BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1861 Landtag 19. Wahlperiode 16.10.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 22.08.2018 „Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes ein Jahr nach dem Inkrafttreten“ Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist ein besserer Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie eine Verbesserung der Situation der Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind – insbesondere durch eine nachhaltige Stärkung des Zugangs zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten . Für Prostituierte wurde eine behördliche Anmeldepflicht eingeführt, die Wahrnehmung eines Informations- und Beratungsgesprächs und einer Gesundheitsberatung ist im Rahmen des Anmeldeverfahrens verpflichtend. Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei. Erlaubnispflichtig wird mit dem Gesetz hingegen der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, der nur noch amtlich zuverlässigen Personen erlaubt werden darf. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, unterliegt nun umfangreichen gesetzlichen Pflichten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz der beschäftigten Prostituierten. Die im Gesetz vorgesehenen Pflichten für Prostituierte, insbesondere die Anmeldepflicht und die verpflichtende Gesundheitsberatung, wurden und werden von vielen Fachleuten aus juristischer , medizinischer, behördlicher, beratender und polizeilicher Perspektive kritisiert und als kontraproduktiv bezeichnet. Die Verpflichtungen könnten eher zu mehr Schutzlosigkeit führen, weil Betroffene sich ihnen entziehen würden, zum Beispiel wegen ihres ungeklärten Aufenthaltsstatus, und in der Illegalität noch gefährdeter und erpressbarer wären. Gleichwohl ist das Prostituiertenschutzgesetz selbstverständlich auch in Bremen und Bremerhaven vollumfänglich umzusetzen. Dies gilt erst recht für die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und für die damit verbundenen Überprüfungen von Bordellbetreibenden, da es sich hierbei unbestritten um wichtige Maßnahmen zum Schutz von Prostituierten handelt. Mit der Kleinen Anfrage soll ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes der Umsetzungsstand in Bremen und Bremerhaven abgefragt werden. Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Bremen und Bremerhaven? Soweit bestimmte Teile des Gesetzes noch nicht umgesetzt werden: Was sind jeweils die Gründe der Verzögerung und ab wann wird die Umsetzung erfolgen ? 2. Welche Kenntnisse hat der Senat über den Umsetzungsstand in anderen Bundesländern im Vergleich zum Land Bremen, etwa aus dem regelmäßig auf Einladung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend tagenden Bund-Länder-Gremiums zu Fragen der Umsetzung des ProstSchG? 3. Wann wird der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen die vom Senat mit Beschluss vom 20. Juni 2017 für den Sommer 2018 erbetene Evaluation des Umsetzungskonzepts zum ProstSchG für die Stadtgemeinde Bremen vorlegen? 4. Wie viele Frauen und Männer haben in Bremen und Bremerhaven ihre Tätigkeit in der Sexarbeit angemeldet? Bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinde, Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Bundesland des Wohnorts oder der Zustellanschrift. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 5. In wie vielen Fällen wurde die Erteilung einer Anmeldebescheinigung verweigert und was waren die Gründe hierfür? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. 6. Wie viele Informations- und Beratungsgespräche (§ 8 ProstSchG) wurden bisher durchgeführt ? Bitte nach Monaten und Stadtgemeinde aufschlüsseln. 7. Wie viele gesundheitliche Beratungen (§ 10 ProstSchG) wurden bisher durchgeführt? Bitte nach Monaten und Stadtgemeinde aufschlüsseln. 8. Mit welchen Wartezeiten auf Termine für die Informations- und Beratungsgespräche bzw. gesundheitlichen Beratungen haben Prostituierte in Bremen und Bremerhaven zu rechnen? 9. Wie viele Prostitutionsgewerbe wurden in Bremen und Bremerhaven angezeigt? Bitte aufschlüsseln nach Art des Gewerbes (Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsveranstaltung oder Prostitutionsvermittlung) und Stadt- bzw. Ortsteil der angezeigten Gewerbeanschrift. 10. In wie vielen Fällen wurde eine Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erteilt ? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. 11. In wie vielen Fällen wurde die Erlaubnis mit Auflagen verbunden und welcher Art waren diese Auflagen? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. 12. In wie vielen Fällen wurde eine Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes versagt und was waren die Gründe hierfür? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben . 13. Über wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist noch nicht entschieden worden und was sind die Gründe hierfür? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. 14. Mit welchen Wartezeiten für den Erhalt einer Betriebserlaubnis haben Betreibende eines Prostitutionsgewerbes in Bremen und Bremerhaven zu rechnen? 15. Wie viele stichprobenartige Kontrollen (§ 29 ProstSchG) wurden bisher mit welchen Ergebnissen durchgeführt? Falls noch keine Kontrollen durchgeführt wurden: Ab wann sind in welcher Häufigkeit Kontrollen geplant? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. 16. Inwieweit entspricht die Zahl der angemeldeten Prostituierten und Prostitutionsgewerbe bisherigen Schätzungen über die Zahl der in Bremen und Bremerhaven tätigen Prostituierten und vorhandenen Prostitutionsgewerbe? Falls es deutliche Abweichungen gibt, welche Schlussfolgerungen und Handlungsbedarfe ergeben sich nach Auffassung des Senats hieraus? 17. Welche Soll- und Ist-Personalausstattung (VZE) steht den beteiligten Behörden in Bremen und Bremerhaven für die Umsetzung des ProstSchG jeweils zur Verfügung? 18. Inwieweit stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die für die Durchführung der Anmelde - und Erlaubnisverfahren erforderlichen IT-Fachverfahren zur Verfügung und wie sind die bisherigen Nutzungserfahrungen hiermit? 19. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 ProstSchG wurden eingeleitet beziehungsweise mit welchen Ergebnissen abgeschlossen? Bitte entsprechend den Tatbeständen nach § 33 ProstSchG aufschlüsseln. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) ist ein besserer Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie eine Verbesserung der Situation der Frauen und Männer , die in der Prostitution tätig sind – insbesondere durch eine nachhaltige Stärkung des Zugangs zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Mit dem ProstSchG wird für Prostituierte eine behördliche Anmeldepflicht eingeführt. Die Wahrnehmung eines Informations- und Beratungsgesprächs und einer Gesundheitsberatung ist im Rahmen des Anmeldeverfahrens verpflichtend. Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei. Mit dem ProstSchG wird außerdem eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eingeführt. Aufgrund der langwierigen Stellenbesetzungsverfahren mit z.T. notwendiger erneuter Ausschreibung nach Absage ausgewählter Bewerber_innen konnten noch nicht alle für die Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe vom Senat bewilligten und für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Stellen beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen besetzt werden. Auch die Gewinnung von Kräften für die Beratungen, d.h. die Gesundheitsberatung durch eine Mitarbeiterin der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz - Gesundheitsamt Bremen und die Informations- und Beratungsgespräche durch eine Mitarbeiterin der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, hat eine längere Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Deshalb mussten wie auch in anderen Ländern und Kommunen Übergangsregelungen getroffen werden (Ausstellung von Bescheinigungen über die Anzeige des Angebots sexueller Dienstleistungen sowie über gestellte Erlaubnisanträge). Einige der neuen Mitarbeiter_innen haben erst nach dem 01.10.2018 ihren Dienst in der zuständigen Abteilung beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen aufgenommen. Seit dem 1. Oktober 2018 wurde mit dem erst ab dann zur Verfügung stehenden und eingearbeiteten Personal mit der Durchführung der eigentlichen Anmeldeverfahren, einschließlich der Ausstellung der Anmeldebescheinigungen, begonnen. Nach dem Umzug der Abteilung 5 an den neuen Standort in der Innenstadt Ende September 2018 stehen auch die erforderlichen Arbeitsplätze zur Verfügung und das Anmeldeverfahren, einschl. der Beratungen, kann in Räumlichkeiten durchgeführt werden, die den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes entsprechen. Gem. § 8 ProstSchG sollen die persönliche Anmeldung und das Informations- und Beratungsgespräch in einem vertraulichen Rahmen durchgeführt werden. Gleiches gilt für die Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG. Am neuen Standort der Abteilung 5 wird das Ziel der Schaffung eines zentralen „Anlaufpunktes “ für die Prostituierten erreicht. Für das Anmeldeverfahren und die Beratungen stehen zusammenhängende , entsprechend ausgestattete Räume zur Verfügung, so dass eine konzentrierte Terminvergabe für alle im Rahmen des Anmeldeverfahrens erforderlichen Schritte möglich ist. Die Abläufe sind so organisiert, dass das gesamte Anmeldeverfahren einschl. der Beratungen an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden kann. Bis zur möglichen Aufnahme der eigentlichen Anmeldeverfahren, einschließlich der Beratungen , sowie der abschließend möglichen Bearbeitung der Erlaubnisanträge wurden - wie in anderen Bundesländern und Kommunen auch - Übergangsregelungen getroffen. Die Daten der Frauen/Männer, die seit Inkrafttreten des ProstSchG am 01.07.2017 beim Senator für Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Gewerbe- und Marktangelegenheiten, vorgesprochen und anzeigt haben, dass sie sexuelle Dienstleistungen anbieten, wurden aufgenommen und haben ein Infoblatt mit einem Nachweis der erfolgten Anzeige erhalten. Bezogen auf die Erlaubnisanträge wurde entsprechend verfahren. Die Bearbeitung der Erlaubnisanträge ist nach Besetzung der ersten Stellen in der Stadtgemeinde Bremen im Juli 2018 aufgenommen worden. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist die Zahl der Anmelde- und Erlaubnisverfahren deutlich geringer als in der Stadtgemeinde Bremen (siehe Antworten zu den Fragen 4 und 9). Die Bearbeitung konnte ab Mai 2018 aufgenommen werden. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Anmeldung der Prostituierten werden im Stadthaus 5 in den Räumlichkeiten des Bürger- und Ordnungsamtes wahrgenommen. In dieser Zeit wird dem Gesundheitsamt im Stadthaus 5 ein freier Raum für die Durchführung des Informationsund Beratungsgespräches zur Verfügung gestellt. Anschließend wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt und die betroffene Person begibt sich zu einem anderen Zimmer im Stadthaus 5, wo seitens des Bürger- und Ordnungsamtes die Anmeldebescheinigung ausgestellt wird. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Bremen und Bremerhaven? Soweit bestimmte Teile des Gesetzes noch nicht umgesetzt werden: Was sind jeweils die Gründe der Verzögerung und ab wann wird die Umsetzung erfolgen? Bezüglich der Beantwortung der Frage zu 1 wird auf die einleitenden Ausführungen verwiesen . 2. Welche Kenntnisse hat der Senat über den Umsetzungsstand in anderen Bundesländern im Vergleich zum Land Bremen, etwa aus dem regelmäßig auf Einladung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend tagenden Bund-Länder-Gremiums zu Fragen der Umsetzung des ProstSchG? Die Zuständigkeiten und Verfahren in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich geregelt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Informationen über die Zuständigkeiten und Verfahren in den einzelnen Bundesländern auf seiner Internetseite eingestellt. Diese werden fortlaufend aktualisiert und können über folgenden Link abgerufen werden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/prostitu iertenschutzgesetz/informationen-der-laender/117236# 3. Wann wird der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen die vom Senat mit Beschluss vom 20. Juni 2017 für den Sommer 2018 erbetene Evaluation des Umsetzungskonzepts zum ProstSchG für die Stadtgemeinde Bremen vorlegen ? Bezüglich der Beantwortung der Frage zu 3 wird auf die einleitenden Ausführungen verwiesen . Die Voraussetzungen für eine Evaluation, d.h. ausreichende Erfahrungen mit der Durchführung der Anmeldeverfahren, der Bearbeitung der Erlaubnisanträge und der Durchführung der Kontrollen sind derzeit noch nicht gegeben. Am 11. September 2018 hat der Senat einen Zwischenbericht des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zur Kenntnis Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 genommen und um eine Evaluation zum Herbst 2019 gebeten. 4. Wie viele Frauen und Männer haben in Bremen und Bremerhaven ihre Tätigkeit in der Sexarbeit angemeldet? Bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinde, Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Bundesland des Wohnorts oder der Zustellanschrift. Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes haben bis zum Stichtag 01.10.2018 502 Prostituierte in der Stadtgemeinde Bremen und 24 Prostituierte in der Stadtgemeinde Bremerhaven angezeigt, dass sie sexuelle Dienstleistungen anbieten. 24 Prostituierte in der Stadtgemeinde Bremerhaven haben ihre Anmeldung bereits durchgeführt. Eine statistische Erfassung nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Bundesland des Wohnorts oder Zustellanschrift erfolgt nicht. 5. In wie vielen Fällen wurde die Erteilung einer Anmeldebescheinigung verweigert und was waren die Gründe hierfür? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. Bezüglich der Beantwortung der Frage zu 5 wird auf die einleitenden Ausführungen und die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Anmeldebescheinigungen werden in der Stadtgemeinde Bremen ab 01.10.2018 ausgestellt . In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden in den 24 bis zum Stichtag 01.10.2018 bearbeiteten Fällen keine Anmeldebescheinigungen verweigert. 6. Wie viele Informations- und Beratungsgespräche (§ 8 ProstSchG) wurden bisher durchgeführt? Bitte nach Monaten und Stadtgemeinde aufschlüsseln. Bezüglich der Beantwortung der Frage zu 6 wird auf die einleitenden Ausführungen und die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Informations- und Beratungsgespräche werden in der Stadtgemeinde Bremen ab 01.10.2018 durchgeführt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden in allen 24 bis zum Stichtag 01.10.2018 angezeigten Fällen Informations- und Beratungsgespräche durchgeführt. 7. Wie viele gesundheitliche Beratungen (§ 10 ProstSchG) wurden bisher durchgeführt ? Bitte nach Monaten und Stadtgemeinde aufschlüsseln. Bezüglich der Beantwortung der Frage zu 7 wird auf die einleitenden Ausführungen und die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Gesundheitsberatungen werden in der Stadtgemeinde Bremen ab 01.10.2018 durchgeführt . In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden in allen 24 bis zum Stichtag 01.10.2018 angezeigten Fällen Gesundheitsberatungen durchgeführt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 8. Mit welchen Wartezeiten auf Termine für die Informations- und Beratungsgespräche bzw. gesundheitlichen Beratungen haben Prostituierte in Bremen und Bremerhaven zu rechnen? Die Prostituierten, die in der Stadtgemeinde Bremen bereits angezeigt haben, dass sie sexuelle Dienstleistungen erbringen, werden angeschrieben und mit ihnen werden Termine für die Anmeldung, einschließlich Beratung, ab 01.10.2018 vereinbart. Es wird von einer hohen Fluktuation ausgegangen und sich deshalb erst im Laufe des Verfahrens zeigen, wie viele dieser Prostituierten sich noch in Bremen aufhalten. Nicht absehbar ist auch die Zahl der fortlaufenden Anmeldungen, so dass eine Prognose über die Wartezeiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Die Wartezeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven betragen, abhängig von der Verfügbarkeit der Dolmetscher, derzeit bis zu 2 Wochen. 9. Wie viele Prostitutionsgewerbe wurden in Bremen und Bremerhaven angezeigt? Bitte aufschlüsseln nach Art des Gewerbes (Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug , Prostitutionsveranstaltung oder Prostitutionsvermittlung) und Stadt- bzw. Ortsteil der angezeigten Gewerbeanschrift. In der Stadtgemeinde Bremen haben bis zum Stichtag 20.09.2018 54 Gewerbetreibende und in der Stadtgemeinde Bremerhaven 20 Gewerbetreibende einen nach den neuen gesetzlichen Regelungen erforderlichen Erlaubnisantrag zum Betrieb einer Prostitutionsstätte gestellt. Anträge für Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen oder Prostitutionsvermittlungen wurden bis zum Stichtag 01.10.2018 nicht gestellt. Aufteilung der Erlaubnisanträge nach Stadtteilen Erlaubnisanträge Stadtgemeinde Bremen 54 Blockland 0 Blumenthal 0 Borgfeld 0 Burglesum 0 Findorff 1 Gröpelingen 0 Häfen 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Hemelingen 10 Horn-Lehe 1 Huchting 2 Mitte 9 Neustadt 9 Oberneuland 0 Obervieland 1 Osterholz 0 Östliche Vorstadt 8 Schwachhausen 0 Seehausen 1 Strom 0 Vahr 0 Vegesack 1 Walle 11 Woltmershausen 0 Stadtgemeinde Bremerhaven 20 Lehe 20 10. In wie vielen Fällen wurde eine Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erteilt? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. 11. In wie vielen Fällen wurde die Erlaubnis mit Auflagen verbunden und welcher Art waren diese Auflagen? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. 12. In wie vielen Fällen wurde eine Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes versagt und was waren die Gründe hierfür? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. 13. Über wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist noch nicht entschieden worden und was sind die Gründe hierfür? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. 14. Mit welchen Wartezeiten für den Erhalt einer Betriebserlaubnis haben Betreibende eines Prostitutionsgewerbes in Bremen und Bremerhaven zu rechnen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Bezüglich der Beantwortung der Fragen zu 10-14 wird auf die einleitenden Ausführungen verwiesen. Die Bearbeitung der vorliegenden Erlaubnisanträge ist noch nicht abgeschlossen. 15. Wie viele stichprobenartige Kontrollen (§ 29 ProstSchG) wurden bisher mit welchen Ergebnissen durchgeführt? Falls noch keine Kontrollen durchgeführt wurden : Ab wann sind in welcher Häufigkeit Kontrollen geplant? Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben. Erste stichprobenartige Kontrollen werden in der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven im 4. Quartal 2018 durchgeführt. Die Planung der Durchführung von Kontrollen in 2019 erfolgt nach Auswertung der Ergebnisse der Kontrollen im 4. Quartal 2018. Einen Schwerpunkt werden auch die Maßnahmen bilden, die sich auf Objekte beziehen, bezüglich derer entsprechende Erkenntnisse vorliegen, ein Erlaubnisantrag aber (noch) nicht gestellt wurde. Da die Kontrollmaßnahmen einer Begleitung bedürfen, erfolgt hier eine enge Abstimmung mit der Polizei . 16. Inwieweit entspricht die Zahl der angemeldeten Prostituierten und Prostitutionsgewerbe bisherigen Schätzungen über die Zahl der in Bremen und Bremerhaven tätigen Prostituierten und vorhandenen Prostitutionsgewerbe? Falls es deutliche Abweichungen gibt, welche Schlussfolgerungen und Handlungsbedarfe ergeben sich nach Auffassung des Senats hieraus? Es liegen für die Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven keine verlässlichen Daten vor über die Zahl der Prostituierten, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Die Polizei schätzt die Zahl der Prostituierten in der Stadtgemeinde Bremen auf ca. 850 - 950 und in der Stadtgemeinde Bremerhaven auf ca.150. Die Zahl der Prostitutionsstätten schätzt die Polizei in der Stadtgemeinde Bremen auf 310 und in der Stadtgemeinde Bremerhaven auf 55. Bei der Zahl der Prostitutionsstätten ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der ganz überwiegenden Zahl der Prostitutionsstätten um Wohnungen handelt. Es gibt derzeit eine deutliche Diskrepanz zwischen der Zahl der Prostituierten, die angezeigt haben, dass sie sexuelle Dienstleistungen anbieten sowie der Zahl der Erlaubnisanträge im Vergleich zu den Schätzungen. Der Senat geht davon, aus, im Rahmen der Durchführung der verschiedenen Verfahren nach dem Prostituiertenschutzgesetz, einschließlich der Durchführung von Kontrollen, genauere Erkenntnisse darüber gewonnen werden, inwieweit die Schätzungen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in dem Bereich regelmäßig zu Veränderungen der Rahmenbedingungen kommt und die Fluktuation sehr hoch ist. Viele Prostituierte halten sich nur für einen vorübergehenden Zeitraum in Bremen bzw. im Bundesgebiet auf. Zu beachten ist auch, dass die Anmeldebescheinigung örtlich unbeschränkt gültig ist; bei einem Wohnortwechsel ist keine erneute Anmeldung erforderlich. 17. Welche Soll- und Ist-Personalausstattung (VZE) steht den beteiligten Behörden in Bremen und Bremerhaven für die Umsetzung des ProstSchG jeweils zur Verfügung ? Von den insgesamt 7 zusätzlichen Stellen für den Bereich Prostituiertenschutz beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sind 5 (4,5 VZÄ) Stellen für die Bearbeitung der Anmelde- und Erlaubnisverfahren zuständig, von denen 4 Stellen (3,5 VZÄ) zum 01.10.2018 besetzt sind. 2 Stellen sind für Widerrufs- und Gewerbeuntersagungsverfahren sowie für Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten, einschl. Prozessvertretung, zuständig . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Für die Durchführung der Beratungen stehen derzeit 2 Stellen mit jeweils 0,5 VZÄ bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz bzw. der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport zur Verfügung. Beide Mitarbeiterinnen sind beim Gesundheitsamt angestellt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind 2 Mitarbeiter_innen des Bürger- und Ordnungsamtes für die Bearbeitung der Fälle nach dem Prostituiertenschutzgesetz zuständig. Für die Durchführung der Beratungen steht eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes zur Verfügung. 18. Inwieweit stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die für die Durchführung der Anmelde- und Erlaubnisverfahren erforderlichen IT-Fachverfahren zur Verfügung und wie sind die bisherigen Nutzungserfahrungen hiermit? Für die Durchführung der Anmelde- und Erlaubnisverfahren wird das neu entwickelte Modul „Prostitution“ des in der Abteilung 5 des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen seit langem für gewerberechtliche Verfahren genutzte DV-Fachverfahren Migewa eingesetzt. Die abgeschlossene Testphase des Moduls ist positiv verlaufen. Bei Sprachproblemen wird insbesondere für das Anmeldeverfahren, einschließlich der Beratungen, ein Videodolmetschdienst eingesetzt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven erfolgt die Bearbeitung ebenfalls über das Migewa- Modul „Prostitution“. 19. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 ProstSchG wurden eingeleitet beziehungsweise mit welchen Ergebnissen abgeschlossen? Bitte entsprechend den Tatbeständen nach § 33 ProstSchG aufschlüsseln. Bis zum Stichtag 20.09.2018 wurde 1 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 ProstSchG wegen Verstoßes gegen die Kondompflicht nach § 32 ProstSchG eingeleitet ; das Verfahren wurde eingestellt. Die Einstellung erfolgte gem. § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz durch das Amtsgericht Bremerhaven. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft