BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/211 Landtag 19. Wahlperiode 08.12.15 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Energiesperren im Land Bremen Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22. Oktober 2015 " Energiesperren im Land Bremen" Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Zu den Auswirkungen der zunehmenden sozialen Spaltung und wachsenden Armut im Land Bremen zählt die steigende Energiearmut. Für immer mehr Menschen wird das Begleichen der anfallenden Energierechnungen zu einem ernst- und dauerhaften Problem. Bis 2013 kam es sowohl bei Strom- als auch bei Wassersperren zu einer Zunahme, besonders in der Stadtgemeinde Bremen. Trotz leicht sinkender Strompreise ist ein weiterer Anstieg von Energiesperren zu befürchten. Wie eine Analyse des Online-Vergleichportals CHECK 24 ergab, reichte in keinem deutschen Bundesland die Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II aus, um die Stromkosten komplett zu decken, auch wenn die Deckungslücke im Bundesland Bremen mit 4,55 Euro am geringsten ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Haushalte waren in den Jahren 2013 bis 2015 von einer Energiesperre betroffen? Bitte aufschlüsseln nach Versorgungssparte (Strom, Erdgas, Wasser und Wärme), nach Jahren und nach den beiden Stadtgemeinden. 2. Wie verteilen sich die Energiesperren in den Jahren 2013 bis 2015 auf die einzelnen Stadtteile der beiden Stadtgemeinden? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art der Versorgung (Strom, Erdgas, Wasser und Wärme). 3. Werden an allen Werktagen (Mo. bis Sa.) Energiesperren durchgeführt? 4. Besteht eine Vorgabe beim örtlichen Energieversorger, Energiesperren an Wochenenden zu vermeiden? 5. Besteht eine Härtefallregelung bei Schwangeren, Kleinkindern oder älteren Menschen im Sinne einer unverhältnismäßigen Härte im Fall einer Sperre, wodurch Energiesperren unterbleiben? 6. Besteht für den kommenden Winter 2015/2016 eine Verpflichtung seitens des örtlichen Energieversorgers in dieser Jahreszeit auf Energiesperren zu verzichten? 7. Worin bestehen die laut Bericht des Senats für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend vom 24. Juni 2014 (Vorlage Nr. 110/14) „ungelösten technischen Fragen“, die laut swb einer Fernablese derzeit im Wege stehen? 8. Welche Modelle der Ratenzahlungen bietet die swb ihren Kunden derzeit an und wie hoch ist die niedrigstmögliche Rate? 1 9. Trifft es zu, dass das Jobcenter nur zweimal ein Darlehen bzw. eine Nachzahlung für LeistungsempfängerInnen, die ihre Energierechnungen nicht zahlen können, gewährt? Wenn ja, trifft dies für beide Stadtgemeinden zu? 10. Wie positioniert sich der im Oktober 2014 von der swb einberufene Runde Tisch zu einem Härtefallfonds, wie in Hannover praktiziert? 11. Sollen die mit den Stimmen der Koalition im September 2015 in der Stadtbürgerschaft beschlossenen und von der swb zu betreibenden öffentlichen Trinkwasserbrunnen eine Alternativlösung zur Abhilfe für von Wassersperren betroffene Haushalte in der Stadtgemeinde Bremen sein?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Die Versorgung von Haushalten mit Energie ist nach Auffassung des Senats Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Der Senat ist am Runden Tisch mit swb vertreten. Dort arbeiten die Beteiligten gemeinsam daran, Betroffenen transparent und schnell helfen zu können, um Energiesperren künftig zu verhindern und soziale Härten besser auffangen zu können. Darüber hinaus setzt sich Bremen auf Bundesebene für auskömmliche Regelbedarfe ein. 1. Wie viele Haushalte waren in den Jahren 2013 bis 2015 von einer Energiesperre betroffen? Bitte aufschlüsseln nach Versorgungssparte (Strom, Erdgas, Wasser und Wärme), nach Jahren und nach den beiden Stadtgemeinden. Antwort auf Frage 1: Die Anzahl der Sperrungen bildet sich nach Informationen von swb folgendermaßen – für 2015 mit Stichtag 30.09.2015 – ab: Sperrungen 2013 2014 30.09.2015 gesamt 6.700 7.196 5772 davon HB 5.131 5.517 4.348 davon BHV 1.569 1.679 1.457 Sperrungen 2013 2014 30.09.2015 Sperrungen Strom gesamt 5.063 5.446 4.481 davon HB 3.747 4.061 3.236 davon BHV 1.316 1.385 1.245 Sperrungen 2013 2014 30.09.2015 Sperrungen Gas gesamt 790 813 566 davon HB 673 680 487 davon BHV 117 133 79 Sperrungen 2013 2014 30.09.2015 Sperrungen Wasser gesamt 847 937 725 davon HB 711 776 594 davon BHV 136 161 131 2 2. Wie verteilen sich die Energiesperren in den Jahren 2013 bis 2015 auf die einzelnen Stadtteile der beiden Stadtgemeinden? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art der Versorgung (Strom, Erdgas, Wasser und Wärme). Antwort auf Frage 2: Eine statistische Auswertung nach Stadtteilen findet laut Aussagen von swb nicht statt. Deshalb können dazu keine Angaben gemacht werden. 3. Werden an allen Werktagen (Mo. bis Sa.) Energiesperren durchgeführt? Antwort auf Frage 3: Die Sperren werden nach Auskunft von swb zwischen Montagmorgen und Freitagnachmittag durchgeführt. 4. Besteht eine Vorgabe beim örtlichen Energieversorger, Energiesperren an Wochenenden zu vermeiden? Antwort auf Frage 4: Nein. Im Übrigen besteht überwiegend ein Einvernehmen mit swb, dass Sperren am Wochenende vermieden werden sollten. 5. Besteht eine Härtefallregelung bei Schwangeren, Kleinkindern oder älteren Menschen im Sinne einer unverhältnismäßigen Härte im Fall einer Sperre, wodurch Energiesperren unterbleiben? Antwort auf Frage 5: Es gibt eine generelle Härtefallregelung in den Grundversorgungsverordnungen für Strom und Gas, die nicht auf spezielle Personenkreise abstellt, sondern darauf, ob im Einzelfall die Einstellung der Lieferung verhältnismäßig ist. Dies ist nach Auffassung von swb in jedem Einzelfall zu prüfen und zu beurteilen, wenn der Betroffene eine Härtefallsituation nachweist. 6. Besteht für den kommenden Winter 2015/2016 eine Verpflichtung seitens des örtlichen Energieversorgers in dieser Jahreszeit auf Energiesperren zu verzichten? Antwort auf Frage 6: Nein. Eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht nicht. 3 7. Worin bestehen die laut Bericht des Senats für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend vom 24. Juni 2014 (Vorlage Nr. 110/14) „ungelösten technischen Fragen“, die laut swb einer Fernablese derzeit im Wege stehen? Antwort auf Frage 7: Die Fernablesung von Verbrauchsdaten ist nur möglich, wenn bei der Abnahmestelle ein sogenanntes „intelligentes Messsystem“ vorhanden ist. Die Einführung von intelligenten Messsystemen ist ein auf der Bundesebene seit längerer Zeit laufender Prozess. Erste Rechtsgrundlagen wurden im Energiewirtschaftsgesetz geschaffen. Seit dem Zeitpunkt der genannten Deputationsvorlage haben sich die Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Wesentliche Voraussetzung für die Einführung der intelligenten Messsysteme ist die Festlegung technischer Rahmenbedingungen die insbesondere den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden. Hierzu hat das Bundeswirtschaftsministerium im September 2015 einen Entwurf für ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgelegt. Der Entwurf wurde am 4. November 2015 vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Mai 2016 abgeschlossen sein. Der Entwurf enthält unter anderem Regelungen zur gestaffelten Einführung der Messsysteme unter Beachtung von Kostenobergrenzen. Bei Verbrauchsstellen mit weniger als 6000 kWh Jahresverbrauch, was auf Haushalte in der Regel zutrifft, besteht keine Verpflichtung des Messstellenbetreibers zum Einbau intelligenter Messsysteme. Messstellenbetreiber ist häufig der Netzbetreiber. Unterhalb der Grenze von 6000 kWh Jahresverbrauch haben die Messstellenbetreiber die Möglichkeit, nicht jedoch die Verpflichtung, intelligente Messsysteme unter Beachtung von gesondert definierten Kostenobergrenzen ab dem Jahr 2020 einzubauen. Die Staffelung der Ausstattung mit intelligenten Messsystemen u.a. nach dem Jahresverbrauch und die Begrenzung der Einbauverpflichtung auf Abnahmestellen mit Jahresverbräuchen oberhalb der von Haushalten sind durch Wirtschaftlichkeitserwägungen begründet. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist es demnach unklar, ob eine flächendeckende Fernauslesung bei Haushalten überhaupt umgesetzt werden wird. Vor dem Jahr 2020 wird auf jeden Fall keine Fernauslesung bei Haushalten möglich sein. Für die Zeit danach ist ein breiter Einsatz in Haushalten von der Entwicklung der Kosten für die intelligenten Messsysteme und die Übertragung der Daten abhängig. Eine Prognose ist hierzu derzeit nicht möglich. 8. Welche Modelle der Ratenzahlungen bietet die swb ihren Kunden derzeit an und wie hoch ist die niedrigstmögliche Rate? Antwort auf Frage 8: swb macht dazu folgende Angaben: Eine Mindestrate ist nicht festgelegt. Die Höhe der Raten für die Zahlung einer offenen Forderung ist flexibel. Die Ratenzahlung wird für bis zu 6 Monaten gewährt, darf aber nicht über die nächste Jahresrechnung hinausgehen. Am Runden Tisch „Energiesperren verhindern“ wurden zwischen den beteiligten Institutionen 4 Verabredungen getroffen, die es betroffenen Kunden ermöglichen, eine Sperre abzuwenden. Die Institutionen des Runden Tisches können im Rahmen abgesprochener Kommunikationswege im Interesse der Ratsuchenden mit swb Kontakt aufnehmen. Ist die Zahlung der Schulden grundsätzlich sichergestellt, ist auch dann noch ein Ratenplan möglich, wenn swb-Regularien ihn eigentlich ausschließen. Dem Runden Tisch gehören folgende Institutionen an: - swb - Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger e.V. - Amt für Soziale Dienste Bremen - der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport - Fachzentrum Schuldenberatung Bremen e.V. - Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Sozialamt Bremerhaven - Verbraucherzentrale Bremen e.V. - Verein für Innere Mission in Bremen 9. Trifft es zu, dass das Jobcenter nur zweimal ein Darlehen bzw. eine Nachzahlung für LeistungsempfängerInnen, die ihre Energierechnungen nicht zahlen können, gewährt? Wenn ja, trifft dies für beide Stadtgemeinden zu? Antwort auf Frage 9: Nein. Dies trifft nicht zu. Darlehen werden gewährt, wenn die Tatbestandsmerkmale der §§ 22 Abs. 8 SGB II bzw. 24 Abs. 1 SGB II erfüllt sind, unabhängig von der Häufigkeit der Antragsstellungen. 10. Wie positioniert sich der im Oktober 2014 von der swb einberufene Runde Tisch zu einem Härtefallfonds, wie in Hannover praktiziert? Antwort auf Frage 10 : Der Runde Tisch hat bislang keine abschließende Entscheidung dazu getroffen. Die Beteiligten haben sich zunächst darauf verständigt, dass die verfügbaren Maßnahmen und Instrumente und die bestehende Kooperation ausgebaut werden, so dass Haushalten mit Energieschulden bereits in den bestehenden Systemen gezielter und schneller geholfen werden kann. Die kommenden Monate dienen als Testphase. Daran anschließend wird geprüft, ob ein Härtefonds notwendig und möglich ist und gegebenenfalls welche Bedingungen an eine Förderung geknüpft werden. Die Finanzierung eines solchen Fonds ist ebenfalls noch zu prüfen. 5 11. Sollen die mit den Stimmen der Koalition im September 2015 in der Stadtbürgerschaft beschlossenen und von der swb zu betreibenden öffentlichen Trinkwasserbrunnen eine Alternativlösung zur Abhilfe für von Wassersperren betroffene Haushalte in der Stadtgemeinde Bremen sein?“ Antwort auf Frage 11: Öffentliche Trinkwasserbrunnen sind nicht als Alternativen für von Wassersperren betroffene Haushalte gedacht. Die Aufstellung von Trinkwasserspendern wird diskutiert. Ob und wann eine Aufstellung von Trinkwasserspendern erfolgen kann, ist derzeit nicht abzusehen. Grundsätzlich sind Trinkwasserspender ein Service für Bremens Bürgerinnen und Bürger sowie Touristinnen und Touristen. Drs-19-211 VB Energiesperren im Land Bremen 20151208_1_KA Energiesperren