– 1 – B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1901 Landtag 06.11.18 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. September 2018 Internetkriminalität, Warenbetrug und Bestellschwindel „Wer regelmäßig Waren im Internet bestellt und dabei nach besonders günstigen Schnäppchen Ausschau hält, stößt früher oder später auf Fake-Shops oder Betrugsseiten, die zwar die Bestellung und Bezahlung gerne annehmen, die Ware aber nie liefern. Auf der anderen Seite werden seriöse Internethändler betrogen, indem Pakete an Scheinadressen bestellt und nie bezahlt werden. Teilweise werden hierbei auch völlig unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger mit hineingezogen, deren personenbezogene Daten bei den betrügerischen Bestellungen verwendet werden (sogenannter Identitätsdiebstahl). Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Straftaten wurden im Land Bremen seit 2012 erfasst, die unter Nutzung des Tatmittels Internet begangen wurden (bitte auflisten nach Jahren und Fällen sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? 2. Wie untergliedern sich die unter 1. genannten Fälle in Straftaten nach welcher Rechtsgrundlage und wie stellt sich jeweils ihr prozentualer Anteil dar (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? 3. Wie viele Personen und Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven sind seit 2012 laut Polizeilicher Kriminalstatistik Opfer von Warenbetrug mit dem Tatmittel Internet geworden (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat der Senat darüber, welche Vermögensschäden den Opfern dabei entstanden sind? 4. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat der Senat darüber, inwieweit die erfassten Warenbetrugstaten mithilfe sogenannter Fake-Shops oder Betrugsseiten begangen wurden und welche Entwicklung diesbezüglich festzustellen ist? 5. Wie viele Personen und Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven sind seit 2012 laut Polizeilicher Kriminalstatistik Opfer von Bestellschwindel beziehungsweise Warenkreditbetrug mit dem Tatmittel Internet geworden (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat der Senat darüber, welche Vermögensschäden den Opfern dabei entstanden sind? 6. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat der Senat darüber, wie viele Personen aus Bremen und Bremerhaven seit 2012 Opfer von Identitätsdiebstahl im Internet geworden sind und welche Entwicklung diesbezüglich festzustellen ist? 7. Wie stellt sich die Personalentwicklung im vorbezeichneten Berichtszeitraum bei den zuständigen Stellen im Landeskriminalamt, in der Kriminalpolizei Bremerhaven sowie in der Staatsanwaltschaft Bremen dar, die – 2 – insbesondere mit der Verfolgung von Waren(kredit)betrugsdelikten betraut sind (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Stellen, Besoldungsgruppen sowie nach unbesetzten Stellen im Jahresmittel)? 8. Wie stellt sich die geplante Personalentwicklung bei den zuständigen Stellen im Landeskriminalamt, in der Kriminalpolizei Bremerhaven sowie in der Staatsanwaltschaft Bremen, die insbesondere mit der Verfolgung von Waren(kredit)betrugsdelikten betraut sind, aufgrund des aktuellen Doppelhaushaltsplanes dar (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Stellen, Besoldungsgruppen sowie nach unbesetzten Stellen im Jahresmittel)? 9. Welche Präventionsmaßnahmen gegen Warenbetrug und Bestellschwindel hat der Senat ergriffen beziehungsweise beabsichtigt er zu ergreifen?“ Björn Fecker, Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 6. November 2018 Vorbemerkung: Die Frage 1 ist offen formuliert und würde sich auf alle Delikte mit Nutzung des Tatmittels Internet beziehen. Da sich der Tenor der Kleinen Anfrage auf das Tatmittel Internet im Zusammenhang mit Betrugsstraftaten bezieht, wurde die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auf Betrugsdelikte beschränkt . 1. Wie viele Straftaten wurden im Land Bremen seit 2012 erfasst, die unter Nutzung des Tatmittels Internet begangen wurden (bitte auflisten nach Jahren und Fällen sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? Die PKS bildet den Warenkreditbetrug und den Warenbetrug ab. Beim Warenkreditbetrug liefert der Verkäufer im Voraus eine Ware und akzeptiert eine spätere Zahlung beziehungsweise Restzahlung, die der in betrügerischer Absicht handelnde Täter von vornherein nicht leisten wollte oder konnte. Beim Warenbetrug verspricht der Täter gegen Vorkasse Ware zu liefern, was er jedoch nicht oder nur in minderwertiger Qualität tut, oder er behauptet, Ware geliefert zu haben, obwohl das nicht der Fall war. Seit dem Jahr 2016 wird der Tatbestand des Warenkreditbetrugs in Warenkreditbetrug (§ 263 StGB) und Warenkreditbetrug mittels Computer (§ 263a StGB) aufgeteilt. Bis einschließlich 2015 wurden beide Deliktsformen gemeinsam als „weitere Arten des Warenkreditbetruges“, erfasst. Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen Vergleiche Übersicht über Fallzahlen und ihre Veränderungen 2012 2011 Veränderungen Schlüssel Kurzbezeichnung erf. Fälle insges. erf. Fälle insges. erf. Fälle Schlüssel abs. in % 511279 Weitere Arten des Warenkreditbetruges §§ 263, 263a StGB 418 616 -198 -32,1 511300 Warenbetrug § 263 StGB 638 831 -193 -23,2 2013 2012 Veränderungen Schlüssel Kurzbezeichnung erf. Fälle insges. erf. Fälle insges. erf. Fälle erf. Fälle zu 2012 Schlüssel abs. in % abs. in % 511279 Weitere Arten des Warenkreditbetruges §§ 263, 263a StGB 419 418 1 0,2 1 0,2 – 3 – 511300 Warenbetrug § 263 StGB 1.007 638 369 57,8 369 57,8 2014 2013 Veränderungen Schlüssel Kurzbezeichnung erf. Fälle insges. erf. Fälle insges. erf. Fälle erf. Fälle zu 2012 Schlüssel abs. in % abs. in % 511279 Weitere Arten des Warenkreditbetruges §§ 263, 263a StGB 865 419 446 106,4 447 106,9 511300 Warenbetrug § 263 StGB 1.381 1.007 374 37,1 743 116,5 2015 2014 Veränderungen Schlüssel Kurzbezeichnung erf. Fälle insges. erf. Fälle insges. erf. Fälle erf. Fälle zu 2012 Schlüssel abs. in % abs. in % 511279 Weitere Arten des Warenkreditbetruges §§ 263, 263a StGB 1.007 865 142 16,4 589 140,9 511300 Warenbetrug § 263 StGB 1.343 1.381 -38 -2,8 705 110,5 2016 2015 Veränderungen Schlüssel Kurzbezeichnung erf. Fälle insges. erf. Fälle insges. erf. Fälle erf. Fälle zu 2012 Schlüssel abs. in % abs. in % 511210 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB, § 263a StGB (ist alt 511279) 1.223 865 358 41,4 805 192,6 511211 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB 1.063 1.063 511212 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB 160 160 511300 Warenbetrug § 263 StGB 993 1.343 -350 -26,1 355 55,6 2017 2016 Veränderungen Schlüssel Kurzbezeichnung erf. Fälle insges. erf. Fälle insges. erf. Fälle erf. Fälle zu 2012 Schlüssel abs. in % abs. in % 511210 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB, § 263a StGB (ist alt 511279) 700 1.223 -523 -42,8 282 67,5 511211 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB 583 1.063 -480 -45,2 511212 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB 117 160 -43 -26,9 511300 Warenbetrug § 263 StGB 625 993 -368 -37,1 -13 -2,0 2. Wie untergliedern sich die unter 1. genannten Fälle in Straftaten nach welcher Rechtsgrundlage und wie stellt sich jeweils ihr prozentualer Anteil dar (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? Zur Untergliederung der unter 1. genannten Fälle nach Rechtsgrundlagen siehe die Tabellen zu Frage 1. Das Verhältnis von Warenkreditbetrug zu Warenbetrug ist in der nachstehenden Tabelle für das Land Bremen dargestellt. – 4 – Verhältnis Warenkreditbetrug zu Warenbetrug, Land Bremen in Prozent Schl.- zahl Straftat 2012 2013 2014 2015 2016 2017 gesamt der Tat 5112xx Sonstiger Warenkreditbetrug 39,6 29,4 38,5 42,9 55,2 52,8 43,6 511300 Warenbetrug 60,4 70,6 61,5 57,1 44,8 47,2 56,4 3. Wie viele Personen und Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven sind seit 2012 laut Polizeilicher Kriminalstatistik Opfer von Warenbetrug mit dem Tatmittel Internet geworden (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat der Senat darüber, welche Vermögensschäden den Opfern dabei entstanden sind? Die Anzahl der Geschädigten, die Veränderung der Anzahl der Geschädigten in Prozent sowie die polizeilich bekannt gewordenen Schadenssummen sind den nachfolgenden Tabellen für Bremen und Bremerhaven zu entnehmen. Polizeiliche Kriminalstatistik Stadt Bremen, Anzahl Geschädigte Schl.- zahl der Tat Straftat Geschä - digte Geschä - digte Geschädigte Geschädigte Geschä - digte Geschädigte 2012 2013 2014 2015 2016 2017 insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt 511210 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB, § 263a StGB (ist alt 511279) 269 149 511211 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 249 144 511212 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a 20 5 511279 Weitere Arten des Warenkreditbetruges 122 102 119 233 511300 Warenbetrug 514 734 602 678 434 294 – 5 – Polizeiliche Kriminalstatistik Stadt Bremen, Geschädigte, Veränderungen in Prozent Polizeiliche Kriminalstatistik Stadt Bremen, Schaden Straftat Schadenssumme Schadenssumme Schadenssumme Schadens - summe Schadens - summe Schadenssumme in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 580.184 297.259 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a 55.583 55.245 Weitere Arten des Warenkreditbetruges 146.273 126.713 292.896 354.810 Warenbetrug 297.413 258.799 435.452 590.851 666.195 302.341 Polizeiliche Kriminalstatistik Bremerhaven, Anzahl Geschädigte Schl.- zahl der Tat Straftat Geschädigte Geschädigte Geschädigte Geschädigte Geschädigte Geschädigte 2012 2013 2014 2015 2016 2017 insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt 511210 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB, § 263a StGB (ist alt 511279) 65 25 511211 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 57 25 511212 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a 8 0 511279 Weitere Arten des Warenkreditbetruges 11 36 23 52 511300 Warenbetrug 94 156 104 124 129 74 Schl.- zahl der Tat Straftat Geschädigte Geschädigte Geschädigte Geschädigte Geschä - digte Geschä - digte Geschädigte 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2017 zu 2012 511210 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB, § 263a StGB (ist alt 511279) 15,5 -44,6 +22,1 511211 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 - -42,2 511212 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a - -75,0 511279 Weitere Arten des Warenkreditbetruges - -16,4 16,7 95,8 -100,0 511300 Warenbetrug - 42,8 -18,0 12,6 -36,0 -31,8 -42,8 – 6 – Polizeiliche Kriminalstatistik Bremerhaven, Geschädigte, Veränderungen in Prozent Straftat Geschädigte Geschädigte Geschädigte Geschädigte Geschädigte Geschädigte Geschädigte 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2017 zu 2012 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB, § 263a StGB (ist alt 511279) 25,0 -61,5 127,3 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 - -56,1 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a - -100,0 Weitere Arten des Warenkreditbetruges - 227,3 -36,1 126,1 -100,0 - - Warenbetrug - 66,0 -33,3 19,2 4,0 -42,6 -21,3 Polizeiliche Kriminalstatistik Bremerhaven, Schaden Schl.- zahl Straftat Schadens - summe Schadens - summe Schadens - summe Schadens - summe Schadens - summe Schadenssumme der in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Tat 2012 2013 2014 2015 2016 2017 511211 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 180.835 142.573 511212 Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a 1.470 3.279 511279 Weitere Arten des Warenkreditbetruges 25.227 65.369 153.012 509.929 511300 Warenbetrug 20.720 45.828 629.410 99.184 206.203 68.344 4. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat der Senat darüber, inwieweit die erfassten Warenbetrugstaten mithilfe sogenannter Fake-Shops oder Betrugsseiten begangen wurden und welche Entwicklung diesbezüglich festzustellen ist? Die statistische Erfassung des Deliktsfeldes Warenbetrug ermöglicht lediglich eine Aussage hinsichtlich der Gesamtzahl der angezeigten Taten, nicht jedoch bezüglich der Frage, ob als Tatmittel ein Fake-Shop eingesetzt wurde. Nach Einschätzung der zuständigen kriminalpolizeilichen Fachdienststellen spielt das Tatmittel Fake-Shop bei den in dortiger Zuständigkeit bearbeiteten Warenbetrugsdelikten, auf die Gesamtzahl der angezeigten Taten bezogen, eher eine untergeordnete Rolle. Auch bei der Staatsanwaltschaft Bremen sind keine Verfahren gegen Fake- Shop-Betreiber anhängig. Es wird zurzeit jedoch ein Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche geführt, dem Bestellungen auf der Seite eines sogenannten Fake-Shops zugrunde liegen. 5. Wie viele Personen und Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven sind seit 2012 laut Polizeilicher Kriminalstatistik Opfer von Bestellschwindel beziehungsweise Warenkreditbetrug mit dem Tatmittel Internet geworden (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat der Senat darüber, welche Vermögensschäden den Opfern dabei entstanden sind? Siehe Antwort zu Frage 3. – 7 – 6. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat der Senat darüber, wie viele Personen aus Bremen und Bremerhaven seit 2012 Opfer von Identitätsdiebstahl im Internet geworden sind und welche Entwicklung diesbezüglich festzustellen ist? Identitätsdiebstahl stellt keinen eigenen Tatbestand im Sinne des StGB dar und wird in der PKS nicht gesondert erfasst. Der Begriff steht für die Erlangung real existenter Personendaten und deren missbräuchliche Nutzung zur Begehung verschiedenster Straftaten wie Warenbetrug, Warenkreditbetrug, Krediterlangungsbetrug , Kontoeröffnungsbetrug und weiterer Delikte. Um die tatsächliche Anzahl des „Identitätsdiebstahls“ zu erheben, wäre es erforderlich , mindestens sämtliche der in Frage 1 benannten Verfahren in eine Einzelfallauswertung aufzunehmen, weil die Fälschung technischer Aufzeichnungen – wenn die erlangte Identität bei der Betrugstat im Internet eingesetzt wird – in Tateinheit zum Betrug steht, der wiederum in den amtlichen Statistiken vorrangig erfasst wird. Eine Beantwortung der Ausgangsfrage ist auf dieser Grundlage mit einem vertretbaren personellen Verwaltungsaufwand nicht zu leisten. Gleichwohl ist es als sicher anzunehmen, dass aufgrund der sich zunehmend in den virtuellen Raum verlagernden Geschäftsaktivitäten, des mitunter leichtfertigen Umgangs einzelner Internetnutzerinnen und -nutzer mit eigenen personenbezogenen Daten und der infolgedessen leichten Verfügbarkeit dieser Daten für Kriminelle, die Anzahl der Opfer beziehungsweise Geschädigten seit 2012 deutlich gestiegen ist und auch in Zukunft weiter steigen dürfte. 7. Wie stellt sich die Personalentwicklung im vorbezeichneten Berichtszeitraum bei den zuständigen Stellen im Landeskriminalamt, in der Kriminalpolizei Bremerhaven sowie in der Staatsanwaltschaft Bremen dar, die insbesondere mit der Verfolgung von Waren(kredit)betrugsdelikten betraut sind (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Stellen, Besoldungsgruppen sowie nach unbesetzten Stellen im Jahresmittel)? 8. Wie stellt sich die geplante Personalentwicklung bei den zuständigen Stellen im Landeskriminalamt, in der Kriminalpolizei Bremerhaven sowie in der Staatsanwaltschaft Bremen, die insbesondere mit der Verfolgung von Waren(kredit)betrugsdelikten betraut sind, aufgrund des aktuellen Doppelhaushaltsplanes dar (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Stellen, Besoldungsgruppen sowie nach unbesetzten Stellen im Jahresmittel)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Warenbetrugs- und Warenkreditbetrugsdelikten liegt bei der Polizei Bremen in der Abteilung für Wirtschafts- und Vermögensdelikte. Die Ermittlungen zu diesen Deliktsbereichen werden, neben diversen weiteren deliktischen Zuständigkeiten, in den Referaten K 51 und K 53 geführt. Eine feste Zuordnung einzelner Sachbearbeiter für die abgefragten Deliktsbereiche besteht nicht. Die nachfolgend genannten Personalstärken beziehen sich daher nicht ausschließlich auf die Bearbeitung von Waren- und Warenkreditbetrug zur Personalentwicklung siehe nachfolgende Tabelle: Personalentwicklung Kriminalpolizei Bremen, K 51/K 53 Stichtag 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 01.01.2017 01.01.2018 Soll-VZE 34,00 44,00 43,00 42,00 42,00 43,00 41,00 Ist-VZE A 13 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 1,00 2,00 Ist-VZE A 12 3,00 2,00 3,00 2,00 2,00 3,00 2,00 Ist-VZE A 11 2,00 3,00 3,75 5,00 5,00 5,00 8,00 Ist-VZE A 10 12,30 17,03 22,63 17,20 15,38 14,81 14,88 Ist-VZE A 9 g 14,60 18,38 13,30 10,77 14,95 14,85 11,35 EG 9V 0,50 0,50 0,77 0,77 0,77 0,77 0,77 EG 6 0,50 0,50 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 – 8 – Personalentwicklung Kriminalpolizei Bremen, K 51/K 53 Stichtag 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 01.01.2017 01.01.2018 Differenz zwischen Soll-VZE und Ist- VZE -1,10 -2,60 0,95 -4,76 -2,90 -3,57 -2,00 Die Steuerung von Personal und die Nachbesetzung von frei werdenden Stellen innerhalb der Polizei Bremen erfolgt in enger Abstimmung mit der Behördenleitung , orientiert an der jeweiligen Schwerpunktsetzung. In der Ortspolizeibehörde Bremerhaven (OPB) erfolgt die Bearbeitung der Delikte Waren- und Warenkreditbetrug im Kommissariat 27. Wie auch in Bremen, werden im K 27 noch weitere Arten der Betrugskriminalität bearbeitet, sodass sich die nachfolgend genannten Personalstärken nicht ausschließlich auf die Bearbeitung von Waren- und Warenkreditbetrug beziehen. Kriminalpolizei Bremerhaven K 27 Stichtag 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 01.01.2017 01.01.2018 Soll-VZE 6 6 6 7 8 8 8 Ist-VZE A 13 0 0 0 0 0 0 0 Ist-VZE A 12 0 0 0 0 1 1 1 Ist-VZE A 11 1 1 1 1 1 1 2 Ist-VZE A 10 5 5 5 6 6 6 5 Ist-VZE A 9 g 0 0 0 0 0 0 0 Über die Nachbesetzung freiwerdender Stellen wird im Rahmen der Personalbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung in der OPB entschieden. Für die Staatsanwaltschaft können die Fragen nicht beantwortet werden, da es für die Verfolgung von Waren(kredit)betrugsdelikten keine Sonderzuständigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft gibt. Vielmehr werden derartige Ermittlungsverfahren von sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilungen bearbeitet, in denen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges geführt werden. Dies sind vornehmlich die Abteilungen 1, 2, 4, 6 und 9. Darüber hinaus können in wenigen Einzelfällen auch in den Abteilungen 3 und 7 entsprechende Ermittlungsverfahren bearbeitet werden. Innerhalb dieser Abteilungen erfolgt eine Zuordnung und mithin eine Bearbeitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich entsprechend der im jeweiligen Geschäftsverteilungsplan dargelegten alphabetischen Zuständigkeit für den (ältesten) Beschuldigten im Verfahren. Dies macht es indes nicht möglich , sowohl die aktuellen als auch die geplanten personellen Arbeitsanteile sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bezogen auf Stellen und Besoldungsgruppen ) anzugeben, die allein auf die Bearbeitung von Waren(kredit )betrugsdelikten entfallen. 9. Welche Präventionsmaßnahmen gegen Warenbetrug und Bestellschwindel hat der Senat ergriffen beziehungsweise beabsichtigt er zu ergreifen?“ Das Präventionszentrum der Polizei Bremen bietet verkehrs- und kriminalpräventive Beratungen, unter anderem auch zum Thema Warenbetrug und Bestellschwindel , während der Öffnungszeiten an. Hierbei werden beispielsweise auch die Medien des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) genutzt und verteilt. Im Februar 2018 wurden zudem kostenlose Seminare unter dem Titel: „Leben online“ für jeden interessierten Bürger vom Präventionszentrum angeboten. In diesen Seminaren ging es unter anderem auch um den Warenbetrug und Bestellschwindel. Entsprechende Veranstaltungen werden über die zentrale Pressestelle der Polizei Bremen in den – 9 – Medien beworben. Zudem veröffentlicht die Pressestelle Pressemitteilungen zu entsprechenden Delikten und steuert diese auch über die sozialen Medien. Dabei werden unter jeder entsprechenden Meldung Präventionshinweise zum Thema veröffentlicht, die zuvor mit der kriminalpolizeilichen Fachabteilung und dem Präventionszentrum abgestimmt wurden. Bürgerschaft Drucksache 19 / 1901 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. September 2018 Internetkriminalität, Warenbetrug und Bestellschwindel