1 Bremische Bürgerschaft Drucksache 19/1842 Landtag (zu Drs. 19/1773) 19. Wahlperiode 25.09.18 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 25. September 2018 „Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor unterhalb der Armutsschwelle“ Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Der gesetzliche Mindestlohn schützt in seiner aktuellen Höhe nicht vor Armut und insbesondere nicht vor Armut im Alter. Um bei einer Vollzeitstelle im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten, ist nach aktuellen Angaben der Bundesregierung (Antwort des BMAS auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ferschl, 7.08.2018) ein Bruttostundenlohn von 12,63 Euro nötig. Der Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro müsste also um knapp 4 Euro erhöht werden, damit nach 45 Versichertenjahren in Vollzeit eine Rente von 814 Euro erreicht wird. Ein Bruttostundenlohn von 12,63 wird derzeit auch im öffentlichen Dienst und bei den öffentlichen Unternehmen nicht in allen Entgeltgruppen erreicht. Für das Bundesland Bremen stellt sich die Frage, wie viele Beschäftigte des öffentlichen Sektors und im staatlichen Einflussbereich derzeit unter dieser Schwelle bezahlt werden, und wie dieser Zustand beendet werden kann. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele hauptamtlich Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen und ihrer Einrichtungen , der öffentlichen Unternehmen, der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und der bremischen Mehrheitsgesellschaften erhalten aktuell ein Bruttoentgelt unterhalb von 12,63 Euro je Arbeitsstunde? (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen und nach Köpfen und Vollzeitäquivalenten angeben.) 2. Wie viele Beschäftigte verdienen bei Zuwendungsempfängern mit institutioneller oder projektgebundener Förderung ein Bruttoentgelt unterhalb von 12,63 Euro? (bitte angeben nach zuständigem Ressort und nach Köpfen und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln.) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 3. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, für die Dienststellen und Unternehmen im Einflussbereich des Landes und der Stadtgemeinde mit den Gewerkschaften einen tariflichen Mindestentgeltsatz von 12,63 Euro zu vereinbaren, der anschließend an die allgemeine Lohnentwicklung oder die fortgeschriebene Berechnung, welcher Stundenlohn für eine Rente oberhalb der Grundsicherung erforderlich ist, angepasst (dynamisiert) werden könnte?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele hauptamtlich Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen und ihrer Einrichtungen, der öffentlichen Unternehmen, der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und der bremischen Mehrheitsgesellschaften erhalten aktuell ein Bruttoentgelt unterhalb von 12,63 Euro je Arbeitsstunde? (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen und nach Köpfen und Vollzeitäquivalenten angeben.) Die Freie Hansestadt Bremen ist als Arbeitgeberin verantwortlich für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Kernverwaltung, den Eigenbetrieben, Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen und Sonderhaushalten sowie die Beschäftigten in bremischen Unternehmen, in denen sie mindestens die Mehrheit der Anteile besitzt. Um für alle diese Beschäftigungsformen eine schnell ermittelbare und vergleichbare Berechnungsgrundlage von Stundenlöhnen zu erhalten, wurde für die Beantwortung dieser Frage der Definition des § 24 Abs. 3 TV-L bzw. TVöD gefolgt. Dementsprechend sind zur Berechnung der Stundenlöhne die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu teilen . Einmalzahlungen bleiben hierbei unberücksichtigt. Dies gilt neben der Kernverwaltung auch für die ausgegliederten Einrichtungen (siehe Tabelle 1) sowie für die Mehrheitsgesellschaften (siehe Tabelle 2). Insbesondere in Bezug auf einige Mehrheitsgesellschaften ist anzumerken, dass unter Berücksichtigung dieser Einmalzahlungen der Stundenlohn oberhalb von 12,63 € liegen würde. Gemäß der oben stehenden Definition finden sich Beschäftigte der Kernverwaltung, der Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen und Sonderhaushalte (Ausgliederungen) mit einem Stundenlohn unter 12,63 € nur in der Entgeltgruppe 1 sowie in den Entgeltgruppen 2 und 2Ü in der Stufe 1 des TV-L bzw. TVöD. In der Kernverwaltung und den ausgegliederten Einheiten der Freien Hansestadt Bremen (vgl. Tabelle 1) sind insgesamt 66 Personen beschäftigt (dies entspricht 38,4 Vollzeitäquivalenten ), die einen Stundenlohn unter 12,63 € erhalten. Der überwiegende Teil (77,3 % bzw. 74,2 % der VZE) der 66 Beschäftigten ist weiblich. Die Beschäftigten verteilen sich auf insgesamt 12 Dienststellen. Die höchste Anzahl an Beschäftigten mit einem Stundenlohn unter 12,63 € findet sich bei Immobilien Bremen, KiTa Bremen und im Studierendenwerk. Da in den meisten Dienststellen weniger als 6 Frauen oder 6 Männer beschäftigt sind, auf die dieses Kriterium zutrifft, mussten aus Datenschutzgründen einige Zellen der untenstehenden Tabelle geschwärzt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Tab. 1: Beschäftigte mit einem Stundenlohn unter 12,63 € – Kernverwaltung und Ausgliederungen (Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Sonderhaushalte) In den bremischen Mehrheitsgesellschaften (vgl. Tabelle 2) erhalten nach der obenstehenden Definition insgesamt 2.095 Beschäftigte einen Stundenlohn unter 12,63 €. Zulagen, die in einigen Gesellschaften gezahlt werden, wurden hierbei nicht berücksichtigt . Die Beschäftigten verteilen sich auf insgesamt 15 Gesellschaften. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten (56,2 %) arbeiten für die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, knapp 22 % bei der Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH. Das Geschlechterverhältnis ist insgesamt nach Köpfen nahezu ausgeglichen. Umgerechnet auf Vollzeitäquivalente liegt der Anteil der männlichen Beschäftigten mit 55,4 % etwas höher als der Anteil der weiblichen Beschäftigten mit 44,6 %. Aus Datenschutzgründen wurden Angaben unter 6 Personen in der Tabelle geschwärzt . Tab. 2: Beschäftigte mit einem Stundenlohn unter 12,63 € – Mehrheitsgesellschaften w m gesamt w m gesamt 00300 Der Senator für Inneres 01320 Amtsgericht Bremen 30580 Bürgeramt 32600 Stadtbibliothek 54200 Werkstatt Bremen 54500 KiTa Bremen 13 7,0 54900 Musikschule Bremen 55893 Bremer Institut für Betriebstechnik und angewandte Arbeitswissenschaft (BIBA) 56000 Studierendenwerk Bremen 8 4,5 57100 Überseemuseum 57200 Focke-Museum 58500 Immobilien Bremen 29 16,4 51 15 66 28,5 9,9 38,4 77,3% 22,7% 100% 74,2% 25,8% 100,0% VZE mit einem Stundenlohn < 12,63€Dienststellen Anzahl der Beschäftigten mit einem Stundenlohn < 12,63€ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 2. Wie viele Beschäftigte verdienen bei Zuwendungsempfängern mit institutioneller oder projektgebundener Förderung ein Bruttoentgelt unterhalb von 12,63 Euro? (bitte angeben nach zuständigem Ressort und nach Köpfen und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln.) Zuwendungen werden an Stellen außerhalb der bremischen Verwaltung für bestimmte Zwecke gewährt, an deren Erfüllung die Freie Hansestadt Bremen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann (§ 23 Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen – LHO). Mit dem zum 01.09 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Durchsetzung eines Mindestlohns in Bremen (Landesmindestlohngesetz) hat Bremen im Rahmen der zur Verfügung stehenden rechtlichen Spielräume als erstes Bundesland sichergestellt, dass die Zuwendungsempfänger ihren Beschäftigten einen Lohn zahlen, der einem sozialen Mindeststandard entspricht. Bremen hat damit eine Initiative gegen die Ausweitung des Niedriglohnsektors und für eine Stabilisierung des Tarifsystems ergriffen. Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland nunmehr grundsätzlich ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Um jedoch den bremischen Standard nicht zu gefährden, hat die Bremische Bürgerschaft auf Initiative des Senats (Drucksache 19/1225) am 07.12.2017 eine Fortgeltung des Landesmindestlohngesetzes beschlossen. Damit wird die Einhaltung der Mindestlohnverpflichtung weiterhin explizit zur Auflage für die Zuwendung gemacht (§ 5 Landesmindestlohngesetz). Wie sich bereits aus der Beantwortung der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 27.06.2013 zum Thema „Verdienstniveau bei den bremischen Zuwendungsempfängern“ (Drucksache 18/1007) ergibt, liegt dem Senat eine flächendeckende Erhebung der jährlichen Bruttolöhne, die Zuwendungsempfänger ihren Beschäftigten jeweils gezahlt haben bzw. zahlen, nicht vor. Auch im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung sind die Personalausgaben grundsätzlich ausschließlich summarisch darzulegen; eine weitergehende Belegprüfung erfolgt gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO stichprobenweise. w m gesamt w m gesamt Theater Bremen GmbH Bremer Bäder GmbH 85 31 116 34,0 14,0 48,0 Werkstatt Nord gGmbH 34 33,6 botanika GmbH Bremer Straßenbahn AG 25 16,3 BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG 367 811 1.178 357,0 810,0 1167,0 AHS Bremen Aviation Handling Services GmbH 68 17 85 42,0 13,0 55,0 Bremen Airport Handling GmbH 17 14,0 Bremen Airport Service GmbH 57 54 111 49,3 50,0 99,3 M3B GmbH 11 8,3 Universum Management Gesellschaft mbH 18 7 25 15,7 Glocke Veranstaltungs-GmbH Ambulanz Bremen GmbH 7 0 7 Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH 385 73 458 273,0 63,0 336,0 Rehazentrum Bremen GmbH 16 7 23 18,3 1.041 1.054 2.095 810,7 1.008,6 1.819,3 49,7% 50,3% 100% 44,6% 55,4% 100,0% Bremische Mehrheitsgesellschaften mit eigenem Personal (Stadt und Land Bremen) Anzahl der Beschäftigten mit einem Stundenlohn < 12,63€ VZE mit einem Stundenlohn < 12,63€ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Im Zuge der Prüfung der Einhaltung der Mindestlohnverpflichtung werden schon allein aufgrund der Geltung der branchenbezogenen Tarifverträge nicht flächendeckend die Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen der Zuwendungsempfänger geprüft. 3. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, für die Dienststellen und Unternehmen im Einflussbereich des Landes und der Stadtgemeinde mit den Gewerkschaften einen tariflichen Mindestentgeltsatz von 12,63 Euro zu vereinbaren, der anschließend an die allgemeine Lohnentwicklung oder die fortgeschriebene Berechnung, welcher Stundenlohn für eine Rente oberhalb der Grundsicherung erforderlich ist, angepasst (dynamisiert) werden könnte? Der Senat wirkt an der stetigen Weiterentwicklung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes über die Mitgliedschaften in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) mit. Ein stetiges Anliegen der Tarifvertragsparteien war und ist dabei gerade auch die soziale Ausgewogenheit und die besondere Teilhabe der unteren Einkommensgruppen an der Lohnentwicklung . So werden regelmäßig für die Beschäftigten dieser Entgeltgruppen Elemente wie Einmalzahlung, Festbetrag, Sockelbetrag oder unterschiedliche zeitliche Inkraftsetzung der linearen Steigerungen zum Zwecke der sozialen Ausgewogenheit vereinbart . Gleichwohl ist die Möglichkeit der Einflussnahme sowohl in der TdL als auch in der VKA bis hin zur Erlangung von Ausnahmeregelungen begrenzt. So wurden z.B. in der Vergangenheit Bitten Bremens um eine Tarifausnahme durch die TdL abgelehnt und auch innerhalb der VKA – Bremen kommen hier 2 von 56 Stimmen zu – kann der Senat nicht allein bestimmend eingreifen. Zudem würden Tarifverträge als Korrektiv des gesetzlich festgelegten Mindestlohnes fungieren, was nicht zielführend ist. Denn ca. die Hälfte der Arbeitgeber in Deutschland ist nicht tarifgebunden und wäre damit von diesem Zielgedanken nicht erfasst. Gerade dieser Grundgedanke – Teilhabe aller Beschäftigten und nicht nur der tarifgebundenen – war Basis für die Schaffung des bundesgesetzlichen Mindestlohnes. Mithin sollte es auch zunächst dem Bundesgesetzgeber vorbehalten bleiben, etwaige Änderungen herbeizuführen, um alle Beschäftigten vom Geltungsbereich einer solchen Regelung erfassen zu können. Der Senat setzt sich daher sowohl im Bundesrat, wie auch in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber in der TdL und der VKA für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes und einer entsprechenden Anpassung der Tarife des öffentlichen Dienstes ein. Darüber hinaus prüft der Senat eine entsprechende Anpassung des Landesmindestlohngesetzes . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft „Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor unterhalb der Armutsschwelle“