BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/355 Landtag 19. Wahlperiode 05.04.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Wie erfolgreich ist das Projekt Forderungsmanagement der Sozialsenatorin? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Februar 2016 "Wie erfolgreich ist das Projekt Forderungsmanagement der Sozialsenatorin?" Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Durch nichtrückgeforderte Unterhaltsvorschüsse und Kostenerstattungen für minderjährige unbegleitet Flüchtlinge fehlt im Sozialhaushalt ein inzwischen zweistelliger Millionenbetrag: Für Alleinerziehende, bei denen der unterhaltspflichtige Partner keinen Zahlungen übernehmen kann oder will, übernimmt das Land Bremen diese Unterstützungsleistungen. Anschließend gilt es diese Unterhaltsvorschüsse gegenüber den unterhaltspflichtigen Elternteilen geltend zu machen. 2012 schuldeten diese Elternteile dem Land Bremen insgesamt 9 Mio. Euro. 7700 Fälle waren damals offen (Drs. 18/310 Rückforderungen von Unterhaltsvorschüssen im Land Bremen). Zum 13. Dezember 2013 waren die offenen Fälle, trotz Bemühungen der Senatorin diese abzuarbeiten, auf 12.800 angewachsen (Vorlage 115/14 L). Das Land Bremen belegt mit einer Rückholquote von rund 11% seit Jahren den letzten Platz im Ländervergleich und bleibt deutlich hinter den anderen Stadtstaaten zurück. Neben den Unterhaltsvorschüssen ist durch den starken Zuzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein weiterer Bereich hinzugekommen, bei dem ein Forderungsmanagement der senatorischen Behörde notwendig ist. Nach §89 SGB VIII sind für allein eingereiste Jugendliche Kostenerstattungen zwischen den Ländern vorgesehen. Auch diese Rückforderungen verlaufen bisher schleppend. Vor dem Hintergrund erheblicher Einnahmeausfälle hat im Sozialressort im September 2014 ein Projekt zum Forderungsmanagement und –realisierung begonnen. Dadurch entstanden Personalkosten von jährlich etwa 0,5 Mio. Euro. Ziel des Projektes war eine konsequente Vermeidung von Forderungsausfällen und zeitnahe Geltendmachung von Forderungen verbunden mit deutlichen Einnahmesteigerungen. Der Erfolg dieses Projektes erscheint allerdings insgesamt fragwürdig. Der fehlende Betrag im Sozialressort steigt somit weiter an. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele offene Rückforderungen, mit welchem finanziellen Volumen, hat das Land Bremen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz derzeit zu verzeichnen (bitte Unterteilung nach „Altfällen“ und laufenden Fällen)? Wie hat sich die Summe der offenen Rückforderungen seit 2009 entwickelt? (bitte um Angaben pro Jahr) Wie hoch schätzt der Senat die zusätzlichen „erhebliche Rückstände bei der Einnahmebearbeitung“ in den Sozialzentren (Vorlage 115/14 L)? (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) 2. Welche Rückforderungen (UVG) konnten seit 2009 jeweils jährlich realisiert werden? (bitte um Angabe einer Gesamtsumme) Wie viele laufende und Altfälle wurden seit 2009 jährlich abgearbeitet? Wie hat sich der Abbau des Bearbeitungsrückstandes seit Projektbeginn 2014 entwickelt? (bitte aufgeteilt nach laufenden und Altfällen und Stadtgemeinden) 3. Wie groß ist der prozentuale Anteil der Verfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, bei denen ein Rückgriff auf den unterhaltpflichtigen Elternteil genommen wird? In wie viel Prozent der Fälle ist ein Rückgriff erfolgreich und führt zur vollständigen Tilgung der Unterhaltsschuld? (bitte um jährliche Zahlen seit 2009 und Aufschlüsselung nach Stadtgemeinden) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 4. Aus welchen Gründen werden Forderungen in der Regel „niedergeschlagen“? Wie viele niedergeschlagene Forderungen wurden, wie angekündigt seit September 2014 wieder aufgenommen? In wie vielen Fällen wurden welche Beträge zurückgezahlt? Wie viele Fälle wurden seit 2009 jährlich endgültig ausgebucht und warum? (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtgemeinden) 5. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass in anderen Bundesländern durch die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister eine deutliche Steigerung der Rückgriffsquote nach UVG erzielt wurde? Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass in einigen Bundesländern gerade die finanzschwächsten Kommunen durch effektive Verfahren, landesweit die höchsten Rückgriffsquoten, erreichen? 6. Welche Einnahmen wurden im Bereich §89d SGB VIII seit Beginn des Projektes Forderungsmanagement erzielt? Welche Außenstände gab es jeweils an den Stichtagen 31.12.2013, 31.12.2014 und 31.12.2015? Welche Außenstände bestehen derzeit in diesem Bereich? Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Kostenausgleich zwischen den Bundesländern für Altfälle vor dem 1.11.2015 für das Land Bremen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) 7. Wie viele Fälle werden von einem Mitarbeiter des Cashmanagements beim Amt für Soziale Dienste bzw. des Projektes Forderungsmanagement durchschnittlich bearbeitet? Welche Qualifikation besitzen die Mitarbeiter des Cashmanagements bzw. des Projektes Forderungsmanagement, die im Land Bremen für die Rückforderungen von Unterhaltszuschüssen zuständig sind, und inwiefern werden sie bei ihren Aufgaben unterstützt und weiterqualifiziert? Welche Fluktuation an Mitarbeitern gab es durchschnittlich seit 2009? Wie viele Mitarbeiter sind befristet beschäftigt? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) 8. Welche Mehreinnahmen konnten durch die Arbeit des Projekts Forderungsmanagement in welchen Bereichen in Bremen und Bremerhaven insgesamt erzielt werden? (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und laufenden bzw. Altfällen) Welche Effekte waren im Vorfeld geplant? 9. Welche angekündigten Vorschläge wurden bisher von der Sozialsenatorin im Rahmen des Projektes Forderungsmanagement zur nachhaltigen Einnahmesicherung erarbeitet und bis wann werden diese durch wen umgesetzt?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele offene Rückforderungen, mit welchem finanziellen Volumen, hat das Land Bremen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz derzeit zu verzeichnen (bitte Unterteilung nach „Altfällen“ und laufenden Fällen)? Wie hat sich die Summe der offenen Rückforderungen seit 2009 entwickelt? (bitte um Angaben pro Jahr) Wie hoch schätzt der Senat die zusätzlichen „erhebliche Rückstände bei der Einnahmebearbeitung“ in den Sozialzentren (Vorlage 115/14 L)? (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) Antwort auf Frage 1: Die Frage bezieht sich auf das „Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder –ausfallleistungen “ (UVG). Die Höhe der Leistungsfähigkeit wird nach den Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in jedem Einzelfall ermittelt und in turnusmäßigen Abständen überprüft. Rückforderungen können nur in Höhe der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen erhoben werden. Der überwiegende Anteil (in Bremen fast 90%) der als Unterhaltsvorschuss bezeichneten Leistungen kann daher nicht zurückgefordert werden. Im Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Unterhalt/Forderungen, werden mit Stand 31.01.2016 7063 Fälle bezüglich UVG- Unterhaltsforderungen bearbeitet. Beispielsweise sind im Januar 2016 Unterhaltsbeträge in Höhe von 84.093,42 € (Daten aus dem Buchhaltungsprogramm) eingegangen. Die Einzahlungen erfolgen von 722 Verpflichteten. Diese Zahlen spiegeln die Rückholquote von gut 10 % wieder. Die Rückholquote setzt dabei die Summe aller Ausgaben mit der Summe aller Einnahmen nach dem UVG in ein Verhältnis. Sie sagt nichts aus über das Verhältnis der berechtigten Ansprüche der Stadtgemeinde zu den tatsächlichen Zahlungseingängen. Die Ansprüche der Stadtgemeinde liegen prinzipiell immer unter den Ausgaben, weil Verpflichtete nur für Zeiträume und in einer Höhe herangezogen werden können, in denen ihr Einkommen zur Zahlung von Unterhalt prinzipiell ausreichend hoch war. Wo das Einkommen nicht ausreicht, gewährt die Sozialbehörde entsprechend dem Gesetz nicht rückzahlbare Unterhaltsausfallleistungen. Im weitaus größten Teil der Fälle in Bremen handelt es sich um solche nicht rückzahlbaren Unterhaltsausfallleistungen. Darin spiegelt sich die Sozialstruktur der Stadt mit einer hohe Zahl an Langzeitarbeitslosen und Geringverdienern wider. Als „Offene Rückforderungen“ (Außenstände) ist nur die Differenz aus Sollstellungen (aufgrund der Feststellung der Leistungsfähigkeit erfolgte Heranziehung) und tatsächlichen Einzahlungen zu verstehen. Die Ermittlung der so definierten Außenstände, die sich nur auf die etwa 10% Heranziehungsfälle bezieht, in Summe ist sehr aufwändig, weil das angewendete Fachverfahren keine kumulierten Auswertungsmöglichkeiten bietet. Alle Außenstände werden verfolgt, vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 2. In 6.341 Fällen erfolgte keine Zahlung durch Unterhaltsverpflichtete. Das Fachprogramm kann keine Auswertung vornehmen, in wie vielen Fällen eine Unterhaltsfestsetzung erfolgt ist. Im Fachdienst Unterhalt/Forderungen wird weder bei der Aktenbearbeitung noch im Fachprogramm zwischen laufenden Fällen (die Unterhaltsberechtigten stehen noch im laufenden Leistungsbezug) und „Altfällen“ (kein laufender Leistungsbezug) unterschieden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Bzgl. der Höhe der zusätzlichen Rückstände bei der Einnahmebearbeitung ist zu berichten, dass durch die systematische Aufarbeitung der Kostenerstattungsfälle für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer gem. § 89d SGB VIII die Rückstände an dieser Stelle insoweit aufgeholt werden konnten, dass dort keine Erstattungsfälle mehr zu erwarten sind, die von Verjährung bedroht sind. Über die Höhe eventueller weiterer Rückstände kann keine Aussage getroffen werden. Für Bremerhaven: Die offenen Rückforderungen nach § 5 und § 7 UVG belaufen sich auf derzeit auf 5.833.263,73 € für eine Fallzahl von insgesamt 2.398. In der Fachanwendung lässt sich mit Hilfe der „Liste der Schuldner mit Forderungen, Rückstand und Einzahlungen“ eine Aufstellung der Fälle mit Forderungen und Beträgen generieren. Eine Rückschlüsselung auf die einzelnen Jahre seit 2009 sowie eine Differenzierung der Fälle ist nicht möglich. 2. Welche Rückforderungen (UVG) konnten seit 2009 jeweils jährlich realisiert werden? (bitte um Angabe einer Gesamtsumme) Wie viele laufende und Altfälle wurden seit 2009 jährlich abgearbeitet? Wie hat sich der Abbau des Bearbeitungsrückstandes seit Projektbeginn 2014 entwickelt? (bitte aufgeteilt nach laufenden und Altfällen und Stadtgemeinden) Antwort auf Frage 2: Seit 2009 wurden folgende Forderungssummen vereinnahmt: Jahr Bremen (Stadt) Bremerhaven 2009 908.811,14 € 363.596,14 € 2010 870.221,18 € 343.805,87 € 2011 1.000.098,92 € 330.975,34 € 2012 1.116.792,45 € 327.786,24 € 2013 993.031,24 € 353.687,94 € 2014 922.835,85 € 338.107,33 € 2015 979.403,46 € 296.294,21 € Für die Stadt Bremen ist bzgl. der Frage nach dem „Abbau des Bearbeitungsrückstandes seit Projektbeginn“ folgendes auszuführen: Im Fachdienst Unterhalt/ Forderungen, der u. a. für die Heranziehung im Bereich UVG zuständig ist, werden laufende Fälle und „Altfälle“ in der Priorität der Bearbeitung nicht unterschieden. Die Akten verbleiben nach Leistungsausfall im Arbeitsbereich, die Forderung wird je nach Aktenlage vom Referat 13 (Rechtsangelegenheiten) der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport durch Titel gesichert und ggf. vollstreckt oder im Fachdienst Unterhalt/ Forderungen weiter verfolgt. Für Bremerhaven: In den Jahren 2009 bis 2015 wurden folgende laufende und Altfälle jährlich bearbeitet: Jahr laufend Altfälle 2009 2.121 2.056 2010 2.186 2.236 2011 2.218 2.508 2012 2.216 2.803 2013 2.025 3.117 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 2014 1.979 3.478 2015 1.900 3.876 Angaben zur jährlichen Abarbeitung i. S. einer abschließenden Erledigung von laufenden Fällen und „Altfällen“ sind nicht möglich. Das Projekt Forderungsmanagement der Sozialsenatorin bezieht sich zudem nicht auf Bremerhaven. 3. Wie groß ist der prozentuale Anteil der Verfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, bei denen ein Rückgriff auf den unterhaltpflichtigen Elternteil genommen wird? In wie viel Prozent der Fälle ist ein Rückgriff erfolgreich und führt zur vollständigen Tilgung der Unterhaltsschuld? (bitte um jährliche Zahlen seit 2009 und Aufschlüsselung nach Stadtgemeinden) Antwort auf Frage 3: Für die Stadt Bremen: im derzeitigen Fachverfahren (Buchhaltungsprogramm) im Fachdienst Unterhalt/ Forderungen kann nicht „kumuliert“ ausgewertet werden, in welchen Fällen ein Rückgriff erfolgreich war und in welchen nicht. Es können nur Einzelfälle betrachtet werden. Das Programm ermittelt ebenfalls nicht den rückständigen Unterhalt und den laufenden Unterhalt getrennt. Rückgriff auf den unterhaltspflichtigen Elternteil wird immer dann genommen, wenn und insoweit die Leistungsfähigkeit gegeben ist. Für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gilt: Ermittelbar sind jedoch die Rückholquoten. Bei dieser Kennzahl werden Einnahmen und Gesamtausgaben ins Verhältnis gesetzt. Die Quote sagt etwas darüber aus, in welcher Höhe die Unterhaltsverpflichteten leistungsfähig sind. Sie lässt keine Rückschlüsse über die Höhe rückständiger Unterhaltszahlungen zu. Jahr Bremen (Stadt) Brhv. gesamt 2009 11,39 % 14,45 % 12,13 % 2010 9,75 % 11,54 % 10,20 % 2011 11,10 % 11,12 % 11,10 % 2012 12,43 % 11,27 % 12,15 % 2013 11,04 % 12,58 % 11,41 % 2014 10,30 % 12,12 % 10,73 % 2015 10,56 % 10,68 % 10,59 % Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Höhe des Rückgriffs in Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu ermitteln ist. Die Unterhaltsverpflichtung entspricht nur in Ausnahmefällen der Höhe der Unterhaltsvorschusszahlung. In den meisten Fällen sind die Unterhaltspflichtigen nicht leistungsfähig, in einigen Fällen sind sie in geringer Höhe leistungsfähig. In Einzelfällen kommt es vor, dass der vom Unterhaltsverpflichteten zu zahlende monatliche Kindesunterhalt über dem Betrag, der als sog. Unterhaltsvorschuss geleistet wird, liegt. Die Unterhaltsvorschuss zahlende Stelle kann nur in Höhe des tatsächlich gezahlten sog. Unterhaltsvorschusses Rückgriff nehmen. In diesen Fällen wirkt das AfSD darauf hin, dass der allein erziehende Elternteil sich der Unterstützung der Beistandschaft bedient, damit die Zahlung des zustehenden Unterhalts auch durchgesetzt wird. So wird sichergestellt, dass dem unterhaltsberechtigten Kind keine Unterhaltsanteile entgehen. Wird seitens der Beistandschaft festgestellt, dass der Unterhaltsschuldner wieder regelmäßig zahlt, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 wird veranlasst, dass der Unterhaltsschuldner die Unterhaltszahlungen (wieder) an den alleinerziehenden Elternteil direkt zahlt. Eine Rückholquote von 100% bezogen auf den Einzelfall kann daher nur temporär in Ausnahmefällen vorkommen. 4. Aus welchen Gründen werden Forderungen in der Regel „niedergeschlagen“? Wie viele niedergeschlagene Forderungen wurden, wie angekündigt seit September 2014 wieder aufgenommen? In wie vielen Fällen wurden welche Beträge zurückgezahlt? Wie viele Fälle wurden seit 2009 jährlich endgültig ausgebucht und warum? (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtgemeinden) Antwort auf Frage 4: Gemäß Teilziffer 2.4 der Verwaltungsvorschriften zu § 59 Landeshaushaltsordnung darf von einer weiteren Verfolgung des Anspruchs abgesehen werden (unbefristete Niederschlagung), wenn anzunehmen ist, dass die Einziehung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Anspruchsgegners (z.B. mehrmalige fruchtlos gebliebene Vollstreckungen) oder aus anderen Gründen (z. B. Tod, Insolvenz mit Restschuldbefreiung) dauernd ohne Erfolg bleiben wird. Dasselbe gilt, wenn anzunehmen ist, dass die Kosten der Einziehung im Verhältnis zur Höhe des Anspruchs zu hoch sind. Zu den Kosten zählt neben den Ausgaben, die durch die Einziehung unmittelbar entstehen, auch der anteilige sonstige Verwaltungsaufwand. Aufgrund dieser Sachlage wurde das Projektziel „Wiederaufnahme niedergeschlagener Forderungen“ wegen der zu priorisierenden anderen Projektziele, in erster Linie die Bearbeitung der Kostenerstattungen nach § 89d SGB VIII, nicht verfolgt. Anzahl der Niederschlagungen pro Jahr: Jahr Bremen (Stadt) Bremerhaven 2009 42 70 2010 32 69 2011 26 26 2012 25 53 2013 18 27 2014 16 12 2015 30 37 Für Bremerhaven: Das Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven hat unter Beachtung der o. g. Verwaltungsvorschriften in dem Zeitraum 2009 bis 2015 insgesamt 294 Forderungen aufgrund von Leistungsunfähigkeit, Tod, unbekanntem Aufenthaltsort/Ausland, Rentenbezug, erfolgloser Vollstreckung und Restschuldbefreiung nach Insolvenz unbefristet niedergeschlagen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 5. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass in anderen Bundesländern durch die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister eine deutliche Steigerung der Rückgriffsquote nach UVG erzielt wurde? Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass in einigen Bundesländern gerade die finanzschwächsten Kommunen durch effektive Verfahren, landesweit die höchsten Rückgriffsquoten, erreichen? Antwort auf Frage 5: Dem Senat liegen keine Zahlen aus anderen Bundesländern vor, die die durch den Einsatz externer Dienstleister erreichten Effekte ausweisen. Ebenso sind dem Senat keine ausschließlich auf die finanzschwächsten Kommunen bezogenen Zahlen bekannt, die die Erhöhung durch besonders effektive Verfahren ausweisen. Im Jahr 2009 wurde auch in Bremen geprüft, ob die Beauftragung eines externen Dienstleisters für die Heranziehung nach dem UVG in Frage kommt. Dieses Vorhaben wurde aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken nicht weiter verfolgt. 6. Welche Einnahmen wurden im Bereich §89d SGB VIII seit Beginn des Projektes Forderungsmanagement erzielt? Welche Außenstände gab es jeweils an den Stichtagen 31.12.2013, 31.12.2014 und 31.12.2015? Welche Außenstände bestehen derzeit in diesem Bereich? Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Kostenausgleich zwischen den Bundesländern für Altfälle vor dem 1.11.2015 für das Land Bremen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) Antwort auf Frage 6: Bis zum 31.10.2015 sah das SGB VIII vor, dass die unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer (umA) dort aufgenommen und betreut und versorgt werden, wo sie erstaufgenommen wurden. Um einen Lastenausgleich der Kommunen zu erreichen, wurde vom Bundesverwaltungsamt für jeden Einzelfall festgelegt, welcher überörtliche Träger der Jugendhilfe für die Kosten des umA aufkommen muss. Für jeden Einzelfall müssen deshalb die Kosten, die vor dem 1.11.2015 entstanden sind, mit dem jeweiligen überörtlichen Träger der Jugendhilfe abgerechnet werden. Ab dem 1.11.2015 sieht das geänderte Gesetz vor, auch die umA nach dem sog. Königsteiner Schlüssel zu verteilen. Für die Stadt Bremen wurden folgende Einnahmen im Bereich § 89d SGB VIII erzielt: Zeitraum Einnahmen 09-12/2014 2.804.608,42 € 2015 10.081.593,06 € 01-02/2016 1.763.147,61 € Summe: 14.649.349,09 € Die bei den zuständigen Jugendbehörden in Rechnung gestellten, aber noch nicht bezahlten Außenstände belaufen sich auf: Stichtag Bremen (Stadt) Bremerhaven 31.12.2013 232.352,29 € 31.12.2014 2.844.694,64 € 990.837,47 € 31.12.2015 4.219.672,77 € 1.373.012,69 € 24.02.2016 6.366.281,96 € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Die Altfälle vor dem 1.11.2015 werden z. Zt. zwischen den Bundesländern abgerechnet. Ein darüber hinaus gehender Kostenausgleich wird z. Zt. zwischen den Bundesländern verhandelt. Für Bremerhaven: Außenstände im Bereich des § 89d SGB VIII können für die Jahre 2014 und 2015 beziffert werden. 7. Wie viele Fälle werden von einem Mitarbeiter des Cashmanagements beim Amt für Soziale Dienste bzw. des Projektes Forderungsmanagement durchschnittlich bearbeitet? Welche Qualifikation besitzen die Mitarbeiter des Cashmanagements bzw. des Projektes Forderungsmanagement, die im Land Bremen für die Rückforderungen von Unterhaltszuschüssen zuständig sind, und inwiefern werden sie bei ihren Aufgaben unterstützt und weiterqualifiziert? Welche Fluktuation an Mitarbeitern gab es durchschnittlich seit 2009? Wie viele Mitarbeiter sind befristet beschäftigt? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) Antwort auf Frage 7: Im Fachdienst Unterhalt/Forderungen sind 10 Sachbearbeiter*innen (10 BV) mit der Bearbeitung von UVG-Unterhaltsheranziehung und SGB VIII- Kostenbeitragsheranziehung beschäftigt. (Stand: Januar 2016) Die Sachbearbeiter/innen-Stellen sind mit A10/9TV-L bewertet; die Sachbearbeiter/innen haben die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung der allgemeinen Dienste oder eine vergleichbare Qualifikation. Seit zwei Jahren werden die Sachbearbeiter/innen durch regelmäßige Fortbildungen fachlich auf den neusten Stand gebracht. Zudem erfolgt die Unterstützung durch Abschnittsleitungen. Seit 2009 sind zwei SB verrentet/pensioniert worden, zwei Kolleginnen haben sich erfolgreich wegbeworben. Fünf SB wurden neu für das Rechtsgebiet ausgebildet und eingesetzt. Es gibt keine befristet Beschäftigten im Fachdienst Unterhalt/Forderungen. Im Projekt sind drei Mitarbeiter/innen, die über die Qualifikation für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung der allgemeinen Dienste oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen und zwei Mitarbeiterinnen, die über die Qualifikation für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung der allgemeinen Dienste oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Zwei Mitarbeiter/innen sind befristet beschäftigt. An den vom Fachdienst Unterhalt/ Forderungen organisierten Fortbildungen nehmen auch die dort eingesetzten Projektmitarbeiter/innen teil. Für Bremerhaven: Für die Rückforderung von Leistungen nach dem UVG sind in der Stadt Bremerhaven die Mitarbeiter/innen der Abteilung Soziale Leistungen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen zuständig. Die Abteilung ist derzeit mit einem Stellenvolumen von 7,91 7.063 Fälle UVG-Unterhaltsheranziehung 4.484 Fälle SGB VIII und SGB XII 11.547 Fälle Gesamtzahl der Akten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 (inkl. Leitung) ausgestattet. Aktuell findet eine Organisationsuntersuchung zur Prüfung der Personalausstattung durch die hiesige Magistratskanzlei statt. Bei den Mitarbeiter/innen der o. g. Abteilung handelt es sich um Beschäftigte des mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Die Weiterqualifizierung findet im Rahmen von amtsinternen Fortbildungen statt. Seit 2009 haben drei Mitarbeiter/innen die Abteilung verlassen. Befristete Beschäftigungen liegen nicht vor. 8. Welche Mehreinnahmen konnten durch die Arbeit des Projekts Forderungsmanagement in welchen Bereichen in Bremen und Bremerhaven insgesamt erzielt werden? (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und laufenden bzw. Altfällen) Welche Effekte waren im Vorfeld geplant? Antwort auf Frage 8: Jahr Einnahmeziel bei Projektbeginn Ist 2014 2.500.000 € 2.804.608,42 € 2015 5.300.000 € 10.816.731,72 € 2016 1.500.000 € (bis 29.2.) 1.913.282,01 € Summe: 9.300.000 € 15.534.622,15 € Mehreinnahmen wurden zunächst nur für die Kostenerstattungen nach § 89d SGB VIII und hier nur für die Stadt Bremen geplant und erzielt. 9. Welche angekündigten Vorschläge wurden bisher von der Sozialsenatorin im Rahmen des Projektes Forderungsmanagement zur nachhaltigen Einnahmesicherung erarbeitet und bis wann werden diese durch wen umgesetzt? Antwort auf Frage 9: Im Fachdienst Unterhalt/ Forderungen sind auf Initiative des Projekts alle Arbeitsplätze mit einem Zugriff auf das elektronische Meldedatenauskunftsverfahren (MESO) ausgestattet worden. Weiterhin wurde der Arbeitsprozess bei der Heranziehung nach dem UVG modifiziert. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten werden im Bedarfsfall noch erarbeitet und mit dem Fachdienst abgestimmt. Vorschläge für den Bereich § 89d SGB VIII sind obsolet, weil dieser Bereich in einen neuen Fachdienst abgegeben wird, der gerade erst aufgebaut wird. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-355 VB Wie erfolgreich ist das Projekt Forderungsmanagement der Sozialsenatorin? 20160405_1_KA Projekt Forderungsmanagement