BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/237 Landtag (zu Drs. 19/182) 19. Wahlperiode 12.01.2016 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Ausschöpfung der ESF- und EFRE-Mittel im Bundesland Bremen Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 12. Januar 2016 „Ausschöpfung der ESF- und EFRE-Mittel im Bundesland Bremen“ (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 01.12.2015) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Die Nutzung der Mittel aus den europäischen Strukturfonds, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), ist für das Land Bremen von hoher Bedeutung. Für die Förderperiode 2007-2013 standen dem Land Bremen maximal 89 Mio. Euro aus dem ESF und 142 Mio. Euro aus dem EFRE zu, insgesamt also 231 Mio. Euro für 7 Jahre. Die Zuweisung der EU-Mittel steht unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission die getätigten Ausgaben als erstattungsfähig anerkennt. Derzeit ist der Mittelfluss von der EU nach Bremen gestoppt, was beim Beschluss der Haushaltssperre durch den Senat als Haushaltsrisiko in Höhe von 17 Mio. Euro für 2015 eingestuft wurde. Der tatsächliche Verlustausfall aus der Förderperiode 2007-2013 kann aber auch höher liegen. Möglich ist auch, dass die EU bereits für die Förderperiode 2007-2013 angewiesene Mittel zurückfordert bzw. bei der Anweisung von Mitteln der Förderperiode 2014-2020 verrechnet. Die Anforderungen der EU für die Anerkennung der Ausgaben sind zweifelsohne kompliziert und verändern sich immer wieder. Andererseits stellt sich für alle Bundesländer, die ESF- und EFRE-Mittel erhalten, in gleicher Weise die Notwendigkeit, sich umfassend und rechtzeitig auf diese Anforderungen einzustellen. Daher ist für die Bewertung der Situation auch bedeutsam, ob Bremen einen deutlich niedrigeren Anteil von den maximal möglichen EU-Mittel erzielt als andere Bundesländer, oder einen deutlich niedrigeren Anteil als in der vorherigen Förderperiode 2000-2006. Maßgeblich dafür, sich auf diese Anforderungen einzustellen, sind u.a. eine ausreichende Personalausstattung und effiziente Strukturen, um alle Beteiligte einschließlich der Projektträger so früh wie möglich, so umfassend wie möglich und so handhabbar wie möglich über die einzuhaltenden Bedingungen zu informieren. Eine nähere Einschätzung und Bewertung der Probleme bei der Umsetzung der ESF- und EFRE-Mittel ist von großer Bedeutung, da die neue Förderperiode 2014-2020 bereits begonnen hat und hier unter Umständen in den Verwaltungsstrukturen dringend nachgebessert werden muss. Wir fragen den Senat: (bitte jeweils getrennt nach ESF und EFRE beantworten) 1. Wieviel von den 89 Mio. ESF und 142 Mio. EFRE, die Bremen für die Förderperiode 2007-2013 zustanden, hat Bremen bis heute erhalten? Wieviel davon ist von der EU bereits definitiv als erstattungsfähige Ausgaben anerkannt worden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2. Wie viele der Bremen in der Förderperiode 2007-2013 maximal zustehenden Mittel des ESF und des EFRE sind bis heute verausgabt worden? Sind dabei auch die entsprechenden Kofinanzierungsmittel bereits verausgabt worden? 2 3. Wie viele der Bremen in der Förderperiode 2007-2013 zustehenden Mittel des ESF und des EFRE stehen den Trägern noch als Erstattung zu? 4. Geht der Senat noch davon aus, die Summe, die Bremen für die Förderperiode 2007- 2013 zustand, vollständig zu realisieren? Wenn ja, bis wann wird das erfolgt sein? Wenn nicht, in welchem Umfang werden Verluste aus dieser Förderperiode abzuschreiben sein? 5. Wie viele der ESF- und EFRE-Mittel, die Bremen für die Förderperiode 2000-2006 maximal zustanden, hat Bremen seinerzeit tatsächlich als erstattungsfähige Ausgaben erhalten? 6. Wie viele ESF- und EFRE-Mittel hat Bremen für die Förderperiode 2014-2020 bereits von der EU erhalten? Wie viel davon ist bereits ausgegeben worden? Sind dabei auch die entsprechenden Kofinanzierungsmittel bereits verausgabt worden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 7. Wie würde sich der aktuelle Verlustvortrag, der im Controlling für die Produktpläne Arbeit und Wirtschaft genannt wurde, darstellen, wenn keine Verrechnung mit Vorschüssen aus der neuen Förderperiode 2014-2020 vorgenommen würde? 8. Was genau bedeutet die n+2-Regelung? Was bedeutet das für die Abrechnung Bremens gegenüber der EU? 9. In den EU-Jahresberichten anderer Bundesländer wird mehrfach darauf hingewiesen, dass Mittel aufgrund der n+2-Regelung verfallen sind. Ist dies in Bremen in der Förderperiode 2007-2013 bereits geschehen und wenn ja, in welchem Umfang? 10. Aus welchem Haushaltsposten wurden bislang bereits verausgabte ESF- oder EFRE- Mittel, für die keine Erstattungsaussicht mehr besteht, gedeckt? 11. In welchem Umfang müssen verausgabte Mittel der Förderperiode 2007-2013 jetzt bereits abgeschrieben werden? Wenn ja, warum ist das bislang nicht so dargestellt worden? 12. Bis wann spätestens kann Bremen Mittel der alten Förderperiode 2007-2013 noch bei der EU zur Erstattung einreichen, und zu welchem Zeitpunkt wird der Senat der Deputation und der Bürgerschaft eine abschließende Bilanzierung der Förderperiode vorlegen? 13. Welche Beanstandungen wurden (seit Beginn der Förderperiode 2007-2013) seitens der EU bislang gegenüber Bremen erhoben? Wann war das jeweils und in welchen Dokumenten war es niedergelegt? Konnten diese Beanstandungen seither ausgeräumt werden? Durch welche Maßnahmen? 14. In welchem Ausmaß sind Rückstände bei der Abrechnung und Erstattung der verausgabten ESF- und EFRE-Mittel auf Personalmangel zurückzuführen? Wenn ja, in welchen Bereichen? 15. Sind alle Stellen in den drei Verwaltungseinheiten des Landes für die ESF- und EFRE- Umsetzung (Verwaltungsbehörde, Prüfbehörde und zwischengeschaltete Stelle) derzeit besetzt? Welche Vakanzen gab es in diesem Jahr? Wie sieht die Perspektive hinsichtlich Vakanzen für 2016 aus? 16. Durch welche Strukturen und Personalausstattung wird in Bremen gewährleistet, dass alle Beteiligten, einschließlich der Träger, frühzeitig, aktuell, umfassend und handhabbar über die einzuhaltenden Bedingungen bei der Verwendung der EU-Mittel informiert werden? 3 17. Wie hat sich der Bearbeitungsrückstau im Bereich der EU-Mittel, der laut Deputationsberichten bereits bei der Eingliederung der bremer und bremerhavener arbeit gmbh (bba) in das Ressort bestand, seither entwickelt? 18. Welche Informationen hat der Senat über den Stand anderer Bundesländer bezüglich Ausschöpfungsgrad, Erstattungs-Ausfällen und Rückstau im Bearbeitungsprozess? Geht der Senat davon aus, dass der Ausschöpfungsgrad, den Bremen in der Förderperiode 2007-2013 erzielen wird, sich auf dem Durchschnitt der anderen Bundesländer bewegen wird? 19. Wie wird der Erfahrungsaustausch unter den Bundesländern organisiert? 20. Welche Maßnahmen hat der Senat bislang ergriffen, um zu verhindern, dass sich Probleme in der bereits laufenden neuen Förderperiode 2014-2020 fortsetzen? 21. Bis wann müssen im Rahmen der neuen Förderperiode 2014-2020 die ersten Mittelabrechnungen erfolgen (und in welcher Höhe), um keine Mittel zu verlieren?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Abrechnung der ESF- und EFRE-Programme birgt Haushaltsrisiken hinsichtlich des Zeitpunkts der Mittelüberweisungen durch die KOM an das Land Bremen. Aufgrund der Abrechnungsverfahren werden erwartete Einnahmen im Haushalt gegenüber den ursprünglichen Planungen voraussichtlich nur zeitverzögert erfolgen. Der Senat geht aktuell nicht von einem Verlust von Mitteln im ESF- und im EFRE- Programm, angesichts der zwischen dem Land und der KOM besprochenen Sachstände aus. Nicht abrechnungsfähige Ausgaben, die in den EU-Programmen getätigt wurden, sollen durch abrechnungsfähige Ausgaben, die in der Vergangenheit außerhalb der EU-Programme getätigt wurden, in gleicher Höhe ersetzt werden, sodass alle EU-Mittel, die das Land verausgabt hat, von der KOM auch tatsächlich erstattet werden. Davon unbenommen sind die noch nicht abgeschlossenen Prüfungen von Einzelvorhaben, bei denen es zu Mittelrückforderungen an Projektumsetzende kommen kann, wenn diese gegen Regelungen der Landeshaushaltsordnung oder andere rechtliche nationale Vorschriften verstoßen haben sollten. 1. Wieviel von den 89 Mio. ESF und 142 Mio. EFRE, die Bremen für die Förderperiode 2007-2013 zustanden, hat Bremen bis heute erhalten? Wieviel davon ist von der EU bereits definitiv als erstattungsfähige Ausgaben anerkannt worden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort zu Frage 1: Die Zahlungen der Europäischen Kommission erfolgten in folgendem Umfang: Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 ESF 1.781.094,84 2.671.642,26 17.246.043,66 18.381.210,51 0,00 EFRE 2.840.132,62 4.260.198,93 23.370.686,03 18.711.512,03 33.719.210,22 4 Jahr 2012 2013 2014 2015 Summe ESF 0,00 22.923.873,38 2.515.360,18 0,00 65.519.224,83 EFRE 9.474.670,89 13.252.872,88 0,00 0,00 109.179.449,37 Hinweise zur Erläuterung: Im Jahr 2011 und 2012 erfolgten im ESF keine Mittelüberweisungen der KOM wegen eines laufenden sog. Follow-Up-Verfahrens einer KOM-Prüfung; im Jahr 2015 konnte aus diesem Grund kein Zahlungsantrag bei der KOM gestellt werden. Im EFRE wurde in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund der laufenden Verfahren keine Auszahlung von Mitteln beantragt. Eine definitive Anerkennung von Ausgaben erfolgt erst mit Annahme des Restzahlungsantrages, der bis zum 31.03.2017 eingereicht wird. Ein fixer Zeitpunkt zur Anerkennung der Ausgaben als förderfähig ist im Verfahren nicht vorgesehen. Die EU-Kommission kann bis drei Jahre nach der Schlusszahlung Prüfungen vornehmen und Korrekturen vornehmen. Daher ist eine endgültige Bestätigung der entstandenen Ausgaben frühestens im Jahr 2020 möglich. 2. Wie viele der Bremen in der Förderperiode 2007-2013 maximal zustehenden Mittel des ESF und des EFRE sind bis heute verausgabt worden? Sind dabei auch die entsprechenden Kofinanzierungsmittel bereits verausgabt worden? Antwort zu Frage 2: ESF: Zum Stichtag 30.11.2015 sind alle im Rahmen des ESF-Programms geplanten Mittel vollständig bewilligt. Davon sind aktuell an Zuwendungsempfangende ausgezahlt worden: 75.954.397,86 Euro für Projekte sowie 3,6 Mio. Euro für die sog. „Technische Hilfe“. Es konnten viel mehr Mittel für die Kofinanzierung der ESF-Mittel eingesetzt werden als im Operationellen Programm mit der KOM vereinbart wurden: Die sogenannten „Kofinanzierungsmittel“ bestehen beim ESF überwiegend aus Bundesmitteln der Agentur für Arbeit und der Jobcenter (anteiliges Arbeitslosengeld II bei SGB-II-Beziehenden oder vom Jobcenter an die Träger erstattete Mittel aus dem Eingliederungstitel wie z.B. für Maßnahmen aus § 16e SGB II), aus betrieblichen Freistellungskosten (bei Maßnahmen für Beschäftigte) oder aus Eigenmitteln und Einnahmen der Zuwendungsempfänger sowie ergänzende Förderungen anderer senatorischer Behörden und des Magistrats Bremerhaven sowie ergänzenden Förderungen des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Als Kofinanzierung der durchgeführten ESF-Projekte (ohne „technische Hilfe“) konnte eine Summe in Höhe von 151.234.515 Euro aufgebracht werden. EFRE: Zum Jahresende 2015 werden die Programmmittel des EFRE-Programms inklusive der nationalen Kofinanzierung voraussichtlich komplett eingesetzt sein. Die nationale Kofinanzierung setzt sich dabei im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln, aber auch privaten Mitteln von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. 5 3. Wie viele der Bremen in der Förderperiode 2007-2013 zustehenden Mittel des ESF und des EFRE stehen den Trägern noch als Erstattung zu? Antwort zu Frage 3: Zum Stichtag 30.11.2015 sind noch folgende offene Zahlungen, die nach Prüfung der von den Trägern einzureichenden Verwendungsnachweise maximal ausgezahlt werden können: ESF: 9.607.968,97 Euro (11,2% der Festlegungen) Inwieweit sich jeweils die maximale Höhe tatsächlich realisiert, hängt von den Prüfergebnissen der Verwendungsnachweise ab. Erfahrungsgemäß liegen die tatsächlichen Zahlungen im Mittelwert um 5% unter dieser Summe. EFRE: Die Daten zu den Auszahlungen auf Basis der Projektabschlüsse sind derzeit noch nicht ausgewertet und liegen noch nicht in allen Projekten vor. Aufgrund der Vorgabe die Projekte bis zum Jahresende 2015 abzurechnen, müssen die allermeisten Zahlungen an die Begünstigten bereits erfolgt sein. 4. Geht der Senat noch davon aus, die Summe, die Bremen für die Förderperiode 2007-2013 zustand, vollständig zu realisieren? Wenn ja, bis wann wird das erfolgt sein? Wenn nicht, in welchem Umfang werden Verluste aus dieser Förderperiode abzuschreiben sein? Antwort zu Frage 4: ESF: Der Senat geht davon aus, dass die Summe, die dem Land Bremen im Rahmen des ESF-OP 2007-2013 zusteht, auch von der KOM erhalten wird. Die Realisierung wird vollständig mit Annahme der Abschlussunterlagen bis 31.03.2018 und nach Abschluss deren Prüfung durch die KOM erfolgen (siehe auch Frage 1). EFRE: Der Senat geht aktuell davon aus, dass die Summe, die dem Land Bremen im Rahmen des EFRE-OP 2007-2013 genehmigt wurde, auch von der KOM ausgezahlt wird. Zu den zeitlichen Abläufen siehe auch Frage 1. Der Senat geht davon aus, dass keine Verluste in den besagten EU-Programmen auftreten werden. Es wird von einer zeitlichen Verzögerung der Mittelüberweisungen an das Land ausgegangen. 5. Wie viele der ESF- und EFRE-Mittel, die Bremen für die Förderperiode 2000-2006 maximal zustanden, hat Bremen seinerzeit tatsächlich als erstattungsfähige Ausgaben erhalten? Antwort zu Frage 5: ESF: Das Land Bremen hat in der Förderperiode bis 2006 den ESF in einem Einheitlichen Programm mit dem Bund und den westlichen Bundesländern gemeinsam umgesetzt. Dadurch konnte das Land durch eine Mittelverschiebung zwischen den Beteiligten seine ursprünglich geplanten ESF-Mittel von 90 Mio. Euro auf 138 Mio. Euro aufstocken. Von den insgesamt bewilligten ESF-Mitteln in Höhe von 138.364.756,42 Euro sind bis zum 30.11.2015 138.188.511,76 Euro ans Land von der KOM ausbezahlt worden. Der offene Betrag von 176.244,66 6 Euro ergibt sich aus Insolvenzverfahren, die zum Zeitpunkt der Abrechnung der Förderperiode noch nicht abgeschlossen waren. Da diese inzwischen beendet sind, hat Bremen bei der Europäischen Kommission die Beteiligung des ESF an den nicht wiedereinziehbaren Kosten beantragt. Die Mittel sind bei der Kommission noch gebunden, eine Entscheidung und Auszahlung der Kommission steht noch aus, da diese im Rahmen der Abrechnung mit dem Bund und den anderen westlichen Ländern, die an dem Einheitlichen Programm beteiligt waren, erfolgen muss EFRE: Die zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel in der Förderperiode 2000-2006 in Höhe von 116.137.961 Euro wurden vollständig von der EU ausgezahlt. Hinzu kommen EU-Mittel aus der Gemeinschaftsinitiative URBAN II für Bremerhaven in Höhe von 10.088.827 Euro. Auch diese Mittel wurden vollständig von der EU erstattet. 6. Wie viele ESF- und EFRE-Mittel hat Bremen für die Förderperiode 2014-2020 bereits von der EU erhalten? Wie viel davon ist bereits ausgegeben worden? Sind dabei auch die entsprechenden Kofinanzierungsmittel bereits verausgabt worden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort zu Frage 6: Die Zahlungen der Europäischen Kommission für die Förderperiode 2014 – 2020 erfolgten bisher in folgendem Umfang: Jahr 2014 2015 Summen ESF 715.917,20 715.917,20 1.431.834,40 EFRE 968.400,70 968.400,70 1.936.801,40 Dabei handelt es sich um Vorschusszahlungen. Ein erster Zwischenzahlungsantrag kann erst nach Abschluss der Designierungsprüfung (Prüfung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das jeweilige Programm) gestellt werden. ESF: Zum Stichtag 30.11.2015 sind 2.388.323,48 Euro ESF-Mittel ausgezahlt worden. (Zur Kofinanzierung siehe die Antwort auf Frage 2.) EFRE: Eine Liste der bereits beschlossenen Projekte wird der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und dem Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig vorgelegt. Ausgewertete Daten zu den in den Projekten ausgezahlten Mitteln liegen der EFRE-Verwaltungsbehörde noch nicht vor. 7. Wie würde sich der aktuelle Verlustvortrag, der im Controlling für die Produktpläne Arbeit und Wirtschaft genannt wurde, darstellen, wenn keine Verrechnung mit Vorschüssen aus der neuen Förderperiode 2014-2020 vorgenommen würde? Antwort zu Frage 7: ESF: Der Verlustvortrag für das ESF-Programm 2007 – 2013 beträgt im Produktplan 31 Arbeit 13,8 Mio. Euro (Stand 2015). 7 EFRE: Der aktuelle Verlustvortrag für das EFRE-Programm 2007-2013 beträgt für den Produktplan 71 Wirtschaft 10,5 Mio. Euro. Verrechnungen mit den Vorschüssen für die Förderperiode 2014 – 2020 sind hier nicht berücksichtigt. 8. Was genau bedeutet die n+2-Regelung? Was bedeutet das für die Abrechnung Bremens gegenüber der EU? Antwort zu Frage 8: Die in Artikel 93 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 festgelegte sogenannte "n+2- Regel" besagt, dass die in den einzelnen Jahrestranchen des jeweiligen Programms gebundenen EU-Mittel spätestens bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung verausgabt sein müssen, damit die Mittelbindung nicht von der EU-Kommission wieder zurückgenommen wird und somit diese Mittel dem Land verloren gehen. Entsprechend muss das Land Bremen Zahlungsanträge einreichen, aus denen sich pro Jahr jeweils die Gesamtausgaben entsprechend der Jahrestranchen ergeben. Für die Förderperiode 2014 – 2020 gilt eine n+3 Regelung. 9. In den EU-Jahresberichten anderer Bundesländer wird mehrfach darauf hingewiesen, dass Mittel aufgrund der n+2-Regelung verfallen sind. Ist dies in Bremen in der Förderperiode 2007-2013 bereits geschehen und wenn ja, in welchem Umfang? Antwort zu Frage 9: Dies ist im Land Bremen nicht geschehen. Alle Mittelanforderungen wurden für beide Programme rechtzeitig und in ausreichender Höhe bei der KOM gestellt. 10. Aus welchem Haushaltsposten wurden bislang bereits verausgabte ESF- oder EFRE-Mittel, für die keine Erstattungsaussicht mehr besteht, gedeckt? Antwort zu Frage 10: Projekte für die es keine Erstattungsaussicht gibt, werden durch solche mit Erstattungsaussichten, die bisher außerhalb der EU-Programme umgesetzt wurden, ersetzt, sodass keine Haushaltsposten für nicht erstattungsfähige EU-Mittel notwendig sind. 11. In welchem Umfang müssen verausgabte Mittel der Förderperiode 2007-2013 jetzt bereits abgeschrieben werden? Wenn ja, warum ist das bislang nicht so dargestellt worden? Antwort zu Frage 11: Zum jetzigen Zeitpunkt müssen keine Mittel für das ESF- und das EFRE-Programm abgeschrieben werden. 8 12. Bis wann spätestens kann Bremen Mittel der alten Förderperiode 2007-2013 noch bei der EU zur Erstattung einreichen, und zu welchem Zeitpunkt wird der Senat der Deputation und der Bürgerschaft eine abschließende Bilanzierung der Förderperiode vorlegen? Antwort zu Frage 12: Die Mittel für das ESF- und das EFRE-Programm müssen bis spätestens 31.03.2017 gegenüber der EU-Kommission abgerechnet werden. Die Abschlussunterlagen werden den erreichten Stand umfassend aufbereiten. Eine weitere Bilanz ist nach Prüfung der Unterlagen durch die Kommission und Auszahlung des Restbetrages möglich. Die Prüfung der Kommission hat standardmäßig innerhalb von fünf Monaten zu erfolgen. Aber auch dieser erreichte Zwischenstand steht unter dem Vorbehalt, dass es aufgrund von Prüfungen der EU-Organe innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung des Schlussbetrages zu Korrekturen kommen kann. 13. Welche Beanstandungen wurden (seit Beginn der Förderperiode 2007-2013) seitens der EU bislang gegenüber Bremen erhoben? Wann war das jeweils und in welchen Dokumenten war es niedergelegt? Konnten diese Beanstandungen seither ausgeräumt werden? Durch welche Maßnahmen? Antwort zu Frage 13: ESF: Die Kommission hat im Wesentlichen die Folgenden größeren Beanstandungen im Rahmen ihrer Überprüfung festgestellt: a) Im Jahr 2011 wurde beanstandet, dass für eingesetztes Projektpersonal nicht im ausreichenden Umfang Stundennachweise vorlagen, aus denen die Projektzuordnung zweifelsfrei hervorging. Diese Beanstandungen konnten mit einem Aktionsplan ausgeräumt werden. Die ESF-Zuwendungsempfänger haben nachträglich Belege und Erklärungen über die Tätigkeit der Beschäftigten vorgelegt und führen seither einheitliche detaillierte Stundennachweise für das geförderte Personal. b) Im Jahr 2013 wurde beanstandet, dass sogenannte „Prüfpfade“ nicht durchgehend unterjährig vorhanden waren, d.h., dass bei Projekten die abgerechneten Aufwüchse zwischen den Zahlungsanträgen nicht ausreichend dargestellt wurden. c) Weiterhin wurde beanstandet, dass die ESF-Prüfbehörde nicht in ausreichendem Maße sog. cross-checks der abgerechneten Personalkosten (bspws. Abgleich der Kosten für Personal mit Stundenaufzeichnungen, Krankheitstagen und Tätigkeitsnachweisen) vorgenommen habe, sondern sich zu sehr auf Prüfungen der zwischengeschalteten Stelle und Angaben der Zuwendungsempfänger stützte. d) In 2015 wurde infolge einer Verschärfung des Prüfansatzes der ESF-Prüfbehörde durch die ESF-Prüfbehörde beanstandet, dass die Anwesenheit von Teilnehmenden in ESF-Projekten nicht tagesgenau nachgewiesen wurde und dass somit die Prüfung der zwischengeschalteten Stelle nicht ausreichend war. Die Abstellung der Prüffeststellungen wurde von der ESF-Verwaltungsbehörde gegenüber der KOM in einem Aktionsplan umgesetzt, wobei entsprechende Veränderungen für zukünftige Förderungen der ESF-Förderperiode 2014-2020 im Verwaltungs- und Kontrollsystem definiert wurden. Der Abschluß dieser Arbeiten ist im Rahmen der Designierungsprüfung im Jahr 2016 geplant. 9 EFRE: Die Kommission hat bei einem Informationsbesuch in Bremen Anfang 2014 einzelne Vergaben geprüft und dabei festgestellt, dass Vergabeprüfungen nicht hinreichend dokumentiert und zum Teil fehlerhaft waren. Die Prüfbehörde wurde daraufhin von der Kommission aufgefordert, die Vergaben stichprobenhaft zu überprüfen. Eine schriftliche Mitteilung der Kommission dazu liegt nicht vor. Die Prüfungen der Prüfbehörde ergaben bezogen auf die geprüften Vergaben eine Fehlerquote von 4,87 %. Daraufhin wurde ein Aktionsplan von der EFRE- Verwaltungsbehörde umgesetzt und ein umfassendes System zur Prüfung der Vergaben mit Qualifizierungsmaßnahmen, Handlungsanleitungen, Checklisten und eigenen Kontrollen aufgebaut. Damit konnte die Intensität und Qualität der Vergabeprüfungen wesentlich verbessert werden. Eine Bestätigung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen durch die Prüfbehörde steht noch aus. Weitere Beanstandungen gehen auf Prüfungen der Prüfbehörde von Vorhaben oder Systemen zurück. Feststellungen bezogen sich auf die Nachvollziehbarkeit der gemeldeten Ausgaben (Prüfpfad), die Abstimmung und Anwendung der Projektauswahlkriterien oder die Abrechnung von Personalkosten in den Projekten. Die Kommission hat hierauf im weiteren Verlauf Bezug genommen. Da die Projekte zum Zeitpunkt der Prüfungen bereits weitgehend umgesetzt waren und keine neuen Projekte mehr auf den Weg gebracht wurden, ergeben sich Auswirkungen in erster Linie auf die Aufstellung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das EFRE- Programm des Landes Bremen 2014-2020. Das neue System muss noch durch die Prüfbehörde im Rahmen der Designierungsprüfung bestätigt werden. 14. In welchem Ausmaß sind Rückstände bei der Abrechnung und Erstattung der verausgabten ESF- und EFRE-Mittel auf Personalmangel zurückzuführen? Wenn ja, in welchen Bereichen? Antwort zu Frage 14: Die Bearbeitung von EU-geförderten Projekten ist mit einem vergleichsweise hohen und steigenden Aufwand verbunden. Die Ansprüche an die Dokumentation gehen oftmals über die Anforderungen bei der Umsetzung nationaler Projekte hinaus. Angesichts der in allen öffentlichen Verwaltungsbereichen notwendigen Einsparerfordernisse und der zunehmenden Arbeitsverdichtung stellt die Umsetzung der EU-Projekte für die allermeisten Stellen eine besondere Herausforderung dar. Die aktuellen Rückstände ergeben sich wesentlich aus der zweijährigen Überschneidung zweier EU-Förderperioden. Während die eine abgerechnet werden muss, müssen für die andere alle neuen Projekte bearbeitet werden. Hinzu kommen neue Prüfanforderungen durch die KOM. Die Frage der Personalausstattung spielt dabei naturgemäß eine Rolle. Insbesondere im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle für den ESF hat es nennenswerte und teilweise auch lang andauernde Vakanzen gegeben, die zu einem Aufbau von Rückständen geführt haben. Diese wurden durch den Einsatz von einem externen Wirtschaftsprüfer sowie durch die befristete Einstellung von zusätzlichem Personal (siehe Frage 15) bereits zu einem Teil abgebaut. 10 15. Sind alle Stellen in den drei Verwaltungseinheiten des Landes für die ESF- und EFRE-Umsetzung (Verwaltungsbehörde, Prüfbehörde und zwischengeschaltete Stelle) derzeit besetzt? Welche Vakanzen gab es in diesem Jahr? Wie sieht die Perspektive hinsichtlich Vakanzen für 2016 aus? Antwort zu Frage 15: ESF: Im Laufe der Förderperiode 2007-2013 wurden die Personalstellen bei der – ESF-Bescheinigungsbehörde auf Anforderung der KOM von 0,5 auf 1,26 Stellen aufgestockt. Alle Stellen sind dort besetzt. Bei der ESF-Verwaltungsbehörde ist eine Stelle wg. Elternzeit aktuell temporär vakant, deren Vakanz kurzfristig durch Teilzeitelternzeit behoben werden kann. Bei der Zwischengeschalteten Stelle des ESF wurde für eine Prüfgruppe temporär Personal im Umfang von durchschnittlich 6,5 zusätzlichen Stellen aufgebaut. Angesichts der Personalfluktuation besteht bei der Zwischengeschalteten Stelle eine durchschnittliche Vakanz von 6 Vollzeitstellen (von ca. 30 Stellen in der Stammbelegschaft), die im Jahr 2016 voraussichtlich geringer sein wird. EFRE: Derzeit sind die vorhandenen Stellen in der EFRE-Bescheinigungsbehörde vollständig besetzt. . In der EFRE-Verwaltungsbehörde sind aktuell zwei Stellen nicht besetzt. Die Verfahren zur Besetzung der offenen Stellen wurden eingeleitet. Es wird angestrebt, die Stellen im ersten Quartal 2016 zu besetzen. ESF-/EFRE-Prüfbehörde: Im Laufe der Förderperiode 2007-2013 wurden die Personalstellen bei der ESF-Prüfbehörde auf Anforderung der KOM von 1,9 auf inzwischen 4,7 Stellen aufgestockt. Mit Übergang der Prüfbehörde zur Senatorin für Finanzen wurde eine weitere vakante Stelle zum 01.01.2016 sofort besetzt. Eine halbe Stelle wird im Wege der Ausschreibung kurzfristig besetzt werden. In 2016 wird bei der Bescheinigungsbehörde eine ¾ Stelle frei. Eine rechtzeitige Besetzung dieser Stelle ist geplant und in Vorbereitung. Außerdem wird geplant, die Bescheinigungsbehörde in 2016 noch mit einer weiteren Stelle aufzustocken. Auch bei den zwischengeschalteten Stellen (Fachreferate in den drei beteiligten Ressorts) sowie bei den beteiligten Wirtschaftsförderungseinrichtungen sind im Verlauf der Programmumsetzung krankheits- und fluktuationsbedingte Vakanzen aufgetreten. Es wurde versucht, diese umgehend auszugleichen. In einzelnen Fällen hat dies aufgrund der schwierigen Haushaltssituation längere Zeit in Anspruch genommen. 16. Durch welche Strukturen und Personalausstattung wird in Bremen gewährleistet, dass alle Beteiligten, einschließlich der Träger, frühzeitig, aktuell, umfassend und handhabbar über die einzuhaltenden Bedingungen bei der Verwendung der EU-Mittel informiert werden? Antwort zu Frage 16: ESF: Soweit die einzuhaltenden Bedingungen bei den ESF-Behörden des Landes bekannt sind (und nicht erst im Zuge von Systemprüfungen oder Vorhabenkontrollen der EU-Kommission nachträglich bekannt gemacht werden), erfolgt die Information der ESF-Träger über die Veröffentlichung auf der Website der zwischengeschalteten Stelle. Zukünftig sollen alle relevanten inhaltlichen und rechtlichen Förderinformationen in einem sog. ESF-Handbuch, das auf der ESF-Website des 11 Landes veröffentlich wird, gebündelt werden. Außerdem werden auch weiterhin alle darüber hinausgehenden Informationen über die Website esf-bremen.de, in den monatlichen Informationsveranstaltungen „Europa nach Tisch“ sowie weitere Schulungsveranstaltungen für die ESF-Träger transportiert. Neue Bedingungen, die sich im Laufe der Programmumsetzung ergeben, werden kurzfristig auf den beschriebenen Wegen vermittelt. Für die mit der Sachbearbeitung betrauten Mitarbeiter/-innen der Zwischengeschalteten Stelle finden regelmäßig Informationen und Schulungen statt. EFRE: Die Aufbereitung der Anforderungen erfolgt im EFRE-Programm durch die EFRE-Verwaltungsbehörde und die zwischengeschalten Stellen in den Ressorts. In vielen Fällen, so z. B. bei der Umsetzung von zahlreichen Richtlinien, sind auch die im Auftrag der Verwaltung tätigen Wirtschaftsförderungseinrichtungen im Land Bremen (WFB, BAB, BIS) dafür zuständig die notwendigen Anforderungen an die Begünstigten zu vermitteln und auf deren Einhaltung zu achten. Die aktuellen Informationen zur Umsetzung der Förderungen werden über die Website www.efre-bremen.de in der Form eines elektronischen Handbuchs zur Verfügung gestellt. Dieses ist bereits in Teilen online verfügbar und wird kontinuierlich ergänzt / aktualisiert. Die beteiligten Stellen werden fortlaufend von der Verwaltungsbehörde über die Verfahrensanforderungen informiert. Zudem werden Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für die beteiligten Stellen durchgeführt. 17. Wie hat sich der Bearbeitungsrückstau im Bereich der EU-Mittel, der laut Deputationsberichten bereits bei der Eingliederung der bremer und bremerhavener arbeit gmbh (bba) in das Ressort bestand, seither entwickelt? Antwort zu Frage 17: Bei der Integration der bba in die Abteilung Arbeit bestand ein Arbeitsrückstand, der sich auf notwendige Prüfungen bezieht. Dieser Rückstand konnte größtenteils abgebaut werden, indem ein Teil der Prüftätigkeiten an einen externen Dienstleister vergeben und ein Prüfteam mit einer externen Beraterin gebildet und personell verstärkt wurde. Die Abrechnung der ESF-Förderperiode 2007-2013 erfolgt planmäßig und fristgerecht gegenüber der KOM, wobei es aufgrund zwischenzeitlicher erneuter Prüffeststellungen durch die KOM und die Prüfbehörde bei einzelnen Projekten zu teilweise erheblichen Abrechnungsverzögerungen kommen kann. 18. Welche Informationen hat der Senat über den Stand anderer Bundesländer bezüglich Ausschöpfungsgrad, Erstattungs-Ausfällen und Rückstau im Bearbeitungsprozess? Geht der Senat davon aus, dass der Ausschöpfungsgrad, den Bremen in der Förderperiode 2007-2013 erzielen wird, sich auf dem Durchschnitt der anderen Bundesländer bewegen wird? Antwort zu Frage 18: ESF: Der Senat geht aufgrund seiner Informationen davon aus, dass die planmäßige und fristgerechte Abrechnung des ESF-Programms gegenüber der KOM und die erwartete komplette Mittelausschöpfung dem Sachstand der anderen ESF-Programme im Mitgliedstaat entsprechen. 12 EFRE: Zu dem aktuellen Stand in den Bundesländern lassen sich keine konkreten Aussagen treffen. Die entsprechenden Angaben werden nicht nach einem einheitlichen Maßstab veröffentlicht. Eine Aussage dazu, wie sich Bremen im Feld der anderen Bundesländer mit Blick auf die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel einordnet, ist daher grundsätzlich schwierig. 19. Wie wird der Erfahrungsaustausch unter den Bundesländern organisiert? Antwort zu Frage 19: ESF: Die ESF-Verwaltungsbehörden der Bundesländer und des Bundes treffen sich mindestens zweimal jährlich unter Einbezug der zuständigen KOM-Dienststelle zum Erfahrungsaustausch. Hinzu kommen zwei jährliche Treffen aller ESF- Verwaltungsbehörden des Mitgliedstaates auf Einladung der KOM. Daneben bestehen anlassbezogen temporäre Arbeitsgruppen der ESF-Verwaltungsbehörden. EFRE: Der EFRE-Erfahrungsaustausch mit den anderen Bundesländern ist in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen organisiert. Dazu gehören regelmäßige Treffen (etwa quartalsweise) der Verwaltungsbehörden aller Bundesländer mit VertreterInnen der zuständigen Bundesministerien und diverse Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen wie z. B. Aufstellung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme oder zur Einführung und Umsetzung der Anforderungen zur elektronischen Förderabwicklung (eCohesion). Auch die Prüfbehörden und die Bescheinigungsbehörden der Länder treffen sich regelmäßig unter Beteiligung des Bundes, um sich zu den anstehenden Fragen und Aufgaben abzustimmen. Zudem gibt es seit Kurzem einen gemeinsamen Arbeitskreis der Prüfbehörden, der Bescheinigungsbehörden und der Verwaltungsbehörden der Länder, der sich zu übergeordneten Fragen berät und an dem Bremen beteiligt ist. 20. Welche Maßnahmen hat der Senat bislang ergriffen, um zu verhindern, dass sich Probleme in der bereits laufenden neuen Förderperiode 2014-2020 fortsetzen? Antwort zu Frage 20: Die ESF-Verwaltungsbehörde hat mit einem Aktionsplan die von der KOM und Prüfbehörde aufgezeigten Probleme bearbeitet und abgestellt. Sofern dies erforderlich war, wurde das Verwaltungs- und Kontrollsystem des ESF ergänzt und verändert. Außerdem wurde und wird das IT-System des ESF ergänzt. EFRE: Die EFRE-Verwaltungsbehörde hat ebenfalls mit einem Aktionsplan die von der KOM und der Prüfbehörde aufgezeigten Probleme in der Förderperiode 2007-2013 bearbeitet und die Voraussetzungen geschaffen, dass diese Fehler künftig nicht mehr auftreten. Im EFRE-Programm 2014-2020 werden die Verwaltungs- und Kontrollsysteme neu aufgestellt. Dabei soll die Zahl der beteiligten zwischengeschalteten Stellen stark reduziert werden. Die beteiligten Stellen werden in enger Kooperation mit der EFRE-Verwaltungsbehörde an der verwaltungsseitigen Umsetzung der Projekte arbeiten. Ein Augenmerk wird auf die fortlaufende Schulung und Qualifikation der beteiligten Personen gelegt. 13 Es wird zudem gemäß den Anforderungen der EU eine erweiterte elektronische Datenerfassung und -pflege geben. Hierfür sind umfassende technische Anpassungen erforderlich. Diese werden ebenfalls die Fehleranfälligkeit der Systeme weiter verringern, z. B. dadurch, dass Daten nur einmalig erfasst und elektronisch weitergegeben werden. 21. Bis wann müssen im Rahmen der neuen Förderperiode 2014-2020 die ersten Mittelabrechnungen erfolgen (und in welcher Höhe), um keine Mittel zu verlieren?“ Antwort zu Frage 21: In der Förderperiode 2014-2020 gilt eine n+3-Regelung. Diese ist inhaltlich analog zur n+2-Regelung angelegt (siehe Frage Nr. 8). Der Unterschied besteht darin, dass die Jahrestranchen nun erst nach drei Jahren mit Ausgaben gegenüber der EU-Kommission, also erstmals bis zum 31.12.2017, belegt werden müssen. Auf Grundlage der neu geltenden n+3 Regelung müssen zum 31.12.2017 Gesamtausgaben in Höhe von 19.258.968,00 Euro (für das ESF-OP) und 25.087.043 Euro (für das EFRE-OP) gegenüber der Europäischen Kommission nachgewiesen sein. Drs-19-237 VB Ausschöpfung der ESF- und EFRE-Mittel im Bundesland Bremen 20160112_1_KA Ausschöpfung der ESF- und EFRE-Mittel