BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1943 Landtag 19. Wahlperiode 04.12.18 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 4. Dezember 2018 „Vertrauliche rechtsmedizinische Begutachtung für Opfer von Gewalt“ Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „In Deutschland gibt es laut aktuellem Lagebild des Bundeskriminalamtes im Jahr rund 133.000 Fälle von sogenannter Partnerschaftsgewalt. Im Schnitt gibt es demnach sieben Vergewaltigungen pro Tag. Rechnerisch kommt es jeden zweiten Tag zu einem vollendeten Tötungsdelikt im Kontext häuslicher Gewalt (Mord oder Totschlag). 82 Prozent der polizeilich erfassten Opfer dieser Gewalttaten sind Frauen, der Anteil von Frauen an den Opfern von Sexualdelikten liegt bei fast 100 Prozent (https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUnd- Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2016.pdf?__blob=publication- File&v=4). Kriminologische Studien gehen davon aus, dass im Bereich der häuslichen und sexuellen Beziehungsgewalt die Dunkelziffer besonders hoch ist, weil entsprechende Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden. Das LKA Niedersachsen geht in einer Dunkelfeldstudie sogar davon aus, dass nur 5,9 Prozent der Fälle sexueller Gewalt angezeigt werden. Von den im Jahr 2012 in Bremen eröffneten Strafverfahren wegen Vergewaltigung kamen nur 13,5 Prozent zur Anklage (IPOS-Studie 2015). Bei einer Auswertung für den Zeitraum Juli 2016 bis April 2017 wurden von 100 Verfahren wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung sogar nur acht zur Anklage gebracht, die übrigen Verfahren wurden eingestellt (Vorlage für den Rechtsausschuss vom 13.06.2018). Für Sexualdelikte wurde 2012 von Vertreter*innen des Arbeitskreises „Bremer Modell“ (Notruf, GeNo, Polizei u.a.) auch eine anonyme Spurensicherung eingerichtet. Anonyme Spurensicherungen ermöglichen es Betroffenen, unabhängig von einer Strafanzeige eine medizinische Untersuchung und Dokumentation bei Sexualstraftaten vornehmen zu lassen. Die Betroffenen sollen sich damit nicht unmittelbar entscheiden müssen, sondern auch später noch Beweismittel und eine Anzeige vorlegen können. Die gesicherten Spuren werden für 10 Jahre aufbewahrt (https://www.notrufbremen .de/siteDE/angebot/anonyme-spurensicherung/). Dieses Modell ist wichtig und richtig, weil es die Opfer von Sexualstraftaten in der emotionalen Ausnahmesituation ihrer Gewalterfahrung unterstützen kann, auch wenn sie sich nicht direkt an die Polizei wenden wollen oder können. Über eine anonyme Spurensicherung kann auch das Dunkelfeld verringert und die Beweiskraft in Strafverfahren verbessert werden. In Berlin gibt es ein ähnliches Projekt unter dem Titel „Gewaltschutzambulanz“ am rechtsmedizinischen Institut der Charité. Allerdings ist die Begutachtung und Dokumentation hier nicht auf Sexualstraftaten beschränkt sondern richtet sich auch an Op- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 fer von sonstigen Gewaltdelikten (https://gewaltschutzambulanz.charite .de/hilfe_fuer_betroffene/koerperliche_gewalt/). Die Betroffenen sind überwiegend Frauen, die von Personen aus ihrem persönlichen Umfeld angegriffen worden sind. Die Gewaltschutzambulanz hatte im Jahr 2017 etwa 100 Kontakte im Monat mit steigender Tendenz (https://www.berliner-zeitung.de/berlin/haeusliche-gewalt-die-gewaltschutzambulanz -soll-wachsen-28006216). Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die anonyme Spurensicherung bei Sexualstraftaten in Bremen bislang quantitativ und qualitativ entwickelt? Wie viele Kontakte gab es bereits und wie viele Spuren wurden gesichert? 2. Wie bewertet der Senat das Modell der anonymen Spurensicherung bei Sexualstraftaten und welche weiteren Verbesserungen, etwa hinsichtlich der Bekanntheit oder Ausweitung des Angebotes, sind geplant? 3. Plant der Senat die beteiligten Stellen bei der Öffentlichkeitsarbeit zukünftig auch finanziell zu unterstützen, damit das Angebot der anonymen Spurensicherung bekannter gemacht werden kann? 4. Wie wird die anonyme Spurensicherung gegenwärtig finanziert? Welchen Teil übernehmen jeweils die Kliniken, die senatorischen Behörden und die Krankenkassen ? 5. Welche Probleme gibt es bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen und wie schätzt der Senat mögliche Lösungen hierzu ein, bei der die Vertraulichkeit /Anonymität gewahrt werden kann? 6. Wie ist die anonyme Spurensicherung in die Arbeitsabläufe und Personalbemessung in den Kliniken integriert? Werden diese Untersuchungen parallel bzw. ergänzend zum alltäglichen Klinikbetrieb vorgenommen oder steht dafür zusätzliches Personal zur Verfügung? 7. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, rechtsmedizinische Untersuchungen und Dokumentationen auch für allgemeine Gewaltdelikte und häusliche Gewalt unabhängig von einer Strafanzeige zu ermöglichen (Gewaltschutzambulanz an der Berliner Charité)? 8. Welche finanziellen Mittel wären für ein solches Projekt nötig?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die anonyme Spurensicherung bei Sexualstraftaten in Bremen bislang quantitativ und qualitativ entwickelt? Wie viele Kontakte gab es bereits und wie viele Spuren wurden gesichert? Das Grundprinzip der “Anonymen Spurensicherung – ASS“ verfolgt ein klares Ziel: Das noch nicht zu einer Strafanzeige entschlossene Opfer einer Sexualstraftat hat hierdurch die Möglichkeit, Spuren der Tat in einem Krankenhaus sichern zu lassen, die gegebenenfalls später in einem Strafverfahren genutzt werden könnten, falls sich das Opfer doch noch entscheidet, den Täter anzuzeigen. Seit März 2012 gibt es in Bremen und Bremerhaven diese Möglichkeit, Spuren nach einer Sexualstraftat anonym sichern zu lassen. Der Klinikverbund Gesundheit Nord (GeNo) mit den angeschlossenen Kliniken KBM und Links der Weser sowie das Klinikum Bremerhaven Reinkenheide sind Kooperationspartner der ASS. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Diese schließt in seltenen Fällen auch jugendliche Frauen und Männer unter 18 Jahren mit ein. Konkrete Erfahrungen mit Betroffenen zwischen 14 und 18 Jahren liegen im Klinikum Links der Weser vor: Dort besteht eine kindergynäkologische Ambulanz mit dem Angebot einer ASS. Die ASS wird seit Implementierung im Jahr 2012 in Anspruch genommen. Bereits kurze Zeit nach der Veröffentlichung des Modells musste das dafür vorgesehene Archiv erweitert werden. Die gesicherten Spuren werden 10 Jahre lang aufbewahrt. Die exakte Anzahl der gesicherten Spuren im Modell der (ASS) wird derzeit nicht veröffentlicht und steht dem Senat nicht zur Verfügung. Eine Veröffentlichung der Anzahl der in Anspruch genommenen Spurensicherungen wäre zwar grundsätzlich zu befürworten, stößt aber an rechtliche Grenzen. Bei allen verfolgbaren Straftaten – so auch bei einer Vergewaltigung - besteht ein strafrechtlicher Verfolgungszwang , sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.. Polizei und Staatsanwaltschaft müssten den Spuren rechtlich gesehen nachgehen. Ob sich dies verändern lässt, befindet sich derzeit in einem Klärungsprozess. Die Polizeien im Land Bremen erhalten keine Meldungen über die quantitative und qualitative Entwicklung ASS bei Sexualstraftaten. Die Aufgabe der Fachkommissariate besteht in Bezug auf die anonyme Spurensicherung bei Sexualstraftaten darin , die angeschlossenen Krankenhäuser mit dem für die Spurensicherung notwendigen Material zu versorgen. Dies entspricht der Zielrichtung der ASS. Siehe auch die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 06.01.2012 „Anonyme Spurensicherung für Opfer sexualisierter Gewaltdelikte“ (Drs. 18/188). 2. Wie bewertet der Senat das Modell der anonymen Spurensicherung bei Sexualstraftaten und welche weiteren Verbesserungen, etwa hinsichtlich der Bekanntheit oder Ausweitung des Angebotes, sind geplant? Die Polizeien bewerten das Modell der ASS durchgängig positiv. Die ASS bei Sexualstraftaten hat in Einzelfällen auch nach längerer Zeit noch die Einbringung objektiver Beweismittel in Strafverfahren ermöglicht. Das Modell basiert darauf, dass die oder der Geschädigte tatrelevante Spuren von einer qualifizierten Medizinerin / einem qualifizierten Mediziner sichern lassen kann, ohne zuvor die Ermittlungsbehörden einzuschalten. Später kann das Tatopfer darüber entscheiden, ein Strafverfahren anzustreben / einzuleiten. Dieser Ansatz wird aus Sicht des Senats gerade für den Bereich der Sexualstraftaten als sinnvoll bewertet. Das Spurenmaterial wird direkt an die landesweite Zentralstelle im Klinikum Links der Weser versandt. Dort können die Spuren später von der ermittlungsführenden Dienststelle gegen Vorlage einer Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht angefordert werden. Das Modell der ASS entspricht somit eindeutig den Interessen der Opfer. Diese ermöglicht es Betroffenen, den Zeitpunkt einer Anzeige selbst zu bestimmen. Eine solch weitreichende Entscheidung direkt nach der Tat zu treffen, ist bei dem erlittenen Trauma nur eingeschränkt möglich. Tatspuren und Verletzungen, die als Beweismittel der Strafverfolgung von erheblicher Bedeutung sind, können jedoch nur zeitnah nach der Tat festgestellt und dokumentiert werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Um die Qualität der ASS nachhaltig zu gewährleisten, finden 1-2 Mal pro Jahr rotierend in den Kliniken der Gesundheit Nord gGmbH und bei Bedarf im Klinikum Reinkenheide, ärztliche Schulungen statt. Die Organisation und Durchführung dieser Schulungen obliegt bisher dem geförderten Bremer Verein „Notruf – Psychologische Beratung bei sexueller Gewalt“. Eine Aufnahme dieser Schulungen in den regulären Fortbildungskatalog der Kliniken wäre aus der Sicht des Senats zu begrüßen . Der Verein Notruf hat vielfältige Aktivitäten zur Bekanntmachung entfaltet und warb 2016 über einen groß angelegten Spendenaufruf bei über 100 Bremer Firmen und Gewerbetreibende Finanzmittel ein. Flyer und eine Öffentlichkeitskampagne hatten in der Folge zum Ziel, die Bekanntheit der ASS weiter zu erhöhen. Es wurden sämtliche gynäkologische und hausärztliche Praxen in Bremen mit einem A4 Plakat zur ASS, Flyern und Informationsmaterial versorgt. Des Weiteren wurden ASS Plakate via „UNICARDS“ in zahlreichen Bremer gastronomischen Betrieben und Fitnessstudios platziert. Zuletzt wurden über mehrere Monate Deckenplakate in Bremer Straßenbahnen platziert sowie ein durchlaufender Kurzwerbespot in zwei höher frequentierten Fast Food-Filialen präsentiert. Darüber hinaus weisen die Informationen der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) auf die ASS hin. In der Broschüre „Hilfe bei Gewalt. An wen kann ich mich wenden?“ (2018) ist die ASS ausführlich vorgestellt. Sie wird in der Broschüre „In Bremen zuhause. Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingsunterkünfte“ (2017) sowie auf der Website www.gewaltgegenfrauen .bremen.de bekannt gemacht. Weiterhin werden Fachleute, die mit von Gewalt betroffenen Frauen und Männern zu tun haben, immer wieder über die Möglichkeiten der ASS informiert. 3. Plant der Senat die beteiligten Stellen bei der Öffentlichkeitsarbeit zukünftig auch finanziell zu unterstützen, damit das Angebot der anonymen Spurensicherung bekannter gemacht werden kann? Siehe die Antwort zu den Fragen 2 und 4. Zusätzliche finanzielle Mittel für die beteiligten Stellen zur Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit stehen dem Senat nicht zur Verfügung. 4. Wie wird die anonyme Spurensicherung gegenwärtig finanziert? Welchen Teil übernehmen jeweils die Kliniken, die senatorischen Behörden und die Krankenkassen? Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbrauchschutz fördert den Verein Notruf mit jährlich € 160.000. Die ASS wurde zu Beginn in 2012 einmalig mit 2.000,- Euro vom Gesundheitsressort bezuschusst. Diese Summe wurde zur Finanzierung von rechtsmedizinischen Begutachtungen bereitgestellt. Diese werden benötigt, wenn neben der gynäkologischen Untersuchung weitere Verletzungen beurteilt werden müssen. Die Polizeien im Land Bremen tragen die Kosten für das den Kliniken zur Untersuchung zur Verfügung gestellte Material. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Die laufenden Kosten für Untersuchungen werden ausschließlich durch die Krankenhäuser der Gesundheit Nord und des Klinikums Bremerhaven Reinkenheide finanziert. Die Krankenkassen können wegen fehlender gesetzlicher Grundlage bislang keinen Beitrag zur Finanzierung der ASS leisten (siehe auch die Antwort auf Frage 5). 5. Welche Probleme gibt es bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen und wie schätzt der Senat mögliche Lösungen hierzu ein, bei der die Vertraulichkeit/Anonymität gewahrt werden kann? Bei den Maßnahmen zur ASS handelt es sich nicht um eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Daher dürfen die Krankenkassen weder die Kosten für die ärztlichen und labortechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der ASS noch für die Spurensicherungssets übernehmen. Es gibt im Leistungskatalog (EBM) keine Abrechnungsziffern, die solche Untersuchungen und die Lagerung der Spuren vorsehen. Die 28. Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und – minister (GFMK) in Bremerhaven hat am 7. Juni 2018 die Bundesregierung aufgefordert, eine bundeseinheitliche Lösung für die Finanzierung von ärztlichen und labortechnischen Leistungen einschließlich der Dokumentation im Rahmen der anonymen / vertraulichen Spurensicherung zu schaffen (Top 4.2 „Ausbau der Anonymen / Vertraulichen Spurensicherung für von sexualisierter Gewalt Betroffen mit Unterstützung des Bundes “). Die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und - minister wurde darüber in Kenntnis gesetzt. Im Vorwege einer über die Sozialgesetzgebung erwarteten bundesgesetzlichen Regelung erfolgt derzeit ein Austausch der Gesundheitsressorts der Länder über bislang etablierte Maßnahmen zur ASS. Der Austausch ist noch nicht abgeschlossen . 6. Wie ist die anonyme Spurensicherung in die Arbeitsabläufe und Personalbemessung in den Kliniken integriert? Werden diese Untersuchungen parallel bzw. ergänzend zum alltäglichen Klinikbetrieb vorgenommen oder steht dafür zusätzliches Personal zur Verfügung? Die Ärztinnen und Ärzte der beteiligten Kliniken der Gesundheit Nord und des Klinikums Bremerhaven Reinkenheide führen die Anonyme Spurensicherung zusätzlich zu ihrem sonstigen Aufgabenspektrum durch. Für die Untersuchungen müssen jeweils ein Arzt oder eine Ärztin und eine Krankenschwester oder -pfleger zur Verfügung stehen. Die Untersuchungen selbst können mehrere Stunden in Anspruch nehmen. In den Nachtstunden können Wartezeiten entstehen. 7. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, rechtsmedizinische Untersuchungen und Dokumentationen auch für allgemeine Gewaltdelikte und häusliche Gewalt unabhängig von einer Strafanzeige zu ermöglichen (Gewaltschutzambulanz an der Berliner Charité)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Nach Angaben des Senators für Inneres wird der grundsätzliche Bedarf einer ASS bei allgemeinen Gewaltdelikten derzeit nicht erkannt. Verletzungen nach Gewaltanwendung werden bereits jetzt umfänglich in der Krankenakte des behandelnden Arztes dokumentiert. Auch besteht die Möglichkeit, sich Verletzungen durch den Hausarzt attestieren zu lassen. Mit Vorlage einer Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht stünde die Dokumentation der Verletzungen im Strafverfahren zur Verfügung. Bei häuslicher Gewalt kann die ASS gleichwohl ein sinnvolles Instrument darstellen , da hier das Stellen einer Strafanzeige analog zur Sexualdelikten häufig mit großen Hemmnissen versehen ist. Im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt), die auch einer Gesamtstrategie der Länder bedarf, wird diese Frage berücksichtigt werden. Bei allgemeinen Gewaltdelikten ist jedoch aufgrund der deutlich höheren Fallzahlen zu berücksichtigen, dass auch die Kliniken für eine entsprechende Umsetzung vorbereitet sein müssten. Rechtsmedizinische Untersuchungen und Dokumentationen auch für allgemeine Gewaltdelikte und häusliche Gewalt werden vom Institut für Rechtsmedizin (IRM) am Klinikum Bremen Mitte in Einzelfällen bereits durch den Ärztlichen Beweissicherungsdienst (ÄBD) durchgeführt. Diese Dienstleistung erfolgt bei Bedarf im Auftrag der Polizei nach Kenntnis von Körperverletzungen. Ebenso erfolgt bei Verletzungen von Kindern in den Kliniken Links der Weser und Bremen Mitte eine konsiliarische rechtsmedizinische Begutachtung. Es besteht ein ständiger Dialog mit den zuständigen Kinderärzten, gemeinsam wird an einer weiteren Verbesserung gearbeitet. Konsiliarische Begutachtungen von Erwachsenen im klinischen Bereich kommen vor, sind aber selten. Das IRM bietet darüber hinaus eine körperliche Untersuchung mit Verletzungsdokumentation für alle Betroffenen auch nach Terminvereinbarung an. Das Angebot wird auf der Liste der Opferambulanzen der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (www.dgrm.de) aufgeführt, aber selten in Anspruch genommen. Das IRM plant eine intensivere Bewerbung des Angebots und eine entsprechende Überarbeitung der Homepage des Instituts. 8. Welche finanziellen Mittel wären für ein solches Projekt nötig? Die Höhe der finanziellen Mittel für eine Gewaltschutzambulanz ähnlich dem Versorgungsangebot an der Berliner Charité ist für Bremen zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar abzuschätzen. Die benötigten Ressourcen wären nur in direkter Abhängigkeit von der Inanspruchnahme zu beziffern. Diese wiederum wäre abhängig vom Bekanntheitsgrad und der Bewerbung einer derartigen Ambulanz. Zu Beginn wären vermutlich nur geringe Aufwendungen für Personal und Sachkosten notwendig, die im weiteren Verlauf je nach Inanspruchnahme mutmaßlich ansteigen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft „Vertrauliche rechtsmedizinische Begutachtung für Opfer von Gewalt“