1 Bremische Bürgerschaft Drucksache 19/2177 Landtag 07.05.19 19. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. März 2019 „Öffentliche (Kultur-)Veranstaltungen und der Klimaschutz“ Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet : „Die Fridays for Future-Kundgebungen haben die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit wieder auf das wichtige Thema des Klimaschutzes gelenkt. Im Klimavertrag von Paris war 2015 vereinbart worden, den Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Dafür muss der klimaschädliche CO2-Ausstoß drastisch gesenkt werden. Auch die Verwendung von umweltfreundlichen Materialien, die wiederverwendet und klimaneutral hergestellt werden, leistet ihren Beitrag, um den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die Kulturszene war immer schon ein fortschrittlicher Bereich und konnte damit oftmals als Vorreiter für gesellschaftliche Veränderung wirken. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, einen Blick auf die Kulturtreibenden zu werfen, um zu erfahren, wie sie als Träger bzw. Multiplikator von entsprechenden Veränderungsideen im Rahmen ihrer öffentlich durchgeführten Veranstaltungen als Vorbild dienen können. Auch sind Verfahren und Erfahrungen im Zusammenhang mit anderen Großveranstaltungen, wie etwa dem Freimarkt , aus diesem Blickwinkel zu betrachten. Wir fragen den Senat: 1. Welche Klima- und Umweltschutzauflagen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahren für öffentliche (Kultur-)Veranstaltungen (bspw. Musikfest, Festivals, Freimarkt , Osterwiese etc.) gestellt? 2. Wie werden die Klima- und Umweltschutzauflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahren sowie während der Durchführung von öffentlichen (Kultur-) Veranstaltungen überprüft und kontrolliert? 3. Wie häufig und durch wen finden diese Überprüfungen statt, wann wurden die letzten Überprüfungen durchgeführt und welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt (bitte um eine Übersicht der letzten zwei Jahre nach „Veranstaltungsbezeichnung“, „Kontrollart“ sowie „festgestellte Ergebnisse“)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 4. Bestehen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Möglichkeiten, bei öffentlichen Großveranstaltungen auf die Veranstalter dahingehend einzuwirken, dass ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept für die Besucherinnen und Besucher vorgelegt werden muss. Falls Möglichkeiten bestehen, wie werden diese genutzt? 5. Bestehen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Handlungsoptionen, bei öffentlichen Veranstaltungen auf die Veranstalter dahingehend einzuwirken, dass Biolebensmittel und/oder regionale Erzeugnisse angeboten werden? Falls Handlungsoptionen bestehen, wie werden diese genutzt und bei der Durchführung der öffentlichen Veranstaltungen überprüft? 6. Bestehen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Möglichkeiten, bei öffentlichen Veranstaltungen auf die Veranstalter dahingehend einzuwirken, dass diese (Kultur-) Veranstaltungen plastikfrei bzw. plastik- und CO2-arm ausgerichtet werden können? Falls Möglichkeiten bestehen, wie werden diese genutzt und bei der Durchführung der öffentlichen Veranstaltungen überprüft? 7. Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Stadt, Veranstaltern von öffentlichen (Kultur-) Veranstaltungen Hilfestrukturen anzubieten, um bei der Erfüllung entsprechender Klima- und Umweltschutzauflagen zu unterstützen?“ Der Senat beantwortet die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Klima- und Umweltschutzauflagen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für öffentliche (Kultur-)Veranstaltungen (bspw. Musikfest, Festivals, Freimarkt, Osterwiese etc.) gestellt? Ein Genehmigungsverfahren sui generis für öffentliche Kulturveranstaltungen gibt es nicht. Entweder handelt es sich um Märkte im Sinne der §§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO), die durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen festzusetzen sind (§ 69 GewO). Oder es handelt sich um sonstige Veranstaltungen, die soweit sie auf öffentlichen Wegen und Plätzen stattfinden, einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (BremLStrG) bedürfen. Sowohl nach der GewO als auch nach dem BremLStrG sind aber nur solche Auflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zulässig, die dem Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leben oder Gesundheit oder sonst zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dienen. Klima- und Umweltschutzauflagen zählen nicht dazu. 2. Wie werden die Klima- und Umweltschutzauflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahren sowie während der Durchführung von öffentlichen (Kultur-) Veranstaltungen überprüft und kontrolliert? Auflagen, die auf Grundlage der GewO bzw. auf Grund des BremLStrG zulässigerweise erteilt werden können, werden soweit es gewerberechtliche Auflagen betrifft durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (Abteilung für Gewerbe- und Marktangelegenheiten) und soweit es straßenrechtliche Auflagen betrifft durch den Senator für Inneres (Ordnungsdienst) im Rahmen des Möglichen kontrolliert. Klimaund Umweltschutzauflagen zählen unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 1 nicht dazu. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 3. Wie häufig und durch wen finden diese Überprüfungen statt, wann wurden die letzten Überprüfungen durchgeführt und welche Ergebnisse wurden dabei feststellt (bitte um eine Übersicht der letzten zwei Jahre nach „Veranstaltungsbezeichnung “, „Kontrollart“ sowie „festgestellte Ergebnisse“)? Siehe dazu Antwort zu Frage 1. und 2. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 4. Bestehen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Möglichkeiten, bei öffentlichen Großveranstaltungen auf die Veranstalter dahingehend einzuwirken, dass ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept für die Besucherinnen und Besucher vorgelegt werden muss. Falls Möglichkeiten bestehen, wie werden diese genutzt? Auf Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen wird derzeit das Verkehrskonzept für die Volksfeste Freimarkt und Osterwiese evaluiert und überarbeitet . Belange der Umweltfreundlichkeit und Entlastung der betroffenen Gebiete von hohem Parkdruck und Autoverkehr stehen dabei ebenso im Zentrum wie die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und Vermeidung des Fahrzeugverkehrs durch konsequente Verfolgung von Parkverstößen und Vermeidung von Verkehr mit Privatfahrzeugen . Die Marktverwaltung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wirkt durch Öffentlichkeitsarbeit auf den Internetpräsenzen der Märkte bereits auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs hin. Für die Veranstaltungen werden ParkRide- Plätze zur Verfügung gestellt. Das illegale Parken in Grünstreifen des Bürgerparks wird nach Möglichkeit durch physische Barrieren, wie z.B. Baumstümpfe, unterbunden . 5. Bestehen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Handlungsoptionen, bei öffentlichen Veranstaltungen auf die Veranstalter dahingehend einzuwirken, dass Biolebensmittel und/oder regionale Erzeugnisse angeboten werden? Falls Handlungsoptionen bestehen, wie werden diese genutzt und bei der Durchführung der öffentlichen Veranstaltungen überprüft? Wie im Rahmen der Antwort auf Frage 1. bereits dargelegt, besteht im Rahmen der Festsetzung von Märkten nach der GewO bzw. der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis lediglich die Möglichkeit von sicherheitsrelevanten Auflagen. Auf vielen Veranstaltungen werden aber bereits regionale Erzeugnisse oder Biolebensmittel angeboten oder bei der Herstellung der Speisen verwendet. 6. Bestehen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Möglichkeiten, bei öffentlichen Veranstaltungen auf die Veranstalter dahingehend einzuwirken, dass diese (Kultur-) Veranstaltungen plastikfrei bzw. plastik- und CO2-arm ausgerichtet werden können? Falls Möglichkeiten bestehen, wie werden diese genutzt und bei der Durchführung der öffentlichen Veranstaltungen überprüft? Siehe Antwort zu Frage Nr. 5. Für viele Veranstaltungen wird seitens der Veranstalter z.B. die Vorgabe gemacht, dass kein Einweggeschirr verwendet werden darf. 7. Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Stadt, Veranstaltern von öffentlichen (Kultur-) Veranstaltungen Hilfestrukturen anzubieten, um bei der Erfüllung entsprechender Klima- und Umweltschutzauflagen zu unterstützen? Wie bereits unter Frage 4. dargelegt, besteht insbesondere im Rahmen der Erstellung von Verkehrskonzepten die Möglichkeit, ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept für die Besucherinnen und Besucher zu erstellen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft