– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 2082 Landtag 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 12. Februar 2019 Bislang unbekannter rechtsmotivierter Mordversuch? „Die Bundestagsfraktion der LINKEN hat die Regierung nach rechten Tötungsdelikten in den Jahren 2017 und 2018 gefragt. In der Antwort des Innenministeriums wird ein versuchter Mord vom 23. Januar 2018 in Bremen aufgeführt, den die Polizei Bremen offenbar dem BKA gemeldet hat (https://www.martinarenner .de/fileadmin/MartinaRenner/user/upload/1907379.pdf). Das BKA führt eine zentrale Datei über politisch-motivierte Kriminalität, für die Einstufung und Bewertung als politisch-motivierte Straftat sind allerdings die Landespolizeien verantwortlich. Zu diesem PMKrechts motivierten Mordversuch gab es nach hiesiger Kenntnis keine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft oder der Polizei Bremen beziehungsweise der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. In der Öffentlichkeit ist dieser Fall deshalb bislang nicht bekannt. Aus Sicht der Fragestellerinnen /Fragesteller wirft diese Nichterwähnung Fragen auf, weil es sich offenbar um eine Straftat von erheblicher Bedeutung mit erheblichem öffentlichen Interesse handelt. Wir fragen den Senat: 1. Wie stellt sich der beschriebene Fall dar? a) Wo war der Tatort? b) Wann war die Tatzeit? c) In welchem Kontext wurde der Mordversuch verübt? d) Mit welchen Tatmitteln wurde der Mordversuch ausgeführt? e) Welche Angaben können zum Opfer gemacht werden? 2. Wie viele Tatverdächtige konnten ermittelt werden? 3. Von welchem Motiv wird bei den Tatverdächtigen ausgegangen? 4. Waren die Tatverdächtigen bereits vorher als rechtsmotivierte Straf- oder Gewalttäter bekannt? 5. Wurde das Opfer bei dem Mordversuch verletzt? 6. Wann ist mit einer Anklagerhebung zu rechnen? 7. Warum hat es zu diesem Mordversuch keine Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft oder Polizei gegeben?“ Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 19. März 2019 1. Wie stellt sich der beschriebene Fall dar? – 2 – a) Wo war der Tatort? Die Tat wurde in einer Behindertenwerkstatt des Martinshofs in der Diedrich -Wilkens-Straße 49 in Bremen begangen. a) Wann war die Tatzeit? Die Tat wurde am 23. Januar 2018 begangen. b) In welchem Kontext wurde der Mordversuch verübt? c) Mit welchen Tatmitteln wurde der Mordversuch ausgeführt? Die Fragen 1c) und d) werden zusammen beantwortet. Sowohl der Verurteilte, als auch der Geschädigte arbeiteten in der oben genannten Behindertenwerkstatt. Der Verurteilte war wütend auf den Geschädigten und schlug diesen mit einem Hammer von hinten auf den Kopf, als dieser an seiner Werkbank vorbeiging. e) Welche Angaben können zum Opfer gemacht werden? Bei dem Geschädigten handelt es sich um einen aus dem Iran stammenden Mann, der zur Tatzeit 50 Jahre alt war. Wie auch der Verurteilte arbeitete er in der oben genannten Behindertenwerkstatt. 2. Wie viele Tatverdächtige konnten ermittelt werden? Es gab nur einen Täter, der auch ermittelt wurde. 3. Von welchem Motiv wird bei den Tatverdächtigen ausgegangen? Der an einer Form des Autismus leidende Verurteilte hatte bereits vor geraumer Zeit unter anderem eine Angst vor Muslimen entwickelt, aus welcher heraus wahnhafte Zwangsvorstellungen, insbesondere auch bezogen auf den Geschädigten erwachsen waren. In seiner Vorstellung bestand zwischen ihm und dem Geschädigten ein schwelender Konflikt. Am Tattag steigerte er sich derart in seine Wut auf den Geschädigten hinein, dass er seine Zwangsgedanken nicht mehr kontrollieren konnte. 4. Waren die Tatverdächtigen bereits vorher als rechtsmotivierte Straf- oder Gewalttäter bekannt? Der Tatverdächtige war nicht als rechtsmotivierter Straf- oder Gewalttäter bekannt. 5. Wurde das Opfer bei dem Mordversuch verletzt? Der Geschädigte erlitt Prellungen am Kopf sowie eine blutende circa 3 cm lange, halbmondförmige Platzwunde an der Kopfhaut, eine Risswunde am linken Unterarm sowie eine geschwollene Hand. 6. Wann ist mit einer Anklagerhebung zu rechnen? Die Anklage der Staatsanwaltschaft datiert vom 10. April 2018. Das Landgericht Bremen hat den Angeklagten am 26. Oktober 2018 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Urteil ist seit dem 3. November 2018 rechtskräftig. 7. Warum hat es zu diesem Mordversuch keine Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft oder Polizei gegeben? Die Öffentlichkeitsarbeit zu einzelnen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei unterliegt grundsätzlich einer Prüfung des Einzelfalls. Sofern schutzwürdige Interessen der beteiligten Personen betroffen sind, unterbleibt eine Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig. Dies ist insbesondere bei psychisch erkrankten Personen der Fall. – 3 – In diesem Fall unterblieb eine Öffentlichkeitsarbeit aufgrund der schutzwürdigen Interessen des psychisch erkrankten Verurteilten und des psychisch erkrankten Geschädigten. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 2082 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 12. Februar 2019 Bislang unbekannter rechtsmotivierter Mordversuch?