BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/377 Landtag 19. Wahlperiode 12.04.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Förderungsmöglichkeiten für potenziell besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 08.03.2016 „Förderungsmöglichkeiten für potenziell besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler “ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Förderungsmöglichkeiten für potentiell besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler In den Schulen im Land Bremen soll jedem Schüler und jeder Schülerin nach Möglichkeit eine individuelle Förderung zu teil werden, die zum Ziel hat, das jeweilige schulische Leistungsvermögen optimal zur Geltung zu bringen, zu entfalten und zu verbessern. Im Schwerpunkt konzentrierten sich die Förderanstrengungen in der Vergangenheit zumeist auf leistungsgeminderte Schülerinnen und Schüler oder solche, welche die Grundfähigkeiten im Bereich Lesen, in Mathematik und in den Naturwissenschaften nicht oder nur mit Mühe erreichten. Aber auch besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, also solche, die in der Schule durchschnittlich mit guten oder sehr guten Noten bewertet werden, oder solche mit entsprechendem Potential, dürfen nicht aus dem Fokus geraten. Für diese Gruppe bedarf es ebenso gezielter und passgenau individualisierter Angebote, damit auch sie in unseren Schulen ihren Fähigkeiten entsprechend gefordert und gefördert werden. Der Blick auf die zurückliegenden bundesdeutschen PISA-Ergebnisse seit der Jahrtausendwende untermauert diesen Anspruch: Zwar konnte der Anteil an Risikogruppenschülern und solchen in den niedrigen Kompetenzstufen verringert werden, eine signifikante Steigerung der Schülerleistungen in den höheren Kompetenzstufen der PISA-Studien blieb hingegen aus. Die deutschen Schülerinnen und Schüler sind in der internationalen Spitzengruppe eher unterrepräsentiert. Gerade aber Deutschland als ein Land, in welchem Wissen und die daraus erwachsende Innovationskraft die wichtigste Ressource ist, auf welcher unserer aller Wohlstand gründet, sollte besonders daran gelegen sein, dass es auch zukünftig zahlreiche leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gibt. Sie gehören nicht unwesentlich zu dem Personenkreis, der sich den immer komplexeren Problemstellungen unserer modernen Welt stellt und besondere Fertigkeiten und Kenntnisse zum Wohle unserer Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft einbringt. Aus diesem Grund gilt es, nachhaltige Anstrengungen zu unternehmen und Förderkonzepte zu entwickeln, mit dem Ziel, die Leistungsspitze an Schülerinnen und Schülern gezielt zu verbreitern. Auch die Kultusministerkonferenz hat aus guten Gründen dieses Thema seit geraumer Zeit auf ihre Agenda gesetzt. Wir fragen den Senat: 1. Welche Anstrengungen, auch im diagnostischen Bereich, werden vor der Einschulung sowie innerhalb der Schulen im Land Bremen unternommen, um das besondere Potential von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern möglichst frühzeitig zu erkennen , systematisch anzuregen und gezielt zu fördern? a. Welche Methodik wird dabei eingesetzt? b. Welche Art der Methodik ist dem Senat aus anderen Bundesländern bekannt? c. Wie kann dieses systematisiert werden? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 2. In welcher Art und Weise werden leistungsstarke Schülerinnen und Schüler innerhalb des Unterrichts an Schulen im Land Bremen individuell gefördert? 3. Welche speziellen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten kommen in Schulen des Landes Bremen zur Anwendung, die sich gezielt an nachweislich hochbegabte Kinder richten, die ihr Potential im Unterrichtsalltag aber nicht zur Entfaltung bringen? 4. Inwieweit kann eine Hochbegabung auch zu einem Lernrisiko bzw. –hemmnis werden , wenn diese nicht zeitgerecht erkannt und gefördert werden und wie beugt der Senat diesen Tendenzen gegebenenfalls vor? 5. In welcher Form kommen erweiterte Lernangebote (Enrichment) für Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler im Unterricht an Schulen im Land Bremen zur Anwendung ? Welche Erfahrungen haben die Schulen nach Erkenntnissen des Senats hiermit gemacht? 6. Wo sieht der Senat noch Optimierungsbedarf, um Schülerinnen und Schüler dieser spezifischen Schülergruppe zu identifizieren, anzuregen und gezielt zu fördern? Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht der Senat, dieses ganz oder teilweise in separaten Lerngruppen zu tun? 7. Welche spezifischen Anstrengungen unternimmt der Senat derzeit, um die Eltern von Leistungsstarken Schülerinnen und Schülern gezielt bei deren Begleitung und Förderung zu unterstützen? 8. Welche zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten, jenseits des regulären Unterrichts an Schulen und schulergänzende Maßnahmen, existieren im Land Bremen, die besonders auf leistungsstarke Schülerinnen und Schüler abzielen? Welche Anstrengungen sind von Seiten des Senats geplant, um diese Angebote gegebenenfalls noch auszubauen? 9. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den vergangenen fünf Jahren aus Leistungsgründen vorzeitig eingeschult (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven ausgeben)? Wie interpretiert der Senat diese Zahlen ? 10. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Bundesland Bremen in den vergangenen fünf Jahren eine oder mehrere Klassen übersprungen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven ausgeben)? Wie interpretiert der Senat diese Zahlen? 11. Wie bewertet der Senat grundsätzlich diese und andere Maßnahmen unter dem Oberbegriff der Akzeleration? 12. Gibt es an den Hochschulen im Land Bremen die Möglichkeit ein Frühstudium aufzunehmen ? Falls ja, wie viele Schülerinnen und Schüler haben dieses Angebot in den vergangenen fünf Jahren an welcher Hochschule des Landes in Anspruch genommen und welche Erfahrungen hat der Senat hiermit gemacht? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 13. Wie bewertet der Senat die durch die Kultusministerkonferenz am 11. Juni 2015 beschlossene Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler und welche konkreten Maßnahmen sind im Bundesland Bremen hieraus erwachsen? 14. Wie findet eine entsprechende (Früh-)Förderung von besonders leistungsstarken Schülerinnen und Schülern in anderen Bundesländern statt? a. Welche Konzepte hält der Senat für auf Bremen übertragbar oder zumindest in Teilen für Bremen nutzbar? b. Welche Möglichkeiten einer überregionalen Zusammenarbeit sieht der Senat? Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Anstrengungen, auch im diagnostischen Bereich, werden vor der Einschulung sowie innerhalb der Schulen im Land Bremen unternommen, um das besondere Potential von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern möglichst frühzeitig zu erkennen, systematisch anzuregen und gezielt zu fördern? a. Welche Methodik wird dabei eingesetzt? b. Welche Art der Methodik ist dem Senat aus anderen Bundesländern bekannt ? c. Wie kann dieses systematisiert werden? Alle Kinder werden vor der Einschulung durch das Gesundheitsamt untersucht, eine systematische Testung zur Erkennung von Hochbegabung findet durch das Gesundheitsamt vor der Einschulung nicht statt. Alle Kinder werden zum Schulanfang mit dem Beobachtungsverfahren MIROLA bzw. einem angepassten Format durch eine Lehrkraft und eine/n Sonderpädagog/in in ihren grundlegenden Kompetenzen und Fähigkeiten eingeschätzt. Dabei werden bei den Kindern Stärken und Schwächen in den Bereichen Motorik, Sprache, phonologische und pränumerische Kompetenz , Merkfähigkeit sowie Arbeits- und Sozialverhalten erfasst. Hier können auch erste Hinweise auf eine besondere Begabung erkannt werden. Der in Bremerhaven zusätzlich dazu an allen Grundschulen durchgeführte KEKS-Test (Kompetenzerfassung in Kindergarten und Schule) erfasst ebenfalls Kompetenzen der Kinder im sprachlichen und mathematischen Bereich. Es handelt sich um ein normiertes Testverfahren , das von Wissenschaftlern entwickelt wurde. Dieser Test wird in jedem Schuljahr in der Grundschule durchgeführt und ermöglicht es so, den aktuellen Entwicklungsstand eines Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Kindes zu erfassen und mit entsprechenden Förder- bzw. Forderangeboten seine weitere Entwicklung zu unterstützen. Beobachten die Lehrkräfte der Grundschulen ausgeprägte Stärken eines Kindes und vermuten eine besondere Begabung, kann das Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP) der Schule dies prüfen und ggf. das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ) hinzuziehen. In allen ReBUZ gibt es Pädagog/innen, die auf Begabungsförderung spezialisiert sind und eine weitergehende Diagnostik durchführen können. Sportlich besonders begabte Kinder werden von den Fachverbänden getestet und können dann nach der Grundschulzeit auf eine der beiden weiterführenden Schulen mit besonderem sportlichem Profil empfohlen werden. Dort können diese Kinder vorrangig aufgenommen werden (Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in öffentliche Schulen und Bildungsgänge, § 13). In keinem Bundesland werden derzeit flächendeckende diagnostische Verfahren für alle Kinder explizit zur Begabungsförderung eingesetzt. In drei Bundesländern (Hamburg, Brandenburg , Thüringen) werden sportmotorische Tests in den Schulen eingesetzt. Die Ergebnisse werden auch zur Förderung besonders begabter Kinder genutzt. Um besonders begabte Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu erkennen und zu fördern ist eine Sensibilisierung der Lehrkräfte zielführend. Hierzu gibt es über das Landesinstitut für Schule (LIS) in Bremen und das Lehrerfortbildungsinstitut (LFI) in Bremerhaven Fortbildungsangebote . Aktuell wird im LIS das Angebot sogenannter Impulskreise für Lehrkräfte ausgeweitet - Fortbildungen , die diese in ihrer diagnostischen Kompetenz und begabungsfördernden Kompetenz stärken sollen. Außerdem werden in Kooperation zwischen dem LIS und der Universität Bremen mehrere Fortbildungen zur Entwicklung von anspruchsvollen Aufgaben für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen angeboten. Ziel ist es, dass die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen an allen Schulen Teil des Schulprogramms wird. 2. In welcher Art und Weise werden leistungsstarke Schülerinnen und Schüler innerhalb des Unterrichts an Schulen im Land Bremen individuell gefördert? Zur Förderung besonderer Begabungen ist das individualisierte Lernen eine wichtige Voraussetzung . Dieses Ziel ist für alle Schulen mit der Schulgesetznovellierung und der daraus resultierenden Entwicklung zur inklusiven Schule gesetzt. Selbstverständlich beinhaltet dies auch herausfordernde Aufgaben für leistungsstarke Schüler und Schülerinnen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Dieser Ansatz hat den Unterricht an vielen Bremer Schulen nachhaltig verändert. Lernen an Stationen, die Arbeit mit Wochen- oder Streckenplänen sowie die individuelle Leistungsrückmeldung durch Portfolios sind an immer mehr Grundschulen ständige Praxis. Unterstützt wird diese Entwicklung auch dadurch, dass die Rahmenpläne in den Fächern Deutsch und Mathematik kompetenzorientiert ausgerichtet wurden. Sie bilden die Bildungsstandards ab, die die Kultusministerkonferenz 2003 beschlossen hat. Dadurch wurde ein wichtiger Beitrag zur qualitativen Verbesserung des Unterrichts geleistet, unterstützt wird dies ab dem Schuljahr 2014/15 durch eine kompetenzorientierte Leistungsrückmeldung, die auch den Leistungsvorsprung von Kindern mit besonderen Begabungen in diesen Fächern transparent abbildet. Durch die Erweiterung der Lernzeit an den 23 gebundenen und 14 offenen Ganztagsgrundschulen in Bremen und den 4 gebundenen und 6 offenen Ganztagsgrundschulen in Bremerhaven sowie durch zusätzliche Angebote an den Verlässlichen Grundschulen werden auch mehr Angebote für Kinder mit besonderen Begabungen realisiert. Die Angebote reichen von Denker- und Forschergruppen über Philosophierclubs bis hin zu Theater- und Musikgruppen, es werden zudem Schach-AGs, Schülerzeitungs-AGs und naturwissenschaftliche Gruppen angeboten. Eine Grundschule in Bremen bietet als Europaschule mehrere Sprachen als AGs bzw. als Sprachbegegnung im Unterricht ab der ersten Klasse an (u.a. Englisch, Französisch , Polnisch, Finnisch, Niederdeutsch). Aus dem Projekt „SINUS an Grundschulen“, das 2014 endete, entstanden acht „regionale Lernwerkstätten“ für Naturwissenschaften und Mathematik, die den Schulen der Region Anregungen geben und Fortbildungen zu bestimmten Themen anbieten. Die Lernwerkstätten bieten den Kindern die Möglichkeit, ihre besonderen Interessen und Begabungen im naturwissenschaftlichen Bereich zu entdecken und auszubilden. Aktuell werden in Kooperation mit der Universität Bremen in den naturwissenschaftlichen Lernwerkstätten Aufgabenformate für einen inklusiven Sachunterricht entwickelt. Seit 2013 werden immer mehr Grundschulen (aktuell sind es 27) zum „Haus der kleinen Forscher“, einem Projekt zur Förderung der naturwissenschaftlichen Kompetenzen. Auch die Oberschulen und Gymnasien haben ihre Lernzeit ausgeweitet, in Bremen gibt es 23 teilgebundene und 3 gebundene Ganztags-Oberschulen sowie 2 teilgebundene Ganztags -Gymnasien, in Bremerhaven sind es 2 offene und 2 gebundene Ganztags-Oberschulen. An den Schulen des Sekundarbereichs I wurde die Schulreform genutzt, um bei den Bildungsgängen in der Oberschule, die zum Abitur, zum Mittleren Schulabschluss und zur Erweiterten Berufsbildungsreife führen, zunehmend auf individualisierende und differenzierende Unterrichtsmethoden, Lernformen und Aufgabenkonzepte zu setzen. Gleichzeitig wird Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Individualisierung gezielt im Rahmen der Inklusion umgesetzt. Dieser Reformprozess hat auch zu einer neuen Betrachtung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen geführt. Die Schulen sind aufgefordert, die Möglichkeiten zur Profilbildung zu nutzen, die ihnen die flexible handhabbare Kontingentstundentafel gibt. In den Schulen mit besonderem sportlichem Profil werden so die Stundenpläne auf die speziellen Anforderungen (Training, Wettkämpfe ) abgestimmt. Dies ist für die Oberschule an der Ronzelenstraße in der Kooperationsvereinbarung Verbundsystem Leistungssport geregelt und wird für das Gymnasium Links der Weser mit dem Fußballverband, Werder Bremen und der Behörde abgestimmt. Dazu gehören weiter Hilfen bei der Hausaufgabenbetreuung und bei sportlich bedingten längeren Abwesenheiten. 3. Welche speziellen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten kommen in Schulen des Landes Bremen zur Anwendung, die sich gezielt an nachweislich hochbegabte Kinder richten, die ihr Potential im Unterrichtsalltag aber nicht zur Entfaltung bringen? Da die Schulen den Auftrag haben, individuelle Förderung im Rahmen des Unterrichts anzubieten , werden auch besonders begabte Kinder berücksichtigt. Das Förderkonzept einer Schule muss ebenfalls auch zu diesem Bereich Aussagen machen. Es gibt die Möglichkeit, sofern Eltern dies wünschen, ein Schuljahr zu überspringen. An jahrgangsübergreifend arbeitenden Schulen wird von dieser Möglichkeit mehr Gebrauch gemacht. Das jahrgangsübergreifende Lernen (JÜL) bietet insgesamt gute Voraussetzungen, auch besonders begabte Kinder zu fördern. Zurzeit unterrichten 18 (von 74) Grundschulen in Bremen und 5 (von 16) in Bremerhaven sowie jeweils eine Oberschule in Bremen und Bremerhaven jahrgangsübergreifend . Die stark individualisierten Lernangebote, die das jeweilige Leistungsniveau und Lerntempo der Kinder berücksichtigen, kommen auch besonders begabten Schülerinnen und Schülern zugute. Dadurch, dass die Verweildauer einzelner Kinder und Jugendlicher in den jahrgangsübergreifenden Lerngruppen individuell verlängert oder verkürzt werden kann, ergibt sich für die besonders begabten Kinder die Möglichkeit, schneller in eine höhere Gruppe zu wechseln. Dabei entstehen aber nicht die sozialen Nachteile, die durch das Überspringen einer Jahrgangsstufe oft beobachtet werden (einzelner Übergang in eine bestehende Gruppe, Stigmatisierung durch das schnellere Lernen). Hier kann das jahrgangsübergreifende Lernen ausgleichend wirken. Eine Grundschule in Bremen ermöglicht die „flexible Einschulung“: Die Kinder werden entweder zum Schuljahresbeginn oder aber zum Halbjahr eingeschult. Die Verzahnung mit den Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 abgebenden Kitas des Stadtteils ist hier besonders eng. Auch dies kann insbesondere jüngeren Kindern mit besonderen Begabungen helfen, in der Schule gut anzukommen. Für Grundschulkinder gibt es mit „Special projects“ seit 2002 ein Programm, das besonders begabte Kinder verschiedener Grundschulen zusammenfasst und ein speziell auf ihre besondere Situation zugeschnittenes Programm bietet. Die Schülerinnen und Schüler treffen sich wöchentlich vormittags an regionalen Standortschulen bzw. an ausgewählten Orten, wie z.B. dem Universum, um sich mit anspruchsvollen, weiterführenden Fragestellungen zu befassen . Schulen profilieren sich insbesondere im MINT-Bereich über die Einbindung in folgende Programme und Zertifizierungen: • „MINT-Schule Bremen“: 2014 haben erstmalig vier Oberschulen aus Bremen für ihr überdurchschnittliches MINT-Engagement die Auszeichnung als MINT-Schule Bremen erhalten , die von der Nordmetall-Stiftung, den Unternehmensverbänden im Land Bremen, dem Bildungswerk und der Senatorin für Kinder und Bildung vergeben wurde. • MINT-freundliche Schule: Die MINT-freundlichen Schulen stehen unter der Schirmherrschaft der Kultusministerkonferenz. Sie fördern ihre Profilbildung in den mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern, indem sie z.B. Arbeitsgemeinschaften, Wahlpflichtkurse und Projekttage oder -wochen mit MINT-Schwerpunkten organisieren, obligatorische „Computerführerscheine“ (z.B. EXPERT-Zertifikat, ECDL) anbieten und besondere Anstrengungen zur Mädchenförderung im MINT-Bereich unternehmen. Zwei Grundschulen, drei Oberschulen, sieben Gymnasien und drei Gymnasiale Oberstufen sind als „MINTfreundliche Schule“ in Bremen zertifiziert. 4. Inwieweit kann eine Hochbegabung auch zu einem Lernrisiko bzw. -hemmnis werden, wenn diese nicht zeitgerecht erkannt und gefördert werden und wie beugt der Senat diesen Tendenzen gegebenenfalls vor? Nicht alle Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können ihr Potenzial ausschöpfen , dies hat unterschiedliche Gründe. Möglich ist es, dass die Schülerinnen und Schüler aufgrund permanenter Unterforderung Leistungen verweigern und somit nicht die Leistungen zeigen, die sie erbringen könnten („Underachiever“). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung geht davon aus, dass 15% aller besonders begabten Kinder hiervon betroffen sind, etwa zwei Drittel davon sind Jungen (so die Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Begabte Kinder finden und fördern. 2015). Bei Hinweisen auf dieses Phänomen ziehen die Lehrkräfte die für Begabungsförderung zuständigen Pädagog /innen des ReBUZ hinzu. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Eine weitere Risikogruppe kann die der zweisprachig aufwachsenden oder neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern sein, deren besondere Begabungen durch geringe Sprachkompetenzen im Deutschen überlagert werden. Im Projekt „Hochbegabung inklusiv“ wurde in Kooperation mit der Karg-Stiftung an einem Grund- und einem benachbarten Oberschulstandort von 2011 bis 2014 untersucht, wie dies konzeptionell berücksichtigt werden kann. In einem Folgeprojekt soll an mehreren Standorten an diese Erfahrungen angeknüpft und untersucht werden, wie eine enge Kooperation zwischen Kita, Grundschule und weiterführender Schule hier eine abgestimmte, systematische Förderung von besonderen Begabungen frühzeitiger möglich macht. 5. In welcher Form kommen erweiterte Lernangebote (Enrichment) für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler im Unterricht an Schulen im Land Bremen zur Anwendung? Welche Erfahrungen haben die Schulen nach Erkenntnissen des Senats hiermit gemacht? Bereits in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I wird Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten, mit der Schulwahl eine vertiefende schulische Befassung entsprechend ihren Begabungen anzustreben. Hierzu gehören Musikprofil- und Musikprojektschulen, Schulen mit einem kulturellen Profil („Kreativpotentiale Bremen“), Schulen mit Profilklassen (Bläserklassen , Streicherklassen, Rock-Klassen) oder sportbetonte Schulen. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten, an vielfältigen Projekten teilzunehmen, die die Begabungen ergänzend zum Fächerkanon fördern. An Oberschulen kann ein Bildungsgang, der bereits nach acht Jahren zum Abitur führt, eingerichtet werden. Gut lernende Schülerinnen und Schüler können somit nach dem 9. Jahrgang in die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe wechseln. Einige Schulen bieten neben Förderkursen auch Forderkurse für gut begabte Schülerinnen und Schüler an. Der Senat bietet den Schulen eine Unterstützung bei sogenannten Enrichment-Programmen an, zu denen das Format der Schülerwettbewerbe zählt. Wettbewerbe sind anregungsreiche, flexible, vielfältig differenzierende und zu Selbsttätigkeit anregende Lernangebote. Sie ergänzen die inner- und außerschulischen Unterrichtsangebote , fördern grundlegende fachliche, methodische, soziale und personale Kompetenzen und knüpfen an die unterrichtliche Arbeit an bzw. erweitern diese spezifisch. Forschungseinrichtungen , Patenfirmen, Schülerforschungszentren und Vereine kooperieren in diesem Feld eng mit den Schulen. Bei der Auswahl der geeigneten Wettbewerbe für die Begabungs- und Begabtenförderung werden die von der Kultusministerkonferenz im Jahr 2009 verabschiedeten „Qualitätskriterien für Schülerwettbewerbe“ zugrunde gelegt sowie die darin von der Kultusministerkonfe- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 renz aufgeführten Wettbewerbe empfohlen. Der Senat fördert diese Wettbewerbe z. B. durch Steuerung der Information, Vereinbarungen mit den Wettbewerbsträgern zur Sicherstellung der Koordination im Land, durch überregionale Vernetzung und öffentlichkeitswirksame Preisverleihungen. Die Teilnahme an Wettbewerben ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich freiwillig, sie wird meist durch individuelle Ansprache angestoßen und in der Regel durch Betreuungslehrkräfte unterstützt. Wettbewerbsbeiträge werden in Arbeitsgemeinschaften oder Gruppen sowie als Einzelarbeiten konzipiert. Bei einigen Wettbewerben erfolgt eine zusätzliche Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler durch die Preisgestaltung: Besonders im MINT-Bereich werden Praktika und Forschungswochenenden in Forschungseinrichtungen ausgelobt bzw. weiterführende Seminare im Themenfeld des Wettbewerbs angeboten, die die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler erweitern und den Austausch mit Gleichgesinnten bzw. ähnlich Begabten bundesweit fördern. Folgende Leistungs- und Breitenwettbewerbe werden im Land Bremen regelmäßig angeboten und genutzt: • Jugend forscht / Schülerinnen und Schüler experimentieren (4.-13. Jahrgang) • Mathematik-Olympiade (3. – 13. Jg) • Känguru-Wettbewerb (3. – 13. Jg) • Bundeswettbewerb Mathematik (10. – 13. Jg) • Mathematik ohne Grenzen (Jg. 5-6 und 9-11) • Bundeswettbewerb Fremdsprachen (Team – und Einzelwettbewerb – Sek I und II) • Naturwissenschaftliche Olympiaden (Biologie, Chemie, International Youth Science Olympiade IJSO) • Bundesumweltwettbewerb • Wettbewerb der Ingenieurkammern (Bereich Technik; seit 2014/15) • Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten • Europäischer Wettbewerb • Jugend debattiert • Demokratisch Handeln • Schülerzeitungswettbewerb der Länder Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 • Schultheater der Länder Die gezielte Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler wird ergänzt durch eine konzeptionell verankerte Förderung in der Breite und die Einrichtung von Schulen mit besonderen Profilen und Lerngruppen. Über die zahlreichen wählbaren Profile in der Oberstufe gibt ein Elternbrief ausführlich Auskunft. „MINT-EC-Schule“: Das Siegel zeichnet die Gymnasiale Oberstufe aus; in Bremen haben es drei Gymnasiale Oberstufen erhalten. Der Verein MINT-EC unterhält ein bundesweites Excellence-Netzwerk von Schulen mit Sekundarstufe II und ausgeprägtem Profil in Mathematik , Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Sein Ziel ist es, Schulen mit herausragenden MINT-Angeboten für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bei ihrer Entwicklung zu MINT-Talentschmieden für Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern. Der MINT- EC wird vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall, den Verbänden der bayerischen Wirtschaft (vbw/vbm/bayme) und der Siemens Stiftung gefördert und steht seit 2009 unter der Schirmherrschaft des Präsidiums der ständigen Kultusministerkonferenz der Länder (KMK). In Bremen haben ein Schulzentrum der Sek II, ein Gymnasium und ein Gymnasium in privater Trägerschaft das Siegel erhalten. Die Schulen sind berechtigt, als anerkannte Zertifizierungsstelle des MINT-EC Schülerinnen und Schülern mit besonderen Leistungen im MINT- Bereich ein bundesweit anerkanntes Zertifikat auszustellen. 6. Wo sieht der Senat noch Optimierungsbedarf, um Schülerinnen und Schüler dieser spezifischen Schülergruppe zu identifizieren, anzuregen und gezielt zu fördern? Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht der Senat, dieses ganz oder teilweise in separaten Lerngruppen zu tun? Vor dem Hintergrund, dass sich bundesweit und damit auch für Bremen in verschiedenen Vergleichsstudien abzeichnet, dass besonders die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler häufig unter ihren Möglichkeiten bleiben, besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Nicht zuletzt deshalb haben sich die Länder auf KMK-Ebene im Jahr 2015 auf die „Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler“ verständigt. In Bremen soll in Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Karg-Stiftung an weiteren Standorten in enger Kooperation zwischen Kita, Grundschule und weiterführender Schule eine abgestimmte, systematische Förderung von besonderen Begabungen frühzeitig möglich gemacht werden. Die konsequente Umsetzung der Inklusion, die dem Gedanken der Förderung der unterschiedlichen Voraussetzungen und Begabungen aller Schülerinnen und Schüler verpflichtet ist, hat zu einer tiefgreifenden Neustrukturierung bei den weiterführenden Schulen geführt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Durch die Fachleistungsdifferenzierung der Oberschulen und durch die Profile, die alle weiterführenden Schulen inzwischen bieten, ergibt sich deshalb ein breit gefächertes Angebot, das auch besonders begabten Schülerinnen und Schülern ein ihren Neigungen entsprechendes Angebot oder Profil bieten kann. Die Individualisierung des Unterrichts geht einher mit der Fachleistungsdifferenzierung in verschiedenen Fächern: Die Oberschulen bieten Unterricht auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus an, die in der Regel in separaten Lerngruppen stattfinden. Grundsätzlich jedoch haben die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen in Verbindung mit dem Grundgedanken der Inklusion (Förderung aller Kinder auf dem jeweils individuellen Lernniveau) die Chance, ein integriertes und auf ihre Fähigkeiten abgestimmtes Unterrichtsangebot zu erhalten (Innere Differenzierung). 7. Welche spezifischen Anstrengungen unternimmt der Senat derzeit, um die Eltern von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern gezielt bei deren Begleitung und Förderung zu unterstützen? In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für das Hochbegabte Kind (DGhK) wurden im Schuljahr 2014/15 vier themenorientierte Elternabende für Kinder mit besonderen Begabungen angeboten, auch das Landesinstitut für Schule bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen für Eltern besonders begabter Kinder an. Zudem erfolgt eine Beratung der Eltern kontinuierlich durch die ReBUZ. Die beiden Schulen mit besonderem sportlichem Profil beraten die für die Aufnahme in das System in Frage kommenden Schüler/innen und deren Eltern hinsichtlich der Ausgestaltung der Schullaufbahn. Im Sinne ihrer Regelaufgaben steht sie den bereits im Verbundsystem befindlichen Schüler/innen sowie deren Eltern ebenfalls für eine solche Beratung zur Verfügung . 8. Welche zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten, jenseits des regulären Unterrichts an Schulen und schulergänzende Maßnahmen, existieren im Land Bremen , die besonders auf leistungsstarke Schülerinnen und Schüler abzielen? Welche Anstrengungen sind von Seiten des Senats geplant, um diese Angebote gegebenenfalls noch auszubauen? An vielen Schulen wird der Unterricht durch fachspezifische Projekte für Kinder mit besonderen Interessen bzw. Begabungen ergänzt (Projekte der musisch-künstlerischen Bildung, des MINT-Bereiches; Wettbewerbe wie „Jugend forscht“ usw.). Eine besondere Stellung nimmt in der Stadtgemeinde Bremerhaven die Kooperation mit dem Alfred-Wegener-Institut ein. In Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 den Projekten „Seaside“ (Sekundarstufe I) und „Highsea“ (Sekundarstufe II) nehmen Lerngruppen gemeinsam mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des AWI an interdisziplinären Forschungsvorhaben teil. Ganztagsschulen ergänzen diese Angebote durch eine Vielzahl unterschiedlicher Wahlkurse, in denen Schülerinnen und Schüler ihre Neigungen und Talente weiter entwickeln können. Ein wichtiges Element der Talentförderung ist auch die Kooperation mit außerschulischen Partnern, Bildungs- und Kultureinrichtungen. Schülerinnen und Schüler können neben den in der Antwort auf Frage 5 dargestellten Enrichment -Angeboten der Schulen ihre Interessen wie folgt vertiefen: • Schülerlabore: o Backstage Science (Basci)/Universität Bremen o DLR_School_Lab Bremen o ForscherAtelier/Universum Managementges. mbH o FreiEx-Schülerlabor/ Universität Bremen o Kinderforschungswerkstatt – KiFoWe/ Universität Bremen o MARUM UNISchullabor o Physik-Schülerlabor am Physikalischen Praktikum/ Universität Bremen o SEASIDE – das AWI Schülerlabor/ Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung o Schullabor an der Hochschule Bremerhaven o Schülerlabor Chemie Universität Bremen SCUB o botanika Das grüne Science Center/ Botanika Bremen Außerdem gibt es den „nordbord“ – Science-Club, der im Juni 2015 vom Universum Bremen gegründet wurde und einmal wöchentlich für ca. 2 Stunden Jungforscherinnen und Jungforschern im Universum die Chance bietet, sich kontinuierlich und praktisch mit den MINT- Themen auseinanderzusetzen. Im Jahr 2010 gründete sich der Verein „Mathematik in Bremen“, der sich mit seinen Angeboten für die Förderung mathematischer Talente und Interessen bei Schülerinnen und Schülern sowie für die Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Mathematik einsetzt. Erfolgreich werden im Verein Schülerinnen und Schüler bei ihrer Wettbewerbsteilnahme und durch Fördermaßnahmen wie „Mathe-Camps“, Talentförderung und Wettbewerbsvorbereitung unterstützt. Der Senat stärkt die vorhandenen Programme durch eine Verbesserung der Vernetzung der Akteure. Hierzu wurde im Februar 2016 das „MINT-Forum“ gegründet, in dessen Initiativkreis sich neben der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz die Joachim- Herz-Stiftung, die Körber-Stiftung und die Nordmetall-Stiftung engagieren. Das MINT-Forum Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 will mehr junge Menschen für ein MINT-Studium oder eine Ausbildung im Bereich der MINT- Berufsfelder gewinnen und setzt insbesondere an den Schnittstellen Schule-Studium und Schule-Beruf an, damit neue Projekte entwickelt werden können und Orientierung bei der Berufswahl geben. Neben den beiden hervorgehobenen Schulen mit besonderem sportlichem Profil gibt es weitere Schulen, die für sportlich überdurchschnittlich begabte Schüler/innen Angebote hinsichtlich einer speziellen Förderung machen und diese auf den Schulalltag abstimmen. 9. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den vergangenen fünf Jahren aus Leistungsgründen vorzeitig eingeschult (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven ausgeben)? Wie interpretiert der Senat diese Zahlen? Es kann nur ausgewertet werden, wie viele Schülerinnen und Schüler vorzeitig eingeschult wurden, der Grund wird nicht erfasst und kann deshalb nicht ausgewiesen werden. Schuljahr Bremen Bremerhaven gesamt Anteil an Einschulungen insgesamt männl. weibl. gesamt männl. weibl. gesamt Bremen Bremerhaven 2015/16 256 403 659 55 71 126 785 15,1% 12,4% 2014/15 310 380 690 53 66 119 809 15,8% 12,5% 2013/14 310 379 689 51 79 130 819 16,2% 13,6% 2012/13 302 406 708 66 70 136 844 16,5% 14,4% 2011/12 274 404 678 59 71 130 808 16,2% 14,0% Seit dem Schuljahr 2012/13 sinkt in beiden Städten tendenziell der Anteil der vorzeitigen Einschulungen an den Einschulungen leicht ab.1 10. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Bundesland Bremen in den vergangenen fünf Jahren eine oder mehrere Klassen übersprungen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven ausgeben)? Wie interpretiert der Senat diese Zahlen? Springerinnen und Springer wurden über einen Abgleich der Klassenstufenzugehörigkeit zu aufeinanderfolgenden Stichtagen ausgewertet. Dabei wurden Schülerinnen und Schüler, die 1 Zur Erläuterung: Enthalten sind hier auch SuS aus Vorkursen, soweit sie vom Alter her als Einschulung zu betrachten sind, sowie natürlich auch Einschulungen in Förderzentren. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 aus einem oder in ein Förderzentrum oder aus einer oder in eine Werkschule wechselten, ausgeschlossen. Schulartenwechsel wurden dabei nicht ausgeschlossen, d.h. Springerinnen und Springer wurden auch bei Wechsel von Gymnasium zur Oberschule oder umgekehrt einbezogen. Sprünge innerhalb der gymnasialen Oberstufe wurden ausgeschlossen (vereinzelt gab es den Fall, dass anscheinend nach dem Stichtag aus der E-Phase in die Q1 gewechselt wurde, was dann im Stichtagsvergleich als „Sprung“ ausgewiesen wird). Ebenso wurden Übergänge aus Vorkursen nicht berücksichtigt. von Schuljahr in Schuljahr Bremen Bremerhaven gesamt männl. weibl. gesamt männl. weibl. gesamt von 2014/15 in 2015/16 29 15 44 10 4 14 58 von 2013/14 in 2014/15 21 16 37 1 6 7 44 von 2012/13 in 2013/14 22 19 41 13 4 17 58 von 2011/12 in 2012/13 33 16 49 7 3 10 59 von 2010/11 in 2011/12 32 14 46 3 2 5 51 Die über alle Jahre am häufigsten zu beobachtenden Sprünge erfolgten im Grundschulbereich bzw. aus dem Grundschulbereich hinaus. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 11. Wie bewertet der Senat grundsätzlich diese und andere Maßnahmen unter dem Oberbegriff der Akzeleration? Bremen ist eines der ersten Bundesländer, das die in der UN-Menschrechtskonvention geforderte Inklusion umgesetzt hat. Die Bremer Schulen haben seit der Schulrechtsreform 2009 den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln (§ 3 Absatz 4 des Bremer Schulgesetzes ). Folgerichtig gilt dies auch für Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen . Auch deren Förderung unterliegt dem Grundgedanken der Inklusion. Somit werden alle Maßnahmen der Akzeleration sehr sorgfältig betrachtet, um dem Grundsatz der Inklusion gerecht zu werden und die Akzeleration zu ermöglichen, wenn diese Maßnahme sinnvoll erscheint. Wichtig ist es, im Einzelfall eine systematische und enge Begleitung zu gewährleisten und die Eltern aktiv mit einzubeziehen, damit das Überspringen einer Jahrgangsstufe erfolgreich gemeistert wird. 12. Gibt es an den Hochschulen im Land Bremen die Möglichkeit ein Frühstudium aufzunehmen? Falls ja, wie viele Schülerinnen und Schüler haben dieses Angebot in den vergangenen fünf Jahren an welcher Hochschule des Landes in Anspruch genommen und welche Erfahrungen hat der Senat hiermit gemacht? An der Universität Bremen gibt es die Möglichkeit des Frühstudiums für besonders begabte Schülerinnen und Schuler, die eine Oberstufe in Bremen besuchen. Dies wurde in den letzten Jahren von durchschnittlich 9 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang genutzt. Auch die Hochschule Bremerhaven bietet für besonders leistungsbereite Schülerinnen und Schüler der Gymnasialen Oberstufe in verschiedenen Studiengängen die Möglichkeit eines Frühstudiums ; dies wurde in den letzten Jahren von durchschnittlich 4-5 Bremerhavener Schülerinnen und Schüler genutzt. Die Schülerinnen und Schüler können dabei auch an Klausuren teilnehmen und ihre erfolgreich erworbenen Nachweise auf ein späteres Studium anrechnen lassen. 13. Wie bewertet der Senat die durch die Kultusministerkonferenz am 11. Juni 2015 beschlossene Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler und welche konkreten Maßnahmen sind im Bundesland Bremen hieraus erwachsen ? Die in der Förderstrategie genannten sinnvollen Maßnahmen zur Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler folgen dem Grundgedanken der Inklusion und gehen somit konform mit der Entwicklung der Bremer Schulen in diesem Bereich in den letzten Jahren: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 Die Betrachtung der gesamten Lernbiografie der Schülerin bzw. des Schülers, Individualisierung , Diagnostik und abgestimmte Förderangebote, die auch Enrichment und Akzeleration mit einbeziehen und außerschulische Partner zur Begleitung benennen, sind Elemente, die sich wie dargestellt auch im Bremer Schulsystem finden und hier umgesetzt werden. 14. Wie findet eine entsprechende (Früh-)Förderung von besonders leistungsstarken Schülerinnen und Schülern in anderen Bundesländern statt? a. Welche Konzepte hält der Senat für auf Bremen übertragbar oder zumindest in Teilen für Bremen nutzbar? b. Welche Möglichkeiten einer überregionalen Zusammenarbeit sieht der Senat? Durch die „Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler“ der Kultusministerkonferenz vom 11. Juni 2015 haben sich die Länder auf eine gemeinsame Strategie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern geeinigt. Die „Mainzer Erklärung“, die neben Bremen auch die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen am 29.02. 2016 unterzeichnet haben, formuliert 12 Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen. Die Mainzer Erklärung präzisiert dabei die Förderstrategie der KMK. Somit hat Bremen hier im Verbund mit den anderen Ländern einen wichtigen Schritt in Richtung des überregionalen Austausches vollzogen. Die Grundsätze 11 und 12 der Vereinbarung beziehen sich auf eine regelmäßige überregionale Zusammenarbeit zwischen den unterzeichnenden Ländern, der auch den Austausch über die in den einzelnen Ländern entwickelten Programme zur Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler mit einbezieht: 11. „Wir verabreden einen regelmäßigen Austausch über den jeweiligen Stand der Mainzer Erklärung. Wir werden uns wechselseitig über gelungene Schul-, Unterrichtsund Förderkonzepte informieren, Handreichungen und Materialien länderübergreifend zur Verfügung stellen sowie Austausch, Hospitation und ggf. wechselseitige Weiterbildung ermöglichen.“ Der hier vereinbarte Dialog und Austausch soll für die Weiterentwicklung auch der bremischen Konzepte genutzt werden. Des Weiteren sollen ausdrücklich auch der Bund sowie Partner aus der Wirtschaft und Stiftungen in diese verbindliche Arbeit mir einbezogen werden: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 12. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Rahmen einer gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern schulische und außerschulische Strategien und Maßnahmen zur Förderung leistungsstarker oder besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler mit Unterstützung durch die Wissenschaft entwickelt und evaluiert werden . Eine solche Initiative sollte zu einer Weiterqualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern beitragen. Sie sollte Partner aus der Wirtschaft sowie in Bereich der Begabten - und Begabungsförderung engagierten Stiftungen und Vereinen die Möglichkeiten bieten, sich zu engagieren.“ Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Chancen sollen für die Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern bestmöglich genutzt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-377 VB Förderungsmöglichkeiten für potenziell besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler 20160412 KA Förderungsmöglichkeiten für potenziell besonders...