BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/357 Landtag 19. Wahlperiode 05.04.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Deutsch als Fremdsprache - sprachliche Bildung in Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 22. Februar 2016 "Deutsch als Fremdsprache – Sprachliche Bildung in Bremen" Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Die Politik in Bremen spricht sich parteiübergreifend für ein verstärktes Engagement in der Deutschförderung von Menschen mit Migrationshintergrund und geflüchteten Menschen im Land Bremen aus. Das bisherige Engagement zahlreicher privater und öffentlicher Einrichtungen und Institutionen ist bemerkenswert. Die Bremer Volkshochschule bietet nach eigenen Angaben deutlich mehr als hundert Kurse im Jahr für „Deutsch als Fremdsprache“ an. In einer gemeinsamen Datenbank fasst das Land Bremen das Angebot für Deutschkurse von privaten und öffentlichen Trägern zentral zusammen. Für bestimmte Flüchtlinge übernimmt der Staat die Teilnahmegebühren an diesen Deutschkursen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Finanzierung der Teilnahmegebühren für Flüchtlinge durch staatliche bzw. europäische Mittel? 2. Welche privaten und öffentlichen Träger bieten im Land Bremen derzeit wie viele Kurse von Deutsch als Fremdsprache an, deren Teilnahmegebühren für Flüchtlinge über staatliche bzw. europäische Mittel finanziert werden? 3. Wie hoch war die monatliche Auslastung dieser angebotenen Deutschkurse jeweils in den vergangenen 24 Monaten? 4. Wie ist die Zusammensetzung der angebotenen Deutschkurse in Bezug auf Alter (unter 18 Jahre, 18-30 Jahre, über 30 Jahre), Geschlecht und Nationalität? 5. Wie viele Deutschkurse wurden im Land Bremen geschlechtsspezifisch angeboten? 6. Wie viele der vom Land Bremen in den vergangenen 24 Monaten aufgenommenen Flüchtlinge haben an einem Deutschkurs teilgenommen bzw. die Teilnahme an einem Deutschkurs beantragt? 7. Wie hoch war die Quote derjenigen, die den Deutschkurs aus eigenem Willen abgebrochen haben? 8. Wie bewertet der Senat den Erfolg der im Land Bremen für Flüchtlinge angebotenen Deutschkurse? 9. Inwieweit hält der Senat die angebotenen Kapazitäten an Deutschkursen für ausreichend bzw. plant der Senat die Anhebung der Kapazitäten?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine gemeinsame Datenbank zur Erfassung von Deutschkursen gibt es im Lande Bremen nicht. Vielfach verfügen vor allem größere Träger über entsprechende Internetplattformen mit Information zu den Kursangeboten (z.B. die Bremer Volkshochschulen). Für die in Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durchgeführten und finanzierten Integrationskurse beabsichtigt das Bundesamt die Transparenz über das Kursangebot der zugelassenen Integrationskursträger deutlich zu erhöhen. Nicht berücksichtigt sind in den Antworten des Senats die Angebote von ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen, die in vielen Notunterkünften und Übergangswohnheimen oder in Stadtteileinrichtungen und im Rahmen ihres unterstützenden Engagements Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Deutschunterricht und Gelegenheit zur Sprachpraxis anbieten und damit eine wertvolle Ergänzung der regulären Deutsch- bzw. Integrationskurse sind. 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Finanzierung der Teilnahmegebühren für Flüchtlinge durch staatliche bzw. europäische Mittel? Antwort auf Frage 1: Allgemeine Kriterien zur Finanzierung von Teilnahmegebühren von Deutschkursen gibt es nicht. Für die in Verantwortung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführten Integrationskurse ist seit dem 1.1.2016 ein Eigenanteil von € 1,55 je Unterrichtseinheit zu leisten (bis 31.12.2015 € 1,20). Bezieher von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden derzeit vom Eigenanteil befreit. Das Bundesamt kann außerdem Teilnahmeberechtigte auf Antrag von der Kostenbeitragspflicht befreien, wenn diese für den Teilnahmeberechtigten unter Berücksichtigung seiner persönlichen Umstände und wirtschaftlichen Situation eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese Kurse sind in der Regel offen für Flüchtlinge nach Abschluss des Asylverfahrens, sofern sie über eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens 18 Monaten verfügen oder für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren aus den Ländern mit guter Bleibeperspektive (Iran, Irak, Syrien und Eritrea). Kommunale Kurse der Volkshochschule und anderer Träger für Flüchtlinge in der Stadtgemeinde Bremen sind kostenlos. Von der Volkshochschule Bremerhaven werden Deutschkurs-Veranstaltungen durchgeführt, die nach einer Einzelberatung kostenlos von Flüchtlingen belegt werden können. Die Ende 2015 von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Sprachkurse für Flüchtlinge waren ebenfalls kostenlos. 2. Welche privaten und öffentlichen Träger bieten im Land Bremen derzeit wie viele Kurse von Deutsch als Fremdsprache an, deren Teilnahmegebühren für Flüchtlinge über staatliche bzw. europäische Mittel finanziert werden? Antwort auf Frage 2: In Bremen und Bremerhaven sind folgende private und öffentliche Integrationskursträger zugelassen: Bremerhaven: 1 Bildungs- und Kompetenz-Zentrum e. V. Friedrich-Ebert-Str. 25 27570 Bremerhaven 2 Bildungs-Oase Lenthestr. 6 27570 Bremerhaven 3 Pädagogisches Zentrum e. V. Elbinger Platz 1 27570 Bremerhaven 4 VHS Bremerhaven Lloydstr. 15 27568 Bremerhaven Bremen: 1 Aristoteles Institut Argonnenstr. 3 28211 Bremen 2 Berlitz Deutschland GmbH Hanseatenhof 6 - 8 28195 Bremen 3 Bremer Volkshochschule Faulenstr. 69 28195 Bremen 4 bfw – Unternehmen für Bildung Stresemannstraße 29 28207 Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 5 BSB Erwachsenenbildung GmbH Herdentorswallstr. 93 28195 Bremen 6 Ein Haus für unsere Freundschaft e. V. Godehardstr. 21 28309 Bremen 7 Kulturzentrum Lagerhaus e. V. Schildstr. 12 - 19 28203 Bremen 8 Paritätisches Bildungswerk Landesverband Bremen e. V. Faulenstr. 31 28195 Bremen 9 Schule für Weiterbildung Norderoog 2 28259 Bremen 10 STB GmbH & Co. KG Faulenstr. 23 28195 Bremen 11 Zentrum für Migranten und interkulturelle Studien e. V. Cuxhavener Str. 7 28217 Bremen Zur Teilnahme von Geflüchteten können vom Bundesamt keine genauen Angaben gemacht werden, da keine Erfassung von Teilnehmenden nach Aufenthaltstiteln erfolgt. Es erfolgt eine Erfassung nach den ausgegebenen Berechtigungen, Verpflichtungen und Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen (durch die Ausländerbehörde, das Jobcenter, das Bundesverwaltungsamt bzw. das BAMF). Die von der Ausländerbehörde berechtigten bzw. verpflichteten Ausländer sowie die vom Jobcenter verpflichteten Ausländer verfügen über einen Aufenthaltstitel. Durch das BAMF werden jedoch u. a. auch deutsche Staatsangehörige sowie EU-Bürger zur Teilnahme zugelassen, bei denen der Besitz eines Aufenthaltstitels keine Voraussetzung zur Teilnahme am Integrationskurs darstellt. Gleiches gilt für das Bundesverwaltungsamt, das für die Personengruppe der Spätaussiedler zuständig ist und entsprechende Berechtigungen ausstellen kann. Darüber hinaus kann sich die Teilnahme am Integrationskurs über mehrere Jahre erstrecken. Nach der bislang für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2015 vorliegenden Integrationskursgeschäftsstatistik für das Bundesland Bremen ergeben sich folgende Zahlen: Ausgegebene Berechtigungen, Verpflichtungen und Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen im Zeitraum 01.01.2015 bis 30.06.2015 für das Bundesland Bremen ALTZUWANDERER und DEUTSCHE NEUZUWANDERER ALG II- BEZIEHER Verpflichtung durch Grundsicheru ngsträger SPÄTAUS- SIEDLER Berechtigu ngen* SUMME Zulassungen Verpflichtungen Berechtigungen Verpflichtungen davon Deutsche 984 32 10 123 963 155 * 2235 davon Bremen davon Bremerhaven zuzüglich Kurswieder holerzulassungen 1954 281 262 * Die Zahl der berechtigten Spätaussiedler lässt sich für die einzelnen Bundesländer nicht verlässlich ermitteln, da das Bundesamt die Anschrift des Spätaussiedlers frühestens mit der Anmeldung zum Integrationskurs erhält. Dann besitzt die Person aber bereits den Status des Teilnehmers. An den durch die Agentur für Arbeit finanzierten Deutsch - Einstiegskursen (§ 421 SGB III) haben in Bremen und Bremerhaven ca. 3.300 Asylsuchende und Flüchtlinge aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea teilgenommen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Die Volkshochschule Bremen hat im Jahr 2015 kostenlose Kurse für 1.634 (darunter 428 Frauen) Flüchtlinge angeboten. Die Kurse fanden in den Unterkünften oder nach Möglichkeit in anderen öffentlichen Einrichtungen oder zentral in der VHS statt. Ergänzt wurden diese Angebote durch Sprachkurse anderer Träger für ca. 200 Flüchtlinge. Die Volkshochschule Bremerhaven hat im Jahr 2015 kostenlose Kurse für 142 (darunter 23 Frauen) Flüchtlinge angeboten. Die Kurse wurden in den Räumlichkeiten der Volkshochschule durchgeführt. In den Wohnheimen bzw. Erstaufnahme- Wohnungen werden derzeit noch keine Sprachkursangebote durchgeführt. Daneben bieten in Bremen und Bremerhaven auch andere öffentliche und private Einrichtungen Deutschkurse für Flüchtlinge an (z.B. finanziert über die Programme WiN, LOS, ESF-BAMF etc.). Auch diese Angebote sind in der Regel kostenlos. Zur Befreiung von Teilnahmegebühren/Eigenanteil siehe Antwort Frage 1. 3. Wie hoch war die monatliche Auslastung dieser angebotenen Deutschkurse jeweils in den vergangenen 24 Monaten? Antwort auf Frage 3: Die monatliche Auslastung der Integrationskurse und der kommunalen Kurse in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven wird nicht erhoben. Generell kann von einem hohen Auslastungstand bis zur max. Höchstteilnehmerzahl ausgegangen werden. 4. Wie ist die Zusammensetzung der angebotenen Deutschkurse in Bezug auf Alter (unter 18 Jahre, 18-30 Jahre, über 30 Jahre), Geschlecht und Nationalität? Antwort auf Frage 4: Eine altersbezogene statistische Erfassung in den Integrationskursen erfolgt nicht. Ebenso liegen für die kommunalen Kurse in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven keine entsprechenden Angaben vor. Die genannten Kurse richten sich ausschließlich an Erwachsene. Eine geschlechtsspezifische Erhebung erfolgt nicht flächendeckend (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2). 5. Wie viele Deutschkurse wurden im Land Bremen geschlechtsspezifisch angeboten? Antwort auf Frage 5: Bis zum 30.6.2015 wurden 9 Integrationskurse als Frauen- bzw. Elternintegrationskurse (mit 160 Teilnehmenden) begonnen. 6. Wie viele der vom Land Bremen in den vergangenen 24 Monaten aufgenommenen Flüchtlinge haben an einem Deutschkurs teilgenommen bzw. die Teilnahme an einem Deutschkurs beantragt? Antwort auf Frage 6: In der Integrationskursgeschäftsstatistik (siehe auch Antwort zu Frage 2) erfolgt nur eine Erfassung der Herkunftsländer. Es ist nicht unmittelbar erkennbar, ob Teilnehmende ein Asylverfahren durchlaufen haben. Eine Statistik von Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Teilnehmenden im laufenden Asylverfahren aus den Ländern mit guter Bleibeperspektive (Iran, Irak, Syrien und Eritrea) liegen dem BAMF z.Zt. noch nicht vor. An den kommunalen Sprachkursen der Volkshochschule Bremen und anderer Träger in der Stadtgemeinde Bremen haben 2014 751 Geflüchtete und 2015 1.834 Geflüchtete teilgenommen. An den kommunalen Sprachkursen der Volkshochschule Bremerhaven haben im Jahr 2015 142 Flüchtlinge teilgenommen. Für das Jahr 2014 gibt es diesbezüglich keine statistischen Auswertungen. 7. Wie hoch war die Quote derjenigen, die den Deutschkurs aus eigenem Willen abgebrochen haben? Antwort auf Frage 7: In der Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF werden keine Abbrüche erfasst. Die kommunalen Kurse der VHS und anderer Träger in der Stadtgemeinde Bremen werden mitunter abgebrochen, wenn die Kurse direkt in den Übergangswohneinrichtungen/Noteinrichtungen stattfinden und die Teilnehmenden aus den Einrichtungen ausziehen. Fortsetzungen der Kurse werden in solchen Fällen angestrebt. Grundsätzlich kann von einem hohen Interesse an Besuch und Abschluss der Kurse ausgegangen werden. Bei der Volkshochschule Bremerhaven werden über Drop-out-Quoten keine Statistiken geführt; die Beweggründe für einen Kursabbruch werden nicht erfasst. 8. Wie bewertet der Senat den Erfolg der im Land Bremen für Flüchtlinge angebotenen Deutschkurse? Antwort auf Frage 8: Der Senat bewertet die im Land Bremen für Flüchtlinge angebotenen Deutschkure außerordentlich positiv, da sie einen zentralen Beitrag zur Integration leisten. Eine generelle Messung des Erfolgs hinsichtlich der vermittelten Deutschkenntnisse findet nicht statt. 9. Inwieweit hält der Senat die angebotenen Kapazitäten an Deutschkursen für ausreichend bzw. plant der Senat die Anhebung der Kapazitäten? Antwort auf Frage 9: Für die kommunalen Sprachkurse ist ein Ausbau der Kapazitäten gegenüber 2015 geplant. Der Bund plant, die Kapazitäten der vom BAMF angebotenen Integrationskurse auszubauen. Seitens des Bundes ist ein Gesamtprogramm Sprache angekündigt, dass ab Mitte 2016 erwartet wird. In Berücksichtigung dieser Entwicklung wird der Senat ein ressortübergreifendes Konzept erarbeiten, das mit Maßnahmen der Sprachkompetenzförderung die Angebote des Bundes bedarfsgerecht ergänzt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-357 VB Deutsch als Fremdsprache - sprachliche Bildung in Bremen 20160405_2_KA Deutsch als Fremdsprache