BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/442 Landtag 19. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Digitalisierung im Klassenzimmer Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 26. April 2016 „Digitalisierung im Klassenzimmer“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Die Digitalisierung ist in der heutigen Zeit ein prägender Faktor für die Arbeitswelt von morgen. Die „digitale Alphabetisierung“ in den Schulen erlangt einen immer größer werdenden Stellenwert und wird zur Schlüsselkompetenz für den späteren persönlichen und beruflichen Erfolg. Um im europäischen Bildungswettbewerb mithalten zu können bedarf es ausreichender Angebote für Schulen und Lehrpersonal, damit den Schülern die entsprechenden Kompetenzen vermittelt werden können. Auf Grund der sehr späten Vorlage der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch den Senat und des damit stark verkürzten Zeitraums für parlamentarische Beratungen des Haushaltsentwurfs, beantragen wir zugleich die Beantwortung innerhalb von drei Wochen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, um den rechtzeitigen Eingang der Antwort des Senats vor den Beratungen des Haushaltsund Finanzausschusses sicherzustellen. Wir fragen den Senat: 1) Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) mit Laptops für den Gebrauch im Unterricht fortgeschritten? 2) Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) zum Ausbau der Ausstattung mit Laptops und für deren Wartung zur Verfügung? 3) Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) mit Tablets zum Gebrauch im Unterricht vorangeschritten? 4) Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) für die Ausstattung mit Tablets und für deren Wartung zur Verfügung? 5) Wie weit ist der Ausbau von W-Lan-Netzen an den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) vorangeschritten? 6) Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) für den Ausbau der W-Lan-Netze zur Verfügung? 7) Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) mit interaktiven Whiteboards vorangeschritten? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8) Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) für die Ausstattung mit Whiteboards und für deren Wartung zur Verfügung? 9) Wie viele Unterrichtsstunden entfallen auf Informatikunterricht beziehungsweise Medienkompetenz (differenziert nach Schulformen im Land Bremen)?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1) Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) mit Laptops für den Gebrauch im Unterricht fortgeschritten? Antwort auf Frage 1: Die Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) entwickelt im Rahmen des SuBITI-Programms (Service- und Betriebskonzept der IT-Infrastruktur) Standards, die die strukturellen und qualitativen Voraussetzungen zur zeitgemäßen Nutzung digitaler Medien im Unterricht schaffen. Dies umfasst neben der Bereitstellung von stationären Rechnern auch die Nutzung mobiler Endgeräte, wie Notebooks. Derzeit sind ca. zehn Prozent der rund 7000 zentral gepflegten Endgeräte mobil. Ergänzt wird dieser Bestand durch schulindividuell betriebene Endgeräte, sowie ca. 25.000 verschiedene private Endgeräte, die sich pro Monat an der zentralen WLAN-Lösung der SKB für Schulen anmelden. In Bremerhaven sind ca. 30% der zentral gepflegten Rechner mobile Endgeräte. Schulindividuelle oder private Endgeräte sind dort bisher nicht zugelassen. Eine Unterscheidung nach Schulform findet in beiden Kommunen bei der Ausstattung mit mobilen Endgeräten nicht statt. Die Ausstattung erfolgt stattdessen bedarfsbezogenen und fokussiert jeweils die konkreten Belange einer Schule. Beim aktuellen Ausstattungsstand kann von einer annähernden Gleichverteilung zwischen den Schularten ausgegangen werden. 2) Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) zum Ausbau der Ausstattung mit Laptops und für deren Wartung zur Verfügung? Antwort auf Frage 2: In Bremen werden IT-Ausstattungsanträge der Schulen von der SKB bewertet und ggf. im Rahmen der zentralen IT-Beschaffung für Schulen umgesetzt. Ergänzende schulindividuelle Beschaffungen sind möglich. Die Schulen erhalten zur eigenverantwortlichen Verwendung Haushaltsbudgets für die notwendigen Lern- und Lehrmittel. Es ist zulässig und erwünscht, im Rahmen dieser Budgets eigene Schwerpunkte zu setzen und hieraus auch ergänzende Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Beschaffungen im IT-Bereich vorzunehmen. Davon machen die Schulen im unterschiedlichen Umfang Gebrauch. Die Wartung der schulischen IT erfolgt größtenteils im Rahmen des SuBITI-Programms und wird für die teilnehmenden Schulen auskömmlich zentral finanziert. Schulindividuelle Ergänzungen, bzw. Alternativen zum zentralen Support sind möglich, werden jedoch nicht von der SKB erhoben oder überwacht. In Bremerhaven trifft die Stadtbildstelle in Absprache mit den Schulleitungen und den Medienbeauftragten der Schulen Entscheidungen über die Anschaffung neuer IT- Ausstattung für die Bremerhavener Schulen. Sie werden für allgemeinbildende Schulen aus dem Haushalt der schulischen Dienste (Stadtbildstelle) finanziert. Schulindividuelle Software zahlt, in Absprache mit der Stadtbildstelle, der jeweilige Fachbereich aus seinem Etat. Die beruflichen Schulen haben einen eigenen Etat für Hard- und Software aus dem sie selbstständig beschaffen. Die Wartung aller Endgeräte erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbildstelle und, sofern vorhanden, durch technische Angestellte der Schulen. Derzeit gibt es zehn technische Angestellte für 37 Schulen. 3) Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) mit Tablets zum Gebrauch im Unterricht vorangeschritten? Antwort auf Frage 3: Knapp zehn Prozent der mobilen Endgeräte der Schulen in der Stadtgemeinde Bremen sind Tablets. In Bremerhaven beträgt der Anteil bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Schulformen und Schulstufen ca. 80%. 4) Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) für die Ausstattung mit Tablets und für deren Wartung zur Verfügung? Antwort auf Frage 4: Siehe Antwort auf Frage 2. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5) Wie weit ist der Ausbau von W-Lan-Netzen an den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) vorangeschritten? Antwort auf Frage 5: Die SKB hat in den letzten Jahren eine zentralgesteuerte WLAN-Lösung für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen implementiert. Somit wurden die technisch-organisatorischen Voraussetzungen zur schulischen WLAN-Nutzung mit schuleigenen sowie privaten mobilen Endgeräten von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern geschaffen. Das System wird derzeit in unterschiedlichen Ausbaustufen an 70 Schulen in Bremen genutzt. Insgesamt wurden bisher ca. 600 APs verbaut. Im Primarbereich steht hierbei die Versorgung der Lehrerarbeitsbereiche im Fokus. An den Oberschulen und Gymnasien soll in den kommenden Jahren aus dem der Senatorin für Kinder und Bildung zur Verfügung gestellten Anteil aus der sog. digitalen Dividende zusätzlich eine weitestgehend flächendeckende Versorgung der Unterrichtsräume aufgebaut werden. In Bremerhaven entscheidet die Stadtbildstelle über die technische Umsetzung von WLAN- Konzepten der allgemeinbildenden Schulen. In allen 37 allgemeinbildenden Schulen der Stadt Bremerhaven steht WLan zur Verfügung. Die 17 Grundschulen verfügen in der Regel über 1-2 feste Accesspoints. Damit ist die Versorgung nicht in allen Klassenräumen gewährleistet. Zusätzlich stehen verschlüsselte mobile Accesspoints zur Verfügung, die von Lehrkräften nur bei Bedarf in Klassenräumen an das Lan-Netz angeschlossen werden. Die Oberschulen, das Lloyd-Gymnasium und die Gymnasialen Oberstufen sind deutlich weiter mit WLAN ausgebaut, sodass dort in weiten Bereichen der Schule mit mobilen Endgeräten gearbeitet werden kann. Der WLAN-Ausbau an den beruflichen Schulen beider Kommunen variiert nach Bedarf und finanzieller Machbarkeit. 6) Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) für den Ausbau der WLAN-Netze zur Verfügung? Antwort auf Frage 6: Siehe Antwort auf Frage 2. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7) Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) mit interaktiven Whiteboards vorangeschritten? Antwort auf Frage 7: Pro Oberschule, bzw. Gymnasium stehen mindestens zwei Interaktive Tafeln zur Verfügung. Einige Schulen verfügen gemäß ihrer individuellen Schwerpunktsetzung auch über mehrere Systeme. Im Primarbereich werden interaktive Tafeln nur sehr vereinzelt genutzt. 8) Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) für die Ausstattung mit Whiteboards und für deren Wartung zur Verfügung? Antwort auf Frage 8: Siehe Antwort auf Frage 2. 9) Wie viele Unterrichtsstunden entfallen auf Informatikunterricht beziehungsweise Medienkompetenz (differenziert nach Schulformen im Land Bremen)? Antwort auf Frage 9: In § 4 Absatz 7 der Verordnung über die Sekundarstufe I der Oberschule sowie der Verordnung über die Sekundarstufe I des Gymnasiums ist festgehalten: „Medienbildung ist Bestandteil des Unterrichts. Sie ist nicht als gesonderter Lernbereich ausgewiesen und wird als integraler Bestandteil der Fächer oder in eigenständigen Modulen unterrichtet.“ D.h. Medienkompetenz zu vermitteln ist eine Querschnittsaufgabe im Rahmen nahezu aller Unterrichtsfächer und nicht auf explizit ausgewiesenen Unterricht in Informatik bzw. ähnlichen Fächern beschränkt. Wie hoch der Stundenanteil ist, der im Rahmen anderer Fächer als denen in dem o.g. Fächerbereich im Rahmen dieser Querschnittsaufgabe zur Vermittlung von Medienkompetenz beiträgt, ist nicht ermittelbar. Anhand der stichtagsbezogen, zum Schuljahresbeginn erhobenen Lehrereinsatzdaten lässt sich zusätzlich auswerten, wie viele Stunden an öffentlichen Schulen im Land Bremen darüber hinaus in explizit informationstechnischen Fächern planmäßig zum Schuljahresbeginn vorgesehen waren. Als explizite Fächer im Bereich Informatikunterricht / Medienkompetenz wurden hierbei ausgewertet: • Arbeitslehre ITG • Neue Medien Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft • Informationstechnik • Datenverarbeitung • Informatik • BF Informatik Schulform Stunden in informationstechnischen/ medienbezogegen Fächern1 Grundschule 9 Gymnasien (Sek. I und Sek. II) 173 Oberschulen (Sek. I und Sek. II) 245 berufsbildende Schulen (inkl. Werkschule und allg.bild.GyO an Schulzentren des Sek.II) 1281 Erwachsenenschule 13 Förderzentren 3 insgesamt 1724 In den o.g. Fächern waren zum Schuljahresbeginn des Schuljahres 2014/15 1.724 Unterrichtsstunden an den Schulen im Stundenplan vorgesehen. 1 darin nicht umfasst sind Medienunterrichte in anderen Einheiten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Eine getrennte Ausweisung der Stunden in der Gymnasialen Oberstufe ist für das Land Bremen nicht möglich. Ein Blick in die Kursstatistik ergibt jedoch 1.248 Kursbelegungen für einen Grund- oder Leistungskurs in einem der o.g. Fächer (Anteil weiblich: 25,4%). Leistungskurse werden mit fünf, Grundkurse mit drei, mindestens aber mit zwei Wochenstunden unterrichtet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-442 VB Digitalisierung im Klassenzimmer 20160517_1_KA Digitalisierung im Klassenzimmer