1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2023 Landtag 19. Wahlperiode 29.01.19 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. November 2018 "Kosten der Strafverfolgung infolge der Kriminalisierung von Cannabis“ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet : „Die Debatte um die Entkriminalisierung von Cannabisnutzerinnen und -nutzern ist derzeit bundesweit in vollem Gange. Konkrete Pläne für Modellvorhaben und die kontrollierte Abgabe von Cannabis liegen in mehreren Kommunen vor, und in den Diskussionen um diese spielen die Kosten der Strafverfolgung immer wieder eine Rolle. Da Cannabis deutschlandweit etwa 60 Prozent der Rauschgiftdelikte (davon 84 Prozent konsumnahe Delikte) ausmacht, ist abzuleiten, dass die Substanz in der Strafverfolgung auch die meisten Kosten verursacht. Mit etwa 27 Prozent der volljährigen Personen in Deutschland, die mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert haben, ist die Gruppe der Personen, die kriminalisiert werden, äußerst groß. Bei den 18- bis 25-jährigen ist diese Quote mit 33,8 Prozent noch höher, wobei gerade für diese Gruppe, die am Anfang ihres Berufslebens steht, die Kriminalisierung besonders problematische Folgen haben kann. In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene Versuche, die Kosten der Cannabis- Strafverfolgung zu schätzen. Die Kosten, die insgesamt in Folge der Kriminalisierung anfallen, verteilen sich auf verschiedene Bereiche; von der Polizei, über die Staatsanwaltschaften bis zu den Gerichten und Justizvollzugsanstalten ist eine Vielzahl an Stellen eingebunden. Hinzu kommen private Kosten der Strafverfolgten, wie etwa Anwaltskosten . Diese Anfrage hat zum Ziel, die tatsächlichen Kosten der Cannabisstrafverfolgung zu ermitteln . Die Befürworterinnen und Befürworter der Prohibition behaupten, dass diese dem Gesundheitsschutz diene. Dafür gibt es keine Belege. In diesem Zusammenhang ist das Verhältnis von Investitionen in Strafverfolgung und in Präventionsmaßnahmen von hohem Interesse. Wir fragen den Senat: 1. Welche Kosten verursachten die Ermittlungsverfahren zu Cannabisdelikten bei der Polizei im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017 bis zur Weitergabe an die Staatsanwaltschaft (bitte als Tabelle darstellen)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 a. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte ? b. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige ? c. Wenn keine Daten zu den Kosten von Cannabisdelikten vorliegen, welche Kosten verursachten die Verfahren zu Betäubungsmitteldelikten allgemein in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? d. Wie viele Betäubungsmitteldelikte standen im Zusammenhang mit Cannabis ? e. Wenn keine Daten zu den Kosten von Betäubungsmitteldelikten vorliegen, wie viele Ermittlungsverfahren gab es insgesamt im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017, welchen Anteil daran hatten Betäubungsmitteldelikte und welche Ausgaben trug das Land für die Polizei insgesamt (bitte als Tabelle darstellen)? 2. Welche Kosten verursachte die Bearbeitung der Strafverfahren zu Cannabisdelikten durch die Staatsanwaltschaften in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? a. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte ? b. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige ? c. Wenn keine Daten zu Cannabisverfahren vorliegen, welche Kosten verursachten die Verfahren zu Betäubungsmitteldelikten allgemein in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? d. Wenn keine Daten zu den Kosten der Verfahren von Betäubungsmitteldelikten vorliegen, wie viele Strafverfahren gab es insgesamt im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017, welchen Anteil daran hatten BtMG-Verfahren und welche Ausgaben trug das Land für die Staatsanwaltschaften insgesamt (bitte als Tabelle darstellen)? 3. Welche Kosten wurden in den Jahren 2015 bis 2017 durch chemische Analysen von Cannabisproben im Rahmen von Verfahren zu Cannabisdelikten verursacht (bitte als Tabelle darstellen)? Wenn keine Daten zu Cannabis vorliegen, welche Kosten verursachten die chemischen Analysen zu BtMG-Substanzen allgemein in den Jahren 2015 bis 2017? 4. Welche Kosten entstanden für die Lagerung und Vernichtung des beschlagnahmten Cannabis in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? Wenn Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 keine Daten zu Cannabis vorliegen, welche Kosten verursachte die Lagerung und Vernichtung von BtMG-Substanzen allgemein in den Jahren 2015 bis 2017? 5. Welche Kosten entstanden für die Unterbringung der beschuldigten Personen im Rahmen von Verfahren zu Cannabisdelikten während der Untersuchungshaft in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? a. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte ? b. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige ? c. Wenn keine Daten zu den Kosten der Untersuchungshaft aufgrund von Cannabisdelikten vorliegen, welche Kosten verursachte die Untersuchungshaft aufgrund von Betäubungsmitteldelikten allgemein in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? d. Wenn keine Daten zu den Kosten der Untersuchungshaft aufgrund von Betäubungsmitteldelikten vorliegen, welche Kosten verursachte die Untersuchungshaft insgesamt in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen )? 6. Welche Kosten verursachte die Bearbeitung der Gerichtsverfahren zu Cannabisdelikten in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? a. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte ? b. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige ? c. Wenn keine Daten zu den Kosten von Cannabisverfahren vorliegen, welche Kosten verursachten die Gerichtsverfahren zu Betäubungsmitteldelikten allgemein in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? d. Wenn keine Daten zu den Kosten der Gerichtsverfahren zu Betäubungsmitteldelikten vorliegen, wie viele Gerichtsverfahren gab es insgesamt im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017, welchen Anteil daran hatten Betäubungsmitteldelikte und welche Ausgaben trug das Land für die Strafgerichte insgesamt (bitte als Tabelle darstellen)? 7. Welchen Anteil hatten die Gerichtsverfahren zu Cannabisdelikten an der Gesamtanzahl der Verfahren zum BtMG in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 8. Welchen relativen und absoluten Anteil hatten Verfahren zu Cannabisdelikten an der Gesamtanzahl der Verfahren zum BtMG in den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? 9. Welche Kosten entstanden für die Unterbringung in Justizvollzugsanstalten von Personen, die aufgrund von Cannabisdelikten verurteilt wurden in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? a. Sofern dabei nicht erfasst: Welche Kosten entstanden zusätzlich für die Unterbringung in Justizvollzugsanstalten aufgrund von Ersatzfreiheitsstrafen oder eines Bewährungswiderrufs im Zusammenhang mit Cannabisdelikten in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? b. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte ? c. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige ? d. Wenn keine Daten zu den Kosten der Haft aufgrund von Cannabisdelikten vorliegen, welche Kosten verursachte die Haft aufgrund von Betäubungsmitteldelikten allgemein in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen )? e. Wenn keine Daten zu den Kosten der Haft aufgrund von Betäubungsmitteldelikten vorliegen, wie viele Inhaftierte gab es insgesamt im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017, welchen Anteil daran hatten Personen, die aufgrund von BtMG-Verfahren verurteilt wurden und welche Ausgaben trug das Land für die Justizvollzuganstalten insgesamt (bitte als Tabelle darstellen )? 10. Welche jährlichen Geldsummen wurde in den Jahren 2015 bis 2017 von Beschuldigten infolge der Verfahrenseinstellung oder Verurteilung wegen Cannabisdelikten (hilfsweise: wegen Betäubungsmitteldelikten) an die Staatskasse bezahlt? Wie viel an andere Stellen, Institutionen oder Verbände? 11. Welche öffentlichen Kosten verursachten die Präventions- und Aufklärungsprogramme zu Cannabis in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? 12. Welche öffentlichen Kosten verursachten die Präventions- und Aufklärungsprogramme zu illegalen Drogen in den Jahren 2015 bis 2017? 13. Welche öffentlichen Kosten verursachten die Präventions- und Aufklärungsprogramme zu illegalen und legalen Drogen in den Jahren 2015 bis 2017? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 14. Plant der Senat die Einrichtung weiterer Präventions- und Aufklärungsangebote? Wenn ja, welche öffentlichen Kosten entstehen durch die Maßnahmen?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten verursachten die Ermittlungsverfahren zu Cannabisdelikten bei der Polizei im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017 bis zur Weitergabe an die Staatsanwaltschaft (bitte als Tabelle darstellen)? a. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte ? b. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige ? c. Wenn keine Daten zu den Kosten von Cannabisdelikten vorliegen, welche Kosten verursachten die Verfahren zu Betäubungsmitteldelikten allgemein in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? d. Wie viele Betäubungsmitteldelikte standen im Zusammenhang mit Cannabis ? e. Wenn keine Daten zu den Kosten von Betäubungsmitteldelikten vorliegen, wie viele Ermittlungsverfahren gab es insgesamt im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017, welchen Anteil daran hatten Betäubungsmitteldelikte und welche Ausgaben trug das Land für die Polizei insgesamt (bitte als Tabelle darstellen)? Zu a. und b.: Konkrete Verfahrenskosten werden durch die Polizei Bremen nicht umfassend erhoben , für die Ortspolizeibehörde Bremerhaven (OPB) lassen sich die Kosten nicht darstellen. Die Polizei Bremen setzt zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität Personal - und Sachmittel ein. Personal wird sowohl in den Direktionen Kriminalpolizei /Landeskriminalamt – dort insbesondere in den Abteilungen K1 (Ermittlungsunterstützung ) und K4 (Strukturkriminalität) – und Einsatz als auch in Querschnittsbereichen der Zentralen Polizeidirektion eingesetzt. Eine anteilige Zuordnung des entsprechenden Personals zu bestimmten Deliktsgruppen ist nicht möglich. Zu c.: Zu den Kosten für Betäubungsmitteldelikte im Allgemeinen kann die Polizei Bremen keine Angaben machen. Einzelne Punkte, wie z.B. Dolmetscherkosten könnten ausgewertet werden, ohne hier jedoch direkte Rückschlüsse auf den Anteil von Betäubungsmitteldelikten ziehen zu können. Im Folgenden werden die Kosten der Polizei Bremen zur Feststellung von Alkohol und Betäubungsmitteln im Blut dargestellt. Diese werden nicht getrennt voneinander erfasst und können somit nur als Gesamtkosten für die Feststellungen der Werte aufgelistet werden. Jahre Kosten Blutuntersuchung BtM und Alkohol 2015 378.487,57 € 2016 353.495,67 € 2017 323.042,70 € Gesamtergebnis 1.055.025,94 € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Zu d: Die folgende Tabelle stellt die von der Polizei abschließend bearbeiteten Betäubungsmitteldelikte in Verbindung mit Cannabis dar. Jahre Betäubungsmitteldelikte Stadt Bremen Bremerhaven 2015 3.406 619 2016 2.793 371 2017 3.138 861* * ca. 400 Fälle durch den Zoll, einmaliger Effekt. Zu e.: Jahre Ermittlungsverfahren Stadt Bremen Betäubungsmittel- Delikte Stadt Bremen Gesamthaushalt Polizei Bremen, (konsumtiv, investiv und Personal ) Gesamthaushalt Polizei Bremerhaven, (konsumtiv, investiv und Personal) 2015 76.981 3.406 146.986 T€ 39.482 T€ 2016 78.465 2.793 151.647 T€ 40.028 T€ 2017 68.343 3.138 157.748 T€ 41.536 T€ 2. Welche Kosten verursachte die Bearbeitung der Strafverfahren zu Cannabisdelikten durch die Staatsanwaltschaften in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? a. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte ? b. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige ? c. Wenn keine Daten zu Cannabisverfahren vorliegen, welche Kosten verursachten die Verfahren zu Betäubungsmitteldelikten allgemein in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? d. Wenn keine Daten zu den Kosten der Verfahren von Betäubungsmitteldelikten vorliegen, wie viele Strafverfahren gab es insgesamt im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017, welchen Anteil daran hatten BtMG-Verfahren und welche Ausgaben trug das Land für die Staatsanwaltschaften insgesamt (bitte als Tabelle darstellen)? Die Kosten für die Bearbeitung der Verfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Cannabisdelikten werden nicht gesondert erfasst. Aus diesem Grund liegen auch keine Zahlen für cannabisbezogene Verkehrsdelikte oder für Verfahren gegen Minderjährige vor. In der Abteilung der Staatsanwaltschaft für Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten waren in den jeweiligen Jahren Verfahren wie folgt anhängig: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Anzahl Verfahren Abteilung gesamt Darunter: Anzahl Verfahren nach BtMG Davon: Anzahl Verfahren wegen Verbrechen Davon: Anzahl Verfahren wegen Vergehen Kosten Abteilung gesamt 2015 5389 4.002 378 3.624 765.882 € 2016 5285 3.233 332 2.901 781.691 € 2017 4682 3.692 344 3.348 605.037 € Neben den Verfahren wegen Delikten nach BtMG werden in der genannten Abteilung auch die Ermittlungen wegen anderer Delikte geführt, soweit sie in Zusammenhang mit Betäubungsmittel stehen (Beschaffungskriminalität). Die Kosten der Verfahren wegen der Delikte nach BtMG werden nicht gesondert erfasst. 3. Welche Kosten wurden in den Jahren 2015 bis 2017 durch chemische Analysen von Cannabisproben im Rahmen von Verfahren zu Cannabisdelikten verursacht (bitte als Tabelle darstellen)? Wenn keine Daten zu Cannabis vorliegen, welche Kosten verursachten die chemischen Analysen zu BtMG-Substanzen allgemein in den Jahren 2015 bis 2017? Das Kriminaltechnische Institut (KTI) führt die in Rede stehenden Untersuchungen für die Polizeien Bremen und Bremerhaven durch. Da die Kosten nicht regelmäßig erhoben werden, können dazu keine konkreten Angaben gemacht werden. Eine Abschätzung nach den erfassten Bearbeitungsfallzahlen und der Annahme typischer Kostenmeldungen nach JVEG für Cannabis-Standardgutachten ergibt die nachfolgenden Beträge. Jahre 2015 2016 2017 Kosten (Cannabis-Gutachten) 85.600 € 62.100 € 38.100 € 4. Welche Kosten entstanden für die Lagerung und Vernichtung des beschlagnahmten Cannabis in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? Wenn keine Daten zu Cannabis vorliegen, welche Kosten verursachte die Lagerung und Vernichtung von BtMG-Substanzen allgemein in den Jahren 2015 bis 2017? Die Kosten für die Lagerung und Vernichtung von BtMG-Substanzen werden nicht gesondert erfasst, so dass insoweit keine Angaben gemacht werden können. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 5. Welche Kosten entstanden für die Unterbringung der beschuldigten Personen im Rahmen von Verfahren zu Cannabisdelikten während der Untersuchungshaft in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? a. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte ? b. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige ? c. Wenn keine Daten zu den Kosten der Untersuchungshaft aufgrund von Cannabisdelikten vorliegen, welche Kosten verursachte die Untersuchungshaft aufgrund von Betäubungsmitteldelikten allgemein in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? d. Wenn keine Daten zu den Kosten der Untersuchungshaft aufgrund von Betäubungsmitteldelikten vorliegen, welche Kosten verursachte die Untersuchungshaft insgesamt in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen )? Zu a., b. und c. liegen keine Daten vor. Zu d.: In der Untersuchungshaft sind in den jeweiligen Jahren die folgenden Kosten entstanden : 2015 4.366.769 € 2016 5.097.721 € 2017 5.729.894 € 6. Welche Kosten verursachte die Bearbeitung der Gerichtsverfahren zu Cannabisdelikten in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? a. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte ? b. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige ? c. Wenn keine Daten zu den Kosten von Cannabisverfahren vorliegen, welche Kosten verursachten die Gerichtsverfahren zu Betäubungsmitteldelikten allgemein in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? d. Wenn keine Daten zu den Kosten der Gerichtsverfahren zu Betäubungsmitteldelikten vorliegen, wie viele Gerichtsverfahren gab es insgesamt im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017, welchen Anteil daran hatten Betäubungsmitteldelikte und welche Ausgaben trug das Land für die Strafgerichte insgesamt (bitte als Tabelle darstellen)? Zu a. bis c.: Daten über die Kosten für die Bearbeitung der Gerichtsverfahren zu Cannabisdelikten liegen dem Senat nicht vor, ebenso keine Daten über die Kosten für die Bearbeitung der Gerichtsverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten. Zu d. können die folgenden Angaben gemacht werden: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Anzahl der gerichtlichen Strafverfahren gesamt Darunter: gerichtliche Strafverfahren wegen BtM-Delikten Ausgaben für die Strafgerichte Amtsgerichte Landgericht (1. Instanz) Amtsgerichte Landgericht (1. Instanz) 2015 6809 152 609 20 2016 6940 163 528 31 2017 7029 210 470 43 7. Welchen Anteil hatten die Gerichtsverfahren zu Cannabisdelikten an der Gesamtanzahl der Verfahren zum BtMG in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? Hierüber liegen dem Senat keine Daten vor. 8. Welchen relativen und absoluten Anteil hatten Verfahren zu Cannabisdelikten an der Gesamtanzahl der Verfahren zum BtMG in den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? Auch insoweit liegen dem Senat keine Daten vor. 9. Welche Kosten entstanden für die Unterbringung in Justizvollzugsanstalten von Personen, die aufgrund von Cannabisdelikten verurteilt wurden in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? a. Sofern dabei nicht erfasst: Welche Kosten entstanden zusätzlich für die Unterbringung in Justizvollzugsanstalten aufgrund von Ersatzfreiheitsstrafen oder eines Bewährungswiderrufs im Zusammenhang mit Cannabisdelikten in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? b. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte ? c. Welcher Anteil dieser Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige ? d. Wenn keine Daten zu den Kosten der Haft aufgrund von Cannabisdelikten vorliegen, welche Kosten verursachte die Haft aufgrund von Betäubungsmitteldelikten allgemein in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen )? e. Wenn keine Daten zu den Kosten der Haft aufgrund von Betäubungsmitteldelikten vorliegen, wie viele Inhaftierte gab es insgesamt im Land Bremen in den Jahren 2015 bis 2017, welchen Anteil daran hatten Personen, die aufgrund von BtMG-Verfahren verurteilt wurden und welche Ausgaben trug das Land für die Justizvollzuganstalten insgesamt (bitte als Tabelle darstellen )? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Über die Kosten für die Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt von Personen, die aufgrund von Cannabisdelikten verteilt wurden, sowie zu den weiteren Fragen a., b. und c. liegen dem Senat keine Daten vor. Zu d. liegen (nur) die Daten der regelmäßigen Stichtagsabfragen zum 31.03. eines jeweiligen Kalenderjahres vor. Die nachfolgend aufgeführten Kosten sind insofern ungenau, als sie eine gleichmäßige Anzahl der Gefangenen über das gesamte Jahr unterstellen, und darüber hinaus davon auszugehen ist, dass die Haftkosten bei Unterbringungen wegen BtMG-Delikten oberhalb des Durchschnittswertes aller Delikte liegt. Gefangenenbestand * BtMG Haftkosten pro Tag (deliktsunabhängig )** Kosten pro Jahr** 31.03.2015 71 140,75 € 3.647.536 € 31.03.2016 77 126,62 € 3.558.655 € 31.03.2017 86 124,59 € 3.910.880 € * zum Stichtag 31.3. d. J. ** über die tatsächlichen Haftkosten für BtM-Delikte liegen keine Angaben vor. (Frage e. entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage d.) 10. Welche jährlichen Geldsummen wurde in den Jahren 2015 bis 2017 von Beschuldigten infolge der Verfahrenseinstellung oder Verurteilung wegen Cannabisdelikten (hilfsweise: wegen Betäubungsmitteldelikten) an die Staatskasse bezahlt? Wie viel an andere Stellen, Institutionen oder Verbände? Daten über die Verfahrenseinstellungen wegen Cannabisdelikten liegen nicht vor. Bezogen auf Betäubungsmitteldelikte insgesamt sind der Fachanwendung der Staatsanwaltschaft die folgenden Zahlen über die Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO zu entnehmen: 2015 25 2016 16 2017 17 Die Höhe der Auflagen ist nicht gesondert erfasst. Die Staatsanwaltschaft schätzt den statistischen Durchschnitt auf ca. 250 €. 11. Welche öffentlichen Kosten verursachten die Präventions- und Aufklärungsprogramme zu Cannabis in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte als Tabelle darstellen)? 12. Welche öffentlichen Kosten verursachten die Präventions- und Aufklärungsprogramme zu illegalen Drogen in den Jahren 2015 bis 2017? 13. Welche öffentlichen Kosten verursachten die Präventions- und Aufklärungsprogramme zu illegalen und legalen Drogen in den Jahren 2015 bis 2017? 14. Plant der Senat die Einrichtung weiterer Präventions- und Aufklärungsangebote? Wenn ja, welche öffentlichen Kosten entstehen durch die Maßnahmen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Zu den Fragen 11-13: Da die Präventionsangebote in der Regel integrativ und nicht nach Suchtformen getrennt angeboten werden, werden die Fragen 11-13 zusammen beantwortet. Aus dem Fachhaushalt der Suchtprävention des Landesinstituts (LIS) für Schulen werden die Entwicklung, Planung und Durchführung universeller und selektiver Maßnahmen und Projekte der Suchtprävention finanziert. Dies umfasst Präventions- und Informationsmaßnahmen sowie schulartenbezogene Lebenskompetenz-Projekte zu Cannabis, legalen und illegalen Drogen für Jugendliche und junge Erwachsene sowie Auszubildende . Zusätzlich werden spezifische Fortbildungen für Lehrkräfte und Multiplikator*innen angeboten sowie Fachtage und Informationsveranstaltungen. Zu den Mitteln des Fachhaushaltes kommen Personalkosten (PK) des Referats Gesundheit und Suchtprävention des LIS (einschließlich der für Aufgaben der Suchtprävention eingesetzten Anrechnungsstunden für Lehrpersonen). Die Angebote erfolgen überwiegend nach einem integrativen suchtpräventiven Ansatz, bei dem verschiedene Suchtformen oder die Lebenskompetenz insgesamt behandelt werden. Daher können die Kosten in diesem Bereich nicht differenziert aufgeschlüsselt werden. Über Kooperationen mit Krankenkassen, Zuschüssen und Finanzierungen durch Ausbildungsbetriebe steht für die bedarfsorientierte Durchführung der Projekte insgesamt ein 4-faches an Sachmitteln zur Verfügung. Im Rahmen der durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz finanzierten Aufgaben der Drogenberatung wurden in den Jahren 2015 bis 2017 differenzierte Beratungsangebote für CannabiskonsumentInnen und für Menschen mit Opiat- bzw. Kokainkonsum angeboten. Zu den Beratungsangeboten gehören u.a. eine Motivationsgruppe, eine Gruppe zur Cannabisreduktion, ein DBT Fertigkeiten-Training Emotionsregulation sowie ein Angebot für Kokain- und Amphetaminkonsumierende. Da diese Angebote sich an Drogenkonsumenten richten, haben sie lediglich sekundärpräventiven Charakter. Öffentliche Kosten von Präventions- und Aufklärungsprogrammen zu illegalen Drogen in den Jahren 2015 bis 2017: Fachhaushalt Referat 13/LIS Suchtprävention 2015 2016 2017 Suchtpräventive, lebenskompetenzorientierte Projekte, universelle und selektive Prävention 1 38.800 plus Personal kosten LIS (PK) 39.200 plus PK 26.700 plus PK 1 In diesen lebenskompetenzorientierten Projekten werden substanzbezogene und verhaltensbezogene Süchte und Suchtformen situations- und kontextbezogen behandelt, das bezieht Cannabiskonsum ein. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 „Kommst du gut im Leben klar?“, universelle und selektive Prävention 2 2.500 plus PK 5000 plus PK „Sprung ins Leben“ 3 9000 plus PK 9000 plus PK 9000 plus PK „Be Smart don’t Start“ 4 IFT Nord, AOK Bremen/Bremerhaven plus PK IFT Nord, AOK Bremen /Bremerhaven plus PK IFT Nord, AOK Bremen /Bremerhaven plus PK SWGV Bremer Aktionswoche Sucht5 5.000 6.000 6.000 SWGV, SKB, SJFIS und durch den Fachhaushalt des Referats 13 des LIS Erhebung Schulbus6 25.000 Öffentliche Kosten von Präventions- und Aufklärungsprogrammen zu illegalen Drogen in den Jahren 2015 bis 2017 Zu Frage 14: Im Jahr 2018 wurde das Programm FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten in Bremen und Bremerhaven eingeführt. FreD ist ein kostenfreies Kursangebot für Jugendliche und junge Heranwachsende, die in der Regel erstmals durch den Besitz von Cannabis für den Eigengebrauch polizeilich aufgefallen sind. Diese Jugendlichen und jungen Heranwachsenden werden durch die Polizei über die Möglichkeiten zur Teilnahme an einem FreD-Kurs informiert. Der Kurs kann auch ohne Auffälligkeit auf rein freiwilliger Basis besucht werden. Das Programm ‚FreD‘ ist in nahezu allen Bundes- 2 Zielgruppe: Geflüchtete in Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung - Klassen der Berufsschulen, Fokus Lebenskompetenz und Berufsorientierung, kulturelle und rechtliche Besonderheiten bezogen auf Cannabiskonsum und -besitz sowie anderer illegaler Drogen und Umgang mit Alkohol. 3 Das Basisangebot „Sprung ins Leben“ ist eine halbtägige Informationsveranstaltung für Schulklassen aller Schularten ab Jahrgang (7.) 8. zur Stärkung von Schutzfaktoren und greift das Thema Cannabis standardmäßig auf. 4 Der bundesweite Wettbewerb „Be smart don’t start“ greift den Schwerpunkt substanzbezogene Süchte auf. Da erwiesenermaßen Nikotinkonsum den Weg in den Cannabiskonsum erleichtert, ist das Thema Cannabis präsent. 5 Die seit vielen Jahren etablierte Aktionswoche Sucht findet einmal jährlich in Bremen und Bremerhaven statt und wird von der SWGV finanziell mit rund 5.000€ unterstützt. Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, sich auf Fachveranstaltungen und Aktionen mit dem Thema »Sucht im Alltag« auseinanderzusetzen und sich zu informieren. Die Veranstaltung erreicht eine breite Öffentlichkeit und dient der Prävention und Aufklärung zum Umgang mit verschiedenen Suchtformen. 6 Schüler und Lehrerbefragung zum Umgang mit Suchtmitteln Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 ländern eingeführt. Es unterstützt die in der Koalitionsvereinbarung des Jahres 2015 formulierte Absicht, einen „Wechsel in der Drogenpolitik weg von der Kriminalisierung hin zu mehr Prävention und Aufklärung“ zu erreichen. Die SWGV finanziert das Programm im laufenden Doppelhaushalt mit jährlich 75.000€. Das Programm verzeichnet eine große Nachfrage und wird sehr gut angenommen. Ein Fortbestand von FreD sollte langfristig gesichert werden, da es Frühintervention bei Cannabiskonsumenten leistet, für die lange Zeit in Bremen keine geeignete Maßnahme vorhanden war. Nur durch ein kontinuierliches Monitoring des Suchtverhaltens können spezifische Präventionsmaßnahmen entwickelt werden. Es gibt mittlerweile viele Erkenntnisse und Hinweise aus der Praxis darauf, dass sich das Suchtverhalten junger Menschen aktuell in einem Umbruch befindet. Verhaltenssüchte (Glücksspiel, Mediensucht, Essstörungen), Medikamentenmissbrauch und neue illegale Drogen sowie der Mehrfachgebrauch (vgl. Baumgärtner, T. (2017), Artikel WK vom 12.01.2019 „Drogen statt Alkohol“) scheinen im Bundesland Bremen (wie auch in Hamburg) zuzunehmen, während der Konsum anderer Suchtmittel abnimmt. Um gesicherte Erkenntnisse dazu zu gewinnen, sollen weitere Schulbusstudien (Schüler- und Lehrerbefragungen zum Umgang mit Suchtmitteln) im Bundesland Bremen durchgeführt werden. Derzeit wird geprüft, ob auch die auf der Systematik von Schulbus aufbauende Studie JEBUS (Junge Erwachsene: Befragung zum Umgang mit Suchtmitteln) neben der fortlaufenden Befragung Schulbus durchgeführt werden sollte. Diese Untersuchung richtet sich an die 18 – 25-Jährigen in einer Berufsund Hochschulausbildung und liefert somit Erkenntnisse zum Suchtverhalten von jungen Erwachsenen nach der Schulausbildung. Die Kosten für die Erweiterung der Präventionsangebote stellen sich wie folgt dar: Maßnahme Kosten Durchführung Schulbusstudie (alle 2-3 Jahre) pro Studie: Ca. 32.000 € inklusive Beratung von Schulen JEBUS-Studie Pro Studie ca. 25.000 € FRED 75.000 € jährlich Öffentliche Kosten für geplante und in der Prüfung befindliche Präventions- und Aufklärungsprogrammen zu illegalen Drogen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft