BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/250 Landtag (zu Drs. 19/131) 19. Wahlperiode 19.01.16 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Allgemeine Ausbildungssituation und Angebote für geflüchtete Jugendliche mit Ausbildungsbedarf 1 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 19. Januar 2016 „Allgemeine Ausbildungssituation und Angebote für geflüchtete Jugendliche mit Ausbildungsbedarf“ (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 9. November) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Land Bremen ist an sich nicht besonders rosig. Das hat sich auch durch die vom Senat für den Beginn des Ausbildungsjahres 2015/2016 ausgesprochene Ausbildungsgarantie noch nicht wesentlich verändert. Die Anzahl der Jugendlichen im Land Bremen, die keinen Ausbildungsplatz finden, ist weiterhin hoch. In dieser Situation sieht sich das System der beruflichen Ausbildung durch die Aufnahme geflüchteter Jugendlicher mit Ausbildungsbedarf mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Die Bewältigung dieser Anforderungen ist drängend. Zum einen ist Ausbildung ein Schlüssel zur erfolgreichen Integration und für eine Perspektive auf existenzsichernde, qualifizierte und persönlichkeitsentfaltende Beschäftigung. Zum anderen muss von vorneherein durch ein Aufstocken der bestehenden Angebote der Möglichkeit entgegengetreten werden, dass es zu Verdrängungseffekten kommt bzw. dass sich die Ausbildungsperspektive für nicht geflüchtete Jugendliche, mit und ohne Migrationshintergrund, verschlechtert. 1. Mit welchem Bedarf an zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Land Bremen rechnet der Senat durch die Aufnahme von geflüchteten Jugendlichen? 2. Umfasst die Ausbildungsgarantie des Bremer Senats, wonach allen Jugendlichen im Land Bremen wenn schon kein Ausbildungsplatz, so doch zumindest eine Maßnahme mit der Perspektive auf einen Ausbildungsplatz angeboten werden soll, auch geflüchtete Jugendliche? 3. Wie viele der 2014 und 2015 im Land Bremen aufgenommenen Geflüchteten und minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen sind im Alter von 15-20 bzw. 20-25 Jahren, und wie viele davon haben keine Ausbildung? Allgemeine Ausbildungssituation und Ausbildungsplatzlücke 4. Wie hat sich 2010 - 2015 im Land Bremen die Zahl der neu besetzten Ausbildungsplätze a) nach BBIG/HwO b) an Fachschulen c) in der außerbetrieblichen Ausbildung d) im öffentlichen Dienst entwickelt? 5. Wie hat sich die Zahl „nicht versorgter BewerberInnen“ um einen Ausbildungsplatz im Land Bremen 2010 - 2015 entwickelt? 2 6. Wie hat sich die Zahl der „ohne Angabe“ aus der Statistik der Jobcenter ausscheidenden Jugendlichen 2010 - 2015 entwickelt? 7. Wie hat sich die Zahl a) der „AltbewerberInnen“, d.h. der BewerberInnen mit einem 1 Jahr oder länger zurückliegenden Schulabschluss, b) der durch Jugendliche aus dem Umland besetzten Ausbildungsplätze im Land Bremen 2010 - 2015 entwickelt? (Bei (b) bitte angeben, ob sich die Zahl nur auf Ausbildungsplätze nach BBIG/HwO bezieht oder auf alle Ausbildungsplätze nach Frage 4) 8. Wie hat sich die Zahl der SchulabgängerInnen im Land Bremen 2010 - 2015 entwickelt, die a) in eine duale Ausbildung b) in eine mehrjährige Berufsfachschul-Ausbildung c) in ein berufliches Gymnasium oder eine Fachoberschule d) in eine einjährige Berufsfachschul-Ausbildung e) in eine ausbildungsvorbereitende Maßnahme f) in eine allgemeinbildende Schule wechselten g) mit Abitur abgingen h) direkt in Erwerbsarbeit wechselten i) ohne Angabe abgingen? 9. Welche speziellen Ausbildungsangebote für geflüchtete Jugendliche gibt es derzeit im Land Bremen, mit wie vielen Plätzen? Sind diese in der Statistik nach Frage 4 bereits enthalten? Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für geflüchtete Jugendliche 10. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit geflüchtete Jugendliche eine Ausbildung aufnehmen können? Wie lange dauert es durchschnittlich etwa für im Bundesland Bremen angekommene geflüchtete Jugendliche, bis diese Vorrausetzungen erfüllt sind? 11. Wie lange dauert durchschnittlich die Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde zur Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung seitens junger Asylsuchender? Wird die dreimonatige „Wartefrist“ in der Praxis überschritten und wenn ja, warum und um welchen durchschnittlichen Zeitraum? 12. Wie vielen Auszubildenden im Land Bremen wurde in den vergangenen zwei Jahren eine Duldung nach Erlass e15-06-01 vom 24.06.2015 oder Erlass e13-09- 01 vom 02.09.2013 erteilt? 13. Wie viele Asylsuchende nehmen an einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung im Land Bremen teil (bitte differenzieren nach Ausbildungart und - Zweig)? 14. Unter welchen Voraussetzungen haben geflüchtete Jugendliche Zugang zu Ausbildungsplätzen, die vom Jobcenter oder aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm des Landes gefördert werden? 15. Gelten für geflüchtete Jugendliche, die eine Ausbildung aufnehmen, die gleichen 3 rechtlichen Grundlagen für die Ausbildungsvergütung, wie für andere Jugendliche? 16. Unter welchen Voraussetzungen sind geflüchtete Jugendliche berechtigt zum Bezug von Bundesausbildungsbeihilfe? Spezifische Angebote und Unterstützung für geflüchtete Jugendliche 17. Welche speziellen Möglichkeiten der a) Vermittlung von berufsvorbereitenden Praktika b) Vermittlung von Ausbildungsplätzen c) Ausbildungsplatzförderung d) Ausbildungsberatung e) Ausbildungsbegleitung gibt es derzeit für geflüchtete Jugendliche im Land Bremen? 18. Wie sind diese Angebote finanziert (durch wen, Projekt- oder Regelfinanzierung)? 19. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Angebote und Plätze des Übergangssystems für die spezifischen Bedarfe von geflüchteten, ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen (z.B. Sprachförderung, Ausgleich von abweichenden Schulcurricula, evtl. auch Ausbildungsbegleitung usw.), zu öffnen bzw. zu erweitern? 20. Wie viele Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst gibt es für Geflüchtete im Land Bremen? Um welche Ausbildungsgänge handelt es sich dabei und auf welche Art wird die Ausbildung begleitet durch berufsbezogenen Sprachunterricht o.ä.? Plant der Senat eine Ausweitung dieser spezifischen Ausbildungsplätze? 21. Wie weit und nach welchen Kriterien fallen geflüchtete Jugendliche in den Zuständigkeitsbereich der Jugendberufsagenturen? Wie werden sie von diesen erreicht? 22. Welche Informationen hat der Senat zu Ausbildungsabbrüchen bei geflüchteten Jugendlichen? 23. Wie weit liegen generell Zahlen und Daten vor zum Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und mit Fluchthintergrund in den verschiedenen Statistiken, die im Rahmen der Bremer Vereinbarungen erstellt werden? 24. Wie beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen, Ausbildungsförderungen, Ausbildungsberatungen, Ausbildungsbegleitungen und berufsbezogenen Sprachförderungsangeboten für geflüchtete Jugendliche? 25. Welche Initiativen auf Bundesebene ergreift oder plant der Senat, um den Zugang und rechtlichen Status von geflüchteten Jugendlichen zu Ausbildung weiter zu verbessern?“ 4 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Jahr 2015 verzeichnete das Land Bremen einen Zuzug von rund 10.000 Geflüchteten. Für das Jahr 2016 wird erwartet, dass rund 12.000 Menschen nach Bremen migrieren werden. Ein Großteil der in Bremen Ankommenden ist zwischen 18 und 25 Jahren und gehört damit exakt zur Zielgruppe, für die eine berufliche Entscheidung ansteht. Auch wenn das duale System bei den Geflüchteten kaum bekannt ist, wird diese Zielgruppe als Nachfrager auf dem Ausbildungsmarkt auftreten. Dafür ist es wichtig, die Relevanz des hiesigen Ausbildungsmarktes für eine langfristige berufliche Perspektive in allen Ländern, aber auch für die hiesige Arbeitsmarktintegration deutlich zu machen. Dem bremischen Senat ist an der Klarstellung gelegen, dass das Land Bremen für alle Zielgruppen eine Integration in Ausbildung und Beruf anstrebt. Die dafür notwendigen Maßnahmen setzen bei den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen an. 1. Mit welchem Bedarf an zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Land Bremen rechnet der Senat durch die Aufnahme von geflüchteten Jugendlichen? Antwort auf Frage 1: Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht seriös einschätzen, wie viele der jetzt schulpflichtigen Jugendlichen im Land Bremen bleiben, wie viele hiervon für eine duale oder vollschulische Ausbildung geeignet sind. Dabei sind auch Bedarfe für diejenigen jungen Geflüchteten zu ermitteln, die in Begleitung ihrer Familien in Bremen und Bremerhaven bleiben werden. 2. Umfasst die Ausbildungsgarantie des Bremer Senats, wonach allen Jugendlichen im Land Bremen wenn schon kein Ausbildungsplatz, so doch zumindest eine Maßnahme mit der Perspektive auf einen Ausbildungsplatz angeboten werden soll, auch geflüchtete Jugendliche? Antwort auf Frage 2: Da die unterschiedlichen Programme der Ausbildungsgarantie in das Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) eingebunden sind, stehen sie grundsätzlich allen im Land Bremen wohnhaften jungen Menschen zur Verfügung. Zielgruppe der Ausbildungsgarantie sind, wie in der ursprünglichen Konzeption auch angelegt, Jugendliche und junge Erwachsene, die für eine Ausbildung in Frage kommen, aus unterschiedlichen Gründen jedoch keinen Ausbildungsplatz erhalten haben und entsprechend keinen Anspruch auf die Regelinstrumente durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit besitzen. Diese jungen Menschen sollen demgemäß durch die Instrumente der Ausbildungsgarantie die Möglichkeit haben, an einer Maßnahme teilzunehmen, die auf eine abgeschlossene Ausbildung hinführt. Insofern junge Geflüchtete bereits über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen und den Kriterienkatalog für die Ausbildungsreife erfüllen, stehen ihnen grundsätzlich alle Programme der Ausbildungsgarantie offen. Die Nachrangigkeit 5 der Programme der Ausbildungsgarantie zu den Möglichkeiten des SGB II und SGB III gilt auch für die Zielgruppe der Geflüchteten. 3. Wie viele der 2014 und 2015 im Land Bremen aufgenommenen Geflüchteten und minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen sind im Alter von 15-20 bzw. 20-25 Jahren, und wie viele davon haben keine Ausbildung? Antwort auf Frage 3: Die weit überwiegende Zahl der 2014 und 2015 in Bremen aufgenommen jungen Geflüchteten hat das 15. Lebensjahr vollendet. Es können keine Angaben gemacht werden, wie viele davon keine Ausbildung haben. Für die Aufnahme einer dualen Ausbildung ist das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich. Dies setzt in aller Regel einen zweijährigen Schulbesuch voraus, so dass die 2014 und 2015 in Bremen angekommenen Jugendlichen bis auf wenige Ausnahmen nicht vor 2016 in der Lage sein werden, eine Ausbildung aufzunehmen. Allgemeine Ausbildungssituation und Ausbildungsplatzlücke 4. Wie hat sich 2010 - 2015 im Land Bremen die Zahl der neu besetzten Ausbildungsplätze a) nach BBIG/HwOb) an Fachschulen c) in der außerbetrieblichen Ausbildung d) im öffentlichen Dienst entwickelt? Antwort auf Frage 4: Die Entwicklung ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Dargestellt sind die jeweils zum 30.09. eines Jahres von den Partnern der Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung erfassten gemeldeten neuen Ausbildungsverhältnisse. Die Daten zum 30.09.2015 wurden im Rahmen eines Sonderplenums bereits im November erfasst. Hier können sich beim Abgleich und Bereinigung der Daten auf Bundesebene noch kleinere Abweichungen ergeben. Vom 30.09.2010 bis zum 30.09.2015 sind die neuen Ausbildungsverhältnisse nach BBiG/HwO nach einer Erhöhung im Jahr 2011 auf 6.291 bis 2014 kontinuierlich auf 5.705 gesunken. In 2015 ist die Zahl leicht gestiegen und erreicht ein Niveau von 5.778. Die Anzahl der Plätze an den Fachschulen hat sich von einem Rückgang im Jahr 2011 erholt und ist 2015 auf einem Niveau in Höhe von 1.104 Plätzen angekommen. Die Plätze in der außerbetrieblichen Ausbildung sind seit 2010 von 416 auf 290 in 2015 zurückgegangen. Die Anzahl der Laufbahnausbildungen im öffentlichen Dienst ist nach einem Rückgang im Jahr 2012 wieder angestiegen und hat das im Jahr 2010 erreichte Niveau von 206 im Jahr 2015 überschritten (276 Ausbildungsverhältnisse). 6 neue Ausbildungsverhältnisse 30.09.2015 30.09.2014 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2010 m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. nach BBiG/ HwO 3.315 2.463 5.778 3.249 2.456 5.705 3.309 2.598 5.907 3.514 2.695 6.209 3.554 2.737 6.291 6.066 davon Stadt Bremen 2.690 2.034 4.724 2.615 1.982 4.597 2.687 2.115 4.802 2.839 2.221 5.060 2.884 2.258 5.142 4.916 davon Stadt Bremerhaven 625 429 1.054 634 474 1.108 622 483 1.105 675 474 1.149 670 479 1.149 1.150 an Fachschulen 425 679 1.104 477 612 1.089 375 662 1.037 382 637 1.019 385 595 980 369 693 1.062 davon Stadt Bremen 362 532 894 352 485 837 340 504 844 340 527 867 347 487 834 353 580 933 davon Stadt Bremerhaven 63 147 210 125 127 252 35 158 193 42 110 152 38 108 146 16 113 129 in der außerbetrieblichen Ausbildung1 290 295 250 334 359 416 davon Agenturbezirk Bremen 204 208 250 226 247 270 davon Agenturbezirk Bremerhaven 86 87 90 108 112 146 im öffentlichen Dienst2 168 108 276 124 79 203 84 58 142 62 49 111 132 75 207 118 88 206 davon Stadt Bremen 147 98 245 116 75 191 74 53 127 51 42 93 102 66 168 107 70 177 davon Stadt Bremerhaven 21 10 31 8 4 12 10 5 15 11 7 18 30 9 39 11 18 29 Summe Bremen3 3.199 2.664 5.863 3.083 2.542 5.625 3.101 2.672 5.773 3.230 2.790 6.020 3.333 2.811 6.144 460 650 6.026 Summe Bremerhaven3 709 586 1.295 767 605 1.372 667 646 1.313 728 591 1.319 738 596 1.334 27 131 1.308 Land Bremen3 3.908 3.250 7.158 3.850 3.147 6.997 3.768 3.318 7.086 3.958 3.381 7.339 4.071 3.407 7.478 487 781 7.334 1: Berücksichtigt sind Plätze der Agentur Bremen-Bremerhaven (einschließlich des Landkreises OHZ), des Jobcenters Bremen und des Jobcenters Bremerhaven. In den Zahlen für Bremerhaven sind ab 2013 die Plätze für Jugendliche aus dem Altkreis Wesermünde nicht mehr enthalten. 2: Laufbahnausbildungen (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt; Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) 3: Die Summe setzt sich jeweils wie folgt zusammen: Ausbildungsverhältnisse nach BBiG/ HwO + an Fachschulen + im öffentlichen Dienst; die außerbetrieblichen Ausbildungen sind bereits in den Ausbildungsverhältnissen nach BBiG/ HwO enthalten 7 5. Wie hat sich die Zahl „nicht versorgter BewerberInnen“ um einen Ausbildungsplatz im Land Bremen 2010-2015 entwickelt? Antwort auf Frage 5: Die Entwicklung ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Die Daten sind der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Dargestellt sind die jeweils zum 30.09. eines Jahres bei der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven gemeldeten „unversorgten Bewerberinnen/Bewerbern“. Nach der Definition der Agentur für Arbeit sind jene Bewerberinnen und Bewerber „unversorgt“, die ausbildungsplatzsuchend gemeldete sind und sich nicht in einer Maßnahme des sogenannten Übergangssystems befinden: unversorgte Bewerber/-innen 30.09.2015 30.09.2014 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2010 Land Bremen 218 186 200 136 97 103 davon Stadt Bremen 183 144 168 96 75 80 davon Stadt Bremerhaven 35 42 32 40 22 23 In der Gesamtschau ergibt sich ein Anstieg der Anzahl der jungen Menschen, die zum 30.09. eines jeden Jahres als „unversorgt“ im Sinne der Statistik ausgewiesen werden, von 103 im Jahr 2010 auf 218 im Jahr 2015. 6. Wie hat sich die Zahl der „ohne Angabe“ aus der Statistik der Jobcenter ausscheidenden Jugendlichen 2010-2015 entwickelt? Antwort auf Frage 6: Aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen folgende Zahlen vor: Bewerber/-innen ohne Angabe eines Verbleibs 30.09.2015 30.09.2014 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2010 Land Bremen 1.656 1.429 1.452 1.290 1.265 1.075 davon Stadt Bremen 1.347 1.141 1.068 895. 947. 764 davon Stadt Bremerhaven 309 288 384 395. 318. 311 Die Zahl der Bewerber/Bewerberinnen ohne Angabe eines Verbleibs ist zum Stichtag 30.09. eines jeden Jahres von 1.178 im Jahr 2010 auf 1.656 im Jahr 2015 gestiegen. 8 7. Wie hat sich die Zahl a) der „AltbewerberInnen“, d.h. der BewerberInnen mit einem 1 Jahr oder länger zurückliegenden Schulabschluss, b) der durch Jugendliche aus dem Umland besetzten Ausbildungsplätze im Land Bremen 2010-2015 entwickelt? (Bei (b) bitte angeben, ob sich die Zahl nur auf Ausbildungsplätze nach BBIG/HwO bezieht oder auf alle Ausbildungsplätze nach Frage 4) Antwort auf Frage 7: Zu Frage 7a) liegen aus der Statistik der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven folgende Zahlen vor: Bewerber/-innen mit Schulabgangsjahr in den Vorjahren 30.09.2015 30.09.2014 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2010 Land Bremen 2.521 2.446 2.571 2.473 2.419 2.404 davon Stadt Bremen 1.944 1.873 1.851 1.735 1.769 1.694 davon Stadt Bremerhaven 577 573 720 738 650 710 Danach ist die Anzahl der Bewerber/-innen mit Schulabgangsjahr in den Vorjahren zum jeweiligen Stichtag 30.09. in den Jahren 2010 bis 2013 kontinuierlich von 2.404 auf 2.571 gestiegen, im Jahr 2014 auf 2.446 zurückgegangen und im Jahr 2015 auf 2.521 gestiegen. Hierbei ist festzuhalten, dass die Fluktuation in diesem Bereich nach Aussage der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven sehr hoch ist. Zu Frage 7b) liegen aus der Statistik für das Plenum der Partner der Bremer Vereinbarungen folgende Zahlen vor: mit Jugendlichen aus dem Umland besetzte Ausbildungsplätze 30.09.2015 30.09.2014 30.09.2013 30.09.2012 Land Bremen 1.835 2.184 2.245 2.467 Dabei wurden nur Angaben zu den neuen Ausbildungsverhältnissen nach BBiG/HwO berücksichtigt. Für die Jahre 2010 und 2011 wurden zwar ebenfalls Daten erfasst, die Werte umfassten aber neben den neu gemeldeten Ausbildungsverhältnissen im Umland auch bereits bestehende, so dass ein Vergleich der Zahlen nicht möglich ist. Die Anzahl der Plätze, die mit Jugendlichen aus dem Umland besetzt werden, ist nach diesen Angaben von 2.467 im Jahr 2012 auf 2.184 im Jahr 2014 gesunken. 8. Wie hat sich die Zahl der SchulabgängerInnen im Land Bremen 2010-2015 entwickelt, die a) in eine duale Ausbildung b) in eine mehrjährige Berufsfachschul-Ausbildung c) in ein berufliches Gymnasium oder eine Fachoberschule d) in eine einjährige Berufsfachschul-Ausbildung e) in eine ausbildungsvorbereitende Maßnahme 9 f) in eine allgemeinbildende Schule wechselten g) mit Abitur abgingen h) direkt in Erwerbsarbeit wechselten i) ohne Angabe abgingen? Antwort auf Frage 8: Zur Frage 8 h) liegen keine Angaben vor. Zu den Fragen a) bis g) und i) liegen bezogen auf das Land Bremen für die Jahre 2010 bis 2014 folgende Daten vor: Land Bremen 2014 2013 2012 2011 2010 ges. ges. ges. ges. ges. Absolventinnen und Absolventen 7.006 6.963 8.206 7.267 7.167 g) davon mit Abitur 2.683 2.669 3.794 2.759 2.589 als Anteil an allen Absolventinnen und Absolventen 38,30 38,33 46,23 37,97 36,12 Übergang a) in duale Ausbildung 748 678 797 743 650 als Anteil an allen Absolventinnen und Absolventen 10,68 9,74 9,71 10,22 9,07 b) in eine mehrjährige Berufsfachschul-Ausbildung 455 448 457 516 535 als Anteil an allen Absolventinnen und Absolventen 6,49 6,43 5,57 7,10 7,46 c) in ein berufl. Gymnasium oder eine Fachoberschule 404 445 537 531 513 als Anteil an allen Absolventinnen und Absolventen 5,77 6,39 6,54 7,31 7,16 d) in einen einjährigen Berufsfachschul-Bildungsgang 595 596 719 778 869 als Anteil an allen Absolventinnen und Absolventen 8,49 8,56 8,76 10,71 12,13 e) in eine ausbildungsvorbereitende Maßnahme 676 629 651 650 615 als Anteil an allen Absolventinnen und Absolventen 9,65 9,03 7,93 8,94 8,58 f) in eine allgemeinbildende Schule 765 700 749 742 756 als Anteil an allen Absolventinnen und Absolventen 10,92 10,05 9,13 10,21 10,55 alle Übergänge 3.684 3.536 3.949 4.004 3.982 i) ohne Angabe* 3.360 3.435 4.235 3.270 3.174 als Anteil an allen Absolventinnen und Absolventen 47,96 49,33 51,61 45,00 44,29 *Anzahl der Absolventinnen und Absolventen abzüglich der jungen Menschen, deren Übergänge bekannt sind. Bezüglich der ausgewiesenen Daten ist der Doppeljahrgang an Abiturientinnen und Abiturienten zu berücksichtigen (2012), der zu Verzerrungen führte. Es bietet sich deshalb an, insbesondere die Jahre 2010 und 2014 miteinander zu vergleichen: • Frage a): Der Anteil an jungen Menschen, die direkt im Anschluss an das allgemeinbildende Schulsystem in eine duale Ausbildung an einer öffentlichen berufsbildenden Schule im Land Bremen mündeten, stieg von rund 9,1 % im Jahr 2010 auf rund 10,7 % im Jahr 2014. • Frage b): Der Anteil an jungen Menschen, die direkt in eine schulische Ausbildung mündeten, sank um rund ein Prozent. • Frage c): Der Anteil derjenigen, die direkt im Anschluss ein berufliches Gymnasium oder eine Fachoberschule besuchten, sank ebenfalls von 7,2 % auf 5,8 %. • Frage d): Stark rückläufig war der Anteil derer, die einen einjährigen Bildungsgang an einer berufsbildenden Schule besuchten (2010: 12,1 %, 10 2014: 8,5 %). • Frage e): Der Anteil an Jugendlichen in ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen nahm von 8,6 % auf 9,7 % zu. • Frage f): Relativ konstant blieb der Anteil derer, die im Anschluss weiter eine allgemeinbildende Schule besuchten (10,6 % im Jahr 2010, 10,9 % im Jahr 2014). • Frage g): Gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 ist der Anteil der jungen Menschen mit Abitur an allen Absolventinnen und Absolventen von rund 36,1 % im Jahr 2010 auf 38,3 % im Jahr 2014 gestiegen. • Frage i): Insgesamt ist der Anteil derer, über deren Verbleib nichts bekannt ist, gestiegen (von 44,3 % auf 48 %). Hier besteht sicherlich auch ein Zusammenhang zur steigenden Anzahl an Abiturientinnen und Abiturienten, über deren Verbleib grundsätzlich keine Angaben vorliegen, sofern sie ein Studium aufnehmen. 9. Welche speziellen Ausbildungsangebote für geflüchtete Jugendliche gibt es derzeit im Land Bremen, mit wie vielen Plätzen? Sind diese in der Statistik nach Frage 4 bereits enthalten? Antwort auf Frage 9: Zum 01.09.2014 hat der der Senat Geflüchteten die Möglichkeit geboten, eine Einstiegsqualifizierung im öffentlichen Dienst zu absolvieren. Nach dem Abschluss haben zum 01.09.2015 insgesamt 21 junge Geflüchtete im öffentlichen Dienst eine duale Ausbildung begonnen. In diesem Jahr haben 51 junge Geflüchtete eine Einstiegqualifizierung begonnen (siehe auch Antwort zur Frage 20). Diese Plätze sind nicht in der Statistik nach Frage 4 enthalten, da dort die Zahlen für 2015 noch nicht dargestellt sind. Die Agentur für Arbeit Bremen und Bremerhaven und die Jobcenter bieten keine speziellen Ausbildungsangebote für Geflüchtete an. Natürlich können diese Jugendlichen unter den gesetzlichen Voraussetzungen an den finanzierten Ausbildungen teilnehmen und tun das auch in jedem Jahr. Hier werden die Planungen für 2016 gerade überprüft und den weiteren Bedarfen angepasst. Hinzu kommen die Angebote zur Förderung der Deutschkenntnisse, der Berufsorientierung und der Unterstützung in einer bereits aufgenommenen Maßnahme die durch die Agentur und die Jobcenter auch jungen Geflüchteten angeboten werden (z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), Assistierte Ausbildung (AsA), Einstiegsqualifizierung (EQ), Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH). Auch für diese Maßnahmen werden die Bedarfe für 2016 gerade überprüft und ggf. angepasst. Hier werden auch gerade spezielle Maßnahmen für jugendliche Geflüchtete erarbeitet und dann ausgeschrieben. Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven hat darüber hinaus im Rahmen ihrer Initiative "Flüchtlinge in Ausbildung" ihre Mitgliedsunternehmen gefragt, welche Angebote diese für Flüchtlinge bereitstellen. Aktuell liegen Rückmeldungen von 221 Ausbildungsbetrieben vor, die 247 Praktikumsplätze, 175 EQ-Plätze und 320 Ausbildungsplätze anbieten. Da aus der Initiative heraus zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Ausbildungsplätze besetzt sind, sind diese Plätze noch nicht in der Statistik nach Frage 4 enthalten. 11 Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für geflüchtete Jugendliche 10. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit geflüchtete Jugendliche eine Ausbildung aufnehmen können? Wie lange dauert es durchschnittlich etwa für im Bundesland Bremen angekommene geflüchtete Jugendliche, bis diese Vorrausetzungen erfüllt sind? Antwort auf Frage 10: Geflüchtete Jugendliche können erst eine Ausbildung aufnehmen, wenn sie sich seit drei Monaten im Asylverfahren befinden oder seit drei Monaten eine Duldung besitzen. Dies ist bei unbegleiteten Minderjährigen i.d.R. aber erst der Fall, wenn eine Vormundschaft eingerichtet wurde und die entsprechenden Anträge (Antrag auf Asyl / Antrag auf Erteilung einer Duldung) gestellt wurden. Derzeit sind etwa 800-1000 unbegleitete Jugendliche durch das Jugendamt in Obhut genommen worden, für die noch keine Vormundschaft eingerichtet bzw. noch keine entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Anträge gestellt wurden. So lange ist für die Jugendlichen auch kein Ausbildungsbeginn möglich. Für Staatsangehörige aus den sicheren Herkunftsstaaten (Anlage II zu § 29a AsylG) Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien gilt allerdings ein Arbeitsverbot, sofern sie nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben. Dies gilt sowohl für die Dauer des Asylverfahrens als auch für einen geduldeten Aufenthalt nach negativem Abschluss des Asylverfahrens. Jugendliche aus diesen Ländern haben in diesem Fall keinen Zugang zum Ausbildungsmarkt. Darüber hinaus ist für die Aufnahme einer dualen Ausbildung das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich. Dies setzt in aller Regel einen zweijährigen Schulbesuch voraus, so dass die 2014 und 2015 in Bremen angekommenen Jugendlichen bis auf wenige Ausnahmen nicht vor 2016 ausbildungsreif sein werden. 11. Wie lange dauert durchschnittlich die Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde zur Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung seitens junger Asylsuchender? Wird die dreimonatige „Wartefrist“ in der Praxis überschritten und wenn ja, warum und um welchen durchschnittlichen Zeitraum? Antwort auf Frage 11: Der Senator für Inneres hat mit Erlass e15-09-01 vom 15. September 2015 den Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven vorgegeben, nach einem dreimonatigen Mindestaufenthalt Duldungen und Aufenthaltsgestattungen regelmäßig mit der Erlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung und eines Studiums zu versehen. Nach Antragstellung kommt es bei der Ausstellung dieser Dokumente nur in Einzelfällen zu einer zeitlichen Verzögerung. 12 12. Wie vielen Auszubildenden im Land Bremen wurde in den vergangenen zwei Jahren eine Duldung nach Erlass e15-06-01 vom 24.06.2015 oder Erlass e13-09-01 vom 02.09.2013 erteilt? Antwort auf Frage 12: Die Erteilung von Duldungen nach den Erlassen e15-06-01 vom 24.06.2015 und e13-09-01 vom 02.09.2013 wird statistisch nicht erfasst. 13. Wie viele Asylsuchende nehmen an einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung im Land Bremen teil (bitte differenzieren nach Ausbildungsart und -zweig)? Antwort auf Frage 13: Das Merkmal „asylsuchend“ wird nicht erfasst, so dass Zahlen darüber, wie viele Geflüchtete aus dieser Gruppe sich in welchen Ausbildungsberufen derzeit befinden, nicht beantwortet werden kann. 14. Unter welchen Voraussetzungen haben geflüchtete Jugendliche Zugang zu Ausbildungsplätzen, die vom Jobcenter oder aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm des Landes gefördert werden? Antwort auf Frage 14: Um an einer durch das Jobcenter finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung teilnehmen zu dürfen, müssen die nach dem SGB II erwerbsfähigen leistungsberechtigten jungen Erwachsenen die Voraussetzungen nach § 78 SGB III (Förderbedürftige junge Menschen) erfüllen. Diese besagen, dass junge Menschen dann förderfähig sind, wenn es sich um Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte handelt. So diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für junge Geflüchtete die Möglichkeit, durch Regelangebote des Jobcenters unterstützt zu werden. Falls die jungen Menschen einen eigenen Haushalt unterhalten, sind die Voraussetzungen für einen Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe gemäß § 59 SGB III zu prüfen. Die Voraussetzungen, um an den durch das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm geförderten Ausbildungen teilnehmen zu dürfen, sind, wie bereits aus der Antwort zu Frage 2 hervorgeht, die gleichen wie bei allen anderen im Land Bremen wohnhaften Zielgruppen. Die Geflüchteten werden hierbei unter der Kategorie „Menschen mit Migrationshintergrund“ erfasst werden und sind explizit als zu erreichende Zielgruppe genannt. 13 15. Gelten für geflüchtete Jugendliche, die eine Ausbildung aufnehmen, die gleichen rechtlichen Grundlagen für die Ausbildungsvergütung, wie für andere Jugendliche? Antwort auf Frage 15: Ja, für geflüchtete Jugendliche gelten die gleichen Grundlagen für die Ausbildungsvergütung. 16. Unter welchen Voraussetzungen sind geflüchtete Jugendliche berechtigt zum Bezug von Bundesausbildungsbeihilfe? Antwort auf Frage 16: Asylberechtigte und Geflüchtete im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 haben uneingeschränkten Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Geduldete Ausländerinnen und Ausländer (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes), die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, werden während einer betrieblich durchgeführten Berufsausbildung gefördert, wenn sie sich seit mindestens vier Jahren ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten (§ 59 Abs.2). Weiterhin werden Ausländerinnen und Ausländer gefördert, wenn sie selbst sich vor Beginn der Berufsausbildung insgesamt fünf Jahre im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind oder zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre vor Beginn der Berufsausbildung sich insgesamt drei Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist, im Übrigen von dem Zeitpunkt an, in dem im weiteren Verlauf der Berufsausbildung diese Voraussetzungen vorgelegen haben. Von dem Erfordernis der Erwerbstätigkeit des Elternteils während der letzten sechs Jahre kann abgesehen werden, wenn sie aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde nicht ausgeübt worden ist und er im Inland mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen ist. Ist die oder der Auszubildende in den Haushalt einer oder eines Verwandten aufgenommen, so kann diese oder dieser zur Erfüllung dieser Voraussetzungen an die Stelle des Elternteils treten, sofern die oder der Auszubildende sich in den letzten drei Jahren vor Beginn der Berufsausbildung rechtmäßig im Inland aufgehalten hat. Seit dem 01.01.2016 können Personen mit einer Duldung und Personen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3, § 25 Absatz 4 Satz 2, § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland BAB-Förderung erhalten. Spezifische Angebote und Unterstützung für geflüchtete Jugendliche 17. Welche speziellen Möglichkeiten der a) Vermittlung von berufsvorbereitenden Praktika Antwort auf Frage 17: Im Unterricht der Klassen für begleitete und unbegleitete minderjährige Geflüchtete ist Berufsorientierung insbesondere im zweiten Jahr 14 (Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung) integrierter Bestandteil des Lernstoffes. Dieses beinhaltet auch Betriebspraktika. Geflüchtete unter 25, die noch keinen in Deutschland anerkannten Studien- oder Ausbildungsabschluss haben, gehören alle zum Kundenkreis der Jugendberufsagenturen. Sie werden durch die Berufsberatung in Schulen und in der Agentur für Arbeit und je nach Zuständigkeit durch die Ausbildungsvermittlung des Jobcenters und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen Partner beraten. Über die unterschiedlichen Partner wird Unterstützung in vielfacher Hinsicht angeboten, z.B. bei der Vermittlung von berufsvorbereitenden Praktika in Form von BvB und EQ. b) Vermittlung von Ausbildungsplätzen Bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen erhalten sie Unterstützung durch den Arbeitgeber-Service von Agentur und Jobcenter und die Aktionen der Handwerksund Handelskammern im Zusammenwirken mit den Betrieben. Die Agentur für Arbeit erarbeitet derzeit gemeinsam mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Übergangswohnheimleiterinnen und –leiter ein Konzept zur systematischen Erfassung von Kompetenzen und Potentialen von jungen Geflüchteten, um anschließend ein passgenaueres Matching zu gewährleisten. Zur Besetzung der angebotenen Stellen hat die Handelskammer Bremen am 23. Oktober 2015 einen Runden Tisch mit vielen beteiligten Institutionen durchgeführt. Ergebnis war, dass eine zentrale Anlaufstelle notwendig ist und deshalb die neu gegründeten Jugendberufsagenturen einen besonderen Schwerpunkt bei der Vermittlung von jungen Geflüchteten in Praktika und Ausbildung setzen sollen. Neben den ohnehin stattfindenden Planungs- und Koordinierungsgruppen der Jugendberufsagentur hat die Handelskammer zu einem gesonderten Termin für eine Arbeitsgruppe speziell zu diesem Thema am 4. Dezember 2015 eingeladen. Die Handwerkskammer bietet Vermittlung von Ausbildungs-, Praktikums- und EQ-Plätzen im Rahmen von „BIN“ (Bremer und Bremerhavener Integrationsnetzes), der „Passgenauen Besetzung“ und des Projektes „Welcome skills of craft“ (Finanzierung aus Bundes-ESF; Landes-ESF; Eigenmittel). Das Projekt „Welcome skills of craft“ ist eine eigens entwickelte ausbildungsvorbereitende Maßnahme (Dauer: 15.06.-15.10.2015) mit Vermittlung in EQ und Ausbildung, sozialpädagogischer Betreuung, Sprachunterricht und Unterstützung bei behördlichen Formalitäten (Finanzierung aus Landes-ESF- Mittel und Eigenmittel). Das Projekt „Berufsstart Bau“ der Handwerkskammer hält Vorqualifikationsmaßnahme zur Herstellung der Ausbildungsreife für alle Jugendlichen mit Lernschwächen und insbesondere mit Migrationshintergrund bereit und vermittelt in EQ-Maßnahmen in Bauberufen (Finanzierung aus Bundes-ESF-Mittel, Mittel der SOKA-Bau und Eigenmittel). Die Handwerkskammer Bremen ist darüber hinaus Kooperationspartner im Projekt „Zukunftschance Ausbildung“ des AFZ Bremen und stellt 15 EQ-Plätze in einschlägigen Handwerksberufen bereit. 15 c) Ausbildungsplatzförderung Bei der Förderung des Ausbildungserfolgs stehen die im SGB II und III festgeschriebenen ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zur Verfügung. Diese sollen jungen Geflüchteten die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen. d) Ausbildungsberatung Die Ausbildungsberater der Partner der Jugendberufsagentur stehen grundsätzlich für Fragen im Rahmen der Ausbildung zur Verfügung. Ebenso stehen alle zuständigen Kammern für ihre Mitgliedsbetriebe für Fragen zur Verfügung. Dies gilt für die großen Kammern wie auch für die Kammern der freien Berufe. e) Ausbildungsbegleitung Bei der Begleitung der Ausbildung kann zum einen die Assistierte Ausbildung (AsA) genutzt werden. Dieses Instrument kann während einer betrieblichen Berufsausbildung oder der ausbildungsvorbereitenden Phase als Unterstützung zur Erreichung eines erfolgreichen Abschlusses eingesetzt werden. Zum anderen gibt es noch die Möglichkeit der Berufseinstiegsbegleitung (BerEB). Dieses Unterstützungsangebot soll den Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung erleichtern. Die Handwerkskammer Bremen hält in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum HandWERK gGmbH Stützunterricht mit Sprachbegleitung sowie sozialpädagogische Begleitung für geflüchtete Jugendliche in EQ- Maßnahmen, Praktika oder Ausbildung im Rahmen des BIN (Bremer und Bremerhavener Integrationsnetzes) bereit (Finanzierung aus BAMF- Mitteln und Eigenmitteln). 18. Wie sind diese Angebote finanziert (durch wen, Projekt- oder Regelfinanzierung)? Antwort auf Frage 18: Die regulären Angebote im Rahmen des SGB III werden durch den Haushalt der Agentur für Arbeit und damit aus Mitteln der Versicherten finanziert. Die Finanzierung von Maßnahmen im SGB II erfolgt aus Bundesmitteln. Die Angebote werden derzeit auf zusätzliche Bedarfe in 2016 überprüft und angepasst. Außerdem arbeiten noch weitere Behörden mit Bundesmitteln z.B. das BAMF an der Sprachförderung für geflüchtete Jugendliche. Die Vermittlung von berufsvorbereitenden Praktika gehört zum Regelangebot der Senatorin für Kinder und Bildung. Durch die Notwendigkeit der Schulplatzerhöhung im Bereich der Flüchtlingsbeschulung ist eine Finanzierung aus dem Senatssonderprogramm notwendig. 16 Die Angebote der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven und der Handwerkskammer zur Vermittlung von Ausbildungsplätzen, Ausbildungsberatung und Ausbildungsbegleitung sind grundsätzlich aus deren Etats finanziert. 19. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Angebote und Plätze des Übergangssystems für die spezifischen Bedarfe von geflüchteten, ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen (z.B. Sprachförderung, Ausgleich von abweichenden Schulcurricula, evtl. auch Ausbildungsbegleitung usw.), zu öffnen bzw. zu erweitern? Antwort auf Frage 19: Im Hinblick auf das schulische Übergangssystem erarbeiten die berufsbildenden Schulen seit einigen Jahren schuleigene Sprachförderkonzepte. Derzeit liegt ein Schwerpunkt auf den Fördernotwendigkeiten für die zu beschulenden Geflüchteten. Die in der Antwort zu Frage 17 a bereits angesprochenen Bildungsgänge für schulpflichtige Geflüchtete sind Teil des schulischen Übergangssystems und haben den Schwerpunkt im Spracherwerb. 20. Wie viele Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst gibt es für Geflüchtete im Land Bremen? Um welche Ausbildungsgänge handelt es sich dabei und auf welche Art wird die Ausbildung begleitet durch berufsbezogenen Sprachunterricht o.ä.? Plant der Senat eine Ausweitung dieser spezifischen Ausbildungsplätze? Antwort auf Frage 20: Wie aus der Antwort zu Frage 9 ersichtlich hatte bereits zum 01.09.2014 der ersten Gruppe der Geflüchteten die Möglichkeit, eine Einstiegsqualifizierung (EQ) im öffentlichen Dienst zu absolvieren. Diese Einstiegsqualifizierung wurde von einem Sprachkurs, von Nachhilfeunterricht im Rahmen der sog. ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH) und von einer adäquaten sozialpädagogischen Betreuung flankiert. Nach dem Abschluss der Einstiegsqualifizierung haben zum 1. September 2015 insgesamt 21 junge Geflüchtete im öffentlichen Dienst, davon einer in einem Ausbildungsverbund mit einem Betrieb der privaten Wirtschaft, eine duale Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz begonnen (davon war eine Person für den Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte weiblich). Ausbildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ist das Aus- und Fortbildungszentrum. 17 Es handelt sich dabei um folgende Ausbildungsberufe: Im Jahr 2015 haben 51 junge Geflüchtete eine Einstiegsqualifizierung im öffentlichen Dienst begonnen. Darunter waren 10 Frauen (vier Medizinische Fachangestellte, zwei Hauswirtschafterinnen, drei Kauffrauen für Büromanagement und eine Restaurantfachfrau) . Dieses wurde durch eine konzertierte Aktion mit der Handelskammer Bremen und der Handwerkskammer Bremen möglich, die Qualifizierungsplätze in den Ausbildungsbetrieben akquirieren konnten. Die EQ-Verträge haben die jungen Geflüchteten mit dem Aus- und Fortbildungszentrum geschlossen. Auch diese Einstiegsqualifizierung wird von Sprachkursen und weiteren geeigneten Unterstützungsmaßnahmen flankiert. Nach einem Jahr könnten 19 junge Menschen aus dieser Gruppe eine duale Berufsausbildung im öffentlichen Dienst aufnehmen. Die übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden voraussichtlich einen Ausbildungsvertrag in den Ausbildungsbetrieben der privaten Wirtschaft erhalten. 18 Bei dieser zweiten Maßnahme handelt es sich um folgende Ausbildungsberufe: Auch im kommenden Jahr ist es beabsichtigt, junge Geflüchtete im Bereich des öffentlichen Dienstes zu qualifizieren. Es wird zurzeit geprüft, ob das Angebot an Plätzen erhöht werden kann. Der Senat wird dazu Beschlüsse im Rahmen der jährlichen Ausbildungsplanung treffen. 19 21. Wie weit und nach welchen Kriterien fallen geflüchtete Jugendliche in den Zuständigkeitsbereich der Jugendberufsagenturen? Wie werden sie von diesen erreicht? Antwort auf Frage 21: Unter dem gemeinsamen Dach der Jugendberufsagentur bieten die Partner der JBA - die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, die Jobcenter Bremen und Bremerhaven, die Dezernate III und IV des Magistrats der Stadt Bremerhaven, die Senatorin für Kinder und Bildung, die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen - Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen unter 25 Jahren an, die noch keinen Berufs- oder Studienabschluss erreicht haben. Als Kooperationspartner unterstützen die Arbeitnehmerkammer, die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, die Handwerkskammer sowie die Unternehmensverbände diese Arbeit insbesondere in den Bereichen „Vermittlung“ und „Maßnahmenplanung“. Geflüchtete junge Menschen unter 25 Jahren, die noch keinen Berufs- oder Studienabschluss erreicht haben, fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Jugendberufsagentur. Soweit sie noch schulpflichtig sind, werden sie über Vorkurse dem Regelschulbetrieb zugeführt. Bei Bedarf erhalten sie Unterstützungsleistungen der Jobcenter oder von den Trägern der Jugendhilfe. Wenn sie nicht mehr schulpflichtig sind, können sie auf die Angebote der Agentur für Arbeit zurückgreifen; Jobcenter und Jugendhilfe laufen auch dann parallel. Nur bestimmte Fördermaßnahmen sind teilweise an die Erfüllung der Schulpflicht gebunden. Über die aufsuchende Beratung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und des Magistrats der Stadt Bremerhaven sollen die Wege in die Institutionen geebnet und insbesondere diejenigen angesprochen werden, die verloren zu gehen drohen. Für die nicht mehr schulpflichtigen jungen Geflüchteten erfolgt die Kontaktaufnahme über die einschlägigen Sprachkurse. 22. Welche Informationen hat der Senat zu Ausbildungsabbrüchen bei geflüchteten Jugendlichen? Antwort auf Frage 22: Grundsätzlich werden Ausbildungsabbrüche von den zuständigen Kammern erfasst. Da die Kammern das Merkmal „Fluchthintergrund“ nicht vermerken, liegen hierzu keine Informationen vor. 23. Wie weit liegen generell Zahlen und Daten vor zum Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und mit Fluchthintergrund in den verschiedenen Statistiken, die im Rahmen der Bremer Vereinbarungen erstellt werden? Antwort auf Frage 23: In den Statistiken, die alljährlich für das Plenum der Partner der Bremer Vereinbarungen erstellt werden, werden grundsätzlich keine Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ oder „Fluchthintergrund“ ausgewiesen, weil dieses Merkmal bei den verschiedenen Partnern nicht erfasst wird. 20 24. Wie beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen, Ausbildungsförderungen, Ausbildungsberatungen, Ausbildungsbegleitungen und berufsbezogenen Sprachförderungsangeboten für geflüchtete Jugendliche? Antwort auf Frage 24: Alle oben genannten Angebote im Rahmen des SGB III werden durch die Agentur für Arbeit und somit über Bundesmittel finanziert. Im SGB II Bereich werden in diesem Jahr die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aufgrund flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe erhöht. Mit Stand vom 02.12.2015 sind für Maßnahmen Bremen zusätzlich rund 5,5 Millionen Euro vorgesehen, für Bremerhaven rund 790.000 Euro. 25. Welche Initiativen auf Bundesebene ergreift oder plant der Senat, um den Zugang und rechtlichen Status von geflüchteten Jugendlichen zu Ausbildung weiter zu verbessern? Antwort auf Frage 25: Der Senat setzt sich dafür ein, dass junge Geflüchtete, die für eine Berufsausbildung in Frage kommen, einen gesicherten Aufenthaltsstatus während der Berufsausbildung bekommen. Zudem setzt sich der Senat dafür ein, dass jungen Menschen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ein Bleiberecht zugesprochen wird, damit Anschlussbeschäftigung und Rechtssicherheit für potentielle Ausbildungsbetriebe gewährleistet sind. Die Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung sollten daher auch Asylsuchenden mit guter Bleibeperspektive analog den Zugangsvoraussetzungen für Geduldete zugänglich gemacht werden. Drs-19-250 VB Allgemeine Ausbildungssituation und Angebote für geflüchtete Jugendliche mit Ausbildungsbedarf 20160119_1_GA Allgemeine Ausbildungssituation