BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1855 Landtag 19. Wahlperiode 02.10.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 2. Oktober 2018 „Baden in Flüssen und Seen“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Die Wasserfläche des Landes Bremen liegt mit über zwölf Prozent weit über der des umgebenden Niedersachsen. Daraus ergibt sich eine räumliche Nähe aller Einwohner des Bundeslandes zum Wasser, wie sie in Deutschland in ähnlicher Form nur in den anderen Stadtstaaten zu finden ist. Diesem Umstand ist auch beim Schwimmenlernen Rechnung zu tragen. Die Badestellen an Flüssen und Seen bieten eine Chance, wenigstens im Sommer, die bisher fehlenden Kapazitäten der Schwimmbäder auszugleichen. Neben dem Erholungsaspekt bergen sie selbstverständlich zugleich auch besondere Gefahren. Bereits sechs Personen sind in diesem Jahr bei Badeunfällen gestorben. Die Rettungsschwimmer der DLRG sehen die Gründe für diese Unfälle in der Selbstüberschätzung der Schwimmer und fehlenden Schwimmkenntnissen. Besonders auf die Gefahren die Flüsse und Seen bergen sind vielen Badende nicht vorbereitet. Wir fragen den Senat: 1. Welche Relevanz sieht der Senat bei der Nutzung der Badestellen an Flüssen und Seen für das Erlernen des Schwimmens? 2. Welche Badestellen in Flüssen und Seen sind für das Erlernen des Schwimmens im Land Bremen geeignet? 3. Welche Badestellen in Flüssen und Seen werden bereits für das Erlernen des Schwimmens genutzt? Bitte Aufschlüsseln nach Anbieter und Zielgruppe. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat um Badestellen an Flüssen und Seen in das Schwimmlern-Programm zu integrieren? 5. Welche Relevanz misst der Senat der Schwimmausbildung in Flüssen und Seen bei? 6. Sieht der Senat die Notwendigkeit, in die schulische Schwimmausbildung einen Bestandteil Bewegen und Schwimmen in natürlichen Gewässern zu integrieren? 7. Inwieweit sieht der Senat eine Realisierungsmöglichkeit in den Sommermonaten oder während der Schulferienzeit, eine Schwimmausbildung in Flüssen und Seen anzubieten? 8. Welche Badestellen wurden in den vergangenen fünf Jahren geschlossen, gesperrt oder neu angelegt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Badestelle. 9. An welchen Badestellen in Flüssen und Seen sind Nichtschwimmerbereiche eingerichtet? Wie sind diese markiert? Welche Wassertiefe weisen diese auf? 10. Welchen Badestellen in Flüssen und Seen werden von Rettungsschwimmer überwacht? Zu welchen Zeiten werden diese Stellen überwacht? Ist das Baden auch außerhalb dieser Zeiten möglich und erlaubt? 11. Welche Möglichkeiten sieht der Senat um Badunfälle an Flüssen und Seen zu verhindern? 12. Wie werden Badende auf die besonderen Gefahren in Flüssen und Seen vorbereitet und hingewiesen? Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat hier?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Relevanz sieht der Senat bei der Nutzung der Badestellen an Flüssen und Seen für das Erlernen des Schwimmens? Die Weser ist ein fließendes Tidengewässer mit Berufsschifffahrt. Sog und Wellenschlag gefährden Schwimmer*innen. Das Baden in fließenden Gewässern erfolgt – falls überhaupt erlaubt – stets auf eigene Gefahr und sollte nur durch geübte Schwimmer*innen wahrgenommen werden. Daher ist das Erlernen des Schwimmens in Flüssen auszuschließen. Dasselbe gilt für Badeseen, da kaum vorstellbar ist, Kindern ohne Wassererfahrung in größtenteils ungesicherten und unübersichtlichen Gewässern das Schwimmen beizubringen. Auch für das Schulschwimmen stellen Flüsse und Seen keine Option dar. Bereits die im Regelfall nicht bzw. nicht ausreichend vorhandenen sanitären Anlagen schließen Unterricht aus. Darüber hinaus stellen fließende und/oder trübe Gewässer ein unnötiges erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Der Magistrat Bremerhaven stellt zu der Frage fest: Gemäß „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen“, in Kraft getreten am 01.07.2013, ist für Bremerhaven kein Badegewässer ausgewiesen (vgl. Verordnung § 5). 2. Welche Badestellen in Flüssen und Seen sind für das Erlernen des Schwimmens im Land Bremen geeignet? Siehe Antwort zu Frage 1: Keine. 3. Welche Badestellen in Flüssen und Seen werden bereits für das Erlernen des Schwimmens genutzt? Bitte Aufschlüsseln nach Anbieter und Zielgruppe. Siehe Antwort zu Frage 1: Keine. Sollten Privatpersonen Badestellen entsprechend nutzen, liegen diesbezüglich dem Senat keine Informationen vor. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat um Badestellen an Flüssen und Seen in das Schwimmlern-Programm zu integrieren? Siehe Antwort zu Frage 1: Keine. 5. Welche Relevanz misst der Senat der Schwimmausbildung in Flüssen und Seen bei? Siehe Antwort zu Frage 1: Keine. 6. Sieht der Senat die Notwendigkeit, in die schulische Schwimmausbildung einen Bestandteil Bewegen und Schwimmen in natürlichen Gewässern zu integrieren? Aus den genannten Gründen und vor allem aus Sicherheitserwägungen kommt eine schulische Schwimmausbildung in natürlichen Gewässern nicht in Betracht (siehe Frage 1). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 7. Inwieweit sieht der Senat eine Realisierungsmöglichkeit in den Sommermonaten oder während der Schulferienzeit, eine Schwimmausbildung in Flüssen und Seen anzubieten? Aus den bereits genannten Gründen und vor allem aus Sicherheitserwägungen kommt eine Schwimmausbildung in natürlichen Gewässern auch während der Schulferienzeit nicht in Betracht (siehe Frage 1). 8. Welche Badestellen wurden in den vergangenen fünf Jahren geschlossen, gesperrt oder neu angelegt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Badestelle. In den letzten fünf Jahren erfolgte keine dauerhafte Sperrung der Bremer Badeseen. Es wurden keine Badestellen geschlossen oder neu angelegt. 9. An welchen Badestellen in Flüssen und Seen sind Nichtschwimmerbereiche eingerichtet? Wie sind diese markiert? Welche Wassertiefe weisen diese auf? An allen frei zugänglichen offiziellen Badestellen an den Bremer Badeseen sind Nichtschwimmerbereiche eingerichtet. Sie sind durch ein Gitter vom Rest des Sees abgegrenzt. Die Wassertiefe beträgt maximal 1,30 m. Es gibt zwei offizielle Badestellen, die nicht frei zugänglich sind (Rottkuhle und Grambker Seebad) sondern von einem Betreiber betreut und geöffnet werden. Hier sind die Nichtschwimmerbereiche mit einer Bojenkette abgegrenzt, die Tiefe beträgt auch hier maximal 1,30 m. Die offizielle Badestelle an der Weser bei Café Sand hat keinen abgegrenzten Nichtschwimmerbereich , da die Weser an dieser Stelle einen Tidenhub von mehr als 4 m aufweist und die Wassertiefe damit deutlich schwankt. An dieser Badestelle ist ein Schild aufgestellt, dass das Baden auf eigene Gefahr erfolgt und keine DLRG-Station vor Ort ist. Weiterhin befindet sich dort deutlich sichtbar ein Schild, das auf die Gefahr des Ertrinkens durch Sog, Wellenschlag und Strömung hinweist. 10. Welchen Badestellen in Flüssen und Seen werden von Rettungsschwimmern überwacht? Zu welchen Zeiten werden diese Stellen überwacht? Ist das Baden auch außerhalb dieser Zeiten möglich und erlaubt? An allen acht Badeseen in Bremen befinden sich Rettungswachen der DLRG. Die DLRG ist ehrenamtlich tätig. Die Besetzung der Rettungswachen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mitglieder. Das Baden in den Badeseen ist unabhängig von der personellen Besetzung der Rettungswachen jederzeit möglich. An der einzigen offiziellen Badestelle an der Weser am Cafè Sand befindet sich keine Rettungswache der DLRG. Das Baden in der Weser ist nicht grundsätzlich verboten, vor dem Hintergrund der Gefahren wird aber davon abgeraten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 11. Welche Möglichkeiten sieht der Senat um Badunfälle an Flüssen und Seen zu verhindern? 12. Wie werden Badende auf die besonderen Gefahren in Flüssen und Seen vorbereitet und hingewiesen? Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat hier? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet: Grundsätzlich vertritt der Senat die Meinung, dass in Bremer Gewässern bereits eine hohe Sicherheit gewährleistet ist, insbesondere auch durch die Investitionen aus dem Sportressort (Nichtschwimmergitter, Regelunterstützung DLRG, Investitionen Rettungsstationen usw.) sowie des ehrenamtlichen Einsatzes der DLRG. Badeunfälle sind bedauerlicherweise nicht immer vermeidbar, auch wenn Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigte ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen. Dennoch muss natürlich alles Mögliche getan werden, um Badeunfälle zu vermeiden: • Die ressortübergreifende AG Schwimmen, initiiert durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport besteht seit über einem Jahr, daraus haben sich bereits zwei Projekte („Kids in die Bäder“, Wassergewöhnung Grundschule Robinsbalje) entwickelt. • Ein Runder Tisch zur Möglichkeit zu Verhinderung von Badeunfällen wird in Kürze durch das Sportamt unter Einbeziehung u.a. der Senatorin für Kinder und Bildung, des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr, der Ortsämter, in deren Bereiche Badestellen vorhanden sind, sowie des Landessportbundes und Vertretern der schwimmsporttreibenden Vereinen und Verbänden initiiert. • In Umsetzung des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft „Für mehr sichere Schwimmerinnen und Schwimmer im Lande Bremen“ vom 25.04.2018 derzeit ein Konzept erstellt, welches die Deputationen für Sport, für Kinder und Bildung und für Gesundheit und Verbraucherschutz erreichen soll und welches grundsätzliche Ansätze zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit insbesondere auch junger Menschen enthält. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft