit 2010 landesweit rückläufig, was auch auf die konzentrierte, personenorientierte und ressortübergreifende Sachbearbeitung zurück zu führen ist. Die Erfahrungen zeigen, dass insbesondere die Absprache und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der beschriebenen Fallkonferenzen ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist. Die direkten Ansprachen bei strafauffälligen Minderjährigen scheinen häufig eine sofortige Wirkung zu zeigen. Seit 2016 hat sich auch die Anzahl der ressortübergreifenden Fallkonferenzen erheblich erhöht, da diese Maßnahme auch im Bereich Schule und Soziales als zielführend anerkannt wird. Insbesondere in Hinblick auf das frühzeitige Erkennen von abweichendem Verhalten, welches meist zuerst im schulischen Bereich erfolgt, zeigt die Zusammenarbeit eine positive Wirkung auf betroffene Jugendliche. Sie macht aber auch deutlich, dass frühzeitige und wirkungsvolle Intervention auf schulischer Seite wesentlicher Baustein zur Vermeidung kriminellen Verhaltens ist. Hierzu steht den Schulen ein umfangreiches Maßnahmenspektrum zur Verfügung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 31 von 31 Auch die gute Vernetzung der KoP‘s an den Schulen, in Vereinen und an jugendtypischen Aufenthaltsorten, sorgt für eine schnelle Intervention und Informationssteuerung. d. Inwieweit gibt es hinsichtlich zusätzlicher und dann vergleichbarer Erkenntnisse sowie ggf. eines vernetzten Vorgehens überregionale oder bundesweite Kooperationen oder entsprechende Initiativen dazu? Die Senatorin für Kinder und Bildung ist eingebunden in den „Qualitätszirkel schulischer Gewaltprävention“, welcher auf Bundesebene Vernetzungsarbeit leistet und u.a. Standards und Qualitätskriterien zur schulischen Gewaltprävention erarbeitet. Gesteuert wird diese Initiative vom der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention. Des Weiteren ist das Ressort eingebunden in einen Arbeitszusammenhang zur Weiterentwicklung von Strategien der Gewaltprävention in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Präventionstages, der Alice Salomon Hochschule Berlin und des Landespräventionsrates Niedersachsen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft