BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/406 Landtag 19. Wahlperiode 26.04.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Wie wird jugendlichen Flüchtingen der Einstieg in den Beruf ermöglicht? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 15.03.2016 „Wie wird jugendlichen Flüchtlingen der Einstieg in den Beruf ermöglicht?“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Wie wird jugendlichen Flüchtlingen der Einstieg in den Beruf ermöglicht? Der Schritt von der Schule in das duale Ausbildungssystem stellt viele Jugendliche, die in Bremen und Bremerhaven aufgewachsen sind, vor große Herausforderungen und gelingt vielfach nicht. Gründe dafür sind vorzeitige Schulabbrüche sowie mangelnde Schreib-, Lese oder Rechenkenntnisse und mangelnde Sozialkompetenzen. Zur Vermeidung längere Wartezeiten während der Aus- und Arbeitsplatzsuche existiert deshalb in Bremen eine Vielfalt unterschiedlicher Unterstützungsangebote zur Berufsorientierung und –findung für Jugendliche . Diese sind sowohl im schulischen, als auch im außerschulischen Bereich angesiedelt. Vor dem Hintergrund der bekannten Problemlage wurden 2015 in Bremen und Bremerhaven auch Jugendberufsagenturen eingerichtet, die die Arbeit des Hilfesystems an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf koordinieren und verbessern sollen. Bei Flüchtlingen, die als Jugendliche nach Bremen und Bremerhaven kommen, ergeben sich an der ohnehin schwierigen Schnittstelle zwischen Schule und Ausbildung zusätzliche Probleme : Sie müssen in Bremen und Bremerhaven die deutsche Sprache erlernen, ggf. die Alphabetisierung nachholen und sich ein neues soziales Netzwerk schaffen. Zudem gilt es mögliche Fluchterfahrungen zu verarbeiten und sich in einer fremden Kultur schnell zu Recht zu finden und sich bestmöglich zu integrieren. Diese Leistung können die Jugendlichen nicht allein erbringen. Sie sind auf effizient arbeitende, maßgeschneiderte Unterstützungsangebote angewiesen, die ihnen helfen diese Aufgaben in kurzer Zeit zu meistern. Da 2015 rund ein Drittel aller in Deutschland ankommenden Flüchtlinge im Alter zwischen 18 und 25 Jahren waren, muss auch politisch besonders Augenmerk auf die berufliche Integration dieser Gruppe gelegt werden. Einige Bundesländer, wie z.B. Bayern haben deshalb bereits die Möglichkeit der Beschulung dieser Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr geschaffen. Auch im Asylpaket II ist eine entsprechende Regelung vorgesehen. Wir fragen den Senat: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 1. Wie viele Flüchtlinge in den Altersgruppen 16-18 Jahre und 18-25 Jahre stellten 2014, 2015 und 2016 jeweils in Bremen und Bremerhaven einen Asylantrag? Welchen prozentualen Anteil haben sie damit an allen Asylbewerbern? (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Geschlecht und Stadtgemeinden) 2. Welche schulischen Berufsorientierungsangebote mit welchen Fachrichtungen bestehen derzeit für jugendliche Flüchtlinge? Welche speziellen Angebote bestehen für weibliche jugendliche Flüchtlinge? Wie viele jugendliche Flüchtlinge besuchen derzeit welche Berufsorientierungsangebote an welchen Schulen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) 3. Wie viele jugendliche Flüchtlinge besuchen derzeit einen Vor- oder Brückenkurs an welchen Schulen? Wie viele von ihnen sind nichtalphabetisiert? Wie sind die Vorkurse in das System der Berufswahlvorbereitungskurse mit Sprachförderung eingebunden? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) 4. Welche Wartezeiten bestehen derzeit durchschnittlich auf einen Vor- oder Brückenkurs bzw. auf schulische Berufsorientierungsangebote? Welche Angebote bestehen für die Jugendlichen während dieser Wartezeiten? Wie werden sie darüber informiert? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) 5. Wie viele jugendliche Flüchtlinge schafften 2014 und 2015 jeweils den Übergang vom schulischen Berufsorientierungsangebot in eine duale Ausbildung? Wie viele von ihnen verließen die Berufsschulen ohne eine Ausbildung? Wie viele von ihnen landeten nach der Berufsschule in einem Übergangssystem? Wie viele wurden 2015 durch die Jugendberufsagenturen beraten? Wie viele wurden durch die Jugendberufsagenturen tatsächlich vermittelt? (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Stadtgemeinden) 6. Welche Zugangsmöglichkeiten haben jugendliche Flüchtlinge zu Freiwilligendiensten? Wie viele jugendliche Flüchtlinge absolvierten 2014 und 2015 jeweils einen Freiwilligendienst? Wie werden jugendliche Flüchtlinge über die Möglichkeiten von Freiwilligendiensten informiert ? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) 7. Welche Probleme entstehen aus Sicht des Senats durch das zu frühe Verlassen des schulischen Berufsorientierungssystems? Welche Möglichkeiten sieht der Senat jugendlichen Flüchtlingen den Besuch von Berufsschulen auch über das 21. Lebensjahr hinaus zu ermöglichen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge in den Altersgruppen 16-18 Jahre und 18-25 Jahre stellten 2014, 2015 und 2016 jeweils in Bremen und Bremerhaven einen Asylantrag? Welchen prozentualen Anteil haben sie damit an allen Asylbewerbern? (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Geschlecht und Stadtgemeinden) Die Asylantragstellung erfolgt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, so dass entsprechende Daten bei der Außenstelle des BAMF in Bremen vorliegen. Eine Aufteilung nach Stadtgemeinden ist nicht möglich. Insgesamt wurden beim BAMF - Außenstelle Bremen 2.464 Anträge im Jahr 2014 gestellt, 4.888 Anträge im Jahr 2015 und 1.744 bis zum 29.02.2016. Dies ergibt sich aus den monatlichen Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistiken des BAMF. Die Aufteilung der Asylanträge nach Alter und Geschlecht in Bremen für 2014, 2015 und 2016 hat das BAMF gesondert erstellt. Die Aufteilung nach den gefragten Altersgruppen und dem prozentualen Anteil bezogen auf alle im jeweiligen Jahr gestellten Asylanträge ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen. Für die Freie Hansestadt Bremen ergeben sich insgesamt folgende Antragstellungen : Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) 01.01.2014 - 31.12.2014 Anträge Summe Männlich Weiblich %-Anteil von 16 bis unter 18 Jahren 72 48 24 2,92 % von 18 bis unter 25 Jahren 470 344 126 19,07 % Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) 01.01.2015 – 31.12.2015 Anträge Summe Männlich Weiblich %-Anteil von 16 bis unter 18 Jahren 235 189 46 4,80 % von 18 bis unter 25 Jahren 1.110 837 273 22,71 % Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) 01.01.2016 – 29.02.2016 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Anträge Summe Männlich Weiblich %-Anteil von 16 bis unter 18 Jahren 33 18 15 1,89 % von 18 bis unter 25 Jahren 496 393 103 28,44 % Darüber hinaus sind 2015 und 2016 weitere Personen als Flüchtlinge eingereist, die noch keinen Asylantrag stellen konnten, da sie auf Grund des hohen Antragsaufkommens noch keinen Termin zur Antragstellung erhalten haben und damit noch nicht in der o.g. Statistik erfasst sind. Zum anderen sind darüber hinaus unbegleitete minderjährige Ausländer eingereist, die zum Teil keinen Asylantrag stellen. Soweit ein Asylantrag gestellt wird, erfolgt dies überwiegend nicht unmittelbar nach der Einreise. 2. Welche schulischen Berufsorientierungsangebote mit welchen Fachrichtungen bestehen derzeit für jugendliche Flüchtlinge? Welche speziellen Angebote bestehen für weibliche jugendliche Flüchtlinge? Wie viele jugendliche Flüchtlinge besuchen derzeit welche Berufsorientierungsangebote an welchen Schulen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) Stadtgemeinde Bremerhaven: Alle Angebote werden von Schülerinnen und Schülern besucht. Soweit es sich um Flüchtlinge handelt, ist der weibliche Anteil geringer als der männliche. Derzeit wird Folgendes angeboten: Werkstattschule (WSS): Berufswahlvorbereitungskurse mit Fachpraxis Lagerlogistik, Druckerei , Metall, Maler, Bau, Holz. Schulzentrum Bürgermeister Smidt - Kaufmännische Lehranstalten (KLA): Berufswahlvorbereitungskurse mit Fachpraxis Kaufmännische Grundlagen Schulzentrum Geschwister Scholl – Berufsbildende Schulen Sophie Scholl (BSSS): Berufswahlvorbereitungskurse mit Fachpraxis Hauswirtschaft Schulzentrum Carl von Ossietzky - Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung (BSDGG): Berufswahlvorbereitungskurse mit Fachpraxis Haarpflege und Kosmetik Stadtgemeinde Bremen: Berufsorientierung wird bereits an den Oberschulen in Bremen angeboten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 An den berufsbildenden Schulen gibt es für Flüchtlinge ein zweijähriges Angebot. Im ersten Jahr gibt es 65 Vorklassen mit der Ausrichtung „Sprachförderung mit Berufsorientierung“. Hierbei steht die Vermittlung der deutschen Sprache im Zentrum der Beschulung. Gleichzeitig werden die ersten Lerninhalte u.a. über das „duale System“ und seine Organisation, verschiedene Berufsbilder und lebenspraktische Kenntnisse vermittelt. Inzwischen gibt es in diesen Vorkursen im ersten Jahr zwei reine Mädchenklassen, davon eine im Schulzentrum Blumenthal und eine an der Allgemeinen Berufsschule. Im zweiten Jahr folgen dann die Berufsorientierungsklassen. Das heißt, hier liegt der Schwerpunkt auf „Berufsorientierung mit Sprachförderung“. Dieses zweite Jahr wird mit Betriebspraktika begleitet. Bisher gibt es acht Berufsorientierungsklassen, sechs an der Allgemeinen Berufsschule, eine Klasse am Schulzentrum Rübekamp II und eine Klasse am Schulzentrum Vegesack II. Es handelt sich insgesamt um 128 Schülerinnen und Schüler. Hierbei wird nicht unterschieden, nach jugendlicher Flüchtling oder Jugendlicher mit anderem Migrationshintergrund. Diese Berufsorientierungsklassen existieren bereits seit einigen Jahren an der Allgemeinen Berufsschule. Sie werden jetzt für die jugendlichen Flüchtlinge als Angebot auch an weiteren berufsbildenden Schulen etabliert und ausgebaut. Geplant sind bisher zusätzliche fünfzehn Klassen für weitere 240 unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Als Fachrichtungen werden angeboten: Metall, Holz, Gartenbau, Ernährung, Hauswirtschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Elektro, Gastronomie, Medien, Körperpflege, Bekleidung, personenbezogene Dienstleistungen, Informationstechnologie, KFZ Technik, Gesundheit, Pflege. Weibliche Flüchtlinge werden in diese Berufsorientierungsangebote mit integriert. 3. Wie viele jugendliche Flüchtlinge besuchen derzeit einen Vor- oder Brückenkurs an welchen Schulen? Wie viele von ihnen sind nichtalphabetisiert? Wie sind die Vorkurse in das System der Berufswahlvorbereitungskurse mit Sprachförderung eingebunden? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) Stadtgemeinde Bremerhaven: In der Stadtgemeinde Bremerhaven werden keine Vor- oder Brückenkurse angeboten. Alle Schülerinnen und Schüler sind in Berufswahlvorbereitungskursen, dort findet auch die Alphabetisierung statt (der Anteil der Schülerinnen und Schüler ist gering). Stadtgemeinde Bremen: Derzeit besuchen 848 Jugendliche eine Vorklasse im ersten Jahr an den folgenden berufsbildenden Schulen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Vorklassen 1. Jahr (Sprachförderung mit Berufsorientierung) Stand 18.03.2016 Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen 351 Allgemeine Berufsschule 168 Jugendliche 352 Berufsbildende Schule für Metalltechnik 32 Jugendliche 355 Wilhelm-Wagenfeld-Schule 64 Jugendliche 358 Schulzentrum Vegesack II 64 Jugendliche 359 Berufsbildende Schule für Einzelhandel und Logistik 32 Jugendliche 360 Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel, Verkehr 32 Jugendliche 361 Schulzentrum des Sekundarbereichs II an der Grenzstraße 48 Jugendliche 364 Schulzentrum des Sekundarbereichs II Neustadt 32 Jugendliche 368 Schulzentrum des Sekundarbereichs II Utbremen 48 Jugendliche 369 Technisches Bildungszentrum Mitte 76 Jugendliche 601 Schulzentrum des Sekundarbereichs II an der Alwin-Lonke-Straße 48 Jugendliche 602 Schulzentrum des Sekundarbereichs II an der Bördestraße 16 Jugendliche 603 Schulzentrum des Sekundarbereichs II Blumenthal 64 Jugendliche 618 Schulzentrum des Sekundarbereichs II Walle 48 Jugendliche 698 Schulzentrum des Sekundarbereichs II an der Walliser Straße 28 Jugendliche 699 Schulzentrum Rübekamp 16 Jugendliche Summe 848 Jugendliche Für die Beschulung von ausschließlich jungen Frauen gibt es zwei Klassen. Insgesamt gibt es 56 nichtalphabetisierte Jugendliche in speziell dafür vorgesehenen Klassen . Der Bedarf für diese Klassen ist steigend. Im Anschluss an das erste Jahr der Vorklasse (Sprachförderung mit Berufsorientierung) gehen die Schüler/-innen in die diversen Vorklassen des zweiten Jahres (Berufsorientierung mit Sprachförderung). Ziel ist es, im ersten Jahr Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe A2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zu erlangen. Im zweiten Jahr wird die Berufsorientierung vertieft und weiterhin mit Sprachförderangeboten begleitet . Neben dem Unterricht durch Lehrer/-innen erfolgt die praktische Unterweisung durch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Lehrmeister/-innen. Da diese Kurse im zweiten Jahr an fast allen berufsbildenden Schulen zukünftig angeboten werden, sind sie auch fachlich in die Ausbildungsvorbereitung integriert. 4. Welche Wartezeiten bestehen derzeit durchschnittlich auf einen Vor- oder Brückenkurs bzw. auf schulische Berufsorientierungsangebote? Welche Angebote bestehen für die Jugendlichen während dieser Wartezeiten? Wie werden sie darüber informiert? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) Stadtgemeinde Bremerhaven: Es bestehen zurzeit keine Wartezeiten. Stadtgemeinde Bremen: Für unbegleitete minderjährige Jugendliche, die beim Stadtamt polizeilich angemeldet und registriert waren, betrug die Wartezeit auf einen Platz im ersten Jahr der Vorklasse bisher im Durchschnitt vier Wochen. Für das zweite Jahr gibt es keine Wartezeiten. Während der Wartezeiten gibt es Angebote in Form von Hausbeschulungen durch die Träger der Einrichtungen. Diese Informationen erhalten die Jugendlichen durch die Einrichtungen, Träger oder die Betreuer/innen. 5. Wie viele jugendliche Flüchtlinge schafften 2014 und 2015 jeweils den Übergang vom schulischen Berufsorientierungsangebot in eine duale Ausbildung? Wie viele von ihnen verließen die Berufsschulen ohne eine Ausbildung? Wie viele von ihnen landeten nach der Berufsschule in einem Übergangssystem? Wie viele wurden 2015 durch die Jugendberufsagenturen beraten? Wie viele wurden durch die Jugendberufsagenturen tatsächlich vermittelt? (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Stadtgemeinden ) Das Merkmal „Flüchtling“ wird im schulischen Bereich grundsätzlich nicht erfasst. Eine händische Auswertung, beispielsweise auf Grund von Merkmalen wie Staatsangehörigkeit und Wohnort ist nicht geeignet, belastbare Daten zu erzeugen und kann darüber hinaus auf Grund des damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands nicht geleistet werden. 6. Welche Zugangsmöglichkeiten haben jugendliche Flüchtlinge zu Freiwilligendiensten? Wie viele jugendliche Flüchtlinge absolvierten 2014 und 2015 jeweils einen Freiwilligendienst ? Wie werden jugendliche Flüchtlinge über die Möglichkeiten von Freiwilligendiensten informiert? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Voraussetzung für die Ableistung eines Freiwilligendienstes ist das Vorliegen eines Aufenthaltstitels , der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Dieser liegt überwiegend bei dem Personenkreis der jugendlichen Flüchtlinge nicht vor. Davon abgesehen haben alle Jugendlichen grundsätzlich die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu den Freiwilligendiensten. Stadtgemeinde Bremerhaven: Jugendliche Flüchtlinge absolvierten in 2014 und 2015 keinen Freiwilligendienst in Bremerhaven . Stadtgemeinde Bremen: Aufgrund einer jährlichen statistischen Abfrage bei den FSJ-Trägern im Bundesland Bremen liegen Zahlen über FSJ-Teilnehmer/-innen vor, allerdings nicht aufgeschlüsselt nach jugendlichen Flüchtlingen. Informationen über die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ stehen u.a. online auf www.jugendinfo.de zur Verfügung. Die FSJ-Träger führen Informationsveranstaltungen an Schulen durch und stellen Flyer auf Berufsorientierungsmessen sowie im BIZ Bremen zur Verfügung. Über spezielle Informationsveranstaltungen für jugendliche Flüchtlinge liegen hier keine näheren Kenntnisse vor. 7. Welche Probleme entstehen aus Sicht des Senats durch das zu frühe Verlassen des schulischen Berufsorientierungssystems? Welche Möglichkeiten sieht der Senat jugendlichen Flüchtlingen den Besuch von Berufsschulen auch über das 21. Lebensjahr hinaus zu ermöglichen? Ein wesentlicher Bestandteil der Berufsorientierung ist es, sich am Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu orientieren, ihn kennenzulernen z.B. durch Praktika. Dafür benötigen sie Sprachkenntnisse, die vorher vermittelt werden müssen, und sie brauchen Zeit in Betrieben, um Praktika durchzuführen. Die Schulpflicht endet im Land Bremen zum Ende des Schuljahres, in dem der Jugendliche /die Jugendliche 18 Jahre alt wird. Zu diesem Zeitpunkt haben die schulpflichtigen Geflüchteten in der Regel zwei Jahre („Vorkurs“ 1. und 2. Jahr) absolviert. Ziel ist es, am Ende dieser zwei Jahre einen ersten allgemeinbildenden Abschluss erlangt zu haben (so sie aus ihrem Heimatland keinen Abschluss sich haben anerkennen lassen können). Die Schulpflicht kann sich durch einen Bildungsanspruch fortsetzen, d. h. die Schülerinnen und Schüler können danach mit einem allgemeinbildenden Abschluss weitere Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen besuchen (z. B. eine berufsvorbereitende Berufsfachschule). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Ziel der „Vorkurse“ ist auch die Einmündung in die duale Ausbildung bzw. eine Einstiegsqualifizierung mit anschließender Berufsausbildung. Dabei müssen die Geflüchteten eine zusätzliche sprachliche Förderung erhalten. Mit Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages lebt die (Berufs)Schulpflicht wieder auf: Jeder Auszubildende muss unabhängig vom Alter die Berufsschule besuchen. Verlassen die jüngst zugewanderten Schülerinnen und Schüler das schulischen Berufsorientierungssystem zu früh, ist davon auszugehen, dass der Spracherwerb nicht ausreichend abgeschlossen ist. Dies erschwert die Aufnahme einer Ausbildung oder einer anderen beruflichen Tätigkeit. Mit oben genannten Angeboten wird in Bremen versucht, den Spracherwerb zu unterstützen. Weitere Angebote für die jungen Erwachsenen müssten seitens des Bundes finanziert und sichergestellt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-406 VB Wie wird jugendlichen Flüchtingen der Einstieg in den Beruf ermöglicht? 20160426 KA Wie wird jugendlichen Flüchtlingen der Einstieg...