– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1900 Landtag 06.11.18 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 26. September 2018 Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte „Rettungskräfte und Polizisten sind einem immer höher werdenden Risiko ausgesetzt . Bei ihren Einsätzen werden sie körperlich angegriffen, beschimpft und bedroht. Oft führt dies dazu, dass sie ihrem eigentlichen Vorhaben, dem Retten von Leben, gar nicht mehr gerecht werden können. Gleichzeitig ist die Bereitschaft solche Übergriffe dem Dienstvorgesetzten zu melden, relativ gering. Die Betroffenen wollen kein Aufsehen um die Geschehnisse machen und halten es für Normalität bei ihrer Arbeit. Eine solche Mentalität sollte jedoch nicht in die Köpfe einziehen, jeder Übergriff sollte zur Anzeige gebracht werden und konsequent geahndet werden. 1. Wie viele körperliche oder verbale Angriffe auf Feuerwehrleute, Polizeibeamte und Rettungskräfte (Notärzte, Sanitäter et cetera) gab es in den Jahren 2014 bis 2018 (Stand 1. September 2018) im Land Bremen (getrennt nach Bremen und Bremerhaven aufführen)? 2. Wie viele Personen wurden bei diesen Übergriffen verletzt, welche Art Verletzungen sind bei den Übergriffen entstanden? Wie viele Personen waren infolge der Verletzungen krankgeschrieben und für wie lange? 3. Welche Erkenntnisse gibt es über die Täter hinsichtlich des Alters, des Geschlechtes , der Staatsangehörigkeit und des Bildungsgrades? 4. Um welche Personengruppe handelte es sich bei den Tätern (Gruppe oder Einzeltäter, alkoholisiert und/oder unter Drogeneinfluss stehend, Mehrfachtäter)? 5. Welche fünf Straftaten wurden im Rahmen der Übergriffe am häufigsten begangen? 6. Wie erklärt sich der Senat die Häufung der Übergriffe auf Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Polizisten? 7. Inwiefern sensibilisiert der Senat die Rettungskräfte erfolgte Übergriffe zu melden und zur Anzeige zu bringen? 8. Wie werden die betroffenen Personen auf eskalierende Einsatzsituationen vorbereitet? Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es in diesem Bereich und welche Inhalte werden dort vermittelt? 9. Inwiefern hält der Senat eine Anhebung der Strafandrohung für derartige Übergriffe auf Rettungskräfte und Polizisten für sinnvoll? 10. Wie gedenkt der Senat die Rettungskräfte in Zukunft vor solchen Übergriffen besser zu schützen?“ Wilhelm Hinners, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU – 2 – D a z u Antwort des Senats vom 6. November 2018 Gewalt gegen Einsatzkräfte ist nicht hinnehmbar. Daher hat sich der Senat des Themas angenommen und arbeitet proaktiv an Möglichkeiten zur Prävention. Parallel ist dem Senat daran gelegen, persönliche Hemmschwellen weiter herabzusetzen , um derartige Vorfälle konsequent zur Anzeige zu bringen. Die folgenden Zahlen stammen aus der polizeilichen Kriminalstatistik für die beiden Gemeinden Bremen und Bremerhaven. Sie beruhen auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Daneben kann es Fälle geben, die nicht in der Statistik erfasst sind, da sie zum Beispiel nicht zur Anzeige gebracht wurden. Die in den Tabellen erfassten Fälle basieren auf Straftaten gegen das Leben, Rohheitsdelikte, wie zum Beispiel Bedrohung oder Nötigung, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung sowie Beleidigung. Andere Quellen stehen nicht zur Verfügung. Mit einem Anteil von circa 98 Prozent richtet sich der weitaus überwiegende Anteil der Straftaten gegen Polizeivollzugsbeamte. 1. Wie viele körperliche oder verbale Angriffe auf Feuerwehrleute, Polizeibeamte und Rettungskräfte (Notärzte, Sanitäter et cetera) gab es in den Jahren 2014 bis 2018 (Stand 1. September 2018) im Land Bremen (getrennt nach Bremen und Bremerhaven aufführen)? 2. Wie viele Personen wurden bei diesen Übergriffen verletzt, welche Art Verletzungen sind bei den Übergriffen entstanden? Wie viele Personen waren infolge der Verletzungen krankgeschrieben und für wie lange? Der Anteil männlicher Opfer ist durchgehend signifikant höher. Tabelle 1a) Bremen Gesamtzahl Jahr erfasste der ermittelten Fälle Tatverdächtigen Anzahl in % 2014 490 423 370 53 119 28,1 2015 603 496 443 53 170 34,3 2016 689 588 529 59 192 32,7 2017 781 619 547 72 185 29,9 2018 1. bis 3. Quartal 489 422 369 53 128 30,3 Tabelle 1b) Bremerhaven Gesamtzahl Jahr erfasste der ermittelten Fälle Tatverdächtigen Anzahl in % 2014 75 71 62 9 13 18,3 2015 135 114 101 13 23 20,2 2016 139 117 103 14 30 25,6 2017 152 119 101 18 27 22,7 2018 1. bis 3. Quartal 114 102 89 13 16 15,7 davon männlich w eiblich Nichtdeutsche Tatverdächtige davon männlich w eiblich Nichtdeutsche Tatverdächtige – 3 – * Das Merkmal „schwer verletzt“ bedeutet, dass das Opfer mindestens einen Tag stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurde. Die Arten der Verletzungen wurden in Bremen nicht erfasst. Bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen in Bremen resultierten aus den Geschehen keine Krankschreibungen. Bei der Polizei in Bremen wird in diesem Zusammenhang erfasst, wie viele Dienstunfallanzeigen nach Widerstandshandlungen durch die Betroffenen gestellt werden. Die Zahlen von 2014 bis 2018 können folgender Tabelle entnommen werden: Hier werden Schürfwunden, Prellungen und Hämatome zu den häufigsten Verletzungsbildern zählen. Eine detaillierte Auswertung zu diesen Verletzungsarten wäre nur über eine zeitaufwändige, händische Auswertung möglich. Dies war im Rahmen der Bearbeitungszeit jedoch zeitlich nicht möglich. Im Bereich der Ortspolizeibehörde Bremerhaven kam es zu folgenden Verletzungen und Ausfallzeiten: Tabelle 2a) Bremen m w m w 2014 109 44 0 0 2015 127 52 0 0 2016 91 38 4 0 2017 123 44 2 2 2018 1. bis 3. Quartal 96 21 0 0 Tabelle 2b) Bremerhaven m w m w 2014 20 11 0 0 2015 37 11 0 0 2016 25 8 0 0 2017 38 17 2 0 2018 1. bis 3. Quartal 16 4 0 0 Opfer leicht verletzt Opfer schwer verletzt Opfer leicht verletzt* Opfer schwer verletzt* Tabelle 3a) Bremen Jahr Dienstunfallanzeigen 2014 64 2015 55 2016 43 2017 49 2018 (bis 01.09.) 26 – 4 – Bei der Feuerwehr Bremerhaven waren 2014 zwei Verletzte, 2015 einer und 2017 zwei Verletze zu verzeichnen. Genaue Zahlen zu der Dauer der Krankschreibung waren nicht zu ermitteln. 3. Welche Erkenntnisse gibt es über die Täter hinsichtlich des Alters, des Geschlechtes , der Staatsangehörigkeit und des Bildungsgrades? Der Bildungsgrad ist eine freiwillige Angabe, die weder verifizierbar ist, noch regelhaft erfasst oder gar nachgehalten wird. Daher wird dieses Merkmal hier nicht aufgeführt. Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Täter wird bei derzeit 80 unterschiedlichen in der Statistik erfassten Herkunftsländern (inklusive Staatenloser) auf eine detaillierte Aufzählung der jeweiligen Zugehörigkeit der Täter verzichtet. Gleichwohl finden sich Staatsangehörige aus Algerien, Marokko, Polen, der Türkei und Syrien signifikant öfter in der Erfassung. Tabelle 3b) Bremerhaven Anzahl Personen 2014 10 Schürfwunden, Prellungen, Hämatome, Quetschungen, Verstauchungen 2 35 Tage 2015 8 Prellungen, Schürfwunden, Distorsionstrauma, Zerrungen, Augenverletzung Pfefferspray 5 14 Tage 2016 13 Prellungen, Schürfwunden, Distorsionstrauma, Kratzer, Hämatome, Stauchung 2 5 Tage 2017 21 Prellungen, Distorsionstrauma, Schürfwunden, Hämatome, Bänderdehnung 7 53 Tage 2018 5 Schürfwunden, Prellungen, Platzwunde 1 4 Tage Jahr Art d. Verletzung Personen krankgeschrieben Krankheitsdauer – 5 – 4. Um welche Personengruppe handelte es sich bei den Tätern (Gruppe oder Einzeltäter, alkoholisiert und/oder unter Drogeneinfluss stehend, Mehrfachtäter)? Tatverdächtige nach Alter und Geschlecht Tabelle 4a) Bremen Tatver- Heran- Jahr dächtige Kinder Jugendl. w achsende Erw achsene insgesamt unter 14 14 < 18 18 < 21 ab 21 2014 M 370 2 19 55 294 2014 W 53 1 2 8 42 2014 G 423 3 21 63 336 2015 M 443 2 52 61 328 2015 W 53 1 8 3 41 2015 G 496 3 60 64 369 2016 M 529 2 42 83 402 2016 W 59 1 6 5 47 2016 G 588 3 48 88 449 2017 M 547 2 36 80 429 2017 W 72 7 12 53 2017 G 619 2 43 92 482 2018 1. bis 3. Quartal M 369 1 14 58 296 2018 1. bis 3. Quartal W 53 1 4 8 40 2018 1. bis 3. Quartal G 422 2 18 66 336 S E X U S Tatverdächtige nach Alter und Geschlecht Tabelle 4b) Bremerhaven Tatver- Heran- Jahr dächtige Kinder Jugendl. w achsende Erw achsene insgesamt unter 14 14 < 18 18 < 21 ab 21 2014 M 62 2 7 53 2014 W 9 2 7 2014 G 71 4 7 60 2015 M 101 3 9 89 2015 W 13 4 9 2015 G 114 3 13 98 2016 M 103 3 7 93 2016 W 14 1 13 2016 G 117 4 7 106 2017 M 101 8 11 82 2017 W 18 1 1 16 2017 G 119 9 12 98 2018 1. bis 3. Quartal M 89 1 7 14 67 2018 1. bis 3. Quartal W 13 1 12 2018 1. bis 3. Quartal G 102 1 8 14 79 S E X U S – 6 – Eine Addition der Werte über die einzelnen Tabellenblätter ist nicht zulässig, da zum Beispiel ein Einzeltäter ebenfalls noch in einer Gruppe gehandelt haben kann, insgesamt jedoch nur als ein Täter gezählt wird. Der Anteil der alleinhandelnden Tatverdächtigen (TV) beläuft sich in beiden Gemeinden auf circa 40 Prozent weiblicher TV und 60 Prozent männlicher TV. Der Anteil bei den Konsumenten harter Drogen liegt bei circa 25 Prozent weiblicher TV und 75 Prozent männlicher TV. Die TV unter Alkoholeinfluss waren zu circa 33 Prozent weiblichen und zu 67 Prozent männlichen Geschlechts. Einzeltäter, Drogeneinfluss, Alkoholeinfluss Tabelle 5a) Bremen Tatver- Jahr dächtige insgesamt Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % 2014 423 396 93,6 77 18,2 239 56,5 2015 496 471 95,0 116 23,4 295 59,5 2016 588 561 95,4 152 25,9 329 56,0 2017 619 596 96,3 178 28,8 360 58,2 2018 1. bis 3. Quartal 422 392 92,9 111 26,3 240 56,9 unter Alkoholeinfluss alleinhandelnde Tatverdächtige Konsumenten harter Drogen Einzeltäter, Drogeneinfluss, Alkoholeinfluss Tabelle 5b) Bremerhaven Tatver- Jahr dächtige insgesamt Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % 2014 71 65 91,5 16 22,5 44 62,0 2015 114 103 90,4 20 17,5 80 70,2 2016 117 110 94,0 31 26,5 76 65,0 2017 119 112 94,1 26 21,8 79 66,4 2018 1. bis 3. Quartal 102 96 94,1 27 26,5 63 61,8 Konsumenten harter Drogen unter Alkoholeinfluss alleinhandelnde Tatverdächtige Anzahl der Tatverdächtigen mit ... begangenen Straftaten Tabelle 6a) Bremen Aufgeklärte Aufgeklärte männliche Aufgeklärte w eibliche Jahr Fälle Fälle mit TV Fälle mit TV insgesamt männlichen insgesamt w eiblichen insgesamt TV insges. 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 21 - 50 TV insges. 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 2014 474 417 370 180 92 66 22 9 1 60 53 33 11 4 5 2015 575 510 443 224 93 84 27 12 3 68 53 29 10 12 1 1 2016 673 608 529 263 107 130 21 5 3 65 59 30 19 7 2 1 2017 736 652 547 268 124 107 32 16 86 72 39 18 10 4 1 2018 1. bis 3. Quartal 474 423 369 189 88 74 10 7 1 56 53 38 10 3 1 1 männliche TV mit … Straftaten w eibliche TV mit … Straftaten Anzahl der Tatverdächtigen mit ... begangenen Straftaten Tabelle 6b) Bremerhaven Aufgeklärte Aufgeklärte männliche Aufgeklärte w eibliche Jahr Fälle Fälle mit TV Fälle mit TV insgesamt männlichen insgesamt w eiblichen insgesamt TV insges. 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 21 - 50 TV insges. 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 2014 74 68 62 32 17 11 2 8 9 5 3 1 2015 131 120 101 46 25 22 5 3 12 13 9 4 2016 138 122 103 47 24 18 11 3 17 14 9 2 1 2 2017 145 122 101 50 23 19 6 3 24 18 8 3 4 3 2018 1. bis 3. Quartal 112 101 89 47 22 14 4 2 15 13 9 3 1 männliche TV mit … Straftaten w eibliche TV mit … Straftaten – 7 – 5. Welche fünf Straftaten wurden im Rahmen der Übergriffe am häufigsten begangen? Einzeltäter/Gruppentäter TV werden auch bei begangenen Mehrfachtaten Tabelle 7a) nur einmal gezählt Bremen Jahr Anzahl der Anzahl der TV aufgeklärten allein insgesamt Fälle handel. TV 2014 423 474 461 10 3 2015 496 575 561 12 2 2016 588 673 662 9 1 1 2017 619 736 723 11 1 1 2018 1. bis 3. Quartal 422 474 460 11 1 2 Anzahl von Straftaten begangen von Tätergruppen mit 2 TV 3-4 TV 5-6 TV 7-8 TV Einzeltäter/Gruppentäter Tabelle 7b) Bremerhaven Jahr Anzahl der Anzahl der TV aufgeklärten allein insgesamt Fälle handel. TV 2014 71 74 71 2 1 2015 114 131 124 7 2016 117 138 134 4 2017 119 145 139 5 1 2018 1. bis 3. Quartal 102 112 107 4 1 2 TV 3-4 TV 5-6 TV 7-8 TV Anzahl von Straftaten begangen von Tätergruppen mit Häufigste Straftaten Tabelle 8a) erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste Bremen Straftat Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle 2014 2015 2016 2017 2018 1. - 3. Quartal 222000 Gefährliche und schw ere Körperverletzung darunter: 25 28 23 34 9 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 44 64 58 73 32 232300 Bedrohung 22 22 34 28 16 621000 Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgew alt 299 333 294 308 222 673000 Beleidigung 91 144 275 331 203 – 8 – 6. Wie erklärt sich der Senat die Häufung der Übergriffe auf Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Polizisten? Einen einheitlichen Erklärungsansatz dafür gibt es nicht. Vielmehr scheinen verschiedene Gründe zu existieren, wie ein allgemeiner Trend zur Verrohung und sinkender Respekt vor staatlichen Institutionen in Teilen der Gesellschaft oder Alkohol- und Drogeneinfluss. 7. Inwiefern sensibilisiert der Senat die Rettungskräfte erfolgte Übergriffe zu melden und zur Anzeige zu bringen? Die bei der Feuerwehr Bremen implementierten Maßnahmen zur Dokumentation und Anzeigenerstattung sind ein klares Signal, dass derartige Vorfälle nicht tolerierbar sind und zur Anzeige gebracht werden sollen. Es vermittelt im Weiteren, dass die Strafverfolgungsbehörden die gegen sie gerichteten Straftaten verfolgen und sanktionieren. Auch im Rahmen der rettungsdienstlichen Ausbildung an der Feuerwehrakademie für Rettungsdienst in Bremerhaven wird dieses Thema behandelt um in der Theorie und anhand praktischer Übungen/Fallbeispielen eine Sensibilisierung der Einsatzkräfte zu erreichen. Die gemeldeten Übergriffe werden zur Anzeige gebracht. Die Feuerwehr Bremerhaven stellt hier einen Behördenstrafantrag . Gleiche Instrumentarien sind für die Beschäftigten bei den am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen implementiert. Die Polizeibeamtinnen und –beamten der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven lernen bereits in ihrer Ausbildung, wie sie mit solchen Übergriffen zu verfahren haben und zur Anzeige bringen. Grundsätzlich gibt es bei den Polizeivollzugsbeamten, aufgrund der statusrechtlichen Stellung, keine Hemmungen strafbare Handlungen gegen die eigene Person strafrechtlich in den Verfahrensprozess zu bringen. 8. Wie werden die betroffenen Personen auf eskalierende Einsatzsituationen vorbereitet? Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es in diesem Bereich und welche Inhalte werden dort vermittelt? Im Rahmen der rettungsdienstlichen Ausbildung wird dieses Thema behandelt um eine Sensibilisierung der Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungskräften zu erreichen und sie für den Einsatz vorzubereiten. Ebenso werden die Einsatzkräfte darüber hinaus in einem Deeskalationstraining im Umgang mit bedrohlichen Situationen geschult. Hierbei gehört es zur Ausbildung, dass sie bedrohliche Situationen frühzeitig erkennen und sich der Situationen entziehen . Darüber hinaus lernen die Einsatzkräfte, sich bei Tätlichkeiten gegenseitig zu helfen und Angriffe abzuwehren. An der Feuerwehrschule der Feuerwehr Bremen sind ferner unter Einbindung des Institutes für Rechtspsychologie an der Universität Bremen Fortbildungskurse für Einsatzpersonal entwickelt worden. Schwerpunkte sind hierbei die Vermittlung von Grundlagen zur Sicherung des Arbeitsbereiches an der Einsatzstelle gegen eskalierende Einsatzsituationen und zur interkulturellen Kompetenz . Häufigste Straftaten Tabelle 8b) erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste Bremerhaven Straftat Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle 2014 2015 2016 2017 2018 1. - 3. Quartal 222000 Gefährliche und schw ere Körperverletzung darunter: 3 6 4 4 1 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 17 26 10 22 2 232300 Bedrohung 8 8 7 11 6 621000 Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgew alt 41 51 61 58 48 673000 Beleidigung 4 37 56 55 55 – 9 – Bei der Polizei gibt es eine intensive Qualifizierung in der Ausbildung und ein breites Spektrum an Fortbildungsangeboten zum Thema „Gewalt gegen Polizeivollzugsdienstbeamtete “. Diese Angebote enthalten ein breites Spektrum an theoretischen Seminaren und systematischen Einsatztrainings zum Problemfeld „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“. 9. Inwiefern hält der Senat eine Anhebung der Strafandrohung für derartige Übergriffe auf Rettungskräfte und Polizisten für sinnvoll? Widerstandshandlungen gegen Einsatz- und Rettungskräfte bedroht das Gesetz (§§ 113 bis 115 StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe . Mit dem am 30. Mai 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften hat der Gesetzgeber den Strafrahmen für tätliche Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte bereits deutlich erhöht. Derartige Taten werden nun mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Der Senat hält den zur Verfügung stehenden Strafrahmen derzeit grundsätzlich für ausreichend , wird die weitere Entwicklung aber genau beobachten. 10. Wie gedenkt der Senat die Rettungskräfte in Zukunft vor solchen Übergriffen besser zu schützen? Der Senat hält die Rettungskräfte für angemessen geschützt. Weiterer Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Schutzwesten sind derzeit nicht beabsichtigt, sie behindern die Einsatzkräfte in ihrem Dienst und vermittelt im Zweifel einen trügerischen Schutz. Diese Einschätzung wird aber fortlaufend überprüft. Bei veränderten oder steigenden Bedrohungslagen, wird der Senat entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Rettungskräfte prüfen. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 1900 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 26. September 2018 Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte