– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 2081 Landtag 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 12. Februar 2019 Nicht abgerufene Bundesmittel für Investitionen Ende letzten Jahres wurde bekannt, dass beim Bund 25 Milliarden Euro an Fördermitteln für Investitionen nicht abgerufen wurden. Es stellt sich dabei die Frage wie sich die Situation für das Land Bremen in den Schwer- und Brennpunktbereichen Digitalisierung, Verkehrsinfrastruktur und Schulen gestaltet. Wir fragen den Senat: 1. Welche Investitionsmittel für Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung und Schulen, die der Bund für das Bundesland Bremen seit 2015 jeweils jährlich bereitgestellt hat, hat Bremen in den jeweiligen Bereichen in Summe jeweils abgerufen, und welche Mittel wurden in Summe nicht abgerufen? 2. Aus welchen Gründen wurden die Bundesmittel nicht abgerufen, und wie bewertet der Senat die Situation? 3. Welche Maßnahmen plant der Senat oder sind in der Umsetzung, um zukünftig möglichst alle Mittel auch abzurufen? Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP D a z u Antwort des Senats vom 19. März 2019 Vorbemerkung Dem Senat stehen derzeit keine belastbaren Informationen über die Höhe des Abrufs von Fördermitteln für Investitionen beim Bund für das Jahr 2018 zur Verfügung, insbesondere da noch kein endgültiger Jahresabschluss des Bundes vorliegt. Mit Blick auf die in der Kleinen Anfrage bezifferte Summe von 25 Milliarden Euro ist zu vermuten, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der oben genannten Summe beispielsweise auch auf Verzögerungen beim Bau von Autobahnen (Verantwortung des Bundes) oder auf Verzögerungen in der Verausgabung von Mitteln für Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes zurückzuführen sein könnte. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen 1 und 2 thematisch gegliedert nach den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung und Schulen wie folgt: 1. Welche Investitionsmittel für Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung und Schulen, die der Bund für das Bundesland Bremen seit 2015 jeweils jährlich bereitgestellt hat, hat Bremen in den jeweiligen Bereichen in Summe jeweils abgerufen, und welche Mittel wurden in Summe nicht abgerufen? 2. Aus welchen Gründen wurden die Bundesmittel nicht abgerufen, und wie bewertet der Senat die Situation? – 2 – Verkehrsinfrastruktur Der Bund fördert Investitionen in Verkehrsinfrastruktur mit einer Vielzahl von Programmen. Dabei werden die Mittel vom Land vereinnahmt und je nach Programm entweder für Maßnahmen des Landes verwendet oder an die Kommunen Bremen und Bremerhaven weitergeleitet. Für den Fall, dass die abgerufenen Fördermittel aufgrund von Maßnahmenverzögerungen (zum Beispiel aufgrund von Bauzeitverlängerungen) nicht planmäßig verausgabt werden können, hat der Zuwendungsgeber für ÖPNV- Programme zweckgebundenes Ansparen ohne Rückzahlungsnotwendigkeit ermöglicht. Die vom Bund im Rahmen der in der Tabelle dargestellten Programme bereitgestellten Mittel wurden in voller Höhe von den Fachressorts (a bis e: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, f: Senator für Wirtschaft , Arbeit und Häfen) abgerufen: Erläuterungen zu den einzelnen Positionen: zu a) Bei den Förderprogrammen „Nationale Klimaschutzinitiative“ des Bundesumweltministeriums und „Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur werden die Mittel nach Projektfortschritt abgerufen (bis zu 90-prozentige Bundesbeteiligung). zu b) Förderung nach dem Entflechtungsgesetz (Förderquote bis zu 75 Prozent); das Programm endet zum 31. Dezember 2019. Die Mittel werden eingesetzt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, unter anderem für Brückensanierung, Straßensanierung, Radverkehrsanlagen . zu c) Die Förderung der Maßnahmen erfolgt auf Basis des Regionalisierungsgesetzes (bis zu 90-prozentige Bundesbeteiligung), die Mittel werden unter anderem in folgenden Bereichen eingesetzt: Umbau von Bahnhöfen im Land Bremen, Barrierefreiheit an Haltestellen, Planung Ausbau ÖPNV, Förderung der Beschaffung neuer Straßenbahnfahrzeuge . Der Bund fördert die Maßnahmen bis zu 90 Prozent. zu d) Die Mittel nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz werden unter anderem für den Bahnübergang Oberneuland oder den Zeppelintunnel (Mittelabruf durch die Deutsche Bahn) eingesetzt; die Finanzierung erfolgt jeweils zu einem Drittel durch die Deutsche Bahn, das Land und Bundesmittel. zu e) Die Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm (Förderung bis zu 60 Prozent) stellt der Bund für die Unterstützung der Länder bei der Finanzierung von Straßenbahnlinienverlängerungen sowie Baumaßnahmen an Bahnhöfen für Großvorhaben mit einem Finanzierungsvolumen größer als 50 Millionen Euro bereit. Die Mittelausgaben der vergangenen Jahre waren vor in € a Programme zu nachhaltiger Mobilität 590.341 1.991.736 b Verbesserung der Verkehrsverhältnisse 11.063.000 11.063.000 11.063.000 11.063.000 c öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 16.030.119 18.871.886 17.438.304 16.746.775 d Kreuzungen von Eisenbahn und Straßen 1.800.000 5.160.000 2.600.000 2.300.000 e Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (Großvorhaben ab 50 Mio. €) 705.827 1.664.822 100.000 120.000 f Finanzhilfen für Seehäfen 10.737.000 10.737.000 10.737.000 10.737.000 Gesamt 51.398.946 58.559.708 54.181.986 56.013.247 2015 2016 2017 2018 – 3 – allem Abrechnungen der Verlängerung Linie 1 nach Mahndorf. Aktuell sind die Bundesmittel für die Maßnahmen „Verlängerung der Straßenbahnlinien 1“, „Verlängerung der Straßenbahnlinie 8“ sowie die „Straßenbahnquerverbindung Ost“ eingeplant; entsprechende Gremienvorlagen befinden sich in der Vorbereitung. Die GVFG- Bundesmittel sollen dann nach Projektfortschritt vom Bund abgerufen werden. Für die vom Bund genehmigten Summen gibt es kein „Verfallsdatum“. zu f) Die nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Grundgesetz Artikel 104a Absatz 4 gewährten Bundeshilfen für Seehäfen wurden vollständig durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom Bund abgerufen. Für die Gleiserneuerung der Bremischen Hafeneisenbahn hat der Bund nach dem Schienengüterverkehrsnetzförderungsgesetz für 2018 Mittel in Höhe von 1 180 736 Euro bereitgestellt. Da sich die Kosten für die Baugrundverbesserung reduziert hatten, mussten die vom Bund gewährten Mittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden (entsprechend nur 976 957 Euro). Insgesamt wurden beziehungsweise werden 100 Prozent der Fördermittel für das Bundesland Bremen abgerufen. Digitalisierung Auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. bis 17. Oktober 2014 in Potsdam wurde beschlossen, dass die Einnahmen aus der Vergabe der 700 und 1500 MHz-Frequenzen hälftig zwischen Bund und Ländern aufzuteilen und für Zwecke des Breitbandausbaus und der Digitalisierung zu verwenden sind. Nach dem Königsteiner Schlüssel ergab sich für das Bundesland Bremen in diesem Zusammenhang ein Erlös in Höhe von 5,991 Millionen Euro. Die Mittel wurden in folgender Höhe vom Bund abgefordert und an die beteiligten Ressorts zur Umsetzung der Maßnahmen weitergeleitet: Die Mittel wurden in vorbenannter Höhe vom Bund abgefordert und an die beteiligten Ressorts zur Umsetzung der Maßnahmen weitergeleitet (siehe Senatsvorlage „Konzept zur Mittelverwendung aus den Erlösen der Digitalen Dividende II“ vom 2. Februar 2016). Dem Haushalts- und Finanzausschuss wurde am 20. April 2018 über die Mittelverwendung 2017 aus den Erlösen der Digitalen Dividende II berichtet. Darüber hinaus können Mittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, 50-prozentige Bundesförderung) beantragt werden. Die Stadtgemeinde Bremen hatte einen Antrag auf Förderung unterversorgter Gebiete gestellt. Die Kofinanzierung wird aus hierfür bereitgestellten Mitteln der Digitalen Dividende II gewährleistet. Der Antrag auf Förderung wurde durch einen vorläufigen Förderbescheid positiv beschieden. Hiernach erfolgte die Umsetzung eines europäischen Vergabeverfahrens , dessen Abschluss für das erste Quartal 2019 geplant ist. Anschließend erfolgt die Prüfung durch den Bundesfördergeber und die Erteilung des endgültigen Förderbescheids. Danach können die Auftragsvergabe und die Umsetzung der eigentlichen Ausbauarbeiten erfolgen. Die Bundesmittel werden hierbei quartalsweise nach Baufortschritt abgerufen . in € Digitalisierung (Digitale Dividende II) 3.039.000 1.476.000 1.476.000 2015 2016 2017 – 4 – Schulen Der Bund unterstützt die Kommunen mit bis zu 90 Prozent mit Programmmitteln gemäß Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG). Die Förderbeträge können zeitlich flexibel über die gesamte Programmlaufzeit beim Bundesministerium für Finanzen abgerufen werden. Für das Land Bremen stehen Programmmittel in folgender Höhe bereit: — KInvFG I (Laufzeit: 2015 – 12/2021): 38,773 Millionen Euro Bundesmittel zuzüglich 10 Prozent Landesmittel, davon für den Förderbereich Schulen rund 10,358 Millionen Euro in Bremen und rund 7,616 Millionen Euro in Bremerhaven. In Schulen können die Mittel jedoch nur für energetische Sanierungsinvestitionen genutzt werden. Bis Ende 2018 wurden 42,8 Prozent des Programmvolumens für das Bundesland Bremen abgerufen. Es ist davon auszugehen, dass die Programmmittel bis Ende 2021 vollständig verausgabt werden. — KInvFG II (Laufzeit: 2017 – 12/2023): 42,43 Millionen Euro Bundesmittel zuzüglich 10 Prozent Landesmittel, die Mittel sind ausschließlich für Sanierung, Umbau sowie ausnahmsweise für den Ersatzbau von Schulen zu verwenden. Aufgrund des hohen Investitionsdrucks im Bereich Schulen ist davon auszugehen, dass die Mittel bis Ende 2023 vollständig verausgabt werden. Verausgabt wurden KInvFG-Mittel in folgender Höhe (inkl. 10-prozentiger Landesanteil): Dem Senat und dem Haushalts- und Finanzausschuss wird halbjährlich über den Umsetzungsstand zu KInvFG I und II berichtet (zuletzt Senat am 12. Februar 2019, Haushalt- und Finanzausschuss am 22. Februar 2019), der Deputation für Kinder und Bildung wird zu KInvFG II ebenfalls halbjährlich berichtet. 3. Welche Maßnahmen plant der Senat oder sind in der Umsetzung, um zukünftig möglichst alle Mittel auch abzurufen? Der Senat hat vor dem Hintergrund der handlungsleitenden Maximen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein hohes Eigeninteresse daran, Bundesprogramme als Förderinstrument zu identifizieren, auf ihre Eignung für die Bezuschussung bremischer Vorhaben zu prüfen und, vorausgesetzt, dass Kofinanzierungsmittel des Landes vorhanden sind, entsprechende Bundesmittel in Anspruch zu nehmen. Generell achten alle zuständigen Ressorts deshalb darauf, in den zahlreichen Gremien auf Bundesebene aktuell über Förderprogramme auf dem Laufenden zu sein. Wie die Antworten zu 1. und 2. zeigen, gelingt eine Inanspruchnahme von Bundesinvestitionsmitteln in Bremen in hohem Maße. in € 2016 2017 2018 Gesamt Schulbaumaßnahmen (KInvFG I) 1.937.761 2.549.725 2.364.103 6.851.589 Schulbaumaßnahmen (KInvFG II) - - 971 971 Gesamt: 1.937.761 2.549.725 2.365.074 6.852.560 Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 2081 Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 12. Februar 2019 Nicht abgerufene Bundesmittel für Investitionen