Bremische Bürgerschaft Drucksache 19/2176 Landtag 07.05.19 19. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 4. März 2019 „Agenda 2030 und die Relevanz für Bremen. Wie werden die globalen Nachhaltigkeitsziele in Bremen umgesetzt?“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Grundgedanke der Nachhaltigkeit nach Carlowitz (1713) ist es, "nur so viel Holz zu schlagen, wie nachwachsen kann". Eine nachhaltige Entwicklung entspricht dabei einer wirtschaftlich leistungsfähigen, sozial ausgewogenen, ökologisch verträglichen sowie kooperativen und friedlichen Entwicklung. Der Grundgedanke der nachhaltigen Entwicklung wird, durch den ganzheitlichen Ansatz der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verkörpert und fußt auf den globalen Rechten der Menschen. Dies spielt auch für Bremens Zukunft eine entscheidende Rolle. Da Entwicklungspolitik immer in Zusammenhänge gedacht werden muss und Wechselwirkungen auslöst, sind Länder und Kommunen gefordert, einen Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz: SDGs) von September 2015 zu leisten. Sie sollten für alle Nachhaltigkeitsziele eine gewissenhafte Nachhaltigkeitsstrategie festlegen und ein umfangreiches Ziel- und Indikatorensystem determinieren. Bremen hat im September 2017 die Musterresolution des Deutschen Städtetages - „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ - unterzeichnet. Bremen hat damit die Relevanz, Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Aufgabenstellung erkannt. Um in Zukunft der Verantwortung nachkommen zu können, diesen großen Transformationsprozess voranzubringen, bedarf es einer verbindlichen, strukturierten, priorisierenden und zielorientierten Nachhaltigkeitsstrategie. Es gibt bereits elf Länder im Bund, die eine eigene übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet haben. Bremen gehört nicht dazu. Bremen! Lebenswert urban vernetzt, Bremens Leitbild der Stadtentwicklung bis 2020 nimmt vereinzelt Punkte der Nachhaltigkeit auf, welche bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden sollen. Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten Schwerpunkte hinsichtlich Nachhaltigkeit beinhaltet das Bremer Leitbild 2020 und wie werden die Schwerpunkte ressortübergreifend behandelt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 2. Welche Ziele des Bremer Leitbildes wurden, beziehungsweise werden bis 2020 erreicht und welche nicht? Bitte für jedes Ziel einzeln erläutern und begründen, warum die Ziele nicht erreicht wurden. 3. Welche Fallbeispiele gibt es für Bremen hinsichtlich der Realisierung und der Zielerreichung des Leitbildes Bremen! Lebenswert urban vernetzt? 4. Inwieweit wurden die Schwerpunkte und Ziele interdisziplinär umgesetzt? Bitte einzeln aufzeigen. 5. Stakeholder spielen eine zentrale Rolle im Nachhaltigkeitsdiskurs und bei der erfolgreichen Umsetzung der Ziele. In welchem Maße wurden alle Interessengruppen bei der Entwicklung und Umsetzung des Bremer Leitbildes mit eingebunden und inwieweit wurde die Zielerreichung offen und im Diskurs mit den Stakeholdern diskutiert und bewertet? Bitte die einzelnen Stakeholdergruppen benennen. 6. Welche Indikatoren wurden für die Erfolgsmessung des Bremer Leitbild 2020 verwendet ? Bitte die Indikatoren den Zielen einzeln zuordnen. 7. Welche sonstige Quantifizierung liegt dem Leitbild zugrunde? Und wie erfolgt die Berichterstattung? Bitte für die einzelen Ziele separat benennen. 8. Wie wird die Zielerreichung durch Indikatoren statistisch erfasst, wo sind die statistischen Daten abrufbar? 9. Welchen Stellenwert misst der Senat der Agenda 2030 und den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen bei? 10. Wie sind die 17 Nachhaltigkeitsziele bisher in der Bremer Politik verankert? Bitte für jedes Ziel einzeln beantworten. 11. Welche Priorisierung nimmt der Senat angesichts der Vielfalt der Nachhaltigkeitsziele vor und welchen Fokus setzt der Senat bei den gesetzten Schwerpunktzielen jeweils? 12. Welche Indikatoren und Kriterien liegen den bisherigen Erfolgskontrollen für die bisherige Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der Bremer Politik zugrunde und welche Evaluationsinstrumente werden genutzt? 13. Wie wird die Implementierung der Nachhaltigkeitsziele in Bremen fachübergreifend begleitet? Welche Institutionen sind an der Umsetzung, der Implementierung und dem Monitoring beteiligt? Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den Ressorts ? Wie viele ressortübergreifende Sitzungen haben seit September 2015 stattgefunden ? 14. Inwieweit verfügt Bremen über eine Multi-Stakeholder-Plattform für die Implementierung der Nachhaltigkeitsziele in die Bremer Politik? Wenn nein, ist eine solche Plattform geplant? 15. Inwiefern werden die Nachhaltigkeitsziele und die nachhaltige Entwicklung des Landes Bremen im Kontext der Belastungsgrenze der Erde gesehen und woran macht sich dies deutlich? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 16. Inwieweit finden die neun planetaren Grenzen des Stockholm Resilience Centre Anwendung innerhalb der nachhaltigen Entwicklungsstrategie Bremens? Wenn nein, wieso nicht? Bitte für jede Grenze einzeln benennen. 17. Welche ökonomischen, ökologischen und sozialen (auf Gesundheit bezogene) Handlungsziele sieht der Senat für Bremen? 18. Welche besondere Relevanz in Punkto Nachhaltigkeit sieht der Senat für Bremen in jeweils folgenden Bereichen? Wo entstehen nutzbare Synergien? 1. Wirtschaft 2. Häfen 3. Verkehr 4. Umwelt 5. Bildung 6. Soziales 7. Gesundheit 8. Wissenschaft 19. Inwieweit verfolgt das Land Bremen eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie, welche die Realisierung der Ziele der Agenda 2030 auf Landesebene und kommunaler Ebene begleitet, wird die Strategie an den dynamischen Wandel im Sinne eines Learning Systems stetig angepasst, welche Nachhaltigkeitsindikatoren kommen zum Tragen und welche Fortschrittsmessung erfolgt? 20. Wenn es keine eigene Nachhaltigkeitsstrategie im Land Bremen gibt, wie steht der Senat einer Bremer Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines „Bremer Weges zur Umsetzung der Agenda 2030“ gegenüber? 21. Welche sonstigen entwicklungspolitischen Leitlinien verfolgt der Senat für das Land Bremen? 22. Inwieweit, können Prozesse, wie „Fairtrade-Region Unterweser“, „BeyondWater“, „Fair übers Meer“ oder „Sozial nachhaltige Beschaffung in der Ausbildung von Verwaltungsangestellten “ als Leuchttürme für einen landesweiten Bewusstseinswandel genutzt werden? Und wie können diese Prozesse in die Nachhaltigkeitsstrategie Bremens mit eingebunden werden? 23. Gibt es für Bremen einen Nachhaltigkeitsbeirat und wie regelmäßig tagt dieser? Wenn nein, warum nicht? Ist ein Nachhaltigkeitsbeirat auf Landesebene geplant? 24. Wie ist der Prozess zur Erarbeitung und Anpassung der Nachhaltigkeitsstrategie im Land Bremen organisiert? Wenn nicht vorhanden, wie soll dieser Prozess zukünftig ausgestaltet werden? 25. Welche Erkenntnisse und Überlegungen haben für den Bremer Senat herausgehobene Bedeutung? 26. Welche Themen, werden oder sollten nach Ansicht des Senats in der Nachhaltigkeits -strategie des Landes Bremen bearbeitet werden? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 27. Wie koordinieren Bremen und Niedersachsen ihre Nachhaltigkeitsstrategien? Falls dies nicht der Fall ist, ist eine engere Zusammenarbeit mit Niedersachen geplant ? 28. Gibt es eine enge Abstimmung zwischen dem Bund und Bremen hinsichtlich der Anforderungen, der Implementierung, des Monitorings und der Erfolgskontrolle der Nachhaltigkeitsziele auf Landesebene beziehungsweise kommunaler Ebene? 29. Welche Beteiligten werden in den Prozess der nachhaltigen Entwicklung im Land Bremen mit eingebunden? 30. Welche Handlungs- und Themenbereiche aus der Agenda 2030 hält der Senat in Bezug auf Bremen für besonders relevant? 31. Welche Potenziale ergeben sich für das Land Bremen mit einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie „Bremer Weg zur Umsetzung der Agenda 2030?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Schwerpunkte hinsichtlich Nachhaltigkeit beinhaltet das Bremer Leitbild 2020 und wie werden die Schwerpunkte ressortübergreifend behandelt? Schon in der Einleitung zu der Leitbildbroschüre „Bremen! Lebenswert – urban – vernetzt“ wird betont, dass „Bremen mit seinem Leitbild innovativ und nachhaltig und mit stadtwirtschaftlicher Vernunft die Balance zwischen den Zielen ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung“ einhalten will. Das Zieldreieck der Nachhaltigkeit wird damit an prominenter Stelle platziert. Als zentrale Zielsetzungen werden im Einzelnen benannt, dass Bremen eine „grüne Stadt am Wasser mit hohen Erholungs- und Umweltqualitäten“ sein soll. Weiterhin soll Bremen eine „sozial gerechtere Stadt“, eine „Stadt des exzellenten Wissens“, ein „attraktiver innovativer Wirtschaftsraum mit einem vielfältigen vitalen Arbeitsmarkt“ und eine „Stadt in guter Nachbarschaft mit der Region“ sein und nicht zuletzt eine „Stadt voller Bürgersinn und Sinn für gemeinsam entwickelte Ziele und Projekte“. Mit dem Leitbild „Lebenswert – urban – vernetzt“ wurde die Basis gelegt für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in einem ressortübergreifenden Prozess, bei dem auch weitere Konzepte wie ein neuer Gewerbeentwicklungsplan und eine neue Wohnungsbaukonzeption gemeinsam und zeitgleich überarbeitet wurden. Die Umsetzung der Wohnungsbaukonzeption, mit der insbesondere auch das Ziel sozialer Nachhaltigkeit durch die umfängliche Bereitstellung kostengünstigen Wohnraums unterstützt werden soll, wird durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe begleitet, die sehr ähnlich besetzt ist wie die seinerzeitige ressortübergreifende Leitbild- Arbeitsgruppe und setzt insofern den damals begonnenen Arbeitsansatz fort. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 2. Welche Ziele des Bremer Leitbildes wurden, beziehungsweise werden bis 2020 erreicht und welche nicht? Bitte für jedes Ziel einzeln erläutern und begründen, warum die Ziele nicht erreicht wurden. Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 6 und 7 beantwortet. In acht Themenfeldern wurden über 30 Teilziele definiert. Es gibt aufgrund des erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes kein fortlaufendes ressortübergreifendes Monitoring. Zu ungefähr der Hälfte der Teilziele finden sich unter anderem in den im Folgenden genannten Ressortberichten Quantifizierungen. Die übrigen Ziele lassen sich in ihrem Fortschritt nur qualitativ beschreiben. Im Folgenden werden einige zentrale Zielsetzungen und deren Zielerreichung und insbesondere Fundstellen zur näheren Information benannt. Unter der Überschrift „Vitale Quartiere/Urbanität“ wurde gefordert, dass die Innenentwicklung weiter gestützt wird und mindergenutzte Flächen für eine Revitalisierung genutzt werden. Dieses Ziel wurde in einem sehr hohen Umfang umgesetzt. Deutlich schlechter konnte das Ziel realisiert werden, den Abstand zwischen den zehn ärmsten und zehn reichsten Stadtteilen zu verringern. Dies ist das Ergebnis des zwischenzeitlich eingerichteten Sozialmonitorings, das eine Vielzahl von Indikatoren nutzt. Um die Zielerreichung besser sicherzustellen, wird das Thema Vitale Quartiere derzeit als eines der zentralen Themen ressortübergreifender Zusammenarbeit in vielfältiger Art und Weise neu definiert. Im zweiten benannten Feld „Innovative und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung “ lassen sich vielfältige Initiativen, die Bremens Position als Gründungsadresse weiter gestärkt haben, und die Steigerung des Wissenschafts- und Forschungsetats benennen. Nicht zuletzt ist es gelungen, in dem Zeitraum seit Aufstellung des Leitbildes die Bremer Universität als Exzellenz-Universität zu stärken und gleichzeitig von Wirtschaft und Verwaltung gemeinsam initiierte Innovationsschwerpunkte wie das „ecomat“ auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig ist es gelungen, die Stellung Bremens und Bremerhavens als bedeutende Industrie- und Hafenstandorte zu stärken. Im Zuge dieser Entwicklungen sind von 2006 bis 2017 rund 43 Tsd. sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in der Stadt Bremen neu entstanden. Im dritten Zielbereich „Bildung und Wissenschaftsoffensive“ wird eine Reihe von Teilzielen formuliert, hervorzuheben sind einige wesentliche Aspekte, die die Umsetzung der Ziele dokumentieren. Die Ausgaben für Bildung wurden massiv erhöht. Im Vergleich zu 2017 ist der Etat der Senatorin für Kinder und Bildung für 2018 um rund 103,6 Mio. auf insgesamt 930,5 Mio. Euro und für 2019 um 122,2 Mio. Euro auf 949 Mio. Euro gestiegen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Der Zugang zu frühkindlicher Bildung wurde massiv verbessert. Aktuell läuft das größte Kita-Aubauprogramm der Bremischen Geschichte. Seit dem Kindergartenjahr 2016/2017 wurden 3.200 Plätze geschaffen, im laufenden Kitajahr kommen über 600 Plätze hinzu. Rund 80 Projekte sind in Vorbereitung für die kommenden beiden Kita-Jahre. Der Senat hat zwischen 2016 und 2018 66 Mio Euro in den Kita-Ausbau investiert. Die mittelfristige Kita-Ausbauplanung des Senats sieht eine schrittweise Erreichung einer Zielversorgungsquote von 50 % für 0-3-jährige und von 98 % für 3-6-jährige Kinder vor. Zum nächsten Kindergartenjahr wird die Betreuung für 3-6jährige Kinder beitragsfrei. Zugleich werden erhebliche Anstregungen zur Weiterentwicklung der Qualität unternommen. Im Schulbereich ist die bisher größte Kapazitätsaufstockung erfolgt, in Mobilbauten und mit dem vorgelegten Schulstandortplan. Danach werden drei von vier Schulen Um- und Anbauten bekommen. Neun Schulen werden neu gegründet, davon sind bereits zwei Neugründungen realisiert worden. Erreicht wurde zudem ein Anstieg des Anteils der Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen auf 39,8 %. Hinzu kommen ca. 2.800 Plätze für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung. Langfristig werden alle Schulen räumlich und materiell so ausgestattet, dass sie Ganztagsschulen werden können. Die Schüler-Lehrer-Relation sinkt seit 2010 kontinuierlich ab und hat sich an den allgemeinbildenden öffentlichen Schulen insgesamt um 4,3 % verbessert. Seit 2015 wurden darüber hinaus die Stellen für Schulsozialarbeit um 40 % aufgestockt. Zur Unterstützung von Schulen in schwieriger Lage wurde ein 5,9 Mio-Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Über die Erreichung der Ziele bezüglich der Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts Bremen wurden Parlament und Öffentlichkeit insbesondere mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Landes Bremen (WR Drs. 3456- 13, 2013), mit dem Wissenschaftsplan 2020 (Landtags-Drs. 18/1516, 2015) und mit dem Wissenschaftsplan 2025 (Landtags-Drs. 19/2036, 2019) umfassend informiert. Die Daten, die für den vierten Zielbereich des Leitbildes, nämlich „Bremen klimafreundlich gestalten“ relevant sind, werden in den Fortschreibungen des Klimaschutz- und Energieprogramms (KEP) - zuletzt im Dezember 2018 - dargestellt und daher hier nicht detailliert beschrieben. Im fünften Handlungsfeld „Mobilität“ konnten erhebliche Fortentwicklungen des Modalsplit in Richtung Umweltverbund erreicht werden, wenn auch zum Beispiel einzelne Zielzahlen wie der Anteil der CarSharing Nutzer noch nicht der im Leitbild genannten Zahl von 20.000 im Jahr 2020 entsprechen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Im sechsten Zielfeld wird der „Erhalt der räumlichen Qualitäten“ angesprochen. Einzelne angesprochene Teilziele, wie die Erhöhung des Anteils der in der Innenstadt lebenden Menschen oder der Erhalt und die Weiterentwicklung von wohnortnahen Grünflächen, konnten im großen Umfang umgesetzt werden. Ebenso ist es mittlerweile Praxis, dass im Regelfall städtebauliche Wettbewerbe bei größeren Bauvorhaben durchgeführt werden. Die „Bürgerstadt Bremen“ zu stärken, das siebte Handlungsfeld, wurde nicht zuletzt durch deutlich intensivierte Bürgerbeteiligungsverfahren bei großen Stadtentwicklungsmaßnahmen und auch durch eine Novellierung des Beirätegesetzes verwirklicht. Auch im achten benannten Handlungsfeld, der regionalen Kooperation, sind deutliche Fortschritte erzielt worden. Dies betrifft sowohl die interkommunale Zusammenarbeit, wie sich am Beispiel des gemeinsamen Gewerbegebietes mit Achim-West belegen lässt, als auch die Intensivierung der Zusammenarbeit im Kommunalverbund, wie am Beispiel der gemeinsamen Wohnungsmarktbeobachtung deutlich gemacht werden kann. 3. Welche Fallbeispiele gibt es für Bremen hinsichtlich der Realisierung und der Zielerreichung des Leitbildes Bremen! Lebenswert urban vernetzt? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 4 beantwortet. Der Leitbildprozess diente wesentlich der Vorbereitung der gemeinsamen Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms. Als Basis dienten gleichzeitig einzelne Fachkonzepte, wie zum Beispiel die Wohnungsbaukonzeption, das Zentren- und Nahversorgungskonzept und das Verkehrsentwicklungsprogramm etc., und auch die vielen Darstellungen der Beipläne, die Einrichtungen der verschiedensten Bedarfsträger, von religiösen Einrichtungen bis hin zu Sporteinrichtungen, aber auch Belange wie ruhige Gebiete/Zielsetzungen im Bereich Immissionsschutz und Artenschutz sicherstellen. In diesem Prozess, der gewährleisten sollte, dass die Stadtgesellschaft im Sinne einer sehr frühzeitigen Bürgerbeteiligung mit eingebunden wird, wurden die wesentlichen Ziele nicht nur mit den Beiräten intensiv erörtert. Eines der zentralen, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Ziele war dabei die Schwerpunktsetzung auf Innenentwicklung. Dies ist in den genannten Planwerken in einem Maß umgesetzt worden, dass der Flächennutzungsplan Bremen in bundesweiten Veröffentlichungen insbesondere hinsichtlich der Einbindung der Umweltgesichtspunkte als maßstabsetzend bezeichnet wurde. Alle Senatsressorts waren in den oben genannten Prozess intensiv und aktiv eingebunden. Ohne eine derartige interdisziplinäre Zusammenarbeit wäre Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 dieser siebenjährige Prozess, der die Basis für langfristig nachhaltiges, planerisches Handeln gelegt hat, nicht denkbar gewesen. Eine Darstellung der Zielerreichung in einzelnen Bereichen würde den hier gegebenen Rahmen sprengen. Es wird auf die Fortschreibung der einzelnen Konzepte verwiesen, in denen, angefangen von der Fortschreibung des KEP bis hin zur aktuell begonnenen Fortschreibung des Gewerbeentwicklungsprogramms, dargelegt wird, wie sich die jeweilige Ausgangssituation heute darstellt und wie aktuell auf der Basis des bislang Erreichten neue Ziele und Wege der Zielerreichung formuliert werden. 4. Inwieweit wurden die Schwerpunkte und Ziele interdisziplinär umgesetzt? Bitte einzeln aufzeigen. Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 3 beantwortet. 5. Stakeholder spielen eine zentrale Rolle im Nachhaltigkeitsdiskurs und bei der erfolgreichen Umsetzung der Ziele. In welchem Maße wurden alle Interessengruppen bei der Entwicklung und Umsetzung des Bremer Leitbildes mit eingebunden und inwieweit wurde die Zielerreichung offen und im Diskurs mit den Stakeholdern diskutiert und bewertet? Bitte die einzelnen Stakeholdergruppen benennen. In den oben genannten Prozessen - angefangen von der Leitbildaufstellung bis hin zur Konkretisierung des Leitbildes in den einzelnen Fachprogrammen und dem Flächennutzungsplan - wurden die Träger öffentlicher Belange informell und förmlich mit eingebunden. Dies erfolgte zum Beispiel über große öffentliche Versammlungen, Beiratssitzungen etc. Das Spektrum der Stakeholder reicht dabei von den Umweltverbänden, dem Landeskleingartenverband, der Arbeitnehmerkammer , Unternehmensverbänden, Deichverbänden, Energieversorgungsunternehmen etc. bis hin zur Metropolregion und dem Kommunalverbund . Die Liste der entsprechend Beteiligten umfasst über 50 verschiedene zu beteiligende Institutionen. Hinzu kommen die Beiräte und in Teilbereichen besonders betroffene und aktive örtliche Vereine, Bürgerinitiativen etc. Im Ergebnis wurden ca. 100 fast ausnahmslos öffentliche Beteiligungstermine organisiert und parallel dazu wurde die Möglichkeit gegeben, sich im Internet zu den Darstellungen zu äußern. 6. Welche Indikatoren wurden für die Erfolgsmessung des Bremer Leitbild 2020 verwendet? Bitte die Indikatoren den Zielen einzeln zuordnen. Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 2 und 7 beantwortet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 7. Welche sonstige Quantifizierung liegt dem Leitbild zugrunde? Und wie erfolgt die Berichterstattung? Bitte für die einzelnen Ziele separat benennen. Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 2 und 6 beantwortet. 8. Wie wird die Zielerreichung durch Indikatoren statistisch erfasst, wo sind die statistischen Daten abrufbar? Das Statistische Landesamt liefert regelmäßig dem Statistischen Bundesamt bremische Daten, damit auf dieser Ebene der Nachhaltigkeitsbericht der Bundesregierung erstellt werden kann. Die Möglichkeiten zur Messung des Umsetzungstandes von Nachhaltigkeitszielen , die im Bremer Leitbild formuliert wurden, sind in den letzten Jahren gestiegen und die statistischen Daten sind immer besser aufbereitet worden, sodass sie auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Beispielhaft kann auf das Tool „Bremen kleinräumig“ auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes hingewiesen werden. Dort können Bürger*innen nach eigenen Auswahlkriterien sogar in einer Reihe von Fällen kartographische Aufbereitungen auf Ortsteilebene vornehmen. Weiterhin wurden in interdisziplinärer Behördenzusammenarbeit Beobachtungssysteme wie ein neues Sozialmonitoring-System aufgebaut und es wurde mit der Erstellung von Zeitreihen begonnen. Derzeit wird das kleinräumige Beobachtungsystem so weiterentwickelt, dass in Zukunft einzelne Indikatoren auch auf der Quartiersebene betrachtet werden können. 9. Welchen Stellenwert misst der Senat der Agenda 2030 und den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen bei? Die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung (17 Ziele für eine bessere Welt), die am 25. September 2015 beim UNO-Nachhaltigkeitsgipfel der Staats- und Regierungschefs verabschiedet worden ist, stellt einen Meilenstein der internationalen Zusammenarbeit dar. Die Agenda gilt - anders als frühere Programme zur nachhaltigen Entwicklung - gleichermaßen für Industrieländer, Schwellenund Entwicklungsländer. Das Ziel ist es, innerhalb einer Generation die extreme Armut zu beenden und das Leben, Arbeiten und Wirtschaften innerhalb der planetaren Grenzen gerechter zu gestalten. Hierbei sollen alle drei Dimensionen (sozial, ökonomisch, ökologisch) der Nachhaltigkeit beachtet, aufeinander bezogen reflektiert und integriert gestaltet werden. Die 17 Ziele für eine bessere Welt sollen den hierfür Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 erforderlichen Wandel vorantreiben. Sie zielen auf die Erreichung von Generationengerechtigkeit , Geschlechtergerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt, Lebensqualität und Wahrnehmung internationaler Verantwortung. Das Land Bremen ist, wie alle deutschen Länder, unmittelbar zur Umsetzung der 17 Ziele verpflichtet. Seit 2018 ist die Stadtgemeinde Bremen Zeichnungskommune der 2030-Agenda-Resolution des Deutschen Städtetags. Mit der Verabschiedung der entwicklungspolitischen Leitlinien im März 2015 hat sich der Senat zudem noch vor der offiziellen Beschlussfassung durch die internationale Staatengemeinschaft dazu bekannt, seine entwicklungspolitischen Aktivitäten an den 17 Zielen für eine bessere Welt auszurichten und sie damit zu verbinden. Im November 2016 und im März 2019 haben die Städte Bremen und Bremerhaven gemeinsam mit allen ihren Partner- und Freundschaftsstädten Konferenzen zur Umsetzung der 17 Ziele auf kommunaler Ebene ausgerichtet und damit ihr Engagement auch auf die internationale Ebene getragen. Die Konferenzen dienten dabei auch dazu, die langjährigen Beziehungen zu unseren Partnern zu nutzen, um neue Projekte im Sinne der 17 Ziele zu entwickeln und lokale Akteure aus Bremen und Bremerhaven noch besser miteinander zu vernetzen und deren Engagement für eine nachhaltige Entwicklung hervorzuheben. Im Rahmen der letzten Konferenz im März 2019 lag ein besonderer Fokus auf der Einbeziehung von Akteuren der Stadtteilebene. Beiräte, Ortsämter und lokale Initiativen und Organisationen wurden im Vorfeld zur Planung der Konferenz einbezogen und konnten sich mit ihren jeweiligen Projekten und Aktivitäten einbringen . Gleichzeitig waren die Konferenzen Anlass, um die 17 Ziele in eine breitere Öffentlichkeit hineinzutragen und mit zahlreichen begleitenden Aktionen und Projekten für deren gesamtgesellschaftliche Umsetzung zu werben. 10. Wie sind die 17 Nachhaltigkeitsziele bisher in der Bremer Politik verankert ? Bitte für jedes Ziel einzeln beantworten. Die 17 Ziele für eine bessere Welt betreffen als übergeordnete Querschnittsaufgabe alle Politikbereiche und gesellschaftlicher Akteure. Der mit den Zielen verbundene Transformationsprozess kann nur erfolgreich gestaltet werden, wenn die verschiedenen Akteure sich noch stärker miteinander vernetzen und sie die Umsetzung, jeder an seinem Platz, aber gemeinsam vorantreiben. Im Zuge der Vorbereitung der beiden o.g. Konferenzen zu den 17 Zielen wurde in Bremen und Bremerhaven ein breites Netzwerk an Akteuren geschaffen, das sich der Umsetzung und Bekanntmachung der Agenda 2030 widmet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Seit Beginn des Jahres 2018 ist befristet bis zum 31.12.2019, finanziert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bei der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit zudem ein Koordinator für kommunale Entwicklungszusammenarbeit tätig. Zu seinen hauptsächlichen Aufgaben gehören die Bekanntmachung und Verbreitung der 17 Ziele im Land Bremen. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist es, über verschiedene Projekte, Fortbildungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Umsetzung der 17 Ziele nicht ausschließlich zentral gesteuert, sondern dezentral und partizipativ in den Stadtteilen voranzubringen. Denn die Umsetzung der 17 Ziele kann nur im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Konsens gelingen. Als begleitende Maßnahmen zur Information über die Ziele hat die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit mehrere Publikationen veröffentlicht. Beispielhaft seien die Broschüre „17 Ziele in leichter Sprache“ sowie das entsprechende Methodenhandbuch für Aus- und Fortbildungseinrichtungen genannt. Diese Publikationen werden vielerorts in Bremen genutzt und auch bundesweit angefragt. Gemeinsam mit dem Landesinstitut für Schule – LIS wird für Lehrer*innen eine Schulung zur Einbeziehung der SDG in den Unterricht angeboten und bei Bedarf auch direkt in Schulen unterstützt. Die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit treibt darüber hinaus in Kooperation mit der Senatorin für Finanzen und unter Beteiligung aller Ressorts das Projekt „SDG-eHaushalt“ voran. Es ist als ein Pilotbereich Teil des vom Senat beschlossenen eHaushalts vorgesehen und verfolgt eine Zuordnung der Produktgruppen und Leistungskennzahlen des bremischen Haushalts (Land und Stadtgemeinde) zu den 17 Zielen für eine bessere Welt. Das Projekt befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase. Durch diese Zuordnung wird es künftig möglich sein, den Einsatz der Mittel für die Nachhaltigkeitsziele - auch zielspezifisch - abzubilden. Darüber hinaus bietet der SDG-eHaushalt perspektivisch auch die Möglichkeit der Generierung von Nachhaltigkeitsberichten und bietet Darstellungsweisen, welche Entwicklungen über einen längeren Zeitraum abbilden können. Durch die Einbeziehung der Ressorts in die Zuordnung der Produktgruppen und Kennzahlen zu den Nachhaltigkeitszielen findet aber bereits in dieser Phase eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Agenda 2030 in allen Politikbereichen statt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Langfristig bietet der SDG-eHaushalt somit ein ressortübergreifendes Instrument für eine wirkungsorientierte Steuerung mit Blick auf die 17 Ziele für eine bessere Welt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 11. Welche Priorisierung nimmt der Senat angesichts der Vielfalt der Nachhaltigkeitsziele vor und welchen Fokus setzt der Senat bei den gesetzten Schwerpunktzielen jeweils? Diese Frage wird gemeinsam mit den Fragen 17, 25, 26 und 30 beantwortet. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen fühlt sich der Umsetzung aller 17 Ziele als Ganzes im Sinne der Agenda 2030 verpflichtet. Eine Priorisierung auf einzelne Ziele wird bewusst vermieden, da sich diese in der Regel gegenseitig bedingen bzw. ergänzen. Mit Blick auf das langjährige Engagement Bremens im und für den Globalen Süden ist der Senat außerdem bestrebt, für die Umsetzung der 17 Ziele bei den internationalen Partnern Bremens im Sinne des Ziels 17 („Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen“) zu werben und sie mittels gemeinsamer Projekte mit Leben zu füllen. Die Freie Hansestadt Bremen nimmt hier bis heute eine Vorreiterrolle ein, die auch überregional anerkannt wird. 12. Welche Indikatoren und Kriterien liegen den bisherigen Erfolgskontrollen für die bisherige Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der Bremer Politik zugrunde und welche Evaluationsinstrumente werden genutzt? Hier ist zunächst auf das bereits in Frage 10 dargestellte, derzeit von der Senatorin für Finanzen in Kooperation mit der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit aufgelegte Projekt „SDG-eHaushalt“ zu verweisen. Das Instrument veranlasst alle Senatsressorts, ihre Haushalte nach den Unterzielen der 17 Nachhaltigkeitsziele aufzuschlüsseln und fördert so die intensive Auseinandersetzung aller Ressorts mit ihren eigenen Bezügen zu dieser Thematik. Dieses im bundesdeutschen Kontext in dieser Form derzeit einmalige Projekt wird in Zukunft eine umfassende und unkomplizierte Berichterstattung im Rahmen des Haushaltscontrollings ermöglichen. Darüber hinaus gibt es auch von Seiten des Statistischen Bundesamtes, des Deutschen Städtetages sowie weiterer Akteure Empfehlungen für Nachhaltigkeitsindikatoren zur Messung der Umsetzung der 17 Ziele für eine bessere Welt auf Ebene der Kommunen und Länder. Ergänzend wird hierzu auf die Antwort auf Frage 8 verwiesen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 13. Wie wird die Implementierung der Nachhaltigkeitsziele in Bremen fachübergreifend begleitet? Welche Institutionen sind an der Umsetzung, der Implementierung und dem Monitoring beteiligt? Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den Ressorts? Wie viele ressortübergreifende Sitzungen haben seit September 2015 stattgefunden? Die ressortübergreifende Abstimmung zu den 17 Zielen findet insbesondere im Arbeitskreis Entwicklungszusammenarbeit bei der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit statt. Die Einrichtung des Arbeitskreises wurde in den entwicklungspolitischen Leitlinien festgeschrieben, die der Senat im März 2015 verabschiedet hat. Er tagt in der Regel vier Mal jährlich, seit 2015 bisher insgesamt 14 Mal. Ein aktuelles Projekt ist beispielsweise die Implementierung des bereits oben erwähnten SDG-eHaushalts. Für die fachübergreifende Begleitung der Nachhaltigkeitsziele innerhalb der Verwaltung ist seit Januar 2018 bei der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit eine vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bis zum 31.12.2019 befristete kofinanzierte Stelle eines „Koordinators für kommunale Entwicklungspolitik“ angesiedelt . Der Koordinator setzt sich für die Umsetzung der SDG und der Agenda 2030 in der Stadtgemeinde Bremen ein. Seine Hauptaufgabe ist die Bekanntmachung der SDG, die Förderung von Engagement sowie die Umsetzung von Maßnahmen gemeinsam mit verschiedenen Stakeholdern, besonders auch in den Stadtteilen. Die Vernetzung der verschiedenen Organisationen und Aktivitäten , dabei insbesondere der Ortsbeiräte und Ortsamtsleitungen, aber auch der Akteure aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Ein bedeutender Meilenstein war dabei die Konferenz „17 Ziele für eine bessere Welt. Mitdenken. Mitreden. Mitmachen“, welche am 3. – 5. März 2019 stattfand und 300 Interessierte aus Bremen, Bremerhaven und deren Partnerstädten weltweit zu verschiedensten Aspekten der 17 Ziele für eine bessere Welt zusammenbrachte . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 14. Inwieweit verfügt Bremen über eine Multi-Stakeholder-Plattform für die Implementierung der Nachhaltigkeitsziele in die Bremer Politik? Wenn nein, ist eine solche Plattform geplant? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 23 und 29 beantwortet. In Bremen gibt es vielfältige Formate und Plattformen, über die unterschiedliche Akteure in die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Bremer Verwaltung eingebunden werden. Diese Formate befassen sich entweder in übergreifender Weise mit der Implementierung der 17 Ziele für eine bessere Welt allgemein, oder sie haben das Ziel, die Verwaltung zu einem bestimmten Aspekt ihres nachhaltigen Handelns zu beraten. So wurde bereits im Jahr 2008 bei Finanzsenatorin ein „Beirat für sozial und ökologisch verantwortungsvolles Verwaltungshandeln“ bestellt. Dieser setzte sich zusammen aus Expert*innen von entwicklungspolitischen Initiativen, Umweltorganisationen , Wissenschaft und der Angestelltenkammer und beriet die öffentliche Hand zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Fragen der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Der bereits unter Frage 13 vorgestellte Arbeitskreis Entwicklungszusammenarbeit befasst sich insbesondere mit solchen Themen, die verwaltungsintern umgesetzt werden müssen. Er bringt Vertreter*innen aller senatorischen Behörden zusammen, gelegentlich werden auch externe Expert*innen eingeladen. In diesem Rahmen wurden bereits Themen wie die CO2-Kompensation von Dienstreisen innerhalb der öffentlichen Verwaltung oder die zukünftige Nutzung von Indikatoren zur Messung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele auf Länderebene bearbeitet. Um auch weitere Stakeholder außerhalb der Verwaltung in die Prozesse mit einzubeziehen, lädt die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit alle zwei Jahre interessierte Bürger*innen zu einem sog. Offenen Forum ein. Diverse zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Vertreter *innen von Unternehmen und der Wissenschaft sind darin ebenfalls vertreten . In diesem Format wird insbesondere die Dimension der globalen Verantwortung im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele diskutiert und Bremens Engagement im Globalen Süden dargestellt und auf seine zukünftige Entwicklung hin überprüft. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 15. Inwiefern werden die Nachhaltigkeitsziele und die nachhaltige Entwicklung des Landes Bremen im Kontext der Belastungsgrenze der Erde gesehen und woran macht sich dies deutlich? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 16 beantwortet. Die neun planetarischen Grenzen des Stockholm Resilience Centre betreffen folgende Punkte: (1) stratosphärischer Ozonabbau, (2) Verlust der Integrität der Biosphäre (Artensterben), (3) chemische Verschmutzung und die Freisetzung neuartiger Substanzen, (4) Klimawandel, (5) Ozeanversauerung, (6) Frischwasserverbrauch und globaler Wasserkreislauf, (7) Land-Systemwechsel, (8) Stickstoff und Phosphor in Biosphäre und Ozeanen, (9) atmosphärische Aerosolbelastung . In der politischen und öffentlichen Diskussion zu den planetarischen Grenzen werden dabei zum einen der ökologische Fußabdruck jedes Einzelnen und zum anderen der Gesamtverbrauch von Ländern beziehungsweise der globale Verbrauch in den Fokus genommen, um die einzelnen betroffenen Naturgüter und die Veränderung des Verbrauchs messen zu können. Es sind also zum einen alle als Konsumenten betroffen, zum anderen wird nach den staatlichen Rahmensetzungen gefragt. Hinsichtlich des Konsums, also der Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der einzelnen Bürger*innen in Bremen ist beispielhaft auf die vielfältigen Bemühungen des Senates, den regionalen Konsum zu stärken (s. u. a. BioStadt Bremen) und auch die Bewusstmachungen der hohen Umweltverbräuche durch einen hohen Fleischanteil in der Nahrung, zu verweisen. Weiterhin kann auch auf vielfältige Aktivitäten des Senates verwiesen werden, das Verkehrsverhalten der Bürger*innen in Richtung einer umweltfreundlichen Mobilität oder die Senkung des individuellen Energieverbrauchs und des Gebäudebestandes durch die Energie- und Bauberatung (s. Energiekonsens Bremen und Bauraum Bremen) voranzubringen. Generell kann berichtet werden, dass Bremen sehr oft im Sinne einer Vorreiterrolle im Bundesrat Gesetzesinitiativen eingebracht oder unterstützt hat, die die Reduzierung von Umweltverbräuchen bzw. die Verringerung von Belastungen, die einen oder mehrere der oben angesprochenen Bereiche betreffen. So hat Bremen z. B. frühzeitig einem FCKW-Verbot zugestimmt (s. Handlungsbereich (1). In dem Handlungsbereich (2) hat Bremen nicht zuletzt durch seine Biodiversitätsstrategie, die auch in konkreten Planungen wie dem Landschaftsprogramm seinen Niederschlag findet und vor allem auch durch den hohen Flächenanteil von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten insbesondere des Bremer Feuchtgrünlandringes hinterlegt ist, nicht nur im Bundesländervergleich Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 eine Vorreiterrolle übernommen. Damit ist auch sichergestellt, dass der in Deutschland relevante Landschaftswandel (s. (7)) durch Landnutzungsänderungen (z. B. Grünlandumbruch in Feuchtgebieten für den Maisanbau) weitgehend gestoppt ist und die Problemlage im Handlungsfeld (8) deutlich geringer ist als in anderen Regionen Deutschlands. Im Bereich des Handlungsfeldes (3; Ozean-/Gewässerschutz) hat Bremen eine Vorreiterrolle insbesondere durch die frühzeitige Einführung der Abfall-Abwasserentsorgung für Schiffe in Häfen eingenommen. Die Anstrengungen Bremens zur Verlangsamung des Klimawandels (4 & 5) sind durch das Klimaschutz- und Energiegesetz 2015 und das Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) belegbar , die auf eine Verringerung des CO2-Ausstoßes ausgerichtet sind und damit auch das Handlungsfeld (5) betreffen. Im Bereich des Frischwasserverbrauchs und des globalen Wasserkreislaufs (6) kann Bremen auf der einen Seite darauf verweisen, dass es derzeit einen im Vergleich mit 118 l pro Einwohner pro Tag deutlich geringeren Verbrauch hat als der Bundesdurchschnitt (123 l). Diese Entwicklung wurde auch mit Kampagnen und Fördermaßnahmen des Senates unterstützt. Für alle drei Handlungsfelder 3, 4 und 5 ist darüber hinaus die seit vielen Jahren betriebene Etablierung des Wissenschaftsschwerpunkts „Meeres - und Klimawissenschaften“ im Land Bremen von hoher Relevanz. Sie hat dazu beigetragen, dass das Land Bremen inzwischen ein international hoch anerkannter Standort der Spitzenforschung in den Meeres- und Klimawissenschaften ist und von dieser Forschung bedeutende Impulse für den Klimaschutz und den Schutz der Meere und Ozeane ausgehen. In dem Handlungsfeld (5) werden auch die in Flusssystemen notwendigen Maßnahmen angesprochen, die im Rahmen der Planungen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bremen bereits durch konkrete Maßnahmen an der Weser realisiert werden. Im Handlungsfeld (9) ist auf die im Städtevergleich günstige Situation bei der Feinstaubbelastung zu verweisen, die nicht nur auf die günstige klimatische Situation zurück zu führen ist, sondern auch der schrittweisen Umsetzung des Luftreinhalteplans zu danken ist. 16. Inwieweit finden die neun planetaren Grenzen des Stockholm Resilience Centre Anwendung innerhalb der nachhaltigen Entwicklungsstrategie Bremens? Wenn nein, wieso nicht? Bitte für jede Grenze einzeln benennen . Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 15 beantwortet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 17. Welche ökonomischen, ökologischen und sozialen (auf Gesundheit bezogene ) Handlungsziele sieht der Senat für Bremen? Diese Frage wird gemeinsam mit den Fragen 11, 25, 26 und 30 beantwortet. 18. Welche besondere Relevanz in Punkto Nachhaltigkeit sieht der Senat für Bremen in jeweils folgenden Bereichen? Wo entstehen nutzbare Synergien ? 1. Wirtschaft Vor dem Hintergrund aktueller ökologischer Problem- und Fragestellungen gewinnen Umwelttechnologien und -innovationen zunehmend an inhaltlicher und ökonomischer Bedeutung. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen verfolgt gemeinsam mit der Stadt Bremerhaven in diesem Zusammenhang eine besondere Green Economy-Strategie für den (gewerblichen) Standort Bremerhaven. Dieser Ansatz zielt auf eine nachhaltige Ansiedlungsstrategie. Im Detail wurde in diesem Zusammenhang bereits 2015 im Rahmen des GRW- Programms ein „Regionalmanagement Green Economy“ initiiert, das für den Standort Bremerhaven einen Strukturwandel hin zu einem umweltverträglichen, qualitativen und somit nachhaltigen Wachstum unterstützt. Inhaltlicher Kernbaustein ist hierbei die Koordinierung und Steuerung der nachhaltigen Entwicklung und Vermarktung des sich in Vorbereitung befindenden Gewerbegebietes auf der Luneplate (155 ha) im südwestlichen Stadtgebiet Bremerhavens. So soll die Erschließung des Gewerbegebietes unter Berücksichtigung des sensiblen Umgangs mit Natur- und Landschaft, entsprechenden Gestaltungs- und Nutzungsauflagen bis hin zu nachhaltiger Ver– und Entsorgung, Sicherung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und regenerativen Energieerzeugung erfolgen. Für die vorbereitende Planung des Gewerbegebiets sowie für Altlastensondierung auf der Fläche von 155 ha wurden im August 2017 im Rahmen einer GRW-Förderung Mittel i. H. v. 10,2 Mio. € bewilligt. Darüber hinaus wurden im Februar 2019 Planungsmittel in Höhe von rd. 900.000 € für die Entwicklung eines Gründerzentrums im Kontext „Green Economy“ beschlossen. Der Bremer Senat erkennt im Leichtbau eine zentrale Schlüsseltechnologie, durch den wichtige Synergien für Deutschland im Allgemeinen und Bremen im Besonderen entstehen. Durch Leichtbau können ressourcenschonende Produkte und Anwendungen erstellt werden, indem das richtige Material an der richtigen Stelle und im richtigen Umfang verwendet wird. Hierzu tragen insbesondere die Werkstoffwissenschaften, Produktions- und Verfahrenstechnik , aber auch Fachbereiche wie die Bionik, wichtige Erkenntnisse und Methoden bei. Ein wichtiges Anwendungsfeld hierfür sind die Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 Mobilitätsbranchen, allen voran die Luft- und Raumfahrt. Je leichter die Verkehrsmittel, desto geringer der Verbrauch. Dadurch ergeben sich sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile. Mit dem Bau und dem Betrieb des Technologiezentrums ECOMAT (Eröffnung am 26.04.2019) werden perspektivisch für Bremen diese Synergien gehoben und gebündelt. Rund um die Schlüsseltechnologie Leichtbau werden rund 500 Menschen aus Wirtschaft und Wissenschaft unter einem Dach forschen und arbeiten. Auf politischer Ebene macht sich Bremen beim Bund stark für ein entsprechendes Technologietransferprogramm Leichtbau. Hierfür ist unter Bremer Federführung im Jahr 2017 ein gemeinsames norddeutsches Positionspapier erarbeitet worden und über dieses wurde Leichtbau im aktuellen Koalitionsvertrage des Bundes verankert. Leichtbau ist auch das zentrale Thema der Wirtschaftsministerkonferenz unter Bremer Vorsitz in Bremerhaven im Juni dieses Jahres. Die Zukunftsinitiative „smart – digital – mobil“ ist die Fortsetzung des Leitbildes der Stadtentwicklung „lebenswert – urban – vernetzt“ und betrifft die Smart City- Aktivitäten des Landes. Die Zukunftsinitiative wird koordiniert vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in enger Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei, der Senatorin für Finanzen, dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die ressortübergreifende Zukunftsinitiative „smart – digital – mobil“ umfasst die Handlungsfelder E-Mobility, Autonomes Fahren, Intelligente Verkehrskonzepte, Smart Industry, Startups, Smart Services und Smart Energy. „smart – digital – mobil“ bündelt und vernetzt Bremer Kompetenzen, um so im fortschreitenden Prozess der Digitalisierung Bremens wirtschaftliche Kraft und Standortattraktivität zu sichern. Sie bündelt und kommuniziert die Smart City- Aktivitäten des Landes für bürgerfreundliche Serivecangebote, ein gutes Innovations- und Gründungsklima, moderne Verkehrslösungen und CO2 neutrale Projekte. Damit erhöht sie die Lebensqualität und die Attraktivität für Fachkräfte und Unternehmen. 2. Häfen Die Ausrichtung der Bremischen Häfen an Zielen der Nachhaltigkeit steht bereits seit mehr als 10 Jahren auf der Agenda. Schon im Jahr 2008 wurde die Weltklimaerklärung der Häfen unterzeichnet, sie zielt auf Klimaschutz in der gesamten Transportkette. Im Jahr 2009 folgte dann wegweisend die Veröffentlichung und anschließende Weiterverfolgung der „greenports“-Nachhaltigkeits- Strategie. Im Rahmen dieser Strategie erfolgen seit dem Jahre 2011 u.a. die regelmäßige Zertifizierung des Umweltmanagements gemäß dem internationalen PERS-Standard, dem einzigen europäischen Standard speziell für die Anforderungen von Seehäfen. Seit 2012 werden jährlich Nachhaltigkeitsberichte vorgelegt, in denen für bremenports und das Sondervermögen Hafen das Nachhaltigkeitsmanagement mit den Fortschritten im Berichtszeitraum nach dem internationalen GRI-Standard vorgestellt, extern Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 geprüft und öffentlich zugänglich gemacht wird. Fester Bestandteil ist ein greenports-Programm, in dem für die wesentlichen ökonomischen, ökologischen und sozialen Themengebiete die Nachhaltigkeitsziele und - maßnahmen dargestellt werden. Mit europäischen Partnerhäfen wurde der Environmental Ship Index (ESI) entwickelt und hierauf aufbauend seit 2012 Hafengebührenrabatte für besonders emissionsarme Schiffe eingeführt. Seit 2013 verleiht bremenports jährlich greenports Awards für das umweltfreundlichste Schiff bzw. die umweltfreundlichste Reederei, die die bremischen Häfen genutzt haben. Auch im Bereich des Arten- und Biotopschutzes wurde von den Häfen Wegweisendes geleistet: Die erforderlichen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen für Hafenbauvorhaben und Gewerbeentwicklungsprojekte in Bremerhaven wurden zu einem großräumigen Gesamtkonzept zusammengeführt, in dem erstmals in diesem Maßstab binnendeichs Tidelebensräume hergestellt und Grünlandlebensräume klimawandelresistent entwickelt wurden. Die vorbildliche Umsetzung wurde sowohl auf europäischer Ebene (ESPO Preis „Nature in Ports“ 2016) als auch auf Ebene (IAPH Silver Environment Award 2017) ausgezeichnet. Im Klimaschutz ist die bremenports seit 2014 als klimaneutrale Hafenmanagementgesellschaft tätig und verfolgt seitdem das Ziel des klimaneutralen Hafens, der für das Sondervermögen Hafen bis zum Jahr 2024 erreicht werden soll. Der aktuelle Nachhaltigkeitsbericht bezieht sich auf 2016 ist auf der Homepage www.bremenports.de bzw. www.greenports.de verfügbar. Vor diesem Hintergrund hat sich bremenports in 2017 um den Nachhaltigkeitspreis unter den KMU’s in Deutschland beworben und ist auf Anhieb unter die TOP 5 gekommen. Für 2017 und 2018 wird zurzeit ein Doppelbericht erarbeitet, in dem dann auch die Verknüpfung zu den Sustainable Development Goals (SDG) hergestellt wird. Wie auch an den Wettbewerbsstandorten (v.a. Rotterdam, Antwerpen, Hamburg) ist die strategische Entwicklung und operative Umsetzung nachhaltiger Transportketten von herausragender Bedeutung, um den Hafenstandort Bremische Häfen zukunftsfähig zu positionieren. 3. Verkehr Mit dem im Jahr 2014 beschlossenen Handlungskonzept des Verkehrsentwicklungsplans Bremen 2025 (VEP) stellt sich die Stadtgemeinde Bremen auf zukünftige demografische, ökologische und ökonomische Herausforderungen ein. Dabei werden sowohl der Personen- als auch der Wirtschaftsverkehr betrachtet. Bei der Erarbeitung des VEPs wurden sechs Zielfelder festgelegt: 1. Gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ermöglichen, Gleichberechtigung aller Verkehrteilnehmer*innen stärken. 2. Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit bei der Nutzung erhöhen. 3. Alternative Verkehrsmittelwahl gesamtstädtisch anbieten und optimieren. 4. Verknüpfung der Verkehrssysteme und Angebote im Umweltverbund zwischen Bremen und der Region verbessern. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 5. Den Wirtschaftsstandort Bremen durch Optimieren der Wirtschaftsverkehre stärken. 6. Die Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch, Gesundheit und Umwelt nachhaltig und spürbar reduzieren. Der im Jahr 2018 beschlossene Masterplan Green City ist eine direkte Folge der Manipulation der Abgasreinigung bei Diesel-Pkw durch diverse Automobilhersteller. Er ergänzt den VEP auf vier Feldern: • Innovative Verkehrsplanung für Carsharing und den nicht-motorisierten Verkehr • Digitalisierung des Verkehrssystems/ Vernetzung im ÖPNV • Automatisiertes Fahren • Veränderungen durch Antriebe und Treibstoffe 4. Umwelt Das Land Bremen hat im Umweltbereich in den letzten Jahren mit Gesetzen, Strategien, Förderprogrammen sowie Kommunikations- und Partizipationsaktivitäten zu wichtigen Nachhaltigkeitsthemen wie Ressourcenschutz, Klimaschutz und Energiewende und der Umweltbildung erhebliche Anstrengungen unternommen, eine nachhaltige Entwicklung voranzubringen. Die Fortschreibung des Klimaschutz- und Energieprogramms, das Klimaschutz- und Energiegesetz , die Landesstrategie zur Anpassung an den Klimawandel und die aktuelle Erarbeitung der Klimaschutzszenarien 2030 sind Meilensteine für einen nachhaltigen Klimaschutz. Regelungen und Initiativen im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes sorgen für mehr Lebensqualität. Vorsorgender Bodenschutz, Reaktivierung von Brachen für die städtebauliche Entwicklung und intelligente Mehrfachnutzung von Flächen und Gebäuden schaffen Platz für Räume für Natur und Mensch. Themen der nachhaltigen Bewirtschaftung und effizienten Nutzung der natürlichen Ressourcen, der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz sind Bestandteil von nachhaltigen Umweltaktivitäten , auch im Bereich der Wirtschaft. Das Land Bremen ist Standort von Umwelttechnologien und –verbünden, die nachhaltiges Wirtschaften fördern. Es werden Mittel im Rahmen verschiedener Förderprogramme für ressourcenschonende und innovative Investitionen und Entwicklungen bereitgestellt. Die Stärkung der Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren sind weitere zentrale Handlungsfelder. So wird z.B. im Rahmen der Umsetzung des Generalplans Küstenschutz Teil I bei der Planung von Hochwasserschutzanlagen ein zusätzliches Klimavorsorgemaß von 0,75 m als Ausbaureserve für zukünftige Erhöhungs- und Verstärkungsmaßnahmen statisch /konstruktiv berücksichtigt. Im Rahmen des Projektes „BREsilient“ werden Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 u. a. an Hand von zwei Modellgebieten die jeweils bestehende Hochwasserschutzsituation im Hinblick auf neue Herausforderungen überprüft. Neben Umweltbildungsstätten für Kinder und Jugendliche werden Umweltbildungs - und Projekte aus dem Bereich der nachhaltigen Entwicklung mit aktivem Informations-, Bildungs- oder Handlungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen gefördert . Das Projekt BioStadt Bremen stärkt den Konsum von ökologisch, regional und fair produzierten Lebensmitteln. Mit dem Senatsbeschluss „Aktionsplan 2025 – Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde Bremen “ wird eine klimafreundliche Ernährung und der ökologische Landbau als eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Form der Landwirtschaft ausgebaut, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Gewässer sind ein wertvoller Bestandteil des Naturhaushalts. Durch eine nachhaltige Bewirtschaftung sollen sie als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als nutzbares Gut geschützt werden. In Bremen wird das Ziel des Erhalts und der Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Gewässer und der Schutz des Grundwassers über die konsequente Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht. Schwerpunkte sind Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern zur Verbesserung der Biodiversität und der Biotopvernetzung, die Verbesserung der Wasserqualität durch den Schutz vor Verschmutzungen, eine klimasensible und nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung und vorsorgender Grundwasserschutz. Zur integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen und zur Erreichung des guten ökologischen, chemischen und mengenmäßigen Zustands arbeitet Bremen mit allen Ländern in der Flussgebietsgemeinschaft Weser zusammen. Im Zuge der nachhaltigen Stadtentwicklung wird das Ziel verfolgt, die Anteile der wohnortnahen Parks sowie Grün- und Spielflächen in den Stadtteilen zu erhalten und deren Qualität bei Bedarf zu verbessern, um die wohnortnahe Erholung sicherzustellen und den Gebrauch von Fahrzeugen zu senken bzw. den Anteil des Radverkehrs dadurch zu erhöhen. Zudem setzt sich die Grünordnung für eine vielfältige Gestaltung und Pflege öffentlicher Flächen ein, um im Sinne der Nachhaltigkeit z.B. die Blühflächen in der Stadt zu erhöhen um sie attraktiver für ein vielfältiges Artenspektrum zu machen. Beispielhaft für ein aktuelles Projekt ist das in der Grünordnung angesiedelte Projekt “Green Urban Labs – Grüner Bremer Westen“ zu nennen, welches eine Revitalisierung des 480 Hektar großen Kleingartengebietes im Westen Bremens unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien zum Ziel hat. Neben der Stärkung der kleingärtnerischen Nutzung und der Etablierung von Gemeinschaftsgärten in dem Gebiet, werden inselartig Streuobstwiesen und kleine Aufforstungen angelegt, die einerseits der Naherholung und der Umweltbildung dienen und anderseits auf Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 Grund ihrer vielfältigen Strukturen die Biodiversität stärken sollen. Den gesetzlichen Auftrag, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen zu schützen, hat das Land Bremen mit dem Landschaftsprogramm zuletzt im Jahr 2015 für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen konkretisiert. Für das Gebiet der Stadt Bremerhaven ist das Landschaftsprogramm in Arbeit. Ein Schwerpunkt der Umsetzung im Bremer Feuchtgrünlandring sind die Förderprogramme für landwirtschaftliche Betriebe, die erhöhte Anforderungen an den Boden- und Gewässerschutz sowie an den Schutz der Artenvielfalt erfüllen. Ein zweiter Schwerpunkt, im Zusammenwirken der Umweltfachbehörden mit der Stadtplanung, ist die zunehmende Umsetzung einer „doppelten Innenentwicklung“, bei der die bauliche Entwicklung einher geht mit einer Freiraumgestaltung, die Funktionen des Stadtgrüns für gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse im Sinne nachhaltigen Städtebaus sichert und weiterentwickelt . 5. Bildung Zwei Zielsetzungen sind für die Weiterentwicklung des bremischen Schulsystems im Zusammenhang mit der Zielsetzung einer sozial gerechteren Stadt des Leitbildes Bremen 2020 maßgeblich. Die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Schüler*innen bei gleichzeitiger Reduktion der Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft. Allen Schüleri*nnen soll der individuell bestmögliche Lernerfolg zusammen mit einem entsprechenden Abschluss ermöglicht werden. Des Weiteren haben die Schulen den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen weiterzuentwickeln. Auf diesem Weg sind die Schulen weit vorangekommen , die Inklusionsquote hat sich von 12 % vor Beginn der Schulreform 2008 in der Sekundarstufe der weiterführenden Schulen auf 90 % (2016) entwickelt . Die qualitative Weiterentwicklung des bremischen Schulsystems unter der Zielstellung inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung zu gewährleisten (Ziel 4) bleibt eine wichtige Aufgabe. Das Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung entwickelt sich in Bremen sehr dynamisch – sowohl in pädagogisch-qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Der Nachholprozess zum Aufbau einer bedarfsorientierten Angebotsstruktur in beiden Stadtgemeinden ist sowohl durch die steigende Nachfrage als auch durch herausfordernde bildungspolitische Zielsetzungen geprägt. Ziel ist eine ineinandergreifende Förderung von Kindern entlang der gesamten Bildungsbiografie . Dies erfordert einen breiten und niedrigschwelligen Zugang zu allen Bildungs - und Förderangeboten von Anfang an. Insbesondere in sozial und wirtschaftlich benachteiligten Stadtteilen wird das Angebot der Kindertagesbetreuung im Rahmen einer Strategie zur aufholenden Entwicklung überproportional stark ausgebaut. 6. Soziales Zur Bekämpfung und Prävention von Armut wurden in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Initiativen, Projekten und Förderprogrammen aufgelegt, um Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 24 der sozialen Spaltung in Bremen und Bremerhaven entgegenzuwirken. Beispielhaft seien hier Maßnahmen zur sozialen Stadtentwicklung unter der Überschrift „Soziale Stadt Bremen“ genannt. Gebiete, in denen sich problematische Entwicklungen in Bezug auf Wohn- und Lebensqualitäten zeigen, werden gezielt beobachtet, im Bedarfsfall werden Interventionen veranlasst. Darüber hinaus richten sich Maßnahmen konkret an Zielgruppen in schwierigen Lebenslagen, wie zum Beispiel Wohnungslose, Zuwanderer, Alleinerziehende oder Jugendliche mit besonderen Hilfebedarfen. Auch Maßnahmen anderer Senatsressorts, beispielsweise zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder dem Ausbau und der Verbesserung der Kinderbetreuung, tragen zur Bekämpfung und Prävention von Armut und Ungleichheit bei. Gleichwohl wird die bremische Armutspolitik im hohen Maße durch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, etwa im Bereich der Steuer- oder Sozialgesetzgebung überlagert bzw. beeinflusst. Dies muss bei der Festlegung von Indikatorensets oder der Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie entsprechend berücksichtigt werden. Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau wacht als unabhängige Stelle darüber, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung im Land Bremen erfüllt wird. Dies ist kongruent mit dem Ziel 5 der UN- Nachhaltigkeitsziele. 7. Verbraucherschutz Die in der Agenda 2030 festgelegten Nachhaltigkeitsziele lassen sich im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz insbesondere in Bezug auf das Thema Vermeidung von Nahrungsmittelverlusten verorten. Zur Umsetzung der Ziele wurden im Februar 2019 eine nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgelegt und entsprechende Gremien (z.B. Bund- Länder-Gremium als Steuerungsorgan oder Dialogforen zur Festlegung verbindlicher Reduktionsziele) eingerichtet. Der Umsetzungsstand der Strategie wird auf der Internetseite www.lebensmittelwertschaetzen.de dokumentiert. Das Verbraucherschutzressort hat am 2. Mai 2018 einen Aktionstag für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln auf dem Marktplatz in Bremen in Zusammenarbeit mit zahlreichen Kooperationspartnern (Großmarkt Bremen, Bremer Tafel, etc.) durchgeführt. Nutzbare Synergien bei der Umsetzung der Ziele zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung gibt es zum einen mit den für das Thema Abfallmanagement und -beratung verantwortlichen Institutionen auf kommunaler und Landes- Ebene. So ist das Thema im Abfallwirtschaftsplan für das Land Bremen verankert und hat Eingang gefunden in Maßnahmen der Umwelt- und Verbraucherbildung . Da sich die Umsetzungsziele auf die gesamte Wertschöpfungskette (Primärproduktion, Lebensmittelverarbeitung, Handel, Gastronomie und Endverbraucher ) beziehen, bedarf die Umsetzung der Anstrengungen sämtlicher betroffener Ressorts. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 25 8. Wissenschaft Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind von zentraler Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung. Durch Forschung und Lehre erarbeiten und vermitteln sie Wissen, Kenntnisse, Innovationen, Kompetenzen und Werte und bilden Multiplikator*innen, pädagogische Fach- und Lehrkräfte und zukünftige Führungskräfte aus. Die Sicherung der Nachhaltigkeit ihres Handelns ist bereits jetzt allen staatlichen Hochschulen des Landes ein wichtiges Anliegen. Zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit werden die Hochschulangehörigen zunehmend für Fragen des Klimaschutzes sensibilisiert und geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung des Ressourcenverbrauchs durchgeführt . Beispiele dafür sind die Verwendung von Fernwärme, der Bezug von Ökostrom, die energetische Sanierung vieler Gebäude, insbesondere durch Fassadendämmung und Wärmeschutzverglasung, der Ersatz herkömmlicher Leuchtmittel durch LEDs oder der Einsatz von Elektro-Fahrzeugen. Zahlreiche Studiengänge besitzen bereits einen direkten thematischen Bezug zur Nachhaltigkeit und in vielen Studiengängen sind explizit nachhaltigkeitsbezogene Lehrveranstaltungen im Curriculum verankert. An der Universität Bremen und den beiden Fachhochschulen sind mehrere Forschungsgruppen und Forschungsprojekte mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit eingerichtet worden. Der Wissenschaftsplan 2025 sieht vor, dass die Hochschulen im Land Bremen zukünftig den Austausch über ihre Ideen und Aktivitäten zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ intensivieren, ihre verschiedenartigen Aktivitäten im Feld der Nachhaltigkeit noch besser koordinieren und gemeinsame Aktivitäten planen und durchführen werden. Die Zielsetzung einer „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ soll in den kommenden Jahren an den bremischen Hochschulen noch enger verknüpft werden mit der Nachhaltigkeitsorientierung aller Kerntätigkeiten der Hochschulen: Betrieb, Forschung , Lehre und Transfer sowie ihrem regionalen und globalen Engagement. Die bremischen Hochschulen stellen sich damit der Aufgabe einer systematischen und integrierten Betrachtung aller Aspekte nachhaltiger Entwicklung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 26 19. Inwieweit verfolgt das Land Bremen eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie, welche die Realisierung der Ziele der Agenda 2030 auf Landesebene und kommunaler Ebene begleitet, wird die Strategie an den dynamischen Wandel im Sinne eines Learning Systems stetig angepasst, welche Nachhaltigkeitsindikatoren kommen zum Tragen und welche Fortschrittsmessung erfolgt? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 24 beantwortet. Die Freie Hansestadt Bremen hat zum Bereich der nachhaltigen Entwicklung schon diverse Strategien, Pläne und Leitbilder, die inhaltlich mit der Agenda 2030 in Verbindung stehen. Zu nennen sind hier exemplarisch: • „Bremen! Lebenswert urban vernetzt – Bremens Leitbild der Stadtentwicklung bis 2020“, • KEP 2020 – Klima- und Energieprogramm 2020 des Landes Bremen, Klimaanpassungsstrategie für die Städte Bremen und Bremerhaven, • Entwicklungspolitische Leitlinien der Freien Hansestadt Bremen, • Projekt „Aktiver öffentlicher Einkauf – ökologisch, sozial und wirtschaftlich “ (AöE) der Senatorin für Finanzen, sowie die Implementierung der Kompetenzstelle für sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung bei Immobilien Bremen AöR, 20. Wenn es keine eigene Nachhaltigkeitsstrategie im Land Bremen gibt, wie steht der Senat einer Bremer Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines „Bremer Weges zur Umsetzung der Agenda 2030“ gegenüber? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 31 beantwortet. Die „Entwicklungspolitischen Leitlinien der Freien Hansestadt Bremen vom März 2015 orientierten sich schon während ihrer Erarbeitung an der Agenda 2030. Ein „Bremer Weg zur Umsetzung der Agenda 2030“ ist somit bereits beschritten. Zahlreiche Aktivitäten, Projekte, Programme und Akteure tragen zur Umsetzung der 17 Ziele für eine bessere Welt im Land Bremen bei. Eine enge Verzahnung und Vernetzung der Aktivitäten ist sehr zu befürworten, um Synergieeffekte zu schaffen und eine bessere gesamtheitliche Darstellung des Umsetzungsstandes zu ermöglichen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 27 21. Welche sonstigen entwicklungspolitischen Leitlinien verfolgt der Senat für das Land Bremen? Auf die entwicklungspolitischen Leitlinien vom 04.03.2015 (Drs. 18/1438) wird verwiesen. Eine Evaluierung findet gemäß des in den Leitlinien formulierten Auftrags noch in dieser Legislaturperiode statt. 22. Inwieweit, können Prozesse, wie „Fairtrade-Region Unterweser“, „BeyondWater“, „Fair übers Meer“ oder „Sozial nachhaltige Beschaffung in der Ausbildung von Verwaltungsangestellten“ als Leuchttürme für einen landesweiten Bewusstseinswandel genutzt werden? Und wie können diese Prozesse in die Nachhaltigkeitsstrategie Bremens mit eingebunden werden? Die „Fairtrade-Region Unterweser“ ist ein Zusammenschluss der Städte Brake, Bremerhaven und Geestland sowie der Gemeinden Hagen im Bremischen, Lemwerder und Beverstedt. Der länderübergreifende Verbund hat das Ziel, Fairen Handel und nachhaltige Beschaffung bei allen Einkäufen zu berücksichtigen und damit den Titel „Fairtrade-Region“ zu erreichen. „BeyondWater“ wurde von der NGO Borda (Bremen Overseas Research and Development Association) ins Leben gerufen. Verschiedene Akteure aus Bremen diskutierten dabei in unterschiedlichen Gesprächsformaten über globale Verantwortung, Vernetzung und Aktivierung im Zusammenhang mit der Ressource Wasser. In dem Prozess „Sozial nachhaltige Beschaffung in der Ausbildung von Verwaltungsangestellten “ soll Auszubildenden die Lebenssituation der Näher*innen von Arbeitskleidung z.B. in Bangladesch nähergebracht werden. Das Projektteam aus Gewerkschaften und NGOs zeigt aber auch Handlungsmöglichkeiten für Azubis in Deutschland auf, um die Situation zu verbessern. Das Bündnis „Fair übers Meer“ hat das Ziel, auf die ökologischen Auswirkungen der globalen Seeschifffahrt und auf soziale Missstände wie schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen aufmerksam zu machen. Das Bündnis besteht aus elf Organisationen, fünf davon aus Bremen. Multi-Stakeholder -Initiativen wie diese sind – im Sinne des Ziel 17 („Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“) von essentieller Bedeutung für die Einleitung des von der Agenda geforderten Transformationsprozesses. Sie können den Vorteil bieten, dass sie verschiedene Akteure zu einem bestimmten Thema verbinden und unterschiedliche Zielgruppen erreichen. Sie können den landesweiten Bewusstseinswechsel somit positiv im Sinne der Agenda 2030 vorantreiben und daran beteiligt sein, alle Bürger*innen mit den Themen der Nachhaltigkeit zu erreichen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 28 23. Gibt es für Bremen einen Nachhaltigkeitsbeirat und wie regelmäßig tagt dieser? Wenn nein, warum nicht? Ist ein Nachhaltigkeitsbeirat auf Landesebene geplant? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 14 und 29 beantwortet. 24. Wie ist der Prozess zur Erarbeitung und Anpassung der Nachhaltigkeitsstrategie im Land Bremen organisiert? Wenn nicht vorhanden, wie soll dieser Prozess zukünftig ausgestaltet werden? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 19 beantwortet. 25. Welche Erkenntnisse und Überlegungen haben für den Bremer Senat herausgehobene Bedeutung? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 11, ,17, 26 und 30 beantwortet. 26. Welche Themen, werden oder sollten nach Ansicht des Senats in der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Bremen bearbeitet werden? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 11, 17, 25 und 30 beantwortet. 27. Wie koordinieren Bremen und Niedersachsen ihre Nachhaltigkeitsstrategien ? Falls dies nicht der Fall ist, ist eine engere Zusammenarbeit mit Niedersachen geplant? Beide Länder arbeiten bereits seit Jahrzehnten insbesondere in den Bereichen der Raumordnung sowie der Verkehrs- und Regionalplanung zusammen. Im Rahmen der fortlaufenden Koordinierung aller Nachhaltigkeitsaktivitäten mit dem Bund und den Ländern wird eine für die Gesamtregion kohärente Nachhaltigkeitspolitik sichergestellt. Bremen arbeitet mit Niedersachsen eng im Rahmen der Regionalen Netzstelle Nachhaltigkeit Nord (RENN.nord) zusammen. Die Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) sind vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) eingerichtete Informations- und Aktionsplattformen für nachhaltige Entwicklung . Im Rahmen von RENN.nord arbeiten die fünf Nord-Bundesländer (HB, HH, MV, NI, SH) zusammen. Für Bremen sind die UmweltUnternehmen Bremen (UUB) als Konsortialpartner in RENN Nord benannt. Niedersachsen hat mit der Klimaschutz- und Energieagentur (KEAN) ebenfalls einen Konsorti-alpartner benannt, der Wirtschaftsunternehmen berät. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 29 28. Gibt es eine enge Abstimmung zwischen dem Bund und Bremen hinsichtlich der Anforderungen, der Implementierung, des Monitorings und der Erfolgskontrolle der Nachhaltigkeitsziele auf Landesebene beziehungsweise kommunaler Ebene? Bremen ist im Bund-Länder-Erfahrungsaustausch Nachhaltigkeit aktiv, in dem Bund und Länder ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten koordinieren. Unter anderem ist dort die Abstimmung eines bundesweiten und länderweiten Indikatorensatzes zur Messung der SDG-Erreichung Thema. Unter dem MPK-Vorsitz Bremens wurde im Jahr 2016 zudem der Beitrag der Länder zur Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes erarbeitet und in diese eingebracht . Die Bundesregierung hat sich in der Fortschreibung ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie an Inhalt und Systematik der Agenda 2030 orientiert. Den Ländern und Kommunen weist die Bundesregierung bei der Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsziele eine entscheidende Rolle zu. Die Länder sind dabei aufgerufen eigene, an die jeweiligen regionalen Gegebenheiten angepasste Schwerpunkte zu setzen. 29. Welche Beteiligten werden in den Prozess der nachhaltigen Entwicklung im Land Bremen mit eingebunden? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 14 und 23 beantwortet. 30. Welche Handlungs- und Themenbereiche aus der Agenda 2030 hält der Senat in Bezug auf Bremen für besonders relevant? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 11, 17, 25 und 26 beantwortet. 31. Welche Potenziale ergeben sich für das Land Bremen mit einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie „Bremer Weg zur Umsetzung der Agenda 2030“? Diese Frage wird gemeinsam mit Frage 20 beantwortet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft