BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/350 Landtag 19. Wahlperiode 22.03.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Wie werden Bremens Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 09.02.16 „Wie werden Bremens Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert?“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Die aktuelle Situation von Krieg und Verfolgung in vielen Regionen Afrikas und des Nahen Ostens sorgt dafür, dass der Zuzug von Flüchtlingen nach Bremen und Bremerhaven weiter anhalten wird. Es ist damit zu rechnen, dass ein hoher Anteil der Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, über einen längeren Zeitraum bzw. dauerhaft hier bleiben wird. Neben den Bemühungen zur Reduzierung des weiteren Flüchtlingszuzugs sind deswegen politische und gesellschaftliche Akteure aufgefordert , ihren Beitrag zur Integration zu leisten: Gerade die Integration in den Arbeitsmarkt stellt einen entscheidenden Meilenstein zu einer langfristig gelingenden Integration in die Gesellschaft dar. Durch die aktive Teilnahme am Arbeitsleben können die Betroffenen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, selbst Ihren Lebensunterhalt erwirtschaften und durch Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge ihren Anteil am Gemeinwesen leisten. Derzeit gibt es noch viele Hürden zu überwinden, um Zuwanderer ins Arbeitsleben zuführen. Einige Erleichterungen zum Arbeitsmarktzugang sind bereits vom Bundesgesetzgeber umgesetzt worden, wie z. B. die Verkürzung des anfänglichen Beschäftigungsverbots für Asylbewerber, oder die Aufstockung der Mittel für die Jobcenter. Aber der Zugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt ist nach wie vor mit vielen Herausforderungen verbunden, auf die insbesondere der Bremer Senat eine Antwort finden muss. Dies gelingt im gerade beschlossenen Integrationskonzept (Drs.19/242) nur ansatzweise: Insbesondere an den Schnittstellen zwischen Jobcenter , Bundesagentur für Arbeit und Sozialressort bestehen in Bremen erhebliche Defizite . Im Jobcenter sind zudem schnellstmöglich eine personelle Nachsteuerung und aufsuchende, niederschwellige Angebote nötig. Auch bei der Sprachförderung und den Ausbildungsmöglichkeiten für jugendliche Flüchtlinge bestehen in Bremen nach wie vor erhebliche Defizite. Zeitnahe Verbesserungen sind bisher nicht erkennbar. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Ausländer mit einem Aufenthaltstitel fanden in Bremen und Bremerhaven 2013, 2014 und 2015 durch eigene Initiative oder Vermittlung durch das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Arbeitsplatz? In welchen Branchen erfolgte die Beschäftigungsaufnahme vorrangig? Wie viele von ihnen nahmen jeweils einen Minijob, eine geringfügige Beschäftigung, eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Vollzeitbeschäftigung auf? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) 2. Wie viele Ausländer mit Aufenthaltstitel sind derzeit in Bremen und Bremerhaven arbeitssuchend gemeldet und welche Entwicklung prognostiziert der Senat zukünftig (bis 2020)? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht ) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 3. Wie viele Ausländer mit einem Aufenthaltstitel wurden 2013, 2014 und 2015 jeweils bezüglich einer Existenzgründung von wem beraten? Wie viele führten daraufhin eine Existenzgründung durch? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) 4. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber waren 2013, 2014 und 2015 jeweils ehrenamtlich bzw. im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit (§ 5 AsylbLG) tätig? Wie viele Arbeitsgelegenheiten bestehen derzeit bei welchen Trägern in welchen Einrichtungen? Wie werden diese von den Flüchtlingen angenommen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) 5. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber absolvierten 2013, 2014, 2015 und momentan ein Praktikum oder eine Ausbildung? Wie viele befinden sich derzeit in einer Qualifizierungsmaßnahme? Wie und von wem werden Betriebe und Unternehmen ermutigt und beraten, um Praktikums- und Ausbildungsplätze für Flüchtlinge und Asylbewerber zur Verfügung zu stellen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) 6. Welche Rückmeldungen hat der Senat von Betrieben, Kammern und Verbänden über Erfahrungen und Probleme bei der Besetzung von Praktikums-, Ausbildungs - und Arbeitsplätzen im Land Bremen durch Flüchtlinge und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel? Welche konkreten Unterstützungswünsche und Verbesserungsvorschläge wurden geäußert? 7. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber arbeiten derzeit im Land Bremen auf einer Stelle im Bundesfreiwilligendienst? In welchen Bereichen sind die Stellen angesiedelt? Wer berät potentielle Teilnehmende und Einrichtungen und koordiniert das Verfahren (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht ) 8. Welche Informationen und Beratungsangebote im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt oder auf einen Praktikumsplatz sind für Flüchtlinge und Asylbewerber derzeit in der Erstaufnahmeeinrichtung und in den Notunterkünften bzw. in den Übergangswohnheimen in Bremen und Bremerhaven zugänglich ? Werden in den Wohneinrichtungen die Qualifikationen und Sprachkenntnisse systematisch erfasst? Wo und durch wen werden aufsuchende Beratungsangebote in welchen Sprachen durchgeführt? Wie ist gewährleistet, dass auch nach einem Wohnortwechsel innerhalb Bremens bzw. Bremerhavens die Ansprechperson bei Jobcenter oder BA eine kontinuierliche Beratung durchführen kann? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Wohnformen) 9. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber haben im Land Bremen am Programm „Early Intervention“ mit welchem Erfolg teilgenommen? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um nach dem Vorbild von „Early Intervention“ auf Landesebene ein umfassendes Qualifikations -Screening bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen einzurichten? Wird sich dieses in der geplanten Einrichtung auf dem Vulkan-Gelände realisieren lassen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 10. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Qualifikationen und Bildungsabschlüsse von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die 2015 ins Land Bremen gekommen sind (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern und Bildungsabschlüssen )? Welche Kenntnisse hat der Senat über die Sprachkenntnisse (insbesondere Englisch) der Flüchtlinge und Asylbewerber? Welche Schlussfolgerungen für das Land Bremen lassen sich aus den Erhebungen im Rahmen des Programms „Early Intervention“ oder aus anderen Studien ableiten? 11. Wie viele Ausländer mit einem Aufenthaltstitel besuchen in Bremen und Bremerhaven derzeit einen Integrationskurs und wie viele haben 2015 erfolgreich einen Integrationskurs abgeschlossen? Wie viele Menschen mit einer Duldung besuchen derzeit einen Deutschkurs und wie viele haben diesen 2015 erfolgreich abgeschlossen? Wie viele Menschen besuchen derzeit einen Kurs für berufsbezogenes Deutsch und wie viele haben 2015 einen Kurs für berufsbezogenes Deutsch erfolgreich abgeschlossen? In welchen Wohneinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber gibt es derzeit für wie viele Personen ehrenamtlich organisierte Sprachkurse? Welche weiteren Sprachkurse stehen Flüchtlingen und Asylbewerbern in Bremen offen? (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) 12. Wie lange dauerten 2013, 2014 und 2015 jeweils durchschnittlich die Berufsanerkennungsverfahren im Land Bremen? Wie viele ausländische Berufsabschlüsse in welchen Bereichen und aus welchen Herkunftsländern wurden 2013, 2014 und 2015 in Bremen jeweils anerkannt? Wie viele Menschen befinden sich aktuell im Anerkennungsverfahren? In wie viele Fällen wurden in den Anerkennungsverfahren 2013, 2014 und 2015 jeweils welche Kosten übernommen ? Wie häufig wurde die Kostenübernahme abgelehnt? Welche Probleme bestehen aus Sicht des Senats bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen ? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) 13. Welche Möglichkeiten im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung und berufsbegleitende Sprachkurse bestehen für Ausländer mit einem Aufenthaltstitel, wenn eine Qualifikation aus dem Heimatland nicht anerkannt wird, oder nachgewiesener Bedarf besteht? Wie viele auf diese Zielgruppe zugeschnittene Plätze im Bereich Fort- und Weiterbildung bestehen derzeit? Wie und durch wen erfolgt die Information über die Möglichkeit dieser Fort- und Weiterbildungen? Welche Möglichkeiten zur Flexibilisierung der dualen Ausbildung, z.B. das Ablegen theoretischer Prüfungen in der Muttersprache, sieht der Senat derzeit? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) 14. Wie viele jugendliche Flüchtlinge besuchen derzeit eine allgemeinbildende Berufsschule (ABS)? Wie werden Berufsschullehrer derzeit auf die speziellen Bedürfnisse dieser Jugendlichen vorbereitet? Wie werden die Jugendlichen während ihres Schulbesuches von wem zusätzlich begleitet und sprachlich gefördert ? Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um jugendlichen Flüchtlingen, die erst im späten Teenageralter nach Bremen gekommen sind, den Besuch einer der ABS auch über das 18. Lebensjahr hinaus zu ermöglichen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 15. Wie viele berufs- und ausbildungsvorbereitende Kurse für jugendliche Flüchtlinge , um Berufseinstiegsqualifikationen nachzuholen, werden derzeit im Land Bremen von wem angeboten? Wie werden die Jugendlichen während dieser Zeit von wem betreut? Welche Rolle spielt dabei die Jugendberufsagentur? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Seit dem Aufwuchs der Flüchtlingszahlen im Jahr 2013 hat sich der Senat kontinuierlich der Problematik gestellt, Konzepte erarbeitet und sie der Problemlage angemessen umgesetzt. Der Senat stellt allerdings fest, dass die Flüchtlingsproblematik dynamisch ist und es abschließende Antworten auf sich verändernde Problemlagen nicht geben kann. So stellte bspw. der Übergang der Flüchtlinge vom Asylbewerberleistungsgesetz (Zuständigkeit Kommune) in das Sozialgesetzbuch II (Zuständigkeit Jobcenter) bis zum Jahr 2015 quantitativ noch keine Herausforderung dar. In 2016 wird sich der Übergang von anerkannten Flüchtlingen in das SGB II u.a. aufgrund beschleunigter Verfahren deutlich erhöhen. Die beiden Kommunen des Landes schaffen deshalb mit der Agentur für Arbeit die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen zu Bewältigung der wachsenden Zahl von im SGB II leistungsberechtigten Flüchtlingen sowohl zur Sicherung ihres Lebensunterhalts als auch für zur Förderung ihrer Integration. Die Chronologie der Befassung des Senats mit der Flüchtlingsproblematik zeigt, dass die Landesregierung bereits am 17. Sep. 2013 ein „Gesamtkonzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen …“ beschlossen hat. Dieses wurde am 5. Nov. 2013 mit einer „Bedarfsanalyse und Finanzierungskonzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen“ hinterlegt. Am 5. August 2014 bat der Senat die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport um einen Bericht, der dem Senat als „Gesamtkonzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 der Stadt Bremen – Sachstandsbericht Oktober“ am 2. Dez. 2014 vorgelegt wurde. Am 12. Jan. 2016 beschloss der Senat die „Eckpunkte eines mittelfristig ausgerichteten Integrationskonzepts des Senats“, deren Erstellung ein intensiver Arbeitsund Abstimmungsprozess in den betroffenen Senatsressorts vorangegangen war. In 43 Beschlüssen traf der Senat darin u.a. Entscheidungen zur ressortübergreifenden Koordination, zu Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, zu umfangreichen Berichtspflichten einzelner Ressorts, zur Sprachkompetenzförderung und zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die Beschlüsse zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen betrafen die Zusammenarbeit der Freien Hansestadt Bremen mit Handelskammer, Handwerkskammer sowie betrieblichen Akteuren mit dem Ziel, Ausbildungsplätze, Qualifizierungsangebote und Praktika vorzuhalten. Zudem bat der Senat die Senatorin für Kinder und Bildung, die Arbeit der Jugendberufsagentur mit ihren Vertrags- und Kooperationspartnern auf die veränderten Anforderungen durch die wachsende Zuwanderung auszurichten und hierzu ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Als zentrale Partner der Jugendberufsagentur außerhalb der Senatsressorts waren damit die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und die Jobcenter Bremen und Bremerhaven Bestandteil der arbeitsmarktpolitischen Senatsstrategie. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wurde gebeten, ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept für die insgesamt erforderlichen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu erarbeiten und zur Umsetzung zu bringen. Zudem wurde die Senatorin für Wissenschaft , Gesundheit und Verbraucherschutz gebeten sicherzustellen, dass die Berufsanerkennungsverfahren für Gesundheitsfachberufe, für die das Ressort die zuständige Stelle ist, zügig durchgeführt werden. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ist federführend im monatlichen Jour Fixe „Arbeitsintegration von Flüchtlingen“, in der die Senatorin für Soziales, Jugend , Frauen, Integration und Sport, die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und die Jobcenter Bremen und Bremerhaven sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Außenstelle Bremen) auf Ebene der Geschäftsführung zusammenarbeiten . Für die nahe Zukunft ist ein „Sprachgipfel“ geplant, in dem allgemein- und berufssprachliche Bedarfe und Angebote abgestimmt werden sollen. 1. Wie viele Ausländer mit einem Aufenthaltstitel fanden in Bremen und Bremerhaven 2013, 2014 und 2015 durch eigene Initiative oder Vermittlung durch das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Arbeitsplatz? In welchen Branchen erfolgte die Beschäftigungsaufnahme vorrangig? Wie viele von ihnen nahmen jeweils einen Minijob, eine geringfügige Beschäftigung, eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Vollzeitbeschäftigung auf? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) Eine statistische Erfassung von Personen erfolgt nach Staatsangehörigkeit, eine Aufschlüsselung nach Aufenthaltstitel erfolgt im System der Agentur für Arbeit nicht. Erfasst wird die Staatsangehörigkeit. Die Agentur für Arbeit Bremen- Bremerhaven stellt darum ersatzweise Auswertungen zur Verfügung, die auf Per- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 sonen der zugangsstärksten Asylzugangsländer abhebt1. In Tabelle 1 werden die Jahreswerte für die Abgänge in Beschäftigung am 1. oder 2. Arbeitsmarkt, sonstige Erwerbstätigkeit (Selbständigkeit) und Ausbildung dargestellt . Tabelle 1 Geschlecht Abgangsgrund Abgang Arbeitslose Land Bremen Bremen, Stadt Bremerhaven, Stadt 2013 2014 2015 2013 2014 2015 2013 2014 2015 Insgesamt Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 631 632 675 124 160 146 755 792 821 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 63 43 57 13 18 11 76 61 68 Sonstige Erwerbstätigkeit /Selbständigkeit 38 50 35 11 9 9 49 59 44 Ausbildung 46 58 76 15 15 16 61 73 92 Männer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 470 474 514 96 131 108 566 605 622 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 36 27 34 9 12 5 45 39 39 Sonstige Erwerbstätigkeit /Selbständigkeit * 37 * * 9 * 42 46 34 Ausbildung 29 37 43 12 12 13 41 49 56 Frauen Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 161 158 161 28 29 38 189 187 199 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 27 16 23 4 6 6 31 22 29 Sonstige Erwerbstätigkeit /Selbständigkeit * 13 * * - * 7 13 10 Ausbildung 17 21 33 3 3 3 20 24 36 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. In den Tabellen 2 a bis c wird für die gleiche Personengruppe bezogen auf die Integration in den 1. Arbeitsmarkt dargestellt, ob eine nichtsozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt und in welche Branchen die Beschäftigungsaufnahme vorrangig erfolgte. Als die drei häufigsten Wirtschaftszweige wurden Arbeitnehmerüberlassung, Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen sowie Verkehr und Lagerei identifiziert. 1 Afghanistan, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation , Serbien, Somalia, Syrien und Ukraine. Die Herkunft impliziert nicht in jedem Fall einen Flucht-/ Asylhintergrund und auch keine aktuelle Zuwanderung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Tabelle 2 Wirtschaftszweige Bremen, Stadt Bremerhaven, Stadt Land Bremen 2013 2014 Dez 2014- Nov. 2015 2013 2014 Dez 2014- Nov. 2015 2013 2014 Dez 2014- Nov. 2015 Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 631 632 672 124 160 153 755 792 825 dav. nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt 93 64 76 13 19 21 106 83 97 sozialversicherungspflichtig beschäftigt 538 568 596 111 141 132 649 709 728 dav. ohne Angaben zum Wirtschaftszweig * * * * * * * 5 4 darunter mit Angaben zum Wirtschaftszweig 537 564 593 110 140 131 647 704 724 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 192 196 192 36 43 34 228 239 226 Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 83 73 94 11 23 19 94 96 113 Verkehr und Lagerei 47 50 69 22 30 25 69 80 94 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Tabelle 2a Wirtschaftszweige Männer Bremen, Stadt Bremerhaven, Stadt 2013 2014 Dez 2014- Nov. 2015 2013 2014 Dez 2014- Nov. 2015 Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 470 474 502 96 131 113 dav. nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt 73 45 55 7 11 14 sozialversicherungspflichtig beschäftigt 397 429 447 89 120 99 dav. ohne Angaben zum Wirtschaftszweig - * * - * * darunter mit Angaben zum Wirtschaftszweig 397 427 445 89 119 98 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 165 177 161 26 40 31 Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 53 42 62 8 16 15 Verkehr und Lagerei 44 * * 22 * * * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Tabelle 2b Wirtschaftszweige Frauen Bremen, Stadt Bremerhaven, Stadt 2013 2014 Dez 2014- Nov. 2015 2013 2014 Dez 2014- Nov. 2015 Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 161 158 170 28 29 40 dav. nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt 20 19 21 6 8 7 sozialversicherungspflichtig beschäftigt 141 139 149 22 21 33 dav. ohne Angaben zum Wirtschaftszweig * * * * - - darunter mit Angaben zum Wirtschaftszweig 140 137 148 21 21 33 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 27 19 31 10 3 3 Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 30 31 32 3 7 4 Verkehr und Lagerei 3 * * - * * * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Tabelle 2c Wirtschaftszweige Land Bremen Männer Frauen 2013 2014 Dez 2014- Nov. 2015 2013 2014 Dez 2014- Nov. 2015 Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 566 605 615 189 187 210 dav. nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt 80 56 69 26 27 28 sozialversicherungspflichtig beschäftigt 486 549 546 163 160 182 dav. ohne Angaben zum Wirtschaftszweig - * * * * * darunter mit Angaben zum Wirtschaftszweig 486 546 543 161 158 181 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 191 217 192 37 22 34 Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 61 58 77 33 38 36 Verkehr und Lagerei 66 73 89 3 7 5 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 2. Wie viele Ausländer mit Aufenthaltstitel sind derzeit in Bremen und Bremerhaven arbeitssuchend gemeldet und welche Entwicklung prognostiziert der Senat zukünftig (bis 2020)? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) In Tabelle 3 wird für die wie in Frage 1 definierte Personengruppe (Personen der zugangsstärksten Asylzugangsländer) dargestellt, wie hoch die Bestände an arbeitsuchenden erwerbsfähigen Personen gemäß Statistik der Agentur für Arbeit sind. Erkennbar ist, dass sich die Bestände in drei Jahren etwa verdoppelt haben und zwischen Januar 2015 und Januar 2016 aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingskrise eine besondere Dynamik im Zugang festzustellen ist. Der Senat sieht von einer Prognose der Entwicklung bis 2020 ab. Auch das Bundesministerium für Arbeit und die Bundesagentur für Arbeit nehmen keine diesbe- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 züglichen Prognosen vor. Tabelle 3 Region Geschlecht Bestand Arbeitsuchende der erwerbsfähigen Personen aus den zugangsstärksten Asylzugangsländern Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Bremen, Stadt Insgesamt 2.772 2.965 3.609 5.415 Männer 1.545 1.646 2.131 3.482 Frauen 1.227 1.319 1.478 1.933 Bremerhaven, Stadt Insgesamt 518 554 652 1.020 Männer 300 312 381 662 Frauen 218 242 271 358 Land Bremen Insgesamt 3.290 3.519 4.261 6.435 Männer 1.845 1.958 2.512 4.144 Frauen 1.445 1.561 1.749 2.291 3. Wie viele Ausländer mit einem Aufenthaltstitel wurden 2013, 2014 und 2015 jeweils bezüglich einer Existenzgründung von wem beraten? Wie viele führten daraufhin eine Existenzgründung durch? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) Existenzgründungsberatungen werden von mehreren Akteuren im Land Bremen und den beiden Stadtgemeinden angeboten. Zentrale Ansprechpartner für Ausländer mit Aufenthaltstitel sind die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven sowie die Jobcenter (JC) Bremen und Bremerhaven im Rahmen ihrer Integrationsarbeit. Daten zur Anzahl der durchgeführten Beratungen mit einer Differenzierung nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus werden von der Agentur für Arbeit und den JC nicht erhoben. Nach einem Erfahrungswert werden Flüchtlinge nur in Einzelfällen hinsichtlich einer Existenzgründung beraten. Der Tabelle 1 in Frage 1 kann entnommen werden, wie viele Abgänge der dort definierten Personengruppe (Personen der zugangsstärksten Asylzugangsländer) in „Sonstige Erwerbstätigkeit“, das heißt Selbständigkeit einmünden. Diese Selbständigkeit steht jedoch nicht in einem notwendigen Zusammenhang mit einer zuvor erfolgten Gründungsberatung. Die Existenzgründungsberatung, gefördert durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, wird durch die Bremer Existenzgründungsinitiative B.E.G.IN bei der RKW Bremen GmbH, durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH mit dem Unternehmensservice-Bremen und in Bremerhaven ergänzend von der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH BIS vorgenommen. Fragen zum Aufenthaltsstatus von Ausländern sind nicht Gegenstand der Existenzgründungsberatung dieser Einrichtungen. Aufgrund der fehlenden Datenbasis können somit keine diesbezüglichen statistischen Auswertungen vorgenommen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Bei Existenzgründungsberatungen der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven wird die Staatsangehörigkeit nicht erfasst und ist demnach statistisch nicht auswertbar. Die Handwerkskammer bietet in Bremen und Bremerhaven Existenzgründungsberatungen an. In den Jahren 2013 bis 2015 ist es von den ca. 300 Beratungen für Nicht-EU-Bürger/-innen zu 153 Eintragungen von Existenzgründungen gekommen. Eine nach Stadtgemeinden und Geschlecht aufgeschlüsselte Auswertung ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht leistbar. Ergänzend zu den o.g. Angeboten wird bei einzelnen Trägern eine sog. Vorfeld- Existenzgründungsberatung vorgehalten, die mit ESF-Mitteln finanziert wird und darum Angaben zum Migrationshintergrund oder zur Nationalität, nicht aber zum aufenthaltsrechtlichen Status erfasst. Dies betrifft bspw. in Bremen den Träger „Frauen in Arbeit und Wirtschaft (FAW)“ und in Bremerhaven das „Arbeitsförderungszentrum im Land Bremen (AFZ)“. 4. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber waren 2013, 2014 und 2015 jeweils ehrenamtlich bzw. im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit (§ 5 AsylbLG) tätig? Wie viele Arbeitsgelegenheiten bestehen derzeit bei welchen Trägern in welchen Einrichtungen ? Wie werden diese von den Flüchtlingen angenommen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) In der Stadt Bremen liegen keine validen Daten zur Frage vor, wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber in 2013 - 2015 jeweils ehrenamtlich bzw. im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit tätig waren. Eine kurzfristige Erhebung ist aufgrund des hohen Aufwandes nicht möglich. Daten zur Frage, wie viele Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG derzeit bei welchen Trägern in welchen Einrichtungen bestehen, liegen für Bremen nicht vor. Eine Erhebung wird z.Zt. aufgrund einer Anfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt. In der Stadt Bremen ist die Nachfrage nach Beschäftigungsmöglichkeiten nach § 5 AsylbLG in den Einrichtungen durch die Flüchtlinge hoch. Die Nachfrage übersteigt die möglichen Angebote. Im Rahmen eines kohärenten Ansatzes zur arbeitsmarktlichen Integration wird in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Bremen- Bremerhaven und dem Jobcenter Bremen geprüft, ob Möglichkeiten der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG bei gemeinnützigen Trägern geschaffen werden können. Tabelle 4 weist die Anzahl der Personen aus, die nach § 5 AsylbLG in Bremerhaven im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt waren. Zurzeit sind 38 Asylbewerber/-innen in Arbeitsgelegenheiten überwiegend in Übergangswohneinrichtungen für Flüchtlinge beschäftigt. Dabei handelt es sich gegenüber den Geförderten um verpflichtende Angebote. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Tabelle 4 Personen mit Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG in Bremerhaven weiblich männlich GESAMT 2013 9 15 24 2014 15 33 48 2015 19 77 96 Die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG werden in Bremerhaven in 2016 ausgebaut . 5. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber absolvierten 2013, 2014, 2015 und momentan ein Praktikum oder eine Ausbildung? Wie viele befinden sich derzeit in einer Qualifizierungsmaßnahme? Wie und von wem werden Betriebe und Unternehmen ermutigt und beraten, um Praktikums- und Ausbildungsplätze für Flüchtlinge und Asylbewerber zur Verfügung zu stellen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) Zur Beantwortung der Frage ist die Einbeziehung der Angebote diverser Akteure erforderlich. Der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven liegen keine Informationen dazu vor, wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber in den Jahren 2013, 2014 und 2015 ein Praktikum absolvierten. Die Abgänge in Ausbildung sind Tabellenblatt 1 in Frage 1 für den dort definierten Personenkreis aus Asylherkunftsländern zu entnehmen. Für das Angebot Eingangsqualifizierung (EQ) wurden für junge Geflüchtete Plätze im folgenden Umfang vorgehalten: 2014 ca. 40 Plätze 2015 ca. 80 Plätze 2016 mehr als 100 Plätze Planerisch hat die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven die Kontingente bereits bestehender Maßnahmen erhöht und neue Maßnahmen geplant, damit auch geflüchtete junge Menschen davon profitieren können: • Einstiegsqualifizierung (EQ): mind. 70 zusätzliche Plätze zum Winter 2016/17 sowie für weitere Jahre jederzeit möglich • Perspektiven für junge Flüchtlinge: 40 Plätze ab Juni 2016 • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen: mind. 100 Plätze • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen: 10 zusätzliche Plätze • Assistierte Ausbildung: deutliche Aufstockung der Plätze. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service von Agentur für Arbeit und Jobcentern in Bremen und Bremerhaven berät Betriebe zu Fragen rund um Arbeits-, Ausbildungs - und Praktikumsplätze für junge geflüchtete Menschen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Auch der Handelskammer liegen zur Frage der Flüchtlinge in Praktikum oder Ausbildung keine gesicherten Gesamtzahlen vor, sondern nur einzelne Rückmeldungen von Unternehmen im Rahmen der Handelskammer-Initiative „Flüchtlinge in Ausbildung“. Da Praktika direkt zwischen Unternehmen und Praktikanten vereinbart werden, hat die Kammer hiervon in der Regel keine Kenntnis. Für Ausbildungen liegen der Handelskammer als zuständiger Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) die in § 34 Absatz 2 BBiG definierten Daten vor. Diese enthalten lediglich das Merkmal „Staatsangehörigkeit“ und keine darüber hinausgehenden Informationen über einen möglichen Flüchtlingsstatus von Auszubildenden. Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich der Handelskammer Bremen rund 500 aktive Ausbildungsverträge von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eingetragen . Unter diesen Verträgen befinden sich folgende Vertragszahlen mit Personen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern: Afghanistan: 8 Auszubildende Albanien: 4 Auszubildende Bosnien-Herzegowina: 6 Auszubildende Eritrea: 0 Auszubildende Irak: 6 Auszubildende Iran: 9 Auszubildende Kosovo: 8 Auszubildende Mazedonien: 5 Auszubildende Nigeria: 3 Auszubildende Pakistan: 1 Auszubildende Russische Föderation: 23 Auszubildende Serbien: 12 Auszubildende Somalia: 3 Auszubildende Syrien: 5 Auszubildende Ukraine: 7 Auszubildende Gesamt: 100 Auszubildende Im Rahmen der Handelskammer-Initiative „Flüchtlinge in Ausbildung“ wurden Ausbildungsbetriebe angeschrieben und ermutigt, Plätze für Praktika, Einstiegsqualifizierungen und Ausbildung für Flüchtlinge anzubieten. Die Initiative zeigt eine positive Resonanz. Insgesamt haben über 200 Betriebe mehr als 700 entsprechende Angebote wie Praktikum, Einstiegsqualifizierung und Ausbildung gemeldet. In Zusammenarbeit mit den Partnern der Jugendberufsagentur, der Allgemeinen Berufsschule und dem IntergrationsNetz (bin) wird gegenwärtig eine Besetzung der angebotenen Stellen unterstützt. Dies ist aufgrund mangelnder Kenntnisse über infrage kommende Berufe sowie ungenügender Sprachkenntnisse geflüchteter Menschen mit einem hohen Aufwand verbunden. Darüber hinaus unterstützt die Handelskammer interessierte Unternehmen durch persönliche Beratung und umfassende , auch internetbasierte Informationen. Die Handwerkskammer Bremen meldet unter den gleichen Voraussetzungen des Berufsbildungsgesetzes folgende Ausbildungszahlen: Insgesamt sind aktuell im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer rund 200 aktive Ausbildungsverhältnisse von Personen mit ausländischer Staatsbürger- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 schaft eingetragen. Darunter Ausbildungsverträge von Personen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern: Afghanistan: 2 Auszubildende Albanien: 1 Auszubildende Bosnien-Herzegowina: 3 Auszubildende Eritrea: 0 Auszubildende Irak: 4 Auszubildende Iran: 4 Auszubildende Kosovo: 5 Auszubildende Mazedonien: 5 Auszubildende Nigeria: 0 Auszubildende Pakistan: 0 Auszubildende Russische Föderation: 4 Auszubildende Serbien: 2 Auszubildende Somalia: 0 Auszubildende Syrien: 4 Auszubildende Ukraine: 3 Auszubildende Gesamt: 34 Auszubildende Die Handwerkskammer Bremen hat bereits im Juni 2015 als eine der ersten Kammern mit seiner HandWERK gGmbH deutschlandweit mit dem Projekt „Welcome skills of craft“ ein für junge Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge ausgerichtetes Projekt initiiert und erfolgreich abgeschlossen. In diesem Projekt wurde mit Flüchtlingen unterschiedlicher Herkunftsländer unter Einbeziehung sozialpädagogischer Unterstützung und Deutschunterricht eine strukturierte Berufsvorbereitung auf das Ausbildungs- und Berufsleben im Bremischen Handwerk durchgeführt . Die Erfahrungen aus Berufsvorbereitungsprojekten zeigen, dass viele Flüchtlinge nicht die Voraussetzungen mitbringen, um ohne gezielte Unterstützung und Vorschaltmaßnahme eine duale Ausbildung im Handwerk meistern zu können. Um sich auf die sehr ungleichen Flüchtlingsbiografien einzustellen, müssen laut Handwerkskammer flexible und auf den Einzelfall abgestimmte Schritte erfolgen. Die Handwerkskammer berät zudem Flüchtlinge sowie ehren- und hauptamtliche Akteure in der Flüchtlingsarbeit zu Ausbildungsmöglichkeiten, Durchführung einer Ausbildung und Anerkennung von Schulabschlüssen. Die Zahl der Beratungen für Flüchtlinge, die einen handwerklichen Beruf erlernen möchten, hat deutlich zugenommen . Im Rahmen des Projektes "Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen " beraten die Servicebüros der Handwerkskammer in Bremen und Bremerhaven Schüler/-innen, Schulabgänger/-innen und junge Menschen, die an einer Ausbildung im Handwerk interessiert sind und unterstützen sie bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Handwerk. In Bremerhaven findet seit Dezember 2015 eine Zusammenarbeit der Passgenauen Besetzung mit der Werkstattschule bei der Vermittlung junger Zugewanderter in betriebliche Praktika statt. Vorab erhielten Schüler/-innen der DAZ (Deutsch als Zweitsprache)-Klassen seitens der Passgenauen Besetzung Informationen zu Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk und einem möglichen Einstieg hierzu (Betriebliche Einstiegsqualifizierung mit Deutschkurs). In 12 Handwerksbetrieben/- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 berufen konnten im Januar 2016 entsprechende junge Geflüchtete in ein 14- tägiges Praktikum vermittelt und dabei begleitet werden. Das Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz (bin) ist als Trägerverbund ebenfalls mit der Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen befasst. Es berät darüber hinaus Betriebe und Unternehmen, die ein Interesse daran haben, Asylsuchende , Geduldete oder anerkannte Flüchtlinge zu beschäftigen oder auszubilden . Hierbei stehen vor allem Fragen zu ausländer- und arbeitsrechtlichen Themen im Vordergrund. Der Verbleib der bin-Teilnehmenden wurde mit nachstehenden Kategorien erhoben : Tabelle 5 2013 2014 2015 01.01. - 18.02.2016 Regelmaßnahmen und weitere Qualifizierungen 70 7 25 0 schulische Weiterbildung 16 7 13 0 schulische Ausbildung 5 0 3 0 Ausbildungsvorbereitung 14 3 5 0 Studium 2 0 2 0 in ESF-BAMF-Sprachkurse (erhoben seit 01.07.15) Nicht zutreffend Nicht zutreffend 36 5 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 101 34 64 9 Summe 208 51 148 14 Beitrag zur Ausbildung von Flüchtlingen durch das Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst (AFZ) Das Projekt „Zukunftschance Ausbildung“, ein Ausbildungsprogramm für junge Geflüchtete, die in Bremen leben, wurde durch den Senat der Freien Hansestadt Bremen im Jahre 2014 initiiert. Über eine einjährige Einstiegsqualifizierung (EQ), die dual organsiert ist und somit aus praktischen und theoretischen Ausbildungsinhalten im jeweiligen Berufsbild besteht und von Sprachunterricht flankiert wird, soll der Übergang in eine duale Ausbildung gelingen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt durch die Senatorin für Finanzen und das AFZ. Durch das AFZ wurden im Jahr 2014 insgesamt 23 Plätze für Einstiegsqualifizierungen besetzt. Von diesen 23 Teilnehmenden (22 Männer und 1 Frau) sind 21 (20 Männer und 1 Frau) zum September 2015 in eine duale Berufsausbildung beim AFZ eingemündet. Im Jahr 2015 erfolgte die Neuauflage des Projektes. In Kooperation mit der Handwerkskammer Bremen und der Handelskammer Bremen sollten bis zu 50 Plätze für Einstiegsqualifizierungen vorgehalten werden, davon 20 Plätze im bremischen öffentlichen Dienst und 30 in der Privatwirtschaft (jeweils 15 Plätze sollten durch die beiden Kammern akquiriert werden). Ein vielfältiges Angebot an Ausbildungsplätzen in kaufmännischen, technischen, handwerklichen oder IT-Berufen konnte Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 vorgehalten werden. Zum September und Oktober 2015 sind insgesamt 51 Plätze besetzt worden (11 Frauen und 40 Männer). Die Verträge über die Einstiegsqualifizierungen sind durch das AFZ abgeschlossen worden. Nach Beendigung der EQ soll erneut der Übergang in die duale Ausbildung im öffentlichen Dienst oder in den privatwirtschaftlichen Unternehmen (abhängig davon, wo der EQ Platz angebunden ist) gelingen. Die Fortsetzung des Projektes im Herbst 2016 ist aktuell in Vorbereitung. Ziel ist dabei, bis zu 100 EQ Plätze (40 davon im öffentlichen Dienst und jeweils 30 über die Betriebe, die den beiden o.g. Kammern angeschlossen sind) zu besetzen. Ein besonderes Gewicht soll in diesem Jahr auch auf der gezielten Ansprache junger Frauen liegen, um diese über das Projekt zu informieren, zu einer Bewerbung zu motivieren und damit den Anteil der Teilnehmerinnen zu erhöhen. 6. Welche Rückmeldungen hat der Senat von Kammern und Verbänden über Erfahrungen und Probleme bei der Besetzung von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen im Land Bremen durch Flüchtlinge und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel ? Welche konkreten Unterstützungswünsche und Verbesserungsvorschläge wurden geäußert? Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen legt im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) ein besonderes Augenmerk auf die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund. Erstmalig wurde im Jahr 2015 eine gesonderte Maßnahme zur Berufsorientierung für junge Geflüchtete mit dem Handwerk durchgeführt. Bis zu 30 junge Menschen konnten in den Ausbildungswerkstätten des Handwerks eine berufliche Orientierung erhalten, die zum Ziel hatte, das Interesse für eine Ausbildung zu wecken. Im Laufe der 6-monatigen Orientierungsmaßnahme der jungen Geflüchteten haben viele Teilnehmer die Maßnahme verlassen. Ein Grund war die Erkenntnis, dass eine Ausbildung mehrere Jahre dauert und dass während der Ausbildung eine als gering empfundene Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Die Ergebnisse dieses Projekts erlauben die Feststellung, dass bei den Flüchtlingen dieses Projektes eine zurückhaltende Einstellung gegenüber einer dualen Ausbildung vorlag. Dem Senat liegt eine Position der Handwerkskammer Bremen zur Besetzung von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen vor. Um eine schrittweise Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen , sollten laut Handwerkskammer die organisatorischen Voraussetzungen wie strukturierte und schnelle Registrierungen, beschleunigte Asylverfahren und eine schnelle Bereitstellung von Sprachkursen geschaffen werden. Maßnahmen zum „Matching“ von Betrieben, die Ausbildungs- oder Praktikaplätze bereitstellen und potenziellen Auszubildenden, die die Handwerkskammer im geförderten Programm der „Passgenauen Besetzung“ seit Jahren durchführt, auf Flüchtlinge auszuweiten, wären nach Ansicht der Handwerkskammer zu begrüßen . Das Netzwerk „bin“ hat die Beobachtung gemacht, dass bei der Ausbildung im dualen System die sprachlichen Anforderungen der Berufsschule vielen Flüchtlingen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 große Schwierigkeiten bereiten. Trotz oft sehr hoher Arbeitsmotivation, die auch von den Betrieben hervorgehoben wird, scheitern zahlreiche Flüchtlinge in der dualen Ausbildung an den Anforderungen der Berufsschule. Ein großer Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge besucht maximal für ein Jahr einen Vorbereitungskurs an der Allgemeinen Berufsschule und muss mit Ende der Schulpflicht die Schule verlassen. Diese kurze Zeit des hiesigen Schulbesuchs reicht selten aus, um eine Ausbildungsreife, fachgerechte Deutschkenntnisse und die erforderlichen Kenntnissen in Mathematik und Naturwissenschaften zu erlangen. „Bin“ regt an zu prüfen, ob Flüchtlinge auch nach Erlangung der Volljährigkeit und dem damit einhergehenden Erlöschen der Schulpflicht die Möglichkeit erhalten sollten, einen regulären Schulabschluss an einer Schule in Bremen zu erlangen. Der Senat ist sich dieser Problematik bewusst und hat in seinen Beschlüssen zum Integrationskonzept für Geflüchtete die Senatorin für Kinder und Bildung Jugendliche gebeten, hierzu etwaige Möglichkeiten zu prüfen. Das Netzwerk “bin“ hat ferner beobachtet, dass für erwachsene Asylsuchende und Geduldete der weiterhin selektive Zugang zu Integrationskursen ein Integrationshindernis bleibt. Das Netzwerk „bin“ stellt weiterhin fest, dass verschiedene Bildungsträger Fortbildungs -/Umschulungsangebote entwickelt haben, die speziell auf Flüchtlinge ausgerichtet sind, die größtenteils SGB II finanziert sind und nur anerkannten Flüchtlingen , nicht jedoch Asylsuchenden und Geduldeten zur Verfügung stehen. 7. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber arbeiten derzeit im Land Bremen auf einer Stelle im Bundesfreiwilligendienst? In welchen Bereichen sind die Stellen angesiedelt ? Wer berät potentielle Teilnehmende und Einrichtungen und koordiniert das Verfahren (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) In der Stadt Bremen sind derzeit im Rahmen des Sonderkontingents mit Flüchtlingsbezug 56 Stellen von insgesamt 429 Stellen besetzt. Beim Magistrat der Stadt Bremerhaven sind derzeit keine Flüchtlinge und Asylbewerber /-innen auf einer solchen Stelle tätig. Es liegen keine Bewerbungen dieser Personengruppe vor. Interessierte können sich im Sozialamt, Amt für Jugend, Familie und Frauen sowie im Umweltschutzamt über die dortigen Stellen im Bundesfreiwilligendienst informieren und bewerben. Eine allgemeine Beratung bezüglich des Bundesfreiwilligendienstes für Teilnehmende und Einrichtungen in Bremerhaven bietet die Freiwilligenagentur Bremerhaven an. 8. Welche Informationen und Beratungsangebote im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt oder auf einen Praktikumsplatz sind für Flüchtlinge und Asylbewerber derzeit in der Erstaufnahmeeinrichtung und in den Notunterkünften bzw. in den Übergangswohnheimen in Bremen und Bremerhaven zugänglich? Werden in den Wohneinrichtungen die Qualifikationen und Sprachkenntnisse systematisch erfasst? Wo und durch wen werden aufsuchende Beratungsangebote in welchen Sprachen durchgeführt? Wie ist gewährleistet, dass auch nach einem Wohnort- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 wechsel innerhalb Bremens bzw. Bremerhavens die Ansprechperson bei Jobcenter oder BA eine kontinuierliche Beratung durchführen kann? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Wohnformen) Bremen Im Rahmen von Informationsveranstaltungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünften und Übergangswohnheimen wird seitens der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven durch die Integrationslotsen u.a. über Arbeitsmarktzugang, Anerkennung, Deutschkurse und Praktika informiert. I.d.R. werden die Informationsveranstaltungen mit einem Dolmetscherdienst durchgeführt. Für eine erste Erfassung von Beruf, Abschlüssen und wesentlichen Stationen des Lebenslaufs wird ein Fragebogen verwendet, der in Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch zur Verfügung steht. Ferner führen Ehrenamtliche in einzelnen Übergangwohnheimen Kompetenzerhebungen durch und melden der Agentur für Arbeit Kunden und Kundinnen mit hohem Erwerbsintegrationspotential. Durch das von Agentur und JC gemeinsam genutzte IT-System VerBIS und ein gemeinsames Übergabemanagement der beiden Einrichtungen ist auch bei einem Wohnortwechsel innerhalb Bremens bzw. Bremerhavens gewährleistet, dass eine friktionsfreie kontinuierliche Beratung sichergestellt wird. Bremerhaven Im Rahmen der Standortbestimmung bzw. des Profilings werden regelmäßig Daten hinsichtlich Sprachkompetenzen und Qualifikationen erhoben. Im Jobcenter Bremerhaven wurde zum 01.11.15 ein (Teil-)Team für Flüchtlinge und Migranten gebildet, in dem zwei Arbeitsvermittler mit Migrationshintergrund und Kenntnissen in Englisch und Türkisch Flüchtlinge betreuen. Diese spezialisierten Arbeitsvermittler arbeiten u.a. vernetzt mit den Integrationslotsen der Bundesagentur für Arbeit, so dass bei Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II der Übergang der Arbeitsuchenden problemlos verlaufen kann. In Bremerhaven sind mehr als 90% der Asylbewerber/-innen in Wohnungen untergebracht . Um allen Personen unabhängig von der Art ihrer Unterbringung einschlägige Informationen und Beratungsangebote zugänglich zu machen, ist die Einrichtung einer zentralen Stelle in Vorbereitung. Seit November 2015 werden die Berufsabschlüsse der Hauptantragstellenden in einem Aufnahmegespräch durch Mitarbeiter/-innen des Sozialamtes, die für die Übergangsunterbringung zuständig sind, systematisch erfasst. Die sog. Aufsuchende Beratung der Jugendberufsagentur spricht mit ihrem Angebot in Bremen und Bremerhaven auch Geflüchtete unter 25 Jahren an. Dazu werden die Fachdienste und Beratungsstellen kontaktiert, um so auf mögliche Unterstützungsleistungen aufmerksam zu machen. Bei Bedarf werden Übersetzerinnen oder Übersetzer hinzugezogen. 9. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber haben im Land Bremen am Programm „Early Intervention“ mit welchem Erfolg teilgenommen? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um nach dem Vorbild von „Early Intervention“ auf Landesebene ein umfassendes Qualifikations -Screening bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen einzurichten? Wird sich Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 dieses in der geplanten Einrichtung auf dem Vulkan-Gelände realisieren lassen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) Laut Agentur für Arbeit haben am Modellprojekt „Early Intervention“ in Bremen insgesamt 128 Asylbewerber und Geduldete teilgenommen. Die Auswahl konzentrierte sich auf Menschen aus Herkunftsstaaten mit hoher Bleibeperspektive (in Bremen Syrien, Iran, Eritrea, Afghanistan, Ägypten), deren Daten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übermittelt wurden und die als arbeitsmarktnah eingeschätzt wurden (Akademiker, Bewerber mit gutem Bildungshintergrund, Handwerker, motivierte und ausbildungsinteressierte Flüchtlinge). 24 Asylsuchende und Geduldete wurden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und vier in eine Einstiegsqualifizierung vermittelt. Aus nachfolgenden Gründen beabsichtigt der Senat nicht, auf Landesebene ein umfassendes Qualifikations-Screening in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorzunehmen . Zuständig für die arbeitsmarktbezogene Beratung von Personen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes ist die Agentur für Arbeit, die die erforderlichen qualifikationsbezogenen Daten in ihrem bundeseinheitlichen IT- Verfahren erfasst, um die Integrations- und Vermittlungsarbeit von Arbeitsagenturen und JC zu unterstützen. Ein parallel durchgeführtes landesbasiertes Qualifikations -Screening ist deshalb nicht erforderlich. Der Senat setzt sich allerdings dafür ein, dass die Kompetenzermittlung in Quantität und Qualität angemessen bereitgestellt wird. Deshalb wird geprüft, ob, in welchem Umfang und auf welche Weise Fördermittel des Landes für eine ergänzende Finanzierung der durch die Arbeitsagentur und die JC vorgenommenen Kompetenzfeststellung zur Verfügung gestellt werden sollen. 10. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Qualifikationen und Bildungsabschlüsse von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die 2015 ins Land Bremen gekommen sind (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern und Bildungsabschlüssen)? Welche Kenntnisse hat der Senat über die Sprachkenntnisse (insbesondere Englisch ) der Flüchtlinge und Asylbewerber? Welche Schlussfolgerungen für das Land Bremen lassen sich aus den Erhebungen im Rahmen des Programms „Early Intervention “ oder aus anderen Studien ableiten? Die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und die JC Bremen und Bremerhaven verfügen über keine validen Daten zu den Qualifikationen und Bildungsabschlüssen geflüchteter Menschen. Der Senat schließt sich der Auffassung der Agentur für Arbeit an, dass aus den Erfahrungen aus dem Projekt „Early Intervention “ keine Schlüsse für die Gesamtheit der nach Bremen gekommenen Flüchtlinge und Asylbewerber gezogen werden können. Die Teilnehmer/-innen des Projekts wurden, wie in der Antwort zu Frage 9 dargestellt, auf Basis von vornehmlich arbeitsmarktnahen Profilen ausgewählt. Der Magistrat in Bremerhaven beschreitet zusätzlich einen eigenen Weg. Seit November 2015 werden in den Übergangswohneinrichtungen die Berufsabschlüsse der Hauptantragstellenden in einem Aufnahmegespräch systematisch erfasst. Von den bisher erfassen Personen mit Berufsausbildung übten mindestens 45 % in ihrem Herkunftsland einen Beruf aus, der in Deutschland eine Be- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 rufsausbildung voraussetzen würde. 30 % der Personen gaben an, als Student/-in eingeschrieben gewesen zu sein oder bereits in einem Beruf gearbeitet zu haben, der in Deutschland ein Hochschulstudium voraussetzt. Sprachkenntnisse werden nicht systematisch erfasst. 11. Wie viele Ausländer mit einem Aufenthaltstitel besuchen in Bremen und Bremerhaven derzeit einen Integrationskurs und wie viele haben 2015 erfolgreich einen Integrationskurs abgeschlossen? Wie viele Menschen mit einer Duldung besuchen derzeit einen Deutschkurs und wie viele haben diesen 2015 erfolgreich abgeschlossen ? Wie viele Menschen besuchen derzeit einen Kurs für berufsbezogenes Deutsch und wie viele haben 2015 einen Kurs für berufsbezogenes Deutsch erfolgreich abgeschlossen? In welchen Wohneinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber gibt es derzeit für wie viele Personen ehrenamtlich organisierte Sprachkurse ? Welche weiteren Sprachkurse stehen Flüchtlingen und Asylbewerbern in Bremen offen? (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht ) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann hierzu keine genauen Angaben machen, da keine Erfassung von Teilnehmenden nach Aufenthaltstiteln erfolgt. Es erfolgt eine Erfassung nach den ausgegebenen Berechtigungen, Verpflichtungen und Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen (durch die Ausländerbehörde, das Jobcenter, das Bundesverwaltungsamt bzw. das BAMF). Die von der Ausländerbehörde berechtigten bzw. verpflichteten Ausländer sowie die vom Jobcenter verpflichteten Ausländer verfügen über einen Aufenthaltstitel. Durch das BAMF werden jedoch u. a. auch deutsche Staatsangehörige sowie EU- Bürger zur Teilnahme zugelassen, bei denen der Besitz eines Aufenthaltstitels keine Voraussetzung zur Teilnahme am Integrationskurs darstellt. Gleiches gilt für das Bundesverwaltungsamt, das für die Personengruppe der Spätaussiedler zuständig ist und entsprechende Berechtigungen ausstellen kann. Darüber hinaus kann sich die Teilnahme am Integrationskurs über mehrere Jahre erstrecken. Nach der bislang für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2015 vorliegenden Integrationskursgeschäftsstatistik für das Bundesland Bremen ergeben sich folgende Zahlen: Ausgegebene Berechtigungen, Verpflichtungen und Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen im Zeitraum 01.01.2015 bis 30.06.2015 für das Bundesland Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 ALTZUWANDERER und DEUTSCHE NEUZUWANDERER ALG II- BEZIEHER Verpflichtung durch Grundsicherungs - träger SPÄTAUS- SIEDLER Berechtigungen * SUMME Zulassungen Verpflichtungen Berechtigungen Verpflichtungen davon Deutsche 984 32 10 123 963 155 * 2235 davon Bremen davon Bremerhaven zuzüglich Kurswieder holerzulassungen 1954 281 262 * Die Zahl der berechtigten Spätaussiedler lässt sich für die einzelnen Bundesländer nicht verlässlich ermitteln, da das Bundesamt die Anschrift des Spätaussiedlers frühestens mit der Anmeldung zum Integrationskurs erhält. Dann besitzt die Person aber bereits den Status des Teilnehmers. Zur Frage der Ausländer, die im Jahr 2015 den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen haben, können ebenfalls keine genauen Angaben gemacht werden. Da die Teilnahme sowohl am Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ als auch am Test „Leben in Deutschland“ freiwillig ist, werden vom Bundesamt die Integrationskursabsolventen erfasst, die den Integrationskurs durch Teilnahme am Orientierungskurs abgeschlossen haben. Im 1. Halbjahr 2015 waren dies im Bundesland Bremen insgesamt 585 Personen. Die Frage, wie viele Menschen mit einer Duldung derzeit einen Deutschkurs besuchen und wie viele diesen 2015 erfolgreich abgeschlossen haben, kann durch das BAMF nur in Bezug auf Integrationskurse beantwortet werden. Bislang hatten Menschen mit Duldung keinen Zugang zu Integrationskursen, da hierfür ein dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlich war. Durch die Änderung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vom 28.10.2015 können nun nach § 44 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 AufenthG u. a. Ausländer, die eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG besitzen, vom Bundesamt im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Hierzu liegen wegen des kurzen Zeitraums jedoch noch keine Zahlen vor. An den durch die Agentur für Arbeit finanzierten Deutsch Einstiegskursen (§ 421 SGB III) haben in Bremen und Bremerhaven ca. 3.300 Asylsuchende und Flüchtlinge aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea teilgenommen. .Tabelle 6 Berufsbezogene Deutschkurse Stichtag 17.02.16 2015 2016 Gesamt: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 Abgeschlossene Kurse HB-Stadt 11 1 12 BHV 3 3 Gesamt 14 1 15 TN – erfolgreicher Abschluss HB-Stadt 214 18 232 BHV 57 57 Gesamt 271 18 289 Laufende Kurse HB-Stadt 7 7 BHV 1 1 Gesamt 8 8 TN - laufende Kursen HB-Stadt 135 135 BHV 20 20 Gesamt 155 155 Die berufsbezogenen Deutschkurse werden vom BAMF bereitgestellt und aus ESF-Mitteln des Bundes finanziert. Die in Frage 11 dazu erbetenen Angaben können Tabelle 6 entnommen werden. Weitere Sprachkursangebote Die Volkshochschule Bremen hat im Jahr 2015 Kurse für 1.634 (darunter 428 Frauen) Flüchtlinge angeboten. Ergänzt werden diese Angebote durch Sprachkurse anderer Träger für ca. 200 Flüchtlinge. Die Volkshochschule Bremerhaven bietet vier Integrationskurse mit insgesamt 88 (33 w, 55 m) Teilnehmenden an. Im Jahr 2015 hat die VHS neun Integrationskurse mit 847 Teilnehmenden (399 w, 448 m) durchgeführt. Auf die Darstellung diverser Deutschkurse von Weiterbildungsträgern in Bremen und Bremerhaven, an denen auch oder vornehmlich Flüchtlinge teilnehmen, wird wegen des Umfangs verzichtet. 12. Wie lange dauerten 2013, 2014 und 2015 jeweils durchschnittlich die Berufsanerkennungsverfahren im Land Bremen? Wie viele ausländische Berufsabschlüsse in welchen Bereichen und aus welchen Herkunftsländern wurden 2013, 2014 und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 2015 in Bremen jeweils anerkannt? Wie viele Menschen befinden sich aktuell im Anerkennungsverfahren? In wie viele Fällen wurden in den Anerkennungsverfahren 2013, 2014 und 2015 jeweils welche Kosten übernommen? Wie häufig wurde die Kostenübernahme abgelehnt? Welche Probleme bestehen aus Sicht des Senats bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) Da keine einheitlichen Statistiken für die Berufsanerkennungsverfahren vorliegen, wurden die für die Anerkennung zuständigen Stellen angeschrieben. Dem Senat liegen 19 Rückmeldungen von zuständigen Stellen vor. Die Dauer des Berufsanerkennungsverfahrens wird nicht erhoben. Die Anerkennungsgesetze schreiben grundsätzlich eine Entscheidung über den Antrag nach Eingang der vollständigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten vor. Die Antworten der rückmeldenden Stellen bilden ein Spektrum von einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von bis zu sechs Monaten ab, wobei über den Zeitpunkt der Vollständigkeit der Unterlagen keine Auskünfte vorliegen. Im Jahr 2013 wurden 121, in 2014 insgesamt 144 und im Jahr 2015 134 ausländische Berufsabschlüsse voll anerkannt. Zudem wurden in den Jahren 2013-2015 371 Teilanerkennungen ausgesprochen. Personen mit einer Teilanerkennung erwerben mit der erfolgreichen Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme oder einer Kenntnisprüfung die volle Anerkennung. Die zuständigen Stellen haben zudem 152 laufende Verfahren gemeldet. Daten nach Geschlecht und Stadtgemeinden liegen dem Senat nicht vor. Der Tabelle 7 sind weitere, auf Frage 12 bezogene Informationen zu entnehmen. Tabelle 7 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Berufsgruppen 2013 2014 2015 Lfd Verfahren Architektenkammer HB Architekten 0 0 0 0 Ärztekammer HB Medizinische Fachangestellte 0 0 2 Anerkennungen (w) 0 Handelskammer Bremen* Alle nichthandwerklichen Gewerbeberufe Bescheide: 15, dav. 6 w 9 volle Anerkennungen 6 Teilanerkennungen Bescheide: 23, fgfdav. 11 w 15 volle Anerkennungen 8 Teilanerkennungen Bescheide: 16, dav. 8 w 8 volle Anerkennungen 8 Teilanerkennungen 10* IHK- Bremerhaven* Alle nichthandwerklichen Gewerbeberufe Bescheide: 4, dav. 3 w 2 volle Anerkennungen 2 Teilanerkennungen Bescheide: 6, dav. 4 w 5 volle Anerkennungen 1 Teilanerkennungen Bescheide: 4, dav. 3 w 4 volle Anerkennungen Handwerkskammer Bremen Handwerkliche Berufe 7 Anerkennungen 2 Teilanerkennungen 7 Anerkennungen 9 Teilanerkennungen 1 Ablehnung 7 Anerkennungen 6 Teilanerkennungen 1 Ablehnung k.A. Hanseatische Rechtsanwaltskammer ReNo/ Rechtsanwalt 0 0 0 0 Ingenieurskammer Bremen Ingenieure Anträge: 19, dav. 7 w 16 Anerkennungen 2 Ablehnungen Anträge: 27, dav. 15 w 26 Anerkennungen 1 Ablehnungen Anträge: 43, dav 14 w 28 Anerkennungen 5 Ablehnungen 10 Berufsgruppen 2013 2014 2015 Lfd Verfahren Landwirt- Berufe im Garten- 10 Anerkennungen (dav. 3 w) 2 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 schaftskammer Bremen und Landschaftsbau Senatorin für Finanzen Ausbildungsberufe Öffentl. Dienst 0 0 0 2 Senatorin für Finanzen Ausbildungsberufe Hauswirtschaft 1 Teilanerkennung (w) 0 0 0 Senator für Justiz und Verfassung Juristische Hochschulabschlüsse (112a DRiG und §§5, 112 DRIG) Verfahren: 7 (w) 4 Ablehnungen 3 Rückzüge der Anträge Verfahren: 13 (dav. 11w) Zulassung zur Eignungsprüfung . 1 (w) 8 Ablehnungen 3 Rückzüge des Antrags 18 (dav. 14 w) 2 Zulassungen zur Eignungsprüfung 14 Ablehnungen, 2 wegen Unzuständigkeit 0 Senatorin für Kinder und Bildung Staatlich geprüfte /r Erzieher/in / sozialpädagogische Assistentin Techniker Verfahren: 46, dav.40w 27 Anerkennungen 19 Ablehnungen Verfahren :28 26 Anerkennungen 2 Ablehnungen Verfahren ins. 33 26 Anerkennungen 8 Ablehnungen 33 Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen , Integration und Sport Altenpfleger/in Altenpflegerhelfer /in 0 0 0 0 Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen , Integration und Sport B.A. Elementarpädagog /en/innen B.A. Sozialarbeiter /innen Verfahren: 18, dav. 15 w 15 Anerkennungen 2 Ablehnungen Verfahren: 12, dav. 12 w 9 Anerkennungen 3 Ablehnungen Verfahren: 8 8 Anerkennungen 5 Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Lehrer/innen k.A. Verfahren insg.: 12 6 Anerkennungen 3 Teilanerkennungen 3 Ablehnungen Verfahren insg.: 50 8 Anerkennungen 12 Teilanerkennungen 30 Ablehnungen k.A. Senator für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinische Berufe, Apotheker /innen Verfahren insg. : 133 50 Approbationen 79 Berufserlaubnisse 4 Ablehnungen Verfahren insg.: 122 41 Approbationen 77 Berufserlaubnisse 4 Ablehnungen Verfahren insg.: 120 38 Approbationen 82 Berufserlaubnisse 56 Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Gesundheitsfachberufe 12 Verfahren, dav. 10w 2 Anerkennungen 10 Teilanerkennungen 45 Verfahren, dav. 32w 15 Anerkennungen 24 Teilanerkennungen 6 Ablehnungen 74 Verfahren, dav. 32w 10 Anerkennungen 58 Teilanerkennungen 6 Ablehnungen 34 Steuerberaterkammer Steuerberater/in, Steuerfachangestellte /r, Fachwirt /in 0 0 0 0 Zahnärztekammer Bremen zahnmedizin. Fachangestellte 0 0 0 0 * seit dem 1. Januar 2016 sind die Handelskammer Bremen und die IHK Bremerhaven zusammengeschlossen zur Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven Eine dezidierte Aufschlüsselung der Herkunftsländer der Antragstellenden liegt dem Senat nicht vor. Das statistische Landesamt Bremen hat für das Jahr 2014 Anerkennungen nach dem Bundesgesetz nach Kontinenten gelistet: 28 % aus Ländern der EU, 26 % aus übrigen Ländern Europas, 15 % aus Afrika, 5% aus Ländern Nordamerikas und 23 % aus asiatischen Ländern. Nicht alle zuständigen Stellen erheben eine Gebühr für die Gleichwertigkeitsprüfung . Gleichwohl entstehen mindestens Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen von Dokumenten. Die Häufigkeit der Kostenübernahmen wird nicht erhoben . Nach ersten Erfahrungen der Beratungsstelle für Anerkennungsberatung, die im August 2015 eingerichtet wurde, werden die Kosten für das Anerkennungsver- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 24 fahren von den Jobcentern und der Agentur für Arbeit übernommen, wenn die Berufsanerkennung der Integration in den Arbeitsmarkt dienlich ist. Die Durchführungsverordnungen und Handlungsanweisungen, insbesondere in Hinblick auf reglementierte und/oder landesrechtlich geregelte Berufe sind noch nicht abschließend erprobt bzw. nicht vollständig vorhanden. Hier sieht der Senat Optimierungsbedarf. Probleme in der Anerkennung von Berufsabschlüssen ergeben sich ebenfalls, wenn notwendige Dokumente nicht vorhanden sind. Dieses ist insbesondere bei Flüchtlingen ein Problem. Auch hier gibt es noch keine einheitlichen Praxisregelungen der zuständigen Stellen. 13. Welche Möglichkeiten im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung und berufsbegleitende Sprachkurse bestehen für Ausländer mit einem Aufenthaltstitel, wenn eine Qualifikation aus dem Heimatland nicht anerkannt wird oder nachgewiesener Bedarf besteht? Wie viele auf diese Zielgruppe zugeschnittene Plätze im Bereich Fort- und Weiterbildung bestehen derzeit? Wie und durch wen erfolgt die Information über die Möglichkeit dieser Fort- und Weiterbildungen? Welche Möglichkeiten zur Flexibilisierung der dualen Ausbildung, z.B. das Ablegen theoretischer Prüfungen in der Muttersprache, sieht der Senat derzeit? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven Laut Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven sind mögliche Maßnahmen für Asylsuchende und Flüchtlinge nach dem Beschäftigungsverbot von 3 Monaten Maßnahmen nach §45 SGB III. Darunter fallen Maßnahmen • bei einem Arbeitgeber (MAG) • Maßnahmen bei einem Träger (MAT) • Maßnahmen zur Beruflichen Eingliederung mit Unterstützung eines Aktivierungs - und Vermittlungsgutscheines (AVGS) Daneben ist es auch die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) möglich. Weitere Leistungen können über das Vermittlungsbudget gewährt werden (z.B. Übersetzungskosten für Zeugnisse und Dokumente). Nach §131 SGB III können bereits für Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen und sich aufgrund des § 61 im Beschäftigungsverbot befinden , bis zum 31. Dezember 2018 bestimmte Leistungen nach dem SGB III erbracht werden, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (Syrien, Eritrea, Irak, Iran). Die Informationen zu den Angeboten erfolgen durch spezialisierte Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte (Integrationslotsen), die für die Beratung, Standortbestimmung , Betreuung und Vermittlung von Asylsuchenden und geduldeten Menschen in der Arbeitsagentur Bremen-Bremerhaven zuständig sind. Für die o.g. drei Maßnahmetypen bestehen folgende Platzzahlen: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 25 Zielgruppenspezifische MAT 284 Plätze Zielgruppenspezifische AVGS 125 Plätze FbW Zugang bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (v.a. benötigte Sprachkenntnisse ) ist jederzeit über Bildungsgutschein möglich JC Bremen: Da allen Kunden als SGB II - Leistungsberechtigte bei Erfüllung der Voraussetzungen und Notwendigkeit zur Integration in den Arbeitsmarkt die Möglichkeiten der Weiterbildung offenstehen, gibt es keine gesonderte Platzzahl im Bereich der Förderung beruflicher Weiterbildung für Ausländer mit Aufenthaltstitel. Durch die Migrationsbeauftragte des Jobcenters wird eine Übersicht der spezifischen Maßnahmen für Migrantinnen und Migranten geführt. Diese Übersicht steht allen Mitarbeitern zur Verfügung und wird auch an die Migrationsberatungsstellen übermittelt. Zudem gibt es in allen Integrationsteams der Quartiere Mitarbeiter des Jobcenters, die bei den regelmäßig stattfindenden Treffen über die Angebote informieren . Das Jobcenter bietet zielgruppenspezifische Maßnahmen mit Anteilen der berufsbezogenen Deutschförderung für Kunden mit Migrationshintergrund an. Hierbei wird nicht unterschieden zwischen Ausländern mit Aufenthaltstitel und Menschen mit Migrationshintergrund (z.B. deutsche Staatsbürger mit Migrationserfahrung). Bei diesen zielgruppenspezifischen Weiterbildungen und Anpassungsqualifizierungen gibt es 191 Plätze in verschiedenen Angeboten von Umschulungen, beruflichen Vorqualifizierungen und fachlichen Weiterbildungen. Darüber hinaus gibt es für die Personengruppe der Menschen mit Migrationshintergrund (inbegriffen auch Menschen mit Fluchterfahrung) Maßnahmen beim Träger (MAT) gemäß § 45 SGB III und Maßnahmen, die über den sogenannten Aktivierungs - und Vermittlungsgutschein (AVGS) gem. §45 SGB III gefördert werden. Im Rahmen dieser Maßnahmetypen existieren folgende Angebote: Zielgruppenspezifische MAT: • Förderzentrum „ Start up“ für Migranten: 40 Plätze • Orientierungszentrum für Flüchtlinge (Potenzialerhebung): 40 Plätze werden zur Jahresmitte auf 460 aufgestockt • Perspektive für Flüchtlinge (Kompetenzfeststellung): 50 Plätze Zielgruppenspezifische AVGS: • Profil (Sprachstanderhebung) 90 Plätze • Brückenkurs (Berufsvorbereitung): 30 Plätze • Kontur (Potentialerhebung Zielgruppe Flüchtlinge): 72 Plätze • Vorbereitung auf Arbeit & Beruf für Migrantinnen und Migranten: 48 Plätze Bei Menschen mit ausländischen Abschlüssen besteht zudem die Möglichkeit, durch die Anerkennungsberatung und die Nachqualifizierung über Förderung der Weiterbildung zur Externenprüfung zugelassen zu werden. JC Bremerhaven Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 26 Für das JC Bremerhaven gelten die gleichen Fördervoraussetzungen, die für das JC Bremen beschrieben wurden. Explizit für Migranten sind derzeit im Einkauf bzw. in der Planung: • MAT/§45 SGB III: 20 Plätze für Flüchtlinge (PerF), 15 Plätze für jugendliche Flüchtlinge (PerJuF), 20 Plätze für EU-Zuwanderer (PerEU) • FbW: 30 Bildungsgutscheine „Berufspraktische Weiterbildung für Flüchtlinge “ Hinsichtlich der Möglichkeiten der Flexibilisierung der dualen Ausbildung beabsichtigt der Senat, die Standards bei den zentralen Prüfungen in den berufsvorbereitenden Klassen und den Berufsfachschulen beizubehalten. In den Vorklassen steht als Angebot zum Erlernen der deutschen Sprache für die Prüfung vor allen Dingen das Erlernen der deutschen Sprache im Vordergrund. Der Senat sieht keine Möglichkeit, den theoretischen Teil der Prüfung in der Muttersprache im dualen Berufsbildungssystem durchzuführen. Diese Regelungen könnten nur die Partner der dualen Ausbildung auf Bundesebene ändern. 14. Wie viele jugendliche Flüchtlinge besuchen derzeit eine allgemeinbildende Berufsschule (ABS)? Wie werden Berufsschullehrer derzeit auf die speziellen Bedürfnisse dieser Jugendlichen vorbereitet? Wie werden die Jugendlichen während ihres Schulbesuches von wem zusätzlich begleitet und sprachlich gefördert? Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um jugendlichen Flüchtlingen, die erst im späten Teenageralter nach Bremen gekommen sind, den Besuch der ABS auch über das 18. Lebensjahr hinaus zu ermöglichen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) Bremen Die jugendlichen Flüchtlinge werden an allen berufsbildenden Schulen in Bremen unterrichtet. Zu ihnen zählt auch die Allgemeine Berufsschule (ABS). In den Vorklassen (erstes Jahr) der berufsbildenden Schulen befinden sich 648 jugendliche Flüchtlinge (Stand 16.02.2016). Darunter sind 80 weibliche jugendliche Flüchtlinge . Im 2. Jahr sind jugendliche Flüchtlinge in die Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung integriert. Ab diesem Zeitpunkt werden sie nicht mehr gesondert als Flüchtlinge erfasst. Unterwiesen werden die Jugendlichen in der praktischen Tätigkeit außerdem durch Lehrmeister/-innen. Wenn die Jugendlichen über 18 Jahre alt sind, werden Sie von der Jugendberufsagentur betreut und beraten. Sie erhalten von dort ein adäquates Angebot zur beruflichen Weiterentwicklung. Bremerhaven In Bremerhaven haben im Januar 2016 144 geflüchtete Personen unter 18 Jahren sogenannte Deutsch als Zweitsprache (DAZ)-Klassen der Werkstattschule besucht , die vergleichbar mit der ABS in Bremen ist. Diese Zahl ist eine Momentaufnahme , da die Fluktuation der Teilnahme hoch ist und die Zahl der Zugewanderten steigt. Berufsschullehrkräfte sind nicht für die Durchführung dieser Kurse vorgesehen , sondern es wird dafür eigenes Personal bereitgestellt. Eine Begleitung der jungen Menschen erfolgt im Bedarfsfall durch die schuleigene Sozialarbeit und über die Werkstattschule selbst. Eine Teilnahme für Personen über 18 Jahren an Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 27 den o.g. Kursen könnte nur durch die Verlängerung der Schulpflicht geregelt werden . Land Auf Landesebene bietet das Landesinstitut für Schule Fortbildungen an. Das Angebot reicht von methodisch-didaktischen Themen bis zu Gesundheitsfragen. Zusätzlich werden die Lehrer/-innen über die Website www.itslearning.de regelmäßig informiert und können sich gegenseitig Informationen übermitteln. Die Schulpflicht ist im Bremischen Schulgesetz in § 54 geregelt. Sie kann sich in einem Bildungsanspruch gem. § 34 Bremisches Schulgesetz fortsetzen. Vor diesem Hintergrund wird eine hohe Anzahl von Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, an der ABS aber auch anderen berufsbildenden Schulen beschult. Eine große Anzahl der jungen Geflüchteten beginnt den Schulbesuch mit 17 Jahren in Bremen und wird selbstverständlich nach Abschluss des ersten Schuljahres (Sprachförderklasse mit erster Berufsorientierung) in das zweite Jahr überführt (Berufsorientierung mit Sprachförderung). Darüber hinaus werden in Bremen alle Jugendlichen, die eine Einstiegsqualifizierung absolvieren, in der Berufsschule beschult. Mit Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages lebt die (Berufs)Schulpflicht ohnehin wieder auf. 15. Wie viele berufs- und ausbildungsvorbereitende Kurse für jugendliche Flüchtlinge, um Berufseinstiegsqualifikationen nachzuholen, werden derzeit im Land Bremen von wem angeboten? Wie werden die Jugendlichen während dieser Zeit von wem betreut? Welche Rolle spielt dabei die Jugendberufsagentur? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist Teil der Jugendberufsagentur. Letztere hat für die Zielgruppe der Geflüchteten eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet , an der auch externe Partner wie das Bremer und Bremerhavener Integrations Netz (bin) mitwirken. Die Berufsberatung bietet Qualifizierungsmaßnahmen für junge Geflüchtete an. Die Betreuung erfolgt immer durch qualifiziertes Personal der Träger, die die Maßnahme im Auftrag durchführen. Darüber hinaus werden die Teilnehmer/innen durch die Berater/innen der Agentur für Arbeit auch über das Maßnahmeende hinaus betreut. Die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven hat die Kontingente der bereits bestehenden Maßnahmen erhöht und neue Maßnahmen geplant, damit auch geflüchtete junge Menschen davon profitieren können: • Einstiegsqualifizierung (EQ): mind. 70 zusätzliche Plätze zum Winter 2016/17 und für die weiteren Jahre • Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF): 40 Plätze ab Juni 2016 • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen: mind. 100 Plätze stehen zur Verfügung • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE): 10 zusätzliche Plätze • Assistierte Ausbildung (AsA): deutliche Aufstockung der Plätze. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 28 Die Jugendberufsagentur Bremerhaven (JBA) bündelt die Interessen aus Schule und Arbeitsmarkt in Abstimmung mit den Kammern und Verbänden als Partner der JBA. Bei der Beratung und Vermittlung von Personen zwischen 18 und 24 Jahren greifen Berufsberatung und Arbeitsvermittlung von Agentur und Jobcenter. Diese veranlassen Nachweise der sprachlichen und beruflichen Qualifikation, um die jungen Menschen in Einstiegsqualifikationen (EQ) oder Praktika vermitteln zu können. In Bremerhaven gibt es derzeit 12 Kurse mit jeweils 8-24 Plätzen für schulpflichtige junge Menschen ohne Schulabschluss sowie einen Kurs für schulpflichtige Mütter mit Kindern. Nach Prüfung durch die Werkstattschule Bremerhaven werden junge Flüchtlinge in diese Berufsfeldorientierungskurse der Berufsbildenden Schulen vermittelt. Eine Betreuung erfolgt über die Schulsozialarbeit. Die Verantwortung für schulpflichtige Geflüchtete obliegt dem Schulbereich. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-350 VB Wie werden Bremens Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert? 20160322 KA Wie werden Bremens Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integ Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 09.02.16