BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/441 Landtag 19. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Zuschüsse und Zuwendungen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 26. April 2016 „Zuschüsse und Zuwendungen“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Über institutionelle Zuwendungen aus dem Haushalt an Vereine, Verbände, Initiativen etc. können politische Leuchtturmprojekte umgesetzt und gefördert werden. Zudem sorgt eine institutionelle Förderung in den meisten Fällen dafür, dass zivilgesellschaftliches Engagement auch politische Anerkennung findet. Gleichzeitig unterliegen Initiativen, Verbände und Vereine, die mit institutionellen Zuwendungen bedacht werden einer, fortlaufenden Evaluation zum Abgleich von Zielsetzung und Zielerfüllung. Diese ist wichtig, um Erfolge und mögliche Misserfolge institutioneller Zuwendungen identifizieren zu können. Auf Grund der sehr späten Vorlage der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch den Senat und des damit stark verkürzten Zeitraums für parlamentarische Beratungen des Haushaltsentwurfs, beantragen wir zugleich die Beantwortung innerhalb von drei Wochen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, um den rechtzeitigen Eingang der Antwort des Senats vor den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses sicherzustellen. Wir fragen den Senat: 1) Welche Vereine, Verbände, Initiativen oder sonstige Institutionen wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit institutionellen Zuwendungen bedacht? Wie hoch waren hierbei die ursprünglichen Ansätze in den jeweiligen Haushaltsplänen und welche Zahlungen sind nach Abschluss des jeweiligen Haushalts tatsächlich erfolgt? 2) Wie gestaltet sich die Evaluation der institutionellen Förderung im Einzelnen? 3) Welche Ziele wurden für die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit institutionellen Zuwendungen bedachten Vereine, Verbände, Initiativen oder sonstigen Institutionen vereinbart und zu welchem Ergebnis kamen die jeweiligen Evaluationen in Bezug auf das Erreichen dieser festgesetzten Ziele? 4) Welche Vereine, Verbände, Initiativen oder sonstige Institutionen sollen entsprechend der Haushaltsentwürfe für die Jahre 2016 und 2017 mit institutionellen Zuwendungen bedacht werden? 5) Welche Ziele wurden mit den in Frage 4) genannten Vereinen, Verbänden, Initiativen oder sonstigen Institutionen vereinbart?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1) Welche Vereine, Verbände, Initiativen oder sonstige Institutionen wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit institutionellen Zuwendungen bedacht? Wie hoch waren hierbei die ursprünglichen Ansätze in den jeweiligen Haushaltsplänen und welche Zahlungen sind nach Abschluss des jeweiligen Haushalts tatsächlich erfolgt? Antwort auf Frage 1: Die von den zuwendungsgebenden Stellen an institutionelle Einrichtungen vorgenommenen Zahlungen werden vom Senat in dem jährlich vorgelegten Zuwendungsbericht zusammengefasst und veröffentlicht. Die für das Jahr 2013 insgesamt geleisteten Zahlungen in Höhe von 193,2 Mio. € können im Detail dem Zuwendungsbericht 2013 entnommen werden. Dieser Bericht wurde vom Haushalts- und Finanzausschuss am 12.12.2014 beraten und wurde zudem im Transparenzportal veröffentlicht. Darüber hinaus werden die geleisteten Projektförderungen und institutionellen Förderungen im Excel-Format dem Ausschuss mittels CD bereitgestellt. Die in den Jahren 2014 und 2015 geförderten Einrichtungen sowie die tatsächlich geleisteten Zahlungen in Höhe von 211,5 Mio. € in 2014 und 216,1 Mio. € in 2015 sind in dem Zuwendungsbericht 2015 zusammengefasst, der vom Senat in seiner Sitzung am 03. Mai 2016 zur Kenntnis genommen wurde und dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Haushaltsberatungen 2016/2017 vorgelegt wird. Die für die Erstellung des Zuwendungsberichts erforderlichen Ist-Daten sind Bestandteil der Zuwendungsdatenbank ZEBRA-Bremen und werden für die Berichterstellung zentral durch die Senatorin für Finanzen abgerufen. Haushaltsanschläge werden in ZEBRA-Bremen nicht erfasst. Ein Vergleich zwischen dem jeweiligen Haushaltsanschlag und der im Einzelfall geleisteten Ist- Ausgabe ist deshalb nur durch einen manuellen Abgleich zwischen den Anschlägen in den Haushaltsplänen und dem Zuwendungsbericht und nur mit erheblichem Aufwand für die zuwendungsgebenden Stellen möglich, da teilweise mehrere institutionelle Förderungen aus einer Haushaltsstelle erfolgen. Dies ist innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht zu realisieren. 2) Wie gestaltet sich die Evaluation der institutionellen Förderung im Einzelnen? Antwort auf Frage 2: Für Zuwendungen, die übergeordnete Ziele - insbesondere Förderprogramme –zur institutionellen Förderung vorsehen, ist grundsätzlich eine begleitende und abschließende Erfolgskontrolle mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungsund Wirtschaftlichkeitskontrolle nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zu § 7 Landeshaushaltsordnung durchzuführen. Dabei kann, soweit sachgerecht, die Erfolgskontrolle mit der Nachweisprüfung verbunden werden. Bei der Ausgestaltung des Verfahrens können Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 ressortspezifische Besonderheiten (z. B. eigenständige Evaluierungsverfahren) Berücksichtigung finden, wenn sie geeignet sind, den Erfolg der Förderung festzustellen und sie den in den Verwaltungsvorschriften zu § 7 Landeshaushaltsordnung festgelegten Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. 3) Welche Ziele wurden für die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit institutionellen Zuwendungen bedachten Vereine, Verbände, Initiativen oder sonstigen Institutionen vereinbart und zu welchem Ergebnis kamen die jeweiligen Evaluationen in Bezug auf das Erreichen dieser festgesetzten Ziele? Antwort auf Frage 3: Die vereinbarten Ziele, deren Erreichung und die Evaluation richten sich nach § 44 der Landeshaushaltsordnung bzw. aus den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Der Zuwendungsbericht 2013 enthält 291 institutionelle Zuwendungen, für 2014 insgesamt 303 Fälle und für 2015 insgesamt 269 Fälle. Die Vielfältigkeit der institutionellen Zuwendungen mit ihren unterschiedlichen Ausprägungen lässt eine generelle Aussage über die Evaluationsergebnisse nicht zu und wäre in dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand für die Einzelfälle ermittelbar. 4) Welche Vereine, Verbände, Initiativen oder sonstige Institutionen sollen entsprechend der Haushaltsentwürfe für die Jahre 2016 und 2017 mit institutionellen Zuwendungen bedacht werden? und 5) Welche Ziele wurden mit den in Frage 4) genannten Vereinen, Verbänden, Initiativen oder sonstigen Institutionen vereinbart? Antwort auf die Fragen 4 und 5: Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet. Die geplanten institutionellen Förderungen sind Bestandteil der Haushaltsentwürfe 2016/2017. Die parlamentarischen Haushaltsberatungen sind zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage noch nicht abgeschlossen, insofern können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, ob die in den Entwürfen für 2016/2017 vorgesehenen Zuwendungen auch tatsächlich Gegenstand des beschlossenen Haushalte sein werden. Dies gilt auch für die zwischen der zuwendungsgebenden Stelle und dem Zuwendungsnehmer noch für 2016 zu vereinbarenden Ziele. Eine Zielvereinbarung für das Jahr 2017 erfolgt in der Regel erst zum Ende eines jeden Haushaltsjahres. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-441 VB Zuschüsse und Zuwendungen 20160517_1_KA Zuschüsse und Zuwendungen