Bremische Bürgerschaft Drucksache 19/1957 Landtag (zu Drs. 19/1903) 19. Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 11. Dezember 2018 Die der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD haben folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: "Eine „Europäische Universität“ in Bremen?" „Die europäische Idee galt lange unbestritten als eine einzigartige Erfolgsgeschichte: Kriegführende Nationalstaaten fanden über die supranationale europäische Ebene einen Weg der friedlichen, konsensorientierten Zusammenarbeit, die den Bürgerinnen und Bürgern Freiheit, Demokratie, dauerhaften Frieden und gleichwertige Lebensbedingungen bringen sollte. Heute gilt es diesen Weg der Zusammenarbeit zu verteidigen und die europäischen Einigungsprozesse weiterzuentwickeln. Ein bewährter Weg war und ist dabei der transnationale Austausch über Jugend- und Bildungsprogramme . Insbesondere Hochschulen können wichtige Europäisierungsprozesse vorantreiben . Das haben die bisherigen Erfolge des EU-Mobilitätsprogramms Erasmus+ und die europäischen Hochschul- und Forschungskooperationen überzeugend gezeigt. Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron formulierte am 26. September 2017 in seiner Rede an der Pariser Sorbonne seine Idee zur Gründung von Europäischen Universitäten: „Ich schlage die Einrichtung Europäischer Universitäten vor, die ein Netzwerk von Universitäten aus mehreren Ländern Europas bilden und die einen Studienverlauf schaffen, in dem jeder Studierende im Ausland studiert und Seminare in mindestens zwei Sprachen belegt. Europäische Universitäten, die auch Orte pädagogischer Neuerungen und exzellenter Forschung sind. Wir müssen uns das Ziel stecken, bis 2024 mindestens 20 dieser Universitäten zu errichten.“ Auf politischer Ebene und innerhalb der Wissenschafts-Community gibt es derzeit noch sehr unterschiedliche Ideen zur Ausgestaltung von Europäischen Universitäten. Auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat Fragen zur Umsetzung formuliert, aber generell die Idee begrüßt und zugesagt, starke Hochschulnetzwerke unter dem Titel „Europäische Universitäten “ zu schaffen. Gemeinsam mit der polnischen Partnerorganisation KRASP hat die HRK darüber hinaus ein Diskussionspapier vorgelegt, in dem eine europäische Exzellenzinitiative vorgeschlagen wird. Die Universität Bremen wird als Teil des YERUN-Netzwerkes bereits an der ersten Pilotausschreibung im Herbst teilnehmen. Unter Federführung der Universität Maastricht hat sie sich Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 2 - mit weiteren Universitäten unter dem Namen YUFE (Young Universities for the Future of Europe ) zusammengeschlossen, um sich an der Pilotausschreibung der EU zu beteiligen. Zu YUFE gehören neben Maastricht und Bremen auch die Universität Rom Tor Vergata (Italien), die Universität Antwerpen (Belgien), die Universität Ostfinnland, die Universität Carlos III Madrid (Spanien) und die Universität Essex (Großbritannien). Wir fragen den Senat: 1. Teilt der Senat die Auffassung, dass die von Präsident Macron vorgeschlagenen „Europäischen Universitäten“ ein zentrales Element für die Fortentwicklung des europäischen Einigungsprozesses sein können? 2. Teilt der Senat die Auffassung, dass „Europäische Universitäten“ die Chance bieten, als unabhängige Orte des offenen Diskurses breite gesellschaftliche Debatten über europäische Werte anzustoßen und notwendige Veränderungen in der EU zu thematisieren? 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass „Europäische Universitäten“ die notwendige Struktur bereitstellen könnten, um die großen europäischen Herausforderungen, wie z.B. Lösungen zur Energieversorgung, Chancen der Raumfahrt, Fragen zum Umweltschutz und der Erreichung der Klimaziele, besser zu bewältigen? 4. Wie steht der Senat zur gemeinsam von HRK und KRASP vorgeschlagenen europäischen Exzellenzinitiative? Ist dem Senat bekannt, wie eine Abgrenzung zur nationalen Exzellenzinitiative in Deutschland sichergestellt werden soll? 5. Wie steht der Senat zur Forderung, im Rahmen der Europäischen Universitäten solle vor allem die Förderung der akademischen Mobilität und der europäisierten Lehre im Vordergrund stehen? 6. Ist der Senat der Auffassung, dass das Land Bremen als Standort einer „Europäischen Universität“ seine wichtige Position im europäischen Forschungsraum sichern und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit fördern könnte? 7. Ist die Teilnahme an dem Projekt „Europäische Universität“ nach Auffassung des Senats nur auf Universitäten im engeren Sinne beschränkt oder interpretiert er das Projekt als offen auch für andere Hochschultypen? 8. Ist dem Senat bekannt, ob sich neben der Universität Bremen, die sich im YERUN-Netzwerk engagiert, auch Hochschulen im Land Bremen für das Projekt interessieren? 9. In welcher Weise kann und wird der Senat das Engagement der Uni Bremen im YERUN-Netzwerk unterstützen? 10. Erwägt der Senat ein Konzept zur Entwicklung einer „Europäischen Universität“ zu erarbeiten , in dem Ideen zu integrierten Studiengängen mit gemeinsamen Abschlüssen, Europaprofessuren , ein europäischer Kernbereich im Curriculum, europäische Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt ausgeführt werden? 11. Wie bewertet der Senat die Forderung nach einem Qualitätslabel für Europäische Universitäten , mit dem sichergestellt werden soll, dass das Kriterium der Wissenschaftsfreiheit im Heimatland der Universität gewährleistet ist? 12. Wie bewertet der Senat die Forderung, Studierende an „Europäischen Universitäten“ zu Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 3 - verantwortungsvollen und kritisch reflektierenden Bürgerinnen und Bürgern, die sich aktiv für Demokratie und Gemeinwohl engagieren, auszubilden, was durch entsprechende Nachweise zivilgesellschaftlichen Engagements prüfungsrelevant dokumentiert werden soll? 13. Teilt der Senat die Auffassung, dass sich insbesondere „Europäische Universitäten“ stärker in die Gesellschaft öffnen sollten, um auch Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zu bieten, sich an Lehr- und Forschungsprojekten und damit an der Lösung europäischer Fragestellungen zu beteiligen? Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Einrichtung sog. Reallabore, wie sie in Baden-Württemberg erfolgreich durchgeführt werden?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Staats- und Regierungschefs der EU haben in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 die Mitgliedstaaten, den Rat und die Europäische Kommission aufgerufen, die Herausbildung von etwa zwanzig "Europäischen Hochschulen" bis 2024 zu befördern, bestehend aus nach dem Bottom-up-Prinzip errichteten Hochschulnetzwerken in der gesamten EU, die es Studierenden ermöglichen, durch eine Kombination von Studien in mehreren EU-Ländern einen Studienabschluss zu erwerben, und somit zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulen beitragen. Diesem Grundverständnis folgend handelt es sich bei den „Europäischen Universitäten“ also nicht um Hochschul-Neugründungen, sondern um die Etablierung von Netzwerken bereits bestehender Hochschulen. Wenn im Folgenden der Terminus „Europäische Universität“ aus der Großen Anfrage übernommen und vom Senat verwendet wird, dann sind stets derartige Hochschulnetzwerke gemeint. 1. Teilt der Senat die Auffassung, dass die von Präsident Macron vorgeschlagenen „Europäischen Universitäten“ ein zentrales Element für die Fortentwicklung des europäischen Einigungsprozesses sein können? 2. Teilt der Senat die Auffassung, dass „Europäische Universitäten“ die Chance bieten , als unabhängige Orte des offenen Diskurses breite gesellschaftliche Debatten über europäische Werte anzustoßen und notwendige Veränderungen in der EU zu thematisieren? 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass „Europäische Universitäten“ die notwendige Struktur bereitstellen könnten, um die großen europäischen Herausforderungen, wie z.B. Lösungen zur Energieversorgung, Chancen der Raumfahrt, Fragen zum Umweltschutz und der Erreichung der Klimaziele, besser zu bewältigen? Die Fragen 1 bis 3 werden vom Senat zusammen beantwortet. Ja, der Senat teilt diese Auffassungen . Er sieht in der Bildung von Netzwerken von Hochschulen aus mehreren Ländern Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 4 - Europas einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Identifikation von Studierenden der Hochschulen im Land Bremen mit der europäischen Idee und den Errungenschaften der europäischen Integration. Diese Errungenschaften gilt es zu verteidigen. Zugleich ist der Senat der Auffassung, dass die Initiative der Herausbildung europäischer Hochschulnetzwerke in hervorragender Weise geeignet ist, die europäische Integration und die EU als Institution sowie den europäischen Hochschulraum weiterzuentwickeln und eine transnationale europäische Gesellschaft zu formen. Hochschulen als ureigene europäische „Erfindung“ können und müssen stärker in den Fokus genommen werden, um den Prozess einer Europäisierung voranzutreiben und ihn - basierend auf der Entwicklung gemeinsamer Werte und gemeinsamer Ansätze zur Lösung der großen globalen Herausforderungen - mit neuem Leben zu füllen. 4. Wie steht der Senat zur gemeinsam von HRK und KRASP vorgeschlagenen europäischen Exzellenzinitiative? Ist dem Senat bekannt, wie eine Abgrenzung zur nationalen Exzellenzinitiative in Deutschland sichergestellt werden soll? Eine Exzellenzinitiative für Hochschulen in den Mitgliedstaaten der EU kann wichtige Impulse für exzellente Forschung in Europa setzen. Zunächst müssen aber die Rahmenbedingungen dafür diskutiert und geschaffen werden. Erst dann ist eine Einschätzung zur Abgrenzung von der deutschen Exzellenzstrategie möglich. 5. Wie steht der Senat zur Forderung, im Rahmen der Europäischen Universitäten solle vor allem die Förderung der akademischen Mobilität und der europäisierten Lehre im Vordergrund stehen? Der Senat begrüßt diese Forderung. Die Schwerpunktsetzung auf Lehre und Mobilität folgt der Logik der Verortung des Projekts im Erasmus-Programm. 6. Ist der Senat der Auffassung, dass das Land Bremen als Standort einer „Europäischen Universität“ seine wichtige Position im europäischen Forschungsraum sichern und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit fördern könnte? Mittel- und langfristig würde eine Europäische Universität im Land Bremen eine Stärkung im europäischen Forschungsraum bewirken. Auf der Grundlage der Kooperation mit namhaften europäischen Universitäten würde der Standort sicherlich zahlreiche exzellente junge und etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus ganz Europa gewinnen können, die Lehre und die Forschung in Bremen zusätzlich bereichern und ergänzen würden. Damit würde Bremen seine Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit weiter ausbauen können. 7. Ist die Teilnahme an dem Projekt „Europäische Universität“ nach Auffassung des Senats nur auf Universitäten im engeren Sinne beschränkt oder interpretiert er das Projekt als offen auch für andere Hochschultypen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 5 - Im Erasmus+ Programmleitfaden der Europäischen Kommission vom 24.10.2018 heißt es hierzu: „Der Begriff Hochschulen sollte im weitesten Sinne verstanden werden, einschließlich aller Arten von Hochschuleinrichtungen.“ Nach Auffassung des Senats richtet sich die Ausschreibung somit an alle Hochschulen im Land Bremen. 8. Ist dem Senat bekannt, ob sich neben der Universität Bremen, die sich im YERUN- Netzwerk engagiert, auch Hochschulen im Land Bremen für das Projekt interessieren ? Alle bremischen Hochschulen fördern im Rahmen ihrer Internationalisierungs-Aktivitäten die Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Forschenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in europäische Partnerländer und pflegen strategische Partnerschaften mit ausgewählten Partnerhochschulen aus diversen EU-Ländern, die die Überzeugung einer Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit enger europäischer Partnerschaftsnetzwerke teilen. An der gegenwärtigen Pilotausschreibung der EU wird sich von den Hochschulen im Land Bremen zunächst nur die Universität Bremen beteiligen. 9. In welcher Weise kann und wird der Senat das Engagement der Uni Bremen im YERUN-Netzwerk unterstützen? Der Senat unterstützt das Projekt ausdrücklich. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat der Universität Fördermittel in Aussicht gestellt, sofern eine finanzielle Unterstützung notwendig sein sollte. Eine konkrete Summe kann erst eingeplant werden , sobald der Bedarf ermittelt ist. 10. Erwägt der Senat ein Konzept zur Entwicklung einer „Europäischen Universität“ zu erarbeiten, in dem Ideen zu integrierten Studiengängen mit gemeinsamen Abschlüssen , Europaprofessuren, ein europäischer Kernbereich im Curriculum, europäische Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt ausgeführt werden? Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz bringt sich auf politischer Ebene in die Gespräche zu den Förderungsmöglichkeiten ein und wird gemeinsam mit der Universität Bremen – ausgehend vom YERUN-Netzwerk – ein Konzept entwickeln. Die Universität und der Senat verfolgen diese Ziele bereits und arbeiten daran. 11. Wie bewertet der Senat die Forderung nach einem Qualitätslabel für Europäische Universitäten, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Kriterium der Wissenschaftsfreiheit im Heimatland der Universität gewährleistet ist? Da sich gezeigt hat, dass die Wissenschaftsfreiheit in Europa zwar besteht, aber unter Umständen auch von einer Regierung Frage gestellt werden kann (Bsp.: Mit einer Änderung des Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 6 - Hochschulgesetzes bedroht die ungarische Regierung die Existenz der in Budapest ansässigen "Central European University"), befürwortet der Senat im Prinzip die Etablierung eines Qualitätslabels für Europäische Universitäten, mit dem Wissenschaftsfreiheit sichergestellt /zertifiziert wird. Dabei kommt es jedoch auf die Ausgestaltung der Vergabekriterien an, die dem Label ggf. zugrunde gelegt werden sollen. Die EU könnte z.B. in der Ausschreibung der „Europäischen Universitäten“ zukünftig das Kriterium der Wissenschaftsfreiheit bezogen auf das gesamte, antragstellende Netzwerk als hartes Förderkriterium verankern. 12. Wie bewertet der Senat die Forderung, Studierende an „Europäischen Universitäten “ zu verantwortungsvollen und kritisch reflektierenden Bürgerinnen und Bürgern , die sich aktiv für Demokratie und Gemeinwohl engagieren, auszubilden, was durch entsprechende Nachweise zivilgesellschaftlichen Engagements prüfungsrelevant dokumentiert werden soll? Die Forderung, „Studierende zu verantwortungsvollen und kritisch reflektierenden Bürgerinnen und Bürgern (…) auszubilden“, wird vom Senat sehr positiv bewertet. Dies ist ein generelles Ziel der bremischen Hochschulpolitik, der europäischen Mobilität und des Erasmus- Programms und wird von allen bremischen Hochschulen daher seit langem verfolgt. Die Hochschulen sind bestrebt, dieses Ziel querschnittsorientiert in die Curricula einzubauen und durch entsprechende Gestaltung der Inhalte in möglichst vielen Studiengängen „automatisch “ zu vermitteln. Die Forderung, Nachweise gesellschaftlichen Engagements prüfungsrelevant zu dokumentieren , bewertet der Senat hingegen als weniger zielführend. Es sollte um die Stärkung freiwilligen Engagements der Studierenden gehen. Dieses sollte auch im Rahmen des Studiums anerkannt werden können und grundsätzlich auf Prüfungsleistungen anrechenbar sein, eine Verpflichtung zum Engagement durch verbindliche Prüfungsrelevanz wäre aber eher kontraproduktiv . 13. Teilt der Senat die Auffassung, dass sich insbesondere „Europäische Universitäten “ stärker in die Gesellschaft öffnen sollten, um auch Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zu bieten, sich an Lehr- und Forschungsprojekten und damit an der Lösung europäischer Fragestellungen zu beteiligen? Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Einrichtung sog. Reallabore, wie sie in Baden-Württemberg erfolgreich durchgeführt werden? Die hier zugrundeliegende Idee von „Citizen Science“ wird vom Senat auch unabhängig von den „Europäischen Universitäten“ unterstützt. Die Forderung, sich stärker in die Gesellschaft zu öffnen, gilt daher unabhängig davon, ob eine Hochschule dies grundsätzlich verfolgt oder im Rahmen eines europäischen Netzwerks. Generell gilt, dass die Möglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger an Lehr- und Forschungsprojekten zu beteiligen, immer fachabhängig und im Einzelfall zu entwickeln sind. Gefördert durch das Erasmus-Programm wird dies in Einzelprojekten beispielsweise an der Universität Bremen hinsichtlich europäischer Fragestellun- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 7 - gen bereits praktiziert: Das Zentrum für Arbeit und Politik (zap) steht für Wissenschaft mit gesellschaftlicher Verantwortung - in enger Kooperation mit der Arbeitnehmerkammer Bremen. Der Ansatz der Reallabore orientiert sich sowohl am interdisziplinären, problemorientierten Zusammenarbeiten zwischen verschiedenen wissenschaftlichen Fächern, als auch am Gedanken einer intensiven Partizipation mit Akteurinnen und Akteuren des als ‚Labor‘ bezeichneten gesellschaftlichen Handlungsraumes (oft Städte oder Stadtteile). Hier steht der Gedanke des gegenseitigen, mittel- bis langfristig angelegten Lernens in einem gewissermaßen experimentellen Setting im Vordergrund. Der Reallabor-Ansatz soll die Anschlussfähigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse für Politik und Wirtschaft erleichtern und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für eine nachhaltige Entwicklung unterstützen. Themen sind in Baden -Württemberg unter anderem nachhaltige Mobilitätsstrukturen, nachhaltige Stadtentwicklung , der Nationalpark Nordschwarzwald oder nachhaltiger Textilkonsum. Seit Januar 2015 fördert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg sieben Reallabore sowie eine Begleitforschung über die Wirkung dieses Ansatzes. Nach bisherigem Erkenntnisstand und nach Einschätzung des Senats stellen Reallabore einen innovativen und vielversprechenden Ansatz der transformativen Forschung dar. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft