BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/405 Landtag 19. Wahlperiode 26.04.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Sozialleistungsbetrug Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 15.03.2016 „Sozialleistungsbetrug“ Als Sozialleistungsbetrug wird die Erschleichung von Finanz- und Sachleistungen nach dem SGB II durch eine Falschangabe oder Zurückhaltung relevanter Informationen beschrieben. Sozialbehörden dürfen durch Datenabgleich unrechtmäßige Bezüge sowie eventuelle Sozialleistungsbetrüge aufdecken. Auch bei einem Teil der Asylbewerber bzw. Personen mit anderen Flüchtlings- oder Aufenthaltsstatus sowie hier geduldeten Personen kommt es zum Sozialleistungsbetrug. Dabei werden meisten bei mehreren Sozialämtern durch Vorlage unterschiedlicher Identifikationsausweise unerlaubt zusätzliche Sach- und Finanzdienstleistungen in Anspruch genommen. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetruges (Schl.-Zahl: 517700 und 517800 der PKS) mit welchem Ausgang wurden in den Jahren 2012 bis heute jeweils eingeleitet? Wie viele gerichtliche Verfahren mit welchem Ausgang gab es jeweils? 2. Wer waren die Tatverdächtigen (Alter, Geschlecht)? In wie vielen dieser Fälle waren die Tatverdächtigen Asylbewerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Geduldete ? Aus welchen Staaten kamen die Tatverdächtigen? 3. Welchen Modus Operandi wählen die Tatverdächtigen? Welche unterschiedlichen Vorgehensweisen gibt es zwischen den deutschen und den ausländischen Tätern? 4. Inwiefern findet ein Datenabgleich zwischen den unterschiedlichen Sozialleistungsträgern zur Verhinderung von Doppelleistungen oder Zuvielleistungen statt? 5. Welche Präventionsmaßnahmen gegen Sozialleistungsbetrug sind in Bremen und Bremerhaven vorhanden? 6. Welche nicht strafrechtlichen Folgen hat ein Sozialleistungsbetrug für einen Tatverdächtigen , Beschuldigten und Verurteilten? 7. Wie bewertet der Senat den einheitlichen Flüchtlingsausweis zur Verhinderung von Sozialleistungsbetrug? Wann und für welche Fälle soll der einheitliche Flüchtlingsausweis als Legitimationsausweis in Bremen und Bremerhaven verwendet werden ?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetruges (Schl.-Zahl: 517700 und 517800 der PKS) mit welchem Ausgang wurden in den Jahren 2012 bis heute jeweils eingeleitet? Wie viele gerichtliche Verfahren mit welchem Ausgang gab es jeweils? Die Beantwortung des ersten Teils der Frage 1 erfolgt zur besseren Lesbarkeit in jeweils einer Tabelle für die Stadt Bremen (Anlage 1) und die Stadt Bremerhaven (Anlage 2). Dargestellt sind die von der Polizei bearbeiteten und an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Verfahren. Die zur Beantwortung der Frage 1 nach dem Ausgang der Verfahren erforderlichen Daten werden bei der Staatsanwaltschaft in der Fachanwendung web.sta statistisch nicht erfasst. Es wird lediglich der Tatvorwurf Betrug (§ 263 StGB) in dem System erfasst, nicht hingegen die konkrete Ausgestaltung (z.B. Prozessbetrug, Betrug zum Nachteil von Versicherungen oder Sozialleistungsbetrug). Eine Beantwortung dieser Frage würde daher eine Einzelfallauswertung sämtlicher seit dem Geschäftsjahr 2012 bei der Staatsanwaltschaft Bremen eingegangenen Ermittlungsverfahren wegen Betruges erfordern. Wegen des Vorwurfs des Betruges werden jährlich weit über 10.000 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Bremen geführt, sodass eine Einzelfallauswertung mit einem vertretbaren personellen Verwaltungsaufwand nicht zu leisten ist. 2. Wer waren die Tatverdächtigen (Alter, Geschlecht)? In wie vielen dieser Fälle waren die Tatverdächtigen Asylbewerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Geduldete? Aus welchen Staaten kamen die Tatverdächtigen? Die Antworten auf die drei Teilfragen aus Frage 2 werden ebenfalls in tabellarischer Form dargestellt. Die Frage nach Alter und Geschlecht ist der Anlage 1 u. 2 zu entnehmen . Ob die Tatverdächtigen Asylbewerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Geduldete waren, ist für Bremen in der Anlage 3 und für Bremerhaven in der Anlage 4 aufgelistet. Die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen sind den Anlagen 5 für Bremen und 6 für Bremerhaven zu entnehmen. 3. Welchen Modus Operandi wählen die Tatverdächtigen? Welche unterschiedlichen Vorgehensweisen gibt es zwischen den deutschen und den ausländischen Tätern? Zum Modus Operandi werden keine Statistiken geführt, insofern liegen hierzu keine belastbaren Daten vor. Nach Erfahrungen der Polizei ist, unabhängig von der öffentlichen Stelle, welche sozialpolitisch begründete Vergünstigungen vergibt, festzustellen, dass seitens der Leistungsbezieher bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben zur Vermögenssituation bzw. laufenden Einkünften gemacht werden. Bei den aktuell im Rahmen der „EG Beschäftigung“ in Bremerhaven bearbeiteten Verfahren werden von den Tatverdächtigen mit Unterstützung einiger Vereine fin- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 gierte Arbeitsverträge über Geringbeschäftigung (Minijobs) im Niedriglohnbereich beim dortigen Jobcenter vorgelegt. Folgend werden gem. SGB II als EU-Bürger Leistungen zum Lebensunterhalt beantragt. Diese Fälle sind in den Statistikdaten der Fragen 1 und 2 noch nicht enthalten, da die Ermittlungen dazu noch nicht abgeschlossen sind. 4. Inwiefern findet ein Datenabgleich zwischen den unterschiedlichen Sozialleistungsträgern zur Verhinderung von Doppelleistungen oder Zuvielleistungen statt? In den Jobcentern Bremen und Bremerhaven findet regelmäßig mehrfach im Jahr ein automatisierter Datenabgleich gemäß § 52 SGB II statt. Dabei wird der SGB II- Leistungsbezug mit folgenden Leistungen abgeglichen: − Deutsche Post AG o lfd. und einmalige Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung ; o lfd. und einmalige Rentenzahlungen der Unfallversicherung − Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See o lfd. und einmalige Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung − Datenstelle der Träger der Rentenversicherung o geringfügige und versicherungspflichtige Beschäftigungen; o Leistungen anderer Träger der Grundsicherung (Kreuzvergleich); o Leistungen nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) − Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) o Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag im Inland; − Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nach § 81 EStG (ZfA) o Wegfall der Förderung von Altersvorsorgevermögen − Bundesagentur für Arbeit o Leistungen nach dem SGB III Die Abarbeitung wird elektronisch nachgehalten, so dass eine vollständige Abarbeitung der Überschneidungsmitteilungen gewährleistet ist. 5. Welche Präventionsmaßnahmen gegen Sozialleistungsbetrug sind in Bremen und Bremerhaven vorhanden? Bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II werden die notwendigen persönlichen Daten mit einem bundesweiten Softwareprogramm abgeglichen. Dadurch lässt sich feststellen, ob eine Antragstellerin oder ein Antragsteller bereits Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende von einem anderen Jobcenter (gemeinsame Einrichtung) erhält oder dort beantragt hat. Gemäß § 52 a SGB II gibt es bereits per Gesetz die Überprüfungsmöglichkeit von Daten. Außerdem hat das Jobcenter Bremen einen Außendienst zur Feststellung / Überprüfung von Bedarfen eingerichtet. Angaben, die im Rahmen der Antragstellung gemacht werden, müssen darüber hinaus belegt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Zudem werden Leistungsberechtigte bei Antragstellung eingehend über ihre Mitwirkungspflichten unterrichtet und schriftlich auf die Folgen, wie z. B. Kürzung / Streichung der Bezüge, Strafanzeige, von nicht wahrheitsmäßigen Angaben aufmerksam gemacht. 6. Welche nicht strafrechtlichen Folgen hat ein Sozialleistungsbetrug für einen Tatverdächtigen, Beschuldigten und Verurteilten? Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte werden nach den Vorschriften des SGB X zurückgenommen und die zu Unrecht erbrachten Leistungen werden zurückgefordert . Die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen wird mit einem Bescheid sichergestellt. Ist der Bescheid rechtskräftig, erfolgt eine Aufrechnung mit 30% der Regelleistung gem. § 43 Abs. 2 SGB II, falls sich die entsprechende Person im Leistungsbezug befindet. Sollte die erstattungspflichtige Person keine Leistungen mehr erhalten, erfolgt die öffentlich rechtliche Forderung der zu Unrecht gezahlten Leistung über die Bundesagentur für Arbeit. 7. Wie bewertet der Senat den einheitlichen Flüchtlingsausweis zur Verhinderung von Sozialleistungsbetrug? Wann und für welche Fälle soll der einheitliche Flüchtlingsausweis als Legitimationsausweis in Bremen und Bremerhaven verwendet werden? In Bremen gibt es noch keine konkreten Erfahrungen mit dem Ankunftsnachweis, daher enthält sich der Senat einer Bewertung. Der Ankunftsnachweis wird ausgestellt, wenn der Asylsuchende erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat. Durch die sichtbare Anbringung von Angaben zur Person inklusive Lichtbild auf dem Ankunftsnachweis (AKN) wird eine nahezu eindeutige Identifikation der vorlegenden Person mit der als Inhaber ausgewiesenen Person ermöglicht. Die Seriennummer des Ankunftsnachweises wird gespeichert. Der Ankunftsnachweises ist mit fälschungssicheren Elementen ausgestattet. Die Einführung des Ankunftsnachweises (AKN) erfolgt derzeit bundesweit sukzessiv. Der Roll-Out in Bremen hat begonnen. Bis zur Erstellung der Aufenthaltsgestattung dient der AKN als Identifikationsnachweis ins-besondere für Behörden. Er ist Zugangsschlüssel für staatliche Leistungen (Unterbringung, Verpflegung, Gesundheit, Geldleistungen). Seiner Pass und Ausweispflicht kann der Asylsuchende damit jedoch nicht genügen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1: Polizeiliche Kriminalstatistik Bremen Grundtabelle Schl.- Aufklärung Gesamtzahl von Spalte 6 Zahl Straftat erfasste der ermittelten männlich weiblich Nichtdeutsche Jugendl. Heran- Erwachsene Schadens- der Tat Fälle Fälle in % Tatver- Tatverdächtige 14 < 18 wachsende ab 21 summe (AQ) dächtigen Anzahl in % 18 < 21 in Euro 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 2011 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 9 7 77,8 7 4 3 6 85,7 7 20.253 2011 517800 Sozialleistungsbetrug 154 153 99,4 179 101 78 83 46,4 2 5 172 815.436 2012 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 17 16 94,1 21 17 4 9 42,9 21 43.576 2012 517800 Sozialleistungsbetrug 170 171 100,6 189 120 69 77 40,7 2 9 178 691.524 2013 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 25 25 100,0 30 19 11 11 36,7 1 29 49.754 2013 517800 Sozialleistungsbetrug 129 130 100,8 141 87 54 63 44,7 1 6 134 456.889 2014 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 10 10 100,0 11 8 3 5 45,5 11 21.815 2014 517800 Sozialleistungsbetrug 56 51 91,1 59 36 23 25 42,4 3 56 216.434 2015 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 15 15 100,0 12 10 2 6 50,0 1 1 10 31.996 2015 517800 Sozialleistungsbetrug 75 75 100,0 77 48 29 27 35,1 4 73 344.462 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Anlage 2: Polizeiliche Kriminalstatistik Bremerhaven Grundtabelle Schl.- Aufklärung Gesamtzahl von Spalte 6 Zahl Straftat erfasste der ermittelten männlich weiblich Nichtdeutsche Jugendl. Heran- Erwachsene Schadens- der Tat Fälle Fälle in % Tatver- Tatverdächtige 14 < 18 wachsende ab 21 summe (AQ) dächtigen Anzahl in % 18 < 21 in Euro 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 2011 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 1 1 100,0 1 1 0,0 1 362 2011 517800 Sozialleistungsbetrug 35 35 100,0 38 28 10 3 7,9 38 32.208 2012 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 8 8 100,0 10 6 4 1 10,0 10 9.426 2012 517800 Sozialleistungsbetrug 37 37 100,0 39 24 15 9 23,1 2 37 48.710 2013 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 1 1 100,0 1 1 0,0 1 5.254 2013 517800 Sozialleistungsbetrug 46 46 100,0 56 31 25 11 19,6 1 55 74.270 2014 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 5 4 80,0 5 2 3 0,0 5 35.990 2014 517800 Sozialleistungsbetrug 14 13 92,9 13 7 6 3 23,1 13 58.490 2015 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 2 2 100,0 3 2 1 1 33,3 3 26.451 2015 517800 Sozialleistungsbetrug 42 36 85,7 37 24 13 7 18,9 1 1 35 95.658 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Anlage 3: Polizeiliche Kriminalstatistik Bremen Nichtdeutsche TV nach dem Grund des Aufenthalts Schl.- Tatver- nichtdeutsche Tatverdächtige zahl Straftat dächtige Aufenthalt Asyl- Internat./nat. Duldung Kontingent-/ der Tat insgesamt Anzahl in % unerlaubt erlaubt bewerber Schutz-/Asyl- (z.B. abgelehnte Bürgerkriegs- berechtigte Asylbewerber) flüchtlinge 0 1 2 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2011 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 7 6 85,7 6 2011 517800 Sozialleistungsbetrug 179 83 46,4 83 1 2012 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 21 9 42,9 9 2012 517800 Sozialleistungsbetrug 189 77 40,7 77 2013 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 30 11 36,7 11 2013 517800 Sozialleistungsbetrug 141 63 44,7 63 2014 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 11 5 45,5 5 2014 517800 Sozialleistungsbetrug 59 25 42,4 25 2 4 2015 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 12 6 50,0 6 1 2015 517800 Sozialleistungsbetrug 77 27 35,1 27 2 4 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Anlage 4: Polizeiliche Kriminalstatistik Bremerhaven Nichtdeutsche TV nach dem Grund des Aufenthalts Schl.- Tatver- nichtdeutsche Tatverdächtige aus Spalte 14 aus Spalte 15 zahl Straftat dächtige Aufenthalt Asyl- Internat./nat. Duldung Kontingent-/ der Tat insgesamt Anzahl in % unerlaubt erlaubt bewerber Schutz-/Asyl- (z.B. abgelehnte Bürgerkriegs- berechtigte Asylbewerber) flüchtlinge 0 1 2 4 5 6 7 8 18 19 20 21 2011 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 1 0,0 0 2011 517800 Sozialleistungsbetrug 38 3 7,9 3 2012 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 10 1 10,0 1 2012 517800 Sozialleistungsbetrug 39 9 23,1 9 2013 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 1 0,0 0 2013 517800 Sozialleistungsbetrug 56 11 19,6 11 2014 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 5 0,0 0 2014 517800 Sozialleistungsbetrug 13 3 23,1 3 2015 517700 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern 3 1 33,3 1 2015 517800 Sozialleistungsbetrug 37 7 18,9 7 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 5: Polizeiliche Kriminalstatistik Bremen Nichtdeutsche TV nach Staatsangehörigkeiten, kumuliert für die Jahre 2011 bis 2015 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern Sozialleistungsbetrug Staat Anzahl Staat Anzahl Türkei 13 Türkei 96 Ghana 3 Serbien 22 Sierra Leone 3 Polen 15 Bulgarien 2 Libanon 12 Portugal 2 Russische Föderation 11 Nigeria 2 Irak 8 Gambia 2 Ghana 7 Bosnien und Herzegowina 1 ungeklärt 7 Dänemark 1 Iran 6 Niederlande 1 Bulgarien 5 Polen 1 Montenegro 5 Rumänien 1 Mazedonien 5 Marokko 1 Nigeria 5 Tunesien 1 Italien 4 Indien 1 Lettland 4 Syrien 1 Kosovo 4 ungeklärt 1 Portugal 4 Ukraine 4 Marokko 4 Sri Lanka 4 Syrien 4 Albanien 3 Rumänien 3 Afghanistan 3 Bosnien und Herzegowina 2 Algerien 2 Gambia 2 Niger 2 Guinea 2 Brasilien 2 Pakistan 2 China Volksrepublik 2 Frankreich 1 Slowenien 1 Niederlande 1 Großbritannien/ Nordirland 1 Guinea-Bissau 1 Senegal 1 Tunesien 1 Kolumbien 1 USA 1 Armenien 1 Indien 1 Israel 1 Thailand 1 staatenlos 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Anlage 6: Polizeiliche Kriminalstatistik Bremerhaven Nichtdeutsche TV nach Staatsangehörigkeiten, kumuliert für die Jahre 2011 bis 2015 Betrug z.N.v. Sozialversich. und SV-trägern Sozialleistungsbetrug Staat Anzahl Staat Anzahl Portugal 1 Türkei 13 ungeklärt 1 Serbien 5 Portugal 3 Bulgarien 1 Lettland 1 Mazedonien 1 Kosovo 1 Polen 1 Ecuador 1 USA 1 Iran 1 Israel 1 Kasachstan 1 Philippinen 1 ungeklärt 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-405 VB Sozialleistungsbetrug 20160426 KA Sozialleistungsbetrug