BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/356 Landtag 19. Wahlperiode 05.04.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Neuausrichtungskurs des Deutschen Schiffahrtsmuseums Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 17. Februar 2016 „Neuausrichtungskurs des Deutschen Schiffahrtsmuseums“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Das Deutsche Schiffahrtsmuseum (DSM) als eines von acht nationalen Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft hat den Anspruch, Forschung und Bildungsauftrag in besonderer Weise zu verbinden. Um den Anforderungen an ein integriertes Forschungsmuseum gerecht zu werden, das Forschung auf höchstem Niveau betreibt und zugleich der Öffentlichkeit zugänglich macht, wurden im Rahmen eines Masterplans umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung , Modernisierung und Erweiterung definiert. Ziel ist der Erhalt des DSM als Forschungsmuseum, da von diesem Status die weitere gemeinschaftliche Finanzierung durch Bund und Länder abhängt. Um den Anforderungen der Leibniz-Gemeinschaft für die im Jahr 2017 anstehende Evaluierung Rechnung zu tragen, haben Planungsbüros und Projektleitung entschieden, die Fertigstellung der Kogge-Halle prioritär zu behandeln, und die weiteren Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung des DSM hintenangestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Bedeutung misst der Senat dem DSM bei und inwiefern soll die wissenschaftliche Neuaufstellung des Museums genutzt werden, um das Land Bremen mit seinen exzellenten Forschungszentren als Wissenschaftsstandort zu vermarkten ? 2. Wie setzt sich die Steuerungsgruppe zusammen, die über die Prioritätensetzung des DSM entscheidet? 3. Aus welchen Gründen erfolgte eine Verlagerung der Zuständigkeit vom Kultur- in das Wissenschaftsressort? 4. Warum wurde der Ressortwechsel nicht zu Beginn des Neuaufstellungsprozesses vollzogen und welche Auswirkungen hat die Veränderung zum jetzigen Zeitpunkt, bspw. auf das Berichtswesen, die Koordination und Bearbeitung durch die Ressorts sowie die Entscheidungsprozesse insgesamt? 5. Aus welchen Gründen hat sich der Senat entschieden, nicht nur einen Projektsteuerer zu beauftragen, sondern mit Immobilien Bremen (Anstalt des öffentlichen Rechts) darüber hinaus eine Projektleitung einzusetzen? 6. Inwieweit werden die Kosten für Immobilien Bremen als Projektleitung aus der bewilligten Bausumme finanziert? 7. Inwieweit erfolgt zwischen Projektleitung und -steuerung eine gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung bzw. Abgrenzung? Wer prüft geplante Maßnahmen auf Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, führt Kostenermittlungen durch und erteilt deren Freigaben? 8. Welche Auswirkungen hat die Schwerpunktsetzung auf die Teilmaßnahme „Sanierung Kogge-Halle“ auf die Planung und Umsetzung weiterer notwendiger Maßnahmen zur Modernisierung des DSM und inwieweit hat angesichts des Vorziehens der Teilmaßnahme ein Neuzuschnitt der Gesamtmaßnahme stattgefunden? 9. Inwiefern weichen Prioritätensetzung und Maßnahmenrealisation vom ursprünglichen Masterplan ab und wie wird sichergestellt, dass neben der Sanierung und Instandsetzung der Anlage die inhaltliche Neuaufstellung des Museums nicht zu kurz kommt? 10. Auf welcher Grundlage hat der Senat die Aussage getroffen, dass der Mittelrahmen in Höhe von 42 Mio. € eingehalten wird, obwohl Kostenprüfungen nicht abgeschlossen sind und die ES-Bau für die Gesamtmaßnahme nicht vorliegt? 11. Inwiefern sind Aussagen darüber zu treffen, in welcher Form und in welchem Umfang die benötigte Magazinfläche realisiert werden soll, welcher Finanzierungsbedarf besteht und wie dieser getragen werden soll? 12. Welche Abstimmungen über die zukünftige fachliche Ausrichtung und Positionierung des DSM gibt es, wenn über das Budget von 42 Mio. € hinaus keine weiteren Bauabschnitte und Maßnahmen realisiert werden können?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung misst der Senat dem DSM bei und inwiefern soll die wissenschaftliche Neuaufstellung des Museums genutzt werden, um das Land Bremen mit seinen exzellenten Forschungszentren als Wissenschaftsstandort zu vermarkten? Antwort auf Frage 1: Der Senat misst dem DSM als einzigem deutschen Leibniz-Forschungsmuseum, das sich mit der Geschichte der Schifffahrt beschäftigt, eine sehr hohe Bedeutung zu. Das DSM ist dabei, ein völlig neuartiges Ausstellungskonzept zu entwickeln, das die eigene Forschung und die seiner meereswissenschaftlichen Kooperationspartner in den Mittelpunkt stellt. Damit wird es zum „Schaufenster der Forschung“ in einer durch Meereswissenschaften und –technologien geprägten Region. Durch das DSM soll exzellente Forschung des Wissenschaftsstandortes Bremen/Bremerhaven sichtbar gemacht werden. Das DSM trägt somit maßgeblich zur Attraktivierung des Wissenschaftsstandortes bei. Frage 2: Wie setzt sich die Steuerungsgruppe zusammen, die über die Prioritätensetzung des DSM entscheidet? Antwort auf Frage 2: Als Bauherr und verantwortliche Einrichtung für die zukunftsgerechte Positionierung des DSM als Forschungsmuseum der Leibniz-Gemeinschaft entscheidet das DSM eigenverantwortlich über seine inhaltlichen Prioritäten und stellt sich insoweit der Überprüfung durch die Leibniz-Gemeinschaft. Aufgrund der Finanzierung der geplanten Maßnahmen aus Zuwendungen des Bundes und des Landes nimmt das DSM gleichwohl die Rolle einer Zuwendungsempfängerin mit dem Status „öffentliche Auftraggeberin“ ein. Die Steuerungsgruppe Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft trifft Beschlüsse für den Zuwendungsgeber insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Kostenrahmens, auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und ihrer Teile und auf rechtskonforme Verfahren. Die Steuerungsgruppe setzt sich daher aus Vertreter/innen der mittelgebenden Ressorts SWGV, SfK und SWAH sowie Vertreter Bremerhavens zusammen. Hinzu treten Vertreter /innen der SF bzgl. der Finanzierung als auch der Zuwendungsprüfung, des DSM, des Fördervereins sowie des Kuratoriums als eines der Stifter. Regelmäßige Gäste sind die Projektleitung von Immobilien Bremen und die Projektsteuerung. Die Unterlagen erhält zudem das BMBF. Frage 3: Aus welchen Gründen erfolgte eine Verlagerung der Zuständigkeit vom Kultur- in das Wissenschaftsressort? Antwort auf Frage 3: Der Ressort-Wechsel ist sachbezogen geboten, da Leibniz-Evaluierungen wissenschaftsgeleitet sind. Zunächst wurde der Ressortwechsel auf Bundesebene vom BKM zum BMBF vollzogen und in der Folge auf Länderebene. Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hat in seiner Stellungnahme zur Evaluierung 2014 daher erneut empfohlen, den Wechsel der Fachressortzuständigkeit von Kultur zu Wissenschaft vorzunehmen. Frage 4: Warum wurde der Ressortwechsel nicht zu Beginn des Neuaufstellungsprozesses vollzogen und welche Auswirkungen hat die Veränderung zum jetzigen Zeitpunkt, bspw. auf das Berichtswesen, die Koordination und Bearbeitung durch die Ressorts sowie die Entscheidungsprozesse insgesamt? Antwort auf Frage 4: Der Neuaufstellungsprozess wurde inhaltlich und strukturell von Beginn an vom Wissenschaftsressort begleitet, z.B. durch die Ausschreibung und Besetzung einer W1-Juniorprofessur im Rahmen eines gemeinsamen Berufungsverfahrens zwischen DSM und Universität Bremen. Die Entscheidung für einen Ressortwechsel ist dann im Zuge der Regierungsbildung 2015 gefallen. Anforderungen, die bisher das Kulturressort wahrgenommen hat, sind von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz übernommen worden ; weitere Auswirkungen haben sich nicht ergeben. Frage 5: Aus welchen Gründen hat sich der Senat entschieden, nicht nur einen Projektsteuerer zu beauftragen, sondern mit Immobilien Bremen (Anstalt des öffentlichen Rechts) darüber hinaus eine Projektleitung einzusetzen? Antwort auf Frage 5: Das DSM verfügt nicht über baufachlich geschultes Personal. Insbesondere aufgrund des engen Kostendeckels von insgesamt 42 Mio. € für die jetzt anstehenden Bauvorhaben sind die fachlichen und organisatorischen Anforderungen an den Bauherrn DSM sehr komplex. Die vordringlichste Aufgabe des DSM ist hingegen die fachliche und wissenschaftliche Neuaufstellung . Der Senator für Kultur hat deshalb im Herbst 2012 zu Beginn des Planungsprozesses entschieden, dem DSM für die Wahrnehmung seiner Bauherrenaufgaben eine baufachliche Unterstützung durch die bremische Facheinrichtung für Bauaufgaben Immobilien Bremen AöR als projektleitende, öffentlich-rechtlich agierende Schnittstelle zu den weiteren Projektbeteiligten im Auftrag des Zuwendungsgebers anzubieten. Dem ist der Verwaltungsrat des DSM gefolgt. Die Entscheidung wurde nicht durch den Senat getroffen. Das DSM hat mit dem Senator für Kultur eine entsprechende Vereinbarung (Kontrakt) abgeschlossen, die bis heute gilt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Frage 6: Inwieweit werden die Kosten für Immobilien Bremen als Projektleitung aus der bewilligten Bausumme finanziert? Antwort auf Frage 6: Die Kosten für Immobilien Bremen als Projektleitung werden in vollem Umfang aus den für das Projekt zur Verfügung stehenden 42 Mio. € finanziert. Mit dem BMBF besteht hierüber Einvernehmen. Frage 7: Inwieweit erfolgt zwischen Projektleitung und -steuerung eine gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung bzw. Abgrenzung? Wer prüft geplante Maßnahmen auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, führt Kostenermittlungen durch und erteilt deren Freigaben? Antwort auf Frage 7: Projektleitung und Projektsteuerung arbeiten seit Beginn ihrer Beteiligung am Projekt vertrauensvoll zusammen. Die Projektsteuerung obliegt in vollem Umfang dem Projektsteuerer. Durch einen Kontrakt, den der Senator für Kultur mit dem DSM geschlossen hat, steht die Projektleitung dem DSM beratend zur Seite; dies betrifft Weisungen an Projektbeteiligte inkl. der Projektsteuerung, Auftragsvergaben und Zahlungsanweisungen. Auf Grundlage der umfangreichen Erfahrungen von Immobilien Bremen werden so im Interesse des Projektes, des DSM und des Zuwendungsgebers baufachliche Fehler vermieden sowie ein transparenter Verfahrensablauf und eine Termin- und Kostensicherheit im Rahmen des fachlich Möglichen gewährleistet. Frage 8: Welche Auswirkungen hat die Schwerpunktsetzung auf die Teilmaßnahme „Sanierung Kogge-Halle“ auf die Planung und Umsetzung weiterer notwendiger Maßnahmen zur Modernisierung des DSM und inwieweit hat angesichts des Vorziehens der Teilmaßnahme ein Neuzuschnitt der Gesamtmaßnahme stattgefunden? Antwort auf Frage 8: Die Teilmaßnahme „Sanierung Kogge-Halle“ wurde vorgezogen, um für die im Frühjahr 2017 stattfindende Evaluation des DSM durch die Leibniz-Gemeinschaft eine wesentliche bauliche Voraussetzung für die Visualisierung der für Integrierte Forschungsmuseen kennzeichnenden Verbindung von „Forschung – Sammlung – Vermittlung“ vorweisen und somit erbrachte wissenschaftliche Leistungen in Form eines neuen Ausstellungskonzeptes zeigen zu können . Die erste Priorität des DSM liegt in der Umsetzung seiner Ausstellung, was zwingende bauliche Maßnahmen am Bestand voraussetzt. Die Kogge-Halle ist insoweit nur ein vorgezogener Teil der Gesamtmaßnahme, die deshalb auch keinen Neuzuschnitt der Maßnahmen für die Neuaufstellung des DSM notwendig macht. Bestandserweiternde Maßnahmen sind unabhängig von der Maßnahme Kogge-Halle insgesamt nachgelagert. Frage 9: Inwiefern weichen Prioritätensetzung und Maßnahmenrealisation vom ursprünglichen Masterplan ab und wie wird sichergestellt, dass neben der Sanierung und Instandsetzung der Anlage die inhaltliche Neuaufstellung des Museums nicht zu kurz kommt? Antwort auf Frage 9: Die inhaltliche Neuaufstellung des Museums ist vorrangige Aufgabe des DSM, die bei der Bauplanung maßgeblich Berücksichtigung findet. Nach Antritt der neuen Leitung des DSM wurde parallel zu den Ergebnissen der Evaluierung durch die Leibniz-Gemeinschaft aus 2014 zudem deutlich, dass das ursprüngliche Bauprogramm in der Abfolge, in vielen Inhalten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft und im Umfang nicht mehr dem Interesse des DSM mit Blick auf seine inhaltliche Neuaufstellung entsprach. Die Prüfung durch Immobilien Bremen und den Projektsteuerer hat außerdem ergeben, dass auch aus Kostengründen eine Anpassung erforderlich ist. Das DSM hat im Hinblick auf die kommende Evaluierung als Priorität die Fertigstellung der bereits im Rahmen des Konjunkturpakets II begonnenen und nun im Weitergang vorgezogenen Maßnahme Kogge-Halle inkl. einer in den letzten zwei Jahren entwickelten Ausstellungskonzeption bis Ende 2016, eine kostengünstige Schnellerfassung des Sammlungsbestandes und ein Planungskonzept für die Ausstellungen in den bestehenden Gebäuden (Planungstiefe ES-Bau) definiert. Weiterhin werden notwendige Sanierungen des Scharounbaus, die erforderliche Instandhaltung des Bangertbaus und der Neubau eines ausreichenden Depots an einem anderen Standortbau fachlich als prioritär festgelegt. Das geplante Depot unterscheidet sich insofern von dem ursprünglich vorgesehenen „Schaumagazin“, als es in seiner Grundkonzeption die an Forschungsmuseen gerichtete Forderung einer engen Verbindung von Forschung – Sammlung – Vermittlung funktional umsetzt und Archivalien und Objekte erstmals auch räumlich zusammenführt. Frage 10: Auf welcher Grundlage hat der Senat die Aussage getroffen, dass der Mittelrahmen in Höhe von 42 Mio. € eingehalten wird, obwohl Kostenprüfungen nicht abgeschlossen sind und die ES-Bau für die Gesamtmaßnahme nicht vorliegt? Antwort auf Frage 10: Der festgesetzte Mittelrahmen ergibt sich aus den dringenden Anforderungen für die verschiedenen baulichen Sanierungs- und Modernisierungsnotwendigkeiten des DSM und aus dem von Bund und Land bereitgestelltem Mittelrahmen. Das Vorhaben ist an den verfügbaren Mittelrahmen gebunden (Kostendeckel). Ein Bauprogramm, das mehr Mittel als 42 Mio. € beinhaltet, kann von Immobilien Bremen als Projektleitung nicht zur Freigabe durch das DSM empfohlen werden. Ohne dies kann das DSM gemäß Kontrakt keine Aufträge auslösen. Die Steuerungsgruppe könnte über ein solches Programm für die Zuwendungsgeber keinen positiven Beschluss fassen. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass nur eine Bauplanung zur Umsetzung vorgesehen wird, die den Mittelrahmen einhält. Frage 11: Inwiefern sind Aussagen darüber zu treffen, in welcher Form und in welchem Umfang die benötigte Magazinfläche realisiert werden soll, welcher Finanzierungsbedarf besteht und wie dieser getragen werden soll? Antwort auf Frage 11: Die Maßnahmen müssen insgesamt und jeder ihrer Teile wirtschaftlich sein. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme setzt baufachlich zur Vermeidung von unwirtschaftlichen Interimskosten ein endgültiges und nicht nur als Zwischenlösung vorzusehendes Depot voraus. Das BMBF befürwortet wie die beteiligten Ressorts in der Sache einen Neubau eines ausreichenden Depots. Das Depot soll in hinreichender Größenordnung im Rahmen des Kostendeckels von 42 Mio. € durch Deckelung der Kosten der weiteren priorisierten Maßnahmen realisiert werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Frage 12: Welche Abstimmungen über die zukünftige fachliche Ausrichtung und Positionierung des DSM gibt es, wenn über das Budget von 42 Mio. € hinaus keine weiteren Bauabschnitte und Maßnahmen realisiert werden können? Antwort auf Frage 12: Gegenwärtig konzentrieren sich alle Aktivitäten auf die Vorbereitung der Evaluation durch die Leibniz-Gemeinschaft im Frühjahr 2017. Erst nach Vorliegen des Evaluationsergebnisses werden weitergehende Festlegungen getroffen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-356 VB Neuausrichtungskurs des Deutschen Schiffahrtsmuseums 20160405_1_KA Neuausrichtungskurs DSM