— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 222 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 29. Oktober 2015 Ausbildungsbetriebe im Land Bremen Betriebe, die ausbilden, sind die notwendige Voraussetzung dafür, die Ausbildungsplatzlücke im Land Bremen schließen zu können. Bundesweit ist die Zahl der Ausbildungsbetriebe seit längerem rückläufig. Betrug die Zahl der Ausbildungsbetriebe im Jahr 2000 noch mehr als 500 000, war sie im Jahr 2013 bis auf 438 000 Betriebe gesunken. Auch in Bremen ging die Ausbildungsbetriebsquote zurück. Während im Rahmen der „Bremer Vereinbarungen“ zwar darüber berichtet wird, wie viele ausbildende Betriebe hinzukommen, wird umgekehrt nicht darüber berichtet, wie viele ausbildende Betriebe wegfallen oder ihre Ausbildungsplätze nicht besetzt haben. Maßnahmen der Landespolitik können sich u. a. darauf richten, die Zahl der Betriebe mit Ausbildungsberechtigung zu erhöhen oder die Zahl der Ausbildungsbetriebe zu steigern. Dafür ist von Bedeutung, welche Faktoren Betriebe daran hindern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hat sich im Land Bremen 2010 bis 2015 a) die Zahl der Betriebe, b) die Zahl der ausbildungsberechtigten Betriebe, c) die Zahl der ausbildenden Betriebe, d) die Zahl der Auszubildenden, e) die Zahl der jährlich neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, f) die Zahl der nicht besetzten Ausbildungsplätze, g) die Ausbildungsbetriebsquote und h) die Ausbildungsquote entwickelt? 2. Wie haben sich die Ausbildungsberechtigungsquote, die Ausbildungsbetriebsquote und die Ausbildungsquote 2010 bis 2015 a) im Bundesdurchschnitt, b) im Durchschnitt der alten Bundesländer entwickelt? 3. Wie stellen sich im Land Bremen und bundesweit die Ausbildungsberechtigungsquote , die Ausbildungsbetriebsquote und die Ausbildungsquote nach Branchen dar? 4. Wie stellen sich im Land Bremen und bundesweit die Ausbildungsberechtigungsquote , die Ausbildungsbetriebsquote und die Ausbildungsquote nach Betriebsgrößen dar? 5. Welche Voraussetzungen müssen aktuell erfüllt sein, um als Betrieb ausbildungsberechtigt zu sein? — 2 — 6. Welche Gründe sind hauptsächlich dafür maßgeblich, dass Betriebe im Land Bremen nicht ausbildungsberechtigt sind? 7. Welche Gründe werden hauptsächlich von ausbildungsberechtigten Betrieben dafür angegeben, dass sie nicht ausbilden? 8. Welche Gründe werden hauptsächlich von Ausbildungsbetrieben dafür angegeben , dass sie Ausbildungsplätze nicht besetzen? 9. Welche Programme und Initiativen des Senats und der Bremer Vereinbarungen richten sich darauf, mehr Betriebe ausbildungsberechtigt zu machen? Welche finanziellen Mittel und personellen Ressourcen sind dafür 2010 bis 2015 jeweils eingesetzt worden? Mit welchem Ergebnis? 10. Welche Programme und Initiativen des Senats und der Bremer Vereinbarungen richten sich darauf, mehr Ausbildungsbetriebe zu schaffen? Welche finanziellen Mittel und personellen Ressourcen sind dafür 2010 bis 2015 jeweils eingesetzt worden? Mit welchem Ergebnis? 11. Wie viele ausbildende Betriebe mit wie vielen Ausbildungsplätzen sind in den Jahren 2010 bis 2015 im Land Bremen jeweils neu hinzugekommen? 12. Wie viele zuvor ausbildende Betriebe mit wie vielen Ausbildungsplätzen haben in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils a) nicht mehr ausgebildet oder b) keine neuen Ausbildungsverträge mehr abgeschlossen? 13. Wie hat sich der jährliche Saldo der Ausbildungsbetriebe und der Ausbildungsplätze 2010 bis 2015 demzufolge entwickelt? Werden dabei Betriebe, die Ausbildungsplätze gemeldet, aber keine Ausbildungsplätze besetzt haben, als ausbildende Betriebe oder als nicht ausbildende Betriebe geführt? 14. Wie viele der Ausbildungsbetriebe im Land Bremen sind tarifgebunden bezüglich der Ausbildungsvergütung? 15. Wie viele der nicht tarifgebundenen Betriebe im Land Bremen orientieren sich in der Ausbildungsvergütung am entsprechenden Branchentarif? 16. Wie hoch ist die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im Land Bremen? Bitte aufgliedern nach Branchen. 17. Wie hat sich die Übernahmequote 2010 bis 2015 im Land Bremen entwickelt, d. h. wie viele der Auszubildenden wurden im Anschluss an ihre Ausbildung von ihrem Ausbildungsbetrieb auch eingestellt? Welche Gründe werden häufig von den Betrieben für eine Nichtübernahme angegeben? Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 15. Dezember 2015 1. Wie hat sich im Land Bremen 2010 bis 2015 a) die Zahl der Betriebe, b) die Zahl der ausbildungsberechtigten Betriebe, c) die Zahl der ausbildenden Betriebe, d) die Zahl der Auszubildenden, e) die Zahl der jährlich neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, f) die Zahl der nicht besetzten Ausbildungsplätze, g) die Ausbildungsbetriebsquote und h) die Ausbildungsquote entwickelt? Anmerkung zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 Wenn nicht anders angegeben basieren die dargestellten Zahlen 2010 bis 2013 auf dem Datenreport zu den Berufsbildungsberichten 2013 und 2015 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Zahlen zum Ausbildungsjahr 2014 werden grund- — 3 — sätzlich mit dem Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2015 veröffentlicht; einige Daten, wie Ausbildungsbetriebsquoten oder ähnliches stehen jedoch erst mit dem Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2016 zur Verfügung. Auch die Auswertung des Ausbildungsjahrs 2015 wird in gleicher Weise über zwei Jahre gestreckt. Die folgende Übersicht aus dem Datenreport zeigt, wie sich die Zahl der Betriebe , die Zahl der ausbildenden Betriebe, die Zahl der Auszubildenden, die Ausbildungsbetriebsquote (prozentualer Anteil der Ausbildungsbetriebe an allen Betrieben) und die Ausbildungsquote (prozentualer Anteil der Auszubildenden an allen Beschäftigten einschließlich Auszubildenden) im Land Bremen in den Jahren 2010 bis 2013 entwickelt hat. Eine Differenzierung zwischen Männern und Frauen wurde dort nicht vorgenommen. Veränderung Land Bremen 2010 2011 2012 2013 2010 bis 2013 a) Betriebe 16 011 16 041 16 004 15 974 - 31 (0,19 %) c) Ausbildende Betriebe 3 861 3 854 3 812 3 741 - 120 (3,10 %) d) Auszubildende 16 899 16 624 16 279 16 389 - 510 (3,01%) g) Ausbildungsbetriebsquote 24,1 % 24,0 % 23,8 % 23,4 % - 0,7-%-Punkte h) Ausbildungsquote 5,8 % 5,6 % 5,4 % 5,3 % - 0,5-%-Punkte Die nächste Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Zahl der jährlich neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und der nicht besetzten Ausbildungsplätze im Land Bremen in den Jahren 2010 bis 2015. Veränderung Land Bremen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2010 bis 2015 e) Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge *) 6 066 6 291 6 209 5 907 5 705 5 778 - 361 (5,95 %) davon weiblich nicht 2 737 2 695 2 598 2 456 2 463 Keine Berecherfasst nung, da 2010 fehlt davon männlich nicht 3 554 3 514 3 309 3 249 3 315 dito erfasst f) Nicht besetzte Ausbildungsplätze**) 229 181 234 261 203 400 + 171 (74,67 %) *) Bei den Kammern und zuständigen Stellen eingetragene Ausbildungsverhältnisse, ohne schulische Ausbildungsplätze und Laufbahnausbildung im öffentlichen Dienst. Die Zahlen sind den „Tabellen zum Ausbildungsmarkt“ entnommen, die jährlich im Rahmen der Plenen der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung“ erstellt werden. **) Statistik der Bundesagentur für Arbeit über die bei der Agentur gemeldeten, noch unbesetzten Ausbildungsstellen. Zur Anzahl der im Land Bremen ausbildungsberechtigten Betriebe liegen dem Senat keine Angaben vor. In der jährlichen Arbeitgeberbefragung des Instituts für Arbeit- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit wird u. a. die Ausbildungsberechtigungsquote (prozentualer Anteil ausbildungsberechtigter Betriebe an allen Betrieben ) erfasst (IAB Betriebspanel Bremen). Die nachfolgende Übersicht stellt die Entwicklung der Ausbildungsberechtigungsquote im Land Bremen in den Jahren 2010 bis 2014 dar. Veränderung Land Bremen 2010 2011 2012 2013 2014 2010 bis 2014 b) Ausbildungsberechtigungsquote 59 % 58 % 60 % 55 % 56 % - 3-%-Punkte 2. Wie haben sich die Ausbildungsberechtigungsquote, die Ausbildungsbetriebsquote und die Ausbildungsquote 2010 bis 2015 a) im Bundesdurchschnitt, b) im Durchschnitt der alten Bundesländer entwickelt? — 4 — Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Ausbildungsberechtigungsquote im Bund und in den alten Bundesländern in den Jahren 2010 bis 2012 entwickelt hat. Die Angaben stammen aus dem Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Turnusgemäß wird über die Ausbildungsberechtigungsquote erst wieder im Datenreport 2016 berichtet, sodass für die Jahre 2013 ff. noch keine Zahlen vorliegen. Veränderung Ausbildungsberechtigungsquote 2010 2011 2012 2010 bis 2012 Bundesgebiet Berechtigung allein 56 % 56 % 55 % - 1-%-Punkt Berechtigung im Verbund*) 4 % 3 % 4 % 0 Alte Bundesländer Berechtigung allein 58 % 57 % 57 % - 1-%-Punkt Berechtigung im Verbund*) 4 % 3 % 3 % - 1-%-Punkt *) Betriebe wirken in einem Ausbildungsverbund mit anderen Betriebe zusammen (§ 10 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz [BBiG]). Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ausbildungsbetriebsquote und der Ausbildungsquote im Bund und in den alten Bundesländern in den Jahren 2010 – 2013. Veränderung 2010 2011 2012 2013 2010 bis 2013 Ausbildungsbetriebsquote Bund 22,5 % 21,7 % 21,2 % 20,7 % - 1,8-%Punkte Alte Bundesländer 24,2 % 23,5 % 23,0 % 22,5 % - 1,7-%-Punkte Ausbildungsquote Bund 6,0 % 5,7 % 5,5 % 5,4 % - 0,6-%-Punkte Alte Bundesländer 6,2 % 6,0 % 5,8 % 5,7 % 0,5-%-Punkte 3. Wie stellen sich im Land Bremen und bundesweit die Ausbildungsberechtigungsquote , die Ausbildungsbetriebsquote und die Ausbildungsquote nach Branchen dar? Zahlen der Ausbildungsbetriebsquote und Ausbildungsquote für das Land Bremen nach Wirtschaftszweigen wurden 2010 vom Bundesinstitut für Berufsbildung im Rahmen einer Sonderauswertung auf Länderebene erfasst. Auf Bundesebene liegen Zahlen für 2013 vor. Die nachfolgende Tabelle bildet ab, wie sich die Ausbildungsbetriebsquote nach Betriebsgrößen im Jahr 2010 (Land Bremen) und im Jahr 2013 (Bund) darstellt. Allerdings gibt es in der Klassifizierung der Wirtschaftszweige Unterschiede: So ist für das Jahr 2010 das „verarbeitende Gewerbe“ noch zusammengefasst, für das Jahr 2013 wird dagegen differenziert zwischen Metall- und Elektrogewerbe sowie Maschinen- und Automobilbau. Ähnliches gilt für den Dienstleistungssektor . Auch wird für das Jahr 2013 eine breitere Fächerung vorgenommen, indem u. a. zwischen persönlichen und kollektiven Dienstleistungen unterschieden wird. — 5 — Ausbildungs- Ausbildungsbetriebsquote quote Wirtschaftszweige 2010 2013 2010 2013 Land Bremen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 17,4 % 7,4 % Verarbeitendes Gewerbe 34,1 % 5,1 % Energieversorgung 25,0 % 8,6 % Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallent- 23,7 % 4,7 % sorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Baugewerbe 33,5 % 10,1 % Handel; Instandhaltung und Reparatur von 26,0 % 7,2 % Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei 23,5 % 5,6 % Gastgewerbe 17,3 % 11,1 % Information und Kommunikation 26,9 % 3,9 % Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 19,2 % 5,9 % Grundstücks- und Wohnungswesen 10,7 % 3,4 % Freiberufliche, wissenschaftliche und tech- 25,2 % 6,2 % nische Dienstleistungen Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 16,9 % 1,6 % Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; 25,9 % 8,1 % Sozialversicherung Erziehung und Unterricht 11,9 % 8,9 % Gesundheits- und Sozialwesen 29,5 % 5,0 % Kunst, Unterhaltung und Erholung 16,2 % 3,8% Sonstige Dienstleistungen 19,0 % 6,3 % Gesamt Land Bremen 24,1 % 23,4 % 5,8 % 5,3 % Bund Landwirtschaft, Bergbau 18,6 % 6,8 % Energie-/Wasserversorgung 18,4 % 4,5 % Herstellung sonstiger Güter 32,0 % 5,6 % Chemie/Pharmazie 30,0 % 4,4 % Metall-, Elektrogewerbe 33,6 % 5,5 % Maschinen-, Automobilbau 37,2 % 5,5 % Bauwirtschaft 28,1 % 8,8 % Kraftfahrzeug-, Großhandel 25,1 % 7,5 % Einzelhandel, Tankstellen 23,2 % 6,7 % Verkehr, Luftfahrt, Lagerei 10,0 % 3,4 % Information, Kommunikation 17,8 % 3,9 % Beherbergung, Gastronomie 12,0 % 6,8 % Finanz-, rechts-, wohnungswirtschaftliche Dienstleistungen 15,6 % 5,2 % Forschung und Entwicklung 20,5 % 4,4 % — 6 — Ausbildungs- Ausbildungsbetriebsquote quote Wirtschaftszweige 2010 2013 2010 2013 Sonstige wirtschaftsbezogene Dienstleistungen 15,6 % 2,3 % Erziehung, Unterricht 10,2 % 6,1 % Medizinische Dienstleistungen 26,3 % 6,7 % Pflegerische Dienstleistungen 30,8 % 4,4 % Sonstige persönliche Dienstleistungen 18,9 % 7,0 % Kollektive Dienstleistungen 13,6 % 3,5 % Sonstige Bereiche, keine Angabe, keine Zu- 0,6 % 0,7 % ordnung Gesamt Bund 22,5 % 20,7 % 6,0 % 5,4 % Dem Senat liegen keine Daten zur Ausbildungsberechtigungsquote getrennt nach Wirtschaftszweigen vor. 4. Wie stellen sich im Land Bremen und bundesweit die Ausbildungsberechtigungsquote , die Ausbildungsbetriebsquote und die Ausbildungsquote nach Betriebsgrößen dar? Zahlen der Ausbildungsbetriebsquote und Ausbildungsquote nach Betriebsgrößen für das Land Bremen wurden 2010 vom Bundesinstitut für Berufsbildung im Rahmen einer Sonderauswertung auf Länderebene erfasst. Auf Bundesebene liegen Zahlen für das Jahr 2013 vor. Die nachfolgende Tabelle bildet ab, wie sich Ausbildungsbetriebsquote und Ausbildungsquote nach Betriebsgrößen im Jahr 2010 (Land Bremen) und im Jahr 2013 (Bund) darstellen: Ausbildungs- Ausbildungsbetriebsquote quote Betriebsgrößenklassen 2010 2013 2010 2013 Land Bremen Kleinstbetriebe (ein bis neun Beschäftigte) 15,1% 7,4 % Kleinbetriebe (zehn bis 49 Beschäftigte) 46,5% 6,6 % Mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) 63,6% 6,2% Zwischensumme KMU gesamt 23,6% 6,5% Großunternehmen (250 und mehr Beschäftigte) 77,2% 4,7% Gesamt Land Bremen 24,1% 23,4% 5,8% Bund Kleinstbetriebe (ein bis neun Beschäftigte) 15,1 % 12,9% 6,0 % Kleinbetriebe (zehn bis 49 Beschäftigte) 46,9 % 44,7 % 6,0 % Mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) 68,3 % 67,6 % 5,3% Zwischensumme KMU gesamt 22,1 % 20,3 % 5,7% Großunternehmen (250 und mehr Beschäftigte) 85,2 % 83,2 % 4,7% Gesamt Bund 22,5 % 20,7 % 5,4% Dem Senat liegen keine Daten zur Ausbildungsberechtigungsquote getrennt nach Betriebsgrößen vor. — 7 — 5. Welche Voraussetzungen müssen aktuell erfüllt sein, um als Betrieb ausbildungsberechtigt zu sein? Die Voraussetzungen für die Ausbildungsberechtigung sind gesetzlich im Berufsbildungsgesetz (insbesondere §§ 27 bis 30 BBiG) sowie in der Handwerksordnung (insbesondere §§ 21 bis 22 HwO) geregelt. Danach dürfen Auszubildende nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder beschäftigten Fachkräfte steht (§ 27 BBiG; § 21 HwO). Die Eignung der Ausbildungsstätte ist in der Regel vorhanden, wenn dort die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in vollem Umfang vermittelt werden können. Was z. B. ein kleinerer Betrieb nicht abdecken kann, darf auch durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z. B. in Lehrwerkstätten und anderen außeroder überbetrieblichen Einrichtungen) vermittelt werden. Möglich ist auch der Zusammenschluss mehrerer Betriebe im Rahmen einer Verbundausbildung. Ausbilden darf aber nur derjenige, der persönlich und fachlich dazu geeignet ist (§ 28 Abs. 1 BBiG; § 22 Abs. 1 HwO). Die zuständigen Stellen haben darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe haben die zuständigen Stellen Beraterinnen bzw. Berater zu bestellen (§ 76 BBiG, § 41a HwO). 6. Welche Gründe sind hauptsächlich dafür maßgeblich, dass Betriebe im Land Bremen nicht ausbildungsberechtigt sind? Zu den Gründen, warum Betriebe im Land Bremen nicht ausbildungsberechtigt sind, liegen dem Senat keine einzelbetrieblichen Erkenntnisse vor. 7. Welche Gründe werden hauptsächlich von ausbildungsberechtigten Betrieben dafür angegeben, dass sie nicht ausbilden? Die Gründe, warum ausbildungsberechtigte Betriebe nicht ausbilden, sind vielfältig , die Unternehmen führen als Gründe beispielsweise an: Betriebe haben in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht; Einzelunternehmer , die in der Vergangenheit ausgebildet haben und nun auf die Altersgrenze zusteuern, finden keine geeigneten Nachfolger zur Fortsetzung des Betriebs; Konzerntöchter können in Bezug auf Ausbildung keine eigenen Entscheidungen treffen. Letztendlich sind es viele unterschiedliche einzelbetriebliche Gründe, die den Ausschlag für oder gegen eine Ausbildung geben. 8. Welche Gründe werden hauptsächlich von Ausbildungsbetrieben dafür angegeben , dass sie Ausbildungsplätze nicht besetzen? Ergänzend zu den unter Frage 7 genannten Gründen wird angeführt, dass Betriebe keine geeigneten Bewerberinnen/Bewerber gefunden haben. 9. Welche Programme und Initiativen des Senats und der Bremer Vereinbarungen richten sich darauf, mehr Betriebe ausbildungsberechtigt zu machen? Welche finanziellen Mittel und personellen Ressourcen sind dafür 2010 bis 2015 jeweils eingesetzt worden? Mit welchem Ergebnis? Der Senat hat keine Programme oder Initiativen aufgelegt, die explizit darauf ausgerichtet sind, Betriebe durch Unterstützungsleistungen ausbildungsberechtigt zu machen. Gleichwohl sind zwei Programme zu nennen, die nicht ausbildungsberechtigten Betrieben die Möglichkeit geben, an einer Ausbildung mitzuwirken. Ziel dieser Programme ist dabei allerdings nicht, Betriebe zur Ausbildungsberechtigung zu führen, sondern jungen Menschen die Absolvierung einer Ausbildung — 8 — zu ermöglichen: Die Förderung in den Programmen „Partnerschaftliche Ausbildung “ und „Ausbildungsdienstleistung für Netzwerke“ ist deshalb an die Durchführung der Ausbildung gekoppelt. Das Programm „Partnerschaftliche Ausbildung“ unterstützt Betriebe, die im Verbund gemeinsam ausbilden und auf sich allein gestellt nicht ausbilden können oder nicht ausbildungsberechtigt sind. Dieses Programm existiert seit 2014. Insgesamt können 80 Plätze angeboten werden. Im Jahr 2014 wurde dieses Angebot allerdings kaum nachgefragt. Zum Ausbildungsbeginn 2015 kamen zwei Ausbildungspartnerschaften zustande: ein Ausbildungsplatz zum Mediengestalter (männlicher Auszubildender) sowie ein Ausbildungsplatz zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (weibliche Auszubildende). Bisher wurden noch keine finanziellen Mittel eingesetzt. Zuvor fand zwischen 2009 und 2013 bereits eine Ausbildungspartnerschaft im Kosmetikbereich statt. Hier schlossen sich mehrere, allein nicht ausbildungsberechtigte Betriebe zusammen, um gemeinsam auszubilden. Insgesamt sind dafür 168 868 ‡ eingesetzt worden. Durch dieses Programm konnten 111 Jugendliche ausgebildet werden. Das Programm „Ausbildungsdienstleistungen für Netzwerke“ wurde erstmalig 2014 aufgelegt und richtet sich an Betriebe, die zwar über Ausbildungskapazitäten verfügen, aber nicht in der Lage sind, die gesamte Berufsausbildung abzudecken . Insgesamt könnten 60 Ausbildungsplätze finanziert werden. Infolge eines Wettbewerbsaufrufs wurde für Bremen und Bremerhaven jeweils ein Anbieter ermittelt. Aktuell sind 19 Personen aus dem Jahr 2014 in Bremerhaven in Ausbildung. Zum Ausbildungsbeginn 2015 konnten in Bremerhaven weitere Ausbildungsplätze eingerichtet werden. Zurzeit liegt ein Antrag für elf Personen vor. Eine Ausweitung auf 16 Personen wurde bereits angekündigt. Die Realisierung der Verbundausbildung in Bremerhaven wird in 2014 und 2015 zusätzlich mit Fördermitteln des Jobcenters Bremerhaven und des Magistrats unterstützt . Insgesamt wurden bisher 36 000 ‡ eingesetzt. Dem Programm „Ausbildungsdienstleistung für Netzwerke“ vorangegangen war das Programm „Ausbildungspool (Schaffung von Ausbildungsplätzen)“. Dieses Programm richtete sich ebenso an nicht ausbildungsberechtigte Betriebe , die eine Ausbildung jedoch im Verbund mit anderen Betrieben realisieren können. Hierüber konnten zwischen den Jahren 2008 und 2012 insgesamt 135 junge Menschen ausgebildet werden. Hierfür wurden insgesamt rd. 1,6 Mio. ‡ aufgewandt. 10. Welche Programme und Initiativen des Senats und der Bremer Vereinbarungen richten sich darauf, mehr Ausbildungsbetriebe zu schaffen? Welche finanziellen Mittel und personellen Ressourcen sind dafür 2010 bis 2015 jeweils eingesetzt worden? Mit welchem Ergebnis? Das vorrangige Ziel des Senats besteht darin, unversorgten jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Daher zielt kein Landesprogramm auf die Schaffung neuer Ausbildungsbetriebe. 11. Wie viele ausbildende Betriebe mit wie vielen Ausbildungsplätzen sind in den Jahren 2010 bis 2015 im Land Bremen jeweils neu hinzugekommen? Die folgende Übersicht gibt einen Überblick darüber, wie viele ausbildende Betriebe mit wie vielen Ausbildungsplätzen in den Jahren 2010 bis 2014 hinzugekommen sind. Die Angaben basieren auf den im Rahmen der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung“ erhobenen Daten, wobei die Zahlen für das Jahr 2015 noch nicht vorliegen. 2010 2011 2012 2013 2014 Neue Ausbildungsbetriebe 392 367 349 279 282 Neue Ausbildungsplätze 462 411 470 341 337 — 9 — 12. Wie viele zuvor ausbildende Betriebe mit wie vielen Ausbildungsplätzen haben in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils a) nicht mehr ausgebildet oder b) keine neuen Ausbildungsverträge mehr abgeschlossen? Zur Anzahl jener Betriebe, die zuvor ausgebildet haben und nun nicht mehr ausbilden bzw. keine neuen Ausbildungsverträge abgeschlossen haben, liegen dem Senat keine statistischen Größen vor. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Stand der Ausbildungsgarantie “ (Vorlage 211/19) wurden von der Handelskammer Bremen bzw. der Industrie- und Handelskammer Bremen sowie der Handwerkskammer Bremen rückgemeldet, dass nach grober Einschätzung rund 3 500 Betriebe, die in den letzten Jahren zumindest temporär irgendwann einmal ausgebildet haben, aktuell aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr ausbilden (davon rd. 3 200 Betriebe in Bremen, rund 300 Betriebe in Bremerhaven). 13. Wie hat sich der jährliche Saldo der Ausbildungsbetriebe und der Ausbildungsplätze 2010 bis 2015 demzufolge entwickelt? Werden dabei Betriebe, die Ausbildungsplätze gemeldet, aber keine Ausbildungsplätze besetzt haben, als ausbildende Betriebe oder als nicht ausbildende Betriebe geführt? Die jährliche Entwicklung der Ausbildungsplätze 2010 bis 2015 ist in Frage 1 dargestellt. Als aktive Ausbildungsbetriebe werden solche mit mindestens einem aktuell laufenden Ausbildungsverhältnis definiert. Alle übrigen ausbildungsberechtigten Betriebe ohne ein aktuelles Ausbildungsverhältnis werden als nicht ausbildende Betriebe geführt. Nach einer aktuellen Abfrage lag die Zahl der aktiven Ausbildungsbetriebe bei der Handelskammer Bremen in den letzten zehn Jahren jeweils am Stichtag 31. Dezember regelmäßig bei rd. 1 800. Bei der Handwerkskammer Bremen waren in den Jahren 2010 bis 2015 zwischen 1 004 und 1 010 aktive Ausbildungsbetriebe verzeichnet. 14. Wie viele der Ausbildungsbetriebe im Land Bremen sind tarifgebunden bezüglich der Ausbildungsvergütung? Der Senat hat keine Informationen über die Anzahl der Ausbildungsbetriebe im Land Bremen, die tarifgebunden bezüglich der Ausbildungsvergütungen sind. 15. Wie viele der nicht tarifgebundenen Betriebe im Land Bremen orientieren sich in der Ausbildungsvergütung am entsprechenden Branchentarif? Die Ausbildungsvergütung muss sich immer auf den Tarifvertrag der jeweiligen Branche beziehen, bei nicht tarifgebundenen Unternehmen darf dieser um 20 % unterschritten werden. Insofern haben sich alle nicht tarifgebundenen Betriebe im Land Bremen in der Ausbildungsvergütung am entsprechenden Branchentarif zu orientieren. 16. Wie hoch ist die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im Land Bremen? Bitte aufgliedern nach Branchen. Wie hoch die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im Land Bremen ist, ist dem Senat nicht bekannt. Nach einer Auswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung lag im Jahr 2014 in Westdeutschland die durchschnittliche Ausbildungsvergütung bei 802 ‡ im Monat. 17. Wie hat sich die Übernahmequote 2010 bis 2015 im Land Bremen entwickelt, d. h. wie viele der Auszubildenden wurden im Anschluss an ihre Ausbildung von ihrem Ausbildungsbetrieb auch eingestellt? Welche Gründe werden häufig von den Betrieben für eine Nichtübernahme angegeben? Zur Übernahmequote (Anteil übernommener Ausbildungsabsolventen an allen erfolgreichen Ausbildungsabsolventen) liegen dem Senat die Angaben der Er- — 10 — gebnisse der jährlichen Arbeitgeberbefragung des IAB Betriebspanels vor (2010 bis 2014). Die nachfolgende Übersicht stellt die Entwicklung dar. Veränderung Land Bremen 2010 2011 2012 2013 2014 2010 bis 2014 Übernahmequote 59 % 63 % 63 % 64 % 64 % + 5-%-Punkte Das IAB Betriebspanel hat gezeigt, dass 70 % der männlichen und 57 % der weiblichen Ausbildungsabsolventen übernommen worden sind. Der ermittelte Unterschied ist laut IAB Betriebspanel auf eine statistische Gewichtung und nicht auf eine ungleiche Behandlung zurückzuführen: Die Übernahmequote in Großbetrieben mit den gewerblich-technischen Berufen liegt höher. Diese Ausbildungsberufe werden weniger von Frauen besetzt. Über die häufigsten Gründe für eine Nichtübernahme sind keine Angaben möglich . Eine Rückfrage bei den Kammern ergab den Hinweis, dass einige Betriebe ganz bewusst über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden. Zudem ist den Unternehmen zu dem Zeitpunkt, in dem sich entscheiden, ein Ausbildungsverhältnis einzugehen , eine exakte Fachkräftebedarfsprognose für den Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung oft nicht möglich. Dazwischen liegen oftmals mehr als dreieinhalb Jahre. Druck: Anker-Druck Bremen