BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/436 Landtag 19. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Landschaftsschutzgebiet im Bereich "Hohe Lieth" in Bremerhaven Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 12. April 2016 „Landschaftsschutzgebiet im Bereich „Hohe Lieth“ in Bremerhaven“ Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat am 11. Juli 2012 beschlossen, das rund 76 Hektar große Gebiet am Rande des Geestrückens „Hohe Lieth“ im Norden der Seestadt als Landschaftsschutzgebiet ausweisen zu lassen (Beschlussvorlage v. 11.07.2012, Az. IX/2012: Der Magistrat der Stadt Bremerhaven stimmt der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „In den Plättern“ zu). Dies ist ein wichtiger Schritt, das an das „Fehrmoor“ angrenzende, hochwertige Naherholungsgebiet „In den Plättern“ - auch für zukünftige Generationen - qualitativ zu sichern und die vielfältigen Biotopstrukturen zu erhalten. 1. Wie weit ist die Bearbeitung des vom Magistrat der Stadt Bremerhaven im Juli 2012 auf dem Weg gebrachte Einleitungsverfahrens zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „In den Plättern“, nach § 17 des Bremischen Naturschutzgesetzes (BremNatG), in Verbindung mit § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) inzwischen gediehen? 2. Ist diese bisherige Verfahrensdauer bei derartigen Vorhaben üblich? 3. Wann ist damit zu rechnen, dass der Senat das Gebiet „In den Plättern“ nach § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes durch Rechtsverordnung als Landschaftsschutzgebiet ausweist?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit ist die Bearbeitung des vom Magistrat der Stadt Bremerhaven im Juli 2012 auf dem Weg gebrachte Einleitungsverfahrens zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „In den Plättern“, nach § 17 des Bremischen Naturschutzgesetzes (BremNatG), in Verbindung mit § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) inzwischen gediehen? Antwort auf Frage 1: Derzeit gibt es noch keinen Aufstellungsbeschluss der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft. Da die Schutzgebietsverfahren von lediglich einem Mitarbeiter im Verwaltungsrecht im Ressort des Senators für Umwelt , Bau und Verkehr bearbeitet werden, führt das Ressort seit Jahren eine Prioritätenliste über die noch abzuarbeitenden Verfahren. Diese wird regelmäßig den Erfordernissen angepasst. Grundsätzlich geht die Ausweisung von Naturschutzgebieten der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten vor. Aktuell betrifft dies die Rohrniederung in Bremerhaven, das Verfahren zum Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung wird mit hoher Priorität vorbereitet und bindet entsprechend Kapazitäten. Die Vorarbeiten für das Verfahren „In den Plättern“ sind aufgenommen worden. Eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit VertreterInnen der Unteren Naturschutzbehörde Bremerhaven, die die fachliche Begleitung sicherstellt, hat zwischenzeitlich stattgefunden . Hierbei ergaben sich für ein zukünftiges Ausweisungsverfahren offene Punkte mit erheblicher Relevanz, die abzuarbeiten sind, bevor das Verfahren förmlich durch Beschluss der Deputation eingeleitet werden sollte. Der Abgrenzungsvorschlag aus 2010 für das Landschaftsschutzgebiet „In den Plättern“ stand in Konflikt zum rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 245 vom 12.03.1985, der auch nördlich des „Plätternweges“ Wohnbebauung zulässt. Daher wurde 2012 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Nr. 446 zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 245 beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Freihaltung der Landschaft von Wohnbebauung nördlich des Plätternweges zu schaffen. Der Magistrat hat am 11.07.2012 die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „In den Plättern“ in den vom Umweltschutzamt vorgeschlagenen Grenzen beschlossen. Derzeit ruht das Bebauungsplanverfahren in Bremerhaven. Aus verfahrensökonomischen Gründen wurde vor diesem Hintergrund das Verfahren zur Unterschutzstellung aktuell nicht prioritär eingestuft, da derzeit noch entgegenstehendes öffentliches Recht in Form der Bauleitplanung einen erfolgreichen Abschluss des Verfahrens in Frage stellt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Frage 2: Ist diese bisherige Verfahrensdauer bei derartigen Vorhaben üblich? Antwort auf Frage 2: Aktuell ist kein formelles Unterschutzstellungsverfahren für das Gebiet „In den Plättern“ eingeleitet. Die Vorarbeiten haben aufgrund der Priorität eine entsprechend lange Verfahrensdauer. Frage 3: Wann ist damit zu rechnen, dass der Senat das Gebiet „In den Plättern“ nach § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes durch Rechtsverordnung als Landschaftsschutzgebiet ausweist? Antwort auf Frage 3: Nach derzeitigem Stand ist nicht vor 2018 mit einem förmlichen Verfahrensbeginn zur Unterschutzstellung des Gebietes „In den Plättern“ zu rechnen. Das Gebiet soll im Wesentlichen aufgrund seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft unter Landschaftsschutz gestellt werden. Die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ist hier naturschutzfachlich nicht erforderlich, besondere Gefährdungen sind nicht ersichtlich. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Bremerhaven. Diese beabsichtigt nicht, das Gebiet anderen Zwecken als dem Landschaftsschutz zu zuführen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-436 VB Landschaftsschutzgebiet im Bereich "Hohe Lieth" in Bremerhaven 20160517_1_KA Hohe Lieth