BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/418 Landtag 19. Wahlperiode 03.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Interkultureller Kalender - Anerkennung von konfessionell gebundenen und konfessionsfreien Menschen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 23.3.2016 „Interkultureller Kalender – Anerkennung von konfessionell gebundenen und konfessionsfreien Menschen“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „In Bremen und Bremerhaven leben Menschen unterschiedlicher Kulturen und Glaubensgemeinschaften mit ihren ganz eigenen Fest-, Gedenk- und Feiertagen. Einen Überblick über die Vielfalt unserer Gesellschaft gibt Bremen mit seinem Interkulturellen Kalender. Der von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport herausgegebene Jahreskalender erscheint seit über zehn Jahren und ist inzwischen sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven zur festen Größe geworden. Mit seiner kompakten Zusammenschau kulturspezifischer Termine will der Kalender einen sensiblen Umgang mit Kalenderdaten anderer Religionen und Kulturen fördern und den Dialog zwischen verschiedenen Ethnien und Religionen unterstützen. Der Kalender, der kostenlos zur Verfügung gestellt wird, bietet damit nicht nur Privatpersonen und Firmen, sondern darüber hinaus Behörden, Schulen und Einrichtungen, in denen interkulturelle Begegnungen stattfinden, eine Orientierung und Hilfestellung im Umgang mit den kultur- und religionsspezifischen Charakteristiken der jeweiligen Personengruppen. Darüber hinaus erfolgt eine inhaltliche Beschäftigung mit der Thematik. So haben sich beispielsweise Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Projektes mit den Gedenk- und Feiertagen auseinandergesetzt und Ideen zur Gestaltung des Jahreskalenders 2016 entwickelt. Insgesamt sensibilisiert der Kalender nicht nur für die unterschiedlichen Festtage, sondern signalisiert eine Wertschätzung der unterschiedlichen kulturellen Hintergründe und wirbt für ein Miteinander. Entsprechend wichtig ist die ausreichende Berücksichtigung anderer Religionen und Kulturen, die auch Ausdruck der weltanschaulichen Neutralität des Staates ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme von Fest-, Gedenk- und Feiertagen in den Bremer Interkulturellen Kalender? 2. Inwiefern trägt der Senat dafür Sorge, dass die unterschiedlichen Bekenntnisse und Überzeugungen in der Bevölkerung angemessen berücksichtigt werden? 3. Warum wurde darauf verzichtet, orthodoxe und humanistische Feiertage im Interkulturellen Kalender aufzunehmen? 4. Wie beurteilt der Senat das Fehlen orthodoxer Feiertage im Interkulturellen Kalender angesichts der großen Anzahl syrisch-, griechisch- und russisch-orthodoxer Menschen in Bremen und Bremerhaven? 5. Wird der Senat darauf hinwirken, dass ab dem Jahr 2017 auch orthodoxe Feiertage im Bremer Kalender Berücksichtigung finden? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 6. Für wie wichtig erachtet der Senat die Gleichbehandlung konfessionell gebundener und religiöser sowie konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen? 7. Inwiefern sieht sich der Senat in der Verantwortung, dass humanistische Feiertage in eine Neuauflage des Kalenders aufgenommen werden, und will er darauf hinwirken? 8. Wie stellt der Senat die Gleichbehandlung und Anerkennung humanistischer und nichtreligiöser Feiertage sicher? 9. Inwiefern sieht sich der Senat in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der Interkulturelle Kalender 2017 ergänzt und die Vielfalt der Kulturen und Glaubensgemeinschaften noch stärker zum Ausdruck gebracht wird?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme von Fest-, Gedenk- und Feiertagen in den Bremer Interkulturellen Kalender? Der Interkulturelle Kalender soll in möglichst umfassender Form über Feste und Gedenktage in der Einwanderungsgesellschaft informieren. Somit sind Feiertage möglichst vieler unterschiedlicher Religions- und Glaubensrichtungen aufgenommen, um damit der Vielfalt in Bremen und Bremerhaven Rechnung zu tragen. Der Interkulturelle Kalender soll den Nutzerinnen und Nutzern Information und Planungshilfe sein und geht vielfach über die Information herkömmlicher Kalender hinaus. 2. Inwiefern trägt der Senat dafür Sorge, dass die unterschiedlichen Bekenntnisse und Überzeugungen in der Bevölkerung angemessen berücksichtigt werden? In der Vergangenheit wurden Anregungen zur Erweiterung der abgebildeten Festund Gedenktage stets geprüft und die Aufnahme neuer Tage abgewogen. Dies gilt auch weiterhin. 3. Warum wurde darauf verzichtet, orthodoxe und humanistische Feiertage im Interkulturellen Kalender aufzunehmen? Im Interkulturellen Kalender 2016 sind - wie schon in den Vorjahren - das orthodoxe Weihnachtsfest am 7. Januar 2016 und der Tag der Menschenrechte am 10. Dezember aufgenommen. 4. Wie beurteilt der Senat das Fehlen orthodoxer Feiertage im Interkulturellen Kalender angesichts der großen Anzahl syrisch-, griechisch- und russischorthodoxer Menschen in Bremen und Bremerhaven? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wird der Senat darauf hinwirken, dass ab dem Jahr 2017 auch orthodoxe Feiertage im Bremer Kalender Berücksichtigung finden? Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Für wie wichtig erachtet der Senat die Gleichbehandlung konfessionell gebundener und religiöser sowie konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen? Der im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen verankerte Gleichheitsgrundsatz ist Grundlage allen Handelns. Der Interkulturelle Kalender bildet Fest- und Feiertage ab, die für verschiedene Herkunft- und Glaubensgruppen von besonderer Bedeutung sind. Zudem sind andere Internationale Tage, wie z.B. der Internationale Weltfrauentag oder der Weltflüchtlingstag, im Kalender vermerkt, so dass der Kalender ausgewogen Information bietet. Darüber hinaus liegt es in der Natur der Sache, dass es weit mehr religiös bzw. weltanschaulich begründete Feiertage gibt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 7. Inwiefern sieht sich der Senat in der Verantwortung, dass humanistische Feiertage in eine Neuauflage des Kalenders aufgenommen werden, und will er darauf hinwirken? Mit dem Tag der Menschenrechte ist ein für Humanisten wichtiger Tag Teil des Interkulturellen Kalenders. Andere nicht konfessionell geprägte Tage sind ebenfalls abgebildet. Der Senat ist offen, Anregungen zur Aufnahme anderer Feier- und Gedenktage zu prüfen. 8. Wie stellt der Senat die Gleichbehandlung und Anerkennung humanistischer und nichtreligiöser Feiertage sicher? s. Antwort auf Frage 7. 9. Inwiefern sieht sich der Senat in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der Interkulturelle Kalender 2017 ergänzt und die Vielfalt der Kulturen und Glaubensgemeinschaften noch stärker zum Ausdruck gebracht wird? Der Senat überprüft jährlich die Ergänzung von Feiertagen für den Interkulturellen Kalender und ist offen für Anregungen zur Erweiterung. Der Interkulturelle Kalender aus Bremen entspricht in der durch ihn abgebildeten Vielfalt den Kalendern anderer Herausgeber in Deutschland. Er wird für seinen Informationsgehalt von den Nutzerinnen und Nutzern seit Jahren sehr geschätzt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-418 VB Interkultureller Kalender - Anerkennung von konfessionell gebundenen und konfessionsfreien Menschen 20160503 KA Interkultureller Kalender