BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2021 Landtag (zu Drs. 19/1947) 19. Wahlperiode 29.01.19 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 29. Januar 2019 Konzept „Für mehr sichere Schwimmerinnen und Schwimmer im Land Bremen“ Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „In einer gemeinsamen Vorlage vom 16.11.2018 haben die Senatorin für Kinder und Bildung, die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Schwimmfähigkeit im Land Bremen vorgelegt. Dieses besteht in weiten Teilen aus Absichtserklärungen sowie Verweisen auf zukünftig zu erstellenden weiteren Konzepten und enthält keinerlei Aussagen zu den Kosten, die zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit aufgewendet werden müssen. Vor dem Hintergrund mehrerer tödlicher Badeunfällen in den vergangenen Sommern im Land Bremen besteht aber dringender Klärungsbedarf, der nicht aufgeschoben werden darf. 1.) Der Senat plant eine Informationskampagne, die sich vor allem an Eltern richten und über Angebote zum Schwimmen lernen sowie Aufgaben der Eltern informieren soll. a) Welche Informationsmaterialien bestehen bereits und sollen weiterverwendet werden ? b) Welche neuen Informationsmaterialien sollen erstellt werden? c) In welchen Sprachen sollen die Materialien erhältlich sein? d) Welche Kosten entstehen durch die Kampagne und aus welchen Haushaltsstellen sollen diese finanziert werden? e) Welches Senatsressort ist für die Erstellung der Materialien und welches für den Vertrieb verantwortlich? f) Wie wird der Vertrieb in Bremerhaven organsiert? g) Wann und nach welchen Kriterien soll entschieden werden, ob die Kampagne auch über den Sommer 2019 hinaus fortgeführt wird? 2.) In Bremerhaven wird derzeit in einem Modellprojekt erprobt, Schwimmen nicht über einen längeren Zeitraum, sondern im Rahmen eines dreiwöchigen Intensivkurses in der dritten Klasse zu unterrichten. a) Wie viele Klassen an welchen Schulen nehmen an dem Modellprojekt teil und wie viele Stunden Schwimmen (Wasserzeit) werden täglich erteilt? b) Wie weit sind die Planungen vorangeschritten, diesen Intensivkurs auch an Bremer Schulen versuchsweise anzubieten? Gibt es interessierte Schulen, wenn ja welche? Gibt es einen Zeitpunkt, zu dem diese Schulen den Versuch starten können? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 c) Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bei einem Intensivkurs? Wie kann bei diesem Modell eine Festigung der Kenntnisse im Anschluss an den Kurs gewährleistet werden? d) Lässt sich das Modell des Intensivkurses auch bei Kindern der 2. Klasse einsetzen oder sind diese noch zu jung für längere Wasserzeiten? 3.) Der Senat berichtet, dass zusätzliche Schwimmmeister und Schwimmmeisterinnen eingestellt wurden. Wie viele neue Stellen wurden geschaffen und mit wie vielen Personen wurden diese Stellen besetzt? Welche zusätzlichen Kosten sind entstanden und wer trägt diese? 4.) Der Senat plant, den Schwimmunterricht ab dem Sommer 2021 in die zweite Klasse vorzuziehen sowie die Wasserzeit beim Schwimmunterricht von 30 auf 45 Minuten auszudehnen . a) In der Vergangenheit hat der Senat darauf verwiesen, dass 45 Minuten Schwimmzeit für Grundschulkinder mit Blick auf deren Ausdauerfähigkeit zu lang sei. Aus welchen Gründen nimmt der Senat hier nun eine Neubewertung vor? b) Welche zusätzlichen Hallenkapazitäten sind erforderlich, um für einen Grundschuljahrgang im Land Bremen die Wasserzeit von 30 auf 45 Minuten auszuweiten? c) Wie viel zusätzliche Personalstunden sind bei den Bremer Bädern erforderlich, um die Wasserzeit zu verlängern? d) Welche Konsequenzen (Personal, Hallenkapazitäten) ergeben sich für Bremerhaven aus der Verlängerung? Müssten zusätzliche Kosten vom Land oder von der Stadtgemeinde Bremerhaven bezahlt werden? 5.) Im Konzept wird von schulischen Arbeitsgemeinschaften „Schwimmen“ an Ganztagsschulen berichtet. a) An welchen Schulen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gibt es im Rahmen des Ganztagsangebots Schwimm-AGen? b) Der Senat plant, das Angebot im Rahmen des Ganztags auszuweiten und dazu auf die Hilfe von Krankenkassen zurückzugreifen. Gab es in der Vergangenheit schon solche Kooperationen mit Krankenkassen? Gibt es aktuell konkrete Vorbesprechungen oder bereits feste Zusagen von Krankenkassen über Kooperationen? c) Welche weiteren konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um Schwimmen im Rahmen des Ganztages auszuweiten? 6.) Die Aktion „Kids in Bäder“ soll fortgeführt werden. a) Wie viele Kinder konnten bisher an „Kids in Bäder“ teilnehmen, welche Kosten sind dadurch entstanden und wie wurden diese finanziert? b) Für wie viele Kinder soll die Aktion weitergeführt werden, welche Kosten werden dadurch entstehen und wie sollen diese gedeckt werden? c) Ist der Senat bereit, die Aktion „Kids in Bäder“ zukünftig mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln zu unterstützen? 7.) Welche Erfahrungen gibt es mit dem Modellprojekt „Schwimmen lernen in Bremen“ in Huchting? a) Wie viele Kinder haben bisher teilgenommen? b) Wie wird es finanziert? c) Soll das Projekt in Huchting fortgeführt werden? d) Warum soll das Projekt nicht ausgeweitet und in andere Stadtteile übertragen werden ? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 8.) Wie viele Wasserzeiten standen den Kindertagesstätten zur Wassergewöhnung in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung? Bitte nach Stadtgemeinden, Bädern und Kindertagesstätten aufschlüsseln. a) Welche Chancen sieht der Senat, Wasserzeiten für Kindertagesstätten auszudehnen ? 9.) Welche Chancen sieht der Senat, zusätzliche Eltern-Kind-Kurse zur Wassergewöhnung ab dem ersten Lebensjahr anzubieten? 10.) Kann der Senat schon absehen, wie viele zusätzliche Übungsleiter*innen beim DLRG ausgebildet werden müssen, welche Wasserzeiten hierfür erforderlich sind und welche Kosten hierfür entstehen? Auch wenn die Planungen noch nicht abgeschlossen sind, weiß der Senat schon, aus welchen Haushaltsstellen diese finanziert werden müssen und sind in dieser Haushaltsstelle zusätzliche Mittel vorhanden? 11.) In welchem Umfang soll das Programm für ältere Nichtschwimmer*innen, insbesondere junge Geflüchtete, aus dem Integrationshaushalt auch im Jahr 2019 fortgeführt werden? a) Hält der Senat es für sinnvoll, dieses Programm auch über 2019 hinaus weiterzuführen ? 12.) Welche weiteren Angebote für ältere Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer gibt es im Land Bremen? Sieht der Senat Möglichkeiten, diese Angebote auszuweiten? 13.) Im Senatskonzept wird davon gesprochen, dass die Unterstützung für die schwimmsporttreibenden Vereine zur Anmietung von Bahnen bei höheren Bedarfen angepasst werden muss. Sind dem Senat konkret solche höheren Bedarfe bekannt und wird er entsprechend seine Unterstützung anpassen? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltsstellen? 14.) Wer nimmt am Netzwerk „Schwimmausbildung“ teil und wie regelmäßig trifft sich das Netzwerk? 15.) In ihrem Beschluss „Für mehr sichere Schwimmerinnen und Schwimmer im Land Bremen “ (Drs. 19/1647) hatte die Bürgerschaft dem Senat den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob die Kosten für Schwimm- und Ferienkurse sozial gestaffelt und gegebenenfalls reduziert werden können. a) Warum ist das Ergebnis dieser Prüfung nicht Teil des vorliegenden Senatskonzepts? b) Wie lautet das Ergebnis der Prüfung? Welche Ermäßigungsstrukturen gibt es aktuell für unterjährige, regelmäßige Schwimmkurse sowie Ferienschwimmkurse in Bremen und Bremerhaven und welche Möglichkeiten sieht der Senat, hier eine zusätzliche soziale Staffelung oder andere Preisreduktionen vorzunehmen? c) Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Senat, zeitnah die Eintritts- oder Kurspreise bei den Bremer Bädern unter sozialen Gesichtspunkten zu reduzieren?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgend: Vorbemerkung: Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 25. April 2018 auf den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24. April 2018 (Drucksache 19/1647) den Senat aufgefordert, ein Konzept mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung der Quote der sogenannten sicheren Schwimmerinnen und Schwimmer zu erstellen. Der Senat hat den Beschluss zur Kenntnis genommen und ihn an die Senatorin für Kinder und Bildung (federführend), die Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und die Senatorin für Wissenschaft , Gesundheit und Verbraucherschutz zur weiteren Veranlassung überwiesen. Das daraufhin von den genannten Ressorts erarbeitete „Konzept zur Erhöhung der Quote der sicheren Schwimmerinnen und Schwimmer“, so wie es in den Deputationen für Sport und Kinder und Bildung beschlossen wurde (und in der Deputation für Gesundheit voraussichtlich im Januar behandelt wird), schafft Perspektiven, um für mehr Bremerinnen und Bremern die Voraussetzungen zu schaffen, sich sicher im Wasser zu bewegen. Nach Beschlussfassung in den Deputationen wird mit der Umsetzung des Konzepts begonnen. Viele der Fragen dieser Großen Anfrage beziehen sich auf Details dazu, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können. Eine Umsetzung eines großen Teils der Beschlüsse ist zum Sommer 2019 bzw. noch später (bspw. Schulschwimmen in Klasse zwei) vorgesehen, so dass zu den entsprechenden Zeitpunkten entsprechend berichtet werden könnte. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass über den Antrag hinaus die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport einen „Runden Tisch Badeunfälle“ unter anderem auch unter Einbeziehung der Ortsämter, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), des Landessportbund Bremen e.V. (LSB), des Landesschwimmverbandes Bremen LSVB) und der Ressorts Bildung, Sport und Umwelt, eingerichtet hat. Dieser hat sich im Herbst 2018 zum ersten Mal getroffen, um über mögliche Maßnahmen zum Verhindern von Badeunfällen zu beraten . Es wurden unterschiedliche Problemfelder identifiziert, welche im Weiteren bilateral bearbeitet werden. 1.) Der Senat plant eine Informationskampagne, die sich vor allem an Eltern richten und über Angebote zum Schwimmen lernen sowie Aufgaben der Eltern informieren soll. a) Welche Informationsmaterialien bestehen bereits und sollen weiterverwendet werden? b) Welche neuen Informationsmaterialien sollen erstellt werden? c) In welchen Sprachen sollen die Materialien erhältlich sein? d) Welche Kosten entstehen durch die Kampagne und aus welchen Haushaltsstellen sollen diese finanziert werden? e) Welches Senatsressort ist für die Erstellung der Materialien und welches für den Vertrieb verantwortlich? f) Wie wird der Vertrieb in Bremerhaven organsiert? g) Wann und nach welchen Kriterien soll entschieden werden, ob die Kampagne auch über den Sommer 2019 hinaus fortgeführt wird? Die Teilfragen werden zusammenhängend beantwortet: Grundsätzlich können dazu zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Bestehendes Informationsmaterial zu sichten und zu ergänzen, sowie dieses anschließend in verschiedene Sprachen zu übersetzen, ist Teil der Umsetzung des Beschlusses. Frühestens nach dieser Sichtung können Aussagen zu Kosten, der Finanzierung und der Fortführung über das Jahr 2019 hinaus getroffen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Beteiligt werden die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport (SJFIS), die Senatorin für Kinder und Bildung (SKB), die Senatorin für Wissenschaft, Verbraucherschutz und Gesundheit (SWVG) sowie der Landessportbund Bremen e.V. (LSB), die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e.V. (DLRG) und der Landesschwimmverband Bremen e.V. (LSVB), dazu die Bremer Bäder GmbH sowie die Bremerhavener Bädergesellschaft. Weiterhin wird der Magistrat Bremerhaven, insbesondere auch hinsichtlich Fragen der Verteilung in Bremerhaven, beteiligt werden. 2.) In Bremerhaven wird derzeit in einem Modellprojekt erprobt, Schwimmen nicht über einen längeren Zeitraum, sondern im Rahmen eines dreiwöchigen Intensivkurses in der dritten Klasse zu unterrichten. a) Wie viele Klassen an welchen Schulen nehmen an dem Modellprojekt teil und wie viele Stunden Schwimmen (Wasserzeit) werden täglich erteilt? In der Stadtgemeinde Bremerhaven nehmen im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 50 Klassen an dem Modellprojekt teil. Jede Klasse erhält täglich 60 Minuten Wasserzeit über einen Zeitraum von 3 Wochen. Schule Anzahl Klassen Allmersschule 3 Klassen Altwulsdorfer Schule 3 Klassen Amerikanische Schule 5 Klassen Astrid-Lindgren-Schule 3 Klassen Fichteschule 2 Klassen Fr.-Ebert-Schule 3 Klassen Fr.-Husmann-Schule 5 Klassen Gaußschule I 2 Klassen Goetheschule 3 Klassen Gorch-Fock-Schule 3 Klassen Karl-Marx-Schule 3 Klassen Lutherschule 4 Klassen Marktschule 3 Klassen Pestalozzischule 3 Klassen Surheider Schule 2 Klassen Veernschule 3 Klassen Gesamt 50 Klassen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 b) Wie weit sind die Planungen vorangeschritten, diesen Intensivkurs auch an Bremer Schulen versuchsweise anzubieten? Gibt es interessierte Schulen , wenn ja welche? Gibt es einen Zeitpunkt, zu dem diese Schulen den Versuch starten können? Wie dargelegt, wird das „Bremerhavener Modell“ zum Ende des Schuljahres 2019/20 ausgewertet . Darauf basierend wird geprüft, ob eine modellhafte Übertragung an Bremer Schulen in Betracht kommt. Strukturell und personell bedingt wird dies nicht für einzelne Schulen, sondern eher im badweisen Verbund möglich sein. Aktuell gibt es keine Nachfrage hierzu aus Bremer Schulen, dieses Modell bereits vorher zu erproben. c) Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bei einem Intensivkurs? Wie kann bei diesem Modell eine Festigung der Kenntnisse im Anschluss an den Kurs gewährleistet werden? Der Senat wird eine vergleichende Bewertung erst nach Vorlage aller dafür erforderlichen Fakten und Erfahrungen vornehmen. Dies ist – wie unter 2 b) dargelegt – erst für den Sommer 2020 möglich und vorgesehen. d) Lässt sich das Modell des Intensivkurses auch bei Kindern der 2. Klasse einsetzen oder sind diese noch zu jung für längere Wasserzeiten? Die Regionalsprecher/-innen (Schulleitungen) der Bremerhavener Grundschulen haben sich in Besprechungen dahingehend geäußert, dass der Zeitpunkt für das Schwimmen Lernen in der geforderten Intensität aufgrund von altersbedingten Fähigkeiten in der 3. Klasse für am besten geeignet gehalten wird. Zurzeit nehmen nichtwassergewöhnte Kinder aus der 2. Klasse an der Wassergewöhnung teil. Die Wassergewöhnung findet zeitgleich mit dem Intensivschwimmkurs statt und wird von einem Schwimmmeister betreut. 3.) Der Senat berichtet, dass zusätzliche Schwimmmeister und Schwimmmeisterinnen eingestellt wurden. Wie viele neue Stellen wurden geschaffen und mit wie vielen Personen wurden diese Stellen besetzt? Welche zusätzlichen Kosten sind entstanden und wer trägt diese? Aktuell werden im Westbad und im Hallenbad Huchting im Vergleich zu den anderen Bädern, in denen das Schulschwimmen der Klasse drei durchgeführt wird, jeweils ein zusätzlicher Schwimmmeister/eine zusätzliche Schwimmmeisterin im laufenden Schwimmunterricht eingesetzt (d.h. vier statt drei pro Lerngruppeneinheit). Diese zusätzlichen Stunden wurden aus dem Gesamtpool an Mitarbeiter*innen der Bremer Bäder bereitgestellt. Die Kosten für diese erweiterte personelle Bereitstellung sind noch nicht spezifiziert. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 4.) Der Senat plant, den Schwimmunterricht ab dem Sommer 2021 in die zweite Klasse vorzuziehen sowie die Wasserzeit beim Schwimmunterricht von 30 auf 45 Minuten auszudehnen. a) In der Vergangenheit hat der Senat darauf verwiesen, dass 45 Minuten Schwimmzeit für Grundschulkinder mit Blick auf deren Ausdauerfähigkeit zu lang sei. Aus welchen Gründen nimmt der Senat hier nun eine Neubewertung vor? Bei der Bewertung einer eventuellen Ausdehnung der Mindestzeit im Wasser wurde bisher immer das grundsätzliche Bestehen der Möglichkeit gesehen, dass damit die Grenzen der Belastbarkeit bei den Kindern erreicht werden. Die im Rahmen der Umsetzung des Konzepts beabsichtigte Verlängerung der Schwimmzeit erfolgt im Kontext mit der Verjüngung auf die Klassenstufe 2 und soll einen geeigneten zeitlichen Rahmen für die Heranführung der dann jüngeren Kinder an das Element Wasser schaffen. Das damit zu überarbeitende Schwimmkonzept/Curriculum sieht u.a. eine altersgemäße Steigerung der Ausdauerfähigkeit der Kinder vor. Somit kann über die Inhalte des Schwimmunterrichts die Belastung im konditionellen Bereich so gesteuert werden, dass eine Verlängerung der Wasserzeit möglich sein kann. b) Welche zusätzlichen Hallenkapazitäten sind erforderlich, um für einen Grundschuljahrgang im Land Bremen die Wasserzeit von 30 auf 45 Minuten auszuweiten? Eine Ausweitung auf 45 Minuten kann nach aktuellem Planungsstand im Rahmen der dem Schulsport zur Verfügung stehenden Hallenzeiten realisiert werden. c) Wie viel zusätzliche Personalstunden sind bei den Bremer Bädern erforderlich , um die Wasserzeit zu verlängern? Berechnungen hierzu werden vorgenommen, können aber noch nicht abschließend vorgelegt werden. d) Welche Konsequenzen (Personal, Hallenkapazitäten) ergeben sich für Bremerhaven aus der Verlängerung? Müssten zusätzliche Kosten vom Land oder von der Stadtgemeinde Bremerhaven bezahlt werden? Wie dargestellt erprobt Bremerhaven mit seinem Modellversuch eine grundsätzlich andere Strukturierung der schulischen Schwimmausbildung. Die Umstellung auf dreiwöchige Intensivkompaktkurse führt nicht zu einer Verlängerung der Gesamtschwimmzeit im Schuljahr. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 5.) Im Konzept wird von schulischen Arbeitsgemeinschaften „Schwimmen“ an Ganztagsschulen berichtet. a) An welchen Schulen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gibt es im Rahmen des Ganztagsangebots Schwimm-AGen? Ganztags-Schwimmangebote werden zentral nicht erfasst. Wie im Konzept zur Erhöhung der Quote der sicheren Schwimmerinnen und Schwimmer bereits dargestellt, wird im Hansewasserbad eine schulübergreifende Arbeitsgemeinschaft „Schwimmen“ der ortsansässigen Grundschulen angeboten. Auch das im Konzept genannte Projekt „Schwimmen lernen in Bremen“ im Hallenbad Huchting wird im Rahmen des Ganztags durchgeführt. Im Schloßparkbad wird von der Schule an der Parsevalstraße ein Angebot zur nachsteuernden Qualifizierung in Klasse 4 vorgehalten. Die Schulen an der Andernacher Straße und am Pfälzer Weg nutzen im OTe-Bad Schwimmzeiten in Kooperation mit externen Partnern. In der Stadtgemeinde Bremerhaven besteht an der Amerikanischen Schule (Grundschule) ein Ganztagsangebot Schwimmen im Bad 3. b) Der Senat plant, das Angebot im Rahmen des Ganztags auszuweiten und dazu auf die Hilfe von Krankenkassen zurückzugreifen. Gab es in der Vergangenheit schon solche Kooperationen mit Krankenkassen? Gibt es aktuell konkrete Vorbesprechungen oder bereits feste Zusagen von Krankenkassen über Kooperationen? c) Welche weiteren konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um Schwimmen im Rahmen des Ganztages auszuweiten? Die Teilfragen b) und c) werden zusammenhängend beantwortet: Das erst im November bzw. im Dezember in den Deputationen Kinder und Bildung sowie Sport beschlossene Konzept sieht unter anderem eine Prüfung vor, wie Schulen unterstützt werden können, Schwimmen-Lernangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung auszuweiten. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob weitere Angebote unter Einbeziehung der lokalen Krankenkassen realisiert werden können. Hierzu werden erste Schritte noch in diesem Schuljahr auf den Weg gebracht, um möglichst zum Schuljahr 2019/20 weitere Angebote generieren zu können. Erste Gespräche mit den Krankenkassen haben ergeben, dass eine Förderung von Angeboten, die allein auf das Schwimmen lernen ausgerichtet sind, im Setting „Ganztagsschule“ nach § 20a SGB V nicht möglich ist. Daher sollen Gespräche verstärkt auch mit anderen Kooperationspartnern aufgenommen werden, um Projekte und Unterstützungsangebote zu entwickeln, die Schulen im Rahmen der eigenständigen Gestaltung ihres Ganztags kooperativ nutzen können. Daneben soll in Bremen die Datenlage verbessert werden und hierzu in den zukünftigen schulischen Badbelegungsplänen auch ausgewiesen werden, ob eine Schwimmzeit im Rahmen eines Ganztagsangebots genutzt wird, um so eine gezieltere Steuerung zu ermöglichen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 6.) Die Aktion „Kids in Bäder“ soll fortgeführt werden. a) Wie viele Kinder konnten bisher an „Kids in Bäder“ teilnehmen, welche Kosten sind dadurch entstanden und wie wurden diese finanziert? Stand 01.12.2018: 124 Kinder konnten an Schwimmkursen teilnehmen, Die bisherigen Kosten belaufen sich auf knapp 13.000 €. Finanziert wird das Projekt durch Sponsorengelder (Sparkasse Bremen, Techniker Krankenkasse, Aktion „Hilfe für Kinder“), der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie durch Personalressourcen der Bremer Bäder GmbH und der Bremer Sport Jugend. b) Für wie viele Kinder soll die Aktion weitergeführt werden, welche Kosten werden dadurch entstehen und wie sollen diese gedeckt werden? Das Projekt „Kids in die Bäder“ hat keine Zielzahl an zu erreichenden Kindern definiert. Es wird auch in 2019 versucht werden, allen angemeldeten Kindern einen Platz in einem Schwimmkurs zu organisieren und dies entsprechend zu finanzieren. Die Kosten pro Kind bzw. Platz in einem Schwimmkurs belaufen sich auf ca. 100 €. c) Ist der Senat bereit, die Aktion „Kids in Bäder“ zukünftig mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln zu unterstützen? Der Senat möchte das Projekt „Kids in die Bäder“ weiterführen. Notwendige Mittel sollen an verschiedenen Stellen eingeworben werden. Eine konkrete Zusage, inwiefern dieses Projekt aus dem Haushalt der Stadt Bremen unterstützt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. 7.) Welche Erfahrungen gibt es mit dem Modellprojekt „Schwimmen lernen in Bremen “ in Huchting? a) Wie viele Kinder haben bisher teilgenommen? An dem Projekt haben 68 Kinder der zweiten Klassen der Grundschule Robinsbalje teilgenommen . b) Wie wird es finanziert? Vorrangig wird das Projekt über Mittel des Programms „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) finanziert, weiterhin unterstützt die Sparkasse Bremen aus ihrem Programm „Wir sind Helden“. c) Soll das Projekt in Huchting fortgeführt werden? d) Warum soll das Projekt nicht ausgeweitet und in andere Stadtteile übertragen werden? Die Teilfragen c) und d) werden zusammenhängend beantwortet. Das Projekt startete zum Schuljahr 2018/19. Ganz bewusst wurde dieses in Huchting als Pilot in einem Stadtteil mit einer räumlichen Nähe zu einem Schwimmbad initiiert. Es soll ausgewertet werden und kann dann ggf. auf andere Stadtteile oder auf Bremerhaven übertragen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Voraussetzung sind dann jedoch ausreichend Wasserzeiten, entsprechend vorhandenes Personal , Bereitschaft zur Zusammenarbeit der lokalen Akteure sowie ausreichende finanzielle Mittel . 8.) Wie viele Wasserzeiten standen den Kindertagesstätten zur Wassergewöhnung in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung? Bitte nach Stadtgemeinden, Bädern und Kindertagesstätten aufschlüsseln. a) Welche Chancen sieht der Senat, Wasserzeiten für Kindertagesstätten auszudehnen ? Grundsätzlich stehen der Bremer Öffentlichkeit in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr (während der Schulschwimmzeit) 60 % der Wasserfläche zur Verfügung, die übrigen 40 % nutzen die Schulen. Da Kindertagesstätten Bahnen nicht dauerhaft anmieten, sondern die Bäder im Rahmen der Öffnungszeiten besuchen, werden die Badbesuche nicht gesondert dokumentiert. Es ist im Rahmen der weiteren Konzeptumsetzung zu prüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang Kita-Schwimmzeiten in die für die Schulen vorgesehenen Zeiten der Bäderpauschale überführt werden können. 9.) Welche Chancen sieht der Senat, zusätzliche Eltern-Kind-Kurse zur Wassergewöhnung ab dem ersten Lebensjahr anzubieten? Der Senat begrüßt Anstrengungen, wie in dem Konzept „Für mehr sichere Schwimmerinnen und Schwimmer im Land Bremen“ gefordert, anzugehen und perspektivisch umzusetzen. Dazu gehören auch Angebote zur frühzeitigen Wassergewöhnung ab dem ersten Lebensjahr durch Eltern-Kind-Kurse. Weitere, detailliertere Angaben dazu können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht gemacht werden. Wie bereits erwähnt ist dies Bestandteil des Konzeptes und soll nun sukzessive bearbeitet und umgesetzt werden. 10.) Kann der Senat schon absehen, wie viele zusätzliche Übungsleiter*innen beim DLRG ausgebildet werden müssen, welche Wasserzeiten hierfür erforderlich sind und welche Kosten hierfür entstehen? Auch wenn die Planungen noch nicht abgeschlossen sind, weiß der Senat schon, aus welchen Haushaltsstellen diese finanziert werden müssen und sind in dieser Haushaltsstelle zusätzliche Mittel vorhanden? Dazu können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 11.) In welchem Umfang soll das Programm für ältere Nichtschwimmer*innen, insbesondere junge Geflüchtete, aus dem Integrationshaushalt auch im Jahr 2019 fortgeführt werden? a) Hält der Senat es für sinnvoll, dieses Programm auch über 2019 hinaus weiterzuführen? Das Programm soll auch in 2019 fortgeführt werden. Eine weitere Fortführung über das Jahr 2019 hinaus ist aus Sicht des Senats wünschenswert, zum aktuellen Zeitpunkt können dazu jedoch noch keine weiteren Angaben gemacht werden. 12.) Welche weiteren Angebote für ältere Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer gibt es im Land Bremen? Sieht der Senat Möglichkeiten, diese Angebote auszuweiten? Der Senat wird diese Teilthematik zum Schwimmen lernen in Bremen in die Umsetzung des Konzepts „Für mehr sichere Schwimmerinnen und Schwimmer im Land Bremen“ mit einbeziehen und entsprechend berichten. 13.) Im Senatskonzept wird davon gesprochen, dass die Unterstützung für die schwimmsporttreibenden Vereine zur Anmietung von Bahnen bei höheren Bedarfen angepasst werden muss. Sind dem Senat konkret solche höheren Bedarfe bekannt und wird er entsprechend seine Unterstützung anpassen? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltsstellen? Die Notwendigkeit der zusätzlichen Unterstützung der schwimmsporttreibenden Vereine im Falle einer Ausdehnung der Anmietung von Bahnen ist dem Senat bekannt. Aktuell werden diese Vereine aus dem Produktplan 12, Sport, unterstützt. Zu einer möglichen Anpassung können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben gemacht werden. 14.) Wer nimmt am Netzwerk „Schwimmausbildung“ teil und wie regelmäßig trifft sich das Netzwerk? Die AG „Schwimmen Lernen“ wurde 2017 von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport initiiert. Teilnehmer sind SJFIS, SKB, SVWG, der LSB, die DLRG, der LSVB, die Bremer Bäder GmbH, die Bremerhavener Bädergesellschaft, das Sportamt Bremerhaven , sowie Vertreter der evangelischen Kirche, Bereich KiTa. Es fanden bisher 5 Treffen statt, weitere sind zu Beginn des Jahres 2019 geplant. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 15.) In ihrem Beschluss „Für mehr sichere Schwimmerinnen und Schwimmer im Land Bremen“ (Drs. 19/1647) hatte die Bürgerschaft dem Senat den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob die Kosten für Schwimm- und Ferienkurse sozial gestaffelt und gegebenenfalls reduziert werden können. a) Warum ist das Ergebnis dieser Prüfung nicht Teil des vorliegenden Senatskonzepts ? b) Wie lautet das Ergebnis der Prüfung? Welche Ermäßigungsstrukturen gibt es aktuell für unterjährige, regelmäßige Schwimmkurse sowie Ferienschwimmkurse in Bremen und Bremerhaven und welche Möglichkeiten sieht der Senat, hier eine zusätzliche soziale Staffelung oder andere Preisreduktionen vorzunehmen? c) Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Senat, zeitnah die Eintritts- oder Kurspreise bei den Bremer Bädern unter sozialen Gesichtspunkten zu reduzieren ? Die Teilfragen werden zusammenhängend beantwortet: Die politische Zielsetzung des Senats, dass alle Kinder im Land Bremen möglichst früh Schwimmen lernen sollen, soll durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Ein wichtiger Baustein dafür sind Schwimmen-lern-Kurse. So können Kinder durch das Angebot der Schwimm- und Wassersportvereine sowie der DLRG preisgünstig Schwimmen lernen, in Gruppen trainieren und Sport treiben. Dies fördert Bremen finanziell. Die Bremer Bäder GmbH bieten ebenfalls Kurse zur Wassergewöhnung und zum Schwimmen-lernen an. Damit allen Kindern das Schwimmen-lernen ermöglicht werden kann, besteht die grundsätzliche Möglichkeit der Finanzierung von Schwimm-Lern-Kursen über den Bremen-Pass. Gemäß Beschlussfassung der Stadtbürgerschaft vom 22.01.2019 wird die Senatorin für Soziales , Jugend, Frauen, Integration und Sport in Abstimmung mit der Bremer Bäder GmbH dem Senat ein Konzept einer Neugestaltung der Preisstruktur unter Berücksichtigung der Förderung der Erlangung der Schwimmfähigkeit breiter Bevölkerungskreise und des Schwimmsportes , Auswirkung auf die Gesundheitsprophylaxe und weiterer sozialer Belange vorlegen, welches im Anschluss in der Sitzung der Deputation für Sport (Stadt) am 30.04.2019 beraten werden wird. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft