BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/440 Landtag 19. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Black-Box Bremerhaven Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 26. April 2016 „Black-Box Bremerhaven?“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Am 15. März haben das Land Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven eine Vereinbarung über die zukünftigen innerbremischen Finanzbeziehungen getroffen. Diese enthält Einigungen über die zukünftige Lehrerversorgung, Polizeiausstattung, Personalabrechnung- und Service sowie ein Landesprogramm zur Haushaltssicherung. Aus dieser Vereinbarung geht hervor, dass sowohl bei der Personalkostenerstattung für Lehrer, als auch für die Polizei bisher gravierende Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven bestanden haben, die mutmaßlich zuungunsten des bremischen Haushalts (Land) eine Besserstellung der Stadtgemeinde Bremerhaven dargestellt haben. Insbesondere die Angabe, dass es in Zukunft eine Spitzabrechnung des Personalkostenzuschusses geben soll macht deutlich, dass die bisherige Praxis der Personalkostenerstattung an Bremerhaven ohne entsprechende Kontrolle erfolgte. Angesichts der Haushaltsnotlage des Landes Bremen und der ebenfalls desaströsen finanziellen Lage der Stadtgemeinde Bremerhaven wäre dies ein massives untergraben des Konsolidierungskurses, den sich der Senat selbst auferlegt hat. Auf Grund der sehr späten Vorlage der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch den Senat und des damit stark verkürzten Zeitraums für parlamentarische Beratungen des Haushaltsentwurfs, beantragen wir zugleich die Beantwortung innerhalb von drei Wochen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, um den rechtzeitigen Eingang der Antwort des Senats vor den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses sicherzustellen. Wir fragen den Senat: 1) Welche Kosten wurden vom Land Bremen jährlich seit 2010 für öffentliche Bedienstete (sowohl Angestellte als auch Beamte) für in Bremerhaven eingesetztes Personal in jeweils welchen Bereichen der Verwaltung, für Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute erstattet? 2) Auf welcher Grundlage wurden jeweils in den Jahren seit 2010 Personalkosten in welchen Bereichen der Verwaltung, für Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute an Bremerhaven erstattet? 3) Wurde in den Jahren seit 2010 überprüft, ob die der Personalkostenerstattung zu Grunde gelegten Zahlen dem tatsächlichen Personal-(kosten)einsatz in Bremerhaven entsprochen hat? Wenn ja, wie hat diese Prüfung im Einzelnen ausgesehen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 4) In welchen Fällen und in welcher Höhe wurden Bremerhaven zu hohe Personalkosten erstattet? (Bitte aufgeschlüsselt für die Jahre ab 2010 nach den einzelnen Verwaltungsbereichen, sowie für Lehrer und Polizisten.) 5) Wie wurde in Fällen, in denen es zu einer zu hohen Personalkostenerstattung an Bremerhaven kam, verfahren? In welchen Fällen gab es im Einzelnen seit 2010 Rückzahlungen an das Land? 6) Mit welchen Einsparungen rechnet der Senat für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch die angestrebte Spitzabrechnung in welchen Bereichen der Verwaltung, bei Lehrern, Polizisten und Feuerwehrleuten? 7) Welche Kosten sind jeweils in Bremen und Bremerhaven jährlich seit 2010 für die Personalverwaltung, insbesondere im Bereich der Personalkostenabrechnungen, ausgegeben worden? (Bitte jeweils die absoluten Kosten, die Kosten pro Einwohner und die Gesamtzahl des verwalteten Personals angeben getrennt für die beiden Stadtgemeinden angeben.) 8) Welche Kosten werden dem Doppelhaushalt 2016/2017 für die Abrechnung von Personalkosten durch Performa Nord zu Grunde gelegt? 9) Welche Kosten sind jährlich seit 2010 bei der Beschaffung von Dienstbekleidung jeweils in Bremen und Bremerhaven entstanden? (Bitte jeweils die Stückkosten für Polizeiwesten sowie sonstige Schutzkleidung für Polizei und Feuerwehr angeben.) 10) Mit welchen zukünftigen Kosten für die gemeinsame Beschaffung von Dienstbekleidung rechnet der Senat in Zukunft, insbesondere für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2016/2017.“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen im Einzelnen: 1. Welche Kosten wurden vom Land Bremen jährlich seit 2010 für öffentliche Bedienstete (sowohl Angestellte als auch Beamte) für in Bremerhaven eingesetztes Personal in jeweils welchen Bereichen der Verwaltung, für Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute erstattet? Antwort auf Frage 1: Die nachstehende Tabelle stellt die Ist-Ausgaben für die Personalkostenerstattungen der Lehrkräfte und der Schulaufsicht sowie für Polizei und Verwaltung der Jahre 2010 bis 2015 dar. Die dargestellten Werte beinhalten sowohl die Ausgaben für das aktive Personal als auch die Ausgaben der Versorgungsleistungen und der Beihilfen - gemindert um die anzurechnenden Einnahmen. Die Erstattung der Personalkosten der Lehrkräfte erfolgt nach Finanzzuweisungsgesetz zu 100%, die Erstattung der Kosten für die Schulaufsicht erfolgt zu 50%. Für die Feuerwehr Bremerhaven wird im Rahmen des Finanzzuweisungsgesetzes keine Kostenerstattung vorgenommen, da es sich bei dem Brandschutz um eine rein kommunale Aufgabe handelt.1 *Hierin sind Erstattungen für die Bereiche Vermessungs- und Katasteramt sowie Gesundheitsamt enthalten. Darüber hinaus werden folgende weitere Personalkosten an Bremerhaven erstattet: 1 Dies betrifft auch die weiteren Fragestellungen bzgl. der Feuerwehr. Bereich/Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Lehrkräfte 92.332.490 € 93.781.060 € 93.041.100 € 97.072.293 € 102.867.162 € 104.274.483 € Schulaufsicht 130.000 € 119.060 € 145.370 € 120.000 € 108.000 € 108.000 € Polizei 33.822.917 € 34.486.536 € 34.258.199 € 35.089.088 € 36.333.081 € 36.934.766 € Verwaltung* 1.166.311 € 1.187.430 € 1.181.716 € 1.205.494 € 1.216.406 € 1.214.227 € Bereich/Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Kostenerstattung für ehemalige Polizeibeamte 11.433 € 9.654 € 9.547 € 9.762 € 10.259 € 3.434 € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 2. Auf welcher Grundlage wurden jeweils in den Jahren seit 2010 Personalkosten in welchen Bereichen der Verwaltung, für Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute an Bremerhaven erstattet? Antwort auf Frage 2: Die Erstattung der Personalkosten erfolgt gemäß § 5 des Finanzzuweisungsgesetzes, in dessen Absatz 5 folgendes geregelt ist: „Die Ausgabenerstattungen nach den Absätzen 1 bis 4 erfolgen nach den zwischen dem zuständigen Senator und dem Magistrat der Stadt Bremerhaven vereinbarten und mit der Senatorin für Finanzen abgestimmten Zielzahlenvorgaben und Budgetvereinbarungen.“ 3. Wurde in den Jahren seit 2010 überprüft, ob die der Personalkostenerstattung zu Grunde gelegten Zahlen dem tatsächlichen Personal-(kosten)einsatz in Bremerhaven entsprochen hat? Wenn ja, wie hat diese Prüfung im Einzelnen ausgesehen? Antwort auf Frage 3: Nach- bzw. Rückzahlungen der Erstattungen bei einer Unter- oder Überzahlung waren bislang nicht vorgesehen, da in der zugehörigen Begründung zum § 5 des Finanzzuweisungsgesetzes unter anderem folgendes geregelt ist: „Eine Steuerung des Ausgabeverhaltens der beiden Gemeinden erfolgt nach Vorschrift nicht mehr über die Geldflüsse sondern über gemeinsame Zielzahlenvorgaben und Budgetvereinbarungen. Dadurch wird sichergestellt, dass nach den notwendigen Verhandlungen die dann festgesetzten Erstattungen auch tatsächlich zu 100 vom Hundert den Gemeinden als Budget zufließen und somit für das Land und die Gemeinden Planungssicherheit besteht.“ Eventuelle Überzahlungen durch den Landeshaushalt wurden entsprechend der üblichen Vorgehensweise in budgetgesteuerten Haushalten nach dem Haushaltsjahr zwischen den beteiligten Ressorts und Bremerhaven ermittelt und als Rücklage im Bremerhavener Haushalt für kommende Haushaltsjahre vorgehalten. Diese wurden dazu verwendet, in den Folgejahren Mehrausgaben auszugleichen. Der Senat und der Magistrat Bremerhaven haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 15.03.2016 darauf verständigt, dass es zukünftig eine Spitzabrechnung auf Basis der vereinbarten Zielzahlen und Budgets der Personalkostenerstattungen zum 13. Monat eines Haushaltsjahres geben soll. Bei der Revision des Finanzzuweisungsgesetzes wird der Senat eine entsprechende Änderung vorschlagen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 4. In welchen Fällen und in welcher Höhe wurden Bremerhaven zu hohe Personalkosten erstattet? (Bitte aufgeschlüsselt für die Jahre ab 2010 nach den einzelnen Verwaltungsbereichen, sowie für Lehrer und Polizisten.) Antwort auf Frage 4: Die folgende Tabelle zeigt die Über /- Unterzahlungen der Jahre 2010 bis 2015. Die Unterzahlung bei der Polizei Bremerhaven konnte in den Jahren 2012 und 2013 vollständig durch vorhandene Rücklagen aus den Jahren 2010 und 2011 beglichen werden. In dem Jahr 2014 erfolgte eine weitere Rücklagenentnahme in Höhe von 73.204,94 €, die zu einem Gesamtergebnis von - 350.448,72 € für den Jahresabschluss 2014 führte. Für 2015 liegt bislang keine Abrechnung seitens Bremerhavens vor. Fehler! Keine gültige Verknüpfung.Die Personalkostenerstattungen für die Schulaufsichtsbeamten ergaben für die Jahre 2010 bis 2015 Überzahlungen in Höhe von rd. 26.000 Euro. 5. Wie wurde in Fällen, in denen es zu einer zu hohen Personalkostenerstattung an Bremerhaven kam, verfahren? In welchen Fällen gab es im Einzelnen seit 2010 Rückzahlungen an das Land? Antwort auf Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Mit welchen Einsparungen rechnet der Senat für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch die angestrebte Spitzabrechnung in welchen Bereichen der Verwaltung, bei Lehrern, Polizisten und Feuerwehrleuten? Antwort auf Frage 6: Grundsätzlich geht der Senat davon aus, dass die Anschläge zu den Doppelhaushalten auskömmlich sein werden und den Bedarfen entsprechen. Der Senat rechnet daher für den Doppelhaushalt 2016/2017 nicht mit Einsparungen durch die Einführung einer Spitzabrechnung. Bereich/Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Lehrkräfte -1.578.779 € 1.820.550 € -1.872.641 € -471.458 € 1.368.475 € 1.466.330 € Polizei 61.945 € 481.938 € -189.553 € -281.560 € -423.654 € - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 7. Welche Kosten sind jeweils in Bremen und Bremerhaven jährlich seit 2010 für die Personalverwaltung, insbesondere im Bereich der Personalkostenabrechnungen, ausgegeben worden? (Bitte jeweils die absoluten Kosten, die Kosten pro Einwohner und die Gesamtzahl des verwalteten Personals angeben getrennt für die beiden Stadtgemeinden angeben.) Antwort auf Frage 7: Es liegen keine vergleichbaren Informationen für den vollen Umfang der Personalverwaltung in Bremen und Bremerhaven vor. In Bremen wird ein Großteil der Personalverwaltung in dezentraler Verantwortung durch die Ressorts wahrgenommen. Im Rahmen einer Ressortabfrage im Zuge des Projektes Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung wurde für das Jahr 2015 ermittelt, dass in der Kernverwaltung sowie den nachgelagerten Dienststellen rd. 159 Vollkräfte in der operativen Personalsachbearbeitung (inkl. der Bezüge-/Gehaltsabrechnung) in Bremen beschäftigt waren. Hierin nicht enthalten sind die universitären Einrichtungen, der Rechnungshof sowie das Studentenwerk. Aus den vorliegenden Daten lassen sich keine Kosten für die gesamte Personalverwaltung ermitteln. Für die Bezüge-/Gehaltsabrechnung entstanden in der Kernverwaltung Bremens (ohne Eigenbetriebe und universitäre Einrichtungen) für die Stadtgemeinde folgende Kosten: Hierin enthalten sind neben der Bezüge-/Gehaltsabrechnung auch Leistungen wie Beihilfefestsetzung, Versorgungsfestsetzung sowie Leistungen der Familien- und Unfallkasse. Für die Gehaltssachbearbeitung einschl. Kindergeldberechnung für die Beamten, Versorgungsempfänger, Beschäftigten und Auszubildenden des Magistrats der Stadt Bremerhaven (einschl. Wirtschaftsbetriebe) entstanden nach Angaben des Magistrats folgende direkte Kosten: Jahr Kosten verwaltetes Personal (Jahresendwerte) Einwohner Kosten pro Einwohner 2010 3.131.902,50 € 19.658,00 547.340 5,72 € 2011 3.115.358,54 € 19.584,00 544.043 5,73 € 2012 3.086.858,76 € 19.602,00 546.451 5,65 € 2013 3.072.385,12 € 19.574,00 548.547 5,60 € 2014 3.082.497,54 € 19.712,00 551.415 5,59 € 2015 3.068.633,46 € 19.910,00 553.396 5,55 € 2010 569.951 € 6.456 113.604 5,02 € 2011 661.481 € 6.522 113.269 5,84 € 2012 757.999 € 6.482 113.599 6,67 € 2013 655.706 € 6.556 114.148 5,74 € 2014 610.379 € 6.693 115.634 5,28 € 2015 650.477 € 7.073 119.937 5,42 € Jahr Kosten verwaltetes Personal Einwohner Kosten pro Einwohner Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Die aus Bremerhaven gemeldeten Einwohnerzahlen resultieren aus kommunal erhobenen Daten.2 Eine Vergleichbarkeit zwischen den Kosten der Abrechnung liegt zwischen Bremen und Bremerhaven nicht vor, da die Pflichtleistungen in Bremen einen deutlich höheren Umfang umfassen und nicht von den Kosten der Gehaltsabrechnung inkl. Kindergeld getrennt dargestellt werden können. Darüber hinaus weist Bremerhaven die Wirtschaftsbetriebe mit aus, die für Bremen nicht in den Performa- Pflichtleistungen enthalten sind. 8. Welche Kosten werden dem Doppelhaushalt 2016/2017 für die Abrechnung von Personalkosten durch Performa Nord zu Grunde gelegt? Antwort auf Frage 8: Im Jahr 2016 wurden für die gesetzlichen Pflichtleistungen der Personalabrechnung 3.261.350,00 € und in 2017 3.478.460,00 € für die Kernverwaltung der Stadtgemeinde Bremen veranschlagt. 9. Welche Kosten sind jährlich seit 2010 bei der Beschaffung von Dienstbekleidung jeweils in Bremen und Bremerhaven entstanden? (Bitte jeweils die Stückkosten für Polizeiwesten sowie sonstige Schutzkleidung für Polizei und Feuerwehr angeben.) Antwort auf Frage 9: Bei der Polizei Bremen sind in dem genannten Zeitraum folgende Kosten entstanden: Bei der Polizei Bremerhaven können die Kosten für Dienst- und Schutzkleidung für den gewünschten Zeitraum in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Es ist jedoch von einer Größenordnung von rd. 100 Tsd. € auszugehen. Für besondere Schutzkleidung sind bei der Ortspolizeibehörde folgende Kosten angefallen: 2 Die kommunal erhobenen Einwohnerzahlen weichen von denen des Statistischen Landesamtes (StaLa) ab. Ab 2011 werden die Einwohnerzahlen Bremerhavens durch das StaLa auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben und sind um durchschnittlich 5800 Einwohner in den Jahren 2011- 2015 geringer als in der Darstellung des Magistrats Bremerhavens. Gegen die festgestellten Einwohnerzahlen aus dem Zensus ist derzeit noch ein Klageverfahren anhängig. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Dienst- und Schutzkleidung 484 634 558 567 620 669 besondere Schutzkleidung 55 220 139 175 106 334 Gesamt 539 854 697 742 726 1.003 in Tsd. € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 13.570 € 9.100 € 7.530 € 3.720 € 9.500 € 8.440 € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Einzelpreise für die jeweiligen Ausstattungsstücke der Polizeien können nur mit relativ hohem Aufwand ermittelt werden. 10. Mit welchen zukünftigen Kosten für die gemeinsame Beschaffung von Dienstbekleidung rechnet der Senat in Zukunft, insbesondere für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2016/2017. Antwort auf Frage 10: Im Doppelhaushalt 2016 / 2017 sind folgende Ausgaben für Dienst- und Schutzkleidung vorgesehen: 2016 2017 Polizei Bremen 890 890 Polizei Bremerhaven 100 100 in Tsd. € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-440 VB Black-Box Bremerhaven 20160517_1_KA Black-Box Bremerhaven