– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1783 Landtag 21.08.18 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. April 2018 Datei „Gewalttäter Sport“ Der Senat hat gegenüber der Bürgerschaft (Landtag) berichtet, dass seit 2011 von der Bremer Polizei 140 Neueinträge in die Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) vorgenommen wurden (Drs. 19/1464). Die Eintragungen in dieses Register führen bundesweit seit Jahren immer wieder zu kontroversen Diskussionen. Nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen einer Anfrage der grünen Bundestagsfraktion werden insgesamt rund zehntausend Menschen in dieser Datei geführt , davon 30 aus dem Land Bremen (BT-Drs. 19/1223). Dabei erfolgt die Eintragung in dieses Register keineswegs immer nur aufgrund rechtsstaatlicher Urteile. Die Bürgerschaft (Landtag) hat zuletzt im Rahmen der Beschlussfassung des Antrags der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD „Datei ‚Gewalttäter Sport‘ endlich rechtsstaatlich neu gestalten !“ (Drs. 18/757) deutliche Kritik an dieser Verbunddatei geübt. Anders als der Name suggeriert, werden in der Datei nicht nur Daten von verurteilten Gewalttätern gespeichert, sondern auch von Personen, bei denen nach Auffassung der eintragenden Polizeidienststelle Tatsachen die Annahme rechtfertigen , dass sie künftig im Fußballkontext Straftaten begehen werden. In der Praxis erfolgen Eintragungen bereits dann, wenn die Daten im Rahmen der Personenkontrolle einer Fangruppe erhoben wurden, in der die Polizei „bekannte Gewalttäter“ erkennt. Sich aus der Gruppe zu entfernen, wie die Polizei rät, ist aber oft schwierig, wenn die Fans beispielsweise begleitet zum Stadion geführt werden. Zuletzt hatte der Senat Ende 2012 in der Drs. 18/668 (Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) über die Entwicklung der Datensätze berichtet. Mehrere Fragen ließen sich zum damaligen Zeitpunkt nicht beantworten, da nach Angaben des Senats an dem technischen Ausbau der Auswertungsmöglichkeiten noch gearbeitet wurde. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Datensätze sind derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert a) zu wie vielen Personen auf Veranlassung des Landes Bremen, b) zu wie vielen Personen mit Wohnsitz im Lande Bremen auf Veranlassung welcher nicht bremischer Behörden, c) zu wie vielen Personen mit auswärtigem Wohnsitz und bremischer Vereinszugehörigkeit auf Veranlassung welcher nicht bremischer Behörden , jeweils aufgeschlüsselt nach Vereinszugehörigkeit sowie nach den Speicheranlässen gemäß Nummer 2.2 der Errichtungsanordnung (wie auf Drucksache 16/5205 des Landtags Nordrhein-Westfalen)? 2. Wie viele Datensätze wurden in den Jahren 2013 bis 2017 in der DGS neu erfasst (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie nach den Buchstaben a bis c von Frage 1)? – 2 – 3. Inwieweit sind von den Speicherungen nach Frage 1 a) bis c) jeweils Personen betroffen, die zum Zeitpunkt der Erfassung Jugendliche oder Heranwachsende waren? 4. Wie viele der von bremischen Behörden erfassten Datensätze beruhen jeweils auf a) eingeleiteten Ermittlungsverfahren, b) abgeschlossenen Ermittlungsverfahren, c) rechtskräftigen Verurteilungen? 5. Inwieweit ist in allen Datensätzen gemäß Frage vier Buchstabe a und b der endgültige Ausgang des Strafverfahrens vermerkt? Falls es Datensätze ohne entsprechenden Vermerk gibt, wie alt sind diese Datensätze? 6. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2013 bis 2017 auf Veranlassung des Landes Bremen aus der Datei „Gewalttäter Sport“ gelöscht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 7. Inwieweit bestehen in der Datei „Gewalttäter Sport“ derzeit noch Datensätze , die von einer Behörde der Freien Hansestadt Bremen vor über fünf Jahren erfasst wurden? Welche Gründe sind für die fortdauernde Speicherung dokumentiert worden? 8. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2013 bis 2017 durch die Polizei Bremen über ihre Eintragung in der Datei „Gewalttäter Sport“ proaktiv benachrichtigt? 9. Wie viele Löschungsersuchen zu Einträgen in der Datei „Gewalttäter Sport“ wurden in den Jahren 2013 bis 2017 von Betroffenen an bremische Behörden gerichtet und wie vielen Löschungsersuchen wurde stattgegeben (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren)? 10. Wann hat die letzte datenschutzrechtliche Prüfung der Datei „Gewalttäter Sport“ durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit stattgefunden und was waren die Erkenntnisse dieser Prüfung? 11. Wie viele Datensätze zu wie vielen Personen sind derzeit außerhalb der Datei „Gewalttäter Sport“ im Informationssystem der Polizei Bremen zum Zwecke der Gefahrenabwehr im Fußballkontext gespeichert? 12. Gibt es außerhalb der allgemeinen Vorgangsbearbeitungssysteme und der Datei „Gewalttäter Sport“ weitere Datenspeicherungen bei der Polizei (zum Beispiel für personenbezogene Daten, Fotos, Beobachtungen, Erkenntnisse über Gruppenzugehörigkeiten et cetera) in elektronischen (Arbeits -)Dateien und schriftlichen Notizen und nach welchen Kriterien erfolgt die Speicherung und Löschung? 13. Welche Auswirkungen hat die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes auf die Datei „Gewalttäter Sport“ und die Bremer Benachrichtigungspraxis? 14. Welche neuen Anforderungen an den Umgang mit der Datei „Gewalttäter Sport“ ergeben sich durch die Richtlinie (EU) 2016/680 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung , Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung , die bis zum 6. Mai 2018 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist? 15. Inwieweit waren von den im Vorfeld des FIFA-Confederations-Cup 2017 durch die Bundespolizei an die russische Grenzbehörde übermittelten Daten aus der DGS (siehe BT-Drs. 19/1223) Personen aus dem Land Bremen oder von bremischen Behörden erfasste Datensätze betroffen? – 3 – 16. Inwieweit wird der Senat sicherstellen, dass im Falle der Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der DGS an russische Behörden anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 die betroffenen Personen über die Datenübermittlung informiert werden, soweit Personen aus dem Land Bremen oder von bremischen Behörden erfasste Datensätze betroffen sind? Björn Fecker, Mustafa Öztürk, Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 21. August 2018 Vorbemerkung: Die Datei „Gewalttäter Sport“ dient der Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen , insbesondere von Fußballspielen, durch recherchefähige Erfassung anlasstypischer Ereignisse, soweit diese im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen festgestellt werden. Sie ermöglicht der Polizei das Gewinnen von Anhaltspunkten für das sach- und personengerechte Treffen von Eingriffsmaßnahmen im Einsatz durch sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. Frage eins: Wie viele Datensätze sind derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert a) zu wie vielen Personen auf Veranlassung des Landes Bremen, b) zu wie vielen Personen mit Wohnsitz im Lande Bremen auf Veranlassung welcher nicht bremischer Behörden, c) zu wie vielen Personen mit auswärtigem Wohnsitz und bremischer Vereinszugehörigkeit auf Veranlassung welcher nicht bremischer Behörden , jeweils aufgeschlüsselt nach Vereinszugehörigkeit sowie nach den Speicheranlässen gemäß Nummer 2.2 der Errichtungsanordnung (wie auf Drucksache 16/5205 des Landtags Nordrhein-Westfalen )? Antwort: Mit Stand vom 27. Dezember 2016 waren in der Datei „Gewalttäter Sport“ bundesweit 10 907 Personen gespeichert (vergleiche Drucksache 18/10908, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Datenschutzproblematik der Datei „Gewalttäter Sport“). zu a) Mit Stand 27. Juni 2018 waren 144 Personen mit 145 Datensätzen auf Veranlassung der Polizei Bremen gespeichert. Vereinszugehörigkeit der erfassten Personen: SV Werder Bremen: 95 FSV Mainz 05: 22 MSV Duisburg: 11 Alemannia Aachen: 3 FC St. Pauli: 3 Borussia Dortmund: 2 FC Nürnberg: 1 FC Rot Weiß Erfurt: 1 Chemnitzer FC: 1 Borussia M’gladbach: 1 Preußen Münster: 1 Eintracht Frankfurt: 1 unbekannt: 2 – 4 – Speicheranlass gemäß Errichtungsanordnung: Landfriedensbruch: 120 Gefährliche Körperverletzung : 12 Straftaten gegen das Leben : 11 Körperverletzung: 1 Beleidigung: 1 zu b und c) Über die konkrete Anzahl gespeicherter Personen, die ihren Wohnsitz im Land Bremen haben sowie Personen mit auswärtigem Wohnsitz und bremischer Vereinszugehörigkeit , die jeweils durch nicht bremische Behörden gespeichert wurden, liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Bei der Datei „Gewalttäter Sport“ handelt es sich als Bestandteil von Polizeiliches Informations- und Auskunfssystem (INPOL), um eine Fahndungsdatei. Personen, die von auswärtigen Behörden gespeichert wurden, werden nur im Überprüfungsfall als „Gewalttäter -Sport“ erkannt. Die Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) der Polizei Bremen ist nicht Besitzer dieser Daten; daher ist eine differenzierte Recherche nicht möglich. Frage zwei: Wie viele Datensätze wurden in den Jahren 2013 bis 2017 in der DGS neu erfasst (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie nach den Buchstaben a bis c von Frage eins)? Antwort: Die nachgenannte Anzahl von Datensätzen bezieht sich auf die in der Antwort auf Frage 1a) benannten Personen, die zu dem Zeitpunkt der Auswertung gespeichert waren. Die Anzahl der Datensätze schließt sowohl komplette Neuerfassungen , als auch erneute Erfassungen aufgrund eines neuen Vorfalls ein. Datensätze, die bereits gelöscht wurden, können nicht mehr recherchiert werden und sind in der Anzahl somit nicht enthalten. Anzahl der Datensätze nach Erfassungsjahr: 2013: 0 2014: 1 2015: 12 2016: 2 2017: 9 2018: 21 Die hohe Anzahl an gespeicherten Personen in 2018 resultiert aus den Vorfällen im Zusammenhang mit dem Bundesligaspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem 1. FSV Mainz 05 am 16. Dezember 2017. Frage drei: Inwieweit sind von den Speicherungen nach Frage 1 a) bis c) jeweils Personen betroffen, die zum Zeitpunkt der Erfassung Jugendliche oder Heranwachsende waren? Antwort: In 16 Fällen sind Heranwachsende, in zwei Fällen Jugendliche von den Speicherungen in dem unter 1 a) genannten Personenkreis betroffen. Frage vier: Wie viele der von bremischen Behörden erfassten Datensätze beruhen jeweils auf a) eingeleiteten Ermittlungsverfahren, b) abgeschlossenen Ermittlungsverfahren, c) rechtskräftigen Verurteilungen? – 5 – Antwort: Alle von bremischen Behörden erfassten Datensätze beruhen auf eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Frage fünf: Inwieweit ist in allen Datensätzen gemäß Frage vier Buchstabe a und b der endgültige Ausgang des Strafverfahrens vermerkt? Falls es Datensätze ohne entsprechenden Vermerk gibt, wie alt sind diese Datensätze? Antwort: Erlangt die Polizei Kenntnis über den Ausgang eines Verfahrens, wird entsprechend geprüft, ob weiterhin Gründe für eine Ausschreibung in der Datei „Gewalttäter Sport“ bestehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Löschung des Datensatzes durch den Sachbearbeiter unverzüglich veranlasst. Der Ausgang eines Ermittlungsverfahrens wird nicht in der Verbunddatei gespeichert. Frage sechs: Wie viele Personen wurden in den Jahren 2013 bis 2017 auf Veranlassung des Landes Bremen aus der Datei „Gewalttäter Sport“ gelöscht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Antwort: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über die konkrete Anzahl von Personen vor, die aus der Datei gelöscht wurde, da diesbezüglich keine statistische Erfassung erfolgt. Frage sieben: Inwieweit bestehen in der Datei „Gewalttäter Sport“ derzeit noch Datensätze, die von einer Behörde der Freien Hansestadt Bremen vor über fünf Jahren erfasst wurden? Welche Gründe sind für die fortdauernde Speicherung dokumentiert worden? Antwort: Aktuell befindet sich in der Datei „Gewalttäter Sport“ kein Datensatz, der vor über fünf Jahren erfasst wurde. Frage acht: Wie viele Personen wurden in den Jahren 2013 bis 2017 durch die Polizei Bremen über ihre Eintragung in der Datei „Gewalttäter Sport“ proaktiv benachrichtigt ? Antwort: Seit 2013 werden alle Betroffenen über eine Speicherung durch die Polizei Bremen benachrichtigt. Diese Benachrichtigung erfolgt proaktiv. Die konkrete Anzahl der benachrichtigten Personen kann abschließend nicht benannt werden, da auch Personen zu berücksichtigen sind, deren Datensätze mittlerweile gelöscht wurden und zu denen dementsprechend keine Informationen mehr vorliegen . Frage neun: Wie viele Löschungsersuchen zu Einträgen in der Datei „Gewalttäter Sport“ wurden in den Jahren 2013 bis 2017 von Betroffenen an bremische Behörden gerichtet und wie vielen Löschungsersuchen wurde stattgegeben (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren)? Antwort: Löschanträge bezüglich der Datei „Gewalttäter Sport“ wurden in dem benannten Zeitraum von 2013 bis 2017 statistisch nicht erfasst. Erinnerlich sind diesbezüglich zwei Anträge. In einem Fall konnte dem Antrag entsprochen werden. – 6 – Frage zehn: Wann hat die letzte datenschutzrechtliche Prüfung der Datei „Gewalttäter Sport“ durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit stattgefunden und was waren die Erkenntnisse dieser Prüfung? Antwort: Nach Information der Polizei Bremen hat in den letzten zehn Jahren keine Prüfung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stattgefunden. Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die eine entsprechende Prüfung erforderlich gemacht hätten, sind nach Aussage der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht bei ihr eingegangen . Frage elf: Wie viele Datensätze zu wie vielen Personen sind derzeit außerhalb der Datei „Gewalttäter Sport“ im Informationssystem der Polizei Bremen zum Zwecke der Gefahrenabwehr im Fußballkontext gespeichert? Antwort: Im Informationssystem der Polizei Bremen (INPOL-Land) sind keine Personen zum Zwecke der Gefahrenabwehr im Fußballkontext gespeichert. Frage zwölf: Gibt es außerhalb der allgemeinen Vorgangsbearbeitungssysteme und der Datei „Gewalttäter Sport“ weitere Datenspeicherungen bei der Polizei (zum Beispiel für personenbezogene Daten, Fotos, Beobachtungen, Erkenntnisse über Gruppenzugehörigkeiten et cetera) in elektronischen (Arbeits-)Dateien und schriftlichen Notizen und nach welchen Kriterien erfolgt die Speicherung und Löschung Antwort: Seit 2007 dient das Fallbearbeitungssystem PIER (Polizeiliche Information Ermittlung Recherche) der strukturierten Erfassung, Auswertung und Analyse umfangreicher Informationen im Zusammenhang mit Fußballeinsätzen, um die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren mit Fußballbezug (Strukturen der Fanszene, Verknüpfung zu Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen) zu unterstützen und zu erleichtern. Löschungen erfolgen, nach Ablauf der Speicherfristen , automatisch durch das System. Frage 13: Welche Auswirkungen hat die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes auf die Datei „Gewalttäter Sport“ und die Bremer Benachrichtigungspraxis? Antwort: Der Datenbestand der Gewalttäterdatei Sport wird vom Bundeskriminalamt langfristig in das Informationsverbundsystem nach § 29 Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) überführt (vgl. BT-Drs. 18/12141, S. 6). Der Bundesgesetzgeber hat mit § 91 BKAG ermöglicht, dass unter anderem auch die Datei „Gewalttäter Sport“ zunächst weiter existieren kann und die darin enthaltenen Daten schrittweise in das Informationsverbundsystem überführt werden. Änderungen an der Benachrichtigungspraxis sind seitens der Polizeibehörden der Freien Hansestadt Bremen infolge der Reform des BKAG nicht beabsichtigt. Dass heißt, dass auch weiterhin die Personen darüber informiert werden, wenn personenbezogene Daten an das Bundeskriminalamt zwecks Aufnahme in der Gewalttäterdatei Sport übersandt werden. Frage 14: Welche neuen Anforderungen an den Umgang mit der Datei „Gewalttäter Sport“ ergeben sich durch die Richtlinie (EU) 2016/680 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – 7 – durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, die bis zum 6. Mai 2018 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist? Antwort: Die Anpassungen an die Richtlinie (EU) 2016/680 im Anwendungsbereich des Bremischen Polizeigesetzes werden derzeit vom Senator für Inneres erarbeitet. Die Befassung der Bürgerschaft (Landtag) soll in der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres erfolgen. Die Datenverarbeitung der Polizeibehörden ist durch die notwendige Gesetzesänderung vollständig neu zu regeln. Da die Befassung des Gesetzgebers und damit die Entscheidung, ob und wie die Anforderungen aus der Richtlinie umzusetzen sind aussteht, können die Änderungen derzeit nur grob umrissen werden: Unter anderem wird die Polizei bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zukünftig danach zu unterscheiden haben, ob diese Daten auf Tatsachen oder auf persönlichen Einschätzungen beruhen. Die Polizei wird außerdem zwischen den Kategorien betroffener Personen unterscheiden (zum Beispiel „Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie eine Straftat begangen haben“, „verurteilte Straftäter“ oder „Zeugen“). Die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung von Personen dürfen zukünftig nur im sehr engen Rahmen und unter Einhaltung von Schutzstandards für die Daten der betroffenen Person verarbeitet werden. Frage 15: Inwieweit waren von den im Vorfeld des FIFA-Confederations-Cup 2017 durch die Bundespolizei an die russische Grenzbehörde übermittelten Daten aus der DGS (siehe BT-Drs. 19/1223) Personen aus dem Land Bremen oder von bremischen Behörden erfasste Datensätze betroffen? Antwort: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass im Rahmen eines Datenaustausches an die russischen Grenzbehörden Personen aus dem Land Bremen oder von bremischen Behörden erfasste Personen betroffen waren. Durch die Polizei Bremen wurden keine Daten mit dem Zweck der Weiterleitung an die russische Grenzbehörde an die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) übermittelt. Frage 16: Inwieweit wird der Senat sicherstellen, dass im Falle der Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der DGS an russische Behörden anlässlich der Fußball -Weltmeisterschaft 2018 die betroffenen Personen über die Datenübermittlung informiert werden, soweit Personen aus dem Land Bremen oder von bremischen Behörden erfasste Datensätze betroffen sind? Antwort: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass im Rahmen eines Datenaustausches an die russischen Grenzbehörden Personen aus dem Land Bremen oder von bremischen Behörden erfasste Personen betroffen waren. Eine Benachrichtigungspflicht an die Betroffenen besteht grundsätzlich nicht. Eine Benachrichtigung würde aber im Einzelfall durch die Polizei Bremen geprüft und umgesetzt werden. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 1783 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. April 2018 Datei „Gewalttäter Sport“