– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 2010 Landtag 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. November 2018 Förderung von leistungsstarken und potenziell besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern im Rahmen inklusiver Beschulung Im Rahmen inklusiver Beschulung ist es wichtig über ein breites pädagogischdidaktisches Angebot an differenzierten Methoden und Instrumenten im Unterricht zu verfügen. Nur so kann sichergestellt werden, dass tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden können, auch Kinder und Jugendliche mit umfangreichen körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen sowie solche, die sehr leistungsstark sind. Die pädagogische Reichhaltigkeit im Rahmen inklusiver Beschulung ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass diese gelingt und auch wirklich jedes Kind seinen individuellen Voraussetzungen entsprechend gefördert werden kann und sein maximales Lern- und Leistungsziel an der Schule erreicht. Das bedeutet auch, spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und vorzuhalten, die leistungsstark und potenziell besonders leistungsfähig sind. Um diese Kinder frühzeitig gezielt fördern zu können, ist es wichtig, hierbei auch den Bereich der Kindertageseinrichtungen mit im Blick zu haben, um frühzeitig die Weichen richtig stellen zu können. Seit 2017 führt das Land Bremen ein Projekt unter der Überschrift „Durchgängige Begabungsförderung“ durch, welches auf die gemeinsame Initiative des Bundes und der Länder „Gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ zurückgeht. An diesem Projekt nehmen insgesamt zehn Schulen in Bremen und Bremerhaven in vier Verbünden mit dem Ziel teil, ihr Profil im Sinne der Begabungsförderung und mit Blick auf die institutionellen Übergänge zu schärfen und zu entwickeln. Zum 1. Februar 2019 soll dieses Netzwerk erweitert werden, es können sich neue Schulverbünde hierauf bewerben . Ausdrücklich können sich nun auch Kindertageseinrichtungen hieran beteiligen. Wir fragen den Senat (bitte differenziert zwischen Bremen und Bremerhaven aufführen): Hochbegabtenförderung im Allgemeinen: 1. Welche Möglichkeiten und Instrumente haben Kindertageseinrichtungen und Schulen über die Formen der Differenzierung im pädagogischen Kontext beziehungsweise inklusiven Unterricht hinaus, wenn sie mit Kindern beziehungsweise Jugendlichen zu tun haben, bei denen sie den Eindruck haben, dass diese besonders leistungsstark beziehungsweise potenziell besonders leistungsfähig sind? An wen können sie sich wenden und welche Angebote stehen ihnen zur Verfügung? 2. An welchen Kindertageseinrichtungen und Schulen gibt es bereits besondere Angebote für diese Kinder und Jugendliche und was beinhalten sie? 3. In welchem Rahmen und Umfang bietet die ganztägige Beschulung spezielle Möglichkeiten, gezielt leistungsstarke und potenziell besonders leistungsfähige Kinder zu fördern? – 2 – 4. Über welche Instrumentarien verfügt der Senat für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen und mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, um hier leistungsstarke und potenziell besonders leistungsfähige Kinder und Jugendliche zu erkennen und welche Förderungsmöglichkeiten werden für sie vorgehalten? 5. In welchem Umfang wird von der Möglichkeit eines Frühstudiums an der Universität Bremen Gebrauch gemacht und wie werden Schülerinnen und Schüler darin begleitet, die überlegen, ein solches Studium zu beginnen? 6. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang das Projekt „Schach macht schlau!" an den Bremer und Bremerhavener Grundschulen und wie wird dies von den Schulen genutzt? Projekt „Durchgängige Begabungsförderung": 7. Welche Konzepte der Begabtenförderung werden an den vier Verbünden mit zehn teilnehmenden Schulen praktiziert? Wie werden die Übergänge zwischen den Schulen bei diesen Verbünden ausgestaltet? 8. Welche Aufgaben übernehmen hierbei die Vernetzungsstelle Begabungsförderung Bremen, das Landesinstitut für Schule und die Karg-Stiftung? 9. Welche der Schulen werden darüber hinaus über das bundesweite Projekt „Leistung macht Schule" (LemaS) wissenschaftlich begleitet und evaluiert ? Was beinhaltet diese Begleitung und Evaluierung? 10. Was bedeutet dies für die gemeinsame Arbeit der (Klassen-)Lehrerinnen und Lehrer an den beteiligten Schulen, der Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) und der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZen)? 11. Wie viele Verbünde haben sich auf die Ausschreibung für die Aufnahme weiterer Verbünde zum 1. Februar 2019 beworben und welche Verbünde haben den Zuschlag bekommen? Welche Kriterien waren hierfür leitend? 12. Was war bei der Entscheidung zentral, bei den neuen Verbünden auch solche aufzunehmen, an denen Kindertageseinrichtungen beteiligt sind? Welche besonderen Herausforderungen gilt es hierbei zu berücksichtigen? 13. Wann wird es eine Evaluation des Projektes geben und welche Planungen gibt es seitens des Senats, die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse auch anderen Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung zu stellen? D a z u Antwort des Senats vom 22. Januar 2019 Hochbegabtenförderung im Allgemeinen: 1. Welche Möglichkeiten und Instrumente haben Kindertageseinrichtungen und Schulen über die Formen der Differenzierung im pädagogischen Kontext beziehungsweise inklusiven Unterricht hinaus, wenn sie mit Kindern beziehungsweise Jugendlichen zu tun haben, bei denen sie den Eindruck haben, dass diese besonders leistungsstark beziehungsweise potenziell besonders leistungsfähig sind? An wen können sie sich wenden und welche Angebote stehen ihnen zur Verfügung? In Kindertageseinrichtungen gilt im Grundsatz eine ganzheitliche und inklusive Bildungsunterstützung. Dazu gehört die Vermittlung grundlegender Kompetenzen und die Entwicklung sowie die Unterstützung und Stärkung persönlicher Ressourcen. Daher wird im Elementarbereich ein individueller und kindzentrierter Ansatz verfolgt, der eine Binnendifferenzierung impliziert. Die Fachkräfte in den Einrichtungen haben grundsätzlich einen individuellen Blick auf das Kind. Dadurch gelingt es, Potenziale zu wecken und Stärken zu fördern. Wenn es Erkenntnisse gibt, dass die im Kita-Alltag zu realisierende individuelle Förderung nicht ausreicht, um – 3 – den besonderen Bedürfnissen eines Kindes zu entsprechen, besprechen sich die pädagogischen Fachkräfte im Team und mit den Eltern, um gezielte Fördermaßnahmen in die Wege zu leiten. Im Einzelfall kann die Option einer Früheinschulung geprüft werden. Kindertageseinrichtungen können sich zu Fragen in Bezug auf besonders leistungsstarke beziehungsweise potenziell besonders leistungsfähige Kinder an die Fachberatungen der Träger oder an die vier Erziehungsberatungsstellen des Amtes für Soziale Dienste wenden. Die inklusive Schule hat die Aufgabe, den Unterricht individualisierend und differenzierend so aufzubauen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihr Potenzial möglichst optimal entfalten können. Dies gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Unterstützungsbedarf, sondern explizit auch für jene mit einem hohen Potenzial, auch wenn sich dies aufgrund des kulturellen, sprachlichen oder auch sozio-ökonomischen Hintergrunds des Einzelnen nicht unmittelbar erkennen lässt. Darüber hinaus finden Schülerinnen und Schüler, deren Lernverhalten ein besonderes Potenzial erkennen lässt, an vielen Schulen Angebote, die außerhalb des regulären Unterrichts durchgeführt werden. Beobachten Lehrkräfte ausgeprägte Stärken einer Schülerin oder eines Schülers und vermuten eine besondere Begabung, besteht die Möglichkeit , dies durch das Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP) der Schule genauer überprüfen zu lassen. In besonderen Einzelfällen, bei denen die schulinternen Unterstützungsmaßnahmen und Angebote nicht zum erwünschten Erfolg führen, gibt es in den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) speziell geschulte Pädagoginnen und Pädagogen und Psychologinnen und Psychologen. Sie bieten eine diagnostische Unterstützung an und beraten die Lehrkräfte, welche individuellen Angebote im Einzelfall sinnvoll sind, um die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und hohem Leistungspotenzial bestmöglich zu fördern. Einige Oberschulen haben in ihrem schulischen Rahmen sogenannte „Talentpools “ für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler eingerichtet, in denen Förderangebote gruppenweise gebündelt werden können. Schulen werden darüber hinaus jährlich aufgefordert, Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an der Deutschen Schülerakademie vorzuschlagen oder eine Bewerbung um Schülerstipendien wie „Grips gewinnt“ (Joachim Herz-Stiftung) zu unterstützen. Bei Fragen zum Thema Begabungsförderung und Hochbegabung können sich die Kindertageseinrichtungen und Schulen an die Fachdienste, Praxen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderärzte und zum Thema Hochbegabung arbeitende Vereine wenden. Seit dem 1. August 2018 gibt es für das Land Bremen die „Vernetzungsstelle Begabungsförderung Bremen“, die als Schnittstelle fungiert und systemische Anfragen von Kitas und Schulen aufnimmt und an die entsprechenden Experten weiterleitet, mit dem Ziel des Kompetenzaufbaus in den Systemen. 2. An welchen Kindertageseinrichtungen und Schulen gibt es bereits besondere Angebote für diese Kinder und Jugendliche und was beinhalten sie? In den Kindertageseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven findet eine ganzheitliche Förderung aller Kinder statt. Exklusive spezialisierte Angebote für hochbegabte Kinder existieren im Kita-Kontext nicht. An vier Bremer und einem Bremerhavener Standort werden im Verbund zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen aktuell begabungsfördernde Strukturen entwickelt. Derzeit nehmen die Grundschulen Baumschulenweg, Alfred-Faust-Straße, Arsten, Stichnathstraße, Melanchthonstraße und Altwulsdorfer Schule sowie die weiterführenden Schulen – 4 – am Barkhof, Gymnasium Links der Weser, Waller Ring und Paula-Modersohn -Schule teil, weitere Standorte beginnen im Februar 2019. Vorbild ist dabei das Projekt „(Hoch-)begabung inklusiv“, das an der Grundschule Pfälzer Weg im Verbund mit der Oberschule Koblenzer Straße und in Kooperation mit der Karg-Stiftung entwickelt wurde. Der Schwerpunkt liegt auf dem „Forschenden Lernen“. Auch alle anderen Formen des projektorientierten , selbstgesteuerten und individualisierten Lernens bieten Kindern und Jugendlichen mit besonderen Begabungen die Unterstützung, die sie benötigen, um ihre Leistungsspitzen zu zeigen. Aus dem Projekt „SINUS an Grundschulen“, das 2014 endete, entstanden acht „regionale Lernwerkstätten“ für Naturwissenschaften und Mathematik , die den Schulen der Region Anregungen geben und Fortbildungen zu bestimmten Themen anbieten. Die Lernwerkstätten bieten den Kindern die Möglichkeit, ihre besonderen Interessen und Begabungen im naturwissenschaftlichen Bereich zu entdecken und auszubilden, sowohl im Regelunterricht als auch außerhalb zusätzliche Angebote im MINT-Bereich. Seit 2013 werden immer mehr Grundschulen (aktuell sind es 61 im Land Bremen) zum „Haus der kleinen Forscher“, einem Projekt zur Förderung der naturwissenschaftlichen Kompetenzen. Auch viele Kindertagesstätten in Bremen und Bremerhaven bieten dies an. Eine Verknüpfung der beiden Netzwerke ist aktuell im Aufbau, um auch hier eine Durchgängigkeit zu gewährleisten. Die Schulen sind aufgefordert, die Möglichkeiten zur Profilbildung zu nutzen , die ihnen die flexibel handhabbare Kontingentstundentafel gibt. In den Schulen mit zum Beispiel besonderem sportlichen Profil werden so die Stundenpläne auf die speziellen Anforderungen (Training, Wettkämpfe) abgestimmt. Dies ist für die Oberschule an der Ronzelenstraße in der Kooperationsvereinbarung Verbundsystem Leistungssport geregelt und wird für das Gymnasium Links der Weser mit dem Bremer Fußballverband e.V., Werder Bremen e.V. und der senatorischen Behörde abgestimmt. Der Senat begrüßt und fördert die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aller Schulstufen an Schülerwettbewerben, die sich als Instrument zur Förderung und Weiterentwicklung besonderer Begabungen etabliert haben . Die Angebotsvielfalt reicht von bereits für die Grundschule geeigneten Eingangsstufen (Känguru der Mathematik) über Juniorstufen (Informatik-Biber, Internationale Junior Science Olympiade) bis hin zu Leistungswettbewerben wie Jugend forscht, der Mathematik-Olympiade, Jugend trainiert für Olympia beziehungsweise für Paralympics, der Solosparte im Bundeswettbewerb Fremdsprachen oder dem Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten. Wettbewerbsarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen als besondere Lernleistung in die Abiturprüfung eingebracht werden. Es gibt sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven Oberschulen, die bei entsprechender Nachfrage Schnellläuferkurse anbieten. Die Schülerinnen erhalten zusätzlichen Unterricht am Nachmittag und haben bei erfolgreicher Bewältigung die Möglichkeit, bereits nach der 9. Jahrgangsstufe auf die Gymnasiale Oberstufe zu wechseln. Zum Schuljahr 2018/2019 haben im Land Bremen insgesamt 32 Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit genutzt. 3. In welchem Rahmen und Umfang bietet die ganztägige Beschulung spezielle Möglichkeiten, gezielt leistungsstarke und potenziell besonders leistungsfähige Kinder zu fördern? Der Ganztag ist ein wichtiges Element in der Schule, um den Schülerinnen und Schülern die Freiräume zu eröffnen, die sie benötigen um ihre Talente zu entfalten. Das Angebot im Ganztag sollte sich am Interessen- und Begabungsprofil der Kinder orientieren. Um im Rahmen der ganztägigen Beschulung die gezielte Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schü- – 5 – ler zu erreichen, setzen sich die Schulen im Rahmen ihres Schulprogramms mit den Fragestellungen der Begabungsförderung auseinander und realisieren im Rahmen der Rhythmisierung gezielte Angebote. Die Angebote reichen von Denker- und Forschergruppen über Philosophierclubs bis hin zu Theater- und Musikgruppen, es werden zudem Schach-AGs, Schülerzeitungs-AGs und naturwissenschaftliche Gruppen angeboten. Eine Grundschule in Bremen bietet als Europaschule mehrere Sprachen als Arbeitsgemeinschaften beziehungsweise als Sprachbegegnung im Unterricht ab der ersten Klasse an (unter anderem Englisch, Französisch , Polnisch, Finnisch, Niederdeutsch). 4. Über welche Instrumentarien verfügt der Senat für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen und mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, um hier leistungsstarke und potenziell besonders leistungsfähige Kinder und Jugendliche zu erkennen und welche Förderungsmöglichkeiten werden für sie vorgehalten? Das Projekt „(Hoch-)begabung inklusiv“ hatte den Schwerpunkt, besondere Begabungen bei Schülerinnen und Schülern zu entdecken, deren Potenziale aufgrund nicht vorhandener beziehungsweise gering ausgebildeter Sprachkompetenz nicht offensichtlich zu erkennen ist. Die Erkenntnisse aus diesem Projekt werden nun im Folgeprojekt „Durchgängige Begabungsförderung“ an weiteren Standorten weiterentwickelt. Kinder mit geringen Sprachkenntnissen profitieren vom Projekt „Schach macht schlau!“, da Sprache beim Schachspiel eine untergeordnete Rolle spielt. Daher können Kinder hier bereits ihre Stärken zeigen und weiterentwickeln , auch wenn sie die Strategien noch nicht verbalisieren können. Der Senat hat den erfolgreichen Wettbewerb „Jugend debattiert“ (Gemeinnützige Hertie-Stiftung) im Schuljahr 2017/2018 erweitert um die Sparte „Jugend debattiert in Vorkursen/Sprachlernklassen“. Mit der „VorbilderAkademie“ hat die Stiftung Bildung und Begabung 2011 ein neues Bildungsangebot innerhalb ihrer Akademieprogramme etabliert, das sich explizit an Jugendliche mit Migrationshintergrund aus dem 9. und 10. Jahrgang wendet und sie dabei unterstützt, individuelle Bildungswege und Perspektiven nach dem Schulabschluss zu entdecken. Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen an Kursen und Workshops teil, um zum Beispiel Fähigkeiten wie Rhetorik, Auftreten, Zeitmanagement und Teamarbeit zu trainieren, können sich aber auch als Vorbilder für andere bewerben und ihre Erfahrungen weitergeben. Für die Teilnahme an diesem Angebot bewerben sich Schülerinnen und Schüler direkt bei der Stiftung. Schulen werden auf die Fördermöglichkeiten der Stiftung regelmäßig hingewiesen und aufgefordert, Jugendlichen der jeweiligen Zielgruppe eine Bewerbung zu empfehlen. Mit dem sogenannten 2-P-Verfahren ist in Baden-Württemberg ein Diagnostikverfahren speziell für Schülerinnen und Schüler entwickelt worden, die beziehungsweise deren Eltern ebenfalls aus einem anderen Land stammen . Das 2-P-Verfahren ist eine onlinebasierte, sprachreduzierte Potenzialanalyse . Sie ist geeignet, um bei Kindern mit noch geringen Deutschkenntnissen festzustellen, auf welchem Leistungsniveau sich zum Beispiel mathematische Kenntnisse ungefähr befinden und über welche überfachlichen Potenziale die Schülerinnen und Schüler verfügen. Das Verfahren wird derzeit für einen eventuellen Einsatz im Land Bremen geprüft . 5. In welchem Umfang wird von der Möglichkeit eines Frühstudiums an der Universität Bremen Gebrauch gemacht und wie werden Schülerinnen und Schüler darin begleitet, die überlegen, ein solches Studium zu beginnen? Ab der 10. Jahrgangsstufe haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit , in Fächern, in denen sie besonders begabt, interessiert und motiviert – 6 – sind, eine oder mehrere Lehrveranstaltungen in Bachelorstudiengängen der Universität Bremen zu besuchen. Pro Semester nehmen derzeit im Schnitt zehn Schülerinnen und Schüler das Angebot des Frühstudiums wahr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen als Gasthörerinnen und Gasthörer an den Lehrveranstaltungen teil und können sich im Laufe des Semesters auch dafür entscheiden, an der jeweiligen abschließenden Prüfung teilzunehmen . Eine erfolgreiche Prüfungsleistung kann in der Regel angerechnet werden, wenn die Schülerinnen und Schüler sich nach Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung für das entsprechende Studienfach an der Universität Bremen einschreiben. Über das Frühstudium hinaus bietet die „Sommerakademie“ der Universität Bremen jährlich in der ersten Woche der Sommerferien leistungsstarken Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, intensiv mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gemeinsam an einem eigenen Forschungsprojekt zu arbeiten und es im Rahmen einer öffentlichen Abschlussveranstaltung vorzustellen. Im Schnitt nehmen etwa 50 Schülerinnen und Schüler an der Sommerakademie teil. Frühstudium und Sommerakademie werden federführend von der Transferstelle der Universität Bremen organisiert. Sowohl für das Frühstudium als auch für die Sommerakademie müssen sich die Schülerinnen und Schüler bewerben, dazu gehören Empfehlungsschreiben der Lehrkräfte und die Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten. So wird gewährleistet, dass Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte in den Entscheidungs- beziehungsweise Auswahlprozess eingebunden sind. 6. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang das Projekt „Schach macht schlau!" an den Bremer und Bremerhavener Grundschulen und wie wird dies von den Schulen genutzt? Das Schachspielen bietet eine gute Möglichkeit, besondere Begabungen zu entdecken und zu fördern. Daher kann es ein sinnvoller Ansatz sein, dem Schachspiel im Unterricht einen festen Platz zu geben. Um die positiven Wirkungen, die das Schachspielen auf die Konzentrationsfähigkeit , die kognitive Entwicklung und die Schulung der mathematischen und strategischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler hat, zu nutzen, wurde ein Programm entwickelt, das es ermöglicht, Schach im Unterricht systematisch und regelmäßig einzusetzen. Das Projekt „Schach macht schlau!“ ist in diesem Schuljahr erstmalig an Bremer Grundschulen gestartet, es sind 73 Klassen aus 17 Grundschulen beteiligt. Da alle Kinder der beteiligten Klassen an dem Projekt teilnehmen, profitieren hier auch Kinder, die sonst seltener zum Beispiel an Schach-AGs teilnehmen. Mit dem Projekt soll auch erreicht werden, dass sich Mädchen gleichermaßen wie Jungen begeistern lassen; denn in den bestehenden Schach-AGs an Schulen ist der Jungenanteil in der Regel deutlich höher. Auch Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern sollen motiviert werden, da diese eher selten durch ihre Familien mit Schach in Kontakt kommen. Insbesondere Kinder mit geringen Deutschkenntnissen können profitieren , da die Sprache für die Entwicklung erfolgreicher Strategien beim Schach, zumindest zunächst, eine untergeordnete Rolle spielt. Projekt „Durchgängige Begabungsförderung": 7. Welche Konzepte der Begabtenförderung werden an den vier Verbünden mit zehn teilnehmenden Schulen praktiziert? Wie werden die Übergänge zwischen den Schulen bei diesen Verbünden ausgestaltet? Grundlage der Konzepte an den einzelnen Standorten ist die Bund-Länder -Initiative, die zu diesem Thema „Empfehlungen zur Förderung leistungsstarker und potenziell leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ – 7 – entwickelt hat. 300 Schulen bundesweit werden in der Entwicklung von begabungsfördernden Konzepten auch wissenschaftlich begleitet und unterstützt . Die Basis dafür sind die Vorgaben der Bildungsinitiative des Bundes und der Länder „Leistung macht Schule (LemaS)“. Darin ist festgelegt, dass sich die Schulen auf einen gemeinsamen Begabungsbegriff einigen, ein Leitbild entwickeln, die Lernkultur, beziehungsweise den Regelunterricht daran orientiert gestalten und im pädagogisch-diagnostischen Bereich entsprechend Kompetenzen aufbauen, um auch bei sozialer und sprachlicher Benachteiligung verdeckte Begabungen zu erkennen. In Weiterentwicklung der Bund-Länder-Initiative wird in Bremen ein besonderer Fokus auf die Gestaltung der Übergänge und die Entwicklung eines gemeinsamen Begabungsverständnisses sowie eines gemeinsamen Förderkonzepts gelegt. Deshalb arbeiten alle derzeit beteiligten Schulen im Verbund zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen. Es wurden individuelle Ziele der Schulen und aufeinander bezogene Ziele für den Verbund abgeleitet. Die aufnehmenden und abgebenden Schulen treffen sich in den Projektgruppen als Verbünde und in den Netzwerken regelmäßig, um aufeinander abgestimmte Förderangebote zu entwickeln, Projekte zu planen, sich ihre Unterrichtskonzepte vorzustellen, gegenseitig zu hospitieren und sich regelmäßig in den Netzwerktagungen auszutauschen . Um die Begabungsförderung an den einzelnen Schulen zu organisieren und den Lehrkräften im Einzelfall beratend zur Seite zu stehen sowie die Übergänge zwischen den Schulen zu koordinieren, werden für jede Schule „Begabungslotsen“ ausgebildet. Zukünftig werden auch Kitas in die bestehenden Verbünde aufgenommen und mit vergleichbaren Ressourcen ausgestattet und unterstützt. Nach Abschluss der Projektzeit sollen die dann in allen Verbundeinrichtungen ausgebildeten „Begabungslotsen“ anderen Verbünden als Multiplikatoren beratend zur Seite stehen. 8. Welche Aufgaben übernehmen hierbei die Vernetzungsstelle Begabungsförderung Bremen, das Landesinstitut für Schule und die Karg-Stiftung? Die Vernetzungsstelle begleitet und berät alle beteiligten Schulen und Kindertageseinrichtungen eng in der Umsetzung des Projektes, sowohl auf organisatorischer als auch auf inhaltlicher und systemischer Ebene. Sie begleitet und unterstützt den jeweiligen begabungsfördernden institutionellen und verbundbezogenen Entwicklungsprozess aufgrund von Rückmeldungen der jeweiligen Gruppen, führt zum Beispiel Ist-Stands-Analysen vor Ort, Hospitationen und Beratung der Steuergruppen in den Einrichtungen durch. In Kooperation mit dem Landesinstitut für Schule werden Fortbildungsveranstaltungen sowohl schul- und Kita-intern als auch zentral für die Verbünde konzipiert und durchgeführt. Ebenso werden Qualifikationsreihen für die Begabungslotsen angeboten. Die Vernetzungsstelle Begabungsförderung, die senatorische Behörde und das Landesinstitut bilden die Steuergruppe des Projektes und leiten die Arbeit der unterstützenden Planungsgruppe, in der zusätzlich Vertreterinnen und Vertreter der ReBUZ, der Universität und des Magistrats Bremerhaven mitarbeiten . Die Karg-Stiftung berät und unterstützt das Bremer Netzwerk „durchgängige Begabungsförderung“ auf der Basis einer langjährigen erfolgreichen Kooperation im Projekt „(Hoch-) Begabung inklusiv“. Sie stellt bei Bedarf und in regelmäßigen Zusammentreffen mit der Steuergruppe ihre Fachexpertise zur Verfügung, um die Schulen und Kindertageseinrichtungen am Ende der Qualifizierungsphase erfolgreich zertifizieren zu können. 9. Welche der Schulen werden darüber hinaus über das bundesweite Projekt „Leistung macht Schule" (LemaS) wissenschaftlich begleitet und evaluiert ? Was beinhaltet diese Begleitung und Evaluierung? – 8 – Die Altwulsdorfer Grundschule in Bremerhaven sowie der Verbund Grundschule Baumschulenweg – Oberschule am Barkhof werden über das LemaS-Projekt begleitet und evaluiert. In den Teilprojekten von LemaS soll eine theorie- und evidenzbasierte Optimierung von schulischen Entwicklungsmöglichkeiten leistungsstarker und potenziell leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler im Regelunterricht erreicht werden. Konkret soll diese Optimierung in den beiden verpflichtenden Kernmodulen „Leitbildentwicklung“ und „Fördern und Fordern im Regelunterricht“ erreicht werden. Dazu werden Diagnose- und Förderkonzepte weiterentwickelt und in den Regelunterricht integriert. Besonders berücksichtigt werden dabei die verschiedenen individuellen Potenziale und Bedarfe von leistungsstarken und potenziell besonders leistungsfähigen Kindern. Die Ergebnisse sollen dokumentiert und gemeinsam mit den Lehrkräften und dem Forschungsteam ausgewertet und auf diese Weise stetig erweitert und optimiert werden. Abschließend ist geplant, die erfolgreich erprobten Konzepte in Form von didaktisch-methodischen Handreichungen zu publizieren und einer breiten Lehrerschaft anzubieten. 10. Was bedeutet dies für die gemeinsame Arbeit der (Klassen-)Lehrerinnen und Lehrer an den beteiligten Schulen, der Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) und der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZen)? Durch den Aufbau von durchgängigen begabungsfördernden Konzepten an den einzelnen Standorten und die Ausbildung der Begabungslotsen entsteht eine hohe Qualität an den einzelnen Schulen. Die Begabungslotsen können die ZuP der einzelnen Schulen fachlich beraten und somit deren Arbeit maßgeblich unterstützen und qualitativ schärfen. Die Zusammenarbeit mit den Begabungsexperten der ReBUZ wird durch die Qualifizierung der Lehrkräfte und die Begabungslotsen deutlich verbessert . 11. Wie viele Verbünde haben sich auf die Ausschreibung für die Aufnahme weiterer Verbünde zum 1. Februar 2019 beworben und welche Verbünde haben den Zuschlag bekommen? Welche Kriterien waren hierfür leitend? Für das Ausschreibungsverfahren haben sich sechs Verbünde und eine einzelne Kindetageseinrichtung beworben. Kriterien für die Auswahl waren • die gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit im Projekt • ein gemeinsames Kurzkonzept, aus dem die geplanten Arbeitsschwerpunkte im Begabungsprojekt mit der klaren Ausrichtung auf die Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Kinder beziehungsweise Schülerinnen und Schüler im Kontext inklusiver durchgängiger Bildung hervorgehen soll • eine kurze Darstellung des jeweiligen Entwicklungsstandes im Bereich der Begabungsförderung Weiterhin sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden: • Es sollten sich jeweils Verbünde bewerben, die aus mindestens einer Kindertageseinrichtung, mindestens einer Grundschule und mindestens einer weiterführenden Schule bestehen. • Neben den Kindertagesstätten sollten alle Schulformen, also Grundschulen , Oberschulen und Gymnasien, vertreten sein. • Es sollten möglichst unterschiedliche Konstellationen sein. • Es sollten Standorte aus möglichst vielen Regionen sein. – 9 – Somit können folgende Verbünde aufgenommen werden, wobei bei den Letztgenannten die beteiligten Kindertageseinrichtungen noch nicht endgültig feststehen: • Wilhelm Kaisen Oberschule – Grundschule Helene Kaisen – Grundschule am Buntentorsteinweg – Kinderhaus Arche (St. Jacobi-Gemeinde ) • Oberschule an der Kurt-Schumacher-Allee – Grundschule an der Witzlebenstraße – KTH Dreifaltigkeit • Gesamtschule Mitte – Kinderschule • Kippenberg-Gymnasium – Grundschule an der Carl-Schurz-Straße – Kita N.N. • Oberschule an der Schaumburger Straße – Grundschule Stader Straße – Kita N.N. 12. Was war bei der Entscheidung zentral, bei den neuen Verbünden auch solche aufzunehmen, an denen Kindertageseinrichtungen beteiligt sind? Welche besonderen Herausforderungen gilt es hierbei zu berücksichtigen? Im Sinne der Durchgängigkeit der Förderung und der Prämisse, Förderung so früh wie möglich beginnen zu lassen, ist es ein wichtiger und logischer Schluss, die Kindertageseinrichtungen in das Projekt mit aufzunehmen. Dies entspricht auch den Bestrebungen, mit dem neuen Bildungsplan 0-10 die Bildungs-Durchgängigkeit zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen zu stärken. Eine Voraussetzung für die Auswahl der neuen Verbünde war, dass mindestens eine Kindertageseinrichtung beteiligt und konzeptionell eingebunden ist. Neben den Übergängen, die nun in jedem Verbund angelegt sind, gilt es, das Begabungskonzept nun entsprechend auf die Trias Kindertagesstätte – Grundschule – weiterführende Schule anzupassen . 13. Wann wird es eine Evaluation des Projektes geben und welche Planungen gibt es seitens des Senats, die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse auch anderen Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung zu stellen? In Bremen werden alle Netzwerk-Schulen und -Kita unter Beteiligung der Karg-Stiftung nach drei Jahren auditiert und zertifiziert. Die Schulen im LemaS-Verbund werden nach fünf Jahren evaluiert. Die Einrichtungsleitungen und Begabungslotsen stellen sicher, dass die in den beteiligten Schulen und Kindertageseinrichtungen entstandenen Konzepte und Strukturen zum Ende des Projektes institutionell verankert und über die Projektlaufzeit hinaus fortgeführt und weiterentwickelt werden. Die Vernetzungsstelle Begabtenförderung ebenso wie das Landesinstitut für Schule werden den Standorten auch nach Projektende beratend zur Seite stehen. Sie sorgen auch für den Transfer zu anderen Kindertageseinrichtungen und Schulen. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 2010 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. November 2018 Förderung von leistungsstarken und potenziell besonders leistungsfähigen Schüle-rinnen und Schülern im Rahmen inklusiver Beschulung Antwort des Senats vom 22. Januar 2019