— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 52 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 29. Juli 2015 Islamfeindliche und antimuslimische Straftaten im Land Bremen Das Kompetenzzentrum für Rechtsextremismus- und Demokratieforschung der Universität Leipzig hat in einer Langzeitstudie nachgewiesen, dass antimuslimischer oder islamfeindlicher Rassismus in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. In der Studie sprachen sich 36,6 % der Befragten für ein generelles Zuwanderungsverbot für Menschen muslimischen Glaubens aus. 43 % äußerten „Überfremdungsängste“ gegenüber Muslimen. Im Nachgang von PEGIDA und anderen rassistischen Mobilisierungen kommt es immer häufiger zu Angriffen auf Moscheen und islamische Kulturvereine. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Straftaten – Sachbeschädigungen, politisch motivierte Schmierereien usw. – gegen Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen im Land Bremen gab es nach Kenntnis des Senats seit 2001 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Straftat, Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? 2. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen wurden seit 2001 nach Kenntnis des Senats im Land Bremen verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der Straftat aufschlüsseln)? 3. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis des Senats wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten seit 2001 festgenommen (bitte nach Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis des Senats wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten seit 2001 eingeleitet (bitte nach Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 5. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis des Senats die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten seit 2001 eingestellt (bitte nach Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis des Senats wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten seit 2001 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 7. Setzt sich der Senat, etwa im Zuge der Innenministerkonferenz, dafür ein, antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten gesondert statistisch zu erfassen ? Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 1. September 2015 1. Wie viele Straftaten – Sachbeschädigungen, politisch motivierte Schmierereien usw. – gegen Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen im Land Bremen gab es nach Kenntnis des Senats seit 2001 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Straftat, Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist . Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten schon systembedingt nicht herausfiltern. Originäre Staatsschutzdelikte werden nicht in der PKS erfasst. Im Jahr 2001 wurde der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) eingerichtet. Ziel dessen war es u. a. Tat-, Täter- und Opfermerkmale „mehrdimensional erfassen und auswerten“ zu können. So sollten z. B. einzelne Sachverhalte unter verschiedenen Gesichtspunkten (wie z. B. Deliktsqualität, subjektiver Tathintergrund, die objektive thematische Zuordnung einer Tat bzw. deren mögliche internationale Dimension oder extremistische Ausprägung ) analysiert werden können. Eine Auswertung über die Anzahl der politisch motivierten Straftaten gegen Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen im Land Bremen beginnend ab dem Jahr 2002 bis heute hat ergeben, dass im Betrachtungszeitraum insgesamt zwei Straftaten in Form von Sachbeschädigungen (§ 303 StGB [Strafgesetzbuch]) und zwei Straftaten gemäß § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gegen muslimische Einrichtungen begangen wurden. In der Stadt Bremen haben Unbekannte am 24. August 2008 eine Fensterscheibe der alevitischen Akademie am Breitenweg zerstört. Am 17. Oktober 2014 warfen Unbekannte Gullydeckel gegen Fenster des inzwischen verbotenen Kultur- und Familienvereins (KuF) in der Seewenjestraße. In Bremerhaven schmierten am 7. Februar 2008 Unbekannte ein Hakenkreuz und ein SS-Symbol an die Wand der „Fatih-Moschee, Verein der Islamischen Union Bremerhaven und Umgebung e. V.“ in der Weidestraße. Am 17. März 2011 ritzten Unbekannte in eine frisch gegossene Betonplatte derselben Einrichtung ein Hakenkreuz und die Jahreszahl 1933. Zu den jeweiligen Schadenshöhen liegen keine Erkenntnisse vor. Die Taten wurden dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ und dem Unterthema „Religion“ zugeordnet. Tatverdächtige wurden nicht ermittelt. 2. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer Übergriffe auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen wurden seit 2001 nach Kenntnis des Senats im Land Bremen verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der Straftat aufschlüsseln)? Antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten werden seit Einführung des KPMD-PMK als politisch motivierte Kriminalität erfasst und dem Oberbegriff der „Hasskriminalität“ zugeordnet. Je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls und der Einstellung des Täters bzw. Tatverdächtigen werden sie gegebenenfalls auch bei den Unterthemen „fremdenfeindlich“ und/oder „Religion “ gezählt. Ein gesondertes Unterthema „antimuslimisch“ oder „islamfeindlich“ ist nicht vorhanden. Demzufolge stellen antimuslimische oder islamfeindliche motivierte Straftaten eine nicht ohne weiteres bezifferbare Teilmenge der Hasskriminalität dar. Das LKA Bremen (Landeskriminalamt) verfügt vor diesem Hintergrund nicht über belastbare Informationen, die eine vollständige und systematische Auswertung zur Fragestellung ermöglichen. Hier wäre eine händische Auswertung der Ermittlungsakten erforderlich, die mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten ist. — 3 — Gleichwohl kann anhand der hier erhobenen statistischen Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMDPMK ) mitgeteilt werden, dass im Betrachtungszeitraum (neben den vier in der Antwort zu Frage 1) insgesamt 21 Straftaten in Bremen begangen wurden, die dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ und dem Unterthema „Religion“ zugeordnet wurden. Die Anzahl und Art der Straftaten, das Jahr und die Themenfelder sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Anzahl der Jahr Straftaten Delikt Themenfeld 2002 1 § 130 StGB Hasskriminalität/Religion 2003 0 2004 0 2005 1 § 130 StGB Hasskriminalität/Religion 2006 1 § 166 StGB Hasskriminalität/Religion 2007 0 2008 0 2009 0 2010 0 2011 0 2012 1 § 130 StGB Hasskriminalität/Religion 1 § 166 StGB Hasskriminalität/Religion 2013 2 § 166 StGB Hasskriminalität/Religion 1 § 303 StGB Hasskriminalität/Religion 3 § 130 StGB Hasskriminalität/Religion 1 § 185 StGB Hasskriminalität/Religion 2014 2 § 130 StGB Hasskriminalität/Religion 1 § 185 StGB Hasskriminalität/Religion 1 § 130 StGB in Verbindung mit § 303 StGB Hasskriminalität/Religion 1 § 86a StGB in Verbindung mit § 185 StGB Hasskriminalität/Religion 1 § 223 StGB Hasskriminalität/Religion 2015 2 § 130 StGB Hasskriminalität/Religion 1 § 188 StGB Hasskriminalität/Religion § 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 130 StGB: Volksverhetzung § 166 StGB: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 185 StGB: Beleidigung § 188 StGB: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 223 StGB: Körperverletzung § 303 StGB: Sachbeschädigung 3. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis des Senats wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten seit 2001 festgenommen (bitte nach Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, erfolgt keine gesonderte Erfassung antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten bei der Polizei. — 4 — Bei den oben genannten 21 Straftaten, die dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ und dem Unterthema „Religion“ zugeordnet wurden, können keine Angaben über die Anzahl der Festnahmen getroffen werden, da Festnahmen statistisch nicht gesondert erfasst werden. Hier wäre eine händische Auswertung der Ermittlungsakten erforderlich, die mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten ist. 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis des Senats wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten seit 2001 eingeleitet (bitte nach Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, werden antimuslimische und islamfeindliche Straftaten bei der Polizei nicht gesondert erfasst. Die zur Beantwortung der Fragen 4, 5 und 6 erforderlichen Daten werden bei der Staatsanwaltschaft ebenfalls statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung dieser Fragen würde daher eine Einzelfallauswertung nahezu sämtlicher seit dem Geschäftsjahr 2001 bei der Staatsanwaltschaft Bremen geführten Ermittlungsverfahren erfordern, um festzustellen, ob diese (mutmaßlich) antimuslimische und islamfeindliche Straftaten zum Gegenstand hatten. Dies ist mit einem vertretbaren personellen Verwaltungsaufwand nicht zu leisten. Neben den unter Ziffer 1 und 2 genannten Straftaten, die dem Oberbegriff „Hasskriminalität “ und dem Unterthema „Religion“ zugeordnet wurden, sind den Strafverfolgungsbehörden keine weiteren Taten in diesen Themenfeldern bekannt. 5. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis des Senats die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten seit 2001 eingestellt (bitte nach Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis des Senats wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten seit 2001 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Setzt sich der Senat, etwa im Zuge der Innenministerkonferenz, dafür ein, antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten gesondert statistisch zu erfassen ? Eine Änderung der nach bundeseinheitlichen Kriterien geführten Justizstatistiken ist derzeit nicht geplant. Die Überarbeitung und Ergänzung der Unterlagen zum Kriminalpolizeilichen Meldedienst – politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) – stellt eine dauerhafte Aufgabe dar. Hierfür wurde eine mittlerweile seit mehreren Jahren bestehende Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) „Qualitätskontrolle PMK“ unter dem Vorsitz des BKA (Bundeskriminalamt) eingerichtet. Die BLAG hat zuletzt Anfang 2015 die Unterlagen des KPMD-PMK dahingehend ergänzt, im Oberbegriff „Konfrontation/Politische Einstellung“ das Unterthema „gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten“ hinzuzufügen. Des Weiteren wurde in diesem Jahr im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung die Definition der Hasskriminalität, auch unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft , diskutiert und im Ergebnis die Beibehaltung der bisherigen Verfahrensweise befürwortet. Ein Bedarf, antimuslimische oder islamfeindliche Straftaten künftig im Rahmen des KPMD-PMK durch Einführung eines Unterthemas beim Oberbegriff „Hasskriminalität“ gesondert zu erfassen, wird derzeit nicht gesehen. Druck: Anker-Druck Bremen