– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 2147 Landtag 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20. Februar 2019 Situation der Lehrbeauftragten an den bremischen Hochschulen Seit 2005 hat sich die Zahl der Lehrbeauftragten an den Hochschulen in Deutschland verdoppelt. Lehrbeauftragte sollen mehr Praxisbezug in die Hochschulen bringen und das Lehrangebot ergänzen. Teilweise decken sie jedoch Lehre in den Kerncurricula ab, um die Lehre trotz steigender Studierendenzahlen gewährleisten zu können. Lehrbeauftragte sind deutlich kostengünstiger als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte an den Hochschulen. Sie gelten formal als selbstständig und erhalten eine geringe Vergütung für ihren Lehrauftrag . Sie haben in der Regel keine Rechte in den Gremien der Hochschulen und werden auch nicht durch den Personalrat vertreten, weil sie nach Gesetz nicht Mitglieder der Hochschulen sind. In einigen Bereichen sind Lehrbeauftragte zur Ergänzung des Lehrangebots sinnvoll, etwa um den Praxisbezug zu stärken. In anderen Fällen muss man von einem Missbrauch von Lehrbeauftragten sprechen, wenn sie dort eingesetzt werden, wo der Bedarf an grundständiger Lehre besteht, aus Kostengründen aber auf Lehrbeauftragte zurückgegriffen wird. Die Arbeitsbedingungen von Lehrbeauftragten an Hochschulen sind in der Regel prekär. Arbeitsverträge werden nur für ein Semester vergeben, die Entlohnung ist zu niedrig und entspricht nicht ihrer wissenschaftlichen Qualifikation und ein Lehrauftrag ist in der Regel mit zusätzlicher unbezahlter Mehrarbeit verbunden. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und kein Urlaubsgeld . Im Fachbereich Musik an der Hochschule für Künste (HfK) liegt der Anteil der Lehre von Lehrbeauftragten bei über 50,00 Prozent. Hier gibt es eine gesetzliche Sonderregelung, die es erlaubt, Lehrbeauftragte auch zur Sicherstellung des Lehrangebotes einzusetzen und nicht nur als Ergänzung. Viele Lehrbeauftragte in der Musik sind seit über zehn Jahren, einige seit über 20 Jahren ohne festen Arbeitsvertrag durchgehend an der HfK tätig. Sie erhalten jedes Semester einen neuen Lehrauftrag. Ihnen fehlt damit jegliche Planungssicherheit, da sie jederzeit durch eine Nichtverlängerung des Lehrauftrags ihre Arbeit verlieren können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Lehraufträge allgemein 1. Wie viele Lehraufträge wurden an den bremischen Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2018 vergeben? (Bitte getrennt nach Hochschulen und Fachbereichen aufschlüsseln) 2. Wie hoch ist der Anteil der Lehre, der durch Lehraufträge umgesetzt wird in den Jahren 2016 bis 2018? (Bitte getrennt nach Hochschulen und bei der HfK getrennt nach den Fachbereichen Kunst und Design sowie Musik aufschlüsseln ) – 2 – 3. Wie bewertet der Senat die Anteile an der Lehre durch Lehrbeauftragte? Gibt es eine kritische Grenze, ab der der Senat davon ausgeht, dass zu viel Lehre durch Lehraufträge abgedeckt wird? 4. Wie unterstützt der Senat die Hochschulen darin den „Einsatz von Lehrbeauftragten begrenzt zu halten" (Rahmenkodex „Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen“ Seite 8 https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin /user_upload/Downloads/Politik/Bildung_Ausbildung/Rahmenkodex_ 2016.pdf)? 5. Wie wird sichergestellt, dass die Vergabe von Lehraufträgen (mit Ausnahme der Hochschule für Künste) nur zur Ergänzung und Erweiterung des Lehrangebots, für einen durch hauptberufliche Lehrkräfte vorübergehend nicht gedeckten Lehrbedarf, für einen Lehrbedarf, dessen zeitlicher Umfang den Einsatz hauptberuflicher Lehrkräfte nicht rechtfertigt, oder für Lehrveranstaltungen, für die ein Praxisbezug erforderlich oder erwünscht ist, erfolgt (§ 26a Bremisches Hochschulgesetz [BremHG])? 6. Wie haben sich die Vergütungssätze für Lehraufträge an den einzelnen bremischen Hochschulen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 7. Wie hoch ist der Anteil an Lehrbeauftragten, die bis zu 26,75 Euro pro Stunde, die bis zu 36,00 Euro verdienen, die mehr als 36,00 Euro verdienen , und die unentgeltlich den Lehrauftrag erteilen? (Bitte getrennt nach Hochschulen und bei der HfK getrennt nach den Fachbereichen Kunst und Design sowie Musik aufschlüsseln) 8. Wie hoch müsste die Vergütung für Honorare pro Lehrauftragsstunde sein, wenn diese sich an der Vergütung sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit orientieren würde, etwa an Lehrkräften für besondere Aufgaben? 9. Wie bewertet der Senat die Honorarsätze? Gibt es Pläne zur Änderung der Nebentätigkeiten-Vergütungsverordnung – NVVergVO), um die Honorarsätze zu erhöhen sowie an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst anzupassen (Dynamisierung)? 10. In welchem Umfang werden an den bremischen Hochschulen Lehraufträge über mehrere Semester vergeben, wie es im Rahmenkodex festgehalten wird? 11. Welche Kenntnis hat der Senat über (hauptberufliche) Lehrbeauftragte, die zusätzlich zu ihren Lehrverpflichtungen in Bremen noch Lehraufträge in anderen Bundesländern annehmen? 12. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, Lehrbeauftragte als formale Mitglieder der Hochschule einzustufen und damit die üblichen Rechte des Hochschulgesetzes in Bezug auf Gremienwahlen und Personalvertretung einzuräumen? Lehraufträge an der Hochschule für Künste im Fachbereich Musik 13. Wie hoch sind die Kosten für eine Professur im Fachbereich Musik? Wie hoch sind die Kosten, wenn die Lehrkapazität einer Professur durch Lehraufträge erbracht wird? 14. Wie weit sind die Planungen an der HfK im Fachbereich Musik neue halbe feste Stellen einzurichten? Inwieweit profitieren langjährige Lehrbeauftragte der HfK von der Einrichtung der neuen festen Stellen, inwieweit kommt es also tatsächlich zu einer Umwandlung von bestehenden Lehraufträgen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse? Sind diese Stellen befristet? Falls ja, warum? Ist die dauerhafte Finanzierung dieser Stellen gesichert? – 3 – 15. Was sieht die Personalentwicklungsplanung an der HfK in Bezug auf den sehr hohen Anteil an Lehrbeauftragten im Fachbereich Musik vor? Welche weiteren Pläne gibt es, Lehraufträge in feste Stellen umzuwandeln? 16. Plant der Senat die Ausnahmeregelung der HfK im Bremischen Hochschulgesetz (§ 26 Absatz 1) zu streichen, sodass Lehraufträge nicht mehr zur „Sicherstellung des Lehrangebots" vergeben werden können? 17. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, zur Stärkung der Lehrbeauftragten als formale Mitglieder der Hochschule für Künste die Gremienarbeit zu vergüten? 18. Wie hoch ist die Vergütung von Lehrbeauftragten, wenn sie ein Hauptfach im Studiengang künstlerische Ausbildung (KA) oder künstlerische pädagogische Ausbildung (KPA) unterrichten? Wie hoch ist die Vergütung von Lehrbeauftragten, wenn sie ein Nebenfach im Studiengang künstlerische Ausbildung (KA) oder künstlerische pädagogische Ausbildung (KPA) unterrichten ? 19. Wie hoch ist die Vergütung von Lehrbeauftragten, wenn sie ein Hauptfach im Studiengang Lehramt unterrichten? Wie hoch ist die Vergütung von Lehrbeauftragten, wenn sie ein Nebenfach im Studiengang Lehramt unterrichten ? Warum gibt es unterschiedliche Vergütungen bei gleicher Tätigkeit , je nachdem ob KA/KPA oder Lehramt unterrichtet wird? 20. Plant der Senat eine Honorarerhöhung für das Hauptfach Lehramt und die Nebenfächer KA/KPA vorzunehmen, um eine Angleichung der Lehrauftragsvergütungen zu erreichen? Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 23. April 2019 1. Wie viele Lehraufträge wurden an den bremischen Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2018 vergeben? (Bitte getrennt nach Hochschulen und Fachbereichen aufschlüsseln) Lehraufträge an den staatlichen bremischen Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2018 Lehraufträge (absolut)1 Lehraufträge (LVS)2 2016 2017 2018 2016 2017 2018 Universität Bremen Universität Bremen Insgesamt 986 912 938 1.971 1.823 1.876 Fachbereich 01 Physik/Elektrotechnik 84 48 35 168 97 70 Fachbereich 02 Biologie/Chemie 117 54 77 233 107 154 Fachbereich 03 Mathematik/Informatik 82 95 71 164 189 143 Fachbereich 04 Produktionstechnik-Maschinenbau und Verfahrenstechnik 47 49 51 95 98 102 Fachbereich 05 Geowissenschaften 15 28 32 30 56 63 Fachbereich 06 Rechtswissenschaft 21 25 24 42 49 47 Fachbereich 07 Wirtschaftswissenschaft 25 13 17 49 25 33 Fachbereich 08 Sozialwissenschaften 77 81 79 153 163 157 Fachbereich 09 Kulturwissenschaften 209 217 256 417 433 512 Fachbereich 10 Sprach- und Literaturwissenschaften 98 104 101 196 209 201 1 Anzahl der erteilten Lehraufträge zum Stichtag 1. Dezember eines Jahres 2 Lehrveranstaltungsstunden zum Stichtag 1. Dezember eines Jahres – 4 – Lehraufträge (absolut)1 Lehraufträge (LVS)2 2016 2017 2018 2016 2017 2018 Fachbereich 11 Human- und Gesundheitswissenschaften 93 91 92 186 182 184 Fachbereich 12 Erziehungs- und Bildungswissenschaften 120 109 106 239 217 211 Hochschule für Künste Bremen Hochschule für Künste Bremen Insgesamt 215 197 219 841 845 931,5 Fachbereich Kunst und Design 79 77 91 254 301 323,5 Fachbereich Musik 136 120 128 587 544 608 Hochschule Bremen Hochschule Bremen Insgesamt 435 488 471 1.994 2.162 1.990 Fakultät 01 Wirtschaftswissenschaften 164 178 182 798 838 837 Fakultät 02 Architektur, Bau und Umwelt 52 66 50 222 268 199 Fakultät 03 Gesellschaftswissenschaften 92 102 109 368 415 392 Fakultät 04 Elektrotechnik und Informatik 41 39 35 207 203 164 Fakultät 05 Natur und Technik 86 103 95 399 438 398 Hochschule Bremerhaven Hochschule Bremerhaven Insgesamt 176 179 163 500 455 397 Fachbereich 01 Technologie 98 91 78 280 229 184 Fachbereich 02 Management und Informationssysteme 78 88 85 220 226 213 2. Wie hoch ist der Anteil der Lehre, der durch Lehraufträge umgesetzt wird in den Jahren 2016 bis 2018? (Bitte getrennt nach Hochschulen und bei der HfK getrennt nach den Fachbereichen Kunst und Design sowie Musik aufschlüsseln ) Anteil der Lehraufträge an der Gesamtlehre an den staatlichen bremischen Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2018 Anteil Lehraufträge an Gesamtlehre (Prozent)3 2016 2017 2018 Universität Bremen Universität Bremen Insgesamt 13 12 12 Hochschule für Künste Bremen Hochschule für Künste Bremen Insgesamt 37,5 37,1 39,1 Fachbereich Kunst und Design 21,46 23,77 24,51 Fachbereich Musik 55,5 54,0 57,0 Hochschule Bremen Hochschule Bremen Insgesamt 47,5 46,8 44,0 Hochschule Bremerhaven Hochschule Bremerhaven Insgesamt 30,63 28,49 26,11 3. Wie bewertet der Senat die Anteile an der Lehre durch Lehrbeauftragte? Gibt es eine kritische Grenze, ab der der Senat davon ausgeht, dass zu viel Lehre durch Lehraufträge abgedeckt wird? 3 Prozentualer Anteil der Lehre in Lehrveranstaltungsstunden (LVS), die auf erteilte Lehraufträge entfallen im Verhältnis zu den Lehrveranstaltungsstunden der Gesamtlehre zum Stichtag 1. Dezember eines Jahres – 5 – Der Anteil der Lehre, der nicht über hauptamtliches Personal, sondern über Lehrbeauftragte abgedeckt wird, stellt sich über das an den bremischen Hochschulen vertretene Fächerspektrum sehr unterschiedlich dar. Ein Grund für einen hohen Anteil von Lehraufträgen liegt in der Bewältigung der Nachfrageexpansion durch die doppelten Abiturjahrgänge. Insbesondere die Fachhochschulen konnten aufgrund der temporären Zurverfügungstellung der Hochschulpaktmittel keine unbefristeten und nur zum Teil befristete Stellen besetzen und waren daher zur Bewältigung der Überlast auf den Einsatz von Lehrbeauftragten angewiesen. Nicht zuletzt aufgrund dieser Situation soll die derzeit in den Verhandlungen befindliche Nachfolge des Hochschulpaktes III auf Dauer gestellt werden, sodass auch die Einstellung unbefristeten Personals möglich wird. Ein Grund für einen hohen Anteil von Lehraufträgen im Fachbereich Musik der Hochschule für Künste liegt darin, dass dort vor allem zur Sicherstellung des Einzelunterrichts über die gesamte Breite der Instrumentalfächer Lehraufträge erforderlich sind. Insbesondere seltene Instrumente (zum Beispiel Viola da Gamba, Harfe und so weiter), die geringer und schwankender Nachfrage unterliegen, können nicht durch Stellen abgedeckt werden. Lehrbeauftragte sind darüber hinaus vielfach aktive Musikerinnen und Musiker, die die in vielen Fächern unerlässliche Praxiserfahrung mitbringen. Dies gilt zum Beispiel für Orchesterstudien, die Unterricht durch hauptberufliche Orchestermusikerinnen/Orchestermusiker erfordern . Nichtprofessorale Ergänzungsfächer – zum Beispiel Atem- und Körperarbeit, Feldenkrais-Methode, Musikphysiologie und Musikermedizin , Lehrveranstaltungen zur Professionalisierung und Karriereplanung sowie als Korrepetitoren, werden ebenfalls durch Lehrbeauftragte abgedeckt . Lehrbeauftragte gewährleisten daher im Bereich des Musikstudiums die nötige Flexibilität des Lehrangebots und stellen an Musikhochschulen ein konstitutives Element dar. Bei privaten Hochschulen hat der Wissenschaftsrat in seinem „Leitfaden der institutionellen Akkreditierung“ festlegt, dass die Lehre überwiegend, also zu mehr als der Hälfte, von hauptberuflich an der Institution Lehrenden getragen werden muss. 4. Wie unterstützt der Senat die Hochschulen darin den „Einsatz von Lehrbeauftragten begrenzt zu halten" (Rahmenkodex „Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen“ Seite 8 https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin /user_upload/Downloads/Politik/Bildung_Ausbildung/Rahmenkodex_ 2016.pdf)? Zur Absenkung der Zahl der Lehraufträge ist insbesondere mit der Hochschule Bremen vereinbart worden, in größerem Maße vorgezogene Berufungen von Professuren vorzunehmen. Durch diese kann die zeitweilig bestehende Überlast abgedeckt werden. Gleichzeitig kann diese Personalaufstockung bei gegebenenfalls sinkenden Studierendenzahlen auch wieder zurückgefahren werden. Mit der Hochschule für Künste wurde eine Vereinbarung zur Verbesserung der Beschäftigungssituation geschlossen, die vorsieht, dass dort wo über viele Jahre hinaus ein gleichbleibender Bedarf in der Lehre besteht, zum Beispiel beim Instrumentalunterricht für bestimmte Instrumente, Lehraufträge in bestimmtem Umfang durch Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben im Fachbereich Musik abgelöst werden sollen. Zur Realisierung dieses Vorhabens hat sich die Hochschule für Künste verpflichtet , drei zusätzliche Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben im Umfang von drei Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zur Lehrversorgung in Fächern mit dauerhaftem Bedarf zu schaffen und als Vollzeit- oder Teilzeitstellen auszuschreiben. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz (SWGV) hat sich im Gegenzug verpflichtet, die gleiche – 6 – Anzahl an Stellen befristet für fünf Jahre zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind zurzeit in der Ausschreibung. Mit ihrer Besetzung ist bis Ende 2019 zu rechnen. 5. Wie wird sichergestellt, dass die Vergabe von Lehraufträgen (mit Ausnahme der Hochschule für Künste) nur zur Ergänzung und Erweiterung des Lehrangebots, für einen durch hauptberufliche Lehrkräfte vorübergehend nicht gedeckten Lehrbedarf, für einen Lehrbedarf, dessen zeitlicher Umfang den Einsatz hauptberuflicher Lehrkräfte nicht rechtfertigt, oder für Lehrveranstaltungen, für die ein Praxisbezug erforderlich oder erwünscht ist, erfolgt (§ 26a BremHG)? An der Universität Bremen ist ein universitätsinternes Monitoring aufgebaut , bei dem die Fachbereiche einmal pro Semester die Anzahl und die Gründe der Vergabe melden. Die Vergabe von Lehraufträgen wird über eine Ordnung der Universität Bremen geregelt, in der die Gründe nach § 26a Absatz 1 BremHG für die Erteilung der Lehraufträge aufgeführt sind. Die Fachbereiche der Universität Bremen müssen sich bei der Vergabe daran halten. An der Hochschule Bremen ist in dem Qualitätsmanagement-Prozess „Organisation und Betrieb von Studienangeboten“ auch das Thema „Einsatz von Lehrbeauftragten“ eingebettet. Die Fakultäten der Hochschule Bremen sind verpflichtet, die Vergabe von Lehraufträgen ausschließlich im Sinne des § 26a BremHG vorzunehmen. Im Einzelnen ist die Vergabe im § 7 der Lehrauftragsordnung der Hochschule Bremen geregelt. Lehrauftragsquoten werden zudem in den Qualitätsjahresgesprächen erörtert. Eingedenk des aktuellen Lehrbedarfs der Hochschule Bremen ist für die Durchführung des Lehrbetriebes der Einsatz von Lehrbeauftragten unerlässlich . An der Hochschule Bremerhaven wird vor der Erteilung der Lehraufträge zunächst in den Dekanaten geprüft, ob die Anträge auf Erteilung entsprechend der oben angegebenen Tatbestände begründet sind und ein Bedarf besteht. Eine zweite Prüfung erfolgt im Rektorat vor der Genehmigung durch den Rektor der Hochschule Bremerhaven. 6. Wie haben sich die Vergütungssätze für Lehraufträge an den einzelnen bremischen Hochschulen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die SWGV hat sich intensiv für eine höhere Vergütung der Lehrbeauftragten eingesetzt. Mit Wirkung zum 1. März 2019 ist nunmehr die Änderung der Nebentätigkeitsvergütungsverordnung in Kraft getreten, die eine Erhöhung der Sätze um 30,00 Prozent vorsieht, und zwar pauschal an allen Hochschulen. Die letzte Erhöhung davor erfolgte zum 1. Oktober 2003. 7. Wie hoch ist der Anteil an Lehrbeauftragten, die bis zu 26,75 Euro pro Stunde, die bis zu 36,00 Euro verdienen, die mehr als 36,00 Euro verdienen , und die unentgeltlich den Lehrauftrag erteilen? (Bitte getrennt nach Hochschulen und bei der HfK getrennt nach den Fachbereichen Kunst und Design sowie Musik aufschlüsseln) Anteil an Lehrbeauftragten in den jeweiligen Verdiensteinheiten 2018 Anteil an Lehrbeauftragten4 (Prozent) mit Verdienst ≤ 26,75 EUR je LVS > 26,75 bis < 36 EUR je LVS ≥ 36 EUR je LVS unentgeltlich Universität Bremen Universität Bremen Insgesamt 44 25 0 31 4 Prozentualer Anteil der Lehrbeauftragten zum Stichtag 1. Dezember des Jahres 2018 in der jeweiligen Verdiensteinheit je Lehrveranstaltungsstunde – 7 – 2018 Anteil an Lehrbeauftragten4 (Prozent) mit Verdienst ≤ 26,75 EUR je LVS > 26,75 bis < 36 EUR je LVS ≥ 36 EUR je LVS unentgeltlich Hochschule für Künste Bremen Fachbereich Kunst und Design 16,52 0 78,40 5,08 Fachbereich Musik 23,44 2,34 73,44 0,78 Hochschule Bremen Hochschule Bremen Insgesamt 2 78,4 16,3 3,3 Hochschule Bremerhaven Hochschule Bremerhaven Insgesamt 1,22 88,35 2,45 7,98 8. Wie hoch müsste die Vergütung für Honorare pro Lehrauftragsstunde sein, wenn diese sich an der Vergütung sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit orientieren würde, etwa an Lehrkräften für besondere Aufgaben? Die Vergütung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Gruppe der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) liegt bei rund 86,12 Euro pro LVS . Eine Vergleichbarkeit zwischen LfbA und Lehrbeauftragten ist nicht gegeben. Lehrbeauftragte unterscheiden sich von LfbA hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeiten (geringerer Umfang) und des Einsatzbereichs (temporär, außer bei der HfK) sowie der Voraussetzungen (Praktikerinnen/Praktiker). 9. Wie bewertet der Senat die Honorarsätze? Gibt es Pläne zur Änderung der Nebentätigkeiten-Vergütungsverordnung – NVVergVO), um die Honorarsätze zu erhöhen sowie an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst anzupassen (Dynamisierung)? Die gerade erfolgte Erhöhung der Vergütungssätze ist sehr bemerkenswert und außergewöhnlich hoch. Dies rechtfertigt sich aber daraus, dass zuvor über viele Jahre keine Erhöhung erfolgte. Die Erhöhung um 30,00 Prozent ist danach als angemessen anzusehen. Gleichwohl ist anzumerken , dass es sich bei Lehrbeauftragten nicht um abhängig Beschäftigte handelt, sodass eine unmittelbare Anbindung an die tarifliche Entwicklung nicht in Betracht kommt. Dies hat gerade das Sozialgericht Bremen unter Berufung auf eine gleichlautende Entscheidung des Bundessozialgerichts entschieden. 10. In welchem Umfang werden an den bremischen Hochschulen Lehraufträge über mehrere Semester vergeben, wie es im Rahmenkodex festgehalten wird? In der Regel werden bei der Universität Bremen Lehraufträge nur für ein Semester vergeben. Der Hintergrund ist, dass das Lehrangebot semesterweise wechselt und die Vergabe der Lehraufträge vom aktuellen Bedarf abhängig ist. Bei der Hochschule Bremen und der Hochschule Bremerhaven werden gleichermaßen Lehraufträge nur über ein Semester erteilt, da auch dort das Lehrangebot über mehrere Semester nicht gleichbleibend ist. Im Fachbereich Kunst und Design der Hochschule für Künste wird – soweit es die Lehrplanung zulässt – die Möglichkeit genutzt, Lehraufträge über mehrere Semester zu vergeben. Über einen Zeitraum vom Sommersemester 2016 bis Wintersemester 2018/2019 wurden, gemessen an den insgesamt vergebenen LVS, durchschnittlich 7,36 Prozent durch Lehraufträge abgedeckt, die über mehrere Semester vergeben wurden. – 8 – Im Fachbereich Musik der Hochschule für Künste werden Lehraufträge über mehrere Semester nur in Ausnahmefällen erteilt, da der Großteil der Lehraufträge den Einzelunterricht betrifft, dessen Umfang von Semester zu Semester schwankt. 11. Welche Kenntnis hat der Senat über (hauptberufliche) Lehrbeauftragte, die zusätzlich zu ihren Lehrverpflichtungen in Bremen noch Lehraufträge in anderen Bundesländern annehmen? Eine „hauptberufliche“ Tätigkeit als Lehrbeauftragte beziehungsweise Lehrbeauftragter kommt aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht in Betracht. Darüber hinaus liegen dem Senat keine Kenntnisse über Beschäftigungen von Lehrbeauftragten außerhalb Bremens in anderen Bundesländern vor. 12. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, Lehrbeauftragte als formale Mitglieder der Hochschule einzustufen und damit die üblichen Rechte des Hochschulgesetzes in Bezug auf Gremienwahlen und Personalvertretung einzuräumen? Gemäß § 5 Bremisches Hochschulgesetz haben Lehrbeauftragte in der Regel den Angehörigenstatus und damit kein aktives und passives Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsgremien. Dies entspricht der Rechtslage in der ganz überwiegenden Zahl der Bundesländer. Im Einzelfall können Lehrbeauftragte nach dem Bremischen Hochschulgesetz von der Rektorin oder dem Rektor Mitgliedern der Hochschulen ganz oder teilweise gleichgestellt werden. Lediglich an der Hochschule für Künste Bremen sind auch die Lehrbeauftragten Mitglieder der Hochschule und bilden für die Vertretung in Gremien eine eigene Gruppe. Änderungen zum Status der Lehrbeauftragten sind im Rahmen einer Novellierung des bremischen Hochschulrechts derzeit nicht geplant. Lehraufträge an der Hochschule für Künste im Fachbereich Musik 13. Wie hoch sind die Kosten für eine Professur im Fachbereich Musik? Wie hoch sind die Kosten, wenn die Lehrkapazität einer Professur durch Lehraufträge erbracht wird? Personalkosten einer Professur im Fachbereich Musik der Hochschule für Künste Personalkosten einer Professur5 (VZÄ) in EUR verbeamtete Professuren (1,0 Stellen) Besoldungsgruppe 2018 2019 Bemerkung W 2 76.011,66 76.011,66 W 3 86.750,58 86.750,58 angestellte Professuren (Jahressätze gem. dem Beschäftigungsumfang/0,5 Stelle) Besoldungsgruppe 2018 2019 Bemerkung W 2 41.806,63 41.806,63 inkl. Arbeitgeberkosten sowie einer prozentualen Tariferhöhung von 3 Prozent für das Jahr 2019 W 3 48.639,19 50.098,36 C 2 45.727,84 47.099,68 inkl. Arbeitgeberkosten sowie einer prozentualen Tariferhöhung von 3 Prozent für das Jahr 2019 C 3 50.138,89 51.643,06 5 Jahresmittelwerte der Senatorin für Finanzen – 9 – Für einen Lehrauftrag im Umfang von 18 LVS belaufen sich die Kosten auf bis zu circa 30 000 Euro inclusive Abgaben an die Künstlersozialkasse sowie bis zu 1 100 Euro jährliche Fahrtkostenpauschale pro Lehrbeauftragten . 14. Wie weit sind die Planungen an der HfK im Fachbereich Musik neue halbe feste Stellen einzurichten? Inwieweit profitieren langjährige Lehrbeauftragte der HfK von der Einrichtung der neuen festen Stellen, inwieweit kommt es also tatsächlich zu einer Umwandlung von bestehenden Lehraufträgen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse? Sind diese Stellen befristet? Falls ja, warum? Ist die dauerhafte Finanzierung dieser Stellen gesichert? Die Hochschule für Künste (HfK) hat unter Berücksichtigung des Rahmenkodex und der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im November 2018 die Ausschreibungstexte für insgesamt sieben zusätzliche Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben final gefasst. Am 22. Januar 2019 wurden diese Stellen befristet für die Dauer von zwei Jahren im Beiblatt zum Amtsblatt verwaltungsintern und zeitgleich extern ausgeschrieben. Insgesamt erreichten die HfK 160 Bewerbungen. Darunter befanden sich 21 Bewerbungen von Lehrbeauftragten, die seit langer Zeit im öffentlichrechtlichen Rechtsverhältnis gemäß § 26a BremHG im Fachbereich Musik tätig sind. Dieser Personenkreis wird bei passender Qualifikation zu den Anhörungen/Vorstellungsgesprächen eingeladen. Die Terminierung der Vorstellungsgespräche/Anhörungen erfolgt am 7. März 2019, am 12. März 2019, am 19. März 2019, am 1. April 2019, am 3. April 2019, am 4. April 2019 und voraussichtlich für die 17. Kalenderwoche 2019. Für die Finanzierung dieser Stellen hat die HfK seitens der SWGV befristete Hochschulpaktmittel zur Verfügung gestellt bekommen, entsprechend wurden die Stellen zunächst befristet ausgeschrieben. Es ist angedacht perspektivisch eine Entfristung dieser Stellen vorzunehmen, da sich durch die im Wissenschaftsplan 2025 vorgesehenen Zuwächse in der Grundfinanzierung sowie die geplante Verstetigung des Hochschulpakts voraussichtlich dauerhafte Finanzierungsmöglichkeiten ergeben. Da mit Blick auf den Wissenschaftsplan 2025 jedoch der Haushaltsvorbehalt gilt und die Rahmenbedingungen für die Verstetigung des Hochschulpaktes derzeit noch zwischen dem Bund und den Ländern ausgehandelt werden, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Entfristung vorgenommen werden. 15. Was sieht die Personalentwicklungsplanung an der HfK in Bezug auf den sehr hohen Anteil an Lehrbeauftragten im Fachbereich Musik vor? Welche weiteren Pläne gibt es, Lehraufträge in feste Stellen umzuwandeln? Aufgrund des im Wissenschaftsplan 2025 vorgesehenen Mittelaufwuchses sollen im Fachbereich Musik in Bereichen, in denen langfristig ein gleichbleibender Bedarf an nichtprofessoraler Lehre erwartet wird, weitere Umwandlungen von Lehraufträgen in unbefristete Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben erfolgen. 16. Plant der Senat die Ausnahmeregelung der HfK im Bremischen Hochschulgesetz (§ 26 Absatz 1) zu streichen, sodass Lehraufträge nicht mehr zur „Sicherstellung des Lehrangebots" vergeben werden können? Lehraufträgen kommt an Musikhochschulen traditionell eine besondere Bedeutung zu (vergleiche Ziffer 2). Sie sind dort zur Sicherstellung des Unterrichts (vor allem Einzelunterricht) über die gesamte Breite der Instrumentalfächer unverzichtbar. Insbesondere seltene Instrumente, die gerin- – 10 – ger und schwankender Nachfrage unterliegen, können nicht durch Professorenstellen abgedeckt werden. Lehrbeauftragte sind darüber hinaus vielfach aktive Musikerinnen und Musiker, die die in vielen Fächern unerlässliche Praxiserfahrung mitbringen. Sie gewährleisten somit in vielen Fächern die nötige Flexibilität des Lehrangebots und stellen damit an Musikhochschulen ein konstitutives Element dar. Entsprechend bestehen seitens des Senats keine Planungen die genannte Ausnahmeregelung in § 26a Absatz 1 BremHG zu streichen. 17. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, zur Stärkung der Lehrbeauftragten als formale Mitglieder der Hochschule für Künste die Gremienarbeit zu vergüten? Gemäß BremHG stehen Lehrbeauftragte in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis. Die Gruppe der Lehrbeauftragten im Fachbereich Musik ist im Rahmen der Akademischen Selbstverwaltung im Fachbereichsrat und im Akademischen Senat vertreten. Eine Vergütung der Gremienarbeit erfolgt nicht. 18. Wie hoch ist die Vergütung von Lehrbeauftragten, wenn sie ein Hauptfach im Studiengang künstlerische Ausbildung (KA) oder künstlerische pädagogische Ausbildung (KPA) unterrichten? Wie hoch ist die Vergütung von Lehrbeauftragten, wenn sie ein Nebenfach im Studiengang künstlerische Ausbildung (KA) oder künstlerische pädagogische Ausbildung (KPA) unterrichten ? Im „Hauptfach“ KA/KPA erhalten Lehrbeauftragte in der Regel den Lehrauftragssatz von 36,69 Euro je LVS. In wenigen Fällen wird entsprechend der Verordnung von Nebentätigkeiten der Beamten im bremischen öffentlichen Dienst ein erhöhter Lehrauftragssatz gezahlt. Im „Nebenfach“ KA/KPA beträgt der Lehrauftragssatz aktuell 26,75 Euro je LVS, da es sich um Lehre als Lehrbeauftragte mit Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben handelt. 19. Wie hoch ist die Vergütung von Lehrbeauftragten, wenn sie ein Hauptfach im Studiengang Lehramt unterrichten? Wie hoch ist die Vergütung von Lehrbeauftragten, wenn sie ein Nebenfach im Studiengang Lehramt unterrichten ? Warum gibt es unterschiedliche Vergütungen bei gleicher Tätigkeit , je nachdem ob KA/KPA oder Lehramt unterrichtet wird? Der Lehrauftragssatz beträgt sowohl für das „Hauptfach“ als auch für das „Nebenfach“ in den Lehramtsstudiengängen aktuell 26,75 Euro je LVS, da es sich um Lehre als Lehrbeauftragte mit Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben handelt. Der Studiengang „Künstlerische Ausbildung“ (KA) versammelt alle Studienrichtungen , die auf ein künftiges Berufsleben als konzertierende Musikerin /Musiker beziehungsweise als Komponistin/Komponist vorbereiten. Im Vordergrund steht daher neben der instrumental-, vokal- oder kompositionstechnischen Perfektionierung vor allem die Entwicklung der künstlerischen Persönlichkeit in allen ihren Aspekten im Sinne eines individuellen künstlerischen Profils. Der Studiengang „Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung“ (KPA) verbindet darüber hinaus, diese hochqualifizierte, künstlerische Ausbildung mit einer praxisorientierten, pädagogischen Ausbildung. Im Hauptfachunterricht werden auf breiter musikpraktischer Basis handwerkliche und musikalische Grundlagen für künstlerisches Arbeiten vermittelt , wobei jedoch vorrangig der Erwerb von musikpraktischen Fertigkeiten im Mittelpunkt steht, die vor allem für eine kompetente Vermittlung von Musik, insbesondere im schulischen Umfeld, benötigt werden. – 11 – Im Hauptfachunterricht der vierjährigen Bachelor- und zweijährigen Masterstudiengänge KA und KPA handelt es sich demnach um Lehrbeauftragte , die Lehraufgaben wie Professorinnen und Professoren wahrnehmen . In den Lehramtsstudiengängen handelt es sich dagegen um Lehrbeauftragte mit Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben. 20. Plant der Senat eine Honorarerhöhung für das Hauptfach Lehramt und die Nebenfächer KA/KPA vorzunehmen, um eine Angleichung der Lehrauftragsvergütungen zu erreichen? Es ist für die Höhe der Vergütung nicht relevant, ob sich der Lehrauftrag auf ein Haupt- oder ein Nebenfach bezieht. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang der zu übernehmenden Lehraufgabe. In den oben angegebenen Fällen handelt es sich um Lehre als Lehrbeauftragte mit Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (vergleiche Ziffer 19), weshalb die oben genannten Lehrauftragssätze anzuwenden sind. Erhöhungen der Sätze (um weitere 20,00 Prozent) kommen hingegen in Betracht , wenn es sich um ein Mangelfach handelt, in dem also schwieriger Lehrbeauftragte zu gewinnen sind. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 2147 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20. Februar 2019 Situation der Lehrbeauftragten an den bremischen Hochschulen