BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/417 Landtag 19. Wahlperiode 03.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Sexuelle Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften in Bremen und Bremerhaven Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 29.02.2016 " Sexuelle Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften in Bremen und Bremerhaven " Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Die Unterbringung in Zelten und in Großunterkünften ohne räumliche Trennung, ohne geschlechtergetrennte sanitäre Einrichtungen, ohne abschließbare Räume und fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Frauen und Mädchen können deren Schutzlosigkeit innerhalb der Flüchtlingseinrichtungen vergrößern und birgt große Gefahren für die Betroffenen. Aus anderen Bundesländern gibt es Berichte von sexuellen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften. Um betroffene Frauen einen Schutzraum zu geben, hat die Bremische Bürgerschaft für die Stadt Bremen beschlossen, eine separate Unterkunft bereitzustellen. Dies geschah mit den Stimmen aller Fraktionen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Frauen und minderjährige Mädchen leben derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Übergangswohnheimen in Bremen und Bremerhaven und wie haben sich diese Zahlen seit Januar 2014 entwickelt? 2. In welchen Einrichtungen, in denen Frauen und minderjährige Mädchen leben, gibt es keine separaten sanitären Anlagen für Männer und Frauen? 3. In welchen Einrichtungen schlafen Männer und Frauen, die nicht verpartnert oder verwandt sind, im gleichen Raum? 4. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat seit Januar 2014 über die Ausübung von Gewalt gegenüber Frauen, minderjährigen Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise in Übergangswohnheimen oder in anderer öffentlicher Unterbringung in Bremen und Bremerhaven vor? 5. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat seit Januar 2014 über sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung an Frauen, minderjährigen Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise in Übergangswohnheimen oder in anderer öffentlicher Unterbringung in Bremen und Bremerhaven vor? 6. Inwieweit sind sexuelle Übergriffe auf Männer und minderjährige Jungen bekannt? 7. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat seit Januar 2014 in Hinblick auf Zwangsprostitution von Frauen und minderjährigen Mädchen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen oder in anderer öffentlicher Unterbringung in Bremen und Bremerhaven leben, vor?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1. Wie viele Frauen und minderjährige Mädchen leben derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Übergangswohnheimen in Bremen und Bremerhaven und wie haben sich diese Zahlen seit Januar 2014 entwickelt? Stadtgemeinde Bremen Familien und Erwachsene Etwa 7.500 Menschen leben derzeit in Notunterkünften und Übergangswohnheimen. Die Erfassung der Geschlechter ist in Planung und wird nach flächendeckender Einführung eines EDV-Systems in den Unterkünften zur Verfügung stehen. Magistrat Bremerhaven In Bremerhaven lebt derzeit nur eine Frau in einem Übergangswohnheim, diese wird Mitte April 2016 in eine eigene Wohnung umziehen. Außerdem leben in Bremerhaven derzeit 454 minderjährige Mädchen und 561 erwachsene Frauen. Fast alle werden in Wohnungen untergebracht. Die Zahl der weiblichen Geflüchteten ist seit Januar 2014 unter anderem aufgrund des Familiennachzugs steigend. Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) In der Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge der Stadtgemeinde Bremen, Steinsetzer Straße leben zum Stichtag 21.03.2016 keine unbegleiteten minderjährigen Mädchen. Im Rahmen der Inobhutnahme gem. § 42a SGB VIII speziell für Mädchen leben aktuell bis zum Stichtag 21.03.2016 insgesamt 6 unbegleitete minderjährige weibliche Flüchtlinge in einer Kleinsteinrichtung in der Bremer Neustadt. Die Anzahl dieser Personengruppe ist in der Stadtgemeinde Bremen von Januar 2014 bis Dezember 2015 kontinuierlich von 25 am 01.01.2014 auf 126 unbegleitete minderjährige Mädchen am 31.12.2015 gestiegen. Seit dem 01.11.2015 werden auch die unbegleiteten minderjährigen Mädchen während sie nach einer Kindeswohlprüfung in vorläufiger Inobhutnahme sind, bundesweit verteilt, so dass die Bestandsfälle inzwischen rückläufig sind. Seit dem 01.11.2015 wurden 66 unbegleitete minderjährige Mädchen in Bremen bis zum Stichtag 18.03.2016 aufgenommen. 2. In welchen Einrichtungen, in denen Frauen und minderjährige Mädchen leben, gibt es keine separaten sanitären Anlagen für Männer und Frauen? Familien und Erwachsene Stadtgemeinde Bremen Es gibt in allen Einrichtungen getrennte sanitäre Anlagen für Männer und Frauen. Dennoch kann es auf dem Flur oder dem Weg zu den Sanitäreinrichtungen zu Übergriffen kommen. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport arbeitet deshalb gemeinsam mit der ZGF und dem Senator für Inneres an einem Gewaltschutzkonzept, das diese Aspekte aufgreift und Standards für mehr Sicherheit festschreibt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Magistrat Bremerhaven In allen Bremerhavener Übergangswohnheimen gibt es separate sanitäre Anlangen für Männer und Frauen. Unbegleitete minderjährige Ausländer In der Regel werden weibliche umA in geschlechtsspezifischen Einrichtungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung betreut und untergebracht. In koedukativen Einrichtungen werden separate sanitäre Einrichtungen vorgehalten, oder es stehen direkt in den Zimmern Nasszellen zur Verfügung. Auch für die Erstaufnahme von weiblichen umA wurde ein geschlechtsspezifisches Aufnahmeangebot geschaffen. Im Einzelfall werden die Mädchen bis zur Durchführung der ärztlichen Erstuntersuchung vorübergehend in der EAE Steinsetzer Straße untergebracht. In der Steinsetzer Straße haben sie einen geschützten Zugang zu den sanitären Einrichtungen. 3. In welchen Einrichtungen schlafen Männer und Frauen, die nicht verpartnert oder verwandt sind, im gleichen Raum? Familien und Erwachsene Stadtgemeinde Bremen In allen Bremer Einrichtungen werden allein reisende Frauen oder Frauen mit Kindern in separaten Räumen untergebracht. Magistrat Bremerhaven Bei der Belegung von Zimmern wird darauf geachtet, dass nur Paare im gleichen Raum schlafen. Unbegleitete minderjährige Ausländer In allen stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen werden weibliche und männliche umA durchgängig in separaten Schlafräumen untergebracht. 4. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat seit Januar 2014 über die Ausübung von Gewalt gegenüber Frauen, minderjährigen Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise in Übergangswohnheimen oder in anderer öffentlicher Unterbringung in Bremen und Bremerhaven vor? Für den Bereich „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ muss davon ausgegangen werden, dass es nur in den seltensten Fällen zu einer Anzeige kommt. Dies gilt vor allem für sexualisierte Gewalt, aber auch für Gewalt durch den Ehemann, Partner oder die Familie. Grundlage ist in jedem Fall die Zusicherung von Anonymität und bestehendes Vertrauen, dass nichts über den Kopf der Betroffenen hinweg geschieht. Diese gut untersuchten und fachlich fundierten Erkenntnisse aus der Arbeit im Feld „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ sind zumindest im Kern auch für Frauen in Unterkünften für geflüchtete Menschen anzunehmen. Dazu kommt, dass geflüchtete Mädchen und Frauen sich in einer besonders schwierigen und ungeschützten Lage befinden: Ihr Aufenthaltsstatus ist ungeklärt oder unsicher, soziale Netzwerke sind weggebrochen und sie kennen sich nicht mit dem geltenden Regelungen und Verfahren sowie dem Hilfesystem aus. Dazu kommt die Schwierigkeit, sich in beengten Verhältnissen anonym und vertraulich Hilfe zu holen. Das Anzeigeverhalten bildet demnach die Betroffenheit nicht ab. Aufgrund der besonderen Gewaltbetroffenheit von Mädchen und Frauen hat Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft sich der Senat mit seinem Integrationskonzept verpflichtet, hier einen besonderen Fokus zu setzen. Die beteiligten Ressorts (SJFIS, ZGF, SfI) arbeiten bereits an der Erstellung eines verbindlichen Gewaltschutzkonzeptes für die Unterkünfte. Familien und Erwachsene Stadtgemeinde Bremen Für den abgefragten Zeitraum wären statistische Auswertungen hinsichtlich Hinweisen oder Erkenntnissen gewalttätiger Übergriffe in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Übergangswohnheimen oder anderer öffentlicher Unterbringung nur unter erheblichem Aufwand durchführbar und würden eine händische Auswertung jedes Vorgangs erfordern . Zudem ließen sich belastbare Aussagen auch durch eine manuelle Auswertung nicht erreichen, da die Belegung der genannten öffentlichen Unterbringungsmöglichkeiten ständigen Veränderungen unterliegt. In Anbetracht der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit war eine detaillierte Darstellung daher nicht möglich. Eingeschränkte Auswertungsmöglichkeiten stehen der Polizei Bremen seit Anfang 2016 zur Verfügung. Für den Bereich der Gewalt gegen Frauen oder minderjährige Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen , Übergangswohnheimen oder anderen öffentlichen Unterbringungen kann festgestellt werden, dass es zu Anzeigenerstattungen gekommen ist. Ebenso gibt es Hinweise auf Vorfälle in den Unterkünften durch die Träger der Einrichtungen und das bestehende Hilfe- und Unterstützungssystem (z. B. Beratungsstellen). Auch die Polizeien gehen bundesweit davon aus, dass in diesen Deliktsbereichen generell, also auch außerhalb der Unterbringung von Flüchtlingen, ein Dunkelfeld besteht. Im speziellen Fall der Sammelunterkünfte werden diese in Bremen daher regelmäßig durch Kontaktpolizisten aufgesucht, so dass die Möglichkeit für Opfer besteht, sich der Polizei anzuvertrauen oder Kontakte zu Hilfseinrichtungen aufnehmen zu können. Präventionsmaterialien zur Gewaltprävention sind an den Dienststellen vorhanden und werden an die Zielgruppen verteilt. Die bei der Polizei Bremen eingerichtete Führungsgruppe „Zuwanderung“ wertet bei der Polizei Bremen bekannt gewordene Vorfälle in den Unterkünften händisch aus und verarbeitet die Erkenntnisse im wöchentlichen Lagebild seit Oktober 2015. Die Auswertungen dieser Lagebilder ergab, dass vier Körperverletzungsdelikte zum Nachteil weiblicher Flüchtlinge und eine Bedrohung zum Nachteil eines Kindes durch die Polizei Bremen erfasst worden sind. Magistrat Bremerhaven Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat seit 2014 sieben Fälle der Ausübung von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen erfasst: Jahr Delikt 2016 § 4 GewSchG Einer bestimmten vollstreckbaren Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, zuwiderhandeln 2016 § 223 StGB Körperverletzung 2016 § 223 StGB Körperverletzung 2016 § 235 StGB Entziehung Minderjähriger -Vorenthalten im Ausland, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Absicht der Verbringung ins Ausland- 2016 § 223 StGB Körperverletzung 2016 § 241 StGB Bedrohung 2015 § 241 StGB Bedrohung Unbegleitete minderjährige Ausländer Es liegen derzeit keine Erkenntnisse zu Gewalthandlungen gegenüber minderjährigen und heranwachsenden weiblichen Flüchtlingen in Jugendhilfeeinrichtungen im Land Bremen vor. 5. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat seit Januar 2014 über sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung an Frauen, minderjährigen Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise in Übergangswohnheimen oder in anderer öffentlicher Unterbringung in Bremen und Bremerhaven vor? Familie, Erwachsene und unbegleitete minderjährige Ausländer Stadtgemeinde Bremen Die Formulierung der Frage beinhaltet ein breites Handlungsspektrum und schließt neben dem schwer abzugrenzenden Begriff „öffentliche Unterbringung“ auch nicht weiter bestimmte Hinweise und Kenntnisse ein. Eine abschließende Auflistung ist daher nicht möglich. Die Beantwortung bezieht sich daher auf Notunterkünfte und Übergangswohnheime. Seit Januar 2014 gab es in Bremen mehrere polizeilich gemeldete Hinweise auf sexuell motivierte Handlungen gegen Frauen und Mädchen. In sieben Fällen haben sich Hinweise im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konkretisiert. Sechs Fälle wurden der Staatanwaltschaft Bremen übermittelt. Drei Verfahren hat die Staatsanwaltschaft wegen mangelnden Tatverdachts nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, drei Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. In einem Fall der Beleidigung auf sexueller Basis dauern die polizeilichen Ermittlungen zurzeit an. Magistrat Bremerhaven Es liegen keine Kenntnisse über polizeilich bekannte Fälle vor. 6. Inwieweit sind sexuelle Übergriffe auf Männer und minderjährige Jungen bekannt? Familie, Erwachsene und unbegleitete minderjährige Ausländer Stadtgemeinde Bremen Die Formulierung der Frage beinhaltet ein breites Handlungsspektrum und schließt neben dem schwer abzugrenzenden Begriff „öffentliche Unterbringung“ auch nicht weiter bestimmte Hinweise und Kenntnisse ein. Eine abschließende Auflistung ist daher nicht möglich. Seit Januar 2014 gab es in Bremen Hinweise und Kenntnisse auf mehrere Einzelfälle, bei denen Männer und minderjährige Jungen in Sammelunterkünften Opfer sexuell motivierter Handlungen worden sind. In acht Fällen zum Nachteil minderjähriger Jungen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft haben sich Hinweise im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konkretisiert. Diese Fälle wurden der Staatanwaltschaft Bremen übermittelt. Vier Verfahren hat die Staatsanwaltschaft wegen mangelnden Tatverdachts nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, vier Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen bei zwei aktuellen Sachverhalten Hinweise zu sexuellen Übergriffe auf Minderjährige. Die Hinweise haben sich im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen bis zum aktuellen Zeitpunkt nicht erhärtet. Magistrat Bremerhaven Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat seit 2014 drei Fälle von sexuellen Übergriffen auf Männer und Jungen erfasst: Jahr Delikt 2014 § 177 StGB Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung, Versuch 2014 § 177 StGB Vergewaltigung -besonders schwerer Fall; Beischlaf, beischlafähnliche Handlungen- 2014 § 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern 7. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat seit Januar 2014 in Hinblick auf Zwangsprostitution von Frauen und minderjährigen Mädchen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen oder in anderer öffentlicher Unterbringung in Bremen und Bremerhaven leben, vor? Den Polizeien liegen derzeit keine Hinweise auf Zwangsprostitution von Zuwanderinnen (Frauen und minderjährigen Mädchen) in Erstaufnahmeeinrichtungen, Übergangswohnheimen oder anderen öffentlichen Unterbringungen in Bremen und Bremerhaven vor. Die Fachberatungsstelle „Betreuung für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution, BBMeZ“ hat aktuell einen Schwerpunkt auf die Aufklärung von geflüchteten Menschen gelegt. Konkrete Beratungsfälle haben sich daraus bisher nicht ergeben. Allerdings setzt die Annahme von Unterstützung oder gar eine Anzeige sehr großes Vertrauen von möglicherweise Betroffenen voraus Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-417 VB Sexuelle Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften in Bremen und Bremerhaven 20160503 KA Sexuelle Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften