BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2022 Landtag 19. Wahlperiode 29.01.19 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 26. November 2018 "Doppelnutzung des Übergangswohnheims „Blaues Dorf“" Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: "Das Übergangswohnheim „Blaues Dorf“ in Grohn gilt als besonders gelungenes Bespiel für behördliches und bürgerliches Engagement bei der Flüchtlingsbetreuung in der Folge der großen Flüchtlingsbewegung 2015 und der sozialen Integration Es wurde 2014 auf dem ehemaligen Areal der Norddeutschen Steingut errichtet und liegt somit in einem Gewerbegebiet. Die Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan, die das Wohnen auf diesem Gebiet gestattet, läuft Ende 2019 aus. Das heißt, dass das Übergangswohnheim 2019 geräumt werden muss, wenn der Bebauungsplan nicht geändert wird. Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Studierenden gibt es seitens der JUB ein großes Interesse, ihr Wohngelände zu erweitern und möglicherweise weitere Studierendenwohnheime auch auf dem Gelände zu errichten, auf dem jetzt das Blaue Dorf steht. Von der „Willkommensinitiative Vegesack“, die seit mehreren Jahren mit der Jacobs Universität bei der Betreuung der Flüchtlinge im Blauen Dorf gut zusammenarbeitet, wird nun eine Doppelnutzung des Containerdorfes sowohl für geflüchtete Menschen als auch für Studierende vorgeschlagen, die aus der Sicht der Willkommensinitiative mehrere Vorteile für beide Seiten hätte: a) ein besonderes soziales Ensemble bliebe erhalten; b) das gemeinsame Wohnen, einmalig in Bremen, würde einen weiteren Beitrag zur besseren Integration von Geflüchteten leisten; c) die Doppelnutzung würde eine flexible Reaktion auf Zahlen von Geflüchteten und andererseits auf sich verändernde Erstsemesterzahlen bei der JUB ermöglichen; d) qualitativ gute Wohncontainer blieben in Funktion und würden damit sinnvoll weiter genutzt. Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit teilt der Senat die Auffassung, dass eine vorläufige weitere Doppelnutzung des Übergangwohnheims „Blaues Dorf“ eine zeitnahe und flexible Lösung sowohl für Geflüchtete, als auch für Studierende darstellen würde und wann könnte sie durch bessere Lösungen abgelöst werden? 2. Plant der Senat unabhängig von den Überlegungen der JUB konkrete Maßnahmen, um das Quartier „Blaues Dorf“ gemeinsam für Geflüchtete und Studenten der JUB zu nutzen? 3. Plant der Senat, den Bebauungsplan für das Gebiet, auf dem das Übergangswohnheim „Blaues Dorf“ liegt, bis Ende 2019 zu ändern? Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats dafür? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 4. Kann vom Senat sichergestellt werden, dass alle Bewohner des „Blauen Dorfes“ im Falle seiner Auflösung mit einer anderen Wohnung sowie mit einem ortsnahen Kindergarten- bzw. Schulplatz rechnen können? 5. Teilt der Senat die Auffassung, dass die positiven Erfahrungen der Integration von Flüchtlingen am Beispiel des „Blauen Dorfes“ nach einer Auflösung unbedingt in ähnliche Projekte transferiert werden müssen?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit teilt der Senat die Auffassung, dass eine vorläufige weitere Doppelnutzung des Übergangwohnheims „Blaues Dorf“ eine zeitnahe und flexible Lösung sowohl für Geflüchtete, als auch für Studierende darstellen würde und wann könnte sie durch bessere Lösungen abgelöst werden? Grundsätzlich wird seitens des Senats die Kombination von Flüchtlings- und Studierendenunterkünften positiv bewertet und unterstützt. Die Umsetzung eines solchen Vorhabens am Standort „Blaues Dorf“ hängt wesentlich von den Entwicklungsbedarfen sowie Rahmenbedingungen zur Unterbringung von Studierenden der Jacobs University Bremen (JUB) ab. Die Idee einer gemeinsamen Nutzung wurde zunächst aufgrund der Gespräche des sogenannten „Runden Tisches Oeverberg“ zurückgestellt. Dort geht es auch um die Fläche in der Steingutstraße, welche in Bezug zur Absicherung zukünftiger Entwicklungsbedarfe der JUB zugunsten des Erhalts von Sportanlagen auf dem Oeversberg steht. Die nicht näher konkretisierte Fragestellung lässt keine Beantwortung zu, da nicht definiert ist, was unter einer besseren Lösung zu verstehen ist. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat eine Bau- und Nutzungsgenehmigung für das „Blaue Dorf“ für die temporäre Unterbringung von geflüchteten Personen bis zum September 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt soll das Übergangswohnheim weiterhin für geflüchtete Menschen genutzt werden. Es hat sich im Stadtteil sehr etabliert und ist bei den Flüchtlingen aufgrund seiner Bauweise in Appartementform mit kleinen Innenhöfen sehr beliebt. Des Weiteren sind viele Ehrenamtliche aus dem Stadtteil dort seit Beginn sehr engagiert. Zum 04.01.2019 waren von 140 Plätzen 119 Plätze belegt. Der Senat strebt eine Nutzung des „Blauen Dorfes“ über den September 2019 hinaus an. Dies wäre auf Antrag nach dem geltenden Bebauungsplan planungsrechtlich bis längstens Ende 2022 möglich, hängt aber auch von der weiteren Überlassung des Grundstücks und damit dem Abschluss der Verhandlungen mit der JUB zum notwendigen Flächentausches zum Erhalt von Teilen der Fläche auf dem Oeversberg zur sportlichen Nutzung ab. 2. Plant der Senat unabhängig von den Überlegungen der JUB konkrete Maßnahmen, um das Quartier „Blaues Dorf“ gemeinsam für Geflüchtete und Studenten der JUB zu nutzen? Der Senat hat keine Planungen für konkrete Maßnahmen zu einer gemeinsamen Nutzung von geflüchteten Menschen und Studierenden der JUB. Die JUB hat zudem derzeit kein Interesse an einer gemeinsamen oder alleinigen Nutzung des „Blauen Dorfes“. 3. Plant der Senat, den Bebauungsplan für das Gebiet, auf dem das Übergangswohnheim „Blaues Dorf“ liegt, bis Ende 2019 zu ändern? Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats dafür? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Eine unmittelbare Änderung des Bebauungsplans 1293, der aktuell die Festsetzung „Sondergebiet Technologiepark“ beinhaltet und damit Wohnnutzung über die befristeten Privilegierungen des § 246 BauGB zur Flüchtlingsunterbringung hinaus ausschließt, ist bis Ende 2019 derzeit nicht geplant. Hintergrund ist, dass sich die aktuelle Nutzung als Übergangswohnheim für geflüchtete Menschen im Bedarfsfall auf aktueller planungsrechtlicher Grundlage bis 2022 fortsetzen ließe. Hinzu kommt, dass ein angestrebtes Planänderungsverfahren auch erst abgeschlossen werden könnte, wenn zunächst die perspektivische Norderweiterung der JUB aus dem Rahmenplanungsprozess im Laufe des Jahres 2019 gesichert worden ist. 4. Kann vom Senat sichergestellt werden, dass alle Bewohner des „Blauen Dorfes“ im Falle seiner Auflösung mit einer anderen Wohnung sowie mit einem ortsnahen Kindergarten- bzw. Schulplatz rechnen können? Seit 2013 wird mit dem Projekt „Mehr Wohnungen für Flüchtlinge in Bremen“ ein Umzug von Geflüchteten in eigenen Wohnraum gefördert. Dies geschieht durch Wohnraumvermittler/innen, die bei der Wohnungssuche bis hin zur Unterzeichnung eines Mietvertrags und darüber hinaus bei der Anbindung in den jeweiligen Stadtteilen unterstützen. In den letzten drei Monaten vor der Aufgabe von Übergangswohnheimen werden die Bemühungen um Wohnraumvermittlung verstärkt und keine neuen Bewohner dem jeweiligen Übergangswohnheim zugewiesen. So konnte in der Vergangenheit für den überwiegenden Teil der jeweiligen Personen sichergestellt werden, dass ein Umzug in eigens angemieteten Wohnraum erfolgen konnte. Dies ist aber auch von der Mitwirkung der einzelnen Betroffenen abhängig. Im Falle von Umzügen in weiter entfernte Stadteile werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Absprache mit der Senatorin für Kinder und Bildung und der aufzunehmenden Schule auf neue Schulplätze verwiesen. Sollten Gründe wie z.B. eine erfolgreiche Integration am Schulstandort und im Stadtteil gegen einen Schulwechsel sprechen, besteht auch die Möglichkeit nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten und der Schule von einem Wechsel abzusehen. 5. Teilt der Senat die Auffassung, dass die positiven Erfahrungen der Integration von Flüchtlingen am Beispiel des „Blauen Dorfes“ nach einer Auflösung unbedingt in ähnliche Projekte transferiert werden müssen? Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport ist sehr dankbar für das Engagement von Ehrenamtlichen an allen Standorten von Übergangswohnheimen und darüber hinaus in allen Stadtteilen. Die über die Willkommensinitiative Vegesack sowie der Jacobs University organisierten Ehrenamtlichen haben mit ihrem außergewöhnlichen Engagement für die Geflüchteten des „Blauen Dorfes“ ein großes Stück zur Integration beigetragen. Es ist ein Wunsch der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, dass Bewohner/innen von anderen Übergangswohnheimen in Bremen-Nord ebenfalls von diesem Engagement profitieren und das Projekt somit weiter fortbesteht. Vielfach bleiben persönliche Beziehungen zu Ehrenamtlichen auch nach dem Auszug von Geflüchteten aus Übergangswohnheimen weiterhin bestehen. In vielen Stadtteilen haben sich Willkommensinitiativen gegründet und die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport unterstützt das ehrenamtliche Engagement durch das Projekt „Gemeinsam in Bremen“ (GIB). Dieses Projekt bietet eine Möglichkeit der Unterstützung, Vernetzung und Beratung für Ehrenamtliche. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft