BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1889 Landtag 19. Wahlperiode 30.10.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 10.09.2018 „Welche Rolle spielen Bremer Unternehmen beim Krieg in Rojava und inwiefern kann der Senat sich humanitär engagieren?“ Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Im Dezember 2014 besuchten Hevi Mustafa, Ministerpräsidentin und Vorsitzende der lokalen Selbstverwaltungsstrukturen sowie der Außenminister von Afrin, Sûleyman Cafer, Bremen und trafen sich unter anderem mit Abgeordneten und dem Präsidenten der Bürgerschaft. Sie berichteten von den Fortschritten im Bereich Demokratisierung, sozialer Gerechtigkeit und Gleichstellung der Frauen im Kanton Afrin. Afrin war zu diesem Zeitpunkt eine der wenigen Provinzen Syriens, die vom Bürgerkrieg nahezu verschont geblieben war. 2018 hat türkische Armee mit Kampfpanzern aus deutscher Produktion und gemeinsam mit jihadistischen Terrorgruppen das kurdische Kanton Afrin in Nordsyrien besetzt . Etwa 200.000 Menschen mussten fliehen, Minderheiten wie Ezid*innen oder Christ*innen werden verfolgt und vertrieben, religiöse Einrichtungen zerstört. Dieser Angriff war klar völkerrechtswidrig. Während des laufenden Angriffskrieges gegen das Kanton Afrin genehmigte die Bundesregierung weiterhin Rüstungslieferungen an die Türkei - trotz anders lautender Ankündigungen des Auswärtigen Amtes. Momentan bereitet Rheinmetall eine gemeinsame Panzerfabrik mit dem türkischen Rüstungsunternehmen BMC vor, in der etwa 1.000 Kampfpanzer gefertigt werden sollen. Die Feuerleitanlagen dieses Panzers könnten auf der Entwicklung von Rheinmetall Electronics aus Bremen beruhen. Gleichzeitig schotten Syriens Anrainerstaaten ihre Grenzen ab. Jordanien hat nach der Aufnahme von über eine Million syrischen Flüchtlingen seine Grenze geschlossen. Eine über 500 Kilometer lange und drei Meter hohe Mauer wurde zwischen der Türkei und Syrien gebaut. Rund um die Uhr wird sie von bewaffneten Patrouillen und Wärmebildkameras bewacht. Die EU unterstützt diese Projekte finanziell. Vor zwei Jahren wurde das EU-Türkei-Abkommen unterschrieben, obwohl bekannt wurde, dass türkische Sicherheitskräfte auf syrische Schutzsuchende schossen und die humanitäre Lage von Geflüchteten in der Türkei zum Teil katastrophal ist Im Rahmen des Deals bekommt die AKP-Regierung 6 Milliarden Euro von der EU, weitere Finanzhilfen wurden zugesagt. Griechenland hingegen wurde dazu gebracht, auf fünf Ägäisinseln sogenannte EU-Hot-Spots einzurichten und Schutzsuchenden nicht zu er- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 lauben, die Inseln zu verlassen. Die Folge waren immer voller werdenden Massencamps , dramatische hygienische und gesundheitliche Zustände, gewalttätige Auseinandersetzungen bis hin zu Suiziden und Mord. Die EU hat mit diesem Deal die Verantwortung , Flüchtende zu schützen, erneut an die Peripherie und an Dritte geschoben . Die türkische Regierungspolitik treibt selbst Menschen in die Flucht und hat nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet, wurde aber von der EU zum Partner im Flüchtlingsschutz geadelt. Derzeit steht eine Offensive auf Idlib bevor, die letzte von Rebellen kontrollierte syrische Provinz. Neben dem Krieg gegen die Rebellen werden Angriffe auf und Opfer unter der Zivilbevölkerung befürchtet, das Verhalten der Türkei wird entscheidend sein bei der Verhinderung weiterer humanitärer Katastrophen . Lokal stellt sich daher die Frage, ob Bremer Unternehmen an der Aufrüstung und Grenzabschottung der Türkei beteiligt sind oder sogar davon profitieren, und was der Senat für eine friedliche Entwicklung der Region tun kann. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele syrische Geflüchtete sind durch das EU-Türkei-Abkommen seit Beginn desselben nach Bremen gekommen und wie bewertet der Senat den sogenannten eins zu eins Mechanismus? 2. Inwiefern setzt sich der Senat auf Bundesebene für eine stärkere humanitäre Unterstützung syrischer Binnenvertriebene, etwa aus dem Kanton Afrin, ein? 3. Inwieweit unterstützt der Senat ideell oder materiell zivilgesellschaftliche Hilfe/NGOs, die in Syrien oder den Anrainerstaaten konkret die humanitäre Hilfe für Geflüchtete organisieren? 4. Wie bewertet der Senat das Aufnahmeprogramm zur „Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen“ (Erlass e14-10-02) und ist eine Verlängerung/Neuauflage beabsichtigt? 5. Ist dem Senat das von der Oldenburger Oberbürgermeisterin unterstützte Projekt der Helene-Lange-Schule und der OBS Eversten bekannt, mit dem materielle und ideelle Unterstützung für Bildungseinrichtungen im Kobane/Rojava organisiert wird (https://www.nwzonline.de/oldenburg/bildung/oldenburg-benefizaktion -schueler-erlaufen-25-000-euro-fuer-koban_a_32,1,1309309183.html)? Hält der Senat ein ähnliches Projekt auch in Bremen für möglich und wird er sich entsprechend einsetzen? 6. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit einer Städtepartnerschaft mit einer nordsyrischen Stadt in Rojava, wie sie beispielsweise Rom mit Kobane vereinbart hat? 7. Welche Art und welche Menge an genehmigungspflichtigen Rüstungsgütern und Munition im Sinne des Gefahrgutrechtes (Hafenordnung) wurden über die Bremischen Häfen in den vergangenen zwei Jahren für den Export in die Türkei umgeschlagen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 8. Inwiefern waren türkische Rüstungsfirmen und Armeeangehörige bei Veranstaltungen der städtischen Messe Bremen GmbH, etwa der Rüstungsmesse „Underwater Defence Technology“, vertreten? 9. Ist dem Senat das geplante Joint-Venture für den Bau einer Panzerfabrik in der Türkei unter Beteiligung von Rheinmetall und dem türkischen Rüstungskonzern BMC bekannt? Ist die Bremer Rheinmetall Electronics GmbH etwa durch Zulieferung von Feuerleitanlagen an dem Panzerprojekt beteiligt? 10. Sind weitere Bremer Firmen an der Entwicklung des türkischen Kampfpanzers in der geplanten Fabrik beteiligt? 11. Sind Bremer Firmen an Bau und Überwachung der Grenzmauer zwischen der Türkei und Syrien beteiligt? Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele syrische Geflüchtete sind durch das EU-Türkei-Abkommen seit Beginn desselben nach Bremen gekommen und wie bewertet der Senat den sogenannten eins zu eins Mechanismus? Die Europäische Union und die Türkei haben am 18.03.2016 vereinbart, dass irreguläre Migranten, die ab dem 20.03.2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen , in die Türkei zurückgeführt werden und für jeden zurückgeführten syrischen Flüchtling ein anderer syrischer Flüchtling aus der Türkei in der Europäischen Union aufgenommen wird. Mit dieser Vereinbarung sollen die Schleuserkriminalität eingedämmt und Flüchtlinge von der lebensgefährlichen Überfahrt abgehalten werden. Außenpolitische Maßnahmen der Europäischen Union wie den Abschluss der vorgenannten Vereinbarung bewertet der Senat nicht. Auf Grundlage dieser Vereinbarung sind bisher 62 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in Bremen aufgenommen worden. Ihnen wurde jeweils eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 2 AufenthG mit einer Gültigkeit von drei Jahren erteilt. 2. Inwiefern setzt sich der Senat auf Bundesebene für eine stärkere humanitäre Unterstützung syrischer Binnenvertriebene, etwa aus dem Kanton Afrin, ein? Der Senat hat keine speziellen Initiativen zu syrischen Binnenflüchtlingen ergriffen. Der Senat engagiert sich aber intensiv im Bereich der allgemeinen humanitären Unterstützung Geflüchteter. Beispielhaft wird verwiesen auf die Gemeinsame Erklärung der Bürgermeister von Berlin, Bremen und Hamburg zur Seenotrettung von Ende September 2018, das Eintreten des Senats für einen angemessenen Familiennachzug und die Befürwortung einer Aufstockung der Mittel zur Fluchtursachenbekämpfung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 3. Inwieweit unterstützt der Senat ideell oder materiell zivilgesellschaftliche Hilfe/NGOs, die in Syrien oder den Anrainerstaaten konkret die humanitäre Hilfe für Geflüchtete organisieren? Seit Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien hat der Senat vereinzelt Projekte und Initiativen zugunsten der aus Syrien in die Anrainerstaaten geflüchteten Menschen unterstützt . Mit Hilfe der Bremen Overseas Research and Development Association e.V. (BORDA) wurden bereits 2015 in den Regionen Erbil und Dohuk/Irak mit bremischen Mitteln Öfen, Brennstoffe, Decken und andere Gegenstände beschafft, um die Lebensbedingungen in von Geflüchteten bewohnten Lagern insbesondere in den Wintermonaten zu verbessern. Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat BORDA außerdem weitere Projekte in der Region durchgeführt, etwa zur Verbesserung der sanitären Situation in den betroffenen Lagern. Im vergangenen Jahr hat der Senat, vertreten durch die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, zudem das Bündnis „Bremen hilft Griechenland “ sowohl finanziell als auch ideell unterstützt. Dieses Bündnis setzt sich für die Geflüchteten ein, die nach wie vor zu tausenden auf griechischen Inseln ausharren . Mittels Sach- und Geldspenden und ehrenamtlichen Engagement wird versucht, sowohl die Lage der Geflüchteten als auch der ebenfalls häufig notleidenden, lokalen Bevölkerung zu verbessern. Der Senat begrüßt jegliche zivilgesellschaftliche Initiative zugunsten der aus Syrien geflüchteten Menschen. 4. Wie bewertet der Senat das Aufnahmeprogramm zur „Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen“ (Erlass e14-10-02) und ist eine Verlängerung/Neuauflage beabsichtigt? In Reaktion auf die Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten hat der Senator für Inneres und Sport am 09.09.2013 eine Landesaufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge mit enger verwandtschaftlicher Beziehung zu in Deutschland lebenden Personen erlassen. Diese Anordnung ist zum 30.06.2015 ausgelaufen. Voraussetzung für eine Aufnahme war u.a., dass eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich Krankheitskosten vorgelegt wurde. Erreicht werden konnte mit der Anordnung, dass 315 Flüchtlingen aus dem Krisengebiet ein Visum für eine reguläre Einreise erteilt wurde. Die vorgesehene Verlängerung der Anordnung scheiterte, weil das Bundesministerium des Innern die nach § 23 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz erforderliche Zustimmung an die Bedingung knüpfte, dass Bremen haushälterische Vorsorge für die Fälle zu treffen habe, in denen öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden. Eine Umsetzung war wegen der weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen nicht möglich . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Für eine erneute Aufnahmeanordnung sieht der Senat auf Grund der sich in den vergangenen drei Jahren stark veränderten Fluchtsituation keinen dringenden Handlungsbedarf . Zum einen sind seit Anfang 2015 allein in Deutschland mehr als 500.000 Asylanträge von syrischen Flüchtlingen gestellt worden und zum anderen konnten über den Familiennachzug, eingeschränkt für subsidiär Schutzberechtigte, weitere syrische Flüchtlinge in einem regulären Verfahren einreisen. Im Übrigen wird Bremen nach wie vor keine haushälterische Vorsorge wie sie vom Bundesministerium gefordert wird treffen können. 5. Ist dem Senat das von der Oldenburger Oberbürgermeisterin unterstützte Projekt der Helene-Lange-Schule und der OBS Eversten bekannt, mit dem materielle und ideelle Unterstützung für Bildungseinrichtungen im Kobane/Rojava organisiert wird (https://www.nwzonline.de/oldenburg/bildung/oldenburg-benefizaktion -schueler-erlaufen-25-000-euro-fuer-koban_a_32,1,1309309183.html)? Hält der Senat ein ähnliches Projekt auch in Bremen für möglich und wird er sich entsprechend einsetzen? Das genannte Projekt ist dem Senat aus der Presse bekannt. Da es sich bei dem oldenburgischen Projekt um zwei Schulen des bundesweiten Netzwerkes „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (SOR-SMC)“ handelt, ist die Basis für deren Engagement die Selbstverpflichtung der Schule, sich gegen jede Form von Diskriminierung , Mobbing und Gewalt einzusetzen. Eine solche Selbstverpflichtung haben auch 39 Schulen in Bremen und Bremerhaven unterzeichnet. Sie führen ähnliche Projekte durch und werden dabei vom Senat unterstützt durch die SOR-SMC-Netzwerkkoordinatorin der Landeszentrale für politische Bildung. Die Projektauswahl obliegt entsprechend des Ansatzes der SOR-SMC-Schulen der Entscheidung der Schulgemeinschaft . Der Senat begrüßt das Engagement der SOR-SMC-Schulen und verweist darüber hinaus auf die Eigenständigkeit der Schulen nach § 9 BremSchulG. 6. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit einer Städtepartnerschaft mit einer nordsyrischen Stadt in Rojava, wie sie beispielsweise Rom mit Kobane vereinbart hat? Der Senat ist in Bezug auf die Gründung neuer Städtepartnerschaften zurückhaltend, denn als Grundlage einer lebendigen Städtepartnerschaft sollten bereits vielfältige Beziehungen in verschiedenen Bereichen bestehen und es müssten zusätzliche Mittel aufgebracht werden, die für die Entwicklung von Projekten nötig sind. Ein wichtiges Kriterium für Städtepartnerschaften ist es, dass sie gut ausbalanciert sind. Die in früheren Zeiten entstandenen Städtepartnerschaften, vor allem mit Osteuropa , waren zunächst mehr im Sinne von Entwicklungszusammenarbeit entstanden, die humanitäre und technische Hilfe leisteten. In den 1990er Jahren gab es einen Paradigmenwechsel in dem Sinne, dass die Projekte bilateral ausgeglichen waren und dadurch Gleichheit entstand. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Die Senatskanzlei bekommt in jedem Jahr mehrere Anfragen bezüglich der Gründung einer Städtepartnerschaft aus Städten in aller Welt. Manchmal gibt es bereits eine Projektbeziehung, z.B. im Wissenschaftsbereich oder zwischen den Häfen. Der Senat kann aber schon aus finanziellen und personellen Gründen diese Wünsche nicht erfüllen. Die Senatskanzlei bietet den Fragenden dann jeweils an, falls es konkrete Projektplanungen gibt, Hilfestellung zu leisten in Bezug auf die Vermittlung der in Bremen zuständigen Kontaktpersonen des jeweiligen Fachgebietes. 7. Welche Art und welche Menge an genehmigungspflichtigen Rüstungsgütern und Munition im Sinne des Gefahrgutrechtes (Hafenordnung) wurden über die Bremischen Häfen in den vergangenen zwei Jahren für den Export in die Türkei umgeschlagen? Die Bundesregierung trifft die Entscheidungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und dem Außenwirtschaftsgesetz sowie der Außenwirtschaftsverordnung. Ausfuhrgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz werden vor dem Bundessicherheitsrat gestellt und von ihm beschieden. Die zuständige Behörde für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Rüstungsexportbericht vor, in dem die Umsetzung der Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik im abgelaufenen Kalenderjahr aufgezeigt , sowie die von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgeschlüsselt werden. Zwischen Kriegswaffen und Rüstungsgütern einerseits und gefährlichen Gütern andererseits gibt es keinen direkten Zusammenhang. Es gibt eine Vielzahl von Rüstungsgütern, die vom Gefahrgutrecht nicht erfasst werden, beispielsweise Panzer, die ohne Munition verschifft werden oder elektronische Raketenleitsysteme . Andererseits ist nur ein geringer Anteil der unter den Gefahrklassen 1 und 2 beförderten Güter überhaupt Rüstungsgut. Datenerfassungen für Gefahrguttransporte sind generell im Gefahrgutbeförderungsrecht (Bundesrecht) nicht vorgeschrieben . Alle Gefahrgüter der Klassen 1 und 2 unterliegen der Meldeverpflichtung nach §§ 41 ff. der bremischen Hafenordnung. Über die Bremischen Häfen wurde in den letzten zwei Jahren keine Munition in Sinne des Gefahrgutrechts für einen Entladehafen in der Türkei umgeschlagen. Entsprechende Informationen über die Gesamtsituation bei Waffen- und Munitionstransporten sowie für Zwecke der politischen Bewertung dieser Exporte können dem jeweiligen Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter entnommen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 8. Inwiefern waren türkische Rüstungsfirmen und Armeeangehörige bei Veranstaltungen der städtischen Messe Bremen GmbH, etwa der Rüstungsmesse „Underwater Defence Technology“, vertreten? Im Mai 2017 hat die Fachmesse „Underwater Defence Technology“ (UDT) einmalig in der Messe Bremen stattgefunden. Die Veranstaltung rund um das Thema U-Boote findet seit über 30 Jahre in verschiedenen westeuropäischen Großstädten abwechselnd statt und wird vom britischen Messeveranstalter Clarion Events ausgerichtet. In 2016 hat die Messe UDT in Oslo stattgefunden, in diesem Jahr - in Glasgow. Für 2019 ist Stockholm als Gastgeberstadt angekündigt worden. Der Geschäftsbereich Gastveranstaltungen der Messe Bremen hat bei diesen sogenannten Wandermessen lediglich die Funktion eines Hallenvermieters. Die Geschäftsbeziehungen zu den Ausstellern, Referenten und Besuchern obliegen ausschließlich dem Veranstalter. Daher kann die Frage auch nicht verlässlich beantwortet werden. In dem offiziellen Ausstellerverzeichnis der UDT Bremen sind keine türkischen Unternehmen aufgeführt. Inwieweit Fachbesucher aus der Türkei anwesend waren, lässt sich seitens der Messe Bremen nicht nachvollziehen. 9. Ist dem Senat das geplante Joint-Venture für den Bau einer Panzerfabrik in der Türkei unter Beteiligung von Rheinmetall und dem türkischen Rüstungskonzern BMC bekannt? Ist die Bremer Rheinmetall Electronics GmbH etwa durch Zulieferung von Feuerleitanlagen an dem Panzerprojekt beteiligt? Der Senat kennt die Diskussion über das Joint-Venture von Rheinmetall mit dem türkischen Konzern BMC über die Presse. Der Senat verfügt darüber hinaus über keine eigenen Erkenntnisse über die etwaige Zusammenarbeit von deutschen und türkischen Unternehmen oder die Zulieferung von Feuerleitanlagen durch die Rheinmetall Electronics GmbH. 10. Sind weitere Bremer Firmen an der Entwicklung des türkischen Kampfpanzers in der geplanten Fabrik beteiligt? 11. Sind Bremer Firmen an Bau und Überwachung der Grenzmauer zwischen der Türkei und Syrien beteiligt? Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Der Senat hat diesbezüglich keine eigenen Erkenntnisse. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 10.09.2018