– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 2053 Landtag (zu Drs. 19/1944) 19. Wahlperiode 19.02.19 Mitteilung des Senats vom 19. Februar 2019 Entwicklung von Altersarmut im Land Bremen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 19/1944 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Fragen hat der Senat, soweit dies möglich war, auf öffentlich zugängliche Daten zurückgegriffen, insbesondere auf Statistiken der angesprochenen Sozialleistungsträger. Diese Statistiken weisen jedoch nur selten Daten in der von den Fragestellern gewünschten Durchdringungstiefe aus. Während eine Gliederung statistischer Daten nach Geschlecht weit überwiegend üblich ist, erfolgt eine Unterscheidung nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit regelmäßig nur dann, wenn aus der Unterscheidung relevante Aussagen zu erwarten sind. Eine weitergehende Gliederung der deutschen Staatsangehörigen nach Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund ist nach Kenntnis des Senats in amtlichen Statistiken kein Unterscheidungsmerkmal . Die Antworten berücksichtigen daher die in der jeweiligen Statistik veröffentlichte Gliederung. Sonderauswertungen aus Anlass der Großen Anfrage hat der Senat nicht erstellen lassen. 1. Wie haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Altersrenten („Rente wegen Alters“) in Bremen und Bremerhaven seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte auflisten nach Geschlecht und unterscheiden nach Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund, Menschen ohne deutschen Pass)? Die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung weisen seit dem Jahr 2010 die folgende Entwicklung der durchschnittlichen Zahlbeträge der Altersrenten aus: Tabelle 1: Durchschnittliche Zahlbeträge der Altersrenten Jahr Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Bremen Bund 2010 904 504 686 860 514 673 2011 881 520 683 868 520 680 2012 921 540 731 899 532 716 2013 927 561 745 913 546 737 2014* 969 556 756 975 533 752 2015* 998 642 807 1.006 633 810 2014** 969 614 797 975 607 805 – 2 – Jahr Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Bremen Bund 2015** 998 688 838 1.006 679 842 2016 987 685 827 1.008 681 837 2017 1.034 709 863 1.048 716 873 Quelle: DRV-Schriften Band 22: Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2018 *: Sondereffekt durch „neue Mütterrenten“ im Jahr 2014 und 2015: Viele westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren haben durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von 5 Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt. **: Unter Herausrechnung der Fälle der „neuen Mütterrenten“ 2. Wie haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten in Bremen und Bremerhaven seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte auflisten nach Geschlecht und unterscheiden nach deutscher Staatsangehörigkeit , Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund , Menschen ohne deutschen Pass)? Die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung weisen seit dem Jahr 2010 die folgende Entwicklung der durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten wegen Erwerbsminderung aus: Tabelle 2: Durchschnittliche Zahlbeträge der Renten wegen Erwerbsminderung Jahr Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Bremen Bund 2010 589 521 556 625 571 600 2011 547 494 521 621 569 596 2012 527 513 520 633 580 607 2013 564 521 541 639 586 613 2014 559 539 549 648 607 628 2015 616 588 601 690 655 672 2016 640 620 629 716 678 697 2017 634 646 641 736 695 716 Quelle: DRV-Schriften Band 22: Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2018 3. Wie hat sich Zahl und Quote der Beziehenden von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bremen und Bremerhaven seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte auflisten nach Geschlecht und unterscheiden nach deutscher Staatsangehörigkeit, Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund, Menschen ohne deutschen Pass sowie nach Menschen unter 65 und Menschen über 65 Jahre)? Die Leistungsart „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ gibt es seit Einführung des SGB XII im Jahre 2005. Die in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesenen Daten sind der Bundesstatistik entnommen (Quelle: Statistisches Landesamt Bremen); Einwohnerzahlen auf Basis Zensus 2011, daraus resultieren Abweichungen gegenüber früheren Auswertungen (zum Beispiel im Zusammenhang mit Anteilsberechnungen). Die Bundesstatistik erfasst keine Information zum Migrationshintergrund, deshalb kann diese Frage nicht beantwortet werden. Sie unterscheidet aber nach „deutsch“ und „Ausländer/Ausländerin“. – 3 – Die nachfolgenden Tabellen 3 bis 5 zeigen die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger mit Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen nach Bundesstatistik, also jeweils zum Jahresende (Stichtag) für Bremen und Bremerhaven insgesamt und nach Geschlecht. Tabelle 3: Entwicklung der Anzahl der Empfänger/Empfängerinnen von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven - insgesamt - Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Auswertung auf Basis der Bundesstatistik zum SGB XII (4. Kapitel, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung [GsiAE] a. v. E.), eigene Berechnungen (Anteile) Empfänger/- innen GSiAE a.v.E. Insgesamt Jahr LE Gesamt LE 18-u65 LE 65 J. und älter LE Gesamt Deutsche LE 18 Gesamt Ausländer/- innen Bremen 2010 8.014 2.866 5.148 6.261 1.753 2011 8.720 3.155 5.565 6.842 1.878 2012 9.046 3.304 5.742 7.101 1.945 2013 9.817 3.620 6.197 7.756 2.061 2014 10.299 3.836 6.463 8.076 2.223 2015 10.578 3.791 6.787 8.180 2.398 2016 10.644 3.864 6.780 8.120 2.524 2017 10.873 3.903 6.970 8.284 2.589 Bremerhaven 2010 2.203 957 1.246 1.902 301 2011 2.331 1.035 1.296 2.034 297 2012 2.474 1.087 1.387 2.173 301 2013 2.554 1.122 1.432 2.237 317 2014 2.572 1.145 1.427 2.260 312 2015 2.605 1.138 1.467 2.248 357 2016 2.513 1.086 1.427 2.143 370 2017 2.530 1.080 1.450 2.145 385 – 4 – Tabelle 4: Entwicklung der Anzahl der Empfängerinnen/Empfänger von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven - männlich - Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Auswertung auf Basis der Bundesstatistik zum SGB XII (4. Kapitel, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung [GsiAE] a. v. E.), eigene Berechnungen (Anteile) Empfänger GSiAE a.v.E. (männlich) Jahr LE 18 J. und älter LE 18-u65 LE 65 J. und älter LE 18 und älter Deutsche LE 18 und älter Ausländer/- innen Bremen 2010 3.230 1.477 1.753 2.542 688 2011 3.578 1.615 1.963 2.855 723 2012 3.760 1.699 2.061 2.996 764 2013 4.134 1.840 2.294 3.331 803 2014 4.450 1.945 2.505 3.568 882 2015 4.637 1.948 2.689 3.678 959 2016 4.770 1.998 2.772 3.767 1.003 2017 4.935 2.043 2.892 3.882 1.053 Bremerhaven 2010 885 510 375 773 112 2011 978 575 403 864 114 2012 1.038 597 441 927 111 2013 1.073 620 453 957 116 2014 1.115 636 479 991 124 2015 1.151 646 505 1.011 140 2016 1.137 613 524 986 151 2017 1.155 610 545 994 161 – 5 – Tabelle 5: Entwicklung der Anzahl der Empfängerinnen/Empfänger von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven - weiblich - Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Auswertung auf Basis der Bundesstatistik zum SGB XII (4. Kapitel, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung [GsiAE] a. v. E.), eigene Berechnungen (Anteile) Auf Basis der Bevölkerungszahlen und der Leistungsempfängerdaten der Tabellen 3 bis 5 kann der Anteil der Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger an der jeweils altersgleichen Bevölkerungsgruppe nach den gewünschten Strukturmerkmalen berechnet werden. Diese Anteile in Prozent weisen die nachfolgenden Tabellen 6 bis 8 aus. Empfängerinnen GSiAE a.v.E. (weiblich) Jahr LE 18 J. und älter LE 18-u65 LE 65 J. und älter LE 18 und älter Deutsche LE 18 und älter Ausländer/- innen Bremen 2010 4.784 1.389 3.395 3.719 1.065 2011 5.142 1.540 3.602 3.987 1.155 2012 5.286 1.605 3.681 4.105 1.181 2013 5.683 1.780 3.903 4.425 1.258 2014 5.849 1.891 3.958 4.508 1.341 2015 5.941 1.843 4.098 4.502 1.439 2016 5.874 1.866 4.008 4.353 1.521 2017 5.938 1.860 4.078 4.402 1.536 Bremerhaven 2010 1.318 447 871 1.129 189 2011 1.353 460 893 1.170 183 2012 1.436 490 946 1.246 190 2013 1.481 502 979 1.280 201 2014 1.457 509 948 1.269 188 2015 1.454 492 962 1.237 217 2016 1.376 473 903 1.157 219 2017 1.375 470 905 1.151 224 – 6 – Tabelle 6: Entwicklung des Anteils der Empfängerinnen/Empfängern von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB II an der jeweils alters-/strukturgleichen Bevölkerungsgruppe - insgesamt - Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bremer Infosystem, eigene Anteilsberechnung Tabelle 7: Entwicklung des Anteils der Empfängerinnen/Empfänger von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB II an der jeweils alters-/strukturgleichen Bevölkerungsgruppe - männlich - Männlich (Anteil EW mit GSiAE a.v.E.) Jahr LE 18 J. und älter LE 18-u65 LE 65 J. und älter LE 18 und älter Deutsche LE 18 und älter Ausländer/- innen Bremen 2010 1,45% 0,85% 3,60% 1,31% 2,36% 2011 1,61% 0,93% 4,10% 1,47% 2,58% 2012 1,68% 0,97% 4,26% 1,55% 2,57% 2013 1,84% 1,05% 4,69% 1,72% 2,57% 2014 1,96% 1,10% 5,03% 1,85% 2,61% 2015 2,02% 1,09% 5,35% 1,92% 2,56% 2016 2,05% 1,10% 5,45% 1,97% 2,39% 2017 2,11% 1,12% 5,66% 2,05% 2,36% Bremerhaven 2010 1,88% 1,41% 3,49% 1,86% 2,05% 2011 2,23% 1,71% 3,92% 2,18% 2,64% 2012 2,35% 1,76% 4,26% 2,35% 2,36% 2013 2,40% 1,80% 4,38% 2,43% 2,19% 2014 2,46% 1,82% 4,61% 2,53% 2,02% 2015 2,46% 1,78% 4,84% 2,60% 1,78% 2016 2,45% 1,71% 4,97% 2,57% 1,89% 2017 2,51% 1,72% 5,16% 2,61% 2,00% Insgesamt (Anteil EW mit GSiAE a.v.E.) Jahr LE 18 J. und älter LE 18-u65 LE 65 J. und älter LE 18 und älter Deutsche LE 18 und älter Ausländer/- innen Bremen 2010 1,72% 0,82% 4,42% 1,54% 3,00% 2011 1,89% 0,91% 4,85% 1,68% 3,43% 2012 1,95% 0,95% 4,98% 1,75% 3,36% 2013 2,11% 1,04% 5,34% 1,92% 3,40% 2014 2,20% 1,09% 5,51% 2,00% 3,43% 2015 2,24% 1,07% 5,75% 2,04% 3,39% 2016 2,23% 1,08% 5,71% 2,03% 3,25% 2017 2,27% 1,09% 5,85% 2,09% 3,14% Bremerhaven 2010 2,31% 1,36% 5,00% 2,23% 2,99% 2011 2,57% 1,56% 5,35% 2,48% 3,52% 2012 2,72% 1,63% 5,70% 2,66% 3,32% 2013 2,80% 1,67% 5,90% 2,75% 3,19% 2014 2,79% 1,69% 5,86% 2,80% 2,77% 2015 2,76% 1,63% 6,00% 2,80% 2,53% 2016 2,69% 1,57% 5,81% 2,70% 2,59% 2017 2,71% 1,57% 5,89% 2,73% 2,62% – 7 – Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bremer Infosystem, eigene Anteilsberechnung Tabelle 8: Entwicklung des Anteils der Empfängerinnen/Empfänger von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB II an der jeweils alters-/strukturgleichen Bevölkerungsgruppe - weiblich - Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bremer Infosystem, eigene Anteilsberechnung 4. Wie hoch ist aktuell die Quote der Neurentnerinnen/Neurentner im Land Bremen, deren Zahlbetrag aus der Gesetzlichen Rentenversicherung unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt, und wie haben sich diese Quoten seit 2013 entwickelt? (bitte auflisten nach Geschlecht und unterscheiden nach deutscher Staatsangehörigkeit, Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund, Menschen ohne deutschen Pass)? Eine wie in Frage 4 erbetene Aufstellung der Quoten der Zahlbeträge der Rentenzugänge unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle ab 2013 ist statistisch nicht möglich. Wie in Tabelle 11 (siehe unten) dargestellt wird, gibt es Daten über die Anzahl der Neurentnerinnen und Neurentner sowie deren Rentenzahlbeträge . Allerdings können diese Renten nicht im Detail, sondern nur in groben Rastern dargestellt werden. Die Armutsrisikoschwelle, auch Armutsgefährdungsgrenze genannt, ist auf 60,0 Prozent des Medians des Äquivalenzeinkommens (in Privathaushalten) festgelegt (EU-Standard). Dabei handelt es sich um das Einkommen, das die Bevölkerung eines Landes in zwei gleich große Hälften teilt, sodass 50,0 Prozent der Bevölkerung ein niedrigeres und 50,0 Prozent der Bevölkerung ein höheres Einkommen haben. Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung weist regelmäßig zwei unterschiedliche Beträge als Armutsrisikoschwelle aus, und zwar auf der Basis des Mikrozensus und auf der Basis der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Weiblich (Anteil EW mit GSiAE a.v.E.) Jahr LE 18 J. und älter LE 18-u65 LE 65 J. und älter LE 18 und älter Deutsche LE 18 und älter Ausländer/- innen Bremen 2010 1,98% 0,80% 5,01% 1,75% 3,63% 2011 2,14% 0,89% 5,38% 1,87% 4,31% 2012 2,20% 0,93% 5,49% 1,93% 4,20% 2013 2,36% 1,02% 5,82% 2,09% 4,28% 2014 2,42% 1,09% 5,86% 2,14% 4,33% 2015 2,45% 1,06% 6,05% 2,16% 4,32% 2016 2,41% 1,06% 5,90% 2,09% 4,25% 2017 2,43% 1,05% 5,99% 2,13% 4,06% Bremerhaven 2010 2,73% 1,31% 6,13% 2,59% 4,09% 2011 2,90% 1,41% 6,40% 2,75% 4,44% 2012 3,08% 1,50% 6,78% 2,95% 4,37% 2013 3,18% 1,54% 7,03% 3,05% 4,33% 2014 3,11% 1,55% 6,79% 3,05% 3,66% 2015 3,05% 1,46% 6,87% 2,98% 3,49% 2016 2,91% 1,42% 6,44% 2,83% 3,47% 2017 2,91% 1,41% 6,44% 2,83% 3,39% – 8 – Im Folgenden nimmt der Senat regelmäßig auf die nach dem Mikrozensus ermittelte Armutsrisikoschwelle Bezug. Deren Betrag liegt für Einpersonenhaushalte im Land Bremen im Jahr 2017 bei 914 Euro monatlich. Tabelle 9 (siehe unten) zeigt die Anzahl der Rentenzugänge in den Jahren 2013 bis 2017. Hierbei wird unterschieden zwischen Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters. Es kann hier eine Differenzierung nach Geschlecht vorgenommen werden. Weitere Untergliederungen sind nicht möglich. Die Tabelle 10 (siehe unten) zeigt die Armutsgefährdungsschwellen für Deutschland gesamt und für das Land Bremen. Diese beziehen sich auf einen 1-Personenhaushalt. Demnach liegen die Armutsgefährdungsschwellen der Jahre 2013 bis 2017 für das Land Bremen niedriger als der durchschnittliche Bundeswert. Bei den Rentenzugängen (dargestellt in Tabelle 11) lässt sich erkennen, dass in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bei den Neurentnerinnen und Neurentnern ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist, während im Jahr 2016 ein Rückgang der Personenzahlen bei beiden Geschlechtern erkennbar ist. Für das Jahr 2017 sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben. Tabelle 9: Rentenzugänge 2013 bis 2017 – Deutschland gesamt und Bremen – 9 – Jahr Rentenzugänge Insgesamt: Wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Wegen Alters Insgesamt: davon Männer: davon Frauen: Bremen: Davon Männer: Davon Frauen: insgesamt Davon Männer Davon Frauen Bremen Davon Männer Davon Frauen 2013 824.941 176.682 90.066 86.616 1.439 672 767 648.259 337.152 311.107 4.909 2.474 2.435 2014 994.415 170.784 86.640 84.144 1.475 699 776 823.631* 408.879* 414.752* 5.984* 2.897* 3.087* 759.224** 408.813** 350.411** 5.617** 2.897** 2.720* * 2015 1.062.849 174.328 87.418 86.910 1.426 687 739 888.521* 422.917* 465.604* 6.101* 2.827* 3.274* 849.476** 422.800** 426.676** 5.833** 2.827** 3.006* * 2016 957.714 173.996 86.126 87.870 1.376 652 724 783.718 372.293 411.425 5.318 2.505 2.813 2017 924.457 165.638 82.055 83.583 1.320 564 756 758.819 359.099 399.720 5.219 2.472 2.747 Quelle: DRV-Schriften Band 22: Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2018 *: Sondereffekt durch „neue Mütterrenten“ im Jahr 2014 und 2015: Viele westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren haben durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von 5 Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt. **: Unter Herausrechnung der Fälle der „neuen Mütterrente“ – 10 – Tabelle 10: Armutsgefährdungsschwellen in Euro nach Bundesländern und Haushaltstyp im Land Bremen und Deutschland gesamt (1-Personenhaushalt) 2013 2014 2015 2016 2017 Deutschland gesamt 892 917 942 969 999 Bremen 797 822 829 891 914 Quelle: Statistisches Bundesamt, Amtliche Sozialberichterstattung Tabelle A. 2 Daten ab dem Jahr 2016 sind wie in Frage 5 bereits erläutert mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. – 11 – Tabelle 11: Rentenzugang (Neurentner) – Renten nach SGB VI und sonstige Renten im Land Bremen Rentenzahlbetrag von ... bis unter ... Euro unter 150 150 - 300 300 - 450 450 - 600 600 - 750 750 - 900 900 - 1050 1050 - 1200 1200 - 1350 1350 - 1500 150 0 un d höher Sum me Wohnort (Bundesland ) Berichtsjahr Geschlecht versicherte Person Staatsangehörigkeit des Versicherten Anzahl an Personen Bremen 2013 Männlich Deutsche Versicherte 475 559 418 527 640 663 431 320 251 189 398 4.871 Ausländische Versicherte 121 88 83 64 65 33 38 21 19 8 6 546 Staatenlos/unbekannt 1 1 2 1 . . . . 1 1 . 7 Weiblich Deutsche Versicherte 537 630 503 436 383 332 211 143 78 61 52 3.366 Ausländische Versicherte 178 75 62 36 28 19 9 6 3 1 2 419 Staatenlos/unbekannt 1 . 1 1 . 2 . . . . . 5 2014 Männlich Deutsche Versicherte 461 565 404 491 590 639 446 374 315 284 492 5.061 Ausländische Versicherte 121 116 86 81 47 39 37 32 22 10 15 606 Staatenlos/unbekannt 1 2 . . 1 . . 1 . 1 . 6 Weiblich Deutsche Versicherte 666 810 558 485 437 306 261 173 122 71 88 3.977 Ausländische Versicherte 154 90 77 52 49 25 18 5 1 1 1 473 Staatenlos/unbekannt 2 . 1 1 . . 1 . . . . 5 2015 Männlich Deutsche Versicherte 466 629 376 484 595 655 493 374 318 271 566 5.227 Ausländische Versicherte 143 88 74 64 44 45 34 24 27 17 13 573 Staatenlos/unbekannt 1 2 . . . . . . . . . 3 Weiblich Deutsche Versicherte 566 686 549 503 488 429 314 231 175 116 120 4.177 Ausländische Versicherte 162 110 64 57 40 28 19 11 5 2 3 501 Staatenlos/unbekannt 1 . . 1 . 1 1 . . . . 4 – 12 – 2016 Männlich Deutsche Versicherte 418 508 403 450 485 597 480 361 254 199 534 4.689 Ausländische Versicherte 102 84 70 62 48 45 31 29 14 10 17 512 Staatenlos/unbekannt 1 1 1 . . . . . . . . 3 Weiblich Deutsche Versicherte 358 661 534 498 442 388 263 217 169 118 144 3.792 Ausländische Versicherte 113 82 63 49 46 31 15 12 1 1 2 415 Staatenlos/unbekannt . . 1 . . . . . . . . 1 2017 Männlich Deutsche Versicherte 381 520 391 372 499 579 469 337 253 242 603 4.646 Ausländische Versicherte 148 74 68 52 39 35 31 20 16 16 15 514 Staatenlos/unbekannt 1 1 . 1 . . . . . . . 3 Weiblich Deutsche Versicherte 355 549 470 517 439 399 298 219 155 131 152 3.684 Ausländische Versicherte 103 105 65 54 34 31 28 14 3 4 5 446 Summe 6.0 37 7.036 5.324 5.339 5.439 5.321 3.928 2.924 2.202 1.754 3.2 28 48.53 2 Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund Eine Auswertung für deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund ist nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg – Bremen nicht möglich. – 13 – 5. Wie hat sich die Armutsquote in der Altersgruppe über 65 Jahre seit 2010 in Bremen und Bremerhaven entwickelt (bitte auflisten nach Geschlecht und unterscheiden nach deutscher Staatsangehörigkeit, Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund, Menschen ohne deutschen Pass)? Entsprechende Daten liegen für die Städte Bremen und Bremerhaven nicht vor. Die Auswertungen zur Armutsgefährdungsquote1 werden auf Länderbasis und für die Großstädte in der amtlichen Sozialberichterstattung veröffentlicht 2. Sie basieren auf Daten des Mikrozensus, also einer Stichprobe. Daher können Daten für Bremerhaven insgesamt und für „Untergruppen“ der Bevölkerung nach den hier gewünschten Merkmalen nicht ausgewiesen werden. Eine kostenpflichtige Sonderauswertung ist in der Kürze der Zeit nicht möglich und würde zudem lediglich eingeschränkt aussagefähige Daten liefern, da Strukturmerkmale oder regionale Auswertungen infolge des Verfahrens (1,0 Prozent Stichprobe aus dem Mikrozensus) insbesondere für kleinere Gebietseinheiten aufgrund der geringen Fallzahlen zu stichprobenbedingten Schwankungen und statistischen Ungenauigkeiten führen. Tabelle 12: Armutsgefährdungsquote Stadt Bremen - Bundesmedian - 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Stadt Bremen 20,5 20,9 22,0 23,0 22,5 23,1 20,9 21,9 Quelle: Amtliche Sozialberichterstattung Tabelle A 1.5.1 Armutsgefährdungsquoten nach ausgewählten deutschen Großstädten (hier: Bremen) in Prozent gemessen am Bundesmedian Tabelle 13: Armutsgefährdungsquoten für Bremen und Bremerhaven in Prozent gemessen am Landesmedian. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Stadt Bremen 17,0 16,2 17,4 17,3 16,0 16,5 16,7 17,2 Bremerhaven 19,2 21,0 22,7 27,1 24,2 24,4 25,4 23,2 Quelle: Amtliche Sozialberichterstattung Tabelle A 1.4.2 Niedrige Einkommen oder auch ein relativ hoher Anteil von Leistungsbezieherinnen /Leistungsbezieher in der Stichprobe des Mikrozensus führen zu einem vergleichsweise hohen Anteil von Personen, die unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (2017: Land Bremen 914 Euro für Einpersonenhaushalte und 1 919 Euro für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern) leben. Das zeigt sich insbesondere in den Armutsgefährdungsquoten der strukturschwachen Stadt Bremerhaven. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe im Berichtsjahr 2016 sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. Eine weitere Differenzierung nach Strukturmerkmalen ist für die beiden Stadtgemeinden nicht möglich (unter anderen weil die Validität solcher Auswertungen auf Basis der Stichprobe nicht gegeben wäre). 6. Wie hat sich die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über 58 Jahre seit dem Jahr 2010 in Bremen und Bremerhaven entwickelt? (bitte 1 siehe: http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten .html 2 siehe ebenfalls: http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten .html – 14 – auflisten nach Geschlecht und unterscheiden nach deutscher Staatsangehörigkeit , Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund , Menschen ohne deutschen Pass)? Die Tabellen 14 und 15 zeigen die Beschäftigungsquoten der Jahre 2011 bis 2017 von Personen im Alter von 58 bis unter 65 Jahre unterschieden nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht. Vergleichbare Daten für das Jahr 2010 sind aufgrund des Zensus nicht verfügbar; das Merkmal „Migrationshintergrund “ wird nicht erfasst. Tabelle 14: Beschäftigungsquoten Stadt Bremen Insgesamt Deutsche Ausländer Insg. Männer Frauen Insg. Männer Frauen Insg. Männer Frauen 2011 34,6 37,9 31,6 36,2 39,3 33,3 18,8 22,9 15,3 2012 36,5 39,6 33,7 38,3 41,1 35,6 19,2 23,7 15,4 2013 38,4 41,6 35,5 40,2 43,0 37,7 20,4 26,4 15,6 2014 40,0 42,5 37,7 41,8 43,9 39,9 22,2 28,2 17,2 2015 41,6 43,9 39,5 43,4 45,2 41,6 23,8 29,6 18,8 2016 44,0 46,0 42,0 45,9 47,6 44,4 25,4 31,4 20,1 2017 45,5 47,4 43,8 47,5 49,2 46,0 26,8 31,9 21,9 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 15: Beschäftigungsquoten Stadt Bremerhaven Insgesamt Deutsche Ausländer Insg. Männer Frauen Insg. Männer Frauen Insg. Männer Frauen 2011 32,6 37,2 28,3 33,0 36,9 29,3 26,4 41,2 16,9 2012 35,0 39,7 30,7 35,5 39,2 32,0 27,7 46,9 15,3 2013 37,4 42,6 32,8 37,8 41,8 34,2 32,0 54,7 16,8 2014 38,7 43,2 34,6 39,1 42,5 36,0 32,7 54,8 18,1 2015 39,9 43,7 36,4 40,5 43,5 37,8 32,0 45,9 20,8 2016 42,4 46,8 38,3 43,1 46,7 39,8 33,9 48,4 22,0 2017 44,3 48,9 40,2 45,2 49,2 41,6 34,2 45,3 24,2 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 7. Wie viele Menschen über 65 Jahre gehen in Bremen und Bremerhaven einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, wie viele haben eine geringfügige Beschäftigung, wie viele sind selbstständig (bitte auflisten nach Geschlecht und unterscheiden nach deutscher Staatsangehörigkeit , Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund , Menschen ohne deutschen Pass)? Die Tabellen 16 und 17 zeigen die Anzahl der sozialversicherungspflichtig und der ausschließlich geringfügig Beschäftigten im Alter von 65 Jahren und älter zum Stichtag 31. Dezember 2017. Daten zur Zahl der Selbstständigen liegen nicht vor; das Merkmal „Migrationshintergrund“ wird nicht erfasst. Tabelle 16 : Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte Stadt Bremen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung * Ausschl. geringfügige Beschäftigung* Insgesamt 2.370 6.354 Männer 1.482 3.269 Frauen 888 3.085 – 15 – sozialversicherungspflichtige Beschäftigung * Ausschl. geringfügige Beschäftigung* Deutsche 2.219 6.029 Männer 1.382 3.104 Frauen 837 2.925 Ausländer 148 300 Männer 98 153 Frauen 50 147 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *: Bei der Addition von Teilsummen kann es aufgrund unvollständiger Personenangaben (zum Beispiel fehlende Angabe zur Staatsangehörigkeit) zu geringfügigen Abweichungen zur Gesamtsumme kommen. Tabelle 17: Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte Stadt Bremerhaven sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Ausschl. geringfügige Beschäftigung* Insgesamt 450 1.401 Männer 305 776 Frauen 145 625 Deutsche 418 1.352 Männer 282 750 Frauen 136 602 Ausländer 32 42 Männer 23 23 Frauen 9 19 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *: Bei der Addition von Teilsummen kann es aufgrund unvollständiger Personenangaben (zum Beispiel fehlende Angabe zur Staatsangehörigkeit) zu geringfügigen Abweichungen zur Gesamtsumme kommen. 8. Wie wird sich das Rentenniveau in Bremen nach Kenntnis des Senats bis 2030 entwickeln? Welche Projektionen, Schätzungen und Vorausberechnungen sind dem Senat bekannt? Dem Senat sind keine speziell auf das Land Bremen bezogenen Projektionen, Schätzungen oder Vorausberechnungen im Hinblick auf die Entwicklung des Rentenniveaus bekannt. 9. Welche Kenntnis hat der Senat über abgeschlossene Riester-Verträge in Bremen und Bremerhaven, wie viele Riester-Verträge gibt es in Bremen, wie hoch ist das Sicherungsniveau? Dem Senat liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Zahl der im Land Bremen abgeschlossenen Riester-Verträge oder über deren Sicherungsniveau vor. Dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die folgende , für das Bundesgebiet gültige Aufstellung entnommen; sie weist die Zahl der Riester-Verträge jeweils zum Ende des Kalenderjahres für das Bundesgebiet aus, aufgeschlüsselt nach den angebotenen Vertragsarten. – 16 – Tabelle 18: Abgeschlossene Riester-Verträge im Bundesgebiet Stand Ende Versicherungsverträge Banksparverträge Investmentfondsverträge Wohn-Riester/Eigenheimrente Gesamt Jeweils in Tausend 2001 1.400 k.A. k.A. 1.400 2002 3.047 150 174 3.371 2003 3.486 197 241 3.924 2004 3.660 213 316 4.190 2005 4.797 260 574 5.631 2006 6.468 351 1.231 8.050 2007 8.355 480 1.922 10.757 2008 9.185 554 2.386 22 12.147 2009 9.794 633 2.629 197 13.253 2010 10.380 703 2.815 460 14.359 2011 10.882 750 2.953 724 15.309 2012 10.956 781 2.989 953 15.679 2013 10.898 806 3.027 1.154 15.885 2014 11.030 814 3.071 1.377 16.292 2015 10.996 804 3.125 1.564 16.489 2016 10.931 774 3.174 1.691 16.570 2017 10.867 726 3.233 1.767 16.593 Quelle: http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Zusaetzliche-Altersvorsorge /statistikzusaetzlichealtersvorsorge.html 10. Wie stellen sich die vorgenannten Aspekte der Rentenleistungen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt dar? Der Senat nimmt von einem Vergleich zwischen Bremen und dem Bundesdurchschnitt Abstand, weil die Datenlage – wie sich aus den Antworten zu den vorherigen Fragen ergibt – hierfür nicht ausreichend ist. 11. Welche rentenpolitischen Forderungen vertritt der Senat auf Bundesebene hinsichtlich a) des Leistungsniveaus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und den verschiedenen Dämpfungs- und Kürzungsfaktoren in der Rentenformel, b) des Renteneintrittsalters, c) dem Zielkonflikt zwischen Beitragsstabilität und Lebensstandardsicherung , d) der ‚Zwangsverrentung‘ durch die Jobcenter, e) einem erleichterten, abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsminderungsrente , f) der Berücksichtigung von Zeiten der Erwerbslosigkeit, g) der Beitragsbemessungsgrenze, h) den Zurechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente, i) der Anerkennung von Erziehungszeiten insbesondere von Alleinerziehenden , j) die obligatorische Einbeziehung von Selbstständigen in die GRV, k) der Riester-Rente? – 17 – Der Senat beantwortet die Frage 11 zusammengefasst wie folgt: Neben anderen Akteuren steht auch die gesetzliche Rentenversicherung in der Verantwortung, Lösungen für die Fragen des demografischen Wandels der Bevölkerung zu bieten. In diesem Zusammenhang war in der Vergangenheit ein verantwortungsvolles Gleichgewicht zwischen den Belastungen der Erwerbsbevölkerung und den Ansprüchen des nicht mehr im Erwerbsleben stehenden Teils der Bevölkerung zu finden. Die Einführung verschiedener Dämpfungsund Kürzungsfaktoren in der Rentenformel, mit der eine Absenkung des Rentenniveaus einhergeht, und eine Anhebung des Renteneintrittsalters, die den erfreulichen Anstieg der Lebenserwartung und die Verbesserung der Gesundheit nachvollzieht, sollen dazu beitragen, den Zielkonflikt zwischen Beitragssatzstabilität und Lebensstandardsicherung in einem für alle Bevölkerungsgruppen akzeptablen Rahmen zu lösen. Die Bundesregierung hat sich auf ein Rentenpaket verständigt, das mehrere Maßnahmen umfasst. Zumindest bis 2025 sind damit Lösungswege eingeschlagen worden. Nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene, wurde inzwischen durch das Bundeskabinett auch die Einsetzung der „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag (VGV)“ beschlossen. Diese hat das Ziel, Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden und damit das Fundament zu schaffen für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag . Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen. Grundsätzlich begrüßt der Senat Vorschläge zur Einführung einer Grundrente. Der Senat sieht gegenwärtig keine Veranlassung, auf Bundesebene eine Änderung der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen für Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach SGB II zu erwirken. Bei der Rente wegen Erwerbsminderung sind Verbesserungen herbeigeführt worden. Der Senat stellt die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht infrage. Dies und die Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sind Themen, zu denen es einer grundsätzlichen Diskussion auf Bundesebene über die mögliche Weiterentwicklung der Rentenversicherung von einer Arbeitnehmerversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung bedürfte. Erziehungsleistungen sind von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Die Berücksichtigung dieser Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist deshalb in vollem Umfang gerechtfertigt. Insofern ist es nur konsequent, dass dies im Rahmen des Rentenpakets in Form der neuen Mütterrente Berücksichtigung gefunden hat. Die Riester-Rente ist – wie auch die übrigen Formen privater Altersvorsorge – eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur betrieblichen Altersvorsorge . Nach Auffassung des Senats sollte über bestimmte Aspekte der Riester-Rente neu beraten werden. Durch die Einbeziehung der Riester-Rente in die Rentenformel ist das Rentenniveau abgesenkt worden, unabhängig davon , ob und in welchem Umfang der Einzelne Fördermittel erhalten hat. Denn gerade untere Einkommensschichten leiden bei Renteneintritt unverhältnismäßig stark unter der mit der Förderung der privaten Altersvorsorge begründeten Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus, obwohl ihnen der Aufbau einer privaten Altersvorsorge bereits mangels finanzieller Spielräume besonders schwerfällt oder gar nicht möglich ist. Für sie stellt sich die Förderung nur als fiktiver Anspruch dar, der keinen Aufbau einer privaten Altersvorsorge bewirkt , während die Senkung des Rentenniveaus fühlbare Auswirkungen hat. Der Senat sieht auch die Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Pflicht, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass die Altersvorsorge die an sie gerichteten Erwartungen erfüllen kann. – 18 – 12. Seit 2014 übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig. Inwiefern haben die Stadtgemeinden des Landes die entstandenen finanziellen Spielräume genutzt, um Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut aufzulegen? Die Länder sind Empfänger der Bundeserstattung; im Land Bremen gibt aber das Land die Erstattungsbeträge vollständig an die örtlichen Träger der Sozialhilfe , die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, weiter. Damit ist die Bundeserstattung für die Ebene des Landes haushaltsneutral. In den Kommunen wurde durch die vollständige Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine haushaltsmäßige Entlastung gegenüber der vorherigen Regelung erreicht. Die zusätzlichen Einnahmen haben seitdem in den Kommunen des Haushaltsnotlagelandes Bremen einen Beitrag zur Stabilisierung der Haushalte geleistet und somit auch mittelbar zu Sicherung des Status Quo im Hinblick auf die übrigen Ausgaben und Leistungen der Stadtgemeinden im Sozialbereich. 13. Welche Maßnahmen sind in den Stadtgemeinden ergriffen worden, um der wachsenden Altersarmut zu begegnen, und welche landespolitischen Initiativen plant der Senat für die Zukunft? Altersarmut entsteht nicht erst im Alter. Wirksame Mittel der materiellen Altersarmut vorzubeugen, sind die Erhöhung der Beschäftigung mit Einkünften oberhalb einer Grundsicherung, ein angemessenes Mindestlohnniveau oder auch eine angemessene Berücksichtigung von Erziehungs- und Pflegezeiten. Nur wenn mehr Menschen am Erwerbsleben teilnehmen und möglichst lückenlos Rentenansprüche in ausreichender Höhe erwerben, kann das Armutsrisiko zukünftiger Rentnergenerationen reduziert werden. Wenn bei Renteneintritt bereits eine unterdurchschnittliche Einkommensposition besteht , so ist die Wahrscheinlichkeit einer dauerhaften Altersarmut hoch. Es ist daher Ziel der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Senats, möglichst viele Bremerinnen und Bremer mit einer dauerhaften Beschäftigung in den ersten Arbeitsmarkt einzubeziehen. Auch Maßnahmen, wie die Erhöhung des Mindestlohns , sollen dazu beitragen, eine höhere Rentenzahlung zu generieren, möglichst mit dem Ziel, keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten zu müssen. Bremen beteiligt sich auf Bundesebene an einem Bund-Länder-Sozialpartner- Dialog. Dieser zielt darauf ab, dass die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt haben, honoriert wird und diesen ein regelmäßiges Alterseinkommen, zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs, zugesichert wird. Neben dem fiskalischen Aspekt ist es dem Senat wichtig, die Menschen im Alltag in ihrem Wohnumfeld zu stärken. Hier gibt es zahlreiche Ansätze, wie zum Beispiel die Maßnahmen im Rahmen von WiN/Soziale Stadt. 14. Ist dem Senat bekannt, ob und welche kommunale Initiativen vorgesehen sind? Zu den vielfältigen Initiativen und Maßnahmen, die in verschiedenen Kontexten konzeptioniert wurden, wird auf den 2. Armuts- und Reichtumsbericht des Landes Bremen verwiesen, aus dem die auf den Weg gebrachten Maßnahmen und Handlungsansätze hervorgehen. Oftmals ist es nicht eine „große Lösung“, sondern das Wirken im Stadtteil, in einer Initiative oder für eine bestimmte Zielgruppe im Sozialraum, die die Lebensumstände der Bremer und Bremerinnen positiv beeinflussen. Beispielhaft soll hier eines der Ziele dargestellt werden: Verankerung der besonderen Zielgruppe der älteren Menschen mit Migrationshintergrund in der aufsuchenden Altenarbeit. Erarbeitung eines Konzepts zur besseren gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Rentenalter (Beispiel: Erfahrungen aus bewährten Projekten der Altenhilfe). – 19 – — Seit 2003 liegt für Bremen das Konzept der interkulturellen Öffnung der Altenhilfe vor und wird von den Akteuren in unterschiedlicher Weise umgesetzt. Eine Reihe von Alteneinrichtungen ist differenzsensibel ausgerichtet. In der Pflegeausbildung gehört das Thema zu den Lehrinhalten. — Die aufsuchende Altenarbeit stellt in dieser Hinsicht keinen besonderen Bereich dar, der sich in den Anforderungen von den übrigen Bereichen der Altenhilfe abheben würde. Hier wie in den anderen Bereichen wird der Zugang zu älteren Migranten gesucht und ermöglicht . — Differenzsensible Altenhilfe erkennt bei ihren Angeboten und Diensten biografische, sprachliche, kulturelle, religiöse, weltanschauliche und sexuelle Vielfalt an. — Differenzsensible Altenhilfe fügt sich ein in das Gesamtsystem der Altenarbeit und Altenhilfe in Bremen. Die Anforderungen sind nicht auf einen Teilbereich zu beschränken. Die konzeptionellen Ausführungen zur Altenhilfe für Migrantinnen und Migranten finden sich im Pflegeinfrastrukturbericht für das Land Bremen von 2015 (S. 14, 33, 73f, 79). Beispiele für bewährte Angebote sind: — In den Pflegestützpunkten wird auch in türkischer, polnischer und russischer Sprache beraten. Informationsmaterialien wurden erstellt. — Insbesondere in Gröpelingen, aber auch in anderen Stadtteilen, gelingt es, mit der Einbeziehung des Zentrums für Migranten und Interkulturelle Studien e. V. (ZIS) in die Altenhilfe, ältere Migrantinnen und Migranten zu erreichen. Mit dem Projekt „Köprü“ (türkisch für Brücke) werden ältere Menschen über jüngere Bremerinnen und Bremer mit Migrationshintergrund angesprochen. In mehreren Stadtteilen werden Selbsthilfegruppen älterer Migrantinnen und Migranten vom Senat gefördert. — Eine russisch-jüdische Pflege-Wohngemeinschaft wurde von der Bremer Heimstiftung in Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde initiiert. — Die Seniorenvertretung bemüht sich schon lange um die bessere Repräsentation der älteren Migrationsbevölkerung. Dazu erscheinen türkisch übersetzte Artikel in jedem „Durchblick“, der Zeitung der Seniorenvertretung. — Eine gemeinsam von der Seniorenvertretung und der Sozialsenatorin herausgegebene türkische Broschüre zum Älterwerden in Bremen wird stark nachgefragt. Unabhängig von den Zielen des 2. Armut- und Reichtumsberichts ist es Ziel der staatlich finanzierten offenen Altenhilfe durch Beratungsangebote, zum Beispiel die Dienstleistungszentren und Begegnungsangebote, und zum Beispiel die Senioren-Zentren, allen älteren Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen , Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Es ist Ziel, Unterstützungsbedarfe so lange wie möglich zu verhindern und die damit durch die Finanzierung von Pflege und Unterstützung eintretenden Mehrausgaben. Krankheit und Pflege sind im Alter das größte Armutsrisiko. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 2053 Mitteilung des Senats vom 19. Februar 2019 Entwicklung von Altersarmut im Land Bremen