BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/252 Landtag 19. Wahlperiode 19.01.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Wie viele Flüchtlinge halten sich derzeit in Bremen auf? Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9.12.2015 " Wie viele Flüchtlinge halten sich derzeit in Bremen auf?" Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Im Land Bremen werden 2015 voraussichtlich etwa 12.000 Flüchtlinge ankommen. Ihre Registrierung, Unterbringung, gesundheitliche Versorgung, Beschulung und die Integration in den Arbeitsmarkt stellt das Land und die Kommunen Bremen und Bremerhaven vor große Herausforderungen. Bereits vorher bestehende Probleme in verschiedenen Systemen, wie z.B. der Mangel an Lehrkräften, Erziehern und Polizisten, das Fehlen von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die hohe Zahl der Arbeitslosen, das fehlende Personal in Stadtamt, Ausländeramt oder bei den Casemanagern und die Ausstattung der Krankenhäuser im Bereich Geburtshilfe werden dadurch nochmals verstärkt. Die Systeme erfahren erhebliche Belastungsproben, auch über die Grenzen ihrer Aufnahmefähigkeit hinaus. Es steht außer Frage, dass Menschen, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können bei uns willkommen sind. Sie dabei zu unterstützen bei uns ein neues, eigenständiges Leben zu beginnen, sich zu integrieren und Bildungschancen für sich und ihre Kinder zu schaffen, ist eine Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig muss es aber auch selbstverständlich sein, Menschen, die aus sicheren Herkunftsstaaten, wie den EU-Beitrittskandidaten auf dem Westbalkan, nach Deutschland eingereist sind oder Menschen, die über ein anderes Land der EU zu uns gekommen sind, schnellstmöglich zurückzuführen. Deutschlandweit kamen im ersten Halbjahr 2015 rund 40 Prozent aller Flüchtlinge vom Westbalkan, im Zeitraum bis zum 31.10.2015 waren es rund 30 Prozent aller Flüchtlinge. Obwohl eine Einzelfallprüfung auf Asyl diesen Personen unbenommen bleibt, ist davon auszugehen, dass hochgerechnet auf das Land Bremen mindestens 4000 Menschen, die in 2015 angekommen sind, keine Bleiberechtsperspektive haben und Bremen wieder verlassen müssen. Das persönliche Recht auf Asyl bleibt unberührt, da Einzelne grundsätzlich natürlich Gründe hervorbringen können, die zu einem Bleiberecht führen könnten. Die schnellstmögliche Rückführung von Asylsuchenden ohne Schutzbedürftigkeit erhöht die Akzeptanz der europäischen Freizügigkeit und die dauerhafte Bereitschaft der Menschen in Bremen und Bremerhaven, berechtigt Asylsuchende, zu unterstützen. Durch die konsequente Rückführung entstehen für Bürgerkriegsflüchtlinge ausreichende Kapazitäten so dass eine erfolgreiche und schnelle Integration in den Bereich Bildung, Arbeit und Wohnen ermöglicht werden kann. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber kamen im Jahr 2015 bisher aus welchen Herkunftsländern im Land Bremen an? Wie viele von ihnen wurden im System „Easy“ der Bundesländer erfasst? Wie viele wurden durch „Easy“ an andere Bundesländer verteilt? Wie viele wurden durch „Easy“ zusätzlich aus anderen Bundesländern aufgenommen? (bitte aufgeschlüsselt, wie viele Menschen aus welchen Ländern monatlich im Jahr 2015 in Bremen ankamen und in „Easy“ registriert wurden und wie viele im Gesamtzeitraum 01/2015-12/2015) 2. Wo erfolgt derzeit diese Erfassung in das System „Easy“ in Bremen und von wem? Wie viele Personen (VK) sind derzeit bei dieser Erfassung tätig? Wie hat sich die Zahl dieser Mitarbeiter im Laufe des Jahres 2015 entwickelt? Wie lange dauert es durchschnittlich, von der Ankunft in Bremen bis zur Registrierung und wie hat sich diese Dauer im Jahr 2015 entwickelt? Wie hoch schätzt der Senat die Zahl der 1 Flüchtlinge und Asylbewerber, die derzeit (Stichtag 31.12.2015) ohne eine Registrierung in „Easy“ im Land Bremen leben? Welche (finanziellen) Konsequenzen ergeben sich durch eine Nichtregistrierung für das Land Bremen und die betroffenen Menschen? 3. Welche Daten werden bei der Registrierung in „Easy“ erfasst und welche Dokumente sind dazu notwendig? Verhindert die Erfassung dieser Daten aus Sicht des Senats, dass Flüchtlinge Bremen verlassen und in anderen Ländern erneut registriert werden? Wie viele Flüchtlinge wurden 2015 nach § 16 AsylVfG erkennungsdienstlich behandelt? Wie viele Polizeibeamte, bzw. Polizeibeamte im Ruhestand sind derzeit vorübergehend bei der Registrierung von Flüchtlingen im Einsatz? Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Einsatz von Polizeibeamten bei der Registrierung in „Easy“ und/oder erkennungsdienstlichen Behandlungen von Flüchtlingen in anderen Bundesländern? 4. Wie hoch schätzt der Senat die Gesamtzahl der Menschen, die im Lauf des Jahres 2015 ohne Registrierung in „Easy“ und Asylantragstellung das Land Bremen wieder verlassen haben? Waren dabei regelrechte „Wanderungsbewegungen“ zu erkennen? 5. Wie viele Menschen kamen 2015 im Rahmen des Familiennachzuges nach Bremen? (bitte aufgeschlüsselt, wie viele Menschen aus welchen Ländern monatlich in Bremen beim Ausländeramt registriert wurden und wie viele im Gesamtzeitraum 01/2015- 12/2015) Mit einem Familiennachzug in welcher Größenordnung rechnet der Senat bis 2020? 6. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt in Bremen und Bremerhaven eine Anmeldung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bei den Einwohnermeldeämtern? Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber wurden 2015 bei den Einwohnermeldeämtern angemeldet? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen) Wie lange warteten Flüchtlinge 2015 durchschnittlich auf diese Anmeldung? Welche Konsequenzen hat eine Nichtanmeldung, insbesondere für die Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen? 7. In wie vielen und in welchen Unterkünften für Flüchtlinge sind seit wann jeweils wie viele Bundeswehrsoldaten mit welchen Aufgaben im Einsatz? Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Einsatz von Bundeswehrsoldaten in anderen Bundesländern? Wie plant der Senat diese Aufgaben mittelfristig selbst wahrzunehmen, wenn z.B. durch zusätzliche Auslandseinsätze weniger Unterstützung der Bundeswehr zur Verfügung steht? 8. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber aus welchen Herkunftsländern leben derzeit (Stichtag 31.12.2015) in Bremen und Bremerhaven in Notunterkünften (Zelte, Turnhallen, Hostels usw.) bzw. in der Erstaufnahmeeinrichtung? Wie viele von ihnen sind minderjährig? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Flüchtlingen in den Stadtteilen) Wie lange verblieben die Menschen 2015 im Durchschnitt in Notunterkünften, oder in der Erstaufnahmeeinrichtung? Wie hat der Senat sichergestellt, dass die Menschen eindeutig einer Wohneinrichtung zuzuordnen sind und nicht in verschiedenen Einrichtungen Leistungen beziehen? 9. Wie oft wurden durch wen im letzten halben Jahr (01.07.2015 - 31.12.2015) in den Notunterkünften „Taschengeld“ an wie viele Personen für jeweils welche Zeiträume ausgezahlt? Wie wird bei der Auszahlung vor Ort festgestellt, ob jemand leistungsberechtigt ist? Wie werden die Menschen in den Unterkünften darauf hingewiesen wann das „Taschengeld“ ausgezahlt wird? Welche Nachzahlungen auf welchem Weg erhalten Menschen, die die Auszahlung verpasst haben? 2 10. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber aus welchen Herkunftsländern leben derzeit (Stichtag 31.12.2015) in Bremen und Bremerhaven in Übergangswohnheimen? Wie viele von ihnen sind minderjährig? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Flüchtlingen in den Stadtteilen) Nach welchen Kriterien entscheidet wer über den Umzug von einer Erstaufnahmeeinrichtung in ein Übergangswohnheim? Wie stellt der Senat sicher, dass zukünftig nur Menschen mit guter Bleiberechtsperspektive in Übergangswohnheime umziehen? 11. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber aus welchen Herkunftsländern leben derzeit (Stichtag 31.12.2015) in Bremen und Bremerhaven in Wohnungen? Wie viele von ihnen sind minderjährig? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Flüchtlingen in den Stadtteilen) Nach welchen Kriterien entscheidet wer über den Umzug von einem Übergangswohnheim in eine eigene Wohnung? Wie stellt der Senat sicher, dass nur Menschen mit guter Bleiberechtsperspektive in Wohnungen umziehen? 12. Wie viele Menschen stellten seit Januar 2015 beim BAMF in Bremen einen Asylantrag? Wie viele eine Folgeantrag? Wie viele Menschen warten derzeit auf eine Asylantragstellung beim BAMF? Wie lang sind aktuell die durchschnittlichen Wartezeiten und wie haben sie sich im Laufe des Jahres 2015 entwickelt? (bitte aufgeschlüsselt, wie viele Menschen aus welchen Ländern monatlich in Bremen einen Antrag stellten und wie viele im Gesamtzeitraum 01/2015-12/2015) Welche (finanziellen) Konsequenzen ergeben sich durch eine Nichtantragstellung für das Land Bremen und die betroffenen Menschen? 13. Wie viele Personen (VK) sind derzeit bei der Außenstelle des BAMF in Bremen mit welchen Aufgaben tätig? Wie hat sich die Zahl dieser Mitarbeiter im Laufe des Jahres 2015 entwickelt? 14. Wie viele Asylverfahren laufen derzeit (Stichtag: 31.12.2015) in Bremen und Bremerhaven? Wie viele unbearbeitete Asylanträge gibt es aktuell und wie hat sich dieser Stand im Jahr 2015 entwickelt? Wie viele Asylverfahren wurden 2015 im Land Bremen mit welchem Ausgang entschieden? Wie vielen Personen aus welchen Herkunftsländern wurde die Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt? Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern wurden nach §16a als Asylberechtigte anerkannt? Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern wurde subsidiärer Schutz zuerkannt? Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Asylantrages und welche Unterschiede in der Bearbeitungszeit gab es aufgrund des Herkunftslandes des Beantragenden? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) 15. Wie viele Asylanträge wurden 2015 in Bremen und Bremerhaven durch das BAMF abgelehnt? Gegen wie viele Ablehnungen wurden Rechtsmittel eingelegt? Wie lange dauerten die Klagen vor dem Verwaltungsgericht und wie sind die Verfahren ausgegangen? 16. Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber sind 2015 freiwillig ausgereist und wie viele von ihnen wurden tatsächlich in welche Heimatländer zurückgeführt? (aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Aufenthaltsdauer in Deutschland/Bremen, Grund und Kosten der Abschiebung) Wie viele Ausreisepflichtige Personen halten sich derzeit im Land Bremen auf (noch kein Rechtsmittel eingelegt oder rechtskräftig abgelehnte Ayslanträge)? Wie hoch waren 2015 die Kosten für diese Ausreisepflichtigen, getrennt nach rechtskräftig bzw. nicht rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens? Wie viele Asylbewerber haben nach rechtskräftiger Ablehnung 3 des Asylantrages eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und wie wurden diese beschieden? In wie vielen dieser Fälle wurden Rechtsmittel eingelegt und wie sind sie ausgegangen? 17. Welche Kosten hat der Senat 2015 im Falle einer freiwilligen Ausreise übernommen? Hat der Senat finanzielle Anreize für eine freiwillige Ausreise gesetzt? Wie beurteilt der Senat die eigene Rückführungspraxis im Vergleich zu anderen Bundesländern und anderen EU-Staaten wie beispielsweise Frankreich?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber kamen im Jahr 2015 bisher aus welchen Herkunftsländern im Land Bremen an? Wie viele von ihnen wurden im System „Easy“ der Bundesländer erfasst? Wie viele wurden durch „Easy“ an andere Bundesländer verteilt? Wie viele wurden durch „Easy“ zusätzlich aus anderen Bundesländern aufgenommen? (bitte aufgeschlüsselt, wie viele Menschen aus welchen Ländern monatlich im Jahr 2015 in Bremen ankamen und in „Easy“ registriert wurden und wie viele im Gesamtzeitraum 01/2015-12/2015) Antwort auf Frage 1: Im Rahmen von EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden) werden Asylbegehrende nach dem Königsteiner Schlüssel einer Erstaufnahmeeinrichtung zugeteilt. Diese wird mit Hilfe des Systems „EASY" ermittelt, das die Verteilung bundesweit verwaltet. Sofern sich der Asylsuchende nicht bereits in der zuständigen Einrichtung befindet, muss er sich zu derjenigen begeben, die ihm zugeteilt wird. In der Außenstelle des Bundesamtes, die dieser Erstaufnahme-Einrichtung zugeordnet ist, stellt er dann seinen Asylantrag. Bearbeitungen gesamt ZAST Bremen Davon zugeteilt aus anderen Bundesländern Direktzugänge ZASt- Bremen 21.752 2.914 18.838 Direktzugänge ZASt- Bremen Verteilung in andere Länder durch EASY Verteilentscheidung für Bremen EASY-Zuteilung Bremen gesamt 18.838 11.478 7.360 10.274 Im Jahr 2015 meldeten sich 21.752 Personen als Asylsuchende bei der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (ZASt). Dem Land Bremen wurden 10.274 Personen über das beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verortete System „EASY“ zugewiesen. Davon trafen 2.914 Personen mit einer „EASY“-Zuweisung aus anderen Bundesländern in Bremen ein. Im gleichen Zeitraum wurden aus Bremen 11.478 Personen über „EASY“ in andere Bundesländer verteilt. Die Hauptherkunftsländer der Bremen über EASY zugewiesenen Asylsuchenden waren im Jahr 2015: Herkunftsland Personen Syrien 5.918 Afghanistan 1.413 Albanien 666 Serbien 402 Iran 350 Kosovo 289 4 Eritrea 250 Ägypten 245 Mazedonien 217 Russische Föderation 208 Somalia 117 Irak 75 sonstige asiatische Staaten 37 Sonstige 87 Eine monatliche herkunftslandbezogene Zugangsstatistik wird nicht geführt. 2. Wo erfolgt derzeit diese Erfassung in das System „Easy“ in Bremen und von wem? Wie viele Personen (VK) sind derzeit bei dieser Erfassung tätig? Wie hat sich die Zahl dieser Mitarbeiter im Laufe des Jahres 2015 entwickelt? Wie lange dauert es durchschnittlich, von der Ankunft in Bremen bis zur Registrierung und wie hat sich diese Dauer im Jahr 2015 entwickelt? Wie hoch schätzt der Senat die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber, die derzeit (Stichtag 31.12.2015) ohne eine Registrierung in „Easy“ im Land Bremen leben? Welche (finanziellen) Konsequenzen ergeben sich durch eine Nichtregistrierung für das Land Bremen und die betroffenen Menschen? Antwort auf Frage 2: Die Aufgabe der Aufnahme und Verteilung Asylsuchender im Land Bremen wird durch die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (ZASt) der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport am Standort Alfred-Faust-Str. 15 in Bremen-Kattenturm wahrgenommen. Dort erfolgt auch die Verteilung über das System „EASY“. Zum 31.12.2015 sind 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsvolumen (BV) von 9 ¾ Vollzeitstellen dort tätig. Die aufgrund der stark gestiegenen Flüchtlingszahl erforderliche Personalaufstockung entwickelte sich wie folgt: Zeitraum BV Januar – Mai 2015 4 Juni – Oktober 2015 5 November 2015 5 ¾ 01.-14. Dezember 2015 7 ¾ 15.- 31.Dezember 2015 8 ¾ Zudem erfolgte der Einsatz von Zeitarbeitskräften: Juli 2015 1 August - 14.Dezember 2015 2 sowie die Unterstützung im Bereich der Publikumssteuerung und bei Übersetzungstätigkeiten durch Mitarbeiterinnen der AWO Bremen: Juli – Dezember 2015 1 September –Dezember 2015 1¾ Im Rahmen des Projektes „Helfende Hände“ der Bundeswehr erhält die ZASt im Verwaltungsbereich seit September 2015 Unterstützung durch jeweils bis zu sieben Soldaten in Vollzeit. Seit September 2015 befindet sich auf dem Gelände der Scharnhorst-Kaserne in Bremen- Huckelriede eine vorübergehende Außenstelle der ZASt. Dort nimmt eine Mitarbeiterin des Referates Zuwandererangelegenheiten der Senatorin für Soziales (1BV) mit Unterstützung von im Rahmen der Aktion „Helfende Hände“ eingesetzten Soldaten die Asylgesuche von 5 überwiegend in Notunterkünften untergebrachten Personen entgegen und führt die Verteilung über das „EASY“- Programm herbei. Angaben zur durchschnittlichen Dauer zwischen Ankunft in Bremen und Entgegennahme der Meldung als Asylsuchender („Registrierung“) werden nicht erhoben. Aufgrund der seit Juli 2015 stark angestiegenen Zugangszahl konnte die ZASt ab Anfang September 2015 vorübergehend eine zeitnahe Registrierung aller neu eingetroffenen Asylsuchenden nicht mehr gewährleisten. Daraus resultierende Rückstände wurden, insbesondere durch den Einsatz der Außenstelle Scharnhorst-Kaserne, bis Mitte November vollständig abgebaut. Seitdem ist eine sehr zeitnahe Erfassung neu eintreffender Asylsuchender durch die ZASt, in der Regel innerhalb eines Werktages, wieder gewährleistet. 3. Welche Daten werden bei der Registrierung in „Easy“ erfasst und welche Dokumente sind dazu notwendig? Verhindert die Erfassung dieser Daten aus Sicht des Senats, dass Flüchtlinge Bremen verlassen und in anderen Ländern erneut registriert werden? Wie viele Flüchtlinge wurden 2015 nach § 16 AsylVfG erkennungsdienstlich behandelt? Wie viele Polizeibeamte, bzw. Polizeibeamte im Ruhestand sind derzeit vorübergehend bei der Registrierung von Flüchtlingen im Einsatz? Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Einsatz von Polizeibeamten bei der Registrierung in „Easy“ und/oder erkennungsdienstlichen Behandlungen von Flüchtlingen in anderen Bundesländern? Antwort auf Frage 3: Die Eingabe in das computergesteuerte Verteilungsprogram „EASY“ umfasst die Personenzahl sowie das Herkunftsland der Asylsuchenden. Die durch die ZASt zu erstellende Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) enthält die Personalien der Asylsuchenden (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) sowie Angaben zu Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnissen, Geschlecht, Familienstand und mitreisenden Angehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder). Sofern Ausweisdokumente vorhanden sind, werden die darin enthaltenen Daten übernommen, anderenfalls folgt die Erfassung der Daten der Selbstauskunft der Asylsuchenden. Aus Sicht des Senats ist nicht ausgeschlossen, dass Flüchtlinge trotz Erfassung ihrer Daten, Bremen verlassen und in anderen Ländern erneut registriert werden. Erkennungsdienstliche Behandlungen nach § 16 AsylG werden derzeit durch die ZASt nicht durchgeführt. In Bremen sind keine Polizeibeamte bzw. Polizeibeamte im Ruhestand bei der Registrierung von Flüchtlingen im Einsatz. Dem Senat ist bekannt, dass in einigen Bundesländern Polizeibeamte im Bereich der Flüchtlingsregistrierung eingesetzt sind. Derzeit arbeitet das BAMF an einer einheitlichen erkennungsdienstlichen Behandlung, die dann in einem frühen Verfahrensschritt im Rahmen der Erstaufnahme umgesetzt werden soll. Dies ist auch für Bremen geplant. 4. Wie hoch schätzt der Senat die Gesamtzahl der Menschen, die im Lauf des Jahres 2015 ohne Registrierung in „Easy“ und Asylantragstellung das Land Bremen wieder verlassen haben? Waren dabei regelrechte „Wanderungsbewegungen“ zu erkennen? Antwort auf Frage 4: Die ohnehin angespannte Zugangssituation war im September und Oktober 2015 zusätzlich davon geprägt, dass in Bayern eingetroffene Flüchtlinge mit Sonderzügen oder Bussen direkt in die Länder weitergeleitet wurden, ohne dass dem eine Registrierung und EASY- Verteilung vorangegangen war. Auf diesem Wege trafen auch in Bremen Flüchtlinge ein, die noch vor ihrer Erfassung durch die ZASt wieder abreisten. Aufgrund der geschilderten Umstände ist dem Senat zu der Gesamtzahl dieser Personengruppe keine Schätzung möglich. Nach Wahrnehmung der mit der Betreuung der Neuankömmlinge in bremischen Notunterkünften vor Ort befassten Träger erfolgte deren Weiterreise oftmals ohne Unterrichtung des Betreuungspersonals; sofern Gründe angegeben wurden, sei dies 6 regelmäßig der Wunsch gewesen, nach Skandinavien bzw. zu bereits im Bundesgebiet lebenden Angehörigen zu wollen. 5. Wie viele Menschen kamen 2015 im Rahmen des Familiennachzuges nach Bremen? (bitte aufgeschlüsselt, wie viele Menschen aus welchen Ländern monatlich in Bremen beim Ausländeramt registriert wurden und wie viele im Gesamtzeitraum 01/2015-12/2015) Mit einem Familiennachzug in welcher Größenordnung rechnet der Senat bis 2020? Antwort auf Frage 5: In Bremerhaven sind im Jahr 2015 im Rahmen des Familiennachzugs 76 Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden. Dabei handelt es sich in 40 Fällen um den Zuzug zu einem Deutschen nach § 28 AufenthG und in 36 Fällen um einen Zuzug zu einem Ausländer nach § 30 bzw. § 32 und § 36 AufenthG. In Bremen sind im Jahr 2015 im Rahmen des Familiennachzugs 1.201 Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden. Dabei handelt es sich in 296 Fällen um den Zuzug zu einem Deutschen nach § 28 AufenthG und in 905 Fällen um einen Zuzug zu einem Ausländer nach § 30 bzw. § 32, § 33 und § 36 AufenthG. Eine weitere Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern ist nicht möglich. Eine Prognose zum Familiennachzug kann nach den bisher vorliegenden Daten nicht getroffen werden. Darüber hinaus ist offen, wie sich die bundespolitische Verständigung, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz auszusetzen und ggf. die Entscheidungspraxis bei syrischen Flüchtlingen zu ändern, auswirken wird. 6. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt in Bremen und Bremerhaven eine Anmeldung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bei den Einwohnermeldeämtern? Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber wurden 2015 bei den Einwohnermeldeämtern angemeldet? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen) Wie lange warteten Flüchtlinge 2015 durchschnittlich auf diese Anmeldung? Welche Konsequenzen hat eine Nichtanmeldung, insbesondere für die Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen? Antwort auf Frage 6: Die Wohnungsmeldung erfolgt in den BürgerServiceCentern i.d.R zeitnah. Die in den Übergangswohnheimen eingesetzten Träger unterstützen in vielen Fällen bei der Wohnungsmeldung, so dass eine persönliche Vorsprache der Betroffenen nicht erforderlich ist. Derzeit prüft der Senator für Inneres, in welcher Form eine Anmeldung im Listenverfahren umgesetzt wird. Eine Nicht-Anmeldung kann zu einer Verzögerung bei der Beschulung führen. Das Meldegesetz schreibt den zu erfassenden Datensatz vor; dazu gehört nicht der Aufenthaltsstatus ausländischer Staatsangehöriger. 7. In wie vielen und in welchen Unterkünften für Flüchtlinge sind seit wann jeweils wie viele Bundeswehrsoldaten mit welchen Aufgaben im Einsatz? Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Einsatz von Bundeswehrsoldaten in anderen Bundesländern? Wie plant der Senat diese Aufgaben mittelfristig selbst wahrzunehmen, wenn z.B. durch zusätzliche Auslandseinsätze weniger Unterstützung der Bundeswehr zur Verfügung steht? 7 Antwort auf Frage 7: Die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr umfassen neben der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und Asylsuchenden auch zunehmend Hilfe bei der Registrierung und Verteilung. Unterstützung erfolgt auch durch die Bereitstellung von Transportkapazitäten sowie organisatorische und sanitätsdienstliche Leistungen. In Bremen sind derzeit an 17 Standorten 73 Soldaten eingesetzt. Für drei weitere Standorte ist Unterstützung für die ersten vier Wochen (Aufbauphase) beantragt. Aufgaben waren und sind Unterstützungsleistungen beim Aufbau von Zelten und Unterkünften sowie beim Betrieb der Unterkünfte (z.B. Essensausgabe), der Einsatz von Sanitätskräften und Ärzten sowie Unterstützung beim Transport von Betten etc. Seit Oktober 2015 konnte eine Reihe von neuen Trägern gefunden werden, die sich bei der Betreuung von Unterkünften für Flüchtlinge engagieren. Damit wurde der Bereich insgesamt auf eine breitere Basis gestellt. 8. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber aus welchen Herkunftsländern leben derzeit (Stichtag 31.12.2015) in Bremen und Bremerhaven in Notunterkünften (Zelte, Turnhallen, Hostels usw.) bzw. in der Erstaufnahmeeinrichtung? Wie viele von ihnen sind minderjährig? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Flüchtlingen in den Stadtteilen) Wie lange verblieben die Menschen 2015 im Durchschnitt in Notunterkünften, oder in der Erstaufnahmeeinrichtung? Wie hat der Senat sichergestellt, dass die Menschen eindeutig einer Wohneinrichtung zuzuordnen sind und nicht in verschiedenen Einrichtungen Leistungen beziehen? Antwort auf Frage 8: In der Stadt Bremen lebten zum Stichtag 31.12.2015 ca. 5.900 Personen in der Erstaufnahme bzw. in Notunterkünften. Genauere Daten liegen zum Stichtag nicht vor. Eine manuelle Abfrage bei den Trägern ist derzeit aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Träger und den täglich wechselnden Personenzahlen nicht möglich. Eine Verbesserung der Datenlage wird sich durch die geplante Einführung eines IT-Programms zur „Unterkunftsverwaltung“ im Laufe dieses Jahres ergeben. Es basiert darauf, dass alle Bewohner/innen von Gemeinschaftsunterkünften eine Chipkarte erhalten, mit der sie sich ausweisen und Leistungen in den Einrichtungen erhalten können. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat das Ziel, die Aufenthaltsdauer in den Notunterkünften so kurz wie möglich zu halten. Die Aufenthaltsdauer in Notunterkünften hat sich gerade ab dem Monat September mit sehr hohen Zugangszahlen verlängert. Derzeit wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich eine Aufenthaltsdauer von 10 Wochen in den Notunterkünften anzunehmen ist. In den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Notunterkünften haben die Träger Systeme eingeführt, um Bewohner klar identifizieren zu können (z.B. Hausausweise). 9. Wie oft wurden durch wen im letzten halben Jahr (01.07.2015 - 31.12.2015) in den Notunterkünften „Taschengeld“ an wie viele Personen für jeweils welche Zeiträume ausgezahlt? Wie wird bei der Auszahlung vor Ort festgestellt, ob jemand leistungsberechtigt ist? Wie werden die Menschen in den Unterkünften darauf hingewiesen wann das „Taschengeld“ ausgezahlt wird? Welche Nachzahlungen auf welchem Weg erhalten Menschen, die die Auszahlung verpasst haben? Antwort auf Frage 9: Im letzten halben Jahr wurden an fünf Terminen „Geldleistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“ nach §3 (1) AsylbLG ausgezahlt (August: an 700 Personen, September: an 1.195 Personen, Oktober: an 2.266 Personen, November: an 8 3.090 Personen, Dezember: an 3.225 Personen). Auf dieses Verfahren musste aufgrund der hohen Zugangszahlen zurückgegriffen werden, denn die Wartezeiten bis zum ersten Termin bei Amt für Soziale Dienste hatten sich ab Sommer 2015 deutlich verlängert, Für das Auszahlungsverfahren wurden im Vorfeld Stichtagslisten von den Einrichtungsleitungen erstellt. Die Höhe der Geldleistung wird dann nach Familienkonstellation und Ankunftsdatum berechnet. Schließlich werden die Listen überprüft, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Die Bekanntgabe des Auszahlungstermins erfolgt durch die Einrichtungsleitungen. Für Nachzahlungen werden Einzelfalllösungen gesucht. 10. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber aus welchen Herkunftsländern leben derzeit (Stichtag 31.12.2015) in Bremen und Bremerhaven in Übergangswohnheimen? Wie viele von ihnen sind minderjährig? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Flüchtlingen in den Stadtteilen) Nach welchen Kriterien entscheidet wer über den Umzug von einer Erstaufnahmeeinrichtung in ein Übergangswohnheim? Wie stellt der Senat sicher, dass zukünftig nur Menschen mit guter Bleiberechtsperspektive in Übergangswohnheime umziehen? Antwort auf Frage 10: In der Stadt Bremen lebten zum Stichtag ca. 2.300 Personen in Übergangswohnheimen. Genauere Daten liegen zum Stichtag nicht vor. Eine manuelle Abfrage bei den Trägern ist derzeit aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Träger und den täglich wechselnden Personenzahlen nicht möglich. Eine Verbesserung der Datenlage wird sich durch die geplante Einführung eines IT-Programms zur „Unterkunftsverwaltung“ im Laufe dieses Jahres ergeben. In Bremerhaven lebten zum Stichtag 31.12.2015 3.150 Personen, davon 964 Minderjährige in Übergangseinrichtungen. Hauptherkunftsländer der Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind Syrien, Serbien, Albanien, Mazedonien, Kosovo, Russische Förderung und Afghanistan. Bremerhaven bringt Asylbegehrende ausschließlich in festen Unterkünften, vorrangig in kleinen Einheiten wie Wohnungen, aber auch in Übergangswohnheimen oder Wohnen im Verbund unter. Aufgrund der hohen Zuzugszahlen und knappem Wohnraum wird Bremerhaven zukünftig auch Notunterkünfte für einen kurzen Unterbringungszeitraum bereitstellen. Alle für Bremen zugewiesenen Personen werden zunächst in einer der Notunterkünfte untergebracht. Für die Umzüge in Folgeeinrichtungen ist die Fachstelle Flüchtlinge zuständig. Der Umzug in ein Übergangswohnheim richtet sich grundsätzlich nach Zeitpunkt der Ankunft in Bremen. Schwangere, Familien mit Kleinkindern sowie gesundheitlich beeinträchtigte Personen werden zudem schnellstmöglich in feste Unterkünfte untergebracht. Zudem werden Personen mit einem bereits abgeschlossenen Asylverfahren, für einen Umzug in ein Übergangswohnheim oder eine Wohnung bevorzugt berücksichtigt. Die Fachstelle Flüchtlinge belegt Plätze in Übergangswohnheimen mit allen Flüchtlingen. Ein Umzug in Wohnungen richtet sich nach der Bleibeperspektive der einzelnen Personen. 11. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber aus welchen Herkunftsländern leben derzeit (Stichtag 31.12.2015) in Bremen und Bremerhaven in Wohnungen? Wie viele von ihnen sind minderjährig? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Flüchtlingen in den Stadtteilen) Nach welchen Kriterien entscheidet wer über den Umzug von einem Übergangswohnheim in eine eigene Wohnung? Wie stellt der Senat sicher, dass nur Menschen mit guter Bleiberechtsperspektive in Wohnungen umziehen? 9 Antwort auf Frage 11: Es liegt keine Statistik darüber vor, wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber aus welchen Herkunftsländern derzeit (Stichtag 31.12.2015) in Bremen und Bremerhaven in Wohnungen leben und wie viele davon minderjährig sind. Im Jahr 2015 wurden über 1.500 Menschen aus Übergangswohnheimen in Wohnungen vermittelt. Die Entscheidung, ob einem Umzug aus einer Übergangswohneinrichtung zugestimmt werden kann, obliegt den Sozialleistungsträgern nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Kriterien bei der Entscheidung sind die Notwendigkeit und Erforderlichkeit des Umzuges sowie die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Für die Stadtgemeinde Bremen sind diese Kriterien Bestandteil der Verwaltungsanweisung „Bedarfe für Unterkunft und Heizung und zur Sicherung der Unterkunft (§ 22 SGB II, §§ 35, 36 SGB XII und AsylbLG, soweit es um Wohnraum außerhalb der ZASt und der Gemeinschaftsunterkünfte geht)“, die für alle drei Rechtskreise verbindlich ist. Zur Unterstützung sowohl der Wohnungsuchenden als auch der beteiligten Sozialleistungsträger sind Wohnraumberaterinnen und Wohnraumberater über das Projekt „Mehr Wohnungen für Flüchtlinge statt Übergangswohnheime“ aktiv, die die Wohnungssuchenden aus den Übergangswohneinrichtungen unterstützen. Nach § 47 Abs. 1a AsylG sind Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a) verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags nach § 29a als offensichtlich unbegründet oder nach § 27a als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder - anordnung in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Es ist sichergestellt, dass die genannten gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. In der Stadtgemeinde Bremen sind Verfahrensabsprachen zwischen dem Amt für Soziale Dienste, der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie dem Sozialressort getroffen. Eine entsprechende fachliche Mitteilung für die Sozialleistungsträger ist in Vorbereitung. 12. Wie viele Menschen stellten seit Januar 2015 beim BAMF in Bremen einen Asylantrag? Wie viele eine Folgeantrag? Wie viele Menschen warten derzeit auf eine Asylantragstellung beim BAMF? Wie lang sind aktuell die durchschnittlichen Wartezeiten und wie haben sie sich im Laufe des Jahres 2015 entwickelt? (bitte aufgeschlüsselt, wie viele Menschen aus welchen Ländern monatlich in Bremen einen Antrag stellten und wie viele im Gesamtzeitraum 01/2015-12/2015) Welche (finanziellen) Konsequenzen ergeben sich durch eine Nichtantragstellung für das Land Bremen und die betroffenen Menschen? Antwort auf Frage 12: Laut der letzten veröffentlichten Asylgeschäftsstatistik des BAMF wurden im Zeitraum von Januar bis Dezember 2015 in Bremen 4.888 Asylanträge gestellt. Davon waren 199 Folgeanträge. 10 Monatlich wurde folgende Anzahl von Asylanträgen aus den angeführten Herkunftsländern gestellt: Land/Monat Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt* Albanien 20 34 69 77 59 87 105 92 78 5 4 10 649 Bosnien und Herzegowina 3 Griechenland 1 1 Montenegro 6 1 3 7 Mazedonien 18 19 12 18 18 33 22 14 49 20 4 3 244 Kosovo 81 76 33 33 8 4 7 12 6 4 5 274 Russ. Föderation 7 5 13 11 21 11 1 9 84 Türkei 4 6 2 2 1 4 1 27 Ukraine 1 Weißruss. 1 1 Serbien 34 45 36 26 17 43 35 64 11 5 10 405 Algerien 1 1 1 3 Eritrea 9 1 20 23 10 2 37 16 1 93 Nigeria 2 1 4 Gambia 1 2 Kongo 1 Marokko 1 2 Guinea 2 Kamerun 2 2 Senegal 1 Somalia 1 3 11 5 13 1 1 39 Ägypten 7 7 5 5 6 10 4 1 3 1 1 51 Jemen 1 1 Armenien 2 1 7 10 Afghanistan 20 10 6 10 10 42 22 2 1 25 40 32 234 Sri Lanka 1 1 1 3 Irak 15 13 7 7 11 13 6 9 10 3 3 6 139 Iran 342 6 9 13 4 17 11 2 2 16 4 91 Kasachstan 2 2 Libanon 1 1 5 1 10 Pakistan 1 2 Tadschikistan 1 2 Syrien 121 102 114 111 152 213 325 125 159 305 213 284 2.423 Sonst. Asiat. Staaten 1 1 Staatenlos 2 5 4 11 1 1 1 28 Ungeklärt 3 7 2 3 1 2 3 4 12 4 45 * Sowohl die monatlichen Zahlen als auch die Gesamtzahlen entstammen den Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistiken des BAMF. Die Gesamtzahl ist nicht immer identisch mit der Summe der Monatszahlen. Eine Erklärung liegt uns hierzu nicht vor. Eine Beantwortung ist nach Auskunft des BAMF aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt vor dem Hintergrund der gestiegenen Asylzugänge gegenwärtig leider nicht möglich. Durch die verzögerte Antragstellung und Bearbeitung beim BAMF ergeben sich für das Land Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven finanzielle Nachteile, weil bei Personen mit hoher Bleibeperspektive der Wechsel des Sozialleistungsträgers vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hin zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bzw. zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe (SGB XII) ebenfalls verspätet eintritt. Nach § 1 Abs. 3 AsylbLG endet die 11 Leistungsberechtigung mit Ablauf des Monats, in dem das BAMF die Anerkennung ausspricht. Eine teilweise Kompensation der finanziellen Nachteile des Landes und der Stadtgemeinden erfolgt durch die Ausgleichszahlung des Bundes ab 2016 in Höhe von 670 Euro pro Person. Für die Betroffenen bedeutet die verzögerte Antragstellung neben finanziellen Nachteilen in Form der reduzierten Leistungen nach § 3 AsylbLG auch integrative Verzögerungen, z. B. bei der Wohnungssuche beim Zugang zur Arbeitsmarktförderung nach dem SGB II. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu speziellen Förderung über das SGB III ist aber gewährleistet. 13. Wie viele Personen (VK) sind derzeit bei der Außenstelle des BAMF in Bremen mit welchen Aufgaben tätig? Wie hat sich die Zahl dieser Mitarbeiter im Laufe des Jahres 2015 entwickelt? Antwort auf Frage 13: Nach der Statistik des BAMF „Integriertes Flüchtlingsmanagement“ ist der Personalbestand in der Außenstelle Bremen 25 VZÄ (Vollzeitäquivalent). Davon sind 5 VZÄ Entscheider. (Stand 11.12.2015) 14. Wie viele Asylverfahren laufen derzeit (Stichtag: 31.12.2015) in Bremen und Bremerhaven? Wie viele unbearbeitete Asylanträge gibt es aktuell und wie hat sich dieser Stand im Jahr 2015 entwickelt? Wie viele Asylverfahren wurden 2015 im Land Bremen mit welchem Ausgang entschieden? Wie vielen Personen aus welchen Herkunftsländern wurde die Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt? Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern wurden nach §16a als Asylberechtigte anerkannt? Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern wurde subsidiärer Schutz zuerkannt? Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Asylantrages und welche Unterschiede in der Bearbeitungszeit gab es aufgrund des Herkunftslandes des Beantragenden? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) Antwort auf Frage 14: Bis zum 30.11.2015 waren 3.381 Asylverfahren in Bremen anhängig. Im Zeitraum 01.01.2015 bis 30.11.2015 wurden insgesamt 3.067 Entscheidungen durch das BAMF getroffen. Davon sind 10 Personen als Asylberechtigte nach Art. 16a GG, 2.198 Personen als Flüchtlinge nach § 3 Abs. 1 AsylG anerkannt worden. 3 Personen wurde subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG gewährt und bei 47 Personen ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG festgestellt. 621 Asylanträge wurden abgelehnt und bei 188 hat das BAMF eine sonstige Verfahrenserledigung festgestellt. Verteilung nach Herkunftsländern (Art. 16a GG) Ägypten 1 Iran 4 Syrien 5 12 Verteilung nach Herkunftsländern (§ 3 Abs. 1 AsylG, Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Flüchtlingskonvention) Mazedonien 8 Kosovo 1 Russ. Föderation 18 Ukraine 2 Weißrussland 1 Eritrea 59 Gambia 1 Libyen 1 Marokko 1 Guinea 1 Somalia 2 Ägypten 5 Afghanistan 31 Irak 156 Iran 34 Syrien 1.811 Sonst. Asiat. Staaten 7 Staatenlos 23 Ungeklärt 37 Verteilung nach Herkunftsländern (§ 4 AsylG, subsidiärer Schutz) Afghanistan 1 Irak 1 Syrien 1 Quelle ist die Asylgeschäftsstatistik 11/2015 des BAMF. Zur Bearbeitungszeit in Bremen hat das BAMF keine Antwort gegeben. (S. Hinweis des BAMF bei Frage 12) 15. Wie viele Asylanträge wurden 2015 in Bremen und Bremerhaven durch das BAMF abgelehnt? Gegen wie viele Ablehnungen wurden Rechtsmittel eingelegt? Wie lange dauerten die Klagen vor dem Verwaltungsgericht und wie sind die Verfahren ausgegangen? Antwort auf Frage 15: Im Zeitraum 01.01.2015 bis 30.11.2015 hat das BAMF Außenstelle Bremen 621 Asylanträge abgelehnt. Von Januar bis einschließlich November 2015 sind beim Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen 381 Klagen in Asylsachen und 308 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Asylsachen eingegangen. In demselben Zeitraum wurden 415 Klageverfahren in Asylsachen erledigt, davon 95 (22,9 %) durch Klageabweisung, 5 (1,2 %) durch ein stattgebendes Urteil und 14 (3,4 %) durch ein teilweise stattgebendes/ teilweise abweisendes Urteil. Die restlichen 301 Verfahren (72,5 %) haben sich in anderer Weise als durch eine streitige Entscheidung erledigt, d.h. die Klageverfahren wurden mit anderen Verfahren verbunden, von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt oder von Klägerseite zurückgenommen. 13 Die durchschnittliche Dauer eines Klageverfahrens in Asylsachen betrug 8,1 Monate. Im selben Zeitraum wurden 309 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Asylsachen erledigt. In 145 Verfahren (46,9 %) wurde der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt, in 26 Verfahren (8,4 %) wurde ihm stattgegeben, in einem Verfahren (0,3 %) wurde teilweise stattgegeben/ teilweise abgelehnt. Der Rest (137 Verfahren; 44,4 %) wurde in anderer Weise als durch streitige Entscheidung erledigt, d.h. durch Verbindung, übereinstimmende Erledigungserklärungen oder Antragsrücknahmen. Die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in Asylsachen betrug 1,3 Monate. Die Zahlen für den Monat Dezember 2015 liegen noch nicht vor. 16. Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber sind 2015 freiwillig ausgereist und wie viele von ihnen wurden tatsächlich in welche Heimatländer zurückgeführt? (aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Aufenthaltsdauer in Deutschland/Bremen, Grund und Kosten der Abschiebung) Wie viele Ausreisepflichtige Personen halten sich derzeit im Land Bremen auf (noch kein Rechtsmittel eingelegt oder rechtskräftig abgelehnte Asylanträge)? Wie hoch waren 2015 die Kosten für diese Ausreisepflichtigen, getrennt nach rechtskräftig bzw. nicht rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens? Wie viele Asylbewerber haben nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und wie wurden diese beschieden? In wie vielen dieser Fälle wurden Rechtsmittel eingelegt und wie sind sie ausgegangen? Antwort auf Frage 16: Die Stadtgemeinde Bremerhaven führt seit 10.08.2015 eine Statistik über freiwillige Ausreisen abgelehnter Asylbewerber. Die Stadtgemeinde Bremen führt diese seit 30.11.2014. Hier sind die seit den genannten Zeitpunkten vom BAMF an die Ausländerbehörden als bestandskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren gemeldeten Personen erfasst d.h. es liegt eine Bestandskraftmitteilung des BAMF, eine Abschlussmittelung des BAMF über die sofortige Vollziehbarkeit oder eine Rücknahme des Antrags vor. Von den 369 als bestandskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren gemeldeten Personen in Bremen, sind 155 Personen im Jahr 2015 auf Aufforderung der Abteilung für Aufenthalt und Einbürgerung freiwillig ausgereist. Für 147 Personen läuft noch die Frist zur freiwilligen Ausreise. 62 Personen wurde eine Duldung erteilt, überwiegend weil sich andere Angehörige der Kernfamilie noch im Asylverfahren befinden, z.T. aber auch aufgrund nachgewiesener behandlungsbedürftiger Erkrankungen. 5 Personen befinden sich aktuell in Überprüfung. Lediglich 1 Person ist der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise weder nachgekommen noch hat sie einen begründeten Antrag auf Erteilung einer Duldung gestellt, so dass der Aufenthalt mittels Abschiebung beendet werden musste. Diese Person war volljährig und männlich und wurde nach Albanien zurückgeführt. Von den 57 negativ abgeschlossenen und als bestandskräftig gemeldeten Fällen in Bremerhaven sind 7 freiwillig ausgereist. Für 32 Personen läuft noch die Frist zur freiwilligen Ausreise, bzw. sie befinden sich derzeit in Bearbeitung und 1 Person wurde eine Duldung aus humanitären Gründen erteilt. 17 Personen wurden nach Serbien zurückgeführt. Im rechtlichen Status der Duldung leben derzeit 2283 Personen in Bremen und 412 in Bremerhaven. Es handelt sich hierbei nicht nur um abgelehnte Asylbewerber, sondern auch um Personen, die nach aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen ausreispflichtig sind und eine Duldung erhalten haben. Ein Bezug zu negativ abgeschlossenen Asylanträgen kann nicht hergestellt werden. Die weiteren Teilfragen der Frage 16 können mangels statistischer Erfassung nicht beantwortet werden. 14 Die Frage nach den Rechtsmitteln kann nicht beantwortet werden, denn die Fallkonstellation, auf die sie sich bezieht (Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, der von einem abgelehnten Asylbewerber gestellt worden ist), wird in der Gerichtsstatistik nicht gesondert erfasst. Erfasst wird lediglich die Gesamtzahl aller ausländerrechtlichen Verfahren, die aber für die Beantwortung der Frage keine Aussagekraft besäße, weil dazu in großem Umfang auch andere Fallkonstellationen (z.B. Ablehnung von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, bei denen der Antragsteller zuvor keinen Asylantrag gestellt hatte; Ausweisungen, Wohnsitzauflagen, Beschäftigungserlaubnisse, etc.) zählen. 17. Welche Kosten hat der Senat 2015 im Falle einer freiwilligen Ausreise übernommen? Hat der Senat finanzielle Anreize für eine freiwillige Ausreise gesetzt? Wie beurteilt der Senat die eigene Rückführungspraxis im Vergleich zu anderen Bundesländern und anderen EU-Staaten wie beispielsweise Frankreich? Antwort auf Frage 17: Der Senat hat in 2015 im Falle einer freiwilligen Ausreise folgende Kosten übernommen: An Kosten für die Rückkehrhilfe werden bei Förderung über das AsylbLG in den Einzelfällen die Fahrtkosten, Reise- und Startbeihilfen übernommen. Ein wesentlicher Teil der Personen, die freiwillig ausreisen, erhält eine Förderung über die Programme REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG)/Government Assisted Repatriation Programme (GARP) Projekt „Bundesweite finanzielle Unterstützung freiwilliger Rückkehrer/Innen“). Je nach Staatsangehörigkeit können die Reisekosten sowie Reise- und Startbeihilfen gezahlt werden. Rund 14 % der freiwillig Ausreisenden, die die Rückkehrberatung der AWO in Anspruch genommen haben, sind Selbstzahler (Stand 19.10.2015), d. h. es war keine Förderung notwendig. Das Land Bremen wendete 2015 insgesamt 74.143,51 Euro für die freiwillige Rückkehr auf. Für das Jahr 2016 sind geplant: • die Implementierung einer Rückkehrberatung in Bremerhaven, • die Beteiligung am Bund-Länder-Projekt URA 2, welches kosovarischen Rückkehrerinnen und Rückkehrern umfassende Beratungsleistungen und zahlreiche Maßnahmen zur Reintegration und Unterstützung anbietet, • sowie eine Beteiligung an den über die Bund-Länder-Koordinierungsstelle „Integriertes Rückkehrmanagement“ geplanten Projekten zur Rückkehrförderung und Re-Integration in weiteren Herkunftsländern. Die Rückführungspraxis funktioniert nach den bisher vorliegenden Erfahrungen gut. Die zu Frage 16 näher dargestellte hohe Zahl freiwilliger Ausreisen, lässt den Schluss zu, dass sich das bisherige System der Rückkehrberatung bewährt hat. Die Schaffung weiterer direkter finanzieller Zuwendungen, die z.B. in Form von Rückkehrprämien vor der Ausreise auszahlbar wären, erscheint zum einen zur Vermeidung von Fehlanreizen weder zielführend noch zum anderen angesichts der bestehenden hohen Rate freiwilliger Ausreisen erforderlich. Demgegenüber wird eine umfassende Beratung verbunden mit dem Angebot unmittelbarer konkreter Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Herkunftsland, wie etwa das vorgenannte Bund-Länder-Projekt URA 2, präferiert. Eine Bewertung der Rückführungspraxis anderer Bundesländer oder anderer europäischer Staaten nimmt der Senat nicht vor. Drs-19-252 VB Wie viele Flüchtlinge halten sich derzeit in Bremen auf? 20160119_1_KA Wie viele Flüchtlinge halten sich derzeit in Bremen auf