1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2020 Landtag (zu Drs. 19/1920) 19. Wahlperiode 29.01.19 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 29. Januar 2019 „Inklusive Kulturpolitik in Bremen – wo stehen wir im Jahr 2018?“ Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Die 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schreibt in Artikel 30 Absatz 2 fest, dass alle Vertragsstaaten – somit auch Deutschland – geeignete Maßnahmen zu treffen haben, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, „ihr kreatives , künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft“. Aus der juristischen Perspektive betrachtet, muss Kulturpolitik also inklusiv ausgerichtet sein. Doch auch gesellschafts- und kulturpolitisch sollte die chancengerechte Teilhabe am kulturellen Leben von Menschen mit Behinderung selbstverständlich sein. Dabei geht es sowohl um eine barrierefreie Kultur- und Kunstrezeption, als auch um die aktive Teilhabe von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung sowie um Positionen und Funktionen „hinter den Kulissen “ in Kultureinrichtungen. In Kultureinrichtungen tätige Menschen mit Behinderung sind wichtige Impulsgeber für unsere Gesellschaft. Sie können neue Darbietungs- und Ausdrucksformen hervorbringen und andere Perspektiven einnehmen. Zudem ist die in Museen, Ausstellungen oder auf Bühnen dargebotene Kunst ein Spiegel der demokratischen Verfasstheit unserer Gesellschaft. Nur wenn alle Menschen eine Chance auf Partizipation haben , kann die gesellschaftliche Vielfalt sichtbar werden. Daher möchten wir für Menschen mit Behinderung den Zugang zum öffentlichen Kulturleben und zu Darstellungsmöglichkeiten als Künstlerin oder Künstler sicherstellen. Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten Handlungsempfehlungen oder Konzepte hat der Senat für das Bundesland Bremen auf Basis der UN-BRK aus dem Jahr 2008 speziell für den Kulturbereich ausgearbeitet? 2. Wie schätzt der Senat den Zugang zu den bremischen Kultureinrichtungen für Menschen mit Behinderung ein? Wo genau befinden sich unüberwindbare Barrieren (z.B. fehlende Rampen, zu hoch gehängt Exponate, zu kleine oder zu hoch angebrachte Beschilderungstafeln etc.)? 3. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um solche Barrieren abzubauen? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant? 4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Menschen mit geistiger Behinderung eine Teilhabe am kulturellen Leben und den Zugang zu den bremischen Kultureinrichtungen zu ermöglichen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 5. Welche Ensembles in Bremen und Bremerhaven sind inklusiv und wie werden diese von der Stadt gefördert oder unterstützt? 6. Inwieweit sind künstlerische Studiengänge öffentlicher Hochschulen inklusiv konzipiert ? Gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung entsprechende Zugänge zu den künstlerischen Studiengängen der öffentlichen Hochschulen. Wenn ja, welche? 7. Welche Maßnahmen haben die einzelnen Kultureinrichtungen bereits durchgeführt, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessen ? 8. Welche Programme hat der Senat bereits aufgelegt, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessen? 9. Welche Programme plant der Senat, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessern ? 10. Inwieweit wird sichergestellt, dass Stellenausschreibungen im öffentlichen Kulturbetrieb Menschen mit Behinderung nicht ausschließen? 11. Inwiefern werden insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Eltern unterstützt bei der Heranführung an den und der Teilhabe am Kulturbetrieb und die Angebote der kulturellen Bildung? 12. Welche Maßnahmen hält der Senat für erforderlich, um in Bürgerhäusern und Begegnungsstätten generationsübergreifend die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln?“ Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat hat am 2. Dezember 2014 den „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention “ beschlossen. Zeitgleich wurde der „Kommunale Teilhabeplan für die Seestadt Bremerhaven“ durch den Magistrat verabschiedet. Das Land und die Stadtgemeinde Bremen sowie die Seestadt Bremerhaven setzen damit die in Deutschland ratifizierte und damit als geltendes Recht anerkannte UN Behindertenrechtskonvention sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene um. Aktions- und Teilhabeplan konkretisieren den Auftrag, die gleichwertige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern, zu unterstützen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Dies bedeutet konkret etwa die Verwendung einer leicht verständlichen Sprache sowie entsprechende Unterstützungsangebote für seh- und hörbehinderte Menschen. Dazu gehört auch digitale Barrierefreiheit , also etwa das Einbinden von Gebärdenvideos auf Homepages oder das Hinterlegen von Bildbeschreibungen. Im Kontext kultureller Angebote heißt dies im Idealfall bauliche Barrierefreiheit für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator sowie für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen ebenso für Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Weitere Aspekte beziehen sich auf die Bereiche Information und Kommunikation, also Fragestellungen, wie Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen Kunst und Kultur zugänglich gemacht werden kann. Als Beispiel sei die Erschließung von Werken der bildenden Kunst für blinde Menschen genannt. Diese Entwicklung steht sicher erst am Anfang. Es ist das erklärte Ziel des Senats, möglichst allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Dies umfasst den Zugang zu kulturellen Dienstleistungen und Darbietungen, Kulturgut (etwa in Museen, Büchereien oder Archiven) ebenso wie die Möglichkeit, sich selbst kreativ zu betätigen. Zu den einzelnen Maßnahmen im Kulturbereich muss an dieser Stelle auf folgenden Umstand hingewiesen werden: Die bremische Kulturszene zeichnet sich durch eine hohe Vielfalt aus, die sich auch in einer Fülle unterschiedlicher Rechtsträgerstrukturen niederschlägt. Nahezu alle Kultureinrichtungen Bremens sind rechtlich selbstständig. Dies setzt den Einflussmöglichkeiten der Freien Hansestadt Bremen gewisse Grenzen. Lediglich auf die drei dem Senator für Kultur nachgeordneten Dienststellen Landesarchäologie, Staatsarchiv und das Landesamt für Denkmalpflege sowie auf die drei Eigenbetriebe Musikschule, Stadtbibliothek und Volkshochschule trifft dies nicht zu. Nach § 2 Abs. 2 des weiterentwickelten Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG), das im Dezember 2018 von der Bremischen Bürgerschaft in zweiter Lesung beschlossen wurde (Drs. 19/1826) sollen die Ziele des BremBGG auch in Unternehmen berücksichtigt werden, die vom Land Bremen und/oder einer seiner Stadtgemeinden mittelbar oder unmittelbar beherrscht werden. Insgesamt liegt die konkrete Umsetzung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten bei den Kulturakteuren selbst, deren besondere Freiheit nach § 11 der Landesverfassung geschützt ist. Die Beantwortung der nachstehenden Fragen zeigt – auch bei allem möglicherweise noch bestehendem Nachbesserungsbedarf – das hohe Engagement und das große Verantwortungsbewusstsein der Kulturschaffenden in Bremen und Bremerhaven beim Thema Inklusion . Der Senat schätzt und würdigt diese klare Haltung der bremische Kulturakteure. 1. Welche konkreten Handlungsempfehlungen oder Konzepte hat der Senat für das Bundesland Bremen auf Basis der UN-BRK aus dem Jahr 2008 speziell für den Kulturbereich ausgearbeitet? Der Senator für Kultur war von Beginn an – wie alle anderen Senatsressorts auch – im Rahmen des „Temporären Expertinnen- und Expertenkreises“ (TEEK) unter Leitung des Landesbehindertenbeauftragten an der Erarbeitung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für das Land Bremen beteiligt und hat sich dabei im Handlungsfeld 6 „Kultur, Freizeit und Sport“ zuständigkeitshalber eingebracht. Die konkrete Vorhabenplanung ist somit dem Aktionsplan zu entnehmen, über den der Bremischen Bürgerschaft mittels Anlage zur Drucksache 18/1657 am 2. Dezember 2014 berichtet wurde. Die dort niedergelegten Maßnahmen werden seitdem sukzessive umgesetzt, etliche von ihnen sind prozesshaft angelegt, da bspw. die Herstellung von Barrierefreiheit in bremischen Kultureinrichtungen vom Senat als steter Auftrag verstanden wird. 2. Wie schätzt der Senat den Zugang zu den bremischen Kultureinrichtungen für Menschen mit Behinderung ein? Wo genau befinden sich unüberwindbare Barrieren (z.B. fehlende Rampen, zu hoch gehängt Exponate, zu kleine oder zu hoch angebrachte Beschilderungstafeln etc.)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Insgesamt schätzt der Senat die Zugänglichkeit der bremischen Kultureinrichtungen für Menschen mit Behinderungen als gut ein, auch wenn es sicherlich noch Nachbesserungsbedarf gibt. So sind laut dem „Stadtführer Barrierefreies Bremen“ nahezu alle bremischen Kultureinrichtungen für Menschen im Rollstuhl selbstständig erreichbar und nutzbar. Die meisten Veranstaltungsorte sind rollstuhlgerecht zugänglich, in Einzelfällen fehlen allerdings barrierefreie Toilettenräume. In den vergangenen Jahren ist bei anstehenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Kulturbereich stets die Verbesserung der Barrierefreiheit, wo es möglich war, berücksichtigt worden. So sind etwa das Theater Bremen, das Focke-Museum, das Übersee- Museum, die Kunsthalle, die bremer shakespeare company, die Standorte von Stadtbibliothek , Volkshochschule und Musikschule, das Gerhard-Marcks-Haus oder die Weserburg im Wesentlichen vor allem für Menschen im Rollstuhl rollstuhlgerecht zugänglich. Aus einer Reihe von Gründen heraus kann auch trotz intensiver Bemühungen jedoch keine umfassende Barrierefreiheit bestehen. So gilt es auch, etwa bei denkmalgeschützte Gebäuden zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit abzuwägen. Eine entsprechende, zwischen Landeskonservator und Landesbehindertenbeauftragtem verständigte Regelung hat Eingang in das neue Bremische Denkmalschutzgesetz gefunden, dass im Dezember 2018 von der Bremischen Bürgerschaft (Drs. 19/1754) beschlossen wurde. Dieses stellt u.a. klar, dass Barrierefreiheit auch im Denkmalschutz ein öffentliches Interesse ist. Bei Beschilderung und Exponaten in den Museen sind zudem Kompromisse zwischen unterschiedlichen Besuchergruppen zu schließen. Ältere Menschen sollen sich nach Möglichkeit nicht bücken, Eltern ihre Kinder nicht hochheben müssen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sollen alles sehen, lesen und die Medienstationen bedienen können. Auch die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sind zu berücksichtigen. So wird bei der Umsetzung versucht, möglichst allen Interessen gerecht zu werden. Der Senat hat die Beantwortung dieser Frage mit den bremischen Kultureinrichtungen intensiv erörtert und weist auf die folgenden, bekannten Barrieren hin. Gleichwohl ist eine umfassende Beantwortung aufgrund der Heterogenität der bremischen Kulturlandschaft nicht möglich, so dass in der Folge auf besonders markante Beispiele Bezug genommen wird. Zum Abbau von Barrieren vgl. die Antwort auf Frage 3. Am Theater Bremen sind alle Spielstätten rollstuhlgerecht erreichbar, ebenso in der bremer shakespeare company. Einschränkungen gibt es u.U. in der Zugänglichkeit der Bühnen für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen. In der Schwankhalle sind der Zugang zum Foyer sowie zum Alten und Neuen Saal und den sanitären Anlagen weitestgehend rollstuhlgerecht. Garderoben, Büros und Probebühne sind hingegen nicht rollstuhlgerecht. Nach Möglichkeit werden zwei Rollstuhlplätze in der Mitte der 1. Sitzreihe freigehalten. Um den Zugang sicherzustellen werden Rollstuhlfahrer gebeten , sich vorher telefonisch anzumelden. Das gesamte Theater im Volkshaus ist in baulicher Hinsicht für alle Menschen barrierefrei, inklusive der behinderten gerechten Toilette. Das Schnürschuh-Theater ist hingegen nicht barrierefrei erreichbar und ein Umbau ist nach Theaterangaben auf Grund der räumlichen Gegebenheiten auch nicht möglich. Die Schaulust verfügt über zwei Zugangsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer. Das Theaterkontor und Mensch! Puppe ist nur im Erdgeschoss für Rollstuhlfahrer erreichbar. Es ist geplant, das Focke-Museum im Rahmen der Erneuerung der Dauerausstellung in den kommenden Jahren umfassend umzubauen. Dabei ist vorgesehen, auch die im Haupthaus bestehenden Barrieren nach Möglichkeit abzubauen. Die historischen Nebengebäude des Focke-Museums sind allerdings nicht uneingeschränkt barrierefrei zugänglich. Das Haus Mittelsbüren , die Tarmstedter Scheune und das Haus Riensberg sind jeweils nur über Treppenstufen oder erhobene Schwellen zu erreichen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Das Überseemuseum ist aus Denkmalschutzgründen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nur über einen barrierefreien Nebeneingang mit Rampe und Lift auf der Bahnhofseite oder den Mitarbeitereingang zu betreten, nicht jedoch über den eigentlichen Haupteingang, der nur über Treppenstufen zu erreichen ist. Die Kunsthalle Bremen ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer komplett barrierefrei, es fehlen aber beispielsweise taktile Leitsysteme und ausreichend deskriptive Audioguides für Menschen mit Sehbehinderungen. Teilweise sind einzelne Beschriftungen sehr klein. Texte in einfacher Sprache werden bislang nur punktuell zur Verfügung gestellt. In der Weserburg gibt es nur eine kleine Ausstellungsfläche des Zentrums für Künstlerpublikationen von etwa 30 Quadratmetern, die nur über eine Treppe erreichbar ist. Spezielle Vermittlungsangebote beispielsweise für Gehörlose gibt es dort bislang noch nicht. Das Wilhelm Wagenfeld-Haus ist im Wesentlichen rollstuhlgerecht, es gibt eine Rampe, einen Aufzug und eine entsprechend angepasste Toilette. Allerdings besteht bei der Rampe im Eingangsbereich noch ein Niveauunterschied von 1,5cm. Die Kasse ist nicht uneingeschränkt rollstuhlgerecht. Im Gerhard-Marcks-Haus sind der Verwaltungsbereich, ein Gang auf der Empore und das Atelier für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht zu erreichen. Nur schwer überwindbare Barrieren befinden sich – schon auf Grund der Baustruktur – in den Museen Böttcherstraße. Für den Einbau eines behindertengerechten Aufzugs wären hier umfassende bauliche Eingriffe in das Gebäudeensemble nötig. Der von den Bremer Philharmonikern genutzte Proberaum in der Plantage 13 ist zwar mit einem Rollstuhl erreichbar, dies gilt jedoch nur eingeschränkt für die dortigen Toiletten. Die Räumlichkeiten der Musiker Initiative Bremen GmbH und des Musikszene Bremen e. V. sind insgesamt nicht barrierefrei zugänglich. Zwei der drei Gebäude der Musikschule sind heute schon vollständig barrierefrei zugänglich, das Hauptgebäude der Musikschule wird voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2019 entsprechend umgebaut. Bei der Stadtbibliothek Bremen sind die Zentralbibliothek und die Zweigstellen insgesamt für Menschen im Rollstuhl zugänglich und nutzbar, nur in Einzelpunkten gibt es Einschränkungen . Gleiches gilt für die meisten Veranstaltungsorte der Volkshochschule, es fehlt jedoch an Sitzgelegenheiten vor den Veranstaltungsräumen, was für ältere Menschen ein Hindernis sein kann. Es gibt an der VHS keinen Unterrichtsraum mit visuellem Feueralarm, sodass Veranstaltungen von Gehörlosen für Gehörlose nicht ohne weiteres angeboten werden können . Es fehlt an einem Leitsystem für Sehbehinderte und Blinde. Auch die Türschilder können für manche zu hoch angebracht sein. Ein Raum mit einer Induktionsschleife, der Schwerhörigen Menschen eine bessere Teilhabe an Veranstaltungen ermöglichen könnte, fehlt bislang. Auch die Bürgerhäuser und Gemeinschaftszentren sind zwar weitestgehend, aber noch nicht alle vollständig rollstuhlgerecht. Die beiden Stadtteilateliers von Quartier Bremen sind vollständig barrierefrei zugänglich, die Verwaltungszentrale ist jedoch nicht barrierefrei und das Nunatak in Bremen-Blumenthal nur eingeschränkt, da dort auch keine rollstuhlgerechten sanitären Einrichtungen vorhanden sind. Das Obergeschoss des Krankenhausmuseums der KulturAmbulanz ist nicht barrierefrei zugänglich . Der Eingang des privat betriebenen Bremer Rundfunkmuseums ist nur über drei Treppenstufen zu erreichen; es wurde sich bislang damit beholfen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museums Besucherinnen und Besucher mit dem Rollstuhl über die Stufen heben. Platz für eine Rampe ist aufgrund der Verkehrssituation nicht vorhanden. Der Innenraum des Museums ist hingegen weitestgehend barrierefrei. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Musikszene Bremen e.V. würde gerne zur barrierefreieren Gestaltung des Gebäudes einen Fahrstuhl einbauen, dabei sind aber auch Denkmalschutzgesichtspunkte zu beachten, zudem wäre dies für den Verein finanziell schwer umzusetzen. Zum Abbau von etwaigen Barrieren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um solche Barrieren abzubauen? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Um Menschen mit Behinderungen eine bessere Orientierung zu verschaffen, wurden im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die bremischen Kultureinrichtungen gebeten, in ihren Publikationen Angaben zu den Zugangsmöglichkeiten inklusive der Türbreiten zu machen. Dies wurde flächendeckend umgesetzt. Entsprechende Hinweise sind darüber hinaus auch im Stadtführer Barrierefreies Bremen zu finden. Im entsprechenden Portal sind vielfach auch die Kultureinrichtungen Bremens mit Hinweisen zu Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu finden. Darüber hinaus informiert der Stadtführer „Barrierefreies Bremen“ umfassend über Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Der Aktionsplan sieht darüber hinaus die Herstellung von Barrierefreiheit in kulturellen Einrichtungen unter Beachtung der Rechtsträgerstruktur für die Bedarfe aller Personengruppen vor. Dies wird vom Senat als konstanter Prozess verstanden. Gleiches gilt für die im Aktionsplan niedergelegten Punkte, bei denen der Senat auf die Kultureinrichtungen einwirken soll, Angebote für Menschen mit Sehbehinderungen oder für Gehörlose zu schaffen. Zu diesen drei Punkten ist der Senat in den vergangenen Jahren tätig geworden. Zudem hat das Kulturressort die Einrichtungen darum gebeten, die Mitnahme von Assistenzhunden zu ermöglichen. Unter anderem durch die Kooperation mit dem Stadtführer „Barrierefreies Bremen“ anlässlich der „Langen Nacht der Museen“ 2016 hat sich die Sensibilität für inklusive Angebote nochmals deutlich erhöht. Auch die Führungen für Menschen mit Sehbehinderungen in den bremischen Museen ist ausgebaut worden. Die Kultureinrichtungen haben darüber hinaus umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um etwaige Barrieren zu beseitigen, die hier anhand ausgewählter Beispiele dargestellt werden: Im Theater Bremen wurden zuletzt ein neuer Fahrstuhl eingebaut sowie für das Brauhaus ein neues Foyer und ein Treppenlift realisiert. Sowohl im Kleinen wie auch im Großen Haus sind rollstuhlgerechte Toilettenräume vorhanden. In Planung sind Übersetzungen in Gebärdensprache für Schauspielaufführungen sowie das Übersprechen für Menschen mit Sehbehinderungen . Bei der Bremer Shakespeare Company ist der Zuschauerraum seit dem Neubau der Spielstätte 2013 rollstuhlgerecht und auch die Sanitäranlagen und Türbreiten wurden entsprechend angepasst. In der Schwankhalle wurde zuletzt das Kassenhäuschen angepasst und Rollstuhlplätze eingerichtet . In Planung ist ein Umbau des Zugangs zu den Probebühnen im Gebäude der benachbarten Städtischen Galerie und der Einbau eines Fahrstuhls. Im Volkshaus ist die Absenkung der Schwellen von Künstlergarderobe zur Bühne in Planung . Bei der Bausanierung des Überseemuseums durch Immobilien Bremen und der Ausstellungsgestaltung ist Barrierefreiheit Teil der Planung. Besucherinnen und Besucher können sich jederzeit an das Personal am neu eingerichteten Infopoint wenden. Im Rahmen der digitalen Strategie finden auch neue, barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zu Objekten oder virtuelle Ausstellungsbesuche Berücksichtigung. Für Blinde und Sehbehinderte gibt es ein spezielles Führungsangebot. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Das Haupthaus des Focke-Museum wird im Rahmen des Masterplans in den kommenden Jahren umfassend umgebaut und barrierefrei gestaltet. Zusätzlich bietet das Haus Sitzgelegenheiten in der gesamten Ausstellung an. Der Media-Guide enthält Informationen zu Exponaten in Audio- und Textform und ist bedingt für sehbehinderte und blinde Menschen geeignet . Auf Nachfrage und anlässlich von Sonderveranstaltungen werden in Kooperation mit dem Landesverband der Gehörlosen Führungen mit Übersetzung in die deutsche Gebärdensprache angeboten. Außerdem hat das Focke-Museum auf seiner Homepage die Leitlinien für barrierefreie Internetseiten umgesetzt; sie enthält Informationen in leichter Sprache und Videos in Gebärdensprache. Diese Inhalte sind jeweils von professionellen Dienstleistern geprüft und entsprechend übersetzt worden. Die Kunsthalle bietet personalisierte Vermittlungsangebote, die sich sowohl speziell als auch inklusiv an Menschen mit Seh-, Hör- und geistigen Behinderungen richten. Geplant sind beispielsweise digitale Vermittlungsangebote für Menschen mit Höreinschränkungen bis hin zur Gehörlosigkeit sowie mit Sehbehinderungen, die punktuell durch Reliefbilder ergänzt werden . Dazu werden derzeit Gespräche mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen geführt, um Bedarfe und Finanzierungsmöglichkeiten zu definieren. Zudem werden für Sonderausstellungen und die ab 2020 neu gestaltete Sammlungsausstellung Begleittexte in einfacher Sprache entwickelt. Bezüglich des Niveauunterschieds von 1,5 cm im Eingangsbereich des Wilhelm Wagenfeld- Hauses (vgl. Antwort zu Frage 2) wurde Immobilien Bremen gebeten, diesen auszugleichen. Für sehbehinderte und blinde Menschen gibt es ein spezielles Vermittlungsangebot „Mit den Händen sehen“, bei dem alle Teilnehmenden gemeinsam Objekte in die Hand nehmen und so Gestaltungsgrundsätze greifen und begreifen können. Die Museen Böttcherstraße erwägen den Einbau eines Aufzuges, dies muss allerdings mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Seit 2018 werden Führungen für Gehörlose und ab 2019 auch für Sehbehinderte angeboten. Das Gerhard-Marcks-Haus wurde erst 2015/2016 barrierearm umgebaut. Für das Krankenhaus-Museum der Kulturambulanz ist ein rollstuhlgerechter Zugang auch zum Obergeschoss geplant. Das Deutsche Schifffahrtsmuseum (DSM) in Bremerhaven hat im Rahmen der dort laufenden Neuaufstellung damit begonnen, die bauliche und inhaltliche Zugänglichkeit für behinderte Menschen zu verbessern. Dies zeigt sich deutlich etwa in der neu gestalteten Koggehalle des DSM, die u.a. über ein taktiles Leitsystem auf dem Fußboden, mit dem Rollstuhl unterfahrbare Vitrinen sowie über Hörtexte und Tastmodelle für Sehbehinderte sowie einen Audioguide in Leichter Sprache verfügt. Das Deutsche Auswandererhaus in Bremerhaven hat sich nach Kriterien von „Reisen für alle“ zertifizieren lassen. Dabei handelt es sich um ein Informations- und Bewertungssystem, das es dem Gast ermöglichen soll, die Eignung eines Angebotes für die individuellen Ansprüche eigenständig zu beurteilen. Das Klimahaus Bremerhaven 8° Ost hat den Weg durch die verschiedenen Klimazonen auch für Menschen zugänglich gemacht, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind. Das Konzerthaus Glocke hat sich seit Jahren auf die besonderen Bedürfnisse von Gästen, aber auch Künstlerinnen und Künstler mit Mobilitätseinschränkung eingestellt. Im Großen Saal der Glocke gibt es fünf Rollstuhlplätze, drei im vorderen Bereich, zwei im hinteren Parkettbereich. Im Sommer 2007 wurden die zwei Plätze im hinteren Bereich neu geschaffen. Des Weiteren wurde 2016 in Absprache mit dem Landesbehindertenbeauftragten die Anordnung der vorderen Rollstuhlplätze geändert. Trotz der schwierigen baulichen Situation, die ein denkmalgeschütztes Haus mit sich bringt, konnte so in den letzten Jahren Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 eine Erhöhung der Anzahl der Rollstuhlplätze sowie eine deutliche Verbesserung der Zugänglichkeit und des Komforts für Gäste im Rollstuhl und deren Begleitung erzielt werden. Im Kleinen Saal der Glocke gibt es vier Plätze im vorderen Saalbereich für Menschen im Rollstuhl. Der Landesbehindertenbeauftragte hat darüber hinaus vorgeschlagen, weitere bauliche Veränderungen vorzunehmen und ein in Fragen der Barrierefreiheit kompetentes Planungsbüro hinzuzuziehen. Die Saalebene ist für beide Säle über einen Aufzug zu erreichen. Gäste mit Rollatoren werden vom Service-Personal der Glocke auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz unterstützt, die Rollatoren werden an den Saalseiten abgestellt. Ein WC für Gäste mit Mobilitätseinschränkung ist im Untergeschoss (über den Aufzug erreichbar) vorhanden. Für Nutzerinnen und Nutzer von Hörhilfen stehen in der Glocke über eine hauseigene Induktionsanlage zehn mobile Hörsysteme bereit, die im Großen und Kleinen Saal in Kombination mit dem eigenen Hörgerät verwendet werden können. Künstlerinnen und Künstler mit Mobilitätseinschränkung können beide Säle der Glocke über einen Aufzug erreichen. Das gleiche gilt für die Erreichbarkeit der Orchester- und Solistengarderoben . Ein automatischer Türöffner ermöglicht zudem den barrierefreien Zugang über den Künstlereingang an der Domsheide. Die ÖVB-Arena und MESSE BREMEN (M3B) verfügt in allen Bereichen über einen niveaugleichen Eingang. In der Halle 1 sind fest definierte Rollstuhlplätze im Parkett sowie weitere Plätze, die über 2 Aufzüge zu erreichen sind. Die Aufzüge sind barrierefrei und ausgestattet mit blindgerechten Tastaturen in Bedienhöhe sowie einer Notrufeinrichtung. Bei unbestuhlten Konzerten werden zusätzlich Sondertribünen für Rollstuhlfahrer und Begleitpersonen errichtet . Auch die Gastronomieebene kann über Aufzüge behindertengerecht erreicht werden. Alle Behinderten-WCs in den Foyers und den Querriegeln der jeweiligen Messehallen sind ausgestattet mit einer Euroschließung. Ergänzend zu den Personenaufzügen gibt es einen Lastenaufzug, der auf die Congress Ebene des Congress Centrums und die Halle 4.1 führt. Dieser kann bei Bedarf für größere Elektrorollstühle mit eingesetzt werden. Bei den Bürgerhäusern ist insbesondere das Bürger- und Sozialzentrum (BuS) Huchting hervorzuheben : Der erst kürzlich fertiggestellte erste Bauabschnitt des Neubaus des BuS ist vollständig barrierefrei. Dies soll auch in den weiteren Bauabschnitten fortgesetzt werden. So wurde zum Beispiel ein Treppenlift eingebaut und auch die Zugänge zu den Gartenanlagen wurden soweit möglich an die Bedürfnisse gehbehinderter Menschen angepasst. Die Stadtbibliothek berücksichtigt bei grundlegenden Veränderungen der Standorte konsequent die Belange der Barrierefreiheit, soweit sie die Mietflächen der Stadtbibliothek betreffen und in der Verantwortung der Stadtbibliothek als Mieterin liegen. Bei Bestandsbauten ist dies aus baulichen Gegebenheiten nur eingeschränkt möglich, es werden jedoch auch gemeinsam mit dem Vermieter bauliche Lösungen gesucht. So wurde zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Immobilien Bremen als Vermieter ein rollstuhlgerechter Fahrstuhl in der Bibliothek in Vegesack installiert. Für die Standorte Gröpelingen und Vegesack ist zur Verbesserung der Zugänglichkeit die Installation von automatisch gesteuerten Außentüren für 2019 bzw. 2020 geplant. Abgesehen von den rein baulichen Maßnahmen steht in der Stadtbibliothek auch der Abbau von Barrieren in Hinblick auf die inhaltlichen Angebote und Medien im Vordergrund. So gibt es beispielsweise ein Bestandsangebot von Medien in „Leichter Sprache“. Für sehbehinderte Menschen gibt es Hörbücher und Spezial-PCs. In Kürze werden auch dem internationalen DAISY-Standard entsprechende Hörbücher in den Bestand aufgenommen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Das Hauptgebäude der Musikschule Bremen wird ab dem 4. Quartal 2019 barrierefrei saniert , siehe auch die Antwort zu Frage 2. Der Probenraum der Bremer Philharmoniker in der Plantage 13 wurde mit einem Treppenlift ausgestattet und ein Behindertenparkplatz wurde geschaffen. Mittelfristig ist der rollstuhlgerechte Ausbau der Sanitäranlagen geplant. Die Musiker Initiative Bremen e.V., deren Räumlichkeiten bislang nicht barrierefrei sind, führt Gespräche mit Immobilien Bremen darüber, wie die Räumlichkeiten, die vom Verein genutzt werden, barrierefrei umzubauen wären. Dazu müsste der Eingangsbereich umgestaltet und die Türen zu den Toiletten müssten verbreitert werden. Die Finanzierung ist allerdings noch nicht geklärt. 4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Menschen mit geistiger Behinderung eine Teilhabe am kulturellen Leben und den Zugang zu den bremischen Kultureinrichtungen zu ermöglichen? Der Zugang zu den bremischen Kultureinrichtungen steht selbstverständlich auch Menschen mit geistigen Behinderungen offen. Zu Frage der Teilhabe am kulturellen Leben von Menschen mit geistigen Behinderungen sind zuvorderst die Aktivitäten des Blaumeier-Ateliers, aber auch einer Reihe anderer Kultureinrichtungen zu nennen. Blaumeier besteht seit 1985 und leistet einen bundesweit herausragenden Beitrag zum gleichwertigen und kreativen Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen (vgl. Antwort auf Frage 5). Die Bremer Philharmoniker kooperieren mit dem Martinsclub Bremen, gemeinsam wurden und werden spezielle Angebote entwickelt und durchgeführt, unter anderem „Werkstatt im Takt“, Konzerte und Musikwerkstätten. Auch zwischen der Musiker Initiative Bremen e.V. und dem Martins Club besteht eine Kooperation . Darüber hinaus wird derzeit eine musikalische Kooperation mit der Stiftung Maribondo da Floresta geprüft, mit der Perspektive, in der Zukunft gemeinsame Projekte und Aufführungen durchzuführen. Das Überseemuseum bietet auf Anfrage sowie als Angebot im Rahmen der „Langen Nacht der Museen“ Führungen und Lesungen in einfacher Sprache durch. Einmal in der Woche gibt es ein regelmäßiges Betreuungsangebot der Lebenshilfe im Überseemuseum. Das Focke-Museum gewährt Begleitpersonen von Menschen mit einer geistigen Behinderung freien Eintritt in die Ausstellungen. Auf der Homepage gibt es Informationen auch in leichter Sprache. Außerdem kooperiert das Focke-Museum mit der Lebenshilfe und einem Büro für leichte Sprache, um Angebote für Menschen mit geistigen Behinderungen zu entwickeln . So wurden im Rahmen dieser Kooperation gemeinsam von Bewohnerinnen und Bewohnern der Lebenshilfe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Museums Führungen in einfacher Sprache entwickelt, etwa zu den Themen „Walfang“ und „Automobilbau“. Auf Anfrage können diese Führungen durch Gruppen gebucht werden. Auch gibt es diverse Angebote für inklusive Schulklassen, s. Antwort zu Frage 11. Seit 2005 werden in der Kunsthalle regelmäßig Workshops und Projekte in Kooperation mit Werkstatt Bremen, seit 2017 auch gemeinsam mit dem Martinsclub für Menschen mit geistigen Behinderungen angeboten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kunsthalle werden Fortbildungen zum Thema Inklusion angeboten, um für die entsprechenden Themen zu sensibilisieren sowie die Vernetzung und die Entwicklung neuer inklusiver Formate voranzutreiben . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 In der Weserburg gab und gibt es immer wieder spezifische Projekte für Menschen mit geistiger Behinderung. Zuletzt gab es in diesem Zusammenhang im September 2018 zwei Kunstprojekte , bei denen Beschäftigte des Martinshofs gemeinsam mit vier Bremer Künstlerinnen und Künstlern ausgehend von den Kunstwerken in der Weserburg eigene Ideen entwickeln und umsetzen konnten. Das Ergebnis war eine Ausstellung unter dem Titel „Kunstmaschinen und Rote-Bete-Kreationen. Darüber hinaus war am Kinderkulturprojekt „IT’S ME : ICH BIN’S“ in Kooperation mit Quartier Bremen eine Gruppe geistig behinderter Erwachsener beteiligt. Die bremer shakespeare company ist Koproduzent der Aktivitäten von Pschyrembel, einem 2001 gegründeten Ensemble von Laien und semiprofessionellen Kulturschaffenden mit und ohne Behinderung. Auch die Bürgerhäuser engagieren sich, um Menschen mit geistigen Behinderungen eine Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Das Gemeinschaftszentrum Obervieland hat beispielsweise in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen e.V. eine erste Informationsveranstaltung für Menschen mit Behinderung in Obervieland angeboten, aus deren Anlass eine Zusammenarbeit für die nächsten Jahre entstanden ist. In Kooperation mit dem Martinsclub werden dort seit einigen Jahren inklusive Tischtennisturniere angeboten sowie - über das Programm Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Aktivitäten wie Kochkurse oder auch Filmvorführungen für Menschen mit Behinderungen. Die dortigen Veranstaltungen sind grundsätzlich inklusiv. Das Bürger- und Sozialzentrum Huchting arbeitet seit gut 30 Jahren inklusiv und die Themen Integration und Inklusion sind konzeptionell verankert. Kooperation mit der Aktion Mensch und der AWO zusammen werden regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt, beispielsweise den Aktionstag „Vielfalt an einem Ort“ im Jahr 2015. In den Jahren 2016 und 2017 wurde das Kunstprojekt „Zusammenleben in Vielfalt“ gemeinsam mit der auf dem Gelände befindlichen AWO Tagesförderstätte für Menschen mit Beeinträchtigungen und dem Kulturladen Huchting veranstaltet. In diesem Zusammenhang fand dann auch der „Aktionstag Zusammenleben in Vielfalt“ statt, mit Beteiligung vieler Institutionen im Stadtteil. Auch hier wird die Teilhabe an öffentlichen Veranstaltungen des Bürger- und Sozialzentrums für Menschen mit Behinderungen generell ermöglicht, was auch in Anspruch genommen wird, zum Beispiel im Rahmen einer Teilnahme an den Kindertheatervorstellungen. Das Bürgerhaus Oslebshausen unterhält Kooperationsprojekte mit der Bremer Lebenshilfe, dem Martinshof und Crazy Run e. V. Das Nachbarschaftshaus Helene Kaisen in Gröpelingen pflegt Kooperationen mit dem Martinsclub Bremen, der Werkstatt Bremen im Schiffbauerweg und der Initiative zur sozialen Rehabilitation e.V. und führt gemeinsame Veranstaltungen und Projekte durch und bietet den Kooperationspartnern die Nutzung von Räumlichkeiten an. Die Musikschule bietet - zusätzlich zum grundsätzlich inklusiven Gesamtangebot - Instrumentalunterricht und Ensemblespiel für Menschen mit Behinderungen an, Leiterin dieses Unterrichts ist eine ausgebildete Sonderpädagogin. „Es geht los“ e.V. ist ein Verein, der gezielt versucht, Jugendliche mit geistigen Behinderungen über kreative Freizeitangebote zu erreichen, ihre Entwicklung zu fördern und ihr Selbstvertrauen zu stärken. Dabei werden insbesondere auch kulturelle Veranstaltungen und Programme durchgeführt, s. Antwort zu Frage 11. Die Kultur Ambulanz hat in der Vergangenheit in Kooperation mit verschiedenen Initiativen und Institutionen zahlreiche Veranstaltungen, Führungen und Ausstellungen realisiert, die sich mit geistiger Behinderung auseinandersetzen und sich auch in besonderem Maße an Menschen mit geistiger Behinderung richten, zum Beispiel die Ausstellung „Touchdown“ 2017, ein Tanzprojekt mit dem Tanzwerk zum Thema „Vertrauen“ oder „Ein Tag mit Blaumeier : Theater, Chor & Kunst“ (beide 2017). Auch gibt es eine Zusammenarbeit mit Tanzbar Bremen e.V. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 5. Welche Ensembles in Bremen und Bremerhaven sind inklusiv und wie werden diese von der Stadt gefördert oder unterstützt? Im Blaumeier Atelier kommen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung zusammen, um sich gemeinsam künstlerisch zu betätigen. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport mit einem Anteil in Höhe von 159.510 Euro p.a. und der Senator für Kultur mit 58.000 Euro p.a. fördern das künstlerische Wochenprogramm des Blaumeier Atelier in der Stadtgemeinde Bremen. Gefördert werden die regelmäßigen Kurse der Bereiche Theater und Musik, Maskenbau und Spiel, Malerei und Literatur. Diese Kurse bedeuten die aktive Teilhabe behinderter Menschen und sie fördern ihre künstlerische Kreativität. Die gemeinsame künstlerische Betätigung behinderter und nichtbehinderter Menschen stärkt das gesellschaftliche Miteinander. Getragen wird die gemeinsame Arbeit von gegenseitiger Wertschätzung, Inspiration und herausragender Motivation . Richtschnur ist das künstlerische Ergebnis, dass sich i.d.R. durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnet. Die Musikschule Bremen bietet „All Inclusive – ein Ensemble für Menschen mit und ohne Handicap“ an, da sich die Musikschule Bremen für gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben einsetzt. Der Unterricht an der Musikschule orientiert sich an den individuellen Lernvoraussetzungen der einzelnen Schüler in Zielsetzung und Methodik und bietet somit auch für behinderte Menschen die Möglichkeit, zu lernen und ihre Freizeit mit einem Instrument sinnvoll und selbsttätig zu gestalten. Vom 6. bis 8. September 2017 fanden in Bremen die "Special Olympics" - Landesspiele für Menschen mit geistiger Behinderung - statt. Das Ensemble "All inclusive" war dabei und bereicherte die Veranstaltung musikalisch. Seit 2005 hat Tanzwerk mit Sitz im Lagerhaus Bremen unter dem Titel „Die Anderen“ diverse Tanztheaterprojekte mit beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchgeführt , die auch mit Unterstützung der „Aktion Mensch“ realisiert wurden. Professionelle Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik oder Film entwickeln zusammen mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren spezifische Projekte zu aktuellen Themen. Diese werden regelmäßig auf Bremer Bühnen aufgeführt. So arbeiten derzeit Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam in dem dreijährigen Projekt „Eine Brücke zu Dir“ am Thema Menschenrechte. Zu nennen ist zudem der Verein tanzbar_bremen, der die Förderung von Kunst und Kultur zum Vereinszweck hat und diesen durch die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Arbeitsfeldern verwirklicht. Unter anderem arbeitet tanzbar_bremen eng mit der Werkstufe am Schulzentrum Neustadt zusammen, in der Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ unterrichtet werden. Die Kooperation von tanzbar_bremen mit Schulen an der Schnittstelle des Übergangs Schule-Beruf trägt dazu bei, interessierten und künstlerisch begabten Jugendlichen neue Perspektiven aufzuzeigen und sie im Sinne der Werkstattvermeidung langfristig zu stärken. Eine ideelle Förderung findet statt durch Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und anlassbezogenen Fachaustausch. Eine besondere Würdigung erhielt ein Ensemble von tanzbar_bremen im Januar 2016, als es mit der Produktion „Rosa sieht Rot“ die Feierstunde anlässlich der Übernahme der Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz durch Senatorin Dr. Bogedan in Berlin mitgestaltete. Seitens der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport wird mit jährlich 9.400 Euro das regelmäßige inklusive tänzerische Training bei tanzbar_bremen gefördert. Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen, wie Rollstuhlabhängigkeit, Sehbehinderung , Blindheit, können die Möglichkeiten des eigenen Körpers im Raum und in Kontakt Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 mit anderen behinderten und nichtbehinderten Menschen erproben und ausloten. Die Choreographien und das Tanztraining werden auf diese unterschiedlichen Beeinträchtigungen ausgerichtet . Das wöchentliche Tanztraining, aufgebaut auf Elementen aus Tanz-, Theater- und Körperarbeit, unterstützt so die individuellen Bewegungsqualitäten und macht Bewegung tanzbar. Darüber hinaus hat der Verein das Tanzfestival „eigenARTig“ mitbegründet. Es zeigt herausragende Stücke des integrativen Tanzes von renommierten Kompanien aus verschiedenen Ländern. Unterschiedliche ästhetische Sprachen, Traditionen und Stile des Tanzes und der Bewegung von Menschen mit und ohne Behinderung treffen aufeinander. Das Tanzfestival ist nicht nur ein besonderes kulturelles und soziales Ereignis, sondern in dieser Form auch gelebte Vielfalt im Rahmen gemeinsamen Kultur(er)lebens. In Bremerhaven erarbeiten das theaterpädagogische Projekt TheaTheo sowie das tanzpädagogische Programm TAPST grundsätzlich barrierefreie Projekte, an denen Menschen mit und ohne Behinderung teilnehmen. Im Rahmen von TAPST werden Einführungsveranstaltungen zu Tanzspielen (sogenannte physical introductions) explizit für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung angeboten. 6. Inwieweit sind künstlerische Studiengänge öffentlicher Hochschulen inklusiv konzipiert ? Gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung entsprechende Zugänge zu den künstlerischen Studiengängen der öffentlichen Hochschulen. Wenn ja, welche? Selbstverständlich stehen alle Studiengänge der bremischen Hochschulen Menschen mit Behinderung offen, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Über die in § 31 BremHG vorgesehenen Nachteilsausgleiche in Verbindung mit den auf Basis anderer Rechtsgrundlagen von den Trägern der Sozialleistungen zu gewährenden Assistenzen wird in jedem Einzelfall nach Lösungen gesucht, um ein Studium beim Vorliegen einer Behinderung zu ermöglichen. Die Hochschulzugangsberechtigung zum Studium an der Hochschule für Künste kann über die in § 33 BremHG genannten Hochschulzugangsberechtigungen (Abitur, Fachabitur, Meisterprüfung etc.) in Verbindung mit dem Nachweis der künstlerischen Befähigung für das gewählte Studium erworben werden oder, wenn keine der genannten Hochschulzugangsberechtigungen vorliegt, durch den Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung für das gewählte Studium. Ob auf dieser Basis bereits Menschen mit geistiger Behinderung ein Studium an der Hochschule für Künste aufgenommen haben, ist dem Senat nicht bekannt. 7. Welche Maßnahmen haben die einzelnen Kultureinrichtungen bereits durchgeführt, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessen ? Das Überseemuseum beschäftigt gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren besondere Bedürfnisse berücksichtigt werden hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Bei Bedarf werden auch Gebärdendolmetscher eingesetzt. Im Focke-Museum wird seit letztem Jahr die Mitarbeit von Menschen mit Behinderung auf Grundlage des Vertrages „Freizeit Inklusiv“ mit der Lebenshilfe Bremen gefördert. Bei der Veranstaltung „Fockes Fest“ haben Menschen mit geistiger Behinderung ehrenamtlich mit Aufwandsentschädigung unterstützt. Seit 2011 führt das Focke-Museum für einen hörgeschädigten Mitarbeiter einmal im Monat Teamsitzungen in Gebärdensprache durch. Darüber hinaus sind mehrere Kolleginnen und Kollegen in Gebärdensprache geschult. Die Kunsthalle vergibt gezielt Aufträge an Einrichtungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen und betreuen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 Schwerbehinderte Beschäftigte werden in der Stadtbibliothek regulär, aber im Einzelfall unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Anforderungen eingesetzt. Bedarfsweise werden die Arbeitsplätze entsprechend ausgestattet und gegebenenfalls spezielle Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt. Das Bürger- und Sozialzentrum Huchting führt Gespräche mit dem Martinshof über zukünftige Arbeitsangebote im Bereich Gartenbau, Kinderbetreuung, Café-Service und Empfangsbereich . 8. Welche Programme hat der Senat bereits aufgelegt, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessen? Das Bremer Integrationsamt hat im Zeitraum April 2015 bis März 2018 aus Mitteln der Ausgleichsabgabe das inklusive Tanzprojekt „KompeTanz“ des Vereins tanzbar_bremen gefördert . Gegenstand des Projektes war es, junge Menschen aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderung bzw. Schulabgänger/innen zu erreichen und ihnen Perspektiven im kreativwirtschaftlichen Bereich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzuzeigen. 9. Welche Programme plant der Senat, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessern ? Eigenständige Programme für selbstständige Künstlerinnen und Künstler gibt es derzeit nicht und befinden sich auch nicht in Planung. Der Senat hält solche, allein auf Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen fokussierte Programme im Sinne der Inklusion auch nicht für zielführend. 10. Inwieweit wird sichergestellt, dass Stellenausschreibungen im öffentlichen Kulturbetrieb Menschen mit Behinderung nicht ausschließen? Stellenausschreibungen der Freien Hansestadt Bremen unterliegen den Regularien der Ausschreibungsrichtlinien (Gemäß § 10 Absatz 6 Bremisches Beamtengesetz (BremBG) erlassene Verwaltungsvorschrift). In dieser Verwaltungsvorschrift werden die gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von § 83 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ (jetzt: § 166 SGB IX) betont und unterstützt. Konkret wird in der Verwaltungsvorschrift unter Punkt C) Nr. 2. geregelt, dass folgende Formulierung in Stellenausschreibungen zwingend aufzunehmen ist: „Schwerbehinderten Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.“ Diese Vorgaben gelten für die Dienststellen der Kernverwaltung, im hier abgefragten Fall um die Behörde des Senators für Kultur, das Staatsarchiv, das Landesamt für Denkmalpflege und die Landesarchäologie sowie den Eigenbetrieben Stadtbibliothek, Volkshochschule und Musikschule. Hinzu kommen die Museumsstiftungen ö.R., Übersee-Museum und Focke-Museum . Die Einhaltung dieser Regelungen werden dadurch sichergestellt, dass alle Stellenausschreibungen zentral durch den Senator für Kultur geprüft und an die Senatorin für Finanzen zur Veröffentlichung im Beiblatt zum Amtsblatt bzw. auf dem Stellenportal weitergereicht werden. Privatrechtliche Kulturbetriebe unterliegen hingegen nicht den Regelungen dieser Verwaltungsvorschrift . Gleichwohl haben auch diese die gesetzlichen Vorgaben des § 83 SGB IX sowie des Antidiskriminierungsgesetzes zu beachten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 Bei jeder Stellenausschreibung, die der Magistrat der Stadt Bremerhaven veröffentlicht, ist verpflichtend der folgende Satz aufzunehmen: „Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir darum vorliegende Nachweise einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung Ihrer Bewerbung beizufügen“. Damit wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgeschlossen werden. 11. Inwiefern werden insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Eltern unterstützt bei der Heranführung an den und der Teilhabe am Kulturbetrieb und die Angebote der kulturellen Bildung? Mit der Schulreform 2009 wurden die Voraussetzungen geschaffen, alle Schülerinnen und Schüler von der Einschulung bis zum Abitur im Sinne der Inklusion zu unterrichten. Inklusion umfasst dabei nicht nur die gemeinsame Beschulung von nicht behinderten und behinderten Kindern und Jugendlichen, sondern die Förderung aller Schülerinnen und Schüler – angefangen von der Einschränkung im kognitiven Bereich bis hin zur Hochbegabung, unbeachtet der Weltanschauung, Religion oder sozialer und kultureller Herkunft. Grundsätzlich wird daher allen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an kultureller Bildung ermöglicht. Neben dem Unterricht in den künstlerischen Fächern Kunst, Musik, Darstellendes Spiel geschieht dies beispielsweise im Rahmen zahlreicher bilateraler Kooperationsprojekte von Schulen mit Kultureinrichtungen in Bremen und Bremerhaven sowie bei von der Senatorin für Kinder und Bildung geförderten Projekten und Programmen wie „Whirlschool- Tanz macht Schule“, der „Landesbegegnung Schulen musizieren“, den „Grundschultheatertagen“ und „Kreativpotentiale Bremen II“, das von der Stiftung Mercator gefördert und in Kooperation mit dem Senator für Kultur durchgeführt wird. Erfahrungen zeigen, dass gerade Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen durch die Begegnung mit Musik, Tanz, Theater, Bildender Kunst die Chance haben, Potentiale zu entfalten und zu zeigen, die sonst wenig sichtbar werden. Die Museen in Bremen haben vielfältige Angebote für Schulklassen, die immer auch Inklusionsklassen miteinschließen. Darüber hinaus gibt es aber auch zahlreiche Projekte, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen richten oder aber in besonderem Maße für Inklusionsklassen geeignet sind. Die Bremer Museen haben im April 2017 gemeinsam mit dem Landesinstitut für Schule (LIS) einen „Fachtag zum Thema inklusive Angebote für Schulen an Bremer Museen“ für Lehrerinnen und Lehrer Bremer Schulen angeboten, dieser fand im Focke-Museum statt. In einem Workshop wurden inklusive museumspädagogische Angebote vorgestellt und durchgeführt und mit den Lehrerinnen und Lehrern im Hinblick auf schulische Bedürfnisse reflektiert. Die Ergebnisse flossen vielfach in die Programme der Museen für Schulen ein. Die Schulklassenprojekte des Focke-Museums sind in besonderem Maße geeignet für Inklusionsklassen , da sie einen sehr hohen praktischen Anteil haben. Dabei sind vor allem die praxisnahen Schulprojekte „Das Leben in der Steinzeit“, „Bremen vor 2.000 Jahren“ und „Fockes Labor - forschen und experimentieren im Museum“ hervorzuheben. Das Schulprojekt „Franzosenzeit“ wurde 2018 gezielt für Inklusionsklassen entwickelt. Inklusionsklassen wird im Museum eine zweite museumspädagogische Fachkraft zur Verfügung gestellt, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern und verschiedene Ansprachen und Angebote für die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ermöglichen. Im Jahr 2017 nahm das Focke-Museum am Projekt „außerschulische Lernorte inklusiv“ der Universität Bremen/Fachbereich 12 teil. Neben den regelmäßigen inklusiv angelegten Vermittlungsangeboten gibt es auch in der Kunsthalle punktuell Angebote, die sich insbesondere an Inklusions- und Sonderschulklassen richten. In Kooperation mit dem Martinshof und GutsKinder e.V. gibt es Ferienangebote, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 die sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen richten. Diese Angebote werden stetig weiterentwickelt und neue Konzepte werden ausprobiert. In diesem Jahr wird beispielsweise eine inklusive Klasse im Rahmen eines Pilotprojekts in die Kunsthalle eingeladen, um ihre Sozial- und Medienkompetenz zu stärken. Das Projekt verfolgt einen Peer-to-peer-Ansatz : Eine Mitarbeiterin der Werkstatt Bremen ist Teil der Workshopleitung. Die Museen Böttcherstraße bieten seit 2018 Blinden- und jetzt ab 2019 auch Gehörlosenführungen an. Diese richten sich zwar nicht spezifisch an Kinder und Jugendliche, können aber auf Anfrage auch für diese angepasst und durchgeführt werden. Der Bereich frühkindliche Bildung ist ebenfalls inklusiv ausgerichtet. Eine Unterscheidung zwischen Kindern mit oder ohne Behinderung trifft der „Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich“ nicht, sondern stellt die Individualität, die Bedürfnisse und Interessen der Kinder und die Wertschätzung jedes Kindes als eigenständige Persönlichkeit in den Mittelpunkt von Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen. Die pädagogischen Fachkräfte werden bei der Heranführung von Kindern an Kultureinrichtungen und Angebote der kulturellen Bildung durch Fortbildungen im Bereich der ästhetischen Bildung sowie im Bereich Medienkompetenz unterstützt. Um schon sehr kleinen Kindern die Begegnung und das Agieren mit professioneller Kunst und Kultur zu ermöglichen werden Projekte realisiert wie das Kunst- Theater- Mitmachprogramm „Ta-Daaa! Ich spiele ein Bild“, das im Herbst 2018 für Kitas aller Träger in Bremen ausgeschrieben wurde. Bei dem genreübergreifenden Bildungsprojekt arbeiten die Bremer Shakespeare Company und die Kunsthalle Bremen zusammen mit KiTa Bremen und der Senatorin für Kinder und Bildung. Kindern ab drei Jahren wird ein intuitiver und spielerischer Zugang zu Bildender Kunst vermittelt im Rahmen des Programms „Von allen Sinnen! Kunst kitzelt Kinder“, das die Senatorin für Kinder und Bildung in Kooperation mit der Kunsthalle Bremen, der Robert Bosch-Stiftung und der Stiftung Brandenburger Tor 2018 für alle Kitas der Stadtgemeinde Bremen ausgeschrieben hat. Kindern, aber auch Eltern und pädagogischen Fachkräften wird das Museum als Erlebnisraum nah gebracht. Museumspädagoginnen und Museumspädagogen der Kunsthalle führen gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften, den Kindern und auch mit den Eltern, Bildbetrachtungen in der Kunsthalle und in der Kita durch. Den teilnehmenden Kitas stehen dafür ein Kontingent an Themenworkshops in der Kunsthalle Bremen und Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung. Auch im außerschulischen Bereich wird Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Möglichkeit geboten, kulturelle Angebote zu nutzen. In den Bürgerhäusern ist es selbstverständlich , dass auch Menschen mit Behinderungen in die Gruppen des jeweiligen Hauses integriert werden. Dadurch, dass die Schulklassen und Kindergartengruppen mit denen die Bürgerhäuser zusammenarbeiten in der Regel inklusiv sind, sind fast immer auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beteiligt, dies gilt grundsätzlich ebenfalls für die sonstigen Kinder - und Jugendgruppen. Dabei wird auch versucht, die Menschen mit Behinderung nicht durch „besondere Unterstützung“ oder ähnliches hervorzuheben - sie gehören vielmehr ganz selbstverständlich dazu. Ein inklusives Miteinander findet im Bürger- und Sozialzentrum Huchting nahezu automatisch statt, da sich auf dem Gelände u.a. das AWO Integra Wohnheim und die AWO Integra Tagesförderstätte, beide für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung, befinden. So stehen im BuS die Themen Integration und Toleranz im Mittelpunkt des Zusammenwirkens sämtlicher Angebote und aller auf dem Gelände lebenden und arbeitenden Menschen. Im Nachbarschaftshaus Helene Kaisen gibt es niedrigschwellige Angebote für Jugendliche mit und ohne Behinderung in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe. Im Bürgerhaus Mahndorf ist zum Beispiel das Kinder- und Jugendzirkusangebot auch auf Menschen mit Behinderung eingestellt, sofern keine 1:1-Assistenz erforderlich ist. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 Ein besonderes außerschulisches Angebot bietet der Verein „Es geht los“ e.V. für junge Menschen mit Beeinträchtigungen an. Die Malgruppe „MalAnders“ des Vereins nutzt beispielsweise einen Raum in der Weserburg als Atelier, es gibt eine Jugendrockgruppe und bei Blaumeier, beim Tanzwerk oder in der Schwankhalle finden an den Wochenenden Workshops statt. Für diese Arbeit ist der Verein „es geht los“ e.V. mehrfach mit Förderpreisen für beispielhafte Kinder- und Jugendarbeit ausgezeichnet worden. Die Bremer Philharmoniker richten sich mit ihrer Konzertreihe „Geschwisterkinder“ konkret an Familien mit gehandicapten Mitgliedern. Auch in Bremerhaven hat die kulturelle Bildung einen hohen Stellenwert und ist grundsätzlich inklusiv ausgerichtet. Insbesondere die Schaffung der beiden Projekte TAPST und Thea Theo stellen ein offenes Angebot an alle Schulen dar, sich mit künstlerischen Prozessen auseinanderzusetzen und diese für die Entwicklung der SchülerInnen zu nutzen. Die Kernidee ist die Vermittlung von kreativen, tänzerischen und körpersprachlichen Fähigkeiten durch professionelle Bühnenkünstler. Es handelt sich nicht nur um pädagogische, sondern auch um künstlerische Projekte. TAPST initiiert, koordiniert und leitet Großprojekte mit Schulen und Dritten. Aufgrund des fächer- und stufenübergreifenden, inklusiven Ansatzes gelten die Projekte als herausragende Beispiele in der Schullandschaft. Der Kunstverein Bremerhaven führt in seiner Dependance Goethe 45 regelmäßige kunstpädagogische Projekte für alle Schulen durch. Das Stadttheater Bremerhaven hat mittlerweile drei Theaterpädagoginnen sowie eine Konzertpädagogin im Ensemble. 12. Welche Maßnahmen hält der Senat für erforderlich, um in Bürgerhäusern und Begegnungsstätten generationsübergreifend die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln? Die Bürgerhäuser und auch die anderen Kultureinrichtungen verstehen sich insgesamt als Orte der Vielfalt und als Begegnungsstätten, die bestrebt sind, generationsübergreifende Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen zu schaffen. Darüber hinaus ist das Selbstverständnis der dortigen Beschäftigten als Dienstleister für alle Menschen, unabhängig von Alter , sozialem Hintergrund oder Behinderung eine grundlegende Voraussetzung für ein Gelingen . Dieses Selbstverständnis wird gemeinsam mit allen Beschäftigten entwickelt gefördert, gelebt und weiterentwickelt. Insofern besteht allgemein ein Bedarf an entsprechenden Schulungsmöglichkeiten . In zahlreichen Institutionen, insbesondere aber in den Bürgerhäusern, besteht ein großer Wunsch nach einer stärkeren Vernetzung mit anderen Einrichtungen, aber auch mit den Trägern der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, um diesen noch besser gerecht werden zu können. Das Kulturressort unterstützt und fördert dieses Anliegen. Eine Ausweitung der Kooperation ist in Planung, um die inklusive Netzwerkarbeit zu intensivieren und gegenseitig von den existierenden best practice- Beispielen zu lernen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft „Inklusive Kulturpolitik in Bremen – wo stehen wir im Jahr 2018?“ „Die 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schreibt in Artikel 30 Absatz 2 fest, dass alle Vertragsstaaten – somit auch Deutschland – geeignete Maßnahmen zu treffen haben, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ... Aus der juristischen Perspektive betrachtet, muss Kulturpolitik also inklusiv ausgerichtet sein. Doch auch gesellschafts- und kulturpolitisch sollte die chancengerechte Teilhabe am kulturellen Leben von Menschen mit Behinderung selbstverständlich sein... 1. Welche konkreten Handlungsempfehlungen oder Konzepte hat der Senat für das Bundesland Bremen auf Basis der UN-BRK aus dem Jahr 2008 speziell für den Kulturbereich ausgearbeitet? 2. Wie schätzt der Senat den Zugang zu den bremischen Kultureinrichtungen für Menschen mit Behinderung ein? Wo genau befinden sich unüberwindbare Barrieren (z.B. fehlende Rampen, zu hoch gehängt Exponate, zu kleine oder zu hoch angebrachte Beschilderu... 3. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um solche Barrieren abzubauen? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant? 4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Menschen mit geistiger Behinderung eine Teilhabe am kulturellen Leben und den Zugang zu den bremischen Kultureinrichtungen zu ermöglichen? 5. Welche Ensembles in Bremen und Bremerhaven sind inklusiv und wie werden diese von der Stadt gefördert oder unterstützt? 6. Inwieweit sind künstlerische Studiengänge öffentlicher Hochschulen inklusiv konzipiert? Gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung entsprechende Zugänge zu den künstlerischen Studiengängen der öffentlichen Hochschulen. Wenn ja, welche? 7. Welche Maßnahmen haben die einzelnen Kultureinrichtungen bereits durchgeführt, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessen? 8. Welche Programme hat der Senat bereits aufgelegt, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessen? 9. Welche Programme plant der Senat, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessern? 10. Inwieweit wird sichergestellt, dass Stellenausschreibungen im öffentlichen Kulturbetrieb Menschen mit Behinderung nicht ausschließen? 11. Inwiefern werden insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Eltern unterstützt bei der Heranführung an den und der Teilhabe am Kulturbetrieb und die Angebote der kulturellen Bildung? 12. Welche Maßnahmen hält der Senat für erforderlich, um in Bürgerhäusern und Begegnungsstätten generationsübergreifend die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln?“ Vorbemerkung: 1. Welche konkreten Handlungsempfehlungen oder Konzepte hat der Senat für das Bundesland Bremen auf Basis der UN-BRK aus dem Jahr 2008 speziell für den Kulturbereich ausgearbeitet? 2. Wie schätzt der Senat den Zugang zu den bremischen Kultureinrichtungen für Menschen mit Behinderung ein? Wo genau befinden sich unüberwindbare Barrieren (z.B. fehlende Rampen, zu hoch gehängt Exponate, zu kleine oder zu hoch angebrachte Beschilderu... Insgesamt schätzt der Senat die Zugänglichkeit der bremischen Kultureinrichtungen für Menschen mit Behinderungen als gut ein, auch wenn es sicherlich noch Nachbesserungsbedarf gibt. So sind laut dem „Stadtführer Barrierefreies Bremen“ nahezu alle brem... Aus einer Reihe von Gründen heraus kann auch trotz intensiver Bemühungen jedoch keine umfassende Barrierefreiheit bestehen. So gilt es auch, etwa bei denkmalgeschützte Gebäuden zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit abzuw... Bei Beschilderung und Exponaten in den Museen sind zudem Kompromisse zwischen unterschiedlichen Besuchergruppen zu schließen. Ältere Menschen sollen sich nach Möglichkeit nicht bücken, Eltern ihre Kinder nicht hochheben müssen, Rollstuhlfahrerinnen u... So wird bei der Umsetzung versucht, möglichst allen Interessen gerecht zu werden. Der Senat hat die Beantwortung dieser Frage mit den bremischen Kultureinrichtungen intensiv erörtert und weist auf die folgenden, bekannten Barrieren hin. Gleichwohl ist eine umfassende Beantwortung aufgrund der Heterogenität der bremischen Kulturlandschaft nicht möglich, so dass in der Folge auf besonders markante Beispiele Bezug genommen wird. Zum Abbau von Barrieren vgl. die Antwort auf Frage 3. Am Theater Bremen sind alle Spielstätten rollstuhlgerecht erreichbar, ebenso in der bremer shakespeare company. Einschränkungen gibt es u.U. in der Zugänglichkeit der Bühnen für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen. In der Schwankhalle sind der Zugang zum Foyer sowie zum Alten und Neuen Saal und den sanitären Anlagen weitestgehend rollstuhlgerecht. Garderoben, Büros und Probebühne sind hingegen nicht rollstuhlgerecht. Nach Möglichkeit werden zwei Rollstuhlplätze ... Das gesamte Theater im Volkshaus ist in baulicher Hinsicht für alle Menschen barrierefrei, inklusive der behinderten gerechten Toilette. Das Schnürschuh-Theater ist hingegen nicht barrierefrei erreichbar und ein Umbau ist nach Theaterangaben auf Grund... Die Schaulust verfügt über zwei Zugangsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer. Das Theaterkontor und Mensch! Puppe ist nur im Erdgeschoss für Rollstuhlfahrer erreichbar. Es ist geplant, das Focke-Museum im Rahmen der Erneuerung der Dauerausstellung in den kommenden Jahren umfassend umzubauen. Dabei ist vorgesehen, auch die im Haupthaus bestehenden Barrieren nach Möglichkeit abzubauen. Die historischen Nebengebäude des... Das Überseemuseum ist aus Denkmalschutzgründen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nur über einen barrierefreien Nebeneingang mit Rampe und Lift auf der Bahnhofseite oder den Mitarbeitereingang zu betreten, nicht jedoch über den eigentlichen ... Die Kunsthalle Bremen ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer komplett barrierefrei, es fehlen aber beispielsweise taktile Leitsysteme und ausreichend deskriptive Audioguides für Menschen mit Sehbehinderungen. Teilweise sind einzelne Beschrif... In der Weserburg gibt es nur eine kleine Ausstellungsfläche des Zentrums für Künstlerpublikationen von etwa 30 Quadratmetern, die nur über eine Treppe erreichbar ist. Spezielle Vermittlungsangebote beispielsweise für Gehörlose gibt es dort bislang noc... Das Wilhelm Wagenfeld-Haus ist im Wesentlichen rollstuhlgerecht, es gibt eine Rampe, einen Aufzug und eine entsprechend angepasste Toilette. Allerdings besteht bei der Rampe im Eingangsbereich noch ein Niveauunterschied von 1,5cm. Die Kasse ist nicht... Im Gerhard-Marcks-Haus sind der Verwaltungsbereich, ein Gang auf der Empore und das Atelier für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht zu erreichen. Nur schwer überwindbare Barrieren befinden sich – schon auf Grund der Baustruktur – in den Museen Böttcherstraße. Für den Einbau eines behindertengerechten Aufzugs wären hier umfassende bauliche Eingriffe in das Gebäudeensemble nötig. Der von den Bremer Philharmonikern genutzte Proberaum in der Plantage 13 ist zwar mit einem Rollstuhl erreichbar, dies gilt jedoch nur eingeschränkt für die dortigen Toiletten. Die Räumlichkeiten der Musiker Initiative Bremen GmbH und des Musikszene Bremen e. V. sind insgesamt nicht barrierefrei zugänglich. Zwei der drei Gebäude der Musikschule sind heute schon vollständig barrierefrei zugänglich, das Hauptgebäude der Musikschule wird voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2019 entsprechend umgebaut. Bei der Stadtbibliothek Bremen sind die Zentralbibliothek und die Zweigstellen insgesamt für Menschen im Rollstuhl zugänglich und nutzbar, nur in Einzelpunkten gibt es Einschränkungen. Gleiches gilt für die meisten Veranstaltungsorte der Volkshochschu... Auch die Bürgerhäuser und Gemeinschaftszentren sind zwar weitestgehend, aber noch nicht alle vollständig rollstuhlgerecht. Die beiden Stadtteilateliers von Quartier Bremen sind vollständig barrierefrei zugänglich, die Verwaltungszentrale ist jedoch nicht barrierefrei und das Nunatak in Bremen-Blumenthal nur eingeschränkt, da dort auch keine rollstuhlgerechten sanitären Ei... Das Obergeschoss des Krankenhausmuseums der KulturAmbulanz ist nicht barrierefrei zugänglich. Der Eingang des privat betriebenen Bremer Rundfunkmuseums ist nur über drei Treppenstufen zu erreichen; es wurde sich bislang damit beholfen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museums Besucherinnen und Besucher mit dem Rollstuhl über die S... Musikszene Bremen e.V. würde gerne zur barrierefreieren Gestaltung des Gebäudes einen Fahrstuhl einbauen, dabei sind aber auch Denkmalschutzgesichtspunkte zu beachten, zudem wäre dies für den Verein finanziell schwer umzusetzen. Zum Abbau von etwaigen Barrieren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um solche Barrieren abzubauen? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Um Menschen mit Behinderungen eine bessere Orientierung zu verschaffen, wurden im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die bremischen Kultureinrichtungen gebeten, in ihren Publikationen Angaben zu den Zugangsmöglich... Der Aktionsplan sieht darüber hinaus die Herstellung von Barrierefreiheit in kulturellen Einrichtungen unter Beachtung der Rechtsträgerstruktur für die Bedarfe aller Personengruppen vor. Dies wird vom Senat als konstanter Prozess verstanden. Gleiches ... Zu diesen drei Punkten ist der Senat in den vergangenen Jahren tätig geworden. Zudem hat das Kulturressort die Einrichtungen darum gebeten, die Mitnahme von Assistenzhunden zu ermöglichen. Unter anderem durch die Kooperation mit dem Stadtführer „Barrierefreies Bremen“ anlässlich der „Langen Nacht der Museen“ 2016 hat sich die Sensibilität für inklusive Angebote nochmals deutlich erhöht. Auch die Führungen für Menschen mit Sehbehinderung... Die Kultureinrichtungen haben darüber hinaus umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um etwaige Barrieren zu beseitigen, die hier anhand ausgewählter Beispiele dargestellt werden: Im Theater Bremen wurden zuletzt ein neuer Fahrstuhl eingebaut sowie für das Brauhaus ein neues Foyer und ein Treppenlift realisiert. Sowohl im Kleinen wie auch im Großen Haus sind rollstuhlgerechte Toilettenräume vorhanden. In Planung sind Übersetzun... Bei der Bremer Shakespeare Company ist der Zuschauerraum seit dem Neubau der Spielstätte 2013 rollstuhlgerecht und auch die Sanitäranlagen und Türbreiten wurden entsprechend angepasst. In der Schwankhalle wurde zuletzt das Kassenhäuschen angepasst und Rollstuhlplätze eingerichtet. In Planung ist ein Umbau des Zugangs zu den Probebühnen im Gebäude der benachbarten Städtischen Galerie und der Einbau eines Fahrstuhls. Im Volkshaus ist die Absenkung der Schwellen von Künstlergarderobe zur Bühne in Planung. Bei der Bausanierung des Überseemuseums durch Immobilien Bremen und der Ausstellungsgestaltung ist Barrierefreiheit Teil der Planung. Besucherinnen und Besucher können sich jederzeit an das Personal am neu eingerichteten Infopoint wenden. Im Rahmen de... Das Haupthaus des Focke-Museum wird im Rahmen des Masterplans in den kommenden Jahren umfassend umgebaut und barrierefrei gestaltet. Zusätzlich bietet das Haus Sitzgelegenheiten in der gesamten Ausstellung an. Der Media-Guide enthält Informationen zu ... Die Kunsthalle bietet personalisierte Vermittlungsangebote, die sich sowohl speziell als auch inklusiv an Menschen mit Seh-, Hör- und geistigen Behinderungen richten. Geplant sind beispielsweise digitale Vermittlungsangebote für Menschen mit Höreinsch... Bezüglich des Niveauunterschieds von 1,5 cm im Eingangsbereich des Wilhelm Wagenfeld-Hauses (vgl. Antwort zu Frage 2) wurde Immobilien Bremen gebeten, diesen auszugleichen. Für sehbehinderte und blinde Menschen gibt es ein spezielles Vermittlungsangeb... Die Museen Böttcherstraße erwägen den Einbau eines Aufzuges, dies muss allerdings mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Seit 2018 werden Führungen für Gehörlose und ab 2019 auch für Sehbehinderte angeboten. Das Gerhard-Marcks-Haus wurde erst 2015/2016 barrierearm umgebaut. Für das Krankenhaus-Museum der Kulturambulanz ist ein rollstuhlgerechter Zugang auch zum Obergeschoss geplant. Das Deutsche Schifffahrtsmuseum (DSM) in Bremerhaven hat im Rahmen der dort laufenden Neuaufstellung damit begonnen, die bauliche und inhaltliche Zugänglichkeit für behinderte Menschen zu verbessern. Dies zeigt sich deutlich etwa in der neu gestaltete... Das Klimahaus Bremerhaven 8 Ost hat den Weg durch die verschiedenen Klimazonen auch für Menschen zugänglich gemacht, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind. Bei den Bürgerhäusern ist insbesondere das Bürger- und Sozialzentrum (BuS) Huchting hervorzuheben: Der erst kürzlich fertiggestellte erste Bauabschnitt des Neubaus des BuS ist vollständig barrierefrei. Dies soll auch in den weiteren Bauabschnitten for... Die Stadtbibliothek berücksichtigt bei grundlegenden Veränderungen der Standorte konsequent die Belange der Barrierefreiheit, soweit sie die Mietflächen der Stadtbibliothek betreffen und in der Verantwortung der Stadtbibliothek als Mieterin liegen. Be... Abgesehen von den rein baulichen Maßnahmen steht in der Stadtbibliothek auch der Abbau von Barrieren in Hinblick auf die inhaltlichen Angebote und Medien im Vordergrund. So gibt es beispielsweise ein Bestandsangebot von Medien in „Leichter Sprache“. F... Das Hauptgebäude der Musikschule Bremen wird ab dem 4. Quartal 2019 barrierefrei saniert, siehe auch die Antwort zu Frage 2. Der Probenraum der Bremer Philharmoniker in der Plantage 13 wurde mit einem Treppenlift ausgestattet und ein Behindertenparkplatz wurde geschaffen. Mittelfristig ist der rollstuhlgerechte Ausbau der Sanitäranlagen geplant. Die Musiker Initiative Bremen e.V., deren Räumlichkeiten bislang nicht barrierefrei sind, führt Gespräche mit Immobilien Bremen darüber, wie die Räumlichkeiten, die vom Verein genutzt werden, barrierefrei umzubauen wären. Dazu müsste der Eingangsberei... 4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Menschen mit geistiger Behinderung eine Teilhabe am kulturellen Leben und den Zugang zu den bremischen Kultureinrichtungen zu ermöglichen? Der Zugang zu den bremischen Kultureinrichtungen steht selbstverständlich auch Menschen mit geistigen Behinderungen offen. Zu Frage der Teilhabe am kulturellen Leben von Menschen mit geistigen Behinderungen sind zuvorderst die Aktivitäten des Blaumeie... Die Bremer Philharmoniker kooperieren mit dem Martinsclub Bremen, gemeinsam wurden und werden spezielle Angebote entwickelt und durchgeführt, unter anderem „Werkstatt im Takt“, Konzerte und Musikwerkstätten. Auch zwischen der Musiker Initiative Bremen e.V. und dem Martins Club besteht eine Kooperation. Darüber hinaus wird derzeit eine musikalische Kooperation mit der Stiftung Maribondo da Floresta geprüft, mit der Perspektive, in der Zukunft gemeinsame Pr... Das Überseemuseum bietet auf Anfrage sowie als Angebot im Rahmen der „Langen Nacht der Museen“ Führungen und Lesungen in einfacher Sprache durch. Einmal in der Woche gibt es ein regelmäßiges Betreuungsangebot der Lebenshilfe im Überseemuseum. Das Focke-Museum gewährt Begleitpersonen von Menschen mit einer geistigen Behinderung freien Eintritt in die Ausstellungen. Auf der Homepage gibt es Informationen auch in leichter Sprache. Außerdem kooperiert das Focke-Museum mit der Lebenshilfe und e... Seit 2005 werden in der Kunsthalle regelmäßig Workshops und Projekte in Kooperation mit Werkstatt Bremen, seit 2017 auch gemeinsam mit dem Martinsclub für Menschen mit geistigen Behinderungen angeboten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kunsth... In der Weserburg gab und gibt es immer wieder spezifische Projekte für Menschen mit geistiger Behinderung. Zuletzt gab es in diesem Zusammenhang im September 2018 zwei Kunstprojekte, bei denen Beschäftigte des Martinshofs gemeinsam mit vier Bremer Kün... Die bremer shakespeare company ist Koproduzent der Aktivitäten von Pschyrembel, einem 2001 gegründeten Ensemble von Laien und semiprofessionellen Kulturschaffenden mit und ohne Behinderung. Auch die Bürgerhäuser engagieren sich, um Menschen mit geistigen Behinderungen eine Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Das Gemeinschaftszentrum Obervieland hat beispielsweise in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen e.V. eine erste Informationsveranstaltung für Menschen mit Behinderung in Obervieland angeboten, aus deren Anlass... Das Bürger- und Sozialzentrum Huchting arbeitet seit gut 30 Jahren inklusiv und die Themen Integration und Inklusion sind konzeptionell verankert. Kooperation mit der Aktion Mensch und der AWO zusammen werden regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt, b... Das Bürgerhaus Oslebshausen unterhält Kooperationsprojekte mit der Bremer Lebenshilfe, dem Martinshof und Crazy Run e. V. Das Nachbarschaftshaus Helene Kaisen in Gröpelingen pflegt Kooperationen mit dem Martinsclub Bremen, der Werkstatt Bremen im Schi... Die Musikschule bietet - zusätzlich zum grundsätzlich inklusiven Gesamtangebot - Instrumentalunterricht und Ensemblespiel für Menschen mit Behinderungen an, Leiterin dieses Unterrichts ist eine ausgebildete Sonderpädagogin. „Es geht los“ e.V. ist ein Verein, der gezielt versucht, Jugendliche mit geistigen Behinderungen über kreative Freizeitangebote zu erreichen, ihre Entwicklung zu fördern und ihr Selbstvertrauen zu stärken. Dabei werden insbesondere auch kulturelle Ver... Die Kultur Ambulanz hat in der Vergangenheit in Kooperation mit verschiedenen Initiativen und Institutionen zahlreiche Veranstaltungen, Führungen und Ausstellungen realisiert, die sich mit geistiger Behinderung auseinandersetzen und sich auch in beson... 5. Welche Ensembles in Bremen und Bremerhaven sind inklusiv und wie werden diese von der Stadt gefördert oder unterstützt? Im Blaumeier Atelier kommen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung zusammen, um sich gemeinsam künstlerisch zu betätigen. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport mit einem Anteil in Höhe von 159.510 Euro p.a. und der Senator für Kultur mit 58.000 Euro p.a. fördern das künstlerische Wochenprogramm des Blaumeier Atelier in der Stadtgemeinde Bremen... Die Musikschule Bremen bietet „All Inclusive – ein Ensemble für Menschen mit und ohne Handicap“ an, da sich die Musikschule Bremen für gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben einsetzt. Der Unterricht an der Musikschule orientiert sich an den individuellen Lernvoraussetzungen der einzelnen Schüler in Zielsetzung und Methodik und bietet somit auch für behinderte Menschen die Möglichkeit, zu lernen und ihre Freizeit mit einem Instrumen... Seit 2005 hat Tanzwerk mit Sitz im Lagerhaus Bremen unter dem Titel „Die Anderen“ diverse Tanztheaterprojekte mit beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchgeführt, die auch mit Unterstützung der „Aktion Mensch“ realisiert wurden. Pr... Zu nennen ist zudem der Verein tanzbar_bremen, der die Förderung von Kunst und Kultur zum Vereinszweck hat und diesen durch die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Arbeitsfeldern verwirklicht. Unter anderem arbeitet tanzbar_b... Eine besondere Würdigung erhielt ein Ensemble von tanzbar_bremen im Januar 2016, als es mit der Produktion „Rosa sieht Rot“ die Feierstunde anlässlich der Übernahme der Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz durch Senatorin Dr. Bogedan in Berlin ... Seitens der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport wird mit jährlich 9.400 Euro das regelmäßige inklusive tänzerische Training bei tanzbar_bremen gefördert. Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen, wie Rollstuhlabh... Darüber hinaus hat der Verein das Tanzfestival „eigenARTig“ mitbegründet. Es zeigt herausragende Stücke des integrativen Tanzes von renommierten Kompanien aus verschiedenen Ländern. Unterschiedliche ästhetische Sprachen, Traditionen und Stile des Tanz... In Bremerhaven erarbeiten das theaterpädagogische Projekt TheaTheo sowie das tanzpädagogische Programm TAPST grundsätzlich barrierefreie Projekte, an denen Menschen mit und ohne Behinderung teilnehmen. Im Rahmen von TAPST werden Einführungsveranstaltu... 6. Inwieweit sind künstlerische Studiengänge öffentlicher Hochschulen inklusiv konzipiert? Gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung entsprechende Zugänge zu den künstlerischen Studiengängen der öffentlichen Hochschulen. Wenn ja, welche? Selbstverständlich stehen alle Studiengänge der bremischen Hochschulen Menschen mit Behinderung offen, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Über die in § 31 BremHG vorgesehenen Nachteilsausgleiche in Verbindung mit den auf Basis andere... Die Hochschulzugangsberechtigung zum Studium an der Hochschule für Künste kann über die in § 33 BremHG genannten Hochschulzugangsberechtigungen (Abitur, Fachabitur, Meisterprüfung etc.) in Verbindung mit dem Nachweis der künstlerischen Befähigung für ... 7. Welche Maßnahmen haben die einzelnen Kultureinrichtungen bereits durchgeführt, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessen? Das Überseemuseum beschäftigt gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren besondere Bedürfnisse berücksichtigt werden hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Bei Bedarf werden auch Gebärdendolmetscher eingesetzt. Im Focke-Museum wird seit letztem Jahr die Mitarbeit von Menschen mit Behinderung auf Grundlage des Vertrages „Freizeit Inklusiv“ mit der Lebenshilfe Bremen gefördert. Bei der Veranstaltung „Fockes Fest“ haben Menschen mit geistiger Behinderung ehrena... Die Kunsthalle vergibt gezielt Aufträge an Einrichtungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen und betreuen. Schwerbehinderte Beschäftigte werden in der Stadtbibliothek regulär, aber im Einzelfall unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Anforderungen eingesetzt. Bedarfsweise werden die Arbeitsplätze entsprechend ausgestattet und gegebenenfalls spezielle Ar... Das Bürger- und Sozialzentrum Huchting führt Gespräche mit dem Martinshof über zukünftige Arbeitsangebote im Bereich Gartenbau, Kinderbetreuung, Café-Service und Empfangsbereich. 8. Welche Programme hat der Senat bereits aufgelegt, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessen? Das Bremer Integrationsamt hat im Zeitraum April 2015 bis März 2018 aus Mitteln der Ausgleichsabgabe das inklusive Tanzprojekt „KompeTanz“ des Vereins tanzbar_bremen gefördert. Gegenstand des Projektes war es, junge Menschen aus den Werkstätten für Me... 9. Welche Programme plant der Senat, um die Startbedingungen und Unterstützungsangebote für selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu verbessern? Eigenständige Programme für selbstständige Künstlerinnen und Künstler gibt es derzeit nicht und befinden sich auch nicht in Planung. Der Senat hält solche, allein auf Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen fokussierte Programme im Sinne der Inkl... 10. Inwieweit wird sichergestellt, dass Stellenausschreibungen im öffentlichen Kulturbetrieb Menschen mit Behinderung nicht ausschließen? Stellenausschreibungen der Freien Hansestadt Bremen unterliegen den Regularien der Ausschreibungsrichtlinien (Gemäß § 10 Absatz 6 Bremisches Beamtengesetz (BremBG) erlassene Verwaltungsvorschrift). In dieser Verwaltungsvorschrift werden die gesetzlich... Konkret wird in der Verwaltungsvorschrift unter Punkt C) Nr. 2. geregelt, dass folgende Formulierung in Stellenausschreibungen zwingend aufzunehmen ist: „Schwerbehinderten Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.“ Diese Vorgaben gelten für die Dienststellen der Kernverwaltung, im hier abgefragten Fall um die Behörde des Senators für Kultur, das Staatsarchiv, das Landesamt für Denkmalpflege und die Landesarchäologie sowie den Eigenbetrieben Stadtbibliothek, Volk... Privatrechtliche Kulturbetriebe unterliegen hingegen nicht den Regelungen dieser Verwaltungsvorschrift. Gleichwohl haben auch diese die gesetzlichen Vorgaben des § 83 SGB IX sowie des Antidiskriminierungsgesetzes zu beachten. Bei jeder Stellenausschreibung, die der Magistrat der Stadt Bremerhaven veröffentlicht, ist verpflichtend der folgende Satz aufzunehmen: „Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir darum vorliegende Nachweise einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung Ihrer Bewerbung b... 11. Inwiefern werden insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Eltern unterstützt bei der Heranführung an den und der Teilhabe am Kulturbetrieb und die Angebote der kulturellen Bildung? Mit der Schulreform 2009 wurden die Voraussetzungen geschaffen, alle Schülerinnen und Schüler von der Einschulung bis zum Abitur im Sinne der Inklusion zu unterrichten. Inklusion umfasst dabei nicht nur die gemeinsame Beschulung von nicht behinderten ... Die Museen in Bremen haben vielfältige Angebote für Schulklassen, die immer auch Inklusionsklassen miteinschließen. Darüber hinaus gibt es aber auch zahlreiche Projekte, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen richten oder aber in... Die Bremer Museen haben im April 2017 gemeinsam mit dem Landesinstitut für Schule (LIS) einen „Fachtag zum Thema inklusive Angebote für Schulen an Bremer Museen“ für Lehrerinnen und Lehrer Bremer Schulen angeboten, dieser fand im Focke-Museum statt. I... Die Schulklassenprojekte des Focke-Museums sind in besonderem Maße geeignet für Inklusionsklassen, da sie einen sehr hohen praktischen Anteil haben. Dabei sind vor allem die praxisnahen Schulprojekte „Das Leben in der Steinzeit“, „Bremen vor 2.000 Jah... Im Jahr 2017 nahm das Focke-Museum am Projekt „außerschulische Lernorte inklusiv“ der Universität Bremen/Fachbereich 12 teil. Neben den regelmäßigen inklusiv angelegten Vermittlungsangeboten gibt es auch in der Kunsthalle punktuell Angebote, die sich insbesondere an Inklusions- und Sonderschulklassen richten. In Kooperation mit dem Martinshof und GutsKinder e.V. gibt es Feri... Die Museen Böttcherstraße bieten seit 2018 Blinden- und jetzt ab 2019 auch Gehörlosenführungen an. Diese richten sich zwar nicht spezifisch an Kinder und Jugendliche, können aber auf Anfrage auch für diese angepasst und durchgeführt werden. Der Bereich frühkindliche Bildung ist ebenfalls inklusiv ausgerichtet. Eine Unterscheidung zwischen Kindern mit oder ohne Behinderung trifft der „Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich“ nicht, sondern stellt die Individualität, die B... Die pädagogischen Fachkräfte werden bei der Heranführung von Kindern an Kultureinrichtungen und Angebote der kulturellen Bildung durch Fortbildungen im Bereich der ästhetischen Bildung sowie im Bereich Medienkompetenz unterstützt. Um schon sehr kleinen Kindern die Begegnung und das Agieren mit professioneller Kunst und Kultur zu ermöglichen werden Projekte realisiert wie das Kunst- Theater- Mitmachprogramm „Ta-Daaa! Ich spiele ein Bild“, das im Herbst 2018 für Kitas aller Träge... Kindern ab drei Jahren wird ein intuitiver und spielerischer Zugang zu Bildender Kunst vermittelt im Rahmen des Programms „Von allen Sinnen! Kunst kitzelt Kinder“, das die Senatorin für Kinder und Bildung in Kooperation mit der Kunsthalle Bremen, der ... Auch im außerschulischen Bereich wird Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Möglichkeit geboten, kulturelle Angebote zu nutzen. In den Bürgerhäusern ist es selbstverständlich, dass auch Menschen mit Behinderungen in die Gruppen des jeweiligen H... Ein inklusives Miteinander findet im Bürger- und Sozialzentrum Huchting nahezu automatisch statt, da sich auf dem Gelände u.a. das AWO Integra Wohnheim und die AWO Integra Tagesförderstätte, beide für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung... So stehen im BuS die Themen Integration und Toleranz im Mittelpunkt des Zusammenwirkens sämtlicher Angebote und aller auf dem Gelände lebenden und arbeitenden Menschen. Im Nachbarschaftshaus Helene Kaisen gibt es niedrigschwellige Angebote für Jugendliche mit und ohne Behinderung in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe. Im Bürgerhaus Mahndorf ist zum Beispiel das Kinder- und Jugendzirkusangebot auch auf Menschen mit Be... Ein besonderes außerschulisches Angebot bietet der Verein „Es geht los“ e.V. für junge Menschen mit Beeinträchtigungen an. Die Malgruppe „MalAnders“ des Vereins nutzt beispielsweise einen Raum in der Weserburg als Atelier, es gibt eine Jugendrockgrupp... Die Bremer Philharmoniker richten sich mit ihrer Konzertreihe „Geschwisterkinder“ konkret an Familien mit gehandicapten Mitgliedern. Auch in Bremerhaven hat die kulturelle Bildung einen hohen Stellenwert und ist grundsätzlich inklusiv ausgerichtet. Insbesondere die Schaffung der beiden Projekte TAPST und TheaTheo stellen ein offenes Angebot an alle Schulen dar, sich mit künstlerisc... 12. Welche Maßnahmen hält der Senat für erforderlich, um in Bürgerhäusern und Begegnungsstätten generationsübergreifend die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln? Die Bürgerhäuser und auch die anderen Kultureinrichtungen verstehen sich insgesamt als Orte der Vielfalt und als Begegnungsstätten, die bestrebt sind, generationsübergreifende Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen zu schaffen. Darüber hinaus ist das... In zahlreichen Institutionen, insbesondere aber in den Bürgerhäusern, besteht ein großer Wunsch nach einer stärkeren Vernetzung mit anderen Einrichtungen, aber auch mit den Trägern der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, um diesen noch besser gerec...