Bremische Bürgerschaft Drucksache 19/2007 Landtag (zu Drs. 19/1928) 19. Wahlperiode 22.01.19 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 22. Januar 2019 "Menschenhandel und Zwangsprostitution – Wie stellt sich die Situation im Land Bremen dar?" Die Fraktion der FDP hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Viele Menschen-, Frauen- und Opferrechtsorganisationen weisen regelmäßig auf erhebliche Opferzahlen von Menschenhandel hin. Die Europäische Union schätzte, dass in Europa 2014 etwa 30.000 Menschen, meistens Frauen, von Menschenhandel betroffen waren. Eingesetzt werden sie in vielen verschiedenen Branchen, von der Gastronomie über die Reinigungsbranche hin zur Prostitution. Daneben spielt auch das Thema Bettelei eine Rolle. Die Betroffenen stammen dabei häufig aus Osteuropa, Asien oder Afrika. Die sexuelle Ausbeutung der betroffenen in Form der Zwangsprostitution stellt dabei eine besonders dramatische Seite des Menschenhandels dar. Seit dem 15. Oktober 2016 wird Zwangsprostitution nach § 232a StGB meist im Zusammenhang mit Menschenhandel (§ 232 StGB) in Form des Frauenhandels bestraft. Aufgrund der Erweiterung des Gültigkeitsbereiches des Strafgesetzbuches können gemäß § 6 Nr. 4 i. V. m. §§ 232a, 232 StGB auch Taten verfolgt werden, die im Ausland begangen wurden. Laut Zahlen des Bundeskriminalamtes wurden in Deutschland 2017 wegen sexueller Ausbeutung 327 Verfahren mit 489 Opfern geführt. 127 Verfahren davon wurden wegen Zwangsprostitution geführt. Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer in dem Bereich um ein Vielfaches höher liegt. Zudem trat am 1. Juli 2017 das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Die Bundesregierung verknüpfte mit dem Gesetz gerade die Erwartung, effektiver gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sowie Zwangsprostitution vorgehen zu können. Im April diesen Jahres machte eine groß angelegte Razzia der Bundespolizei gegen Schleuser und Zuhälter Schlagzeilen. Dabei kam es nach Medienangaben zu über 100 Festnahmen. Zudem seien zeitgleich 62 Bordelle und Privatwohnungen in zwölf Bundesländern durchsucht worden . Unter den durchsuchten Bordellen sollen sich nach Angaben von Radio Bremen auch zwei Objekte in Bremen befunden haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Menschen sind im Land Bremen Opfer von Straftaten nach § 180a StGB, § 181a StGB sowie §§ 232 bis 233b StGB geworden? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017 nach Straftatbestand sowie Alter, Geschlecht und Herkunft der Opfer) 2. Wie viele der Fälle sind dem Spektrum der Organisierten Kriminalität zuzurechnen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 3. Wie hoch ist jeweils der Anteil der Betroffenen von Menschenhandel, die in der Prostitution , durch eine Beschäftigung, durch Ausübung der Bettelei oder durch die anderen Tatbestände im Sinne des § 232 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 StGB ausgebeutet werden? 4. Welche Erkenntnis hat der Senat zu den Branchen in Bremen, in denen im Sinne des § 232 Abs. 1 S.1 Nr. 1 lit. b StGB besonders häufig Opfer von Menschenhandel eingesetzt werden? 5. Wie viele Durchsuchungen von Bordellen, Wohnungen oder anderen Räumen in Bezug auf Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung haben Polizei oder andere Behörden im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017 durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017) 6. Welche Erkenntnisse zum Ausmaß des Dunkelfeldes in diesem Deliktsbereich liegen dem Senat vor? 7. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde seit dem Jahr 2015 aufgrund des Verdachts der Verwirklichung der Straftatbestände § 180a StGB, § 181a StGB sowie §§ 232 bis 233b StGB ermittelt und zu welchem Ergebnis kamen die Ermittlungsverfahren jeweils? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017, nach Geschlecht und Herkunft der Tatverdächtigen sowie Ermittlungsergebnisse) 8. Wie viele Taten, die Gegenstand der unter Frage 7 erfragten Ermittlungsverfahren waren , wurden im Ausland begangen? 9. Wie viele Verurteilungen aufgrund der vorgenannten Straftatbestände gab es im Land Bremen seit dem Jahr 2015? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017, nach Geschlecht und Herkunft der Täterinnen und Täter) und welche Strafen wurden jeweils verhängt? 10. Welche und wie viele Maßnahmen zum persönlichen Schutz von Zeuginnen oder Zeugen einschließlich möglicher Familienangehöriger in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution gab es in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der beteiligten Personen und der eingeleiteten Schutzmaßnahmen ?) 11. Hat nach Auffassung des Senats das Prostituiertenschutzgesetz zur erhofften Effizienzsteigerung im Kampf gegen Zwangsprostitution beigetragen? a. Wenn Ja, wie drückt sich diese Effizienzsteigerung aus? b. Wenn Nein, wieso nicht? c. Inwieweit ist möglicherweise sogar ein gegenteiliger Effekt entstanden? 12. Welche Kenntnisse über Cyber-Ausbeutung in Bremen hat der Senat, insbesondere auch im Bezug auf minderjährige Personen. 13. Wie viele Beamtinnen und Beamten waren in den Jahren 2015 bis 2017 im für den Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution zuständigen Fachkommissariat bei der Polizei eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017 und für Bremen und Bremerhaven) 14. Trifft es zu, dass bei der Polizei in Bremen und Bremerhaven Personal aus dem für den Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution zuständigen Fachkommissiariat zur Terrorismusbekämpfung abgezogen wurde und wenn Ja, wie viele Kräfte wurden abgezogen und wie wirkt sich dies nach Auffassung des Senats auf den Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel aus? 15. Welche Bedeutung misst der Senat der Präsenz von Polizeikräften im Milieu in Bezug auf die Identifizierung von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 16. Inwieweit werden die Themen Menschenhandel und Zwangsprostitution in der Schule behandelt und wird dabei auf Kooperation mit nichtstaatlichen Akteuren gesetzt und inwieweit werden hierbei insbesondere Schülerinnen bezüglich der sogenannten „Loverboy -Masche“ aufgeklärt und sensibilisiert? 17. Welche Beratungsstellen gibt es im Land Bremen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution? 18. Wie viele hauptamtliche und wie viele ehrenamtliche Mitarbeiter dieser Beratungsstellen beraten, betreuen und unterstützen die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel ? (Bitte nach Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2015 bis 2017 aufschlüsseln). 19. Aus welchen dieser Beratungsstellen sind die Fachkräfte persönlich im Milieu präsent beziehungsweise regelmäßig unterwegs? 20. In welcher Höhe erhielten diese Beratungsstellen Zuwendungen vom Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017) 21. Wie werden Opfer von Menschenhandeln und Zwangsprostitution auf die Beratungsangebote aufmerksam gemacht? 22. Inwieweit gibt es spezielle Beratungsangebote, um minderjährige und erwachsene Geflüchtete vor den Gefahren des Menschenhandels und der Zwangsprostitution zu schützen ? 23. Wie hoch war die absolute Zahl der Beratenen und wie hoch war der Anteil der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution die in den Jahren 2015 bis 2017 ein entsprechendes Beratungsangebot in Anspruch genommen haben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Geschlecht) 24. Welche Maßnahmen hält der Senat für erforderlich um die Anzahl der Opfer, die eine entsprechendes Beratungsangebot annehmen, zu erhöhen? 25. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten und den entsprechenden Beratungsstellen derzeit konkret aus? 26. Gibt es in Bremen auf den Deliktsbereich Menschenhandel und Zwangsprostitution spezialisierte Staatsanwälte? Wenn Ja, wie viele? Wenn Nein, warum nicht? 27. Welche Fortbildungsangebote gibt es für Beamtinnen und Beamten der Polizei und Staatsanwaltschaft zum Thema Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution ? 28. Wie werden diesen Fortbildungsangebote von Beamtinnen und Beamten der Polizei angenommen ? 29. Wie werden diese Fortbildungsangebote von Beamtinnen und Beamten der Staatsanwaltschaft angenommen? 30. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz wurden im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017 gestellt? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017, nach Geschlecht und Herkunftsland) 31. Wie viele der beantragten Aufenthaltserlaubnisse wurden erteilt und wie viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt? (Bitte jeweils aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017) 32. Gibt es Maßnahmen, um die finanzielle Abhängigkeit von Opfern des Menschenhandels und der Zwangsprostitution von den Tätern zu verringern? a. Wenn Ja, welche sind dies? b. Wenn Nein, wieso nicht und welche Maßnahmen könnte sich der Senat vorstellen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 33. Inwiefern könnten solche Maßnahmen nach Auffassung des Senats zu einer Aufhellung des Dunkelfeldes und zu einer effektiveren Strafverfolgung beitragen?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen sind im Land Bremen Opfer von Straftaten nach § 180a StGB, § 181a StGB sowie §§ 232 bis 233b StGB geworden? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017 nach Straftatbestand sowie Alter, Geschlecht und Herkunft der Opfer) In der Polizeilichen Krimimalstatistik wurden für Bremen und Bremerhaven die nachfolgend dargestellten Fälle erfasst: 2015 Straftat Erfasste Fälle Opferstruktur Geschlecht Altersgruppe Herkunft Zuhälterei gem. § 181a StGB 1 HB 1x weiblich 1x 21 bis <60 1x deutsch 1 BHV 1x weiblich 1x 21 bis <60 1x bulgarisch Menschenhandel z. Zw. der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 Abs. 1 StGB 2 HB 2x weiblich 2x 21 bis <60 2x bulgarisch 5 BHV 5x weiblich 2x 21 bis <60 3x 18 bis <21 1x bulgarisch 1x nigerianisch 3x ungarisch Gewerbs- oder bandenmäßiger Menschenhandel z. Zw. der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB 1 HB 1x weiblich 1x 18 bis <21 ohne Angabe 2 BHV 1x weiblich 2x 18 bis <21 1x moldawisch 1x ungeklärt 2016 Straftat Erfasste Fälle Opferstruktur Geschlecht Altersgruppe Herkunft Menschenhandel z. Zw. der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 Abs. 1 StGB 5 HB 4x weiblich 1x männlich 2x 18 bis <21 2x 21 bis <60 1x 21 bis <60 1x deutsch 1x bulgarisch 1x rumänisch 1x serbisch 1x syrisch 2 BHV 2x weiblich 1x 18 bis <21 1x 21 bis <60 1x bulgarisch 1x ungarisch Menschenhandel z. Zw. der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 Abs. 4 StGB 1 HB 1x weiblich 1x 21 bis <60 1x rumänisch 2017 Straftat Erfasste Fälle Opferstruktur Geschlecht Altersgruppe Herkunft Zuhälterei gem. § 181a StGB 1 HB 1x weiblich 1x 21 bis <60 1x bulgarisch 2. Wie viele der Fälle sind dem Spektrum der Organisierten Kriminalität zuzurechnen ? Keines der o.g. Verfahren ist dem Spektrum der Organisierten Kriminalität zuzurechnen . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 3. Wie hoch ist jeweils der Anteil der Betroffenen von Menschenhandel, die in der Prostitution, durch eine Beschäftigung, durch Ausübung der Bettelei oder durch die anderen Tatbestände im Sinne des § 232 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 StGB ausgebeutet werden? Die unter Punkt 1 aufgeführten Betroffenen wurden im Bereich „Prostitution“ eingesetzt . Anzeigen aus den Bereichen Bettelei und Ausbeutung der Arbeitskraft liegen nicht vor. 4. Welche Erkenntnis hat der Senat zu den Branchen in Bremen, in denen im Sinne des § 232 Abs. 1 S.1 Nr. 1 lit. b StGB besonders häufig Opfer von Menschenhandel eingesetzt werden? Aus dem behörden- und länderübergreifenden phänomenbezogenen Informations- und Erkenntnisaustausch ist bekannt, dass insbesondere in den Branchen „Bau“ und „Gastronomie“ Geschädigte von Menschenhandel im Sinne einer illegalen bzw. ausbeuterischen Beschäftigung eingesetzt werden. Anzeigen liegen hier bisher nicht vor. 5. Wie viele Durchsuchungen von Bordellen, Wohnungen oder anderen Räumen in Bezug auf Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung haben Polizei oder andere Behörden im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017 durchgeführt ? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017) Dem Senat sind die nachfolgend genannten Durchsuchungen bekannt: Im Jahr 2015 haben drei Durchsuchungen in drei Verfahren stattgefunden und in den Jahren 2016 und 2017 jeweils vier Durchsuchungen in jeweils vier Verfahren. Für weitere vier Verfahren kann zurzeit nicht nachvollzogen werden, ob hier Durchsuchungen stattgefunden haben, da die Akten zurzeit versandt sind und daher nicht beigezogen werden konnten. 6. Welche Erkenntnisse zum Ausmaß des Dunkelfeldes in diesem Deliktsbereich liegen dem Senat vor? In diesem Deliktsfeld gibt es nur eine geringe Anzeige- und Aussagebereitschaft der beteiligten Personen. Zudem sind die Opfer oftmals massiven Drohungen sowie körperlichen Übergriffen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. 7. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde seit dem Jahr 2015 aufgrund des Verdachts der Verwirklichung der Straftatbestände § 180a StGB, § 181a StGB sowie §§ 232 bis 233b StGB ermittelt und zu welchem Ergebnis kamen die Ermittlungsverfahren jeweils? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017, nach Geschlecht und Herkunft der Tatverdächtigen sowie Ermittlungsergebnisse) Die Staatsanwaltschaft Bremen hat gegen 63 Männer und 18 Frauen ermittelt. Verfahren gegen Unbekannt wurden bei der folgenden Aufstellung nicht berücksichtigt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Anzahl und Geschlecht des Beschuldigten Herkunft Ausgang 2015 1 M 1 Bulgarien Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 4 M 2 W 6 Deutschland Verfahren aus 2014, Einstellung in 2016 nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 2 M 2 Bulgarien 1 Beschuldigter: Einstellung nach § 170 II StPO wegen Todes 1 Beschuldiger: Einstellung nach § 154f StPO wegen unbekannten Aufenthaltes 3 M 1 W 4 Ungarn Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 3 M 1 W 2 Rumänien 1 Serbien 1 Moldau 3 Beschuldigte: Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 Beschuldigter: Anklage, sodann Einstellung nach § 205 StPO wegen unbekannten Aufenthaltes 1 M 1 Bulgarien Verfahren aus 2014, Einstellung 2016 nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 W 2 Ungarn Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 W 1 Deutschland 1 Polen Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 Deutschland Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 Ungarn Vorläufige Einstellung nach § 154f StPO 1 M 1 Ungarn Verfahren aus 2014, Einstellung 2016 nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 W 2 Ungarn Einstellung gem. § 154f StPO wegen unbekannten Aufenthaltes 3 M 3 Bulgarien 2 Beschuldigte: Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 Beschuldiger: Einstellung nach § 154f StPO wegen unbekannten Aufenthaltes 1 M 1 W 2 Bulgarien Einstellung nach § 154f StPO wegen unbekannten Aufenthaltes 1 M 1 W 1 Mazedonien 1 Ungarn Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 W 2 Rumänien Einstellung gem. § 170 II StPO (Täterschaft nicht nachweisbar) 2016 1 M 1 Bosnien-Herzegowina Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 W 2 Ungarn Jeweils Verurteilung zu Bewährungsstrafen, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 1 M 1 Ungarn Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 Ungarn Einstellung nach § 154f StPO wegen unbekannten Aufenthaltes 2 M 2 Rumänien Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 Rumänien Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 W 2 Serbien Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 Bulgarien Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 W 1 Deutschland Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 W 1 Afghanistan 1 Ungarn Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 Bulgarien Vorläufige Einstellung nach § 154f StPO wegen unbekannten Aufenthaltes 1 M 1 Türkei Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 Bulgarien Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 2017 1 M 1 Deutschland Einstellung gem. § 170 II StPO (Täterschaft nicht nachweisbar) 1 M 3 W 4 Bulgarien Verfahren aus 2013: 2 Beschuldigte: Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 Beschuldigter: Verurteilung 2017 zu Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 8 Monaten 1 Beschuldigte: Verurteilung 2017 zu Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten 1 M 1 Ungarn Anklage am 06.03.2018; am 08.06.2018 vorläufige Einstellung nach § 205 StPO aufgrund unbekannten Aufenthalts der Zeugin 1 M 1 Deutschland Ermittlungen dauern an 1 M 1 Deutschland Einstellung nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 Deutschland Einstellung gem. § 170 II StPO (Täterschaft nicht nachweisbar) 1 M 1 Kosovo Einstellung gem. § 170 II StPO (Verfahrenshindernis , da deutsches Strafrecht nicht anwendbar, Abgabe an die Niederlande, dort wurde das Verfahren mangels Beweises eingestellt ) 1 M 1 Deutschland Einstellung gem. § 170 II StPO (Täterschaft nicht nachweisbar) 1 M 1 Bulgarien Einstellung gem. § 170 II StPO (Verfahrenshindernis , da deutsches Strafrecht nicht anwendbar, Abgabe an die Niederlande, Ausgang dort unbekannt) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 1 M 1 Ungarn Anhängig (Abgabe an die belgischen Behörden in Bearbeitung) 1 M 1 Ungarn Eingestellt gem. § 154f StPO (unbekannter Aufenthalt) 1 M 1 Bulgarien Freiheitsstrafe zur Bewährung (1 Jahr 4 Monate ) 1 M 1 Rumänien Einstellung gem. § 170 II StPO (Täterschaft nicht nachweisbar) 1 M 1 W 2 Bulgarien Eingestellt gem. § 154f StPO (unbekannter Aufenthalt) 1 M 1 Deutschland Abgabe an eine andere StA 1 M 1 Kosovo Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 1 M 1 Ungarn Einstellung gem. § 154f StPO wegen unbekannten Aufenthaltes 1 M 1 Nigeria Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts 2 M 2 Nigeria Anklage zum Landgericht am 04.06.2018, Verfahren dort anhängig 4 M 4 Rumänien Einstellung nach § 154f StPO wegen unbekannten Aufenthaltes 8. Wie viele Taten, die Gegenstand der unter Frage 7 erfragten Ermittlungsverfahren waren, wurden im Ausland begangen? Im Bereich des Menschenhandels findet üblicherweise ein Teil der Taten, nämlich die Anwerbung der Opfer, im Herkunftsland statt. Deshalb wurden die Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft nur dahingehend geprüft, ob es Taten gab, deren Tatort ausschließlich außerhalb Deutschlands lag. In den Jahren 2015 und 2016 wurden keine solchen Verfahren festgestellt. Im Jahr 2017 gab es insgesamt vier Verfahren mit 8 Auslandstaten. 9. Wie viele Verurteilungen aufgrund der vorgenannten Straftatbestände gab es im Land Bremen seit dem Jahr 2015? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017, nach Geschlecht und Herkunft der Täterinnen und Täter) und welche Strafen wurden jeweils verhängt? Die Zahl der Verurteilungen, aufgeschlüsselt nach Jahrgängen und Geschlecht der Täter , ergibt sich aus der folgenden Übersicht. Zur Herkunft der verurteilten Personen kann hier keine Aussage getroffen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 2015 2016 2017 § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten Abgeurteilte m 0 0 0 Abgeurteilte w 0 0 0 Abgeurteilte insgesamt 0 0 0 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte insg. 0 0 0 2015 2016 2017 § 181a StGB Zuhälterei Abgeurteilte m 1 2 2 Abgeurteilte w 3 0 0 Abgeurteilte insgesamt 4 2 2 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte insg. 3 2 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. 0 2 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. 2 0 0 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre 1 0 0 2015 2016 2017 § 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Abgeurteilte m 2 2 0 Abgeurteilte w 0 0 0 Abgeurteilte insgesamt 2 2 0 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte insg. 2 2 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1 Jahr zur Bew. 1 0 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. 1 1 0 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre 0 1 0 2015 2016 2017 § 233 StGB Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft Abgeurteilte m 0 0 0 Abgeurteilte w 0 0 0 Abgeurteilte insgesamt 0 0 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte insg. 0 0 0 2015 2016 2017 § 233a StGB Förderung des Menschenhandels Abgeurteilte m 0 0 0 Abgeurteilte w 0 0 0 Abgeurteilte insgesamt 0 0 0 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte insg. 0 0 0 10. Welche und wie viele Maßnahmen zum persönlichen Schutz von Zeuginnen oder Zeugen einschließlich möglicher Familienangehöriger in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution gab es in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der beteiligten Personen und der eingeleiteten Schutzmaßnahmen?) Im Jahr 2001 wurde aus einem anderen Bundesland eine weibliche Schutzperson aus dem Bereich Menschenhandel an das zuständige Fachkommissariat übergeben und für diese bis einschließlich 2015 Schutzmaßnahmen durch die Fachdienststelle eingerichtet . Im Jahr 2015 wurden in zwei Fällen für den Bereich Menschenhandel Schutzmaßnahmen durch das zuständige Fachkommissariat durchgeführt. Da alle Angelegenheiten des Personen- und Objektschutzes der Geheimhaltung unterliegen, erfolgen hier keine weiteren Angaben. In den Jahren 2016 und 2017 gab es keine Fälle des Menschenhandels, die durch das zuständige Fachkommissariat mit Schutzmaßnahmen begleitet wurden. 11. Hat nach Auffassung des Senats das Prostituiertenschutzgesetz zur erhofften Effizienzsteigerung im Kampf gegen Zwangsprostitution beigetragen? a. Wenn Ja, wie drückt sich diese Effizienzsteigerung aus? b. Wenn Nein, wieso nicht? c. Inwieweit ist möglicherweise sogar ein gegenteiliger Effekt entstanden ? Das Prostituiertenschutzgesetz reguliert die legale Form der Prostitution. Zielsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSChG) ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes der Prostituierten, besonders gefährdete Gruppen, d.h. auch Prostituierte in einer Zwangslage oder einer schwierigen Lebenssituation, zu erreichen und diese in weitergehende Hilfen zu vermitteln. Durch das Gesetz wurden verpflichtende Beratungsgespräche im Rahmen des Anmeldeverfahrens eingeführt. Mit der Ausgestaltung des betrieblichen Erlaubnisverfahrens und der Überwachung und Kontrolle sollen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Prostitution erreicht, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution verdrängt und Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten bekämpft werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Das wichtigste Instrument für den Schutz der Prostituierten – auch für die Erkennung von Menschenhandelsopfern und Zwangsprostitution – ist die Beratung. In der Zeit vom 01.10.2018 (Beginn der Durchführung von Anmeldeverfahren mit den Beratungen ) bis zum 31.12.2018 wurden bereits 129 Beratungen durchgeführt. Durch das Anmeldeverfahren können deutlich mehr Prostituierte als vorher durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport über Beratungs- und Unterstützungsangebote informiert werden. Die Gesundheitsämter führen gesundheitliche Beratungen nach § 10 ProstSchG im Rahmen der Anmeldung durch. Aktuell ist die Zeitspanne nach Einführung der Beratungen für eine Bewertung zu kurz. Um die Wirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes bewerten zu können, muss auf eine breitere Datenbasis ebenso zurückgegriffen werden können, wie auf Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Gesetzes über einen längeren Zeitraum. Dies gilt auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Bekämpfung der Zwangsprostitution. Der Senat hat den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bei Vorlage des Zwischenberichtes zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes im September 2018 vor diesem Hintergrund gebeten, über eine Evaluation im Herbst 2019 zu berichten. Eine Evaluation der Umsetzung ist auch auf Bundesebene vorgesehen. 12. Welche Kenntnisse über Cyber-Ausbeutung in Bremen hat der Senat, insbesondere auch in Bezug auf minderjährige Personen. Der Senat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass gemäß des Berichtes des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs zur „Bekämpfung von Cybergrooming , sexuellen Übergriffen und Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum - Forderungen und Vorschläge des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) für die 19. Legislaturperiode“ bereits über 15 Prozent der Kinder bis 14 Jahre im Netz sexuelle Belästigung erfahren (unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte). Zudem ist dem Senat ein Verfahren aus dem Jahr 2017 bekannt. Hier soll die 23jährige Geschädigte auf Verlangen des Beschuldigten ihre sexuellen Dienste auf verschiedenen Internetseiten angeboten haben; das dadurch erlangte Geld soll auf das Konto des Beschuldigten überwiesen worden sein. Die Ermittlungen dauern an. 13. Wie viele Beamtinnen und Beamten waren in den Jahren 2015 bis 2017 im für den Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution zuständigen Fachkommissariat bei der Polizei eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017 und für Bremen und Bremerhaven) In Bremen werden die Ausbeutungsformen „Beschäftigung“ und „Bettelei“ in der Abteilung für Vermögensdelikte durch das Fachkommissariat für Migrations- und Arbeitsmarktdelikte bearbeitet und hier dem Aufgabenfeld Arbeitsmarktdelikte im weiteren Sinne zugeordnet. Die Mitarbeiter/innen werden phänomenübergreifend eingesetzt. Eine genaue Angabe der eingesetzten Beamtinnen und Beamten ist auf Grund des sehr flexiblen Personaleinsatzes in dem Fachkommissariat nicht möglich. Der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wird in der Abteilung für Strukturdelikte bearbeitet. Die Entwicklung der Personalzahlen der Polizei Bremen und insbesondere die Anzahl der sog. „Polizeilichen Ermittler“ haben auf die Personalentwicklung in der Abteilung für Strukturdelikte bis voraussichtlich 2019/2020 erhebliche Auswirkungen. Um im Deliktsfeld Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung handlungsfähig zu sein und zu bleiben, wurde in der Abteilung für Strukturdelikte eine sog. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 Übergangsorganisation umgesetzt. U.a. wurden die Kontrollphänomene Rocker- und Menschenhandelskriminalität im Phänomenbereich „Milieukriminalität“ im Kommissariat K44 zusammengefasst. Ziel ist es, die Aufklärungsmaßnahmen im „Milieu“ zu halten , ggf. noch zu verstärken, um Gefahren und auch Opfersituationen frühzeitiger zu erkennen. Eine genaue Angabe der eingesetzten Beamtinnen und Beamten ist auf Grund des sehr flexiblen Personaleinsatzes nicht möglich. Bei der Fachdienststelle der Ortspolizeibehörde Bremerhaven waren im Jahr 2015 vier Beamte eingesetzt. Davon wurden zwei Beamte seit Mitte 2015 in anderen Ermittlungsgruppen eingesetzt. Im April 2017 und im Dezember 2017 haben diese Beamten die Fachdienststelle verlassen, so dass seit Dezember 2017 noch zwei Beamte dort eingesetzt sind. 14. Trifft es zu, dass bei der Polizei in Bremen und Bremerhaven Personal aus dem für den Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostition zuständigen Fachkomissiariat zur Terrorismusbekämpfung abgezogen wurde und wenn Ja, wie viele Kräfte wurden abgezogen und wie wirkt sich dies nach Auffassung des Senats auf den Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel aus? Ein direkter Personalabzug aus dem Bereich Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu Gunsten der Terrorismusbekämpfung erfolgte weder bei der Polizei Bremen noch bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. 15. Welche Bedeutung misst der Senat der Präsenz von Polizeikräften im Milieu in Bezug auf die Identifizierung von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu? Menschenhandel und Zwangsprostitution sind sogenannte Kontrolldelikte. Präsenz im Sinne regelmäßiger Kontrollen in den relevanten Milieus trägt in bedeutendem Maße dazu bei, Taten im Sinne der Dunkelfeldaufhellung zu erkennen und Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu identifizieren. Eine verstärkte Polizeipräsenz im Milieu hat ferner zur Prävention, Erkennung von Brennpunkten und Schaffung sowie Gewinnung von Vertrauen bei den Prostituierten eine hohe Bedeutung. Eine regelmäßige Kontrolltätigkeit, vorzugsweise durch die gleichen Polizeibeamtinnen und -beamten, möglichst in Begleitung eines Dolmetschers, stellt einen wichtigen Faktor zur Identifizierung von Opfern dar. 16. Inwieweit werden die Themen Menschenhandel und Zwangsprostitution in der Schule behandelt und wird dabei auf Kooperation mit nichtstaatlichen Akteuren gesetzt und inwieweit werden hierbei insbesondere Schülerinnen bezüglich der sogenannten „Loverboy-Masche“ aufgeklärt und sensibilisiert? Das übergeordnete Thema Sexualkunde wird in der Schule in mehreren Jahrgangsstufen behandelt. Hauptsächlich im Fach Biologie bzw. Naturwissenschaft, aber auch in Deutsch, Gesellschaft und Politik, Religion und weiteren Fächern werden Inhalte zum Themenkomplex Identität, Beziehung und Sexualität altersadäquat unterrichtet. Im Bildungsplan Naturwissenschaft gibt es für die 5./6. Klasse das Thema „Erwachsen werden“. Eines der Kompetenzziele dieser Einheit ist, dass die Schülerinnen und Schüler „sich durch erworbene Ich-Stärke eindeutig gegenüber unerwünschten Annäherungsversuchen bzw. Übergriffen mit geeigneten Mitteln zur Wehr setzen“ können. Diese Stärkung des Selbstwertgefühls stellt eine „wichtige präventive Maßnahme gegen sexuelle Übergriffe“ dar. Die weiteren Schwerpunktsetzungen zum Thema sexuel- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 ler Gewalt liegen in der pädagogischen Entscheidung der Schule. Im Rahmen der beiden Bundesinitiativen „Trau dich!“ und “Schule gegen sexuelle Gewalt“ erhalten die Schulen in den kommenden Jahren Fortbildungs- und Unterstützungsangebote als Bausteine zum Thema Kinderschutz an Schulen. Schulen und einzelne Lehrkräfte kooperieren im Rahmen ihrer Unterrichtsgestaltung regelmäßig themen- und projektbezogen mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Akteuren. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Pro Familia, das Rat & Tat Zentrum, „Schattenriss“ und das Bremer JungenBüro häufig in Anspruch genommene Kooperationspartner zum Themenkomplex Sexualität. Je nach Ausrichtung und Kontext können dabei auch die Themen „Menschenhandel“ und „Zwangsprostitution“ behandelt werden. Das Gesundheitsamt Bremen (GAB) führt in einigen Werkschulen Informationsveranstalungen durch, die das Thema 'Lover Boys' mit erfassen (in 2017 in 4 Klassen). 17. Welche Beratungsstellen gibt es im Land Bremen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution? Die Beratungsstelle Betreuung für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMeZ) der Inneren Mission erreicht Ratsuchende über Präsenz dort, wo Prostitution stattfindet und über Informationsmaterialien in unterschiedlichen Sprachen. Es gibt darüber hinaus eine aufsuchende Arbeit in Flüchtlingsunterkünften. Betroffene erreichen die BBMeZ vor allem über die Vermittlung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen und über die Polizeien. Nitribitt e.V., Treffpunkt und Beratungsstelle für Prostituierte, vermittelt bei Zwangsprostitution an die BBMeZ und klärt Prostituierte über ihre Rechte auf. Ebenfalls wird im Informations- und Beratungsgespräch bei der Anmeldung zur Prostitution informiert und beraten. Das Gesundheitsamt Bremen ist im Rahmen der AIDS/STD - (= Sexually transmitted Diseases) Beratung mit einem Teilbereich seiner Aufgaben in Einzelfällen mit der Problematik befasst. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es unter dem Dach des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen das Modellprojekt Bremer und Bremerhavener Beratungsstelle für Mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung, kurz MoBA. Die Beratungsstelle steht insbesondere Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern, die in Deutschland Beschäftigung suchen, ohne ihren ausländischen Lebensmittelpunkt aufzugeben sowie Opfern von Arbeitsausbeutung unterstützend zur Seite. Die Polizei Bremen vermittelt Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution Kontakte zu den genannten Beratungsstellen. Bei Anfragen von potentiellen Opfern im Präventionszentrum wird zusätzlich auf das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ hingewiesen. Dies ist ständig und in 17 Sprachen verfügbar. Weiterhin gibt es dort das Angebot eines Live-Chats und Onlineberatungen. Von Ende 2015 bis April 2017 gab es in Bremerhaven die Beratungs- und Unterstützungsstelle für Sexarbeiterinnen evodia. Sie war mit zwei Sozialarbeiterinnen besetzt, die auch regelmäßig im Rotlichtbereich präsent waren. Werden seitens der Ortspolizeibehörde jetzt Fälle von Menschenhandel und/oder Zwangsprostitution bekannt, werden die Opfer zunächst in das hiesige Frauenhaus der GISBU (Diakonisches Werk Bremerhaven e.V.) verbracht. Die GISBU stellt die Unterbringung und Versorgung sicher. Eine Fachberatung erfolgt nicht. Liegt eine unmittelbare Gefährdung vor oder wird von den Geschädigten eine Beratung gewünscht, erfolgt eine Weiterleitung und Begleitung der Geschädigten an die BBMez Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 Bremen. Durch die BBMeZ erfolgt eine Fachberatung, zudem wird eine Betreuung und Unterbringung in Bremen sichergestellt. 18. Wie viele hauptamtliche und wie viele ehrenamtliche Mitarbeiter dieser Beratungsstellen beraten, betreuen und unterstützen die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel? (Bitte nach Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2015 bis 2017 aufschlüsseln). In der Beratungsstelle Nitribitt e.V. sind zwei Mitarbeiterinnen mit insgesamt 1,5 Vollzeitäquivalent (VZÄ) beschäftigt. Den BBMeZ-Beraterinnen steht ein VZÄ zur Verfügung. In dem oben genannten Zeitraum füllten dieses überwiegend zwei hauptamtliche Mitarbeiterinnen mit jeweils 19,5 Stunden aus, phasenweise war die Beratungsstelle jedoch durch eine Vollzeitkraft besetzt . Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen gab es nicht. Anhand von Einzelfällen im Gesundheitsamt Bremen mit einem dann allerdings hohen Arbeitseinsatz lassen sich keine Stellenäquivalente zuordnen. Aktuell liegt das Beschäftigungsvolumen der MoBA bei 2,85 VZÄ. Im Jahr 2017 wurde das Beschäftigungsvolumen für die Beratung stufenweise von 1 ½ auf 2 VZÄ aufgebaut , eine weitere Erhöhung erfolgte im März 2018 auf 2 ½ VZÄ. Die weiteren Beschäftigungsanteile verteilen sich auf Projektleitung und Teilnehmendenmanagement. 19. Aus welchen dieser Beratungsstellen sind die Fachkräfte persönlich im Milieu präsent beziehungsweise regelmäßig unterwegs? Im Gesundheitsamt Bremen engagieren sich die Mitarbeiter*innen der AIDS/STD - Beratung im Milieu. Nitribitt e.V. Beratungsstelle für Prostituierte ist im Milieu unterwegs. Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle BBMeZ machen keine aufsuchende Arbeit und sind aufgrund dessen nicht im Milieu präsent. Da die BBMeZ ausschließlich Betroffene /mutmaßlich Betroffene unterstützt, wäre aufsuchende Arbeit den Betreiber*innen schwer darstellbar und würde zudem ein Risiko für die Mitarbeiterinnen darstellen. Stattdessen pflegt die BBMeZ eine enge Kooperation mit den Mitarbeiterinnen von Nitribitt e.V. sowie von der AIDS/STD Sprechstunde des Gesundheitsamtes. Diese beiden Stellen sind im Milieu präsent und geben bei entsprechendem Verdacht die Kontaktdaten von BBMeZ weiter bzw. vermitteln den Kontakt zu den BBMeZ-Berater*innen . Die Beratung der MoBA wird überwiegend in den eingerichteten Beratungsstellen in den Gewerkschaftshäusern in Bremen und Bremerhaven durchgeführt. Daneben findet auch aufsuchende Beratung im sozialräumlichen Bereich (Communities, Stadtteile) sowie bei Betrieben statt. 20. In welcher Höhe erhielten diese Beratungsstellen Zuwendungen vom Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017) Die Beratungsstelle Nitribitt e.V. erhielt 74.880,00 €/Jahr Die AIDS/STD Beratung wird als Referat des Gesundheitsamtes Bremen finanziert. Menschenhandel und Zwangsprostitution sind bei Einzelfällen Teilbereiche der Aufgaben . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 BBMEZ: 2015: Stadt Bremen: Zuwendung in Höhe von € 72.000 2016: Stadt Bremen: Zuwendung in Höhe von € 72.000 Stadt Bremerhaven (Vereinbarung nach § 75 SGB XII, Leistungserbringung nach Einzelfall): Gesamtsumme €14.104 2017: Stadt Bremen: Zuwendung in Höhe von € 72.000 Stadt Bremerhaven (Vereinbarung nach § 75 SGB XII, Leistungserbringung nach Einzelfall): Gesamtsumme € 10.671 Der Zuwendungsbescheid für die MoBA erging am 20.12.2016 zum 01.01.2017. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des ESF/Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm (BAP) durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Die Höhe der Zuwendungen betragen 326.000 €, der Eigenanteil des Trägers 4,6%. Es handelt sich um eine Projektförderung gem. VV Nr. 2.1 zu § 23 LHO für die Projektlaufzeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018. 21. Wie werden Opfer von Menschenhandeln und Zwangsprostitution auf die Beratungsangebote aufmerksam gemacht? Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden in der Regel schon von der Polizei im Rahmen von Modellwohnungskontrollen oder Vernehmungen auf die bestehenden Beratungsangebote durch Übergabe eines Opfermerkblattes oder mündliche Hinweise aufmerksam gemacht. Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte fügen den Ladungen an alle Zeugen das Merkblatt des Weißen Rings bei, das telefonische Hilfsangebote und eine persönliche Beratung im Zeugenbetreuungszimmer des Gerichtshauses vorstellt. Konkret wird auf die folgenden möglichen Hilfsangebote hingewiesen : Psychosoziale Betreuung und Beratung, Vermittlung zu weitergehenden Hilfsund Beratungsangeboten, Begleitung zu Gerichts-, Behörden-, Anwalts- und Arztterminen sowie Unterstützung von Anträgen. Außerdem erhalten Opfer Informationen über finanzielle Hilfen und Ansprüche. Ferner wird auf die Broschüre des Bundesjustizministeriums („Opferfibel“) hingewiesen, die im Internet unter http://www.bmj.bund.de heruntergeladen werden kann. Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte weisen schließlich auch auf die Angebote weiterer Beratungsstellen hin, namentlich die Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMEZ), Nitribitt e.V. und GISBU GmBH in Bremerhaven. In den gerichtlich anhängig werdenden Verfahren kann aus Gründen der Neutralität und Unvoreingenommenheit des Gerichts gegenüber den Angeklagten wie den Zeuginnen und Zeugen gleichermaßen eine Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen von den Richterinnen und Richtern in der Regel nicht initiiert werden. Einzelfallbezogen kann es bei sich später erst ergebendem Bedarf einen Kontakt zur Staatsanwaltschaft oder zur Polizei geben, die das Nötige veranlasst. Belange des Opferschutzes im Laufe der Hauptverhandlung werden von den Gerichten im Rahmen der Strafprozessordnung gewahrt. Dazu gehört auch, dass im Interesse der Beweissicherung und -würdigung vor allem bei fremdsprachigen Opfern so früh wie möglich eine akustische Aufzeichnung oder Videovernehmung der Aussagen der Opfer veranlasst wird. Im Übrigen werden Verletzte und zur Nebenklage Berechtigte wie folgt auf Ihre Rechte hingewiesen: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 „… Weiterhin wird dem Verletzten auf Antrag mitgeteilt, ob freiheitsentziehende Maßnahmen gegen den Beschuldigten oder Verurteilten angeordnet oder beendet oder ob erstmalig Vollzugslockerungen oder Urlaub gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse darlegt wird und kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen entgegensteht (§ 406d StPO). In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen bedarf es der Darlegung eines berechtigten Interesses nicht.… Der Verletzte hat das Recht, sich auf eigene Kosten der Hilfe eines anwaltlichen Beistandes zu bedienen, der bei der Vernehmung anwesend ist und für den Verletzten bestimmte Rechte ausüben kann. Ebenso kann bei der Vernehmung des Verletzten als Zeuge auf seinen Antrag eine Person seines Vertrauens zugegen sein, es sei denn, dadurch würde der Untersuchungszweck gefährdet (§ 406f StPO). Sofern der Verletzte nach § 395 StPO zum Anschluss als Nebenkläger befugt sind, ist er zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. … Unter den Voraussetzungen des § 395 StPO oder des § 80Abs. 3 JGG kann sich der Verletzte der öffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen und unter den Voraussetzungen des § 397a StPO die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand beantragen. Ggf. kann auf Antrag Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung gewährt werden. Bereits zugelassene Nebenkläger können unter den Voraussetzungen des § 397a StPO die Beiordnung eines Rechtsanwaltes für die Nebenklage beantragen .“ Quelle des Zitats: Merkblatt, mit dem die Gerichte im Land Bremen Verletzte und zur Nebenklage Berechtigte auf ihre Rechte hinweisen Die Fachberatungsstellen und Gesundheitsämter haben Informationsmaterialien in unterschiedlichen Sprachen vorrätig. Es gibt darüber hinaus eine Internetpräsenz. Die Erstberatung bei Anmeldung nach Prostituiertenschutzgesetz vermittelt gezielt und systematisch Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsstellen. Sofern den Jugendämtern bekannt wird, dass eine minderjährige oder heranwachsende Person Opfer von Menschenhandel und/oder Zwangsprostitution geworden ist, wird bei minderjährigen Opfern erforderlichenfalls eine Inobhutnahme ausgesprochen. Allen minderjährigen und heranwachsenden Opfern werden geeignete Hilfen angeboten . Zu diesen zählt die Vermittlung zu den Fachberatungsstellen des Kinderschutzes. Die AIDS/STD Beratung des Gesundheitsamtes Bremen bietet im Rahmen des § 19 IFSG (Infektionsschutzgesetz) ein niedrigschwelliges, anonymes und kostenloses Beratungs - und Untersuchungsangebot für Sexarbeiter*innen. Dieses Angebot ermöglicht einen unverfänglichen Zugang beispielsweise aufgrund von körperlichen Beschwerden . Sexarbeiter*innen werden im direkten Kontakt bei Streetwork und in der AIDS/STD - Beratung über Möglichkeiten des Ausstiegs und auf Hilfsangebote bei Zwangsprostitution hingewiesen. Die Beratungen erfolgen in aller Regel mit Dolmetscher*innen, sodass eine angemessene Verständigung gewährleistet ist. Während des Streetworks von Nitribitt e.V. werden auch Informationen über die Beratungsstelle BBMeZ gegeben; Visitenkarten/Flyer von der BBMeZ werden beim Streetwork mitgeführt und sind selbstverständlich auch in der Beratungsstelle von Nitribitt e.V. vorhanden. Im Falle, dass sich eine Sexworkerin/ein Sexworker als möglicherweise von Menschenhandel/Zwangsprostitution betroffen zu erkennen gibt, wird auf das Beratungsangebot von der BBMeZ aufmerksam gemacht und die Arbeitsweise von der BBMeZ erklärt, sowie das Angebot unterbreitet, einen Kontakt zu der BBMeZ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 herzustellen und ggf. auch zur Erstberatung dorthin zu begleiten. Öffentlichkeitsarbeit der MoBA erfolgt sowohl über die beteiligten Institutionen, Multiplikator /-innen und Kooperationspartner/-innen als auch über eine eigene Homepage, Plakate und Flyer jeweils in mehrsprachigem Angebot. Über Presseberichte in Print, Funk und Fernsehen werden die Beratungsstelle und ihr Aufgabenbereich einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Presse wird durch die Projektmitarbeiterinnen anlassbezogen sowie auf Nachfrage kontinuierlich über die Arbeit und besondere Aktivitäten von MoBA informiert. Mit sozialräumlich orientierten und i.d.R. muttersprachlich durchgeführten Gruppenveranstaltungen werden mögliche Betroffene präventiv und aufklärend informiert. Bei Verdachtsmomenten in Bezug auf Menschenhandel und Zwangsprostitution werden die Geschädigten in Bremerhaven auf eine mögliche Fachberatung durch die BBMeZ hingewiesen. Auf Wunsch wird der Kontakt vermittelt. Die Ortspolizeibehörde führt dazu regelmäßig im Rahmen der Möglichkeiten Kontrollen im Rotlichtbereich durch. 22. Inwieweit gibt es spezielle Beratungsangebote, um minderjährige und erwachsene Geflüchtete vor den Gefahren des Menschenhandels und der Zwangsprostitution zu schützen? Das BAMF hat eine Verfahrensweise zur Identifizierung und zum Schutz von Betroffenen von Menschenhandel. Eine Kooperation mit den entsprechenden Sonderbeauftragten wird von BBMeZ immer wieder angeregt. Die Beratungsstelle BBMeZ hat ihre Arbeit in den letzten Jahren auf geflüchtete Menschen ausgeweitet und ihre Angebote in Flüchtlingsunterkünften bekannt gemacht. Erste Ratsuchende finden inzwischen ihren Weg in die Beratung. Ebenso gab es immer wieder Kontakte und Schulungen von Mitarbeiter*innen der Unterkünfte, um potentielle Betroffene identifizieren zu können. Für betroffene Minderjährige gibt es in der Stadt Bremen drei Fachberatungsstellen: Schattenriss e.V., Kinderschutzzentrum e.V. und Bremer Jungenbüro e.V., die sich explizit mit den Themen sexuelle Gewalt und sexuelle Ausbeutung befassen. Darüber hinaus bieten das Jungenbüro und das Kinderschutzzentrum auch zu anderen Themen , wie zum Beispiel seelische und körperliche Gewalt Beratungen an. In der Stadt Bremerhaven berät das Mädchen- und Jungentelefon Minderjährige analog zu den Fachberatungsstellen der Stadt Bremen. Ein spezifisches Präventionsangebot gibt es zurzeit im Land Bremen nicht. Eine stärkere Gewichtung auf den Bereich der Prävention von Kinderhandel soll durch die Umsetzung des Bundeskooperationskonzeptes „Schutz und Hilfe bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ im Jahr 2019 vorgenommen werden. Hierauf wird bei der Beantwortung der Frage 24 näher eingegangen. 23. Wie hoch war die absolute Zahl der Beratenen und wie hoch war der Anteil der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution die in den Jahren 2015 bis 2017 ein entsprechendes Beratungsangebot in Anspruch genommen haben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Geschlecht) Da sich Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution an unterschiedliche Anlaufstellen wenden bzw. von diesen angesprochen werden, das Merkmal nicht bei allen Beratungsstellen erhoben wird, ist eine quantitative Darstellung derzeit nicht möglich . Lediglich der BBMeZ und der MoBA liegen entsprechende Daten vor. In Einzelfällen werden von Nitribitt e.V. die Betreffenden an die BBMeZ zur Beratung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 weitervermittelt. In der Regel geben sich Betroffene von Menschenhandel oder Zwangsprostitution bei Kontakten im Milieu (Streetwork) nicht zu erkennen. Im Jahr 2015 hatten insgesamt 30 Personen Kontakt zur BBMeZ. Fünfzehn Klientinnen waren an die BBMeZ schon angebunden und die Unterstützung wurde 2015 fortgesetzt . Fünfzehn neue Kontakte kamen 2015 hinzu. In zwei Fällen davon konnte Menschenhandel durch die BBMeZ-Beraterinnen nicht identifiziert werden. Alle dreißig Betroffenen waren weiblich. Im Jahr 2016 hatten insgesamt 27 Personen Kontakt zur BBMeZ. Fünfzehn Klientinnen waren an die BBMeZ schon angebunden und die Unterstützung wurde 2016 fortgesetzt . Zwölf Personen nahmen 2016 neu den Kontakt zur BBMeZ auf. Von diesen zwölf Kontakten waren vier Fach- bzw. Fallberatungen. In einem Einzelkontakt mit einer potenziellen Betroffenen konnte von den Beraterinnen kein Menschenhandel identifiziert werden. Bei allen weiteren neu aufgenommen Kontakten konnte Menschenhandel identifiziert werden und das Kontaktangebot umfasste eine längerfristige Beratung und Begleitung. Alle Klientinnen waren weiblich. Im Jahr 2017 hatten insgesamt 23 Personen Kontakt zur BBMeZ. Elf der Klientinnen waren an die BBMeZ schon angebunden und die Unterstützung wurde 2017 fortgesetzt . Zwölf Personen haben 2017 neu den Kontakt zur BBMeZ aufgenommen. Einer der Kontakte davon war eine mehrfache Beratung einer Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt. Bei allen anderen neuen Kontakten ergaben sich Hinweise auf Menschenhandel und die Personen wurden längerfristig an die Beratungsstelle angebunden . Alle Klientinnen waren weiblich. Im Jahr 2018 hatten insgesamt 40 Personen Kontakt zur BBMeZ. Zwanzig der Klientinnen waren an die BBMeZ schon angebunden und die Unterstützung wurde 2018 fortgesetzt . Zwanzig Personen nahmen 2018 neu den Kontakt zur BBMeZ auf. Zwei der Kontakte waren Beratungen von Familienangehörigen bzw. Partnern potenziell Betroffener . Bei zwei Personen konnten die BBMeZ-Beraterinnen im direkten Klientinnenkontakt keinen Menschenhandel identifizieren. Sechzehn Personen wurden an das Beratungsangebot der BBMeZ angebunden. Bei zwei dieser Kontakte waren die Betroffenen männlich. Von März 2017 bis zum 31. Mai 2018 wurden 416 Frauen und Männer durch MoBA beraten, davon 39% Frauen, 61% Männer. Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) war in der Beratungspraxis zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.05.2018 in 15 Beratungen Gegenstand. Eine weitergehende Aufschlüsselung der Daten ist nicht verfügbar . 24. Welche Maßnahmen hält der Senat für erforderlich um die Anzahl der Opfer, die eine entsprechendes Beratungsangebot annehmen, zu erhöhen? Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport wird im Jahr 2019 beginnen, das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfe bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Landesebene und in Kooperation mit der Freien Hansestadt Hamburg umzusetzen. Das Ziel ist es, durch die Gestaltung von Kooperationsnetzwerken und -vereinbarungen den Schutz der Betroffenen zu erhöhen. Dazu zählt ebenso die Vermittlung von Betroffenen in spezifische Beratungsangebote wie die Sensibilisierung von Fachkräften, die mit dem Themenkomplex des Kinderhandels in Berührung kommen . Zu der Definition der Terminologie Kinderhandel zählen hierbei neben der sexuellen Ausbeutung, der Handel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft, Erpressung zu kriminellen Handlungen sowie das Anhalten zur Bettelei. Das Bundeskooperationskonzept beinhaltet Handlungsorientierungen für Behörden Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 und Praktiker*innen sowie Vorschläge für organisatorische und kommunikative Strukturen . Dies sind Empfehlungen, die entsprechend der Voraussetzungen der einzelnen Bundesländer spezifisch angepasst werden können. Eine ressortübergreifende Regionalkonferenz wird gemeinsam mit der Freien Hansestadt Hamburg im Frühjahr 2019 ausgerichtet werden. Ein Beratungsgespräch für potenzielle Opfer ist seit dem 01.07.2017 durch das Prost- SchG für alle Prostituierten vorgeschrieben. Der Senat unterstützt Überlegungen zur Einführung eines Schaukastens für den Bereich der Helenenstraße, in dem Polizei und Beratungsstellen wichtige Informationen einstellen können. Aufsuchende Arbeit an bekannten sowie noch zu identifizierenden Orten der Straßenprostitution , der Bettelei etc. durch geschulte Polizeibeamt*innen und/oder Sozialarbeiter *innen, verbunden mit Angeboten mit niedrigschwelligem Zugang, kann Vertrauen zu geschultem Personal aufbauen. Sensibilisierung, Schulungen und Vernetzung bestehender Angebote und Akteur*innen , die in Kontakt mit mutmaßlichen betroffenen Minderjährigen und Erwachsenen aller Geschlechter kommen könnten (z.B. Jugendamt, BAMF, Polizei, Jobcenter, AfSD; Wohneinrichtungen, Notunterkünfte, Aufenthaltsorte der Wohnungslosenhilfe, Bahnhofsmission ; Krankenhäuser und Behandlungszentren, diverse Beratungsstellen und Institutionen der aufsuchenden Sozialarbeit…) werden fortgeführt und wo möglich intensiviert . 25. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten und den entsprechenden Beratungsstellen derzeit konkret aus? Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratungsstellen und weitere Institutionen wie AfSD, ZGF, Gesundheitsamt und Frauenhäuser tauschen sich zwei Mal jährlich beim Runden Tisch BBMeZ aus. Die Gerichte sind hier nicht beteiligt. Weiterhin gibt es zwischen dem K 54 der Polizei Bremen, dem Diakonischen Werk Bremen, Betreuungsbereich Arbeitsausbeutung, sowie der MoBA eine anlassbezogene Zusammenarbeitsübereinkunft. Die Beratungsstellen wenden sich an die Staatsanwaltschaft, wenn sie eine Bestätigung zur Vorlage beim Ausländeramt benötigen, wonach das jeweilige Menschenhandelsopfer noch als Zeuge/Zeugin im Strafverfahren benötigt wird, um eine Abschiebung zu verhindern. Generell pflegen die Mitarbeiter*innen der Ortspolizeibehörde regelmäßigen Austausch mit Beratungsstellen und weiteren Institutionen im Rahmen runder Tische/Arbeitskreise , an denen teilweise auch Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft teilnehmen. Die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen ist gut und unbürokratisch. 26. Gibt es in Bremen auf den Deliktsbereich Menschenhandel und Zwangsprostitution spezialisierte Staatsanwälte? Wenn Ja, wie viele? Wenn Nein, warum nicht? Die Staatsanwaltschaft Bremen hat drei Dezernate mit einem Arbeitsanteil von jeweils 20 % für spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingerichtet, von denen zurzeit zwei besetzt sind. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 27. Welche Fortbildungsangebote gibt es für Beamtinnen und Beamten der Polizei und Staatsanwaltschaft zum Thema Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution? Für Staatsanwälte*innen gibt es einmal jährlich eine drei bis viertägige Fortbildungsveranstaltung der Deutschen Richterakademie. Ferner findet einmal im Jahr ein zweitägiger Erfahrungsaustausch beim Bundeskriminalamt (BKA) statt, an dem auch Staatsanwälte*innen teilnehmen. Schließlich bietet die Europäische Union über das European Judicial Training Network (EJTN) internationale Tagungen zu beiden Themen an. Die Mitarbeiter*innen der Fachdienststellen der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven nehmen an einem 5-tägigen Speziallehrgang Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung beim BKA teil und besuchen regelmäßige Fachtagungen (z. B. jährliche bundesweite Sachbearbeitertagungen). 28. Wie werden diese Fortbildungsangebote von Beamtinnen und Beamten der Polizei angenommen? Die Fortbildungsveranstaltungen werden durch die Beamten der Fachdienststelle als notwendig erachtet und regelmäßig im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten besucht . 29. Wie werden diese Fortbildungsangebote von Beamtinnen und Beamten der Staatsanwaltschaft angenommen? In der Regel nehmen Staatsanwälte*innen, die bzw. der ein Menschenhandelsdezernat bearbeiten, mindestens zu Beginn der Bearbeitung dieser Verfahren einmal an der Fortbildung der Deutschen Richterakademie (s.o. zu Frage 27) teil. Je nach Kapazität und Interesse werden auch weitere Fortbildungsveranstaltungen besucht. 30. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz wurden im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017 gestellt? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017, nach Geschlecht und Herkunftsland ) Da die Ausländerbehörden der Freien Hansestadt Bremen keine entsprechenden Statistiken führen, stammen die nachfolgenden Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) jeweils zum Stichtag 31.12.. Im AZR wird nur der Bestand zum Stichtag angezeigt und nicht, wie viele Anträge gestellt wurden: Im Jahr 2015 gab es drei Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 4a AufenthG (zwei Männer - brasilianische Staatsangehörige, eine Frau - nigerianische Staatsangehörige ). Im Jahr 2016 hatte zum Stichtag ein brasilianischer Staatsangehöriger eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Im Jahr 2017 waren es zwei Aufenthaltserlaubnisse (ein Mann - brasilianischer Staatsangehöriger, eine Frau - nigerianische Staatsangehörige ). 31. Wie viele der beantragten Aufenthaltserlaubnisse wurden erteilt und wie viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt? (Bitte jeweils aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2017) Eine statistische Erfassung über Anträge zu Aufenthaltstiteln erfolgt nicht (s. auch vorherige Antwort); das Gleiche gilt auch für Ablehnungen von Aufenthaltstiteln. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 32. Gibt es Maßnahmen, um die finanzielle Abhängigkeit von Opfern des Menschenhandels und der Zwangsprostitution von den Tätern zu verringern? Ein Schwerpunkt der Arbeit der Fachberatungsstellen ist die Aufklärung von Ratsuchenden über ihre Rechte sowie über Wege der Unterstützung bei der Lösung aus Ausbeutungsverhältnissen. Dazu gehören Möglichkeiten und Wege von Strafanzeigen und zu möglichen zivilrechtlichen Klagen, aber auch Ausstiegsberatung aus der Prostitution . Diese Maßnahmen erreichen allerdings nur diejenigen, die sich an die Beratungsstellen wenden. Auch in der Erstberatung bei Anmeldung zur Prostitution sind grundlegende Informationen systematisch vorgesehen. Ob und in welcher Form Betroffene diese nutzen kann nicht nachvollzogen werden. Gemäß §§ 42 Abs.2 Satz 3 SGB VIII und § 42a Abs.1 Satz 3 SGB VIII sorgt das Jugendamt während einer (vorläufigen) Inobhutnahme für das Wohl der minderjährigen Person und stellt ihren Lebensunterhalt sicher. Darüber hinaus wird gem. § 39 Abs.1 Satz 1 SGB VIII der notwendige Unterhalt von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege sowie in Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen sichergestellt. Dadurch kann auch die finanzielle Abhängigkeit von den Tätern verringert werden. Soweit Opfer-/Zeugenschutzmaßnahmen erforderlich sind, wird die verdeckte Unterbringung von der Polizei initiiert und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft durchgeführt . Anfallende Kosten werden hierbei von Amts wegen übernommen. 33. Inwiefern könnten solche Maßnahmen nach Auffassung des Senats zu einer Aufhellung des Dunkelfeldes und zu einer effektiveren Strafverfolgung beitragen?“ Dem Senat ist nicht bekannt, ob die eine finanzielle Unabhängigkeit von Betroffenen von Täter/innen zu einer effektiveren Strafverfolgung beiträgt. Gerade im Deliktsbereich Menschenhandel und Zwangsprostitution sind aus Sicht der Fachdienststellen eine enge Begleitung, vertrauensbildende Maßnahmen und das Sicherheitsgefühlt wichtig für die Betroffenen, um als Opfer/Zeuge*in ein Strafverfahren durchstehen zu können. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft