BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1890 Landtag 19. Wahlperiode 30.10.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 25.09.2018 „Spielt Schwimmen in der Polizeiausbildung noch eine Rolle?“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Der Berufsalltag fordert unseren Polizistinnen und Polizisten viel ab. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Bewerber, insbesondere auch was die körperliche Fitness angeht. Angesichts der in diesem Jahr wetterbedingt relativ hohen Anzahl von Badeunfällen, sind auch sehr gute Schwimmkenntnisse unerlässlich, wenn Polizisten als Ersthelfer vor Ort sind. Kritisch ist daher zu sehen, dass die Anteile von Schwimmtrainings innerhalb der Polizeiausbildung drastisch zurückgehen. Auch der Umstand, dass seit 2008 keine Schwimmwettbewerbe mehr innerhalb der Polizeisportmeisterschaften stattgefunden haben, untermauert diesen Missstand. Wir fragen den Senat: 1. Wie sehen die Anforderungen an Bremische Polizeianwärter bzgl. ihrer Schwimmfähigkeit konkret aus und wie müssen diese nachgewiesen werden? 2. Inwieweit ist Schwimmen verpflichtender Bestandteil der Polizeiausbildung im Lande Bremen? Welche Inhalte und Übungen werden vermittelt? Wie oft werden diese während der Ausbildung trainiert? 3. Wie bewertet der Senat die Situation der Schwimmausbildung bei der Polizei im Lande Bremen? Welche Änderungen bzgl. des Schwimmtrainings innerhalb der Bremischen Polizeiausbildung sind ggf. beabsichtigt und warum? 4. Inwiefern sind aktive Polizistinnen und Polizisten in Bremen verpflichtet, regelmäßig Schwimmen in Bezug auf Kondition und Rettungsansätze zu trainieren und in welchem Rahmen wird ihnen dies sowohl finanziell, als auch zeitlich ermöglicht? 5. Wie haben sich die Anforderungen an Polizeianwärter bzw. Polizisten in Hinsicht auf die Schwimmfähigkeiten in den letzten 20 Jahren verändert (z.B. in Bezug auf verpflichtende Schwimmabzeichen)? 6. Wie ist der Schwimmsport innerhalb des Polizeisports in Bremen verankert? Welche Angebote gibt es, wo finden diese statt? Wie hoch sind die durchschnittlichen Teilnehmerzahlen? 7. Welche sportlichen Erfolge können Bremische Polizistinnen und Polizisten im Schwimmen bei Landes-, norddeutschen, deutschen oder europäischen Meisterschaften seit 2008 vorweisen? Wie gestaltet sich derzeit die Nachwuchsförderung im Bereich Schwimmen innerhalb der Bremischen Polizei? - 2 - Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie sehen die Anforderungen an Bremische Polizeianwärter bzgl. ihrer Schwimmfähigkeit konkret aus und wie müssen diese nachgewiesen werden? Die Studienanforderungen an die Bremischen Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter sind im Modulhandbuch für den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung (HfÖV) festgelegt. Das Modul E 3 (Sport/Selbstverteidigung) definiert dabei u. a. folgendes Lernziel: „Die Studierenden können Menschen vor dem Ertrinken retten“. Hierzu müssen die Anwärterinnen und Anwärter im Rahmen des genannten Moduls im 4. Semester, spätestens vor Beginn des Moduls K 3 (Praxisphase), zum Nachweis ihrer Schwimmfähigkeit das DLRG-Rettungsabzeichen in Bronze vorlegen. Das diesbezügliche Training sowie der eigentliche Erwerb des Abzeichens haben dabei in der Privatzeit der Studierenden zu erfolgen; Schwimmtraining oder Schwimmprüfungen werden innerhalb des Studiums Polizeivollzugsdienst (intern) nicht angeboten bzw. abgenommen. 2. Inwieweit ist Schwimmen verpflichtender Bestandteil der Polizeiausbildung im Lande Bremen? Welche Inhalte und Übungen werden vermittelt? Wie oft werden diese während der Ausbildung trainiert? Siehe Beantwortung der Frage 1. 3. Wie bewertet der Senat die Situation der Schwimmausbildung bei der Polizei im Lande Bremen? Welche Änderungen bzgl. des Schwimmtrainings innerhalb der Bremischen Polizeiausbildung sind ggf. beabsichtigt und warum? Durch die Vorlage des DLRG-Rettungsabzeichens weisen die Polizeistudierenden nach, dass sie in der Lage sind, im späteren Einsatzgeschehen Menschen vor dem Ertrinken retten zu können; ein zusätzliches Schwimmtraining im Rahmen des Polizeistudiums ist insofern nicht notwendig und wird auch vor dem Hintergrund der polizeilichen Praxiserfahrungen in diesem Zusammenhang nicht als erforderlich erachtet. Insofern sind aktuell keine diesbezüglichen Änderungen des Modulhandbuches geplant. 4. Inwiefern sind aktive Polizistinnen und Polizisten in Bremen verpflichtet, regelmäßig Schwimmen in Bezug auf Kondition und Rettungsansätze zu trainieren und in welchem Rahmen wird ihnen dies sowohl finanziell, als auch zeitlich ermöglicht? Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, (Rettungs-) Schwimmen nach Beendigung des Polizeistudiums weitergehend zu trainieren. Gemäß dem Erlass über den Polizeisport des Senators für Inneres können die Beamtinnen und Beamten jedoch 5 Zeitstunden als Dienstzeit Sport im Monat ausüben, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Beim Schwimmen und Retten handelt es sich um eine von mehreren Dienstsportarten; diese kann demnach bis zu 5 Zeitstunden im Monat dienstlich trainiert werden (4 Zeitstunden innerhalb der Dienstzeit, die 5. Stunde unter bestimmten Voraussetzungen flexibel in der Freizeit). Der Erlass über den Polizeisport sieht zudem den verpflichtenden Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in 2-Jahres- - 3 - Zeiträumen vor. Bei der Polizei Bremen besteht die Möglichkeit, diesen Nachweis unter anderem durch eine externe Abnahme des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens mindestens in Silber zu erbringen. Finanzielle Unterstützung in Bezug auf das Schwimmtraining erhalten die Beamtinnen und Beamten der Polizei Bremen in Form einer 1-stündigen, eintrittsfreien Trainingszeit 1 x wöchentlich im Bremer Stadionbad. Den Bremerhavener Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wird durch die Mitgliedschaft der Ortspolizeibehörde Bremerhaven im Firmenfitnessbund „HanseFit“ der kostenlose Zutritt in die städtischen Schwimmbäder gewährt. 5. Wie haben sich die Anforderungen an Polizeianwärter bzw. Polizisten in Hinsicht auf die Schwimmfähigkeiten in den letzten 20 Jahren verändert (z.B. in Bezug auf verpflichtende Schwimmabzeichen)? Bis vor etwa 15 Jahren wurde im Rahmen der polizeilichen Ausbildung eine umfassende, regelmäßige und eigenständige Schulung im Schwimmen und Retten betrieben. Abgeschlossen wurde diese mindestens mit dem Rettungsabzeichen in Bronze sowie der ´kombinierten Übung´ des DLRG-Abzeichens in Silber. Darüber hinaus war auch eine Förderung guter Schwimmerinnen und Schwimmer vorgesehen, die dann mit dem DLRG- Rettungsabzeichen in Silber oder Gold abschlossen und/oder für die Polizei Bremen Vergleichswettkämpfe im Schwimmen und Retten bestritten. Später erfolgte die Umstellung auf das unter Frage 1 beschriebene Verfahren. Zunächst wurde noch eine interne Überprüfung der verpflichtenden Vorlage des Rettungsabzeichens mindestens in Bronze innerhalb der Ausbildung durchgeführt. Diese fand in Form der ´kombinierten Übung´ aus dem DLRG-Abzeichen in Silber im fließenden Gewässer statt; die Prüfung war verpflichtend und musste erfolgreich bestanden werden. Die interne Überprüfung der Schwimm- und Rettungsfähigkeiten der Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter ist im Zuge der Reakkreditierung des Studiengangs Polizeivollzugsdienst im Jahr 2013 dann letztlich insgesamt entfallen. Der Hauptgrund hierfür war - neben organisatorischen Problemen, welche die Chancengleichheit bei den Leistungskontrollen in Frage stellten - insbesondere die Notwendigkeit, die praktische Ausbildung zielgenauer auf die ermittelten polizeilichen Bedarfe zu fokussieren und so die Handlungsfähigkeit in typischen Situationen des polizeilichen Einzeldienstes zu stärken. Um den Anforderungen des polizeilichen Einsatzgeschehens Rechnung tragen zu können und um sicherzustellen, dass die Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter durch die Studieninhalte optimal auf ihr Berufsleben vorbereitet werden, sind die Polizeien Bremens grundsätzlich in sämtliche Entscheidungsprozesse der Ausbildungsmodifikation eingebunden; auch die Anpassungen im Bereich Schwimmen und Retten erfolgten mit ihrer Zustimmung. - 4 - 6. Wie ist der Schwimmsport innerhalb des Polizeisports in Bremen verankert? Welche Angebote gibt es, wo finden diese statt? Wie hoch sind die durchschnittlichen Teilnehmerzahlen? Neben den bereits unter Frage 4 bereits aufgeführten Möglichkeiten für die Bremer und Bremerhavener Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten (Polizei Bremen: 1 x wöchentlich 1 Stunde Trainingszeit im Bremer Stadionbad eintrittsfrei – maximale Teilnehmerzahl: 15; OPB Bremerhaven: Kostenloser Zutritt in die städtischen Schwimmbäder) existieren bis auf entsprechende Angebote im Bereich Gesundheitssport (Aquagymnastik) sowie solche für die Spezialeinheiten keine regelmäßigen Schwimmtrainingsangebote in den Polizeien Bremens. 7. Welche sportlichen Erfolge können Bremische Polizistinnen und Polizisten im Schwimmen bei Landes-, norddeutschen, deutschen oder europäischen Meisterschaften seit 2008 vorweisen? Wie gestaltet sich derzeit die Nachwuchsförderung im Bereich Schwimmen innerhalb der Bremischen Polizei? Innerhalb der letzten 10 Jahre war zu beobachten, dass das Interesse am (Wettkampf-) Schwimmsport stark nachgelassen hat und kaum noch aktive Wettkampfschwimmerinnen und Wettkampfschwimmer in den Reihen der Polizeien Bremens auszumachen sind. So werden seit Jahren keine Bremer Polizeilandesmeisterschaften mehr ausgeschrieben, da hierfür keine potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorhanden sind. Im März 2018 haben zuletzt 5 Bremer Polizeibeamte und 1 Polizeibeamtin auf Einladung der Polizei Niedersachsen an den dortigen Landesmeisterschaften im Schwimmen und Retten als Gäste außerhalb der Wertung teilgenommen. Den Bremerinnen und Bremern wurde auf diesem Weg ein sportlicher Wettkampf trotz ausbleibender landeseigener Meisterschaften ermöglicht. Eine spezielle Nachwuchsförderung im Schwimmbereich wird seitens der Polizeien Bremens nicht durchgeführt.