— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 47 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 21. Juli 2015 Fuhrparkkonzept der Polizei Bremen Die Polizei Bremen ist bei ihrer Aufgabenwahrnehmung auf die Nutzung von Fahrzeugen angewiesen; nicht nur im Einsatz- und Streifendienst, sondern beispielsweise auch bei Ermittlungen und Sonderlagen. Der Fuhrpark ist genauso Bestandteil der benötigten Einsatzmittel wie Schutzweste, Dienstbekleidung und Computer. Im öffentlichen Dienst werden die unterschiedlichsten Ideen herangezogen, um neue Einsparpotenziale zu generieren. Wenn Einsparungen in wichtigen Bereichen des öffentlichen Dienstes dazu führen, dass Aufgaben schlechter wahrgenommen werden , ist dies im Bereich der Polizei aus gesamtgesellschaftlicher Sicht nicht hinnehmbar . Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern plant der Senat ein neues Fuhrparkkonzept für die Polizei Bremen zu schaffen? 2. Welche wesentlichen Änderungen und Ziele werden mit einem neuen Fuhrparkkonzept verknüpft? 3. Inwiefern wurden im Fuhrpark der Polizei Bremen bisher Elektrofahrzeuge (z. B. Elektroautos, Hybridfahrzeuge, Elektromotorräder, Pedelecs usw.) eingesetzt ? Inwiefern sollen solche Fahrzeuge zukünftig eingesetzt werden? 4. Welche Vor- und Nachteile hat die Schaffung eines gesamtpolizeilichen Fahrzeugpools ? Wie hoch ist der Aufwand der Verwaltung eines solchen Pools, und wie soll die Verwaltung strukturiert werden? 5. Wie soll die Verfügbarkeit von Fahrzeugen für Ermittlungen gesichert werden? Soll eine hundertprozentige Verfügbarkeit an Fahrzeugen für alle Aufgabenbereiche sichergestellt werden? Inwiefern werden die unterschiedlichen Bedarfe der unterschiedlichen Abteilung bei einem Fuhrparkkonzept berücksichtigt? 6. Welche Auswirkungen hat eine Reduzierung der Dienstfahrzeuge auf die polizeilichen Ermittlungen? Wilhelm Hinners, Marco Lübke, Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 25. August 2015 1. Inwiefern plant der Senat ein neues Fuhrparkkonzept für die Polizei Bremen zu schaffen? Gegenwärtig erarbeitet die Polizei Bremen in einem „Workshop Fuhrpark“ ein neues Fuhrparkkonzept. In diesem soll ein Minimalausstattungsstandard an Fahrzeugen für jede Dienststelle der Polizei Bremen bis auf Sachgebiets-, teilweise bis auf Abschnittsebene festgelegt werden, der zur Aufgabenwahrnehmung unbedingt erforderlich ist. Im nächsten Schritt wird das Konzept dem Senator für Inneres zur Prüfung vorgelegt. — 2 — 2. Welche wesentlichen Änderungen und Ziele werden mit einem neuen Fuhrparkkonzept verknüpft? Zielstellung des neuen Fuhrparkkonzepts ist die Festlegung von Mindeststandards für die Anzahl und die Klassifizierung der Fahrzeuge, die zur Aufgabenwahrnehmung unbedingt erforderlich sind. Dabei wurde jedes einzelne Fahrzeug bezüglich Erforderlichkeit, Fahrzeugtyp und -größe betrachtet. Wo es möglich war, wurde der Fahrzeugstandard abgesenkt . In einigen Bereichen wird beispielsweise für einen VW T5 ein Fahrzeug der Golf-Klasse als zukünftiger Ersatz eingeplant. Die Preisdifferenz beträgt in diesem Fall ca. 25 000 ‡ je Fahrzeug. Ferner wird durch das Konzept festgelegt, in welchen Bereichen bei einer Unterschreitung der Standards Lücken in der Zurverfügungstellung von Fahrzeugen entstehen. Im nächsten Schritt wird das Konzept dem Senator für Inneres zur Prüfung vorgelegt . 3. Inwiefern wurden im Fuhrpark der Polizei Bremen bisher Elektrofahrzeuge (z. B. Elektroautos, Hybridfahrzeuge, Elektromotorräder, Pedelecs usw.) eingesetzt ? Inwiefern sollen solche Fahrzeuge zukünftig eingesetzt werden? Bisher werden bei der Bremer Polizei keine Elektrofahrzeuge eingesetzt. Aufgrund der noch relativ geringen Reichweite kommen reine Elektrofahrzeuge auch derzeit nicht in Betracht. Hybridfahrzeuge sind zwar aus Sicht der Polizei Bremen technisch mögliche Alternativen. Sie sind aber sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt deutlich teurer als „normale“ Fahrzeuge. Zudem steht auch keine Logistik zum Aufladen der Fahrzeuge zur Verfügung. Aufgrund des begrenzten Budgets für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen ist allein aus diesem Grund die Indienstnahme solcher Fahrzeuge kurzfristig nicht finanzierbar. Ob der zukünftige Einsatz solcher Fahrzeuge gegebenenfalls unter Nutzung externer Finanzierungsmöglichkeiten möglich ist, bedarf einer weiteren Prüfung. Elektromotorräder oder Pedelecs können den aktuellen Fahrzeugbestand nicht ersetzen und müssten deshalb zusätzlich angeschafft werden, was die aktuelle Haushaltslage nicht zulässt. 4. Welche Vor- und Nachteile hat die Schaffung eines gesamtpolizeilichen Fahrzeugpools ? Wie hoch ist der Aufwand der Verwaltung eines solchen Pools, und wie soll die Verwaltung strukturiert werden? 5. Wie soll die Verfügbarkeit von Fahrzeugen für Ermittlungen gesichert werden? Soll eine hundertprozentige Verfügbarkeit von Fahrzeugen für alle Aufgabenbereiche sichergestellt werden? Inwiefern werden die unterschiedlichen Bedarfe der unterschiedlichen Abteilungen berücksichtigt? Für die polizeiliche Aufgabenbewältigung ist für einige Dienststellen der direkte Zugriff auf Fahrzeuge ohne jeglichen Zeitverzug zwingend erforderlich. Von daher ist aus einsatztaktischen Gründen ein gesamtpolizeilicher Fahrzeugpool nicht umsetzbar und auch nicht in der weiteren Planung. Aufgrund der dezentralen Unterbringung der Dienststellen über das gesamte Stadtgebiet kommt ein gesamtpolizeilicher Pool ebenso nicht in Betracht. Die Polizei Bremen hat in ihrem neuen Fuhrparkkonzept die Kombination zwischen einer auf das Minimum beschränkten festen Zuweisung von Fahrzeugen an einzelne Dienststellen und der Bereitstellung von Fahrzeugen in den Pools an den Standorten Polizeipräsidium (Vahr) und Bereitschaftspolizei (Huckelriede) gewählt. Durch dieses Fuhrparkkonzept soll die Verfügbarkeit von Fahrzeugen für Einsätze , die eine sofortige, unaufschiebbare Fahrzeugnutzung bedingen, gewährleistet werden. Eine hundertprozentige Verfügbarkeit von Fahrzeugen für alle Aufgaben, die keiner zeitlichen Dringlichkeit unterliegen, ist nicht eingeplant. Für nicht zeitkritische Einsätze müssen die Einsatzkräfte auf Fahrzeuge aus den Pools im Polizeipräsidium oder in Huckelriede zurückgreifen und je nach Fahrzeugbedarf gegebenenfalls auch (längerfristige) Wartezeiten in Kauf nehmen. — 3 — Druck: Anker-Druck Bremen 6. Welche Auswirkungen hat eine Reduzierung der Dienstfahrzeuge auf die polizeilichen Ermittlungen? Das Fuhrparkkonzept soll eine Fahrzeugausstattung und Verfügbarkeit von Dienstfahrzeugen gewährleisten, die negative Auswirkungen auf die polizeiliche Ermittlungstätigkeit vermeidet.