BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1863 Landtag 19. Wahlperiode 16.10.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 4. September 2018 „Neue Optionen im Umgang mit Pyrotechnik im Stadion“ Seit den 1980er Jahren nutzen Fußballfans Pyrotechnik. Meistens handelt es sich um bengalische Fackeln („Bengalos“), die im europäischen Ausland relativ einfach gekauft werden können aber in Deutschland verboten sind. Bengalos brennen mit einer Temperatur von über 1500 Grad und können nicht mit Wasser gelöscht werden. In der beengten Stadionsituation sind diese Fackeln deshalb zweifellos gefährlich. Wer Pyrotechnik in Fußballstadien zündet, riskiert hohe Strafen und Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Die Vereine müssen regelmäßig hohe Geldbußen zahlen. Im Jahr 2010 haben diverse Fangruppen deshalb einen Vorschlag zur kontrollierten Nutzung von Pyrotechnik an den Ligaverband übergeben. In dem Vorschlag sprechen sich die Fan- und Ultragruppen für einen geregelten, legalen Umgang mit Pyrotechnik aus, lehnen aber beispielsweise Böller und Knallkörper, Leuchtspurgeschosse und besonders gefährliches Feuerwerk explizit ab. Die Gespräche mit DFB und DFL scheiterten nach rund 2 Jahren. Seitdem ist die Nutzung von Pyrotechnik in deutschen Fußballstadien allerdings offensichtlich nicht zurückgegangen. Durch Verbote und teils harte Strafen wird Pyrotechnik im Stadion faktisch nicht verhindert. Vielmehr führt die fortgesetzte Kriminalisierung auch nicht zu mehr Sicherheit : Meistens zünden die Fans bengalische Fackeln mit einer hohen Brenntemperatur aus eng stehenden Menschengruppen auf den Stehplätzen heraus, was die Gefahr von Verletzungen deutlich erhöht. Ein Beispiel für besonders rücksichtslose Nutzung von Pyrotechnik war der Auftritt des HSV im Februar 2018 im Weser-Stadion: Dabei wurden Böller geworfen und Leuchtspurmunition aus dem Oberrang aufs Spielfeld geschossen. In Dänemark haben Vereine einen anderen Weg eingeschlagen: Brøndby Kopenhagen ließ kalt brennende Pyrotechnik entwickeln, die im September 2017 ein offizielles CE-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erhalten hat und seitdem theoretisch europaweit zugelassen ist. Dieser Stoff ist vergleichbar mit Pyrotechnik, die bei Konzerten nach einer entsprechenden Genehmigung zum Einsatz kommt. Werders Vereinspräsident Hess- Grunewald hat angekündigt, die Erfahrung von Brøndby zu verfolgen: „Pyro wird uns so oder so weiter begleiten […] und ich will mir später nicht vorwerfen lassen, nicht alle Möglichkeiten bei diesem Thema geprüft zu haben“ (https://www.weser-kurier.de/werder/werder-bundesliga _artikel,-werder-prueft-kalte-pyrotechnik-_arid,1741625.html). In Israel wird seit August 2018 ein ähnliches Pilotprojekt durchgeführt: „Im Rahmen des Pilotprojekts sollen laut israelischen Medienberichten Fans Pyro zünden dürfen, die dafür zuvor von den staatlichen Behörden zertifiziert wurden“ (https://www.faszination-fankurve.de/index .php?head=Pilotprojekt-Legalisierung-von-Pyrotechnik-in-Israel&folder=sites &site=news_detail&news_id=18707). Solche Erlaubnisse gibt es auch beim US-amerikanischen Fußballclub Orlando City für entsprechend geschulte Fans in bestimmten Bereichen des Stadions. Grundlage ist jeweils überprüfte und nicht-toxische Pyrotechnik. In Schweden diskutiert der Ligaverband vergleichbare Reformen. Der Geschäftsführer der schwedischen Profiliga erklärte gegenüber der ZEIT, dass die Verbotspolitik nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht habe sondern verändert werden müsse: „Wenn man etwas macht und merkt, dass es nicht funktioniert, ist man ziemlich dumm, wenn man versucht, es weiter zu machen" (https://www.zeit.de/sport/2017-07/pyrotechnik-stadion-fussball-daenemark-loesung). In Deutschland machte zuletzt Niedersachsens Innenminister Pistorius einen Vorstoß für kontrollierte Nutzung von Pyrotechnik beim Fußball. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Wir fragen den Senat: 1. Bei wie vielen Spielen haben Sicherheitsdienst und Polizei bei Spielen im Weser- Stadion seit 2011 verbotene Pyrotechnik beschlagnahmt (bitte die jeweilige Begegnung mit Datum angeben)? 2. Wie oft wurde demgegenüber im selben Zeitraum verbotenerweise Pyrotechnik im Weser-Stadion gezündet (bitte die jeweilige Begegnung mit Datum angeben)? 3. Welche konkreten Informationen hat der Senat darüber, ob seit dem Scheitern der Gespräche über eine kontrollierte Nutzung von (genehmigter) Pyrotechnik zwischen Fangruppen und Fußballverbänden im Jahr 2011 eine Reduzierung der Pyro-Vorfälle festgestellt werden konnte? 4. Liegen dem Senat in diesem Zusammenhang Statistiken der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS), der Innenministerkonferenz oder andere Stellen für den Bund oder das Land Bremen vor und wenn ja: was sagen diese Statistiken über die Entwicklung der Fallzahlen seit 2011? 5. Hält der Senat den bisherigen repressiven Umgang im Kampf gegen Pyrotechnik auf dieser Grundlage für zielführend, angemessen und verhältnismäßig? Wenn ja: Warum? Wenn nein: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus? 6. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, über kontrollierte Verfahren in bestimmten Bereichen und auf Grundlage der von der Bundesanstalt für Materialforschung und - prüfung zertifizierten Pyrotechnik aus Kopenhagen einen Modellversuch für „ungefährliche kalte Pyrotechnik“ zu erlauben um damit auch die erheblich gefährlichere Nutzung der bisher gängigen Fackeln zu reduzieren und möglichst zu vermeiden? 7. Welche brandschutztechnischen und gesundheitsrechtlichen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine legale Nutzung von Pyrotechnik im Stadion genehmigungsfähig wäre? 8. Steht der Senat wegen der unter 6. und 7. angesprochenen Thematik in Kontakt mit Werder Bremen, dem Ligaverband und den anderen Innenministerien? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen Bei der Verwendung von bengalischen Fackeln wird unter anderem Magnesium unter erheblicher Hitzeentwicklung (> 1.000 °C), starker Leuchtwirkung und intensiver Rauchbildung verbrannt . Mit dem verbotenen Einsatz dieser und auch anderer pyrotechnischer Gegenstände in Menschenmengen gehen erhebliche Risiken (z.B. Inbrandsetzen von Gegenständen oder Personen , Panik, gesundheitsschädliche Rauchgase, Blendung) einher. Sogenannte „kalte Pyrotechnik“ ist nicht fest definiert. Man versteht darunter jedoch ein im Vergleich zur herkömmlichen bengalischen Fackel deutlich kühler abbrennendes System, dem damit grundsätzlich weniger Gefahren beigemessen wird. An den Umgang und die Verwendung sind spezifische Sicherheitserfordernisse zu richten. 1. Bei wie vielen Spielen haben Sicherheitsdienst und Polizei bei Spielen im Weser-Stadion seit 2011 verbotene Pyrotechnik beschlagnahmt (bitte die jeweilige Begegnung mit Datum angeben)? Die abgefragten Vorgänge werden nicht spezifisch statistisch erfasst. Nach Auswertungen im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Bremen konnten drei Beschlagnahmen in drei verschiedenen Spielbegegnungen recherchiert werden. Infolge der Neueinführung des Vorgangsbearbeitungssystems zum 7.1.2014 waren nur bis zu diesem Datum Recherchen möglich. Aufgrund nicht standardisierter Erfassungsmodalitäten sind weitere Vorgänge nicht auszuschließen. Zu den Begegnungen im Einzelnen: Datum Gegner 13.12.2014 Bundesliga, Hannover 96 23.09.2017 Bundesliga, SC Freiburg 19.08.2018 DFB Pokal Hastedt – Borussia Mönchengladbach Pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel im Rahmen der Einlasskontrollen durch Angestellte des Sicherheitsdienstes aufgefunden und sichergestellt. Zumeist handelt es sich dabei um nicht verbotene pyrotechnische Gegenstände (z.B. Silvesterknaller), die anlassbezogen nach Stadionordnung nicht im Stadion verwendet werden darf oder/und die besondere Berechtigungen voraussetzt. Diese wird fachgerecht entsorgt. Eine Information der Polizei erfolgt grundsätzlich nur bei besonderen Gefahrensituationen. Bezüglich der Anzahl von Sicherstellungen durch Angestellte des Ordnungsdienstes liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 2. Wie oft wurde demgegenüber im selben Zeitraum verbotenerweise Pyrotechnik im Weser-Stadion gezündet (bitte die jeweilige Begegnung mit Datum angeben)? Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) führt hierüber keine Statistik. Nach Auswertungen im Datenbestand des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems der Polizei Bremen lassen sich 25 Vorgänge in 15 Spielbegegnungen recherchieren. Infolge unterschiedlicher Erfassungsmodalitäten ist das Lagebild aber lückenhaft. Zu den Begegnungen im Einzelnen: Datum Gegner 01.03.2014 15:30 Bundesliga, HSV 13.12.2014 15:30 Bundesliga, Hannover 96 16.04.2016 15:28 Bundesliga, Wolfsburg 14.05.2016 14:18 Bundesliga, Frankfurt 26.08.2016 18:58 3. Liga, Osnabrück 21.09.2016 19:56 Bundesliga, Mainz 03.12.2016 15:20 Bundesliga, Ingolstadt 16.04.2017 13:50 Bundesliga, HSV 23.09.2017 15:32 Bundesliga, Freiburg 23.09.2017 15:32 Bundesliga, Freiburg 23.09.2017 15:32 Bundesliga, Freiburg 23.09.2017 15:32 Bundesliga, Freiburg 23.09.2017 15:32 Bundesliga, Freiburg 19.11.2017 17:47 Bundesliga, Hannover 96 24.02.2018 20:50 Bundesliga, HSV 02.03.2018 19:00 3. Liga, Rostock 02.03.2018 19:30 3. Liga, Rostock 02.03.2018 20:13 3. Liga, Rostock 02.03.2018 20:33 3. Liga, Rostock 02.03.2018 20:44 3. Liga, Rostock 02.03.2018 20:50 3. Liga, Rostock Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 02.03.2018 20:55 3. Liga, Rostock 12.03.2018 19:17 Bundesliga, Köln 05.05.2018 15:26 Bundesliga, Leverkusen 25.08.2018 15:30 Bundesliga, Hannover 96 3. Welche konkreten Informationen hat der Senat darüber, ob seit dem Scheitern der Gespräche über eine kontrollierte Nutzung von (genehmigter) Pyrotechnik zwischen Fangruppen und Fußballverbänden im Jahre 2011 eine Reduzierung der Pyro-Vorfälle festgestellt werden konnte? Siehe Antwort zu Frage 4. 4. Liegen dem Senat in diesem Zusammenhang Statistiken der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS), der Innenministerkonferenz oder andere Stellen für den Bund oder das Land Bremen vor und wenn ja: Was sagen diese Statistiken über die Entwicklungen der Fallzahlen seit 2011? Die ZIS führt eine allgemeine Statistik für das gesamte Bundesgebiet über die Gesamtzahl der Strafverfahren in ausgewählten Deliktsbereichen (nur Ligaspiele). Darin sind auch die Straftaten auf den Reisewegen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei mit Fußballbezug enthalten. Ordnungswidrigkeiten werden darin nicht erfasst. Daher gibt die Statistik nur ein eingeschränktes Bild. Die Anzahl der registrierten Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) reduzierte sich deutlich nach den sprunghaften Anstiegen mit Beginn der Saison 2008/09 und Erreichen des Höchststands in der Saison 2011/2012. In dieser Zeit wurden intensive und auch öffentlichkeitswirksame Diskussionen zu sportpolitischen Themen, wie z.B. zur Sicherheit bei Fußballspielen und in diesem Kontext auch zur Forderung einzelner Fangruppen zur Freigabe von Pyrotechnik in Stadien, geführt. In den zurückliegenden drei Jahren unterlag sie erheblichen Schwankungen und liegt in der Saison 2016/2017 im Dreijahresvergleich auf mittlerem Niveau. Saison 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Anzahl Fälle 1.449 750 936 685 391 543 Seit der Saison 2013/2014 erfasst die ZIS für das gesamte Bundesgebiet Verletzte durch Pyrotechnik im Fußballzusammenhang. Danach werden immer wieder Polizeibeamte, Störer, Unbeteiligte und Ordner verletzt. Vor dem Hintergrund eines anzunehmenden erheblichen Dunkelfeldes , gibt die Statistik nur ein eingeschränktes Bild wieder. Ergänzende kontextrelevante Detailinformationen (z.B. Art und Ausmaß von Verletzungen, Landesinformationen) sind nicht zu erlangen. Saison 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Anzahl Verletzte k.A. k.A. 164 170 72 52 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 5. Hält der Senat den bisherigen repressiven Umgang im Kampf gegen Pyrotechnik auf dieser Grundlage für zielführend, angemessen und verhältnismäßig? Wenn ja: Warum? Wenn nein: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus? Das Abbrennen von Pyrotechnik in einer großen Menschenmenge birgt das Risiko schwerwiegender Gesundheitsschäden bis hin zum Tod. Das Risiko einer Panik ist nicht unerheblich. Die Maßnahmen der Polizei dienen dem Schutz der Besucher und sollen einen störungsfreien Verlauf der Großveranstaltungen gewährleisten. Darüber hinaus erfüllt das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen unter den gegebenen Voraussetzungen je nach Einzelfall Ordnungswidrigkeiten - bzw. Straftatbestände. Ein Tätigwerden der Polizei erscheint demnach geboten , um dem aktuellen Phänomen des Verwendens von pyrotechnischen Gegenständen mit erheblicher Hitzeentwicklung, starker Leuchtwirkung und intensiver Rauchbildung in Menschenmengen entgegenzuwirken. Die Eignung, Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit der bisherigen Instrumente stellt der Senat damit nicht in Frage. Auch der Deutsche Fußballbund und der Ligaverband haben der Verwendung von Pyrotechnik bislang eine klare Absage erteilt. 6. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, über kontrollierte Verfahren in bestimmten Bereichen und auf Grundlage der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zertifizierten Pyrotechnik aus Kopenhagen einen Modellversuch für ‚ungefährliche kalte Pyrotechnik‘ zu erlauben um damit auch die erheblich gefährlichere Nutzung der bisher gängigen Fackeln zu reduzieren und möglichst zu vermeiden? Dem Senat liegt derzeit kein Konzept vor, das Gegenstand einer konkreten fachlichen Bewertung sein kann. Eine Bewertung ist daher derzeit nicht möglich. Dem Senat liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass das Verwenden sogenannter „kalter Pyrotechnik“ in Fußballstadien tatsächlich ungefährlich ist. Nach Kenntnis des Senats gehen infolge der entstehenden Temperaturen durch Verbrennung mit gleißend heller, rauchender , offener Flamme mit zum Teil weit über 100 °C dennoch Brand- und Verbrennungsgefahren einher. Die Rauchentwicklung kann ebenso spezifische Gefahren verursachen. Auch die Frage, ob das reglementierte Verwenden erlaubter Pyrotechnik zu einem Verzicht auf das Verwenden verbotener Pyrotechnik führt, ist nicht eindeutig zu beantworten. Infolge der geringeren Leuchtkraft und schwächerer Rauchentwicklung kann die Akzeptanz möglicherweise gering sein. Ultragruppen bzw. ultranahe Anhänger mit Affinität zum Missbrauch von Pyrotechnik sehen diese nicht nur als (illegales) Utensil szenetypischer Fankultur, sondern drücken damit auch ihren Protest aus und demonstrieren ihre Macht gegenüber Vereinen und Verbänden. Auf den unterstützenden Fanbereich soll durch Feuer und Rauch aufmerksam gemacht und die Entschlossenheit demonstriert werden. Diese Effekte sind bei dem reglementierten Einsatz kalter Pyrotechnik nur eingeschränkt vorhanden. Je nach Verwendung im konkreten Einzelfall kann auch mit dem Einsatz kalter Pyrotechnik das Risiko einer Panik einhergehen. 7. Welche brandschutztechnischen und gesundheitsrechtlichen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine legale Nutzung von Pyrotechnik im Stadion genehmigungsfähig wäre? Brände, Brandverletzungen und Paniksituationen müssen ausgeschlossen werden. Möglicherweise entstehende gesundheitsschädliche Dämpfe/Gase dürfen die zulässigen Grenzwerte nicht übersteigen. Die klassische heiße Pyrotechnik kann diese Forderung nicht erfüllen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 8. Steht der Senat wegen der unter 6. und 7. angesprochenen Thematik in Kontakt mit Werder Bremen, dem Ligaverband und den anderen Innenministerien? Der Senat steht in Arbeitsgremien und mit dem SV Werder Bremen im allgemeinen fachlichen Austausch. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft