BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/390 Landtag 19. Wahlperiode 19.04.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Freiwillige Ausreisen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 15. März 2016 „Freiwillige Ausreisen“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Nach dem negativen Abschluss eines Asylverfahrens ergeht die Aufforderung an die Asylbewerber , die Bundesrepublik innerhalb von 30 Tagen freiwillig zu verlassen. Ist die Ablehnung des Asylantrags mit unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet bewertet worden, wie es bei vielen Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten der Fall ist, beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise dagegen sieben Tage. Die vorrübergehende Aufenthaltsgenehmigung während des Asylverfahrens verliert ihre Gültigkeit und muss an die Ausländerbehörde zurückgegeben werden. Sollten sich die Asylbewerber nach der vorgegebenen Frist weiterhin in Deutschland aufhalten, sieht das Ausländergesetz als Zwangsmaßnahme die Abschiebung vor. In Bremen können sich Asylbewerber sowie abgelehnte Asylbewerber an die AWO wenden, um sich über eine freiwillige Rückkehr und über Ausreisefristen, benötigte Dokumente und die Situation im Herkunftsstaat informieren zu lassen. Auch werden Unterschiede zwischen freiwilliger Rückkehr und Abschiebung erläutert, um dem Asylbewerber möglichst von einer freiwilligen Rückkehr zu überzeugen. Vor allem Flüchtlinge und Asylbewerber aus Ländern, welche als sichere Herkunftsstaaten (z.B. die Balkanstaaten) eingestuft worden sind, und somit geringe Chancen haben Asyl in Deutschland zu bekommen, lassen sich dort über eine freiwillige Rückkehr beraten. Zudem bietet die AWO Hilfe bei der Planung und Antragstellung zur freiwilligen Rückkehr in den entsprechenden Herkunftsstaat an. Abhängig vom Herkunftsstaat wird die Möglichkeit einer finanziellen Förderung, für Reisekosten, Reisebeihilfen sowie Starthilfen, mit Beträgen von mehreren hundert Euro pro Person aufgezeigt. In Bremerhaven ist die Einrichtung einer AWO Beratungsstelle zur freiwilligen Rückkehr von Asylbewerbern geplant. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele negativ abgeschlossene Asylverfahren gab es in Bremen und Bremerhaven jeweils in den Jahren 2013 bis heute? (aufgeschlüsselt nach Asylbewerbern, subsidiärem Schutz und anderen Aufenthaltstiteln)? Welche Herkunftsstaaten wurden dabei jeweils angegeben? Wie viele davon gehören zu den sicheren Herkunftsstaaten? 2. Wie lange hat es jeweils in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2013 bis heute gedauert, bis die Ausreisepflichtigen nach Ablauf der gesetzlichen 30-Tage Frist bzw. 7-Tage Frist tatsächlich abgeschoben worden sind? 3. Wie viele Asylbewerber haben jeweils in den Jahren 2013 bis heute eine Beratung zur freiwilligen Rückkehr in Anspruch genommen? In welchem Verfahrensstadium befanden sich die Asylbewerber (laufendes Asylverfahren oder Asylverfahren abgeschlossen )? Wie viele Asylbewerber sind in den Jahren 2013 bis heute ohne oder mit Rückkehrberatung der AWO in Bremen und Bremerhaven freiwillig ausgereist? Wie viele Personen, die einen anderen Aufenthaltsstatus als Asyl haben wollten, sind freiwillig jeweils in den Jahren 2013 bis heute ausgereist? 4. Wie lange dauerte es jeweils in den Jahren 2013 bis heute durchschnittlich, einen Termin bei der AWO Bremen für eine Ausreiseberatung zu bekommen? Erfolgte die Ausreiseberatung in den Jahren 2013 bis heute jeweils innerhalb Ausreisepflicht? In- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft wiefern wurde in den Jahren 2013 bis heute jeweils eine Duldung des Asylbewerbers bis zum Beratungstermin ausgestellt? 5. Wie hoch waren die Gesamtkosten (aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Overheadkosten , Kosten der Leistungen für die freiwillige Ausreise) für die Ausreiseberatungen der AWO in Bremen jeweils in den Jahren 2013 bis heute? Welche Leistungen wurden für die freiwillige Ausreise in den Jahren 2013 bis heute erbracht? Welche Unterschiede werden bei der Höhe der finanziellen Leistungen in Abhängigkeit zum Herkunftsstaat gemacht? 6. Wie viele freiwillig Ausreisende haben in Bremen und Bremerhaven jeweils in den Jahren 2013 bis heute eine Grenzübertrittsbescheinigungen erhalten und wie viele Rückmeldungen gingen beim Ausländeramt über den tatsächlichen Grenzübertritt ein? Inwiefern geht der Senat davon aus, dass wenn keine Rückmeldung zum Grenzübertritt vorliegt, tatsächlich eine Ausreise erfolgt ist und aufgrund welcher Annahmen erfolgt diese Einschätzung? 7. Inwiefern ist bei den freiwillig Ausgereisten vor ihrer Ausreise eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt worden? 8. Wie viele freiwillig Ausreisende sind jeweils in den Jahren 2013 bis heute zurück in die Bundesrepublik eingereist? Wie viele Abgeschobene haben jeweils den Jahren 2013 bis heute eine Wiederreise in die Bundesrepublik versucht?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele negativ abgeschlossene Asylverfahren gab es in Bremen und Bremerhaven jeweils in den Jahren 2013 bis heute? (aufgeschlüsselt nach Asylbewerbern , subsidiärem Schutz und anderen Aufenthaltstiteln)? Welche Herkunftsstaaten wurden dabei jeweils angegeben? Wie viele davon gehören zu den sicheren Herkunftsstaaten? Da sich die Anfrage auf die freiwilligen Ausreisen nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren bezieht, ist eine Aufschlüsselung nach subsidiärem Schutz und anderen Aufenthaltstiteln nicht möglich, da dies nur im Falle eines positiv abgeschlossenen Asylverfahrens zum Tragen käme. In folgender Tabelle werden die Anzahl der Anträge, die Anzahl der Entscheidungen, hiervon die negativen Entscheidungen sowie die bei den negativen Entscheidungen fünf der Anzahl nach stärksten Herkunftsstaaten geschlechterspezifisch dargestellt. Von einer Darstellung aller von negativen Entscheidungen betroffenen Staatsangehörigkeiten wird abgesehen. Jahr Anträge Entscheidungen davon negative Entscheidungen davon die fünf zahlenstärksten Staatsangehörigkeiten 2013 1.210; davon m: 689; w: 521 709; davon m: 381; w: 328 219; davon m: 121; w: 98 Mazedonien: 54 davon m: 26; w: 28 Serbien: 36 davon m: 15; w: 21 Irak: 25 davon m: 15; w: 10 Russ. Föderation: 24 davon m: 14; w: 10 Kosovo sowie Türkei: 16 davon je m: 10; w: 6 2014 2.464; davon m: 1552; w: 921 1.196; davon m:753; w: 443 154; davon m: 84; w: 70 Serbien: 66 davon m: 35; w: 31 Mazedonien: 25 davon m: 13; w: 12 Russ. Föderation: 13 davon m: 7; w: 6 Türkei: 11 davon m: 9; w: 2 Kosovo: 10 davon m: 4; w: 6 2015 4.888; davon m: 3237; w: 1651 3.560; davon m: 2415; w: 1145 672; davon m: 383; w: 289 Serbien 234 davon m: 123; w: 111 Kosovo 175 davon m: 111; w: 64 Albanien 163 davon m: 92; w: 71 Mazedonien 75 davon m: 40; w: 35 Russ. Föderation 11 davon m: 4; w: 7 2016 (bis 29.2.) 1.744; davon m: 1186; w: 558 1402; davon m: 925; w: 477 428; davon m: 236; w: 192 Albanien: 151 davon m: 84; w: 67 Serbien 126 davon m: 60; w: 66 Mazedonien 82 davon m: 49; w: 33 Kosovo 57 davon m: 35; w: 22 Russ. Föderation 6 davon m: 4; w: 2 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Dabei gehören Serbien und Mazedonien seit dem 1.11.2014 zu den sicheren Herkunftsstaaten . Kosovo und Albanien gehören seit dem 24.10.2015 zu den sicheren Herkunftsstaaten . In der Tabelle wird deutlich, dass überwiegend die zu dem Zeitpunkt der Entscheidung oder später als sichere Herkunftsstaaten eingestuften Staaten von den Ablehnungen betroffen sind. Da generell mehr männliche Personen einreisen und einen Asylantrag stellen , werden für diese Gruppe dementsprechend mehr (u.a. negative) Entscheidungen getroffen , als für die weiblichen Personen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das BAMF in seiner Entscheidungspraxis regelmäßig Vorgaben über zu priorisierende Herkunftsstaaten berücksichtigt. Teilweise liegen viele unbearbeitete Asylanträge von Antragstellern aus anderen Herkunftsstaaten vor, die derzeit deshalb nicht entschieden werden. Weiter ist zu berücksichtigen, dass nur solche Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, die eine relevante Anzahl der Asylsuchenden in Deutschland darstellen. Die Einstufung soll überwiegend das Verfahren beschleunigen. 2. Wie lange hat es jeweils in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2013 bis heute gedauert, bis die Ausreisepflichtigen nach Ablauf der gesetzlichen 30- Tage Frist bzw. 7-Tage Frist tatsächlich abgeschoben worden sind? Eine Statistik über die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Betroffenen nach Ablehnungsbescheid durch das BAMF liegt nicht vor. Bremen kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Durchsetzung der Ausreisepflicht nach, indem die ausreisepflichtigen Personen von den Ausländerbehörden konsequent zur freiwilligen Ausreise aufgefordert werden. Sie werden in Bremen konkret auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Rückkehrberatung hingewiesen und nehmen diese in großem Umfang in Anspruch; in Bremerhaven erfolgt derzeit noch eine Weitervermittlung an das Sozialamt, das insbesondere die Rückreise finanzieren kann. Eine Rückkehrberatungsstelle befindet sich dort im Aufbau. Basierend auf einer von den Ausländerbehörden im Land Bremen seit dem 1.11.2014 (Bremen) bzw. August 2015 (Bremerhaven) geführten Statistik über negativ abgeschlossene Asylverfahren, in welcher ausschließlich die vollziehbaren Entscheidungen des Bundesamtes für Migration (BAMF) erfasst werden, ergibt zum Stichtag 29.02.2016 folgendes Bild: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Geschlechterdifferenzierte Daten liegen nicht vor. Grundsätzlich werden alle Betroffenen negativ abgeschlossener Asylverfahren zur Ausreise aufgefordert, unabhängig von ihrem Geschlecht. Inwieweit verhältnismäßig Männer und Frauen betroffen sind, hängt von ihrem Anteil an den ablehnenden Entscheidungen des BAMF ab. Geschlechtsspezifische Verfolgung soll durch das BAMF im Rahmen der Entscheidung im Asylverfahren Berücksichtigung finden. 3. Wie viele Asylbewerber haben jeweils in den Jahren 2013 bis heute eine Beratung zur freiwilligen Rückkehr in Anspruch genommen? In welchem Verfahrensstadium befanden sich die Asylbewerber (laufendes Asylverfahren oder Asylverfahren abgeschlossen)? Wie viele Asylbewerber sind in den Jahren 2013 bis heute ohne oder mit Rückkehrberatung der AWO in Bremen und Bremerhaven freiwillig ausgereist? Wie viele Personen, die einen anderen Aufenthaltsstatus als Asyl haben wollten, sind freiwillig jeweils in den Jahren 2013 bis heute ausgereist? Aus der folgenden Tabelle ergibt sich, wie viele Rückkehrberatungen in den jeweiligen Jahren stattfanden: Jahr Anzahl Rückkehrbera - tungen davon betroffene Personen männlichen Geschlechts davon betroffene Personen weiblichen Geschlechts 2013 52 33 19 2104 83 49 34 2015 355 227 128 2106(Stand 17.03.2016) 231 148 83 negativ abgeschlossene Asylverfahren Bis zum Ende des Monats …** Freiwillige Ausreise Abschiebungen Duldung Wegzug innerhalb Deutschlands noch in Bearbeitung Juli 2015 98 40 0 18 1 39 August 2015 161 48 0 24 1 88 September 2015 215 72 10 27 1 105 Oktober 2015 269 100 10 28 2 129 November 2015 364 134 18 55 2 155 Dezember 2015 441 165 28 65 2 181 Januar 2016 495 188 38 96 3 170 Februar 2016 541 225 38 129 3 146 nachrichtlich Abschiebungen insgesamt***: p.a. 51 2015 11 2016 * bis August nur Bremen (Stadt), ab September Bremen (Land) Negativ abgeschlossene Asylverfahren (01.11.2014) Freie Hansestadt Bremen* Bestandskraftmitteilung des BAMF, Abschlussmittelung des BAMF (sofortige Vollziehbarkeit) oder Rücknahme des Antrags davon erledigt durch g g g g g abgeschlossenen Asylverfahrens ausreisepflichtig waren und von Ausländern, die nicht im jeweiligen Zeitraum ein Asylverfahren negativ abgeschlossen haben. ** Die angegebenen Daten werden mit denen aus vorherigen Monaten kumuliert, da sich die Verfahren zum Teil über mehr als einen Monat erstrecken. Die Daten eines einzelnen Monats können über die Differenzbildung ermittelt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Alle Betroffenen haben angegeben, ausreisepflichtig zu sein oder in Kürze zu werden. Aus der folgenden Tabelle ergibt sich, wie viele Personen in den jeweiligen Jahren nach erfolgter Rückkehrberatung ausgereist sind. Für 2016 liegen noch keine Zahlen vor. Jahr Anzahl ausgereister Personen davon männlich davon weiblich 2013 39 24 15 2014 64 37 27 2015 281 174 107 Eine Erfassung nach aufenthaltsrechtlichem Status (abgelehnter Asylantrag, abgelehnte Aufenthaltserlaubnis, sonstige) erfolgt nicht. 4. Wie lange dauerte es jeweils in den Jahren 2013 bis heute durchschnittlich, einen Termin bei der AWO Bremen für eine Ausreiseberatung zu bekommen? Erfolgte die Ausreiseberatung in den Jahren 2013 bis heute jeweils innerhalb Ausreisepflicht? Inwiefern wurde in den Jahren 2013 bis heute jeweils eine Duldung des Asylbewerbers bis zum Beratungstermin ausgestellt? Ein Termin für die Rückkehrberatung kann in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Arbeitstagen vergeben werden. Seit 2016 kann dies auf Grund der gestiegenen Nachfrage bis zu acht Arbeitstagen dauern. Die Erfüllung der Ausreisepflicht innerhalb einer Woche bei einer als offensichtlich unbegründet abgelehnten Entscheidung im Asylverfahren kann bei der Organisation von erforderlichen Hilfen nicht eingehalten werden. Beispielsweise kann innerhalb dieser kurzen Frist kein Flug gebucht werden. Flüge werden von der International Organisation for Migration (IOM), die die Organisation der freiwilligen Ausreisen unterstützt, gebucht. Von der Ausländerbehörde Bremen wird deshalb eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) ausgestellt, die in der Regel weniger als ein Monat gültig ist. Diese Dauer ist erforderlich , damit je nach Bedarf Passersatzpapiere besorgt, die Fahrkarten von IOM über ein Reisebüro gebucht sowie ggf. Termine beim Sozialamt eingeholt werden können. Von der Ausländerbehörde Bremerhaven werden teilweise für einen entsprechenden Zeitraum Duldungen ausgestellt. Beide Handlungsweisen sind rechtmäßig. Die Antworten betreffen Männer und Frauen geleichermaßen. 5. Wie hoch waren die Gesamtkosten (aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Overheadkosten, Kosten der Leistungen für die freiwillige Ausreise) für die Ausreiseberatungen der AWO in Bremen jeweils in den Jahren 2013 bis heute? Welche Leistungen wurden für die freiwillige Ausreise in den Jahren 2013 bis heute erbracht? Welche Unterschiede werden bei der Höhe der finanziellen Leistungen in Abhängigkeit zum Herkunftsstaat gemacht? Die Kosten der AWO für die Ausreiseberatung stellen sich wie folgt dar: Gesamtkosten in Euro davon Personalkosten in Euro davon Sachkosten in Euro 2013 17.000 15.000 2.000 2014 18.000 15.500 2.500 2015 26.000 22.000 4.000 2016 (bis 31.3.) 13.500 10.000 3.500 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft In den Jahren 2013 und 2014 war ein Mitarbeiter mit 10 Wochenstunden beschäftigt, seit dem 19.09.2015 wird zusätzliche eine Mitarbeiterin mit 19,6 Wochenstunden beschäftigt. Die Leistungen für die freiwillige Ausreise stellen sich wie folgt dar: Leistungen in Euro 2013 17.065 2014 46.667 2015 44.944 2016 (bis 31.3.) 4.045 Die Leistungsangebote richten sich gleichermaßen an Männer und Frauen, die Leistungshöhe richtet sich nach Altersstufen. Eine Differenzierung der ausgezahlten Leistungen nach Geschlecht des Leistungsempfängers oder der Leistungsempfängerin ist nicht möglich, da entsprechende Daten weder bei der AWO Bremen noch bei IOM vorgehalten werden. Die Leistungen umfassten Fahrtkosten sowie Reise- und Startbeihilfen. Zusätzlich wurden Aufwendungen für die IOM gezahlt, die die Anträge auf finanzielle Unterstützung der Rückkehrerinnen und Rückkehrer bewilligt. Ein wesentlicher Teil der Personen, die freiwillig ausreisen, erhält eine Förderung über die Programme REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme für Asylum- Seekers in Germany (REAG) / Government Assisted Repatriation Programme (GARP). Vom REAG/GARP-Programm ausgeschlossen sind Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Daneben bestehen in Abhängigkeit vom Herkunftsstaat folgende Unterschiede: Keine Reisebeihilfe erhalten Staatsangehörige aus europäischen Drittstaaten, die visumsfrei nach Deutschland einreisen können (z.B. ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Republik Serbien, Bosnien und Herzegowina, Republik Albanien , Republik Moldau sowie Kosovo (Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates)). Hier werden nur Reisekosten gewährt. Opfer von Zwangsprostitution und/oder Menschenhandel sind von diesen Ausschlussregelungen ausgenommen. Starthilfen können in Höhe von maximal 500 € pro Erwachsenen/Jugendlichen und 250 € pro Kind unter 12 Jahren gezahlt werden ausschließlich für Staatsangehörige der Staaten Äthiopien, Afghanistan, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und in Höhe von maximal 300 € pro Erwachsenen/Jugendlichen und 150 € pro Kind unter 12 Jahren für Staatsangehörige folgender Staaten: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Côte d’Ivoire, Gambia, Georgien, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Kamerun, Kenia, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Niger, Palästinensische Autonomiegebiete, Russ. Föderation, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Syrien, Türkei, Tunesien, Ukraine, Vietnam. 6. Wie viele freiwillig Ausreisende haben in Bremen und Bremerhaven jeweils in den Jahren 2013 bis heute eine Grenzübertrittsbescheinigungen erhalten und wie viele Rückmeldungen gingen beim Ausländeramt über den tatsächlichen Grenzübertritt ein? Inwiefern geht der Senat davon aus, dass wenn keine Rückmeldung zum Grenzübertritt vorliegt, tatsächlich eine Ausreise erfolgt ist und aufgrund welcher Annahmen erfolgte diese Einschätzung? Daten aus der Zeit vor dem 01.11.2014 liegen nicht vor. Von den bei den Ausländerbehörden der Freien Hansestadt Bremen seit dem 01.11.2014 (Bremen) bzw. August 2015 (Bremerhaven) bis zum Stichtag 29.02.2016 als bestandskräftig bzw. als vollziehbar ein- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft gegangenen 541 negativ abgeschlossenen Asylverfahren sind 395 abgeschlossen. 146 der Verfahren befinden sich noch in Bearbeitung, weil die von den Ausländerbehörden gesetzte Ausreisefrist noch nicht abgelaufen ist. Von den 395 abgeschlossenen Verfahren erfolgten 225 freiwillige Ausreisen. 38 Personen wurden abgeschoben. 129 Personen erhielten eine Duldung. Von den 225 freiwillig Ausgereisten haben 133 Personen ihre freiwillige Ausreise durch die Rücksendung der Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) nachgewiesen, während 92 Personen ausgereist sind, ohne dass die GÜB zurückgesendet wurde. Soweit keine GÜB bei der Ausländerbehörde eingetroffen ist, erfolgt nach Ablauf der Ausreisefrist die Überprüfung, ob sich die Person noch in Bremen aufhält. Auch, soweit die Person außerhalb Bremens bzw. innerhalb der EU gemeldet wird und/oder Sozialleistungen bezogen werden, wird dies der Ausländerbehörde gemeldet. Nur im negativen Falle wird die Person als ausgereist erfasst. Geschlechterdifferenzierte Daten liegen nicht vor. Grundsätzlich werden alle Betroffenen negativ abgeschlossener Asylverfahren zur Ausreise aufgefordert, unabhängig von ihrem Geschlecht. Inwieweit verhältnismäßig Männer und Frauen betroffen sind, hängt von ihrem Anteil an den ablehnenden Entscheidungen des BAMF ab. Geschlechtsspezifische Verfolgung soll durch das BAMF im Rahmen der Entscheidung im Asylverfahren Berücksichtigung finden. 7. Inwiefern ist bei den freiwillig Ausgereisten vor ihrer Ausreise eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt worden? Das BAMF führt bei allen Asylbewerbern bei der Antragstellung eine erkennungsdienstliche Behandlung zur Sicherung der Identität des Ausländers nach § 16 AsylG durch. Damit sind alle abgelehnten Asylbewerber, die freiwillig ausgereist sind, erkennungsdienstlich behandelt worden. 8. Wie viele freiwillig Ausreisende sind jeweils in den Jahren 2013 bis heute zurück in die Bundesrepublik eingereist? Wie viele Abgeschobene haben jeweils den Jahren 2013 bis heute eine Wiederreise in die Bundesrepublik versucht? Hierüber liegen keine Daten vor. Nach Einschätzung des Stadtamtes Bremen sind jedoch kaum bis keine Fälle bekannt, in denen abgelehnte Asylbewerber nach Ausreise oder Abschiebung zeitnah wieder eingereist wären und erneut einen Asylantrag oder einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Duldung gestellt hätten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-390 VB Freiwillige Ausreisen 20160419 KA Freiwillige Ausreisen Antwort des Senats „Freiwillige Ausreisen“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: