BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/240 Landtag 19. Wahlperiode 12.01.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Zwangsvollstreckungen im Land Bremen Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 8. Dezember 2015 „Zwangsvollstreckungen im Land Bremen“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „In Bremen ist die zentrale Vollstreckungsstelle beim Finanzamt Bremen-Nord angesiedelt. Sie ist für die zwangsweise Beitreibung von öffentlichen rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen der Stadt Bremen zuständig. Des Weiteren wird sie im Rahmen der Amtshilfe auch für andere Gebietskörperschaften und öffentlich rechtliche Dienststellen tätig. Erfolgt seitens eines Schuldners nicht die rechtzeitige Zahlung einer Geldforderung, erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt der Schuldner daraufhin immer noch nicht, erfolgt die zwangsweise Beitreibung mit der Ankündigung der Vollstreckung. Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung weiterhin nicht nach, erfolgt die persönliche Aufforderung des Vollstreckungsbeamten die Forderung zu begleichen. Der Vollstreckungsbeamte ist auch berechtigt zu pfänden. Letztendlich kann die zwangsweise Beitreibung sogar in der Zwangsversteigerung einer Immobilie oder in der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens enden. Ein erfolgreiches Forderungsmanagement gewährt die Gerechtigkeit gegenüber den zahlreichen pünktlichen Zahlern. Hingegen sind bei der Beitreibung von Forderungen von Privatpersonen und juristischen Personen des Privatrechts die Gerichtsvollzieher zuständig. Diese sind als Organe der Rechtspflege in einem ihnen zugewiesenen Amtsgerichtsbezirk tätig. Wir fragen den Senat: Vollstreckung durch die zentrale Vollstreckungsstelle 1. Welche grundlegenden Änderungen haben sich durch die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung im Jahr 2013 bei der Zwangsvollstreckung von öffentlich rechtlichen Forderungen und privaten Forderungen der Stadt Bremen und Bremerhaven ergeben? Welche praktischen Auswirkungen und Veränderungen der Arbeitsweise und Organisation sind durch die Reform eingetreten? 2. Wie hoch war das Beschäftigungsvolumen in Vollzeitäquivalenten bei der zentralen Vollstreckungsstelle in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils und wie hat es sich in den letzten fünf Jahren entwickelt? 3. Wie viele Verfahren sind in den Jahren 2011 bis 2015 bei der zentrale Vollstreckungsstelle, aufgeteilt nach der Vollstreckung von öffentlich rechtlichen Forderungen, privaten Forderungen und Amtshilfen für andere Dienststellen, eingegangen und wie viele wurden erledigt? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im LänderRanking? 4. Wie viele unerledigte Verfahren gab es in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils und wie hat sich die Anzahl der unerledigten Verfahren in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? 5. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der erledigten Verfahren, aufgeteilt nach der Vollstreckung von öffentlich rechtlichen Forderungen, privaten Forderungen und Amtshilfen für andere Dienststellen, in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils und wie hat sich die Bearbeitungszeit in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? 6. Wie hoch war die durchschnittlichen Erledigung pro Beschäftigtem in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils, aufgeteilt nach der Vollstreckung von öffentlich rechtlichen Forderungen, privaten Forderungen und Amtshilfen für andere Dienststellen? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? 7. Wie hoch sind die Gesamtsummen der offenen öffentlich rechtlichen Forderungen und privaten Forderungen der Städte Bremen und Bremerhaven jeweils? Wie hat sich diese Gesamtsumme in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie viele Verfahren/Schuldner betreffen die Gesamtsumme? In welchen Jahren sind die Verfahren entstanden? In wie vielen dieser Verfahren mit welcher Gesamtsumme wurde die Zwangsvollstreckung betreiben? Vollstreckung durch die Gerichtsvollzieher 1. Welche grundlegenden Änderungen haben sich durch die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung im Jahr 2013 für die Arbeit der Gerichtsvollzieher ergeben? 2. Wie viele Gerichtsvollzieher waren in den Jahren 2011 bis 2015 im Land Bremen, aufgeteilt nach den Amtsgerichtsbezirken, beschäftigt und wie hat sich die Anzahl der Gerichtsvollzieher im Land Bremen in den letzten fünf Jahren entwickelt? 3. Wie hoch war der Krankenstand in den Jahren 2011 bis 2015 bei den Gerichtsvollziehern im Land Bremen und wie hat sich der Krankenstand in den letzten fünf Jahren entwickelt. Wie hat sich die Belastung der Gerichtsvollzieher in den letzten fünf Jahren entwickelt entwickelt? Wie hat sich die Anzahl von Überlastungsanzeigen der Gerichtsvollzieher in den letzten fünf Jahren entwickelt? 4. Wurde für die Arbeit der Gerichtsvollzieher eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 6 ArbSchG und § 618 BGB durchgeführt? Zu welchen wesentlichen Ergebnissen kam die Gefährdungsbeurteilung (aufgeteilt nach psychischen und physischen Belastungen)? 5. Wie viele Gerichtsvollzieher haben die Gerichtsvollzieherausbildung in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils im Land Bremen begonnen und wann erfolgreich abgeschlossen? 6. Wie viele Gerichtsvollzieher sind in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils in den Ruhestand gegangen? Wie viele werden voraussichtlich in den Jahren 2015 bis 2020 jeweils in Ruhestand gehen? 7. Wie viele Verfahren sind bei den Gerichtsvollziehern in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils, aufgeteilt nach den unterschiedlichen Aufgaben (Zustellungen, Beitreibung von Forderungen, Abgabe Vermögensauskunft usw.) eingegangen und wie viele wurden erledigt? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder- Ranking? 8. Wie viele unerledigte Verfahren gab es in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils und wie hat sich die Anzahl der unerledigten Verfahren in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? 9. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der erledigten Verfahren, aufgeteilt nach den unterschiedlichen Aufgaben (Zustellungen, Beitreibung von Forderungen, Abgabe Vermögensauskunft usw.), in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils und wie hat sich die Bearbeitungszeit in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie hat sich der Arbeitsaufwand durch die Reform der Zwangsvollstreckung für die Gerichtsvollzieher verändert? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? 10. Wie hoch war die durchschnittlichen Erledigung pro Gerichtsvollzieher in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils, aufgeteilt nach den unterschiedlichen Aufgaben (Zustellungen, Beitreibung von Forderungen, Abgabe Vermögensauskunft usw.)? In wie vielen der erledigten Verfahren kam es zu einer gütlichen Einigung? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? 11. Wie hoch ist die durchschnittliche Bürokostenpauschale, die durch die Gerichtsvollzieher in den Jahren 2011 bis 2015 im Land Bremen geltend gemacht wurden? Wie hat der Senat diese Höhe ermittelt? Welche tatsächlichen Bürokosten hatten die Gerichtsvollzieher in den Jahren 2011 bis 2015? 12. Wann erhalten die Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, elektronisch Daten beim Einwohnermeldeamt in Bremen abzurufen und warum funktioniert der Abruf bisher nur in Bremerhaven?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vollstreckung durch die zentrale Vollstreckungsstelle Im Land Bremen sind mehrere Behörden mit der Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege betraut. Bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen handelt es sich um Steuern nach Maßgabe der Abgabenordnung, nichtsteuerliche Abgaben im Sinne des Bremischen Gesetzes zur Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege (BremGVG) oder Justizabgaben nach der Justizbeitreibungsordnung. Auch können Geldforderungen, deren Beitreibung durch andere Gesetze im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zugelassen ist, vollstreckt werden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um auswärtige Amtshilfeersuchen. Privatrechtliche Forderungen des Landes, der Gemeinden oder der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts können durch einen Spezialtatbestand in § 1 Absatz 2 BremGVG wie nichtsteuerliche Abgaben im Verwaltungswege vollstreckt werden. Die beiden örtlichen Vollstreckungsstellen des Finanzamts Bremen-Nord (seit 2013 bestehen hier die Einheitliche Erhebungsstelle am Sedanplatz und die Zentrale Vollstreckungsstelle am Rudolf-Hilferding-Platz) vollstrecken als Landesfinanzbehörde steuerliche und nichtsteuerliche Forderungen für das Stadtgebiet Bremen. Das Finanzamt Bremerhaven vollstreckt als Landesfinanzbehörde in der Einheitlichen Erhebungsstelle steuerliche Geldforderungen für das Stadtgebiet Bremerhaven. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven übernimmt die Beitreibung der nichtsteuerlichen Abgaben im Stadtgebiet Bremerhaven. Daneben übernimmt die Gerichtskasse in der Landeshauptkasse Bremen am Rudolf-Hilferding-Platz die Gläubigerrechte der Gerichtskosten und sonstiger Justizabgaben im Sinne der Justizbeitreibungsordnung für das Land Bremen. Im Vollstreckungsaußendienst werden hierbei die Vollziehungsbeamten des Finanzamts Bremen-Nord in Anspruch genommen. Je nach Art der Forderung und der Dienststelle erfolgt im automatisierten Verfahren eine erste Mahnung bzw. eine Ankündigung der Vollstreckung als zweite Mahnung an die Schuldner. Mahnung und Ankündigung der Vollstreckung sind ferner nicht in allen Abgabenbereichen als Vollstreckungsvoraussetzung erforderlich. Die weiteren Vollstreckungsmaßnahmen richten sich nach der Lage des jeweiligen Einzelfalls. Dabei werden in den Dienststellen unterschiedliche Vollstreckungsverfahren, Programme und Controllingparameter eingesetzt. Die Controllingparameter für den steuerlichen Bereich werden vom Bundesministerium der Finanzen vorgegeben. Das Bundesministerium der Finanzen erstellt hier jährlich auf Grundlage der Meldungen der Bundesländer einen Bericht über die Rückstände der Besitz- und Verkehrsteuern zum Jahresende. Erfasst sind bei der Rückständestatistik ausschließlich die von den Landesfinanzbehörden (Finanzämter) erhobenen und über die Finanzkassen entrichteten Bundes- und Ländersteuern, nicht aber die Gemeindesteuern oder nichtsteuerliche Abgaben. 1. Welche grundlegenden Änderungen haben sich durch die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung im Jahr 2013 bei der Zwangsvollstreckung von öffentlich rechtlichen Forderungen und privaten Forderungen der Stadt Bremen und Bremerhaven ergeben? Welche praktischen Auswirkungen und Veränderungen der Arbeitsweise und Organisation sind durch die Reform eingetreten? Antwort zu Frage 1: Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wurden diverse steuerliche und nichtsteuerliche Vorschriften mit Wirkung im Jahr 2013 geändert. So hat das Instrument der Abnahme der Vermögensauskunft die Eidesstattliche Versicherung abgelöst. In erster Linie werden im Rahmen der Vermögensauskunft abgenommene Vermögensverzeichnisse durch die Vollstreckungsbehörden in Bremen und Bremerhaven im elektronischen Datenübermittlungsverfahren beim zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht in Bremerhaven hinterlegt. In der Praxis wurden die Vollstreckungsstellen in Bremen und Bremerhaven mit entsprechenden technischen Möglichkeiten ausgestattet. So können die Vermögensverzeichnisse im elektronischen Wege abgerufen werden, was zur Erleichterung der Informationsbeschaffung beigetragen hat. 2. Wie hoch war das Beschäftigungsvolumen in Vollzeitäquivalenten bei der zentralen Vollstreckungsstelle in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils und wie hat es sich in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort zu Frage 2: Das Beschäftigungsvolumen in Vollzeitäquivalenten in den Vollstreckungsstellen der Finanzämter im stadtbremischen Bereich betrug im Jahr 2011: 70,1; im Jahr 2012: 64,1; im Jahr 2013: 65,4 und im Jahr 2014: 64,7. Die statistische Erhebung für das Jahr 2015 wird grundsätzlich erst Ende Januar des Folgejahres vorgenommen, sodass für das Jahr 2015 noch keine Werte vorliegen. Geschlechtsdifferente Daten liegen zu dieser Frage nicht vor. 3. Wie viele Verfahren sind in den Jahren 2011 bis 2015 bei der zentrale Vollstreckungsstelle, aufgeteilt nach der Vollstreckung von öffentlich rechtlichen Forderungen, privaten Forderungen und Amtshilfen für andere Dienststellen, eingegangen und wie viele wurden erledigt? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder Ranking? Antwort zu Frage 3: Die Zahl der Verfahren wird in der Anzahl der Forderungen bemessen. Dabei entspricht die Anzahl der Forderungen nicht der Anzahl der eingeleiteten Vollstreckungsverfahren, da bei einem Schuldner durchaus mehrere Forderungen zusammengefasst vollstreckt werden können. Hierbei werden steuerliche und nichtsteuerliche Zugänge und Erledigungen nicht getrennt erfasst. Ebenfalls werden öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen nicht voneinander unterschieden. Die Anzahl der eingegangenen Forderungen in den Vollstreckungsstellen der Finanzämter im stadtbremischen Bereich betrug im Jahr 2011: 50.531; im Jahr 2012: 43.111; im Jahr 2013: 42.653 und im Jahr 2014: 38.602. Die Anzahl der erledigten Forderungen in den Vollstreckungsstellen der Finanzämter im stadtbremischen Bereich betrug im Jahr 2011: 54.909; im Jahr 2012: 47.318; im Jahr 2013: 45.697 und im Jahr 2014: 38.764. In den Vollstreckungsstellen der Finanzämter im stadtbremischen Bereich wurden im Jahr 2011: 53.385; im Jahr 2012: 51.326; im Jahr 2013: 41.489 und im Jahr 2014: 49.540 eingegangene Amtshilfeersuchen erfasst. Die Zahl der erledigten Amtshilfeersuchen wird statistisch nicht erhoben. Die statistische Erhebung für das Jahr 2015 wird grundsätzlich erst Ende Januar des Folgejahres vorgenommen, sodass für das Jahr 2015 noch keine Werte vorliegen. Ein Länder-Ranking besteht nicht. 4. Wie viele unerledigte Verfahren gab es in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils und wie hat sich die Anzahl der unerledigten Verfahren in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? Antwort zu Frage 4: Die Anzahl der unerledigten Verfahren leitet sich aus dem Endbestand der Anzahl der Forderungen zum 31. Dezember des Kalenderjahres ab. Dieser Wert betrug in den Vollstreckungsstellen der Finanzämter im stadtbremischen Bereich im Jahr 2011: 19.785; im Jahr 2012: 15.578; im Jahr 2013: 12.534 und im Jahr 2014: 12.372. Ein Länder-Ranking wird für die Werte ebenfalls nicht ermittelt. 5. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der erledigten Verfahren, aufgeteilt nach der Vollstreckung von öffentlich rechtlichen Forderungen, privaten Forderungen und Amtshilfen für andere Dienststellen, in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils und wie hat sich die Bearbeitungszeit in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? Antwort zu Frage 5: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der erledigten Vollstreckungsfälle wird in den technischen Vollstreckungsprogrammen nicht erhoben. Auch ein Länder- Ranking ist für diese Werte nicht vorgesehen. 6. Wie hoch war die durchschnittliche Erledigung pro Beschäftigtem in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils, aufgeteilt nach der Vollstreckung von öffentlich rechtlichen Forderungen, privaten Forderungen und Amtshilfen für andere Dienststellen? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? Antwort zu Frage 6: Die durchschnittliche Anzahl der Erledigungen pro Beschäftigtem (Vollzeitäquivalent) betrug in den Vollstreckungsstellen der Finanzämter im stadtbremischen Bereich im Jahr 2011: 783; im Jahr 2012: 738; im Jahr 2013: 699 und im Jahr 2014: 599. Der Rückgang der Erledigungen im Jahr 2014 könnte damit erklärbar sein, dass mit Beginn des Jahres 2014 die Zuständigkeit für die Erhebung der KfZ- Steuer auf den Bund übergegangen ist. Hierbei handelte es sich für die Vollstreckungsstellen der Finanzämter um Masseverfahren, die relativ schnell einer Erledigung zugeführt werden konnten. Die statistische Erhebung für das Jahr 2015 wird grundsätzlich erst Ende Januar des Folgejahres vorgenommen, sodass für das Jahr 2015 noch keine Werte vorliegen. Ein Länder-Ranking wird für die Werte ebenfalls nicht ermittelt. Geschlechtsdifferente Daten liegen zu dieser Frage nicht vor. 7. Wie hoch sind die Gesamtsummen der offenen öffentlich rechtlichen Forderungen und privaten Forderungen der Städte Bremen und Bremerhaven jeweils? Wie hat sich diese Gesamtsumme in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie viele Verfahren/Schuldner betreffen die Gesamtsumme? In welchen Jahren sind die Verfahren entstanden? In wie vielen dieser Verfahren mit welcher Gesamtsumme wurde die Zwangsvollstreckung betreiben? Antwort zu Frage 7: Die offenen Forderungen können im steuerlichen Bereich für das Land Bremen durch die Werte der sogenannten „echten Rückstände“ (Kassensoll abzüglich Aufkommen, Niederschlagungen, Erlassen, Aussetzungen und Stundungen) im Rahmen der Rückständestatistik für die Besitz- und Verkehrsteuern des Landes Bremen ermittelt werden: Sie belaufen sich im Jahr 2005: 65,0 Mio. Euro; 2006: 77,1 Mio. Euro; 2007: 104,8 Mio. Euro; 2008: 103,0 Mio. Euro; 2009: 82,2 Mio. Euro; 2010: 75,1 Mio. Euro; 2011: 70,0 Mio. Euro; 2012: 71,0 Mio. Euro; 2013: 85,1 Mio. Euro und 2014: 55,4 Mio. Euro (ohne Kraftfahrzeugsteuer). Die Zahl der Fälle zu den echten Rückständen des Landes Bremen betrugen im Jahr 2005: 25.090; 2006: 26.069; 2007: 30.757; 2008: 26.972; 2009: 26.477; 2010: 24.224; 2011: 23.001; 2012: 22.173; 2013: 21.145 und 2014: 17.774 (ohne Kraftfahrzeugsteuer). Im nichtsteuerlichen Bereich (ohne die Justizforderungen) wurde durch das Projekt „Optimierung des Forderungsmanagements“ im Jahr 2015 für das Land Bremen erstmals ein Controlling-Modul angeschafft. Erste verlässliche Zahlen sind erst im Laufe des Jahres 2016 zu erwarten. Bei den nichtsteuerlichen Justizabgaben der Gerichtskasse der Landeshauptkasse betrugen die offenen Forderungen im Jahr 2009: 6,8 Mio. Euro (9.138 Fälle); 2010: 7.2 Mio. Euro (8.904 Fälle); 2011: 7,3 Mio. Euro (9.081 Fälle); 2012: 7,7 Mio. Euro (8.753 Fälle); 2013: 8,2 Mio. Euro (9.719 Fälle) und 2014: 8,2 Mio. Euro (9.999 Fälle). Belastbare Werte der Jahre 2005 bis 2008 liegen nicht vor. Die statistische Erhebung für das Jahr 2015 wird grundsätzlich erst Ende Januar des Folgejahres vorgenommen, sodass für das Jahr 2015 noch keine Werte vorliegen. Bei der Stadtkasse des Magistrats der Stadt Bremerhaven wurde das Projekt „Optimierung des Forderungsmanagements“ gleichermaßen zum Anlass genommen, eine valide Datengrundlage zu schaffen. Erste Zahlen sind ebenfalls im Laufe des Jahres 2016 zu erwarten. Das Entstehungsjahr der Forderungen, sowie Anzahl und Gesamtsumme dieser vollstreckten Fälle wird nicht erhoben. Vollstreckung durch die Gerichtsvollzieher 1. Welche grundlegenden Änderungen haben sich durch die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung im Jahr 2013 für die Arbeit der Gerichtsvollzieher ergeben? Antwort zu Frage 1: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung am 1. Januar 2013 sind die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung im Vollstreckungsverfahren wesentlich erweitert worden. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben jetzt die Möglichkeit, bei Behörden und anderen öffentlichen Stellen gezielt Auskünfte zu den Vermögensverhältnissen des Schuldners einzuholen. Vom Schuldner können die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ohne zuvor Pfändungsversuche unternehmen zu müssen eine Vermögensauskunft verlangen. Gibt der Schuldner diese nicht ab oder ist sie unzureichend, können Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Auskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern, beim Kraftfahrt-Bundesamt und bei den Rentenversicherungsträgern einholen. Die erweiterten Informationsmöglichkeiten und die Umstrukturierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens haben zu erheblichen Veränderungen der Arbeitsabläufe bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern geführt. Sie sind seit der Reform grundsätzlich verpflichtet, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Durch die jetzt zahlreichen Möglichkeiten der Gläubiger zur Auftragskombination (gütliche Erledigung, Pfändung, Vermögensauskunft nach § 807 oder § 802c ZPO, Drittauskünfte) sind die Aufträge sehr umfangreich geworden. Zudem muss häufig erst geklärt werden, welche Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger eigentlich will. Das Vermögensauskunftsverfahren gestaltet sich erheblich umfangreicher und komplizierter als das frühere Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Es sind zahlreiche Belehrungen der Schuldner vorgeschrieben. Insbesondere das Verfahren zur Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist aufwändig. Es sind erheblich mehr gesetzliche Fristen zu beachten: § 802f Absatz 1 ZPO (Zahlungsaufforderung, Ladung) § 5 Absatz 2 Vermögensverzeichnisverordnung (Löschung Vermögensverzeichnis) § 802l Absatz 3 ZPO (Drittschuldneranfrage) § 882c ZPO (Monatsfrist vor Eintragung beim zentralen Vollstreckungsgericht) § 882d ZPO (Eintragung beim zentralen Vollstreckungsgericht) Drittschuldnerauskünfte konnten erst in jüngster Zeit elektronisch gestellt werden, zuvor war dies nur schriftlich möglich, da die betreffenden Auskunftsstellen nicht auf die Gesetzesänderung eingerichtet waren. 2. Wie viele Gerichtsvollzieher waren in den Jahren 2011 bis 2015 im Land Bremen, aufgeteilt nach den Amtsgerichtsbezirken, beschäftigt und wie hat sich die Anzahl der Gerichtsvollzieher im Land Bremen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort zu Frage 2: Die Beschäftigtenzahlen jeweils zum 31.12. (für 2015 zum 30.11.) und deren Entwicklung ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Stand 30.11.2015; (Verhältnis m/w)): Beschäftigte Gerichtsvollzieher 2011 2012 2013 2014 2015 Bremen 19,75 (12,75/7) 19,75 (12,75/7) 20 (14/6) 20,5 (14,5/6) 22,5 (14,5/8) Bremerhaven 8 (5/3) 8 (5/3) 8 (5/3) 8 (5/3) 9 (6/3) Bremen-Blumenthal 4 (4/0) 4 (4/0) 4 (3/1) 4 (3/1) 4 (3/1) Gesamt 31,75 (21,75/10) 31,75 (21,75/10) 32 (22/10) 32,5 (22,5/10) 35,5 (23,5/12) 3. Wie hoch war der Krankenstand in den Jahren 2011 bis 2015 bei den Gerichtsvollziehern im Land Bremen und wie hat sich der Krankenstand in den letzten fünf Jahren entwickelt. Wie hat sich die Belastung der Gerichtsvollzieher in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie hat sich die Anzahl von Überlastungsanzeigen der Gerichtsvollzieher in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort zu Frage 3: Die Angaben zum Krankenstand ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Krankenstand 2011 2012 2013 2014 2015 Bremen 1 Tag 61 Tage 155 Tage 127 Tage 197 Tage Bremerhaven 131 Tage 10 Tage 200 Tage 213 Tage 10 Tage Bremen-Blumenthal 0 Tage 0 Tage 115 Tage 4 Tage 0 Tage Gesamt 132 Tage 71 Tage 470 Tage 344 Tage 207 Tage Die Belastung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wird bundeseinheitlich nach einem zwischen den Landesjustizverwaltungen abgestimmten Modell, dem sogenannten „Bad-Nauheimer-Schlüssel“ berechnet. Grundlage der Berechnung sind die Auftragseingänge der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die abhängig vom Erledigungsaufwand unterschiedlich gewichtet werden. Danach betrug die Belastung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Bremen im Jahr 2011 121% und im Jahr 2012 119 %. Anlässlich des endgültigen Inkrafttretens des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zum 1. Januar 2013 ist eine grundlegende Überarbeitung dieses Schlüssels erforderlich geworden. Da die Länder sich diesbezüglich bislang noch nicht abschließend haben verständigen können, liegen für die Jahre 2013 und 2014 keine aussagekräftigen, mit den Vorjahreswerten vergleichbaren Zahlen vor. Die Länder haben daher als Übergangslösung beschlossen, für den Personalbedarf der Jahre 2013 und 2014 die Berechnung des Jahres 2012 zuzüglich eines Aufschlages in Höhe von 10% zugrunde zu legen. Die Belastung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Bremen betrug danach in den Jahren 2013 und 2014 jeweils 130%. Für 2015 wurde eine Entscheidung zur Errechnung der Belastung noch nicht getroffen. Die Zahl der Überlastungsanzeigen ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Die Überlastungsanzeigen in den Jahren 2013 und 2014 haben aller Wahrscheinlichkeit nach ihren Grund in den mit der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung verbundenen Umstellungen, insbesondere auch auf der Seite der Gläubiger. Die Zahlen für 2015 lassen erkennen, dass diese Umstellungsprobleme überwunden sind oder jedenfalls deutlich nachgelassen haben. Geschlechtsdifferente Daten liegen zu dieser Frage nicht vor. 4. Wurde für die Arbeit der Gerichtsvollzieher eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 6 ArbSchG und § 618 BGB durchgeführt? Zu welchen wesentlichen Ergebnissen kam die Gefährdungsbeurteilung (aufgeteilt nach psychischen und physischen Belastungen)? Antwort zu Frage 4: Für die Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wurde bislang keine Gefährdungsbeurteilung nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt. 5. Wie viele Gerichtsvollzieher haben die Gerichtsvollzieherausbildung in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils im Land Bremen begonnen und wann erfolgreich abgeschlossen? Antwort zu Frage 5: Die Zahlen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Verhältnis m/w): Ausbildung 2011 2012 2013 2014 2015 Ausbildung begonnen 0 1 (1/0) 3 (1/2) 1 (1/0) 3 (1/2) Ausbildung abgeschlossen 0 1 (1/0) 0 1 (1/0) 3 (1/2) 6. Wie viele Gerichtsvollzieher sind in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils in den Ruhestand gegangen? Wie viele werden voraussichtlich in den Jahren 2015 bis 2020 jeweils in Ruhestand gehen? Antwort zu Frage 6: Im Jahr 2011 sind 6 (4m/2w) Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den Ruhestand gegangen. Überlastungsanzeigen 2011 2012 2013 2014 2015 Bremen 0 1 16 16 2 Bremerhaven 0 0 8 8 0 Bremen-Blumenthal 0 0 4 0 1 Von 2012 bis 2015 sind keine Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den Ruhestand gegangen. Im Jahr 2017 werden voraussichtlich 2 (2m/0w) Gerichtsvollzieher in den Ruhestand gehen. Im Jahr 2018 wird voraussichtlich 1 (m) Gerichtsvollzieher in den Ruhestand gehen. In den Jahren 2019 und 2020 stehen voraussichtlich keine Pensionierungen bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern an. 7. Wie viele Verfahren sind bei den Gerichtsvollziehern in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils, aufgeteilt nach den unterschiedlichen Aufgaben (Zustellungen, Beitreibung von Forderungen, Abgabe Vermögensauskunft usw.) eingegangen und wie viele wurden erledigt? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? Antwort zu Frage 7: Die unterschiedlichen Aufgaben werden von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in der Übersicht über die Geschäftstätigkeit (GV12, Statistik) erfasst und den Dienstaufsichten bei den Amtsgerichten vorgelegt. Die Beitreibung von Forderungen wird nicht erfasst. GV12 aus den Jahren 2011 + 2012: Für das Jahr 2013 liegen keine aussagekräftigen Daten vor, da die statistische Erhebung zur Übersicht über die Geschäftstätigkeit (GV 12, Statistik) erst zum 01. September 2013 an die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung angepasst wurde. GV12 aus dem Jahr 2014: Jahr vom Gerichtsvollzieher persönlich bewirkt unter Mitwirkung der Post Protestaufträge Zwangsvollstreckungs - und sonstigen Aufträge Versteigerungen Vorpfändungen Vollstreckungs - aufträge der Justizbehörden EV/Vermögensauskunft 2011 15.699 15.424 17 51.560 136 64 1.464 25.254 2012 14.873 16.669 0 49.265 65 82 1.413 24.240 Zwangsvollstreckung Zustellungen nach dem "Berliner Modell" sonstige Räumungen 1a 1b 2 3a 3b 3c 3d 3e 3f 4 GESAMT 13.870 28.592 1 17.863 185 625 4.410 33.702 4.865 3.073 2 0 1 4 Abnahme der Vermögensauskunft und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung sonstige Aufträge vom Gerichtsvollzieher persönlich bewirkt unter Mitwirkung der Post Pfändungen/ Vollstreckungen Räumungen isolierte Aufträge zur gütlichen Erledigung Zustellungen (erledigt oder versucht) Protestaufträge Zwangsvollstreckungs- und sonstigen Aufträge (ohne Sp. 5a bis 9) gütlichen Erledigungen als Nebengeschäft Die statistische Erhebung für 2015 wird erst im Verlauf des Jahre 2016 abgeschlossen, so dass für 2015 keine ausreichenden Daten vorliegen. Ein Ranking nach Ländern gibt es nicht. Dieser Teil der Frage kann deshalb nicht beantwortet werden. Die Erledigungen werden nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für die Statistik nicht erfasst. Die zur Beantwortung dieses Teils der Frage erforderliche Auswertung der von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern geführten einzelnen Dienstregister ist mit einem vertretbaren Aufwand nicht leistbar. Geschlechtsdifferente Daten liegen zu dieser Frage nicht vor. 8. Wie viele unerledigte Verfahren gab es in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils und wie hat sich die Anzahl der unerledigten Verfahren in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? Antwort zu Frage 8: Unerledigte Verfahren werden in den bundeseinheitlichen Statistiken nicht erfasst. Eine Auswertung der von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern geführten Dienstregister ist mit einem vertretbaren Aufwand nicht leistbar. Anzahl der Termine Anzahl der Ausgebote Anzahl der Aufträge Anzahl der Auktionen 5a 5b 5c 5d 6a 6b 6c 6d 7a 7b 7c 21 8 1 0 523 19 146 51 944 1.010 282 denTrägern der gesetzl. Rentenversicherung dem Kraftfahrtbundesamt den Trägern der gesetzl. Rentenversicherung dem Bundeszentralamt für Steuern dem Kraftfahrtbundesamt Präsenzversteigerungen Internetversteigerungen der Meldebehörde dem Ausländerzentralregister eingeholten Drittstellenauskünfte beidurchgeführten Versteigerungen durchgeführten Ermittlungen des Aufenthaltsortes bei Abnahme der Vermögensauskunft Übersendung eines Vermögensverzeichnisses 8 9 10a 10b 11 88 1.252 8.831 3.075 79 erledigt durch durchgeführten Vorpfändungen Vollstreckungs -aufträge der Justizbehörden durchgeführten Aufträge zur Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführten Aufträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung 9. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der erledigten Verfahren, aufgeteilt nach den unterschiedlichen Aufgaben (Zustellungen, Beitreibung von Forderungen, Abgabe Vermögensauskunft usw.), in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils und wie hat sich die Bearbeitungszeit in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie hat sich der Arbeitsaufwand durch die Reform der Zwangsvollstreckung für die Gerichtsvollzieher verändert? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? Antwort zu Frage 9: Bearbeitungszeiten werden in den bundeseinheitlichen Statistiken nicht erfasst. Die Bearbeitungszeiten dürften sich nach Aussagen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher seit der Reform der Zwangsvollstreckung wegen des gestiegenen Aufwands verlängert haben. 10. Wie hoch war die durchschnittlichen Erledigung pro Gerichtsvollzieher in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils, aufgeteilt nach den unterschiedlichen Aufgaben (Zustellungen, Beitreibung von Forderungen, Abgabe Vermögensauskunft usw.)? In wie vielen der erledigten Verfahren kam es zu einer gütlichen Einigung? Wie hoch waren die Zahlen in den anderen Ländern durchschnittlich und welchen Platz belegt Bremen jeweils im Länder-Ranking? Antwort zu Frage 10: Über die Erledigungen werden bundesweit keine Aufstellungen geführt (siehe zu Frage 7). Eine Auswertung der von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern geführten Dienstregister ist mit einem vertretbaren Aufwand nicht leistbar. 11. Wie hoch ist die durchschnittliche Bürokostenpauschale, die durch die Gerichtsvollzieher in den Jahren 2011 bis 2015 im Land Bremen geltend gemacht wurden? Wie hat der Senat diese Höhe ermittelt? Welche tatsächlichen Bürokosten hatten die Gerichtsvollzieher in den Jahren 2011 bis 2015? Antwort zu Frage 11: Die Bürokostenpauschale wird jeweils anhand der eingenommenen Gebühren und der durchschnittlichen Belastung des Vorjahres errechnet und rückwirkend festgesetzt. Durchschnittlich haben die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nach der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten und der Vollstreckungsvergütungsverordnung erhalten: Jahr Summe 2011 21.149,14€ 2012 22.973,62€ 2013 22.919,90€ 2014 26.064,24€ 2015 Wird erst in 2016 festgesetzt. Im Jahr 2013 wurde zusätzlich, bedingt durch die notwendige Umstellung der EDV im Gerichtsvollzieherbüro auf die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, jeder Gerichtsvollzieherin und jedem Gerichtsvollzieher ein Betrag von 1000,- Euro gewährt. Die Steigerung im Jahr 2014 ist auf die Erhöhung der Einnahmen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher durch das am 1. August 2013 in Kraft getretene 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zurückzuführen. Zu den tatsächlichen Bürokosten liegen keine Daten vor. Das System der Abgeltung der Bürokosten durch eine sich aus den Parametern Belastung und Einnahmen ergebende Pauschale dient wie jede Pauschalierung auch dem Zweck, aufwändige Einzelfallermittlungen und Einzelberechnungen tatsächlicher Kosten zu vermeiden. Geschlechtsdifferente Daten liegen zu dieser Frage nicht vor. 12. Wann erhalten die Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, elektronisch Daten beim Einwohnermeldeamt in Bremen abzurufen und warum funktioniert der Abruf bisher nur in Bremerhaven? Antwort zu Frage 12: Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden mit Inbetriebnahme des Landesmelderegisters eine Berechtigung zum automatisierten Datenabruf von Meldedaten des Landes Bremen erhalten. Das Landesmelderegister wird voraussichtlich Anfang Februar 2016 seinen Betrieb aufnehmen. Die Stadtgemeinde Bremerhaven hatte diesen automatisierten Datenabruf bereits zugelassen, was in der Stadtgemeinde Bremen aufgrund einer anders ausgestalteten IT-Lösung bisher nicht möglich war. Drs-19-240 VB Zwangsvollstreckungen im Land Bremen 20160112_1_KA Zwangsvollstreckung im Land Bremen