BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/444 Landtag 19. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Landesinstitut für Schule Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 26. April 2016 „Landesinstitut für Schule“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Das Bremer Landesinstitut für Schule ist verantwortlich für die Qualifizierung von Lehrkräften , Funktionsträgern, Schulleitungen und des pädagogischen Personals in Schulen. Bildung ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben und soll auf das spätere Leben vorbereiten . Für einen guten und zeitgemäßen Schulunterricht spielt die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte eine zentrale Rolle. Angesichts des schlechten Abschneidens in Vergleichstests sind die Schulen im Land Bremen in besonderem Maße gefordert, den Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen. Hierfür benötigt es gut ausgebildete , motivierte Lehrkräfte, die sich stetig weiterbilden. Auf Grund der sehr späten Vorlage der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch den Senat und des damit stark verkürzten Zeitraums für parlamentarische Beratungen des Haushaltsentwurfs, beantragen wir zugleich die Beantwortung innerhalb von drei Wochen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, um den rechtzeitigen Eingang der Antwort des Senats vor den Beratungen des Haushaltsund Finanzausschusses sicherzustellen. Wir fragen den Senat: 1) Wie viele Stellen für die Ausbildung von Lehrkräften hält das Landesinstitut für Schule vor? 2) Wie viele Stellen für die Weiterbildung von Lehrkräften werden durch das Landesinstitut für Schule vorgehalten? 3) Besteht eine inhaltliche Differenzierung zwischen Bremen und Bremerhaven? Wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 4) Welche Budgets stehen den Schulen für die Aus- und Fortbildung (differenziert nach den einzelnen Schulformen im Land) zur Verfügung? 5) Welche Anteile entfallen von den in 3) erwähnten Budgets auf das Landesinstitut für Schule? 6) Welche Anteile von den in 3) erwähnten Budgets sind für die Schulen frei verfügbar? 7) Wie hoch ist der Anteil der frei verfügbaren Budgets, der dem Landesinstitut für Schule zugutekommt? 8) Welche Fortbildungsangebote bestehen im Bereich Digitalisierung und Informatikunterricht und wie werden diese genutzt? 9) Wie werden Referendare in Bezug auf Digitalisierung ausgebildet? 10) Welche Budgets stehen Schulen allgemein für Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Digitalisierung und Informatikunterricht zur Verfügung? 11) Welches Budget erhält das Lehrerfortbildungsinstitut in Bremerhaven?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Landesinstitut für Schule (LIS) ist neben der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren verantwortlich für die Qualifizierung der an Schule Beteiligten im Sinne von Fortbildung als Teil der Personalentwicklung, wie diese im Bremischen Schulverwaltungsgesetz näher definiert ist (vgl. BremSchVwG §§ 9, 10 und 16). Dementsprechend wird in den diesbezüglichen Antworten grundsätzlich von Fortbildung bzw. Qualifizierung gesprochen. Im Zusammenhang mit den genannten Ressourcen beziehen sich die Antworten auf den Haushalt 2015 (Stichtag: 31.12.2015). Die Anfrage enthält einzelne Fragen, deren Beantwortung Auskünfte erfordern, für die das Land Bremen nicht die Zuständigkeit besitzt. Dies bedeutet, dass Fragen zu Angelegenheiten der Stadtgemeinde Bremerhaven nur in begrenztem Rahmen dargestellt werden können, da sie in der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung liegen. Frage 1: Wie viele Stellen für die Ausbildung von Lehrkräften hält das Landesinstitut für Schule vor? Antwort auf Frage 1: Für die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren im bremischen Vorbereitungsdienst , die Praxisbegleitung in der I. Phase der Lehrerausbildung sowie die Qualifizierung von Lehrkräften in Ausbildung hält das Landesinstitut für Schule 53,62 Stellen vor. Frage 2: Wie viele Stellen für die Weiterbildung von Lehrkräften werden durch das Landesinstitut für Schule vorgehalten? Antwort auf Frage 2: Für die inhaltliche Konzeptentwicklung, Koordinierung und Durchführung von Qualifizierungsund Fortbildungsmaßnahmen der an der Schule Beteiligten in der Stadtgemeinde Bremen stellt das Landesinstitut für Schule im Schuljahr 2015/16 aus seinem Personalhaushalt 10,8 Stellen zur Verfügung. Hinzu kommen 317 Lehrerwochenstunden (11,9 Vollzeiteinheiten) aus den Schulkapiteln der Stadtgemeinde Bremen, die als Anrechnungsstunden für Lehrkräfte , die im Landesinstitut für Schule als Fortbildungsdozentinnen und – dozenten tätig sind, genutzt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Frage 3: Besteht eine inhaltliche Differenzierung zwischen Bremen und Bremerhaven? Wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Antwort auf Frage 3: Im Bremischen Schulverwaltungsgesetz ist festgelegt, dass die jeweiligen Anstellungskörperschaften für die Fortbildung ihres Personals zuständig sind. Dies ist die rechtliche Grundlage für das Landesinstitut für Schule (LIS), Fortbildung für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen, und für das Lehrerfortbildungsinstitut (LFI), Fortbildung für die Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven durchzuführen. Daher müssen die beiden Stadtgemeinden mit Blick auf die Zuständigkeit im Bereich der Fortbildung unterschiedlich betrachtet werden. Die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren ist Landesaufgabe. Das LFI orientiert sich mit seinem halbjährlichen Programm am kontinuierlichen Bedarf der Bremerhavener Schulen und Schulaufsicht. Das LIS handelt mit der Senatorin für Kinder und Bildung regelmäßig eine 1-2jährige Zielund Leistungsvereinbarung aus. In dieser werden die Schwerpunkte des Landesinstituts mit der bildungspolitischen Gesamtstrategie abgestimmt und geeignete Maßnahmen der Fortbildung bzw. Qualifizierung aller an Schule Beteiligten als Beitrag zur Zielerreichung vereinbart. Frage 4: Welche Budgets stehen den Schulen für die Aus- und Fortbildung (differenziert nach den einzelnen Schulformen im Land) zur Verfügung? Antwort auf Frage 4: Jede Schule erstellt für sich ein Fortbildungsprogramm, das alle in der Schule Tätigen erfasst und sich an den konkreten schulischen Anforderungen orientiert, und führt eigene Fortbildungsmaßnahmen durch. (vgl. Bremischen Schulverwaltungsgesetz § 10, Abs.4). Bremen: Zusätzlich zu dem am Landesinstitut für Schule vorhandenen Budget für Fortbildungen werden den Schulen der Stadtgemeinde Bremen seit 2003 zur Stärkung der Eigenständigkeit in der qualitativen Weiterentwicklung und Gestaltungsfähigkeit jährlich gesonderte Haushaltsmittel für die schulbezogene Fortbildung zur Verfügung gestellt. Die Fortbildungsbudgets dienen der Umsetzung der schulbezogenen Fortbildungsprogramme. Sie bieten die Möglichkeit, Fortbildung eng auf die Situation und Fortbildungsbedarfe der einzelnen Schule mit Blick auf ihr Entwicklungsziel zu beziehen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Budget für das Schuljahr 2015/16: Budget in € Grundschulen 128.880 Förderzentren 12480 Gymnasien 45.420 Oberschulen 137.520 Berufsbildende Schulen und SZ der Sek II 117.300 gesamt 441.600 Die Schulen verfügen über die Nutzung dieser Mittel eigenständig. Bremerhaven: In Bremerhaven wird das Budget für Fortbildung vom LFI zentral verwaltet und die Schulen erhalten kein eigenes Fortbildungsbudget. Frage 5: Welche Anteile entfallen von den in 3) erwähnten Budgets auf das Landesinstitut für Schule? Antwort auf Frage 5: (Anmerkung: Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Frage auf 4) bezieht.) Schulen der Stadtgemeinde Bremen haben die oben benannten jährlichen Fortbildungsbudgets , die sie eigenständig verwalten. Hieraus entfallen keine Anteile an das Landesinstitut für Schule. Die Schulen der Stadtgemeinde Bremen müssen die Fortbildungsleistungen im LIS nicht einkaufen. Frage 6: Welche Anteile von den in 3) erwähnten Budgets sind für die Schulen frei verfügbar? Antwort auf Frage 6: (Anmerkung: vgl. Anmerkung zu Frage 5) Die unter 4) erwähnten Budgets sind für die Schulen zur Finanzierung ihrer schulbezogenen Fortbildungsmaßnahmen frei verfügbar. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Frage 7: Wie hoch ist der Anteil der frei verfügbaren Budgets, der dem Landesinstitut für Schule zugutekommt? Antwort auf Frage 7: Der Haushalt des Landesinstituts für Schule (Produktgruppe 21.04.02) beinhaltet nur gebundene „Budgets“ insbesondere für die Ausbildung von 450 Referendarinnen und Referendaren und für zentrale Fortbildungen. Frage 8: Welche Fortbildungsangebote bestehen im Bereich Digitalisierung und Informatikunterricht und wie werden diese genutzt? Antwort auf Frage 8: (Anmerkung: Die Frage zur Digitalisierung wird im Sinne von digitaler Bildung und medienpädagogischer Kompetenzvermittlung verstanden und dementsprechend beantwortet) Bremen: Das Landesinstitut für Schule bietet Fortbildungen zu unterschiedlichen Themenfeldern der digitalen Bildung und der medienpädagogischen Arbeit in Schule an. - Seit Beginn der Einführung einer einheitlichen Lernplattform für alle Schulen im Land Bremen vor ca. zwei Jahren liegt ein Fokus auf der engen Begleitung der Schulen bei deren Nutzung. In mittlerweile 3 Phasen begleitet das Zentrum für Medien im Landesinstitut für Schule nunmehr 63 Bremer Schulen mit schulinternen Fortbildungen bei der Etablierung und Nutzung der Plattform „itslearning“ in den Kollegien und im Unterricht mit Schülerinnen und Schülern. - Neben dieser Aufgabe bietet das LIS eine Reihe von zentralen Fortbildungen im Medienbereich an, die nahezu alle auch schulintern von den Kolleginnen und Kollegen in den Schulen gebucht werden können. - Zu diesen Fortbildungen gehören unter anderem Veranstaltungen zu folgenden Themen: Präventions- und Interventionsmöglichkeiten bei Cybermobbing, Erklärvideos , Kooperatives Arbeiten mit Web 2.0- Angeboten, Umgang mit interaktiven Whiteboards, Lernsoftware in der Grundschule, Medienrecht, Hörspielproduktionen im Fremdsprachenunterricht, Geocaching und Medienwelten von Jugendlichen . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Die am stärksten genutzten Angebote – sowohl als zentrale sowie schulinterne Fortbildungen - sind im Schuljahr 2015/16 die Veranstaltungen zu Cybermobbing, Medienwelten und dem Umgang mit interaktiven Tafeln. Für den Informatikunterricht gibt es im Schuljahr 2015/16 die Fortbildung „Innovative Konzepte im Informatikunterricht“. Diese Praxis-Fortbildung findet jährlich statt. Im Schuljahr 2015/16 haben 15 Lehrkräfte teilgenommen. Bremerhaven: In Bremerhaven sieht das Angebot ähnlich aus, wobei das LFI stark mit der Stadtbildstelle kooperiert. Die Lernplattform "itslearning" ist hier im April 2016 gestartet, 19 Schulen haben begonnen, sich darin einzuarbeiten. Das LFI bietet seit Beginn des 2. Halbjahres 2015/2016 Fortbildungen dazu an, die als schulexterne und schulinterne Angebote platziert werden. Ebenso gibt es Veranstaltungen zu Cybermobbing, Net-Coaches für die Schulen, Internet-ABC, interaktive Whiteboards, Handynutzung im Unterricht, Lernsoftware und Web2.0 Angebote etc. In Bremerhavener Schulen werden aktuell ca. 900 Tablet-PC im Unterricht genutzt, vor allem zur Differenzierung und zur gezielten Sprachförderung. Das LFI bietet hierzu in Kooperation mit der Stadtbildstelle technische Fortbildungen zur Handhabung der Geräte und didaktische Fortbildungen, fächerspezifisch wie auch fächerübergreifend an. Frage 9: Wie werden Referendare in Bezug auf Digitalisierung ausgebildet? Antwort auf Frage 9: Die Medienbildung ist Teil eines zentralen strategischen Entwicklungsziels des Landesinstituts für Schule: Digitale Medien werden für die systematische Qualitätsentwicklung an den Schulen, z.B. in den Feldern Migration, Inklusion, Bildungsstandards, Sprachbildung und Heterogenität genutzt . Ausbildung, Fortbildung und Schulunterstützungsmaßnahmen des LIS beziehen digitale Medien und ihren Nutzen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung ein. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Zu diesem generellen Entwicklungsziel des LIS wurden in der Ausbildung der Referendarinnen und Referendaren entsprechende Maßnahmen realisiert: • Im Rahmen der Einführungsphase für neue Referendarinnen und Referendare ein „Medientag“ mit Angeboten wie - Trickfilm in Unterricht - Bang, Boom Klirr! Sprachgestaltung mit dem iPad - Unterrichten mit dem Interaktiven Whiteboard - Mobbing, Cybermobbing und Social Media – ein Überblick für den Schulalltag - Medien in der Grundschule von A(ntolin) bis Z(ahlenzorro) - Medien und Recht - Die Lernplattform itslearning im Unterricht - Lesen, Schreiben, Chatten, Posten – Unterricht gestalten mit itslearning • Im Rahmen des Wahlpflichtbereichs ein Kursangebot „Lehren und Lernen mit web 2.0 – Nutzung digitaler Medien im Unterricht“ • Des Weiteren ist die „Medienkompetenz“ in den Fachcurricula aller auszubildenden Fächer explizit ausgewiesen. Frage 10: Welche Budgets stehen Schulen allgemein für Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Digitalisierung und Informatikunterricht zur Verfügung? Antwort auf Frage 10: Bremen: Im Rahmen der oben dargestellten Fortbildungsbudgets können die Schulen in ihrer Eigenständigkeit entscheiden, in welchem Umfang sie die Mittel für die in der Schule vereinbarten Bereiche nutzen. Es erfolgt keine maßnahmenbezogene Zuweisung bei den jährlichen Fortbildungsbudgets gegenüber den Schulen. Bremerhaven: Durch die zentrale Verwaltung der Fortbildungsmittel wirtschaftet das LFI so, dass alle Bedarfe im Bereich Digitalisierung und Informatikunterricht finanziell abgedeckt werden können, da sie mit Priorität behandelt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Frage 11: Welches Budget erhält das Lehrerfortbildungsinstitut in Bremerhaven? Antwort auf Frage 11: Das Lehrerfortbildungsinstitut ist im Haushalt der Seestadt Bremerhaven enthalten. In 2015 standen insgesamt 158.000,-€ zur Verfügung. Für das Lehrerfortbildungsinstitut wird eine feste Stelle vom Magistrat Bremerhaven finanziert; darüber hinaus werden 140 Lehrerwochenstunden zur Nutzung durch das LFI vorgehalten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-444 VB Landesinstitut für Schule 20160517_1_KA LIS