BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1888 Landtag 19. Wahlperiode 30.10.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 04.09.2018. „Unbesetzte Funktionsstellen in den Schulleitungen“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Im Bundesland Bremen sind sowohl in der subjektiven als auch in der objektiven Betrachtung von Schulen derselben Schulform Unterschiede zwischen den einzelnen Schulen deutlich zu erkennen. Jede neue Bildungsstudie bestätigt die Relevanz von personeller Ausstattung zur Qualitätssicherung. Den jeweiligen Schulleitungen fällt bei der Führung einer Schule eine ausschlaggebende Rolle zu. Entscheidende Faktoren bei der Entwicklung von Schulqualität sind eine erweiterte Handlungsautonomie der einzelnen Schulen und eine damit einhergehende Stärkung der Schulleitung und ihrer Befugnisse. Die lang- und mittelfristige Entwicklung der einzelnen Schule kann von einem Kollegium erarbeitet und mitgetragen werden, die Gesamtverantwortung für die Prozesse trägt jedoch die Schulleitung. Dabei liegen die Aufgaben nicht nur in der strukturellen Organisation, sondern auch in pädagogischer und personeller Führung sowie Kooperation mit externen Stellen. Dafür sind Autonomie in Unterrichts- und Personalentwicklung und personelle Kontinuität nötig. Nur eine durchgehende Besetzung der Stellen und eine ausreichende Ausstattung mit den nötigen Ressourcen gewährleisten einen Erfolg versprechenden Entwicklungsprozess. Wir fragen den Senat: 1. Welche Relevanz bzw. Rolle hat bei der Qualitätsentwicklung von Schulen nach Ansicht des Senats die jeweilige Schulleitung? 2. Welche Arten von Funktionsstellen gibt es an den Schulen im Land Bremen und wie sind sie jeweils bewertet? 3. Welche Funktionsstellen gibt es an welchen Schulen im Lande Bremen und wie groß ist die Schülerschaft an den jeweiligen Schulen? 4. Über wie viele Funktionsstellen und Wochenstunden verfügen die einzelnen Schulen jeweils? 5. An welchen Schulen wurden Funktionsstellen in der Schulleitung in den vergangen fünf Jahren neu besetzt? Wie lang waren die Stellen vor der Neubesetzung jeweils vakant? Bitte Aufschlüsseln nach Zeitraum der Vakanz und Art der Stelle. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 6. An welchen Schulen sind Funktionsstellen in der Schulleitung zum aktuellen Zeitpunkt unbesetzt? Seit wann sind diese Stellen jeweils vakant? Bitte Aufschlüsseln nach Datum und Art der Stelle. 7. An welchen Schulen werden Schulleitungen durch Schulleitungsassistenzen in Verwaltungsfragen entlastet? Bitte aufschlüsseln noch Wochenstunden. Wonach richtet es sich, ob solche Stellen eingerichtet werden? Plant der Senat die Einrichtung weiterer derartiger Stellen? 8. Wie werden die notwendigen Funktionsstellen und Wochenstunden pro Schule berechnet bzw. bemessen? 9. Wie beurteilt der Senat dieses Verfahren bzw. diesen Maßstab und sieht der Senat Änderungs- oder Verbesserungsbedarf und wenn ja welchen? 10. Welche Qualifikationen sind nötig um einen Funktionsstelle in der Schulleitung zu besetzten ? Bitte Aufschlüsseln nach Art der Stelle. 11. Welche Qualifikationsmaßnahmen für die Weiterbildung zur Besetzung einer Funktionsstelle in der Schulleitung werden derzeit angeboten? Von wie vielen Personen werden diese Angebote genutzt? 12. Welcher Zielgruppe werden die Qualifikationsmaßnahmen angeboten? 13. Welche Gründe sieht der Senat für die Vakanzen von Funktionsstellen in den Schulleitungen ? 14. Welche Maßnahmen werden ergriffen um Funktionsstellen in der Schulleitung attraktiv zu gestalten? 15. Welche Fortbildungsmaßnahmen für Mitglieder von Schulleitungen werden angeboten ? 16. Welchen Bedarf zur Weiterentwicklung des Fort- und Weiterbildungsangebots für Mitglieder von Schulleitungen sieht der Senat? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Relevanz bzw. Rolle hat bei der Qualitätsentwicklung von Schulen nach Ansicht des Senats die jeweilige Schulleitung? Der Senat schließt sich der in einer Reihe von Studien über gelingende Schulentwicklung festgestellten Aussage an, dass professionelles Schulleitungshandeln eines der, wenn nicht gar das zentrale Merkmal wirksamer Schulen ist. Die Gesamtsteuerung von Qualität erfolgt mit entsprechenden Normierungsgrundlagen durch die Senatorin für Kinder und Bildung. Für die Umsetzung hat die Rolle der Schulleiterin / des Schulleiters in Bezug auf die schulinterne Qualitätsentwicklung eine hohe Relevanz. Nach § 63 BremSchVwG hat die Schulleiterin / der Schulleiter sowohl die Vorgesetztenfunktion als auch mit dieser für die Qualitätsentwicklung der Schule und für die Qualitätssicherung des Unterrichts mit Letztentscheidungsrecht Sorge zu tragen. Dies bezieht § 9 BremSchulG ein, wonach es Aufgabe der Schule ist, die Standards zu sichern sowie die Qualität von Schulleben und Unterricht mit Hilfe schulinterner Evaluationen systematisch weiterzuentwickeln und über das Schulprogramm fortzuschreiben. Das Schulprogramm ist von der Senatorin für Kinder und Bildung zu genehmigen, erfüllt damit zusätzlich Funktion der Rechenschaftslegung und ist u.a. Gegenstand der Zielvereinbarungsgespräche zwischen Schulleiterin / Schulleiter und Schulaufsicht . 2. Welche Arten von Funktionsstellen gibt es an den Schulen im Land Bremen und wie sind sie jeweils bewertet? Schulform Funktion (Anzahl) Voraussetzungen Bewertung Zahl der Schüler /-innen sonstige Grundschulen Schulleiterin / Schulleiter > 360 A 14 Z > 180 A 14 > 80 Ganztag o. ZuP 1 A 14 > 80 A 13 Z < 80 A 13 Konrektorin / Konrektor > 360 A 14 > 180 A 13 Z > 80 A 13 < 80 A 12 Z Zweite Konrektorin / > 360 A 14 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Zweiter Konrektor > 180 Ganztag oder ZuP A 13 Z > 80 A 13 Förderzentren Schulleiterin / Schulleiter > 180 A 15 < 180 A 14 Z Konrektorin / Konrektor > 180 A 14 Z < 180 A 14 Gymnasien, Oberschulen Schulleiterin / Schulleiter mit Oberstufe A 16 ohne Oberstufe A 15 Z Stellvertreterin / Stellvertreter in PU mit Didakt. oder ZuP-Ltg. mit Oberstufe A 15 Z ohne Oberstufe A 15 Didaktische oder ZuP-Leitung A 15 Oberstufenleitung mit Oberstufe A 15 Jahrgangsleitung oder Fachbereichsleitung (5 bzw. 6)2 3 A 14 Oberstufenkoordination mit Oberstufe A 14 Berufliche Schulen, Schulzentren Sek II Schulleiterin / Schulleiter > 360 A 16 < 360 A 15 Z Stellvertreterin / Stellvertreter > 360 A 15 Z < 360 A 15 Abteilungsleitung (1 bzw. 2) 4 A 15 FachbereichsleiterIn (5 bis 11) 5 A 14 Oberstufenkoordination oder Koord. berufl. Gymnasium A 14 1 ZuP = Zentrum für unterstützende Pädagogik 2 Oberschulen = 6 Jahrgangsleiter (JG 5-10), Gymnasien = wahlweise 5 Jahrgangs- oder Fachbereichsleiter 3 Berufliche Schulen / SZ Sek II = Anzahl Abteilungsleitungen abhängig von Größe und Heterogenität der Schule 4 Berufliche Schulen / SZ Sek II = Anzahl Fachbereichsleitungen abhängig von Größe und Heterogenität der Schule 3. Welche Funktionsstellen gibt es an welchen Schulen im Lande Bremen und wie groß ist die Schülerschaft an den jeweiligen Schulen? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Anlagen 1 (Bremen) und 2 (Bremerhaven) verwiesen . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 4. Über wie viele Funktionsstellen und Wochenstunden verfügen die einzelnen Schulen jeweils? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Anlage 1 (Bremen) und 2 (Bremerhaven) verwiesen . 5. An welchen Schulen wurden Funktionsstellen in der Schulleitung in den vergangen fünf Jahren neu besetzt? Wie lang waren die Stellen vor der Neubesetzung jeweils vakant? Bitte Aufschlüsseln nach Zeitraum der Vakanz und Art der Stelle. Über die Vakanzen vor einer Neubesetzung wird keine Statistik geführt. Nach der Verwaltungsvorschrift über die Erhebung von Personalaktendaten und die Führung von Personalakten (PAVwV) vom 23.08.2010, 8., Nr. 1 und 2, sind die Ausschreibungsunterlagen wie Personalaktendaten zu behandeln und nach einem Jahr zu vernichten. Daher können hier nur Neubesetzungen von Funktionsstellen an Schulen in dem Zeitraum ab 01.08.2017 aufgeführt werden: Bremen: Schule Funktion Oberschule an der Ronzelenstraße Schulleiter/-in Grundschule am Buntentorsteinweg 2. Konrektor/-in ZuP Gymnasium Horn Stellvertreter/-in Oberschule Rockwinkel Stellvertreter/-in Grundschule an der Lessingstraße 2. Konrektor/-in Ganztag Berufsbildende Schule für Metalltechnik Stellvertreter/-in Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel und Verkehr Abteilungsleiter/-in Oberschule Roland zu Bremen ZuP-Leiter/-in Oberschule Roter Sand ZuP-Leiter/-in SZ Sek. II Neustadt Stellvertreter/-in Grundschule Arsten Konrektor/-in SZ Sek. II Neustadt Abteilungsleiter/-in SZ Sek. II Blumenthal Stellvertreter/-in Grundschule an der Horner Heerstraße Schulleiter/-in Grundschule Strom Schulleiter/-in Neue Oberschule Gröpelingen Stellvertreter/-in Grundschule Mahndorf Konrektor/-in SZ Sek. II Vegesack Stellvertreter/-in Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Oberschule an der Lerchenstraße Oberstufenleiter/-in Oberschule an der Lehmhorster Straße Schulleiter/-in Oberschule Lesum Stellvertreter/-in Oberschule In den Sandwehen ZuP-Leiter/-in Oberschule am Leibnizplatz ZuP-Leiter/-in SZ Sek. II am Rübekamp Abteilungsleiter/-in Grundschule an der Parsevalstraße Schulleiter/-in Gerhard-Rohlfs-Oberschule ZuP-Leiter/-in Grundschule Burgdamm Schulleiter/-in Grundschule an der Humannstraße Schulleiter/-in Grundschule an der Humannstraße Konrektor/-in Grundschule am Osterhop Schulleiter/-in Grundschule An der Gete Schulleiter/-in Grundschule an der Delfter Straße 2. Konrektor/-in ZuP Gesamtschule Bremen-Mitte Schulleiter/-in Kippenberg-Gymnasium Schulleiter/-in Grundschule an der Wigmodistraße 2. Konrektor/-in ZuP Grundschule Tami-Oelfken-Schule Konrektor/-in Grundschule am Pastorenweg 2. Konrektor/-in ZuP Oberschule an der Helsinkistraße Schulleiter/-in Oberschule an der Ronzelenstraße Stellvertreter/-in Grundschule St. Magnus 2. Konrektor/-in ZuP Grundschule Burgdamm 2. Konrektor/-in ZuP Grundschule an der Stader Straße 2. Konrektor/-in Ganztag Oberschule an der Lehmhorster Straße ZuP-Leiter/-in Oberschule an der Lehmhorster Straße Stellvertreter/-in Grundschule an der Parsevalstraße Konrektor/-in Grundschule am Pfälzer Weg 2. Konrektor/-in ZuP Grundschule Hammersbeck Konrektor/-in Grundschule An der Gete 2. Konrektor/in ZuP Grundschule an der Karl-Lerbs-Straße Schulleiter/-in Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Bremerhaven: Schule in Bremerhaven Schulleitungsstelle SZ GS – BS Sophie Scholle Abteilungsleitung Allmersschule Stellvertreter/in Humboldtschule Schulleiter/in Werkstattschule Schulleiter/in Heinrich-Heine-Schule ZuP-Leitung Karl-Marx-Schule Stellvertreter/in SZ CvO – Oberschule - Stellvertreter/in Fichteschule Stellvertreter/in Amerikanische Schule Stellvertreter/in Oberschule Geestemünde Stellvertreter/in Gaußschule II Stellvertreter/in Neue Oberschule Lehe Schulleiter/in SZ CvO – BS T - Schulleiter/in Neue Grundschule Lehe Schulleiter/in Neue Oberschule Lehe Stellvertreter/in Lloyd Gymnasium Bremerhaven ZuP-Leitung 6. An welchen Schulen sind Funktionsstellen in der Schulleitung zum aktuellen Zeitpunkt unbesetzt? Seit wann sind diese Stellen jeweils vakant? Bitte Aufschlüsseln nach Datum und Art der Stelle. Bremen: SNR Schulname Kurzform Funktionsstelle vakant seit 7 Schule Alfred-Faust-Straße 2. Konrektor/in 01.08.2018 8 Schule Arbergen Schulleiter/in 01.02.2018 14 Schule Am Wasser Konrektor/in 01.02.2017 20 Schule Brinkmannstraße 2. Konrektor/in 01.09.2016 23 Bürgergmeister-Smidt-Schule 2. Konrektor/in 01.02.2017 25 Schule Burgdamm Konrektor/in 01.08.2018 25 Schule Burgdamm 2. Konrektor/in 01.01.2018 32 Schule Düsseldorfer Straße 2. Konrektor/in 01.08.2018 36 Schule Farge-Rekum 2. Konrektor/in 01.08.2013 48 Schule Grolland Konrektor/in 01.08.2018 48 Schule Grolland 2. Konrektor/in 01.08.2018 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 51 Schule Halmerweg Schulleiter/in 01.05.2018 60 Schule Horner Heerstraße Schulleiter/in 01.08.2018 60 Schule Horner Heerstraße Konrektor/in 01.08.2017 60 Schule Horner Heerstraße 2. Konrektor/in 01.08.2018 65 Schule Karl-Lerbs-Straße 2. Konrektor/in 01.08.2018 77 Tami-Oelfken-Schule 2. Konrektor/in 01.02.2018 81 Schule Mahndorf 2. Konrektor/in 01.08.2017 85 Schule Nordstraße 2. Konrektor/in 01.02.2017 88 Schule Oderstraße 2. Konrektor/in 01.08.2018 89 Schule Oslebshauser Heerstraße Schulleiter/in 01.06.2018 90 Schule Osterholz 2. Konrektor/in 01.08.2018 100 Schule Rablinghausen Konrektor/in 01.08.2018 216 Schule Züricher Straße Schulleiter/in 01.08.2018 223 Schule Fritz-Gansberg-Straße Schulleiter/in 01.08.2018 226 Paul-Goldschmidt-Schule Konrektor/in 01.09.2018 301 Erwachsenenschule OStL 01.08.2018 307 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium ZuP-Leiter/in 01.08.2018 309 Gymnasium Horn ZuP-Leiter/in 01.08.2018 312 Kippenberg-Gymnasium OStL 01.08.2018 324 Gymnasium Links der Weser OStL 01.02.2018 361 SZ II Grenzstraße Abt.-Leiter/in Berufl. VZ-Bild. 01.08.2018 369 TBZ Mitte Abt.-Leiter/in BS 01.08.2018 418 Oberschule Ronzelenstraße ZuP-Leiter/in 01.08.2018 505 Oberschule Hermannsburg Stellvertreter/in 01.01.2018 506 Oberschule am Leibnizplatz Schulleiter/in 06.06.2018 603 SZ II Blumenthal Abt.-Leiter/in BS 01.11.2017 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Bremerhaven: SNR Schule Funktionsstelle vakant seit 386 SZ CvO – BS DGG - Abteilungsleitung 01.02.2016 384 Werkstattschule Stellvertreter/in 01.08.2017 451 Humboldtschule Stellvertreter/in 01.08.2017 174 Gaußschule II ZuP-Leitung 04.05.2018 458 Johann-Gutenberg-Schule Schulleiter/in 01.06.2018 551 Heinrich-Heine-Schule Stellvertreter/in 06.06.2018 334 Lloyd Gymnasium Bremerhaven Schulleiter/in 01.08.2018 385 SZ CvO – BS T- Abteilungsleitung 01.08.2018 151 Altwulsdorfer Schule Stellvertreter/in 01.08.2018 7. An welchen Schulen werden Schulleitungen durch Schulleitungsassistenzen in Verwaltungsfragen entlastet? Bitte aufschlüsseln noch Wochenstunden. Wonach richtet es sich, ob solche Stellen eingerichtet werden? Plant der Senat die Einrichtung weiterer derartiger Stellen? Es gibt zurzeit an keiner Schule Schulleitungsassistenzen oder auch Verwaltungsleiter/innen. Im Rahmen kooperativer Steuerungsmodelle wird die Einrichtung solcher Stellen geprüft, dies steht allerdings unter einem Ressourcenvorbehalt. In Bremerhaven gibt es keine Verwaltungsleiter/-innen an Schulen. 8. Wie werden die notwendigen Funktionsstellen und Wochenstunden pro Schule berechnet bzw. bemessen? Die Anzahl der Funktionsstellen ergibt sich aus dem Funktionsstellenraster. Die Berechnung der Leitungszeit erfolgt nach der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung. In § 3 i. V. m. der Anlage der Verordnung ist das genaue Berechnungsmodell beschrieben. Die Berechnung erfolgt jeweils zum 01.02. eines Jahres unter Berücksichtigung der Schülerzahlen des Vorjahres und des unterrichtenden Personals zum Halbjahr. Bei Grundschulen mit verbindlichem Ganztagsbetrieb werden zusätzlich die Stunden für pädagogische Betreuungskräfte zum Stand 01.02. des vorhergehenden Schuljahres herangezogen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 9. Wie beurteilt der Senat dieses Verfahren bzw. diesen Maßstab und sieht der Senat Änderungs- oder Verbesserungsbedarf und wenn ja welchen? Dieses Verfahren ist das aktuell rechtlich anzuwendende (siehe Antwort zu Frage 8) und geht auf die Beschlussfassung in der Bildungsdeputation vom 23.05.2014 zurück. Inzwischen teilt der Senat die Ansicht, dass die Leitung einer Schule ein eigenes Berufsbild darstellt, das mit der Kerntätigkeit von Lehrer/innen nur wenig zu tun hat – dafür sehr viel mit Management einer „besonderen“ Organisation (in Abgrenzung zu einer Firma der privaten Wirtschaft). Im Auftrag der Senatorin für Kinder und Bildung arbeiten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsressorts, den Sprecherinnen und Sprechern aller Schularten , des LIS sowie des Magistrats Bremerhaven (AG Berufsbildung Schulleiter/in) daran, neue bzw. andere Verfahren/Grundlagen für die Leitungstätigkeiten in Schulen vorzuschlagen und zu entwickeln. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 10. Welche Qualifikationen sind nötig um einen Funktionsstelle in der Schulleitung zu besetzten? Bitte Aufschlüsseln nach Art der Stelle. Bremen: In Bremen müssen alle Bewerber/innen die 2. Staatsprüfung für ein der Stelle entsprechendes Lehramt abgeschlossen haben. 1. Bei allen Funktionsstellen an Grundschulen werden folgende Qualifikationen gefordert: • Erfahrungen in der Förderung von Unterrichtsentwicklung und in der Implementation von Teamarbeit • Kompetenzen und Erfahrungen in der Entwicklung von Schulentwicklungsprozessen und in der Organisationsentwicklung • Erfahrungen in der Führung von Teams oder Organisationsbereichen • Qualifizierung für Schulleiter/-innen (gemeint ist hier die entsprechende Fortbildung ) Bei Zweiten Konrektoren/Zweiten Konrektorinnen für die Leitung eines Zentrums für unterstützende Pädagogik an Grundschulen wird zusätzlich gefordert: • Erfahrungen in der Umsetzung von Förderkonzepten 2. Bei allen Funktionsstellen an Oberschulen/Gymnasien werden folgende Qualifikationen gefordert: • Erfahrungen in der Förderung von Unterrichtsentwicklung und in der Implementation von Teamarbeit • Kompetenzen und Erfahrungen in der Entwicklung von Schulentwicklungsprozessen und in der Organisationsentwicklung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 • Erfahrungen in der Führung von Teams oder Organisationsbereichen • Qualifizierung für Schulleiter/-innen (gemeint ist hier die entsprechende Fortbildung ) Bei Stellvertreter/-innen des Schulleiters/der Schulleiterin in Personalunion mit der didaktischen Leitung wird zusätzlich gefordert: • Erfahrungen in der Entwicklung schulischer Konzepte Bei Leiter/-in des Zentrums für unterstützende Pädagogik wird zusätzlich gefordert: • Erfahrungen in der Erstellung und Umsetzung von Förderkonzepten inklusive Förderplanung • Erfahrungen in der Umsetzung von Förderkonzepten 3. Bei den Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen werden folgende Qualifikationen gefordert: Schulleiter/-innen: • Administrative Erfahrungen und Kenntnisse in bildungs- und schulpolitischen Institutionen in verantwortlicher Position • Kenntnisse über Qualitätssicherung und -entwicklung und Erfahrungen bei der Qualitätssicherung an berufsbildenden Schulen • Erfahrungen bei der Einrichtung und Weiterentwicklung von Bildungsgängen • Erfahrungen bei der Umsetzung innovativer Unterrichtskonzepte • Betriebswirtschaftliche Kompetenzen • Hohe fachliche und soziale Kompetenzen und Anwendung eines integrativen und kooperativen Führungsstils Stellvertreter/-innen des Schulleiters/der Schulleiterin: • Erfahrungen im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung • Erfahrungen in konzeptioneller Schulentwicklungsarbeit • Erfahrungen im Bereich der Personalführung und -entwicklung • Erfahrungen im Projektmanagement • Haushaltsrechtliche Kenntnisse • Kenntnisse wesentlicher Rechts- und Ordnungsmittel • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen, Institutionen und weiteren externen Partnern, insbesondere Kammern • Erfahrungen in der Unterrichtsentwicklung, der Umsetzung innovativer Unterrichtskonzepte sowie bei der Umsetzung von Teamstrukturen und der Teamentwicklung • Erfahrungen bezüglich der Personaleinsatzplanung, Einteilung der Klassen, Steuerung und Koordination der Lehrereinsatzplanung sowie Stundenplanung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 • maximal drei weitere Anforderungen – gemäß Abstimmung Bildungsbehörde mit der Schule Abteilungsleiter/-innen: • Unterrichts- und Prüfungserfahrung in Bildungsgängen der Abteilung sowie Erfahrungen im Umgang mit den entsprechenden Ordnungsmitteln • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den für die Bildungsgänge der Abteilung zuständigen Stellen, insbesondere Kammern • Erfahrungen im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung • Erfahrungen im Projektmanagement • Erfahrungen in der Unterrichtsentwicklung, der Umsetzung innovativer Unterrichtskonzepte sowie bei der Teamentwicklung • Erfahrungen in konzeptioneller Schulentwicklungsarbeit • Erfahrungen im Bereich der Personalführung und -entwicklung • Erfahrungen bezüglich der Personaleinsatzplanung, Einteilung der Klassen sowie Stundenplanung • maximal drei weitere Anforderungen – gemäß Abstimmung Bildungsbehörde mit der Schule Bremerhaven: In Bremerhaven müssen alle Bewerber/innen die 2. Staatsprüfung für ein der Stelle entsprechendes Lehramt abgeschlossen haben und über mindestens 3-jährige Berufserfahrungen im Anschluss an das Referendariat verfügen. Schulleiter/in und Stellvertretung im Primarbereich, in der Oberschule, im Gymnasium: • Erfahrungen in der Förderung von Unterrichtsentwicklung und in der Weiterentwicklung von Teamarbeit • Kompetenzen und Erfahrungen in der Entwicklung von Schulentwicklungsprozessen und in der Organisationsentwicklung • Erfahrungen in der Führung von Teams oder Organisationsbereichen Schulleiter/in und Stellvertretung in der Oberschule, im Gymnasium und in berufsbildenden Schulen, zusätzlich: • schulorganisatorische Erfahrungen bzw. Fähigkeiten Leitung eines ZuP in der Oberschule, zusätzlich: • Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Lehrkräften zu behinderten-pädagogischen Fragen • Kenntnisse und Erfahrungen in der Anleitung der pädagogischen Mitarbeiter/innen Leitung eines ZuP im Gymnasium, zusätzlich: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 • Erfahrung in der Umsetzung von Förderkonzepten Weitere Anforderungen können zwischen Schulamt und Schule abgesprochen werden. 11. Welche Qualifikationsmaßnahmen für die Weiterbildung zur Besetzung einer Funktionsstelle in der Schulleitung werden derzeit angeboten? Von wie vielen Personen werden diese Angebote genutzt? Bremen: Lehrpersonen, die an Funktionsstellen in der Schulleitung interessiert sind, bietet die Fortbildung „Orientierung in den Handlungsfeldern schulischer Führungskräfte“ (ORIENT) am Landesinstitut für Schule (LIS) die Möglichkeit, sich mit Aufgaben und Themenfeldern aus der Schulleitungspraxis intensiv auseinanderzusetzen. Hospitation, Reflexion der Schulleitungsrolle und Einblicke in typische Handlungsfelder von Schulleitung unterstützen einen Entscheidungsprozess im Hinblick auf die eigene Karriereplanung. An der Fortbildung nehmen im Durchschnitt jährlich 20 Personen teil. Das Angebot „Fünf“- Führungskräftenachwuchsförderung ergänzt die Fortbildung „ORIENT“. In „Fünf“ übernehmen an Schulleitung interessierte Personen eine Gestaltungsaufgabe aus dem Aufgabenfeld einer Schulleitung und werden durch ein Mentoring begleitet. Sie absolvieren ein Professionalisierungsprogramm zur Vertiefung von Schlüsselkompetenzen sowie zur Karriereförderung und –planung. Die Führungsnachwuchskräfte unterziehen sich in Form eines Assessment-Centers einer Potenzialanalyse. Bewerbungscoaching und-training fungieren als individualisierte Förderinstrumente. U. a. geht es auch darum, sich in einem frühen Karriereplanungsstadium mit dem Rollenwechsel zu beschäftigen, der notwendigerweise mit der Übernahme einer Funktionsstelle verbunden ist. Die Anzahl der Teilnehmenden ist aus Kapazitätsgründen auf 20 Personen pro Schuljahr begrenzt. Bremerhaven: In Bremerhaven werden die Funktionsstellen in der Schulleitung mit dem Passus ausgeschrieben , dass die betreffenden Personen nach Besetzung der Stelle an einer oder beiden verbindlichen , schulstufenübergreifenden Führungskräftequalifizierungen teilnehmen: Verbindliche Führungskräftequalifizierung Baustein A: Funktionsstellen/ erweiterte Schulleitung Die Fortbildung umfasst sechs zweitägige Module über ein Jahr verteilt. Darüber hinaus empfiehlt das LFI, sich selbstorganisiert in Intervisionsgruppen zu treffen. Teilnahmezahlen Kalenderjahr 2017 Kalenderjahr 2018 20 TN 25 TN Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 Verbindliche Führungskräftequalifizierung Baustein B: Schulleitungen und stellvertretende Schulleitungen Die Fortbildung umfasst neun zweitägige Module über zwei Jahre verteilt und acht Sitzungen Gruppensupervision zwischen den Modulen. Darüber hinaus empfiehlt das LFI, sich selbstorganisiert in Intervisionsgruppen zu treffen. Teilnahmezahlen Schuljahr 2016/17 Schuljahr 2017/18 Schuljahr 2018/19 13 TN 19 TN 18 TN Für Lehrkräfte, die sich mit dem Gedanken tragen, sich auf eine Funktionsstelle in der Schulleitung zu bewerben, gibt es das Seminar Lust auf Leitung?!, das den Teilnehmer/-innen die Möglichkeit bietet, sich mit dem Thema Leitung und den damit verbundenen Veränderungen in ihrem Leben auseinanderauseinander zu setzen. Nach diesem Seminar besteht die Möglichkeit , durch weiterführende Seminare oder Einzelcoachings das Themenfeld zu vertiefen. Dieses Format ist nicht (vor den Bausteinen A und B) verbindlich zu besuchen. Teilnahmezahlen Sj. 2013/14 Sj. 2014/15 Sj. 2016/16 Sj. 2016/17 Sj. 2017/18 Sj. 2018/19 7 TN 5 TN 9 TN ausgefallen ausgefallen 7 Anmeldungen 12. Welcher Zielgruppe werden die Qualifikationsmaßnahmen angeboten? Bremen: Die Zielgruppe der Fortbildung „ORIENT“ sind alle Lehrkräfte, die sich für eine Funktionsstelle in der Schulleitung interessieren. Es gibt keine Teilnahmebegrenzung. Für die Teilnahme an der Fortbildung „Fünf“ können sich Lehrkräfte bewerben, die bisher noch keine Funktionsstelle innehaben und die sich vertieft mit den Aufgaben einer Schulleitung befassen wollen. Verbunden mit der Teilnahme an „Fünf“ ist Bearbeitung einer schulinternen besonderen Aufgabe. Bremerhaven: Verbindliche Führungskräftequalifizierung Baustein A: Funktionsstellen/ erweiterte Schulleitung . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 Verbindliche Führungskräftequalifizierung Baustein B: Schulleitungen und stellvertretende Schulleitungen Schulleitungen, die vorher keine Funktionsstelle inne hatten (z.B. Schulleitungen in der Primarstufe), müssen vor dem Baustein B den Baustein A absolvieren. 13. Welche Gründe sieht der Senat für die Vakanzen von Funktionsstellen in den Schulleitungen ? Die Gründe für Vakanzen bei Schulleitungsfunktionen sind unterschiedlich. Bei bekannten zukünftigen Vakanzen (Pensionierung, Altersteilzeit) werden die Stellen etwa ein Jahr vor dem Ausscheiden der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers ausgeschrieben und in der Mehrzahl der Fälle können diese Stellen dann rechtzeitig neu besetzt werden. Bei plötzlichen Vakanzen muss das Besetzungsverfahren verständlicherweise sehr plötzlich in Gang gesetzt werden und es entstehen längere Vakanzen. Im berufsbildenden Bereich ist es in der Vergangenheit auch zu Konstellationen gekommen, dass aus Gründen mangelnder Auswahl (nur eine Bewerbung) oder durch die Feststellung mangelnder Eignung im Findungsausschuss Verfahren abgebrochen wurden und es zu Neuausschreibungen kam. Auch in diesen Fällen entstehen längere Vakanzen, die aber aus Qualitätsgründen in Kauf genommen werden. In den Fällen, in denen eine Funktionsstelle durch Krankheit oder Beschäftigungsverbot der Stelleinhaberin/des Stelleninhabers vakant wird, kann die Stelle nicht besetzt werden, da sie nicht „frei“ ist. 14. Welche Maßnahmen werden ergriffen um Funktionsstellen in der Schulleitung attraktiv zu gestalten? Bremen: Die Senatorin für Kinder und Bildung wünscht sich kompetente Schulleitungen mit Gestaltungswillen . Für Menschen mit Gestaltungswillen sind Funktionen in Schulleitung dann attraktiv , wenn sie hierfür auch Gestaltungsfreiheiten haben. Daran wird auf vielen Ebenen gearbeitet (siehe z. B. das Projekt Kooperative Steuerung der Oberschulentwicklung, Entwicklung eines neuen pädagogischen Handlungsrahmens, Arbeitsgruppe Berufsbild Schulleiter/in). Konkret konnten bestimmte Funktionsstellen durch Veränderungen in den Aufgabenstrukturen attraktiviert werden. Als Beispiel kann hier die Auflösung der ZuP-Verbünde in den Grundschulen der Stadtgemeinde Bremen genannt werden. Hierdurch ist die ZuP-Leitung nur noch für eine Grundschule verantwortlich. Weiter wird mit den Schulleitungen beraten, wie durch eine Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 klare Aufgabenstruktur und zielgerichtete Personalentwicklung eine Funktionsstelle attraktiv gestaltet werden kann. Parallel erarbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bildungsbehörde und Schulleitungen ein „Berufsbild Schulleiter/in“ (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 9), um hier perspektivisch die Anforderungsprofile zu schärfen und die Qualifizierung, Auswahl und Professionalisierung systematisch zu verbessern. Bremerhaven: In Bremerhaven wird (siehe auch Antwort zu Frage 11) auf vorbereitende Orientierung und Information gesetzt, um interessierte Personen in die Lage zu versetzen, eine informierte und bewusste Entscheidung zu treffen, sowie auf ein begleitendes Fortbildungsprogramm. 15. Welche Fortbildungsmaßnahmen für Mitglieder von Schulleitungen werden angeboten ? Bremen: Das Fortbildungsprogramm „ProfiS-Professionell führen in der Schule“ wendet sich an alle neu eingestellten Schulleitungspersonen aller Schularten und Funktionen innerhalb der Schulleitung in Bremen(Stadt), ist aber auch offen für Interessenten und Interessentinnen aus Bremerhaven . Das Programm umfasst insgesamt 142 Präsenzstunden zuzüglich Selbstlernzeiten . Die Anzahl der Teilnehmenden richtet sich nach der Anzahl der jährlich neu eingestellten Schulleitungspersonen, durchschnittlich 60 - 70 Personen alle eineinhalb Jahre. Für Schulleitungen in Bremen (Stadt) ist die Fortbildung am LIS verpflichtend. Die Fortbildung „Schule leiten und gestalten“ wurde für bereits amtierende Grundschulleitungen im Schuljahr 2017/2018 erprobt und evaluiert. Der Fokus liegt insbesondere im Ausbau kommunikativer Kompetenzen sowie persönlicher Fähigkeiten im Umgang mit schwierigen beruflichen Situationen. Beides wirkt sich qualitätssteigernd auf die gesamte Schulentwicklung aus. Über die Agentur Schulentwicklung am LIS können für Schulleitungen oder Leitungsteams schulinterne Fortbildungen passgenau angeboten und entweder extern oder LIS -intern durchgeführt werden. Für didaktische Leitungen, Leitungen für unterstützende Pädagogik an Grundschulen und Jahrgangsleitungen bietet das LIS den Rahmen für Netzwerkarbeit. Netzwerkarbeit bedeutet auch die Durchführung bedarfsgerechter Fortbildung für die jeweilige Zielgruppe. Fortbildungen für Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber der erweiterten Schulleitung, wie Jahrgangsleitungen oder Stelleninhaberinnen und -inhaber im mittleren Management in berufsbildenden Schulen werden vom LIS angeboten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 Bremerhaven: Schuljahr 2018/19: - Verbindliche Führungskräftequalifizierung Bausteine A und B (siehe auch Antwort zu Frage 11) - Verbindliche Führungskräftequalifizierung Baustein B – Informationstreffen (LFI-VA-Nr. 17) - Verpflichtende Aus-/ Fortbildung für Schulleitungen als verantwortliche Vorgesetzte (LFI-VA-Nr. 108) - Lust auf Leitung?! (LFI-VA-Nr. 93; siehe auch Antwort zu Frage 11) - KoBS - Kollegiale Beratung / Schulleitungen Primar (LFI-VA-Nr. 65) - KoBS - Kollegiale Beratung / Schulleitungen Sek I (LFI-VA-Nr. 64) findet aufgrund mangelnder Anmeldungen nicht statt. - KoBS - Kollegiale Beratung / Schulleitungen Sek IIa/b (LFI-VA-Nr. 66) findet aufgrund mangelnder Anmeldungen nicht statt. - Datenschutz an Schulen für Mitglieder der Schulleitungen und Koordinator/-innen (LFI- VA-Nr. 103) - Unterrichtsentwicklung als Kernaufgabe. Für Lehrkräfte mit Führungsaufgaben (LFI- VA-Nr. 110) - Evaluation eigener Schulentwicklungsprozesse (LFI-VA-Nr. 376; Sj. 2017/18; weitere Veranstaltung in Planung) - Schulrecht für Schulleitungen (Veranstaltung in Planung) - Supervision für Schulleitungen (LFI-VA-Nr. 118) Gruppe mit sieben Primarschulleitungen - Supervision für Schulleitungen / Teilnehmende Baustein B (LFI-VA-Nr. 4) Gruppe mit acht Schulleitungen (Primar, Sek I, Sek IIb) - mehrere Einzelsupervisionen und -coachings für Schulleitungen - Beratungsangebot für Schulleitungen (z.B. Schulentwicklungsberatung) 16. Welchen Bedarf zur Weiterentwicklung des Fort- und Weiterbildungsangebots für Mitglieder von Schulleitungen sieht der Senat? Bremen: Unter Fortbildung und Weiterbildung sind zwei unterschiedliche Arten weiterführender Qualifizierung zu verstehen. Fortbildung meint konkrete Weiterqualifizierung, die sich auf die ausgeübte Tätigkeit bezieht – zum Erhalt, der Anpassung, der Erweiterung oder zum Erwerb einer Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 Qualifikation, die Voraussetzung für den Aufstieg in eine höhere Position notwendig ist. Weiterbildung ist in der Regel darauf ausgerichtet, das persönliche Qualifikationsprofil auszubauen oder Zusatzqualifikationen zu erwerben, die über das bestehende Anforderungsprofil hinausgehen . Ein Weiterbildungsbedarf in dem genannten Sinne lässt sich nicht übergeordnet feststellen . Es besteht der Bedarf, die bestehenden Fortbildungsformate und Angebote für Führungskräfte zu erweitern und zu modifizieren. Erweiternd ist eine verbindliche Qualifizierungsmaßnahme zur Vorbereitung auf eine Schulleitungsfunktion anzubieten. Die bestehende Qualifizierung „ProfiS“, bisherige Zielgruppe neue Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber wird dahingehend modifiziert werden. Bei Übernahme einer Schulleitungsfunktion ist es sinnvoll, die Möglichkeit einer individuellen Begleitung und Qualifizierung vorzuhalten. Für Schulleitungen die länger im Amt sind, sind Erhaltungs- und Erweiterungsqualifizierungen notwendig. Die Verstetigung des Pilotprojektes „Schule leiten und gestalten“ (siehe auch Beantwortung Frage 15) könnte auf alle Schularten ausgeweitet werden. Die bereits genannte Arbeitsgruppe „Berufsbild Schulleiter/-in“ erarbeitet dazu aktuell Empfehlungen, die zeitnah der Senatorin für Kinder und Bildung vorgelegt werden. Bremerhaven: - Erhöhung des Anteils der individuellen Beratung und des Coachings von Schulleitungen und Steuergruppen bei der Einarbeitung und Umsetzung ihrer Aufgaben - Prozessbegleitung der Schulentwicklung an den jeweiligen Schulstandorten - Verbindliche Vorbereitungsseminare als Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Funktionsstelle in Schulleitung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 zu Frage 3 und 4 September 2018 Funktionsstellenausstattung an Grundschulen SNR Schulname Kurzform SuS 17/18 WStd 18/19 SL StV 2. KonR 2 Schule Admiralstraße 219 28 1 1 1 3 Schule Alter Postweg 209 26 1 1 1 5 Schule Mönchshof 259 27 1 1 1 6 Schule Gete 343 38 1 1 1 7 Schule Alfred-Faust-Straße 375 37 1 1 1 8 Schule Arbergen 183 25 1 1 1 9 Schule Arsten 244 24 1 1 10 Schule Auf den Heuen 169 29 1 1 1 11 Schule Andernacher Straße 241 35 1 1 1 12 Schule Augsburger Straße 266 37 1 1 1 13 Schule Alt-Aumund 271 34 1 1 1 14 Schule Am Wasser 237 31 1 1 1 15 Schule Baumschulenweg 383 42 1 1 1 16 Schule Parsevalstraße 221 34 1 1 1 18 Schule Borchshöhe 190 29 1 1 1 19 Schule Borgfeld 279 30 1 1 1 20 Schule Brinkmannstraße 125 23 1 1 1 21 Schule Am Weidedamm 174 21 1 1 23 Bürgergmeister-Smidt-Schule 169 22 1 1 1 24 Schule Buntentorsteinweg 296 36 1 1 1 25 Schule Burgdamm 197 27 1 1 1 28 Marie-Curie-Schule 202 22 1 1 29 Schule Carl-Schurz-Straße 293 26 1 1 32 Schule Düsseldorfer Straße 259 34 1 1 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 zu Frage 3 und 4 September 2018 34 Schule Fährer Flur 147 20 1 1 35 Schule Ellenerbrokweg 275 28 1 1 1 36 Schule Farge-Rekum 197 23 1 1 1 39 Schule Freiligrathstraße 250 29 1 1 1 40 Schule Wigmodistraße 311 30 1 1 1 42 Schule Humannstraße 52 18 1 1 43 Schule Glockenstraße 163 23 1 1 1 45 Schule Grambker Heerstraße 181 28 1 1 1 48 Schule Grolland 197 26 1 1 1 49 Schule Borgfelder Saatland 233 28 1 1 1 50 Schule Bunnsackerweg 258 29 1 1 1 51 Schule Halmerweg 340 33 1 1 1 52 Schule Hammersbeck 151 20 1 1 53 Schule Rönnebeck 213 23 1 1 60 Schule Horner Heerstraße 322 33 1 1 1 62 Schule In der Vahr 241 32 1 1 1 63 Helene-Kaisen-Schule --- 17 aktuell zwei Gründungsbeauftragte 64 Schule Kantstraße 203 23 1 1 1 65 Schule Karl-Lerbs-Straße 350 42 1 1 1 69 Schule am Pastorenweg 249 31 1 1 1 70 Kinderschule 100 19 1 1 1 71 Schule Kirchhuchting 164 21 1 1 76 Schule Lessingstraße 247 35 1 1 1 77 Tami-Oelfken-Schule 208 35 1 1 1 81 Schule Mahndorf 189 25 1 1 1 82 Schule Melanchthonstraße 236 24 1 1 83 Schule Landskronastraße 234 30 1 1 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 zu Frage 3 und 4 September 2018 85 Schule Nordstraße 260 28 1 1 1 87 Schule Oberneuland 281 25 1 1 88 Schule Oderstraße 253 30 1 1 1 89 Schule Oslebshauser Heerstraße 255 34 1 1 1 90 Schule Osterholz 265 30 1 1 1 91 Schule Pfälzer Weg 165 29 1 1 1 94 Schule Paul-Singer-Straße 244 35 1 1 1 96 Schule Philipp-Reis-Straße 256 28 1 1 1 97 Schule Pürschweg 287 30 1 1 1 99 Schule Pulverberg 259 34 1 1 1 100 Schule Rablinghausen 173 22 1 1 101 Schule Rechtenflether Straße 216 27 1 1 1 105 Schule Robinsbalje 278 41 1 1 1 106 Schule Fischerhuder Straße 337 42 1 1 1 110 Schule Schmidtstraße 172 23 1 1 1 111 Schule Schönebeck 192 22 1 1 112 Schule Stichnathstraße 260 36 1 1 1 113 Schule Seehausen 39 16 1 1 114 Schule Osterhop 160 29 1 1 1 115 Schule Stader Straße 292 37 1 1 1 116 Schule St. Magnus 197 24 1 1 1 117 Schule Strom 38 16 1 1 118 Schule Uphuser Straße 174 24 1 1 127 Schule Witzlebenstraße 267 31 1 1 1 129 Schule Delfter Straße 443 39 1 1 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 zu Frage 3 und 4 September 2018 Funktionsstellenausstattung an Förderzentren SNR Schulname Kurzform SuS 17/18 WStd 18/19 SL StV 216 Schule Züricher Straße --- 25 1 1 223 Schule Fritz-Gansberg-Straße 35 18 1 1 225 Georg-Droste-Schule 77 22 1 1 226 Paul-Goldschmidt-Schule 129 35 1 1 227 Schule Marcusallee 82 22 1 1 Funktionsstellenausstattung an der Erwachsenenschule und den Gymnasien SNR Schulname Kurzform SuS 17/18 WStd 18/19 SL StV Did. Ltg ZuP. Ltg. OStL JGL FBL OStK 301 Erwachsenenschule 714 70 1 1 i. PU mit StV. 1 6 1 302 Altes Gymnasium 971 88 1 1 i. PU mit StV 1 1 5 1 305 Gymnasium Vegesack 973 100 1 1 i. PU mit StV 1 1 5 1 306 Gymnasium Hamburger Straße 853 75 1 1 i. PU mit StV 1 1 5 1 307 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 951 85 1 1 i. PU mit StV 1 1 5 1 308 Hermann-Böse-Gymnasium 974 83 1 1 i. PU mit StV 1 1 5 1 309 Gymnasium Horn 1.178 97 1 1 i. PU mit StV 1 1 5 1 312 Kippenberg-Gymnasium 1.145 95 1 1 i. PU mit StV 1 1 5 1 324 Gymnasium Links der Weser 1.170 118 1 1 i. PU mit StV 1 1 5 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 zu Frage 3 und 4 September 2018 Funktionsstellenausstattung an Oberschulen SNR Schulname Kurzform SuS 17/18 WStd 18/19 SL StV Did. Ltg ZuP. Ltg. OStL JGL OStK 403 Oberschule Helsinkistraße 572 64 1 1 i. PU mit StV. 1 6 404 Wilhelm-Olbers-Oberschule 1.078 122 1 1 i. PU mit StV. 1 1 6 1 409 Oberschule Koblenzer Straße 486 62 1 1 i. PU mit StV. 1 6 410 Oberschule Lerchenstraße 872 94 1 1 i. PU mit StV. 1 1 6 1 412 Oberschule Roter Sand 502 61 1 1 i. PU mit StV. 1 6 414 Oberschule Lehmhorster Str. 446 55 1 1 i. PU mit StV. 1 6 416 Oberschule Rockwinkel 888 87 1 1 i. PU mit StV. 1 1 6 1 417 Oberschule Schaumburger Straße 494 58 1 1 i. PU mit StV. 1 6 418 Oberschule Ronzelenstraße 881 96 1 1 i. PU mit StV. 1 1 6 1 423 Oberschule Habenhausen 607 69 1 1 i. PU mit StV. 1 6 424 Oberschule Helgolander Str. 496 62 1 1 i. PU mit StV. 1 6 425 Oberschule Julius-Brecht-Allee 574 69 1 1 i. PU mit StV. 1 6 428 Oberschule Findorff 1.015 112 1 1 i. PU mit StV. 1 1 6 1 429 Oberschule Sebaldsbrück 229 37 1 1 i. PU mit StV. 1 4 430 Oberschule am Waller Ring 573 62 1 1 i. PU mit StV. 1 6 431 Roland zu Bremen Oberschule 558 69 1 1 i. PU mit StV. 1 6 436 Wilhelm-Kaisen-Oberschule 547 64 1 1 i. PU mit StV. 1 6 438 Albert-Einstein-Oberschule 548 63 1 1 i. PU mit StV. 1 6 440 Oberschule im Park 311 55 1 1 i. PU mit StV. 1 6 441 Oberschule Am Barkhof 502 49 1 1 i. PU mit StV. 1 6 442 Oberschule Ohlenhof 226 33 1 1 i. PU mit StV. 1 6 443 Oberschule Egge 739 65 1 1 i. PU mit StV. 1 1 6 1 444 Neue Oberschule Gröpelingen 521 63 1 1 i. PU mit StV. 1 6 445 Oberschule Kurt-Schumacher-Allee 833 88 1 1 i. PU mit StV. 1 1 6 1 501 Gesamtschule Bremen-West 521 66 1 1 1* 6 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 zu Frage 3 und 4 September 2018 502 Gesamtschule Bremen-Ost 1.218 132 1 1 i. PU mit StV. 1 1 6 1 503 Oberschule Lesum 733 78 1 1 i. PU mit StV. 1 6 504 Gesamtschule Bremen-Mitte 697 76 1 1 i. PU mit StV. 1 6 505 Oberschule Hermannsburg 410 63 1 1 i. PU mit StV. 1 6 506 Oberschule am Leibnizplatz 1.042 100 1 1 i. PU mit StV. 1 1 6 1 509 Oberschule In den Sandwehen 766 88 1 1 i. PU mit StV. 1 6 511 Wilhelm-Focke-Oberschule 407 49 1 1 i. PU mit StV. 1 6 512 Gerhard-Rohlfs-Oberschule 448 59 1 1 i. PU mit StV. 1 6 * Nach Funktionsstellenraster stehen den Oberschulen/Gymnasien jeweils drei Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung zu, wobei die Did.Ltg. durch die StV. wahrgenommen wird. An der GSW nimmt die StV. abweichend die Funktion der ZuP.Ltg. wahr. Funktionsstellenausstattung an Berufsbildenden Schulen SNR Schulname Kurzform SuS 17/18 WStd 18/19 SL StV AL FBL OStK 351 ABS 872 63 1 1 1 8 352 BBS Metall 574 40 1 1 1 5 355 Wilhelm Wagenfeld Schule 1.072 84 1 1 2 7 1 358 SZ II Vegesack 757 50 1 1 1 5 359 BBS Einzelhandel 1.135 58 1 1 1 5 360 GAV 1.704 68 1 1 1 5 361 SZ II Grenzstraße 1.635 109 1 1 2 10 1 364 SZ II Neustadt 1.133 102 1 1 2 7 1 368 SZ II Utbremen 1.813 143 1 1 2 11 369 TBZ Mitte 2.555 142 1 1 2 10 1 601 SZ II Alwin-Lonke-Straße 1.436 109 1 1 2 11 602 SZ II Bördestraße 1.313 92 1 1 2 7 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 zu Frage 3 und 4 September 2018 603 SZ II Blumenthal 520 50 1 1 1 5 618 SZ II Walle 1.658 104 1 1 2 7 1 698 SZ II Walliser Straße 917 62 1 1 1 5 699 SZ II Rübekamp 1.722 114 1 1 2 10 1 Bemerkungen: SL = Schulleiterin / Schulleiter StV = Stellvertreterin / Stellvertreter KonR = Konrektorin / Konrektor Did. Ltg. = Didaktische Leitung ZuP-Ltg. = Leitung des Zentrums für unterstützende Pädagogik OStL = Oberstufenleitung AL = Abteilungsleitung (Berufliche Schulen, Vollzeit- / Teilzeit-Bildungsgänge) JGL = Jahrgangsleitung FBL = Fachbereichsleitung OStK = Oberstufenkoordinator / Koordinator berufliches Gymnasium Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 2 zu Frage 3 und 4 August 2018 SL StV ZuP-L Abtlg-L Schulen der Primarstufe Allmersschule 213 22,90 1 1 Altwulsdorfer Schule 253 26,10 1 1 1* Amerikanische Schule 234 30,10 1 1 Astrid-Lindgren-Schule 238 30,30 1 1 Fichteschule 111 18,70 1 1 Friedrich-Ebert-Schule 265 26,60 1 1 1* Fritz-Husmann-Schule 314 26,50 1 1 Fritz-Reuter-Schule 265 29,40 1 1 Gaußschule I 199 21,80 1 1 1* Goetheschule 246 23,90 1 1 1* Gorch-Fock-Schule 278 35,70 1 1 Karl-Marx-Schule 272 29,00 1 1 Lutherschule 257 33,30 1 1 1* Marktschule 262 29,50 1 1 Neue Grundschule Lehe # 15,70 1 1 Pestalozzischule 243 27,70 1 1 Surheider Schule 176 24,40 1 1 1* Veernschule 180 21,30 1 1 Oberschulen Gaußschule II 461 49,20 1 1 1 6 Heinrich-Heine-Schule 493 50,90 1 1 1 6 Humboldtschule 160 26,10 1 1 1 6 Johann-Gutenberg-Schule 677 70,40 1 1 1 7 Neue Oberschule Lehe 21,00 1 1 1 6 Oberschule Geestemünde 448 57,40 1 1 1 7 Paula-Modersohn-Schule 520 58,40 1 1 1 7 Pl. 496 53,00 1 1 1 6 Schule Am Leher Markt 553 56,60 1 1 1 6 SZ CvO -Oberschule 589 61,30 1 1 1 6 Wilhelm-Raabe-Schule 580 59,70 1 1 1 6 Lloyd Gymnasium 1.313 117,50 1 1 1 1 9 Gymnasiale Oberstufen SZ Carl von Ossietzky 674 58,60 1 1 1 5 SZ Geschwister Scholl 544 51,00 1 1 1 5 Abendschule 21,40 1 1 Berufsbildende Schulen KLA -BS WVw- 1.706 132,20 1 1 2 17 SZ CvO -BST- 1.155 73,00 1 1 2 10 SZ CvO -BS DGG- 1.411 92,90 1 1 2 13 SZ GS -BS SSincl . Haus Anne Frank 307 90,00 1 1 1 7 Werkstattschule 35 41,00 1 1 1 2 * 1 Funktionsstelle pro Schulverbund (2-3 Grundschulen), anstelle der 2. Konrektor/innen f ZuP Schülerzahlen aus der Busta 2017, Schulleitungsstunden noch vorläufig aufgrund Busta 2017 # neue Schule ab 01.08.2018, zurzeit 136 SuS Stellen innerhalb Schulleitung außerh. SL A 14 Schüler/ innen zu Fragen 3 + 4 Stand 08/2018 SL- Stunden Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1888 Anlage zu drs-19-1888