– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1938 Landtag 27.11.18 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22. Oktober 2018 Was wurde aus den Ermittlungen zum mutmaßlich islamistisch motivierten Raubüberfall in Osterholz-Scharmbeck? „Vor einem Jahr verhinderten diverse Polizeikräfte aus verschiedenen Bundesländern und aus dem Ausland einen mutmaßlichen Raubüberfall auf einen Juwelier in Osterholz-Scharmbeck. Eine Kontaktperson aus Bremen meldete sich im Juni 2017 bei der Bremer Kripo und berichtete, dass ein Islamist mit mehreren Franzosen bei ihm gewesen sein soll und man über den Kauf von Kriegswaffen geredet habe. Die Waffen sollten in Frankreich eingesetzt werden. Die Kontaktperson suchte die Ermittler daraufhin auf, bestritt den Waffendeal nicht, verweigerte die weitere Aussage und verwies an eine bekannte Journalistin . Die Journalistin soll der Polizei berichtet haben, dass ein potenziell in Frankreich lebender Käufer aus Algerien für 8 000 Euro Uzis kaufen wolle. Der potenzielle Käufer soll polizeibekannt gewesen sein, sein Telefon wurde überwacht . Er sei mit einem weiteren französischen Salafisten über Freiburg, wo sie von der Polizei kontrolliert worden sein sollen, nach Bremen gefahren und schließlich mit insgesamt sechs Verdächtigen nach Osterholz-Scharmbeck. Die Staatsanwaltschaft berichtete, dass Polizistinnen/Polizisten aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, dem Bundeskriminalamt und den französischen Sicherheitsbehörden an den Ermittlungen beteiligt gewesen sein sollen. Am 29. September 2017 wurden in OHZ drei der sechs Verdächtigen festgenommen oder in Gewahrsam genommen. Waffen wurden offenbar nicht gefunden . Einer der Verdächtigen wurde noch im Oktober nach Algerien abgeschoben. Der Ausgang der Ermittlungsverfahren ist nicht bekannt, das Verfahren soll aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegenüber einem Journalisten angeblich abgeschlossen sein. Der angebliche Tathergang weist aus einige auffällige Parallelen zum sogenannten „Antiterrorwochenende“ im März 2015 auf: Die damaligen Behauptungen über „Franzosen, Raubüberfall zwecks Waffenbeschaffung, Uzis“ sind nahezu identisch im Fall Raubüberfall OHZ. Die Informantin/Kontaktperson der Polizei ist dieselbe. Im Untersuchungsausschuss zum „Terrorwochenende“ erwiesen sich die Angaben allerdings nahezu vollständig als haltlos und von zweifelhafter Qualität. Andererseits sehen einige Beobachterinnen/Bebobachter im Fall OHZ auch Ähnlichkeiten zu anderen Überfällen auf Juweliere in Norddeutschland, sodass eine nähere Aufklärung ein Jahr nach dem Vorfall sinnvoll erscheint. 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Raubüberfall im September 2017 bereits beendet und mit welchem Ausgang? In wie vielen Fällen gab es Anklagen, Einstellungen und Verurteilungen auf Grund welcher strafrechtlichen Vorwürfe? 2. War das Strafverfahren gegen den nach Algerien abgeschobenen Tatverdächtigen bereits abgeschlossen, als er abgeschoben wurde und wenn ja, mit welchem Ausgang? – 2 – 3. Haben sich die Ermittlungsansätze in Bezug auf den Waffenhandel, den Bezug zu Frankreich und den Bezug zu Staatsschutzdelikten aus heutiger Sicht bestätigt? 4. Haben sich Anhaltspunkte für Ermittlungen im Zusammenhang mit anderen , möglicherweise ähnlich gelagerten Raubüberfällen, ergeben?“ Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 27. November 2018 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Raubüberfall im September 2017 bereits beendet und mit welchem Ausgang? In wie vielen Fällen gab es Anklagen, Einstellungen und Verurteilungen aufgrund welcher strafrechtlichen Vorwürfe? Die Staatsanwaltschaft Bremen führt im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Raubüberfall im September 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen sechs Beschuldigte. Am 17. Januar 2018 hat die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht Bremen wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Verabredung zu einem Verbrechen - nämlich zu einem Raub zum Nachteil eines Juweliergeschäftes in Osterholz-Scharmbeck zwischen dem 26. und 29. September 2017 - gegen fünf Angeschuldigte erhoben. Das Landgericht Bremen hat mit Beschluss vom 28. Februar 2018 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Bremen bezüglich drei der fünf Angeschuldigten Rechtsmittel eingelegt. Hierüber hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen noch nicht entschieden. Durch die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die beiden anderen Angeschuldigten ist das Verfahren insoweit rechtskräftig abgeschlossen. 2. War das Strafverfahren gegen den nach Algerien abgeschobenen Tatverdächtigen bereits abgeschlossen, als er abgeschoben wurde und wenn ja, mit welchem Ausgang? Das Strafverfahren gegen den nach Algerien abgeschobenen Tatverdächtigen war nicht abgeschlossen, als er abgeschoben wurde. Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr gemäß § 154b Absatz 3 StPO im Hinblick auf eine vollzogene Abschiebungsverfügung von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen. 3. Haben sich die Ermittlungsansätze in Bezug auf den Waffenhandel, den Bezug zu Frankreich und den Bezug zu Staatsschutzdelikten aus heutiger Sicht bestätigt? Ein hinreichender Tatverdacht wegen möglicher Waffen- oder Staatsschutzdelikte war im Rahmen der Ermittlungen nicht festzustellen. Im Laufe der Ermittlungen hat sich bestätigt, dass die Beschuldigten Bezüge zu Frankreich haben. 4. Haben sich Anhaltspunkte für Ermittlungen im Zusammenhang mit anderen , möglicherweise ähnlich gelagerten Raubüberfällen, ergeben? Es ergaben sich zunächst Hinweise auf die Verabredung zu einer ähnlich gelagerten Straftat zum Nachteil eines Juweliergeschäftes in Hamburg, welche sich im Laufe der Ermittlungen allerdings nicht erhärten ließen. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 1938 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22. Oktober 2018 Was wurde aus den Ermittlungen zum mutmaßlich islamistisch motivierten Raubüberfall in Osterholz-Scharmbeck?