— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 51 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 29. Juli 2015 Strafverfolgung von Drogennutzerinnen/Drogennutzern In seiner Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Aktuelle Entwicklungen der Drogenpolitik in Bremen“ vom 9. September 2014 erklärte der Senat , dass er „derzeit keine Veranlassung (sieht), Initiativen zur Änderung des BtMG (Betäubungsmittelgesetz) zu ergreifen“. Zur kontrollierten Abgabe von Cannabis hieß es: „Die Durchführung eines eigenen (Pilot-)Projekts für Bremen plant der Senat nicht“, auch die Möglichkeit von „Drug-Checking“ und Maßnahmen im Sinne der „Harm Reduction/Schadensminimierung“ wurde abgelehnt: „Der Senat sieht für solche Angebote in Bremen derzeit keinen Bedarf“. Alle diese Punkte finden sich mittlerweile erfreulicherweise im Koalitionsvertrag. Weil die Verbotspolitik im Bereich der Drogenpolitik vollständig gescheitert ist, braucht es jetzt konsequente Maßnahmen auf Bundesebene und im Land Bremen. Auf Landesebene muss die seit 2007 stark steigende Zahl der Strafanzeigen und Verurteilungen gegen Nutzerinnen/Nutzern von Cannabis-Produkten kurzfristig signifikant gesenkt werden. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Prävalenz des Drogenkonsums im Land Bremen in den Jahren 2008 bis 2015 entwickelt? 2. Wie entwickelte sich die Anzahl der Drogendelikte je nach Deliktart in den Jahren 2008 bis 2015, aufgeschlüsselt nach Erwerb, Besitz von und Handel mit den jeweiligen Betäubungsmitteln? 3. Wie verteilen sich die verschiedenen Delikte in den Jahren 2008 bis 2015 auf die Altersgruppen der Verdächtigen (Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen; Illegaler Besitz/Erwerb nach Stoffarten/Tatverdächtige nach Alter)? 4. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2015 wegen welchen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bremen verurteilt (bitte unterscheiden nach Altersgruppen) a) zu Geldstrafen? b) zu einer Gefängnisstrafe mit Bewährung? c) zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung? 5. Welche Kosten entstanden dem Land Bremen in diesem Zeitraum für die Inhaftierung von Personen, die gegen das BtMG verstoßen haben (angegeben in Hafttagen und durchschnittlichen Hafttagekostensatz)? 6. Wie hoch ist die Prävalenz des Drogenkonsums in der JVA Bremen (Justitzvollzugsanstalt ) (bitte aufschlüsseln nach Abteilungen)? Welche spezifischen Hilfesysteme gibt es für BTM-konsumierende Menschen, die Freiheitsstrafen verbüßen? 7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Land Bremen im Zusammenhang mit einer Durchsuchung von Geschäftsräumen eines sogenannten Growshops am Sielwall eingeleitet? 8. Wird der Senat im Bundesrat eine Initiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes , die eine Entkriminalisierung von Drogen beinhaltet, ergreifen oder solch eine Initiative eines anderen Bundeslandes unterstützen? Wenn ja, welche Maßnahmen soll diese Initiative umfassen und welche Ziele erreichen? — 2 — 9. Welche konkreten Schritte plant der Senat auf Landesebene, um zu einer Entkriminalisierung und Legalisierung von Cannabis-Produkten zu kommen? 10. Welcher „Plan B“ wird in diesem Zusammenhang angestrebt, falls das CDUgeführte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen bremischen Antrag auf Einrichtung kontrollierter Vergabestellen für CannabisProdukte nicht genehmigen sollte? Wie steht der Senat insbesondere zur landesrechtlich bestimmbaren Heraufsetzung der sogenannten geringfügigen Menge unterhalb derer die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung absehen kann? Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 1. September 2015 1. Wie hat sich die Prävalenz des Drogenkonsums im Land Bremen in den Jahren 2008 bis 2015 entwickelt? Relativ verlässliche Zahlen zur Prävalenz des Suchtmittelkonsums gibt es nur für die gebräuchlichsten Suchtmittel Alkohol, Tabak und Cannabis durch die alle drei Jahre von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführten Repräsentativbefragungen. Für die genannten Suchtmittel war der Konsum im Zeitraum 2008 bis 2014 bei Jugendlichen deutlich rückläufig, bei Erwachsenen leicht rückläufig bzw. konstant. Repräsentative Zahlen zur Prävalenz sogenannter harter Drogen (Heroin, Kokain, Amphetamine) sind wegen der geringen Konsumentenzahlen statistisch nicht ermittelbar. Alle dazu veröffentlichten Zahlen basieren auf mehr oder minder groben Schätzungen. Verschiedene Indizien weisen darauf hin, dass bundesweit und auch in Bremen die Zahl der Erstkonsumenten von Heroin in den vergangenen Jahren tendenziell zurückgegangen ist (siehe dazu auch den Bericht „Zur Situation der kommunalen Drogenhilfe in der Stadt Bremen“ vom Januar 2014, veröffentlicht auf der Internetseite des Gesundheitsamts Bremen). Für Kokain und Amphetamine liegen keine eindeutigen Indizien für Veränderungen im Konsum vor. 2. Wie entwickelte sich die Anzahl der Drogendelikte je nach Deliktart in den Jahren 2008 bis 2015, aufgeschlüsselt nach Erwerb, Besitz von und Handel mit den jeweiligen Betäubungsmitteln? Die nachfolgende Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gibt die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) bezogen auf alle Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) an. Dabei handelt es sich um Tatverdächtige je 100 000 Einwohner. Grundsätzlich ist anzumerken, dass Drogendelikte sogenannte Kontrolldelikte darstellen, d. h. sie gelangen nur selten durch Dritte zur Anzeige. Die Fallzahlen sind daher auch stark von der Kontrolltätigkeit der Strafverfolgungsbehörden abhängig. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. - 3 - “...“} men). Für Kokain und Amphetamine liegen keine eindeutigen Indizien für Veränderungen im Konsum vor. Frage 2: Wie entwickelte sich die Anzahl der Drogendelikte je nach Deliktart in den Jahren 2008 bis 2015, aufgeschlüsselt nach Erwerb, Besitz von und Handel mit den jeweiligen Betäubungsmitteln? Antwort zu Frage 2: Die nachfolgende Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gibt die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) bezogen auf alle Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) an. Dabei handelt es sich um Tatverdächtige je 100.000 Einwohner. Grundsätzlich ist anzumerken, dass Drogendelikte so genannte „Kontrolldelikte“ darstellen, d.h. sie gelangen nur selten durch Dritte zur Anzeige. Die Fallzahlen sind daher auch stark von der Kontrolltätigkeit der Strafverfolgungsbehörden abhängig. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Prävalenz Tatverdächtige BTM Land Bremen TVBZ = Tatverdächtigenbelastungszahl Häufigkeitszahl nach Altersklassen . Tatverdächtige je 100.000 Einwohner, jeweils ohne Kinder < 8 Schl.- S EX U S * Tatver- Kinder Jugendl. Heran- Tatver- Erwachsene zahl Straftat dächtige 8 < 14 14 < 18 wachsende dächtige ab 21 der Tat alle Alters-gruppen 18 < 21 unter 21 Jahr TVBZ TVBZ TVBZ TVBZ TVBZ TVBZ 2014 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 485 9 1.370 2.318 1.053 403 2013 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 456 15 1.270 2.304 1.027 410 2012 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 523 15 1.322 2.659 1.138 475 2011 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 522 3 1.289 2.389 1.050 485 2010 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 437 14 1.014 1.897 830 413 2009 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 475 11 1.000 2.100 882 451 2008 730000 Rauschgiftdelikte -BtMG- G 472 14 797 1.898 764 464 *Eine Differenzierung nach Geschlecht wurde nicht vorgenommen; das in der obigen Tabelle enthaltene „G“ steht für „Gemeinsam “. Die größte Belastung verzeichnet die Altersgruppe der Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre ). *Eine Differenzierung nach Geschlecht wurde nicht vorgenommen; das in der obigen Tabelle enthaltene „G“ steht für „Gemeinsam“. — 3 — Die größte Belastung verzeichnet die Altersgruppe der Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre). Nachfolgend ist eine Auswertung der PKS zu den Deliktarten illegaler Besitz/ Erwerb und Handel/Schmuggel der unterschiedlichen Stoffarten aufgeführt. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. 3. Wie verteilen sich die verschiedenen Delikte in den Jahren 2008 bis 2015 auf die Altersgruppen der Verdächtigen (Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen; Illegaler Besitz/Erwerb nach Stoffarten/Tatverdächtige nach Alter)? Die nachfolgende Tabelle stellt die Altersgruppen der Tatverdächtigen in den Delikten Illegaler Besitz/Erwerb mit den unterschiedlichen Stoffarten dar. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. - 4 - “...“} Nachfolgend ist eine Auswertung der PKS zu den Deliktarten illegaler Besitz/Erwerb und Handel/Schmuggel der unterschiedlichen Stoffarten aufgeführt. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen, BtM-Delikte Grundtabelle 01 Illegaler Besitz/Erwerb und Handel /Schmuggel nach Stoffartarten Schl.- Zahl Straftat erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste der Tat1 Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin 624 697 606 600 416 280 314 732110 Unerl. Handel /Schmuggel (§ 29 BtMG) mit Heroin 239 312 258 238 159 100 88 731200 Besitz/Erwerb (§ 29 BtMG) mit Kokain einschl. Crack 384 250 182 250 267 205 216 732200 Unerl. Handel/Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Kokain einschl. Crack 182 114 95 122 96 109 77 731400 Besitz/Erwerb – mit Amphet./Methamphet in Pulver- o. flüss. Form 48 56 40 71 61 74 732400 Unerl. Handel/Schmuggel mit/von Am-phet./Methamphet. in Pulver- o. flüss. Form 6 7 9 4 1 11 731500 Besitz/Erwerb – mit Amphet./Methamphet (Ecs-tasy) 49 45 14 13 10 31 732500 Unerl. Handel/Schmuggel mit/von Am-phet./Methamphet. (Ecstasy) 16 9 5 2 5 13 731600 Besitz/Erwerb - mit Amphet. u. Deriv. in Pulver- /flüss.-/Tabl.-/Kapself. (Ecstasy) 99 732600 Unerl. Handel/Schmuggel - mit Amphet./Deriv. in Pulver-/flüss.-/Tabl.-/Kapself. (Ecstasy) 9 731700 Besitz/Erwerb - mit Methamphet. in Pulver-/krist.-/flüss.-/Tabl.-/Kapselform 1 1 Hinweis: Bis 2014 wurde bei dem illegalen Besitz von Amphetamin/Metamphetamin nur zwischen Ecstasy (Schl.Zahl 731500) und Pulver- oder flüssiger Form (Schl.Zahl 731400) unterschieden. Seit 2014 wird zwischen Amphetamin Pulver-/flüss.-/Tabl.-/Kapself. (Ecstasy, Schl.Zahl 731600) und Metamphetamin Pulver-/krist.-/flüss.-/Tabl.-/Kapselform (Crystal, Schl.Zahl 731700) differenziert. - 5 - “...“} 732700 Unerl. Handel/Schmuggel - mit Methamphet. in Pulver-/krist.-/flüss.-/Tabl.-/Kapselform 731800 Besitz/Erwerb (§ 29 BtMG) mit Cannabis und Zubereitungen 1.752 1.989 1.805 2.410 2.543 2.079 2.275 732800 Unerl. Handel /Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Cannabis und Zubereitungen 319 284 299 329 342 387 346 Frage 3: Wie verteilen sich die verschiedenen Delikte in den Jahren 2008 bis 2015 auf die Altersgruppen der Verdächtigen (Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen; Illegaler Besitz/Erwerb nach Stoffarten/Tatverdächtige nach Alter)? Antwort zu Frage 3: Die nachfolgende Tabelle stellt die Altersgruppen der Tatverdächtigen in den Delikten Illegaler Besitz/Erwerb mit den unterschiedlichen Stoffarten dar. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen, BtM-Delikte Aufgl. Besitz/Erwerb nach Stoffarten, Tatverdächtige nach Alter und Geschlecht Schl.- S EX U S * Heran- Tatver- junge zahl Straftat Tatver- Kinder Jugendl. wachsende dächtige Erwachsene Erwachsene der Tat dächtige unter 14 14 < 18 18 < 21 unter 21 21 < 25 ab 21 Jahr insgesamt insgesamt insgesamt 2014 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 271 2 2 4 17 267 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 190 4 10 14 34 176 731600 Besitz/Erwerb mit Amphet. u. Deriv. in Pulver-/flüss.-/Tabl.- /Kapself. (Ecstasy) G 90 3 12 15 22 75 731700 Besitz/Erwerb - mit Methamphet. in Pulver- /krist.-/flüss.-/Tabl.- /Kapselform G 3 3 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 1.907 3 275 394 672 420 1.235 2013 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 243 1 4 5 9 238 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 200 4 12 16 30 184 - 4 - “...“} Nachfolgend ist eine Auswertung der PKS zu den Deliktarten illegaler Besitz/Erwerb und Handel/Schmuggel der unterschiedlichen Stoffarten aufgeführt. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen, BtM-Delikte Grundtabelle 01 Illegaler Besitz/Erwerb und Handel /Schmuggel nach Stoffartarten Schl.- Zahl Straftat erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste erfasste der Tat1 Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin 624 697 606 600 416 280 314 732110 Unerl. Handel /Schmuggel (§ 29 BtMG) mit Heroin 239 312 258 238 159 100 88 731200 Besitz/Erwerb (§ 29 BtMG) mit Kokain einschl. Crack 384 250 182 250 267 205 216 732200 Unerl. Handel/Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Kokain einschl. Crack 182 114 95 122 96 109 77 731400 Besitz/Erwerb – mit Amphet./Methamphet in Pulver- o. flüss. Form 48 56 40 71 61 74 732400 Unerl. Handel/Schmuggel mit/von Am-phet./Methamphet. in Pulver- o. flüss. Form 6 7 9 4 1 11 731500 Besitz/Erwerb – mit Amphet./Methamphet (Ecs-tasy) 49 45 14 13 10 31 732500 Unerl. Handel/Schmuggel mit/von Am-phet./Methamphet. (Ecstasy) 16 9 5 2 5 13 731600 Besitz/Erwerb - mit Amphet. u. Deriv. in Pulver- /flüss.-/Tabl.-/Kapself. (Ecstasy) 99 732600 Unerl. Handel/Schmuggel - mit Amphet./Deriv. in Pulver-/flüss.-/Tabl.-/Kapself. (Ecstasy) 9 731700 Besitz/Erwerb - mit Methamphet. in Pulver-/krist.-/flüss.-/Tabl.-/Kapselform 1 1 Hinweis: Bis 2014 wurde bei dem illegalen Besitz von Amphetamin/Metamphetamin nur zwischen Ecstasy (Schl.Zahl 731500) und Pulver- oder flüssiger Form (Schl.Zahl 731400) unterschieden. Seit 2014 wird zwischen Amphetamin Pulver-/flüss.-/Tabl.-/Kapself. (Ecstasy, Schl.Zahl 731600) und Metamphetamin Pulver-/krist.-/flüss.-/Tabl.-/Kapselform (Crystal, Schl.Zahl 731700) differenziert. — 4 — - 5 - “...“} 732700 Unerl. Handel/Schmuggel - mit Methamphet. in Pulver-/krist.-/flüss.-/Tabl.-/Kapselform 731800 Besitz/Erwerb (§ 29 BtMG) mit Cannabis und Zubereitungen 1.752 1.989 1.805 2.410 2.543 2.079 2.275 732800 Unerl. Handel /Schmuggel (§ 29 BtMG) mit/von Cannabis und Zubereitungen 319 284 299 329 342 387 346 Frage 3: Wie verteilen sich die verschiedenen Delikte in den Jahren 2008 bis 2015 auf die Altersgruppen der Verdächtigen (Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen; Illegaler Besitz/Erwerb nach Stoffarten/Tatverdächtige nach Alter)? Antwort zu Frage 3: Die nachfolgende Tabelle stellt die Altersgruppen der Tatverdächtigen in den Delikten Illegaler Besitz/Erwerb mit den unterschiedlichen Stoffarten dar. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Polizeiliche Kriminalstatistik Land Bremen, BtM-Delikte Aufgl. Besitz/Erwerb nach Stoffarten, Tatverdächtige nach Alter und Geschlecht Schl.- S EX U S * Heran- Tatver- junge zahl Straftat Tatver- Kinder Jugendl. wachsende dächtige Erwachsene Erwachsene der Tat dächtige unter 14 14 < 18 18 < 21 unter 21 21 < 25 ab 21 Jahr insgesamt insgesamt insgesamt 2014 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 271 2 2 4 17 267 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 190 4 10 14 34 176 731600 Besitz/Erwerb mit Amphet. u. Deriv. in Pulver-/flüss.-/Tabl.- /Kapself. (Ecstasy) G 90 3 12 15 22 75 731700 Besitz/Erwerb - mit Methamphet. in Pulver- /krist.-/flüss.-/Tabl.- /Kapselform G 3 3 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 1.907 3 275 394 672 420 1.235 2013 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 243 1 4 5 9 238 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 200 4 12 16 30 184 - 6 - “...“} 731400 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet in Pulver- o. flüss. Form G 66 4 14 18 18 48 731500 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet (Ecstasy) G 28 2 4 6 11 22 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 1.857 5 254 369 628 403 1.229 2012 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 343 2 5 7 14 336 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 251 2 17 19 45 232 731400 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet in Pulver- o. flüss. Form G 62 2 13 15 14 47 731500 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet (Ecstasy) G 10 2 3 5 1 5 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 2.216 5 276 469 750 492 1.466 2011 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 471 1 7 8 40 463 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 236 2 18 20 40 216 731400 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet in Pulver- o. flüss. Form G 76 2 19 21 17 55 731500 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet (Ecstasy) G 13 3 3 1 10 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 2.068 1 269 428 698 451 1.370 2010 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 475 2 9 11 39 464 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 174 1 3 12 16 39 158 731400 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet in Pulver- o. flüss. Form G 40 3 4 7 12 33 731500 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet (Ecstasy) G 15 5 5 3 10 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 1.587 4 202 307 513 353 1.074 2009 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 558 4 14 18 49 540 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 243 5 11 16 41 227 731400 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet in Pulver- o. flüss. Form G 60 10 10 20 50 — 5 — - 7 - “...“} 731500 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet (Ecstasy) G 47 3 15 18 14 29 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 1.740 2 199 366 567 414 1.173 2008 731100 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Heroin G 541 17 17 53 524 731200 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Kokain einschl. Crack G 335 1 17 18 70 317 731400 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet in Pulver- o. flüss. Form G 50 11 11 19 39 731500 Besitz/Erwerb - mit Amphet./Methamphet (Ecstasy) G 55 2 11 13 22 42 731800 Besitz/Erwerb gemäß § 29 BtMG - mit Cannabis und Zubereitungen G 1.516 1 144 315 460 394 1.056 *Eine Differenzierung nach Geschlecht wurde nicht vorgenommen; das in der obigen Tabelle enthaltene „G“ steht für „Gemeinsam“. Frage 4: Wie viele Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2015 wegen welchen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bremen verurteilt (bitte unterscheiden nach Altersgruppen) a) zu Geldstrafen? b) zu einer Gefängnisstrafe mit Bewährung? c) zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung? Antwort zu Frage 4: Die Zahl der von den Gerichten des Landes Bremen in den Jahren 2008 bis 2014 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Geldstrafen, Bewährungsstrafen und unbedingten Freiheitsstrafen verurteilten Personen ergibt sich aus der nachfolgend abgedruckten Tabelle. Eine Differenzierung nach dem Alter der Verurteilten ist nur insoweit möglich, als die amtliche Strafverfolgungsstatistik nach der Anwendung des Jugendstrafrechts und des allgemeinen Strafrechts unterscheidet, eine weitere Aufschlüsselung nach Altersgruppen aber nicht hergibt. Die Daten für 2015 liegen noch nicht vor. *Eine Differenzierung nach Geschlecht wurde nicht vorgenommen; das in der obigen Tabelle enthaltene „G“ steht für „Gemeinsam“. 4. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2015 wegen welchen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bremen verurteilt (bitte unterscheiden nach Altersgruppen) a) zu Geldstrafen? b) zu einer Gefängnisstrafe mit Bewährung? c) zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung? Die Zahl der von den Gerichten des Landes Bremen in den Jahren 2008 bis 2014 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Geldstrafen, Bewährungsstrafen und unbedingten Freiheitsstrafen verurteilten Personen ergibt sich aus der nachfolgend abgedruckten Tabelle. Eine Differenzierung nach dem Alter der Verurteilten ist nur insoweit möglich, als die amtliche Strafverfolgungsstatistik nach der Anwendung des Jugendstrafrechts und des allgemeinen Strafrechts unterscheidet, eine weitere Aufschlüsselung nach Altersgruppen aber nicht hergibt. Die Daten für 2015 liegen noch nicht vor. — 6 — - 8 - “...“} Abgeurteilte und Verurteilte nach der Strafverfolgungsstatistik 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abgeurteilte - männlich 637 1020 935 1024 1090 893 920 Abgeurteilte - weiblich 59 108 96 98 73 49 58 Abgeurteilte - insgesamt 696 1.128 1.031 1.122 1.163 942 978 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - männlich 512 864 835 876 922 698 709 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - weiblich 51 94 88 87 62 42 41 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - insgesamt 563 958 923 963 984 740 750 Geldstrafe - männlich 396 737 703 729 815 575 595 Geldstrafe - weiblich 41 84 80 70 56 34 34 Geldstrafe - insgesamt 437 821 783 799 871 609 629 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. - männlich 1 0 2 2 0 1 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. - insgesamt 1 0 2 2 0 1 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - männlich 7 13 11 4 8 3 5 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - weiblich 1 1 3 3 1 1 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 8 14 14 7 9 4 5 Freiheitsstrafe 6 Mon. - männlich 0 0 0 1 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. - weiblich 0 1 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. - insgesamt 0 1 0 1 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - männlich 5 7 16 10 7 5 4 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - weiblich 2 0 0 4 1 1 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 7 7 16 14 8 6 4 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. - männlich 1 4 1 0 4 0 1 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. - weiblich 0 1 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. - insgesamt 1 5 1 0 4 0 1 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - männlich 17 22 18 13 11 12 11 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - weiblich 0 3 2 2 1 2 1 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - insgesamt 17 25 20 15 12 14 12 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - männlich 0 1 1 2 0 3 1 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - insgesamt 0 1 1 2 0 3 1 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - männlich 25 19 18 31 15 18 19 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - weiblich 2 1 1 3 0 2 1 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - insgesamt 27 20 19 34 15 20 20 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - männlich 7 4 1 7 2 2 3 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - weiblich 1 0 0 0 0 0 1 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - insgesamt 8 4 1 7 2 2 4 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - männlich 49 38 50 59 50 51 38 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - weiblich 4 3 2 5 3 2 1 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - insgesamt 53 41 52 64 53 53 39 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - männlich 6 9 5 7 4 4 10 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - weiblich 0 0 0 0 0 0 2 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - insgesamt 6 9 5 7 4 4 12 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre - männlich 5 7 6 9 4 3 10 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre - insgesamt 5 7 6 9 4 3 10 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre - männlich 2 3 3 2 1 1 2 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre - weiblich 1 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre - insgesamt 3 3 3 2 1 1 2 Freiheitsstrafe 10 bis 15 Jahre - männlich 0 0 0 0 1 0 0 Freiheitsstrafe 10 bis 15 Jahre - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 10 bis 15 Jahre - insgesamt 0 0 0 0 1 0 0 Einstellung ohne Maßregeln - männlich 42 53 46 42 49 41 33 Einstellung ohne Maßregeln - weiblich 2 4 5 4 3 4 5 Einstellung ohne Maßregeln - insgesamt 44 57 51 46 52 45 38 Freispruch - männlich 7 13 9 6 8 12 10 Freispruch - weiblich 0 1 0 3 2 1 1 Freispruch - insgesamt 7 14 9 9 10 13 11 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - männlich 12 29 17 30 38 54 66 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - weiblich 3 4 1 2 0 0 1 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - insgesamt 15 33 18 32 38 54 67 Freiheitsstrafe 6 Mon. - männlich 1 0 0 0 0 1 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. - insgesamt 1 0 0 0 0 1 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - männlich 3 4 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - weiblich 1 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 4 4 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. - männlich 1 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. - insgesamt 1 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - männlich 0 2 0 0 1 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - weiblich 1 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - insgesamt 1 2 0 0 1 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - männlich 1 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - insgesamt 1 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - männlich 1 1 0 1 1 0 1 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - weiblich 0 1 0 1 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - insgesamt 1 2 0 2 1 0 1 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - männlich 0 0 0 1 0 0 1 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - insgesamt 0 0 0 1 0 0 1 Freiheitsstrafe 1 Jahr - 2 Jahre zur Bew. - männlich 1 1 0 0 2 0 1 Freiheitsstrafe 1 Jahr - 2 Jahre zur Bew. - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 1 Jahr - 2 Jahre zur Bew. - insgesamt 1 1 0 0 2 0 1 Freiheitsstrafe 2 Jahre - 3 Jahre - männlich 0 0 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 2 Jahre - 3 Jahre - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 2 Jahre - 3 Jahre - insgesamt 0 0 1 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 3 Jahre - 5 Jahre - männlich 0 2 0 0 1 0 0 Freiheitsstrafe 3 Jahre - 5 Jahre - weiblich 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsstrafe 3 Jahre - 5 Jahre - insgesamt 0 2 0 0 1 0 0 Zuchtmittel - männlich 4 19 12 23 27 42 48 Zuchtmittel - weiblich 0 3 0 1 0 0 1 Zuchtmittel - insgesamt 4 22 12 24 27 42 49 Erziehungsmaßregeln - männlich 0 0 3 5 6 11 15 Erziehungsmaßregeln - weiblich 1 0 1 0 0 0 0 Erziehungsmaßregeln - insgesamt 1 0 4 5 6 11 15 Einstellung ohne Maßregeln - männlich 55 61 39 70 71 88 101 Einstellung ohne Maßregeln - weiblich 2 5 3 2 6 2 10 Einstellung ohne Maßregeln - insgesamt 57 66 42 72 77 90 111 darunter nach § 47 JGG - männlich 52 57 35 62 67 82 97 darunter nach § 47 JGG - weiblich 2 5 3 2 6 2 10 darunter nach § 47 JGG - insgesamt 54 62 38 64 73 84 107 — 7 — 5. Welche Kosten entstanden dem Land Bremen in diesem Zeitraum für die Inhaftierung von Personen, die gegen das BtMG verstoßen haben (angegeben in Hafttagen und durchschnittlichen Hafttagekostensatz)? Die Zahl der Hafttage wird nicht deliktsspezifisch erhoben. Nach einer jeweils zum Stichtag 31. März des Jahres vorgenommenen Bestandserhebung waren 2008: 63 Personen, davon 61 Männer und zwei Frauen, 2009: 68 Personen, davon 64 Männer und vier Frauen, 2010: 63 Personen, davon 59 Männer und vier Frauen, 2011: 71 Personen, davon 69 Männer und zwei Frauen, 2012: 57 Personen, davon 56 Männer und eine Frau, 2013: 53 Männer, 2014: 43 Männer und 2015: 55 Personen, davon 52 Männer und drei Frauen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in der JVA Bremen inhaftiert . Der durchschnittliche Tageshaftkostensatz betrug im oben genannten Zeitraum: 2008: 99,60 €, 2009: 104,74 €, 2010: 103,01 €, 2011: 106,83 €, 2012: 111,08 €, 2013: 111,69 €. Der Tageshaftkostensatz für das Jahr 2014 ist noch nicht endgültig ermittelt. 6. Wie hoch ist die Prävalenz des Drogenkonsums in der JVA Bremen (bitte aufschlüsseln nach Abteilungen)? Welche spezifischen Hilfesysteme gibt es für BTM-konsumierende Menschen, die Freiheitsstrafen verbüßen? Die vorherrschend konsumierte Droge innerhalb der JVA Bremen ist THC (Cannabis). Daneben werden vereinzelt auch Heroin, Kokain sowie synthetische Drogen aufgefunden. Zur Art der synthetischen Drogen sind keine genauen Angaben möglich, da insoweit keine verlässlichen Erkenntnisse vorliegen. Nach Schätzungen des ärztlichen Dienstes haben ca. 80 % der Inhaftierten Erfahrungen mit Drogenkonsum, bis zu ca. 40 % aller derzeit Inhaftierten konsumieren Drogen. Bei einem 2012/2013 in der JVA durchgeführten Drogenscreening waren 36,30 % der Proben positiv (davon 70,59 % THC), 63,70 % der Proben waren negativ. Das Screening wurde in allen Abteilungen der JVA durchgeführt. Über diese Untersuchung hinaus liegen keine verlässlichen Daten über die Prävalenz vor. Am Stichtag 24. August 2015 wurden 90 drogenabhängige Inhaftierte durch den ärztlichen Dienst mit Methadon substituiert. Einmal pro Woche findet ein Gespräch zwischen den Substituierten und dem zuständigen Anstaltsarzt statt. Es wird ein Substitutionsvertrag zwischen der JVA und dem Inhaftierten geschlossen , der Verhaltensregeln vorgibt. Verstößt ein Substituierter einmal hiergegen erhält er eine Abmahnung. Bei einem weiteren Verstoß wird die Substitution stufenweise verringert bis zum endgültigen Ende der Substitution. Freiwillig kann natürlich jederzeit ein vom Arzt begleiteter stufenweiser Entzug stattfinden. Daneben ist die Beratung der suchtgefährdeten Gefangenen ein zentraler Teil der Resozialisierungsbemühungen im Vollzug. Um der Suchtproblematik der Gefangenen sinnvoll zu begegnen, werden dafür in Betracht kommende Gefangene in eine Drogentherapie vermittelt. Dafür findet in der JVA regelmäßig eine Therapievorbereitungsgruppe statt. Diese dient der Organisation des Übergangs in eine Therapieeinrichtung und der damit verbundenen Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG oder einer vorzeitigen Entlassung zur Bewährung nach § 57 StGB. Die Vermittlung in eine stationäre Therapie wird — 8 — daneben auch über die Mitarbeiter des Sozialdienstes der Abteilungen sowie über die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Entlassungsvorbereitungspools angeboten . Außerdem besteht für lockerungsgeeignete Gefangene die Möglichkeit im Rahmen von Lockerungen an unterschiedlichen externen Angeboten teilzunehmen. So wird u. a. der Besuch von Selbsthilfegruppen, der externen Drogenberatung und eines psychosozialen Gruppenangebots mit substituierten Inhaftierten und Haftentlassenen ermöglicht. 7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Land Bremen im Zusammenhang mit einer Durchsuchung von Geschäftsräumen eines sogenannten Growshops am Sielwall eingeleitet? Die Staatsanwaltschaft Bremen führt zehn strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Plantagenbetreiber. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen . 8. Wird der Senat im Bundesrat eine Initiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes , die eine Entkriminalisierung von Drogen beinhaltet, ergreifen oder solch eine Initiative eines anderen Bundeslandes unterstützen? Wenn ja, welche Maßnahmen soll diese Initiative umfassen und welche Ziele erreichen? 9. Welche konkreten Schritte plant der Senat auf Landesebene, um zu einer Entkriminalisierung und Legalisierung von Cannabis-Produkten zu kommen? 10. Welcher „Plan B“ wird in diesem Zusammenhang angestrebt, falls das CDUgeführte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen bremischen Antrag auf Einrichtung kontrollierter Vergabestellen für CannabisProdukte nicht genehmigen sollte? Wie steht der Senat insbesondere zur landesrechtlich bestimmbaren Heraufsetzung der sogenannten geringfügigen Menge unterhalb derer die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung absehen kann? Der Senat hat über Maßnahmen der zukünftigen Drogenpolitik noch nicht abschließend beraten, wird diese Thematik aber zeitnah anhand der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen abstimmen. Druck: Anker-Druck Bremen